{"id":785,"date":"2011-11-07T10:10:12","date_gmt":"2011-11-07T10:10:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=785"},"modified":"2011-11-07T10:10:12","modified_gmt":"2011-11-07T10:10:12","slug":"blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=785","title":{"rendered":"Blick zur\u00fcck nach vorn! &#8211; F\u00fcr eine Neubelebung der Debatte um die Geheimdienste"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger und Albrecht Maurer<\/h3>\n<p><b>Die Abschaffung der Geheimdienste oder mindestens die Verteidigung des Gebots der Trennung von Diensten und Polizei geh\u00f6ren zum st\u00e4ndigen politischen Repertoire der deutschen Linken und B\u00fcrgerrechtsorganisationen. Vor dem Hintergrund der Politik der &#8222;vernetzten Sicherheit&#8220; in der BRD wie im Rahmen der EU drohen diese Forderungen zu blo\u00dfen Bekenntnissen zu verkommen.<\/b><\/p>\n<p>&#8222;Der Verfassungsschutz hat durch seine vierzigj\u00e4hrige T\u00e4tigkeit nichts zum Schutz der Verfassung beigetragen. Er hat vielmehr durch seine systembedingten, unvermeidbaren \u00dcbergriffe und Skandale und durch die Erzeugung von demokratischer und freiheitlicher Unsicherheit die Verfassung gesch\u00e4digt.&#8220; So hei\u00dft es in einer Brosch\u00fcre mit dem Titel &#8222;Weg mit dem Verfassungsschutz&#8220;, die die Humanistische Union 1990 vorlegte.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Forderung, die Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen oder die Geheimdienste gleich ganz abzuschaffen, wird seit langem von allen deutschen B\u00fcrgerrechtsorganisationen vertreten. Sie speiste sich aus den Erfahrungen mit den Berufsverboten der 70er und 80er Jahre und aus den vielen Skandalen, f\u00fcr die die Geheimdienste verantwortlich waren.<!--more--><\/p>\n<p>Polizeiliches Handeln, besonders im Staatsschutzbereich, und das Interagieren von Polizei und Diensten wird im Diskurs von B\u00fcrgerrechtsgruppen und linken Organisationen oft als politisch zielgerichtetes, rechtlich umfassend abgesichertes und technisch perfekt durchorganisiertes Vorgehen wahrgenommen: Ein homogener, (quasi all-)m\u00e4chtiger Staatsapparat im Kampf gegen einzelne B\u00fcrger bzw. den politischen Gegner.<\/p>\n<p>Dass die Wirklichkeit vielschichtiger ist, als diese (zugegebenerma\u00dfen holzschnittartige) Schablone, wurde dieser Tage wieder einmal sichtbar im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum &#8222;Nationalsozialistischen Untergrund&#8220; (NSU): Das Ausma\u00df, wie z.B. der bayerische Verfassungsschutz die N\u00fcrnberger Strafverfolgungsbeh\u00f6rden systematisch hat auflaufen lassen \u2013 das erinnerte nicht nur an ein \u00f6rtliches &#8222;Dilletantenstadl&#8220; mit allerdings lebensgef\u00e4hrlichen Folgen, sondern widerspricht auch landl\u00e4ufigen Annahmen innerhalb der B\u00fcrgerrechtsszene \u00fcber nahezu perfekt erfassende und kommunizierende Sicherheitsapparate.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Ziel dieses Artikels ist es \u2013 thesenartig \u2013 darauf hinzuweisen, dass der b\u00fcrgerrechtliche Diskurs der letzten Jahrzehnte \u00fcber das Verh\u00e4ltnis von Polizei und Nachrichtendiensten auch durch eigene Defizite und Vers\u00e4umnisse gepr\u00e4gt ist. Die CILIP-Hefte waren und sind zwar von Beginn an eine umfassende Quelle zur Dokumentation und kritischen Beobachtung einer immer enger werdenden Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Und dennoch wirkt die dort ge\u00fcbte Kritik u.E. oftmals als durch die realen Zust\u00e4nde \u00fcberholt \u2013 und etwas &#8222;angestaubt&#8220;.<\/p>\n<p>Dies erscheint uns als eine Folge dessen, dass innerhalb der B\u00fcrgerrechtsbewegung eigene tradierte Positionen allzu selten auf ihre zeitgem\u00e4\u00dfe Herleitung hin \u00fcberpr\u00fcft werden. Nicht nur bei den Sicherheitsorganen \u2013 auch in b\u00fcrgerrechtlichen Debatten wird das Trennungsgebot bzw. die Forderung nach Abschaffung der Geheimdienste zu einer \u2013 wenngleich ehrenhaften \u2013 Worth\u00fclse. M\u00f6glicherweise ist das auch einer der Gr\u00fcnde f\u00fcr den relativ geringen Einfluss der B\u00fcrgerrechtsbewegung auf die durchaus besorgniserregenden Entwicklungen innerhalb und im Zusammenspiel der Polizeibeh\u00f6rden und Geheimdienste unseres Landes.<\/p>\n<h4>Die &#8222;guten alten Zeiten&#8220;<\/h4>\n<p>Dass Polizei und Verfassungsschutz in der BRD getrennt voneinander organisiert wurden, ist bekanntlich keine Errungenschaft der &#8222;V\u00e4ter und M\u00fctter des Grundgesetzes&#8220; und der hinter ihnen stehenden deutschen Parteien. Ganz im Gegenteil: Das Trennungsgebot wurde von den Milit\u00e4rgouverneuren der drei westdeutschen Besatzungszonen verf\u00fcgt. In ihrem &#8222;Polizeibrief&#8220;, einem Schreiben an den Parlamentarischen Rat vom 14. April 1949, legten sie fest, dass der k\u00fcnftige Nachrichtendienst der Bundesrepublik keine polizeilichen Kompetenzen haben d\u00fcrfe.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Der Brief galt zumindest bis zum &#8222;Zwei-plus-vier-Vertrag&#8220; von 1990, der das vereinigte Deutschland in die volle Souver\u00e4nit\u00e4t entlie\u00df, als f\u00f6rmlicher Bestandteil bundesdeutschen Verfassungsrechts.<\/p>\n<p>Im traditionellen Verst\u00e4ndnis hat das Trennungsgebot mindestens drei Dimensionen: Es beinhaltet erstens eine organisatorische Trennung, wonach weder die Nachrichtendienste einer Polizeidienststelle angegliedert noch umgekehrt eine polizeiliche Organisation einem der Dienste angeh\u00e4ngt werden darf. Es impliziert zweitens eine funktionelle Trennung: Demnach haben Polizei und Nachrichtendienste grunds\u00e4tzlich unterschiedliche gesetzliche Aufgaben. W\u00e4hrend Polizeibeh\u00f6rden der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung dienen, darf der Verfassungsschutz auch nach v\u00f6llig legalen &#8222;Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung&#8220; forschen. Hinzu kommen drittens unterschiedliche Befugnisse: Geheimdienste sind demzufolge keine einen unmittelbaren Zwang aus\u00fcbenden Vollstreckungsbeh\u00f6rden. Sie haben keine Befugnisse zur Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung oder gar Festnahme. Umgekehrt sollte den Polizeibeh\u00f6rden der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel untersagt sein.<\/p>\n<p>Spiegelt man nun die Realit\u00e4t an diesen hehren Anspr\u00fcchen, dann wird klar, dass von diesen Bestandteilen kaum etwas \u00fcbrig geblieben ist: Die organisatorische Trennung existiert zwar noch in dem Sinne, dass Polizei und Geheimdienste unterschiedliche Beh\u00f6rden sind. Tats\u00e4chlich geht ihre Zusammenarbeit l\u00e4ngst weit \u00fcber den anlassbezogenen Informationsaustausch hinaus, den schon die Unkeler Richtlinien von 1954 vorsahen und der schlie\u00dflich 1990 im Bundesverfassungsschutzgesetz f\u00f6rmlich verankert wurde. Sie kooperieren heute &#8222;ad hoc&#8220; innerhalb gro\u00dfer Ermittlungsverfahren (wie im Falle der sog. Sauerland-Gruppe) oder bei Gro\u00dfeins\u00e4tzen (wie G8- oder Nato-Gipfeln) in sogenannten Besonderen Aufbauorganisationen (BAO). Dass diese tempor\u00e4re Zusammenarbeit sich l\u00e4nger hinziehen kann, ergibt sich schon aus der Dimension der betreffenden Verfahren oder Eins\u00e4tze. Zur Fiktion wird die organisatorische Trennung angesichts gemeinsamer institutionalisierter Gremien wie z.B. dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ), dem Gemeinsamen Analyse und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) oder dem jetzt neu geschaffenen Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechts (GAR). Schlie\u00dflich besteht der Zweck dieser Gremien gerade darin, beide Seiten auch organisatorisch zusammenzubringen.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich sieht es bei der funktionellen Trennung aus: W\u00e4hrend der polizeiliche Staatsschutz seit Jahrzehnten auch das eigentlich straflose Vorfeldverhalten potentieller Straft\u00e4ter auskundschaftet, wurde dem Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst in den 90er Jahren erm\u00f6glicht, bei der Bek\u00e4mpfung der &#8222;organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; t\u00e4tig zu werden, der eigentlich den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden vorbehalten war.<\/p>\n<p>Durcheinander geraten sind auch die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten. Hier war es vor allem die Polizei, der die Gesetzgeber in Bund und L\u00e4ndern seit den 80er Jahren einen ganzen Kranz von verdeckten \u2013 sprich: geheimen \u2013 Befugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren und Verdachtsmomente zuschanzten, die sich von den &#8222;nachrichtendienstlichen Mitteln&#8220; der Geheimdienste praktisch nicht unterscheiden.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Das schiefe Bild einer &#8222;neuen GESTAPO&#8220;<\/h4>\n<p>1978 erschien im Hamburger J\u00fcrgen Reents-Verlag eine Dokumentation der &#8222;Antifaschistischen Kommission des Kommunistischen Bundes&#8220;, die dem &#8222;Russell-Tribunal zur Untersuchung von Repression und Verletzung von Menschenrechten in der BRD&#8220; vorgelegt wurde, Titel: &#8222;Nach Schleyer: \u201aSonderkommandos\u2018 in der BRD \u2013 Z\u00fcgiger Aufbau der neuen GeStaPo&#8220;. Nun war die Behauptung, innerhalb der Bundesrepublik w\u00fcrde die Gestapo bzw. das Reichssicherheitshauptamt wieder errichtet, niemals CILIP-Position. Gleichwohl finden sich \u00e4hnliche Warnungen nicht nur bei Linksradikalen. Professor Eggert Schwan (seinerzeit noch CDU-Mitglied, Mitglied der Humanistischen Union und des Beirates des Instituts f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit) schrieb beispielsweise 1986 u.a. im Spiegel: &#8222;Sollten die Sicherheitsgesetze, darunter der Entwurf eines Gesetzes \u00fcber die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten verabschiedet werden, dann sind wir wieder dort, wo wir 1933 gelandet sind, bei der Bildung der Gestapo.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Der damalige &#8222;Alarmismus&#8220;, das wird am Bezugspunkt 1933 in dem Zitat von Eggert Schwan deutlich, sollte nicht die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse unter den Nazis und in der Bundesrepublik gleichsetzen, sondern vor Entwicklungen warnen, gegen die mit Trennungsgeboten und stark beschr\u00e4nkten zentralen staatlichen Institutionen nach 1945 und 1949 Barrieren aufgerichtet worden waren.<\/p>\n<p>Ein solcher historischer Bezugspunkt war n\u00fctzlich, weil er den Blick sch\u00e4rfte f\u00fcr die grunds\u00e4tzlich unbegrenzten Kooperationen und Zentralisierungstendenzen in der Sicherheitspolitik. Er war auch zeitgem\u00e4\u00df, weil das Niederrei\u00dfen der Nachkriegsbarrieren, das hei\u00dft, das erneute Zusammenf\u00fchren der Beh\u00f6rden und Befugnisse und die Zentralisierung der Sicherheitsbeh\u00f6rden Programmpunkt polizeilicher Experten wie dem BKA-Chef Horst Herold oder dem obersten Polizisten Baden-W\u00fcrttembergs Alfred St\u00fcmper waren. Die Warnungen vor einer neuen Geheimpolizei und den entsprechenden Gesetzen wurden durchaus verstanden.<\/p>\n<p>Zumindest problematisch war dieser Bezugspunkt aber, weil die tats\u00e4chliche Entwicklung, auch aufgrund neuer technischer M\u00f6glichkeiten immer deutlicher in eine ganz andere Richtung lief: Vernetzung nicht Zentralisierung! Nicht unbedingt eine, sondern mehrere Spinnen in verschiedenen Netzen! Zum einen wuchs der Polizei ein geheimer Arm mit wuchernden Befugnissen, Institutionen und Gremien zu. Gleichzeitig erhielten auch die Dienste in unterschiedlichem Ausma\u00df exekutive Arme und neue Zust\u00e4ndigkeiten. Im Ergebnis bestehen heute in der Bundesrepublik neben 38 Kriminal\u00e4mtern und Geheimdiensten des Bundes und der L\u00e4nder<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> eine selbst f\u00fcr ExpertInnen kaum noch \u00fcberschaubare Zahl hybrider Gremien und Institutionen, in denen Polizei und Gemeindienste mehr oder weniger dauerhaft zusammenarbeiten.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<h4>Es fehlt eine gesetzgeberische Praxis<\/h4>\n<p>&#8222;Wir wollen die Geheimdienste abschaffen&#8220;, so hei\u00dft es auf Seite 49 des im Herbst 2001 verabschiedeten Bundesprogramms der Partei Die Linke. Die Gr\u00fcnen hatten dies ebenfalls bis in die fr\u00fchen 90er Jahre vertreten.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Heute fordern dies im gr\u00fcnen Lager nur noch Einzelstimmen (z.B. die gr\u00fcne Jugend in Niedersachsen). Inzwischen differenzieren Die Gr\u00fcnen st\u00e4rker: Auf Bundesebene wird nur noch die Aufl\u00f6sung des MAD vorgeschlagen. Und im Hinblick auf den Inlandsgeheimdienst wird eine zahlenm\u00e4\u00dfige Reduzierung (Aufl\u00f6sung\/Zusammenlegung) der 16 Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz gefordert.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Die Abschaffungsforderung hatte bislang kaum praktische Bedeutung f\u00fcr die parlamentarische Arbeit der beiden Parteien. Aktuell hat die Linksfraktion im Th\u00fcringer Landtag \u2013 bezugnehmend auf die bekannt gewordene &#8222;systemische Blindheit&#8220; des Amtes in Sachen NSU \u2013 einen Gesetzentwurf f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz vorgelegt. Zur Erf\u00fcllung der bundesgesetzlich vorgeschriebenen Zusammenarbeit mit den anderen Bundesl\u00e4ndern solle eine Informations- und Dokumentationsstelle ohne nachrichtendienstliche Befugnisse eingerichtet werden.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Auch in der breiteren \u00d6ffentlichkeit haben Forderungen nach Abschaffung des Verfassungsschutzes derzeit wieder Konjunktur. Sie zielen aber weniger auf das Prinzip des Geheimen, als vielmehr auf die &#8222;Erfolglosigkeit&#8220; der Arbeit des Verfassungsschutzes.<\/p>\n<p>Eine zweite Schw\u00e4che des b\u00fcrgerrechtlichen Diskurses war und ist es, dass er folgenlos blieb. Nur ein einziges Mal wurde der Versuch unternommen, die Arbeit des Verfassungsschutzes rechtlich grundlegend zu &#8222;b\u00e4ndigen&#8220;: Die rot-gr\u00fcne Landesregierung Niedersachsens produzierte 1992 immerhin \u2013 so Rolf G\u00f6ssner \u2013 das &#8222;liberalste\u201d Verfassungsschutzgesetz Deutschlands.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Zum einen wurde die Schwelle f\u00fcr das T\u00e4tigwerden des Landesamtes erh\u00f6ht: Bis dahin reichten hierf\u00fcr &#8222;Bestrebungen&#8220; gleich welcher Art gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen die &#8222;freiheitliche demokratische Grundordnung&#8220;. Nun mussten solche Bestrebungen entweder durch Gewalt oder in &#8222;aktiv k\u00e4mpferischer, aggressiver Weise&#8220; erfolgen. Zum anderen listete Rot-Gr\u00fcn \u2013 zum ersten Mal in der deutschen Geheimdienst-Geschichte \u2013 die zul\u00e4ssigen nachrichtendienstlichen Mittel abschlie\u00dfend auf. Allen dar\u00fcber hinausgehenden geheimen Aktionen des Verfassungsschutzes war damit ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben worden. Ein zweites &#8222;Celler Loch&#8220; sollte es nicht mehr geben.<\/p>\n<p>Seit nunmehr 20 Jahren gibt es aus den Reihen der B\u00fcrgerrechtsbewegung bzw. der Gr\u00fcnen und Linken keinen einzigen Entwurf zur Abschaffung oder radikalen Reform der Geheimdienstgesetze bzw. zur legislativen Ausgestaltung\/Einschr\u00e4nkung des Zusammenwirkens von Polizei und Nachrichtendiensten. Gesetzentw\u00fcrfe zur Verbesserung allein der parlamentarischen Kontrollrechte haben trotz geringer Fortschritte in Details allenfalls eine den Status Quo rechtfertigende Funktion.<\/p>\n<p>Dabei h\u00e4tte nicht zuletzt die Arbeit des GTAZ Anlass f\u00fcr einen solchen grundlegenden Reformansatz geboten \u2013 z.B. um das Problem zu l\u00f6sen, dass die Nachrichtendienste (die lediglich dem Opportunit\u00e4tsprinzip verpflichtetet sind) im Rahmen einer solchen auf Dauer angelegten operativen Zusammenarbeit die (wiederum an das Legalit\u00e4tsprinzip gebundenen) Strafverfolgungsbeh\u00f6rden manipulieren k\u00f6nnen. Heute entscheiden die Geheimdienstmitarbeiter im GTAZ selbst, ob bzw. wann sie Informationen an ihre Polizeikollegen weitergeben oder eben nicht. Hier w\u00e4ren grundlegende Reformen wie 1992 (z.B. im Hinblick auf die \u00dcbermittlungspflichten des Verfassungsschutzes \u00a7 20 BVerfSchG) mehr als \u00fcberf\u00e4llig.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<h4>Das Problem mit EUROPOL<\/h4>\n<p>Auch die b\u00fcrgerrechtliche Kritik an der Herausbildung einer europ\u00e4ischen Politik der Inneren Sicherheit basiert neben vielen richtigen und wichtigen Problembeschreibungen<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> \u2013 auf drei (zumindest r\u00fcckblickend gesehen) unzutreffenden Annahmen:<\/p>\n<p>Zum einen wurde prognostiziert, dass es innerhalb der EU zu einer unheilvollen Zentralisierung polizeilicher Strukturen kommen w\u00fcrde. Europol erschien hier lange Jahre als die Schlange, vor der das b\u00fcrgerrechtliche Kaninchen wie im Schock erstarrt. Tats\u00e4chlich hatte aber weder die Gr\u00fcndung noch der sp\u00e4tere Ausbau des Haager Amtes den erwarteten Effekt. Europol spielt zwar \u2013 gar kein Zweifel \u2013 eine wichtige Rolle bei der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU. Dies f\u00fchrte aber keineswegs zu einer Entmachtung der Polizeibeh\u00f6rden der Mitgliedsl\u00e4nder, im Gegenteil: Entwicklungen, wie sie im Schengener Informationssystem bereits angelegt waren (und die sp\u00e4ter mit dem Pr\u00fcm-Abkommen weiter fortgef\u00fchrt wurden und durch die das Prinzip der allgemeinen Verf\u00fcgbarkeit aller polizeilichen Datenbest\u00e4nde auf die Spitze getrieben wurde), haben nicht eine Zentralisierung der Polizeiarbeit bzw. des polizeilichen Wissens bei Europol bewirkt. Vielmehr diente dies der engeren und unmittelbareren Kooperation der Polizeiorgane untereinander.<\/p>\n<p>In diesem Kontext wurde auch die Rolle der Bundesrepublik \u00fcbersch\u00e4tzt. Man ging \u2013 verst\u00e4rkt Anfang der 90er Jahre \u2013 von einem allgemeinen deutschen Gro\u00dfmachtstreben innerhalb der EU aus. Das Bundesinnenministerium (respektive die deutsche Polizei und insbesondere das BKA) galten nicht nur als Initiatoren, sondern auch als &#8222;Hauptnutznie\u00dfer&#8220; dieses (Zentralisierungs-)Prozesses.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Bef\u00fcrchtet wurde auch, dass es \u2013 \u00fcber Europol \u2013 zu einem Unterlaufen bzw. Aufweichen des deutschen Trennungsgebotes kommen w\u00fcrde. Denn, in den EU-Mitgliedstaaten gibt es eben kaum reine Polizeibeh\u00f6rden. Einige EU-Staaten verf\u00fcgen \u00fcber regelrechte polizeiliche Nachrichtendienste (wie die Renseignements G\u00e9n\u00e9raux in Frankreich). In Gro\u00dfbritannien ist der Security Service, der fr\u00fchere MI 5, zwar von der Polizei getrennt, verf\u00fcgt aber seit den 90er Jahren \u00fcber &#8222;powers to bug and burgle&#8220;. Ein Trennungsgebot \u2013 wie in Deutschland \u2013 ist den meisten EU-Staaten fremd. Tats\u00e4chlich unternimmt aber das BKA seit Jahren bei Europol einige Verrenkungen, um das deutsche Trennungsgebot zumindest in fein ziselierten Verabredungen pro forma aufrecht zu erhalten \u2013 ohne dass diese eigentlich ja paradoxe Rolle der deutschen Vertreter seitens der b\u00fcrgerrechtlichen Kritik wahrgenommen oder bewertet wird.<\/p>\n<p>Im Ergebnis zeigt sich auch hier: Es ist ein Fehler, wenn man das deutsche Trennungsgebot (also eine Reaktion auf die Verbrechen der deutschen GESTAPO) ohne weiteres auf die EU zu \u00fcbertragen versucht. Eine umfassende Analyse der Verh\u00e4ltnisse in den anderen Mitgliedstaaten m\u00fcsste das ber\u00fccksichtigen und daf\u00fcr b\u00fcrgerrechtliche Alternativen ausarbeiten. Wie m\u00fcsste also die Antwort auf die im Grunde unausweichliche Frage ausfallen, wie denn bei Europol eine b\u00fcrgerrechtsfreundliche Zusammenarbeit aussehen k\u00f6nnte, angesichts der grundlegenden Strukturunterschiede europ\u00e4ischer Polizeibeh\u00f6rden?<\/p>\n<p>Wie im Inland, zeigt sich auch im europ\u00e4ischen Kontext, dass ein r\u00fcckw\u00e4rtsgewandtes \u2013 also argumentativ auf die deutsche Geschichte rekurrierendes und darauf beschr\u00e4nktes \u2013 Postulat des Trennungsgebotes wenig taugt. Auch auf europ\u00e4ischer Ebene muss der Kern des Trennungsgebots von Polizeien und Nachrichtendiensten re-formuliert werden, um \u00fcberzeugende Antworten auf die Entwicklung des europ\u00e4ischen \u00dcberwachungsstaats entwickeln zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch hier liegen von CILIP sehr gute Situationsbeschreibungen und \u2011analysen, aber noch keine allgemeinere Orientierung oder eine konkretere Auseinandersetzung um Trennungsgebot und Rolle der Geheimdienste als aktuelle Forderungen europ\u00e4ischer B\u00fcrgerrechtspolitik vor.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<h4>F\u00fcr einen neuen B\u00fcrgerrechtsdiskurs<\/h4>\n<p>Die Crux am diesbez\u00fcglichen b\u00fcrgerrechtlichen Diskurs ist, dass es ihn nicht gibt \u2026 Dabei gilt hier wie auch sonst: Offene Auseinandersetzungen machen nicht schwach. Vielmehr erm\u00f6glicht nur eine freie Debatte die \u00dcberpr\u00fcfung und \u2013 wo n\u00f6tig \u2013 die Verbesserung und Aktualisierung der eigenen Argumente. Um nicht missverstanden zu werden, wenn wir einen offenen Diskurs einfordern, dann nicht, um ein bestimmtes vorgefertigtes Ergebnis durchdr\u00fccken zu wollen \u2013 oder etwa gar den Verfassungsschutz und seine Zusammenarbeit mit der Polizei hochzujubeln:<\/p>\n<ul>\n<li>Wir erinnern uns noch sehr gut daran, wie der Verfassungsschutz Mitte der 70er Jahre den ehemaligen Atommanager Klaus Traube wegen des Verdachts der Unterst\u00fctzung von RAF-Mitgliedern monatelang abh\u00f6rte.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/li>\n<li>Wir wissen, dass die Abh\u00f6raktion in Stuttgart-Stammheim 1977 heute \u2013 35 Jahre sp\u00e4ter (!) \u2013 immer noch nicht aufgekl\u00e4rt ist.<\/li>\n<li>Wir haben noch lebhaft in Erinnerung wie der Verfassungsschutz im Schm\u00fccker-Verfahren 15 Jahre lang nicht nur diverse Gerichte, sondern auch die Verteidigung und die Angeklagten manipulierte.<\/li>\n<li>Wir waren an dem Versuch beteiligt, parlamentarisch den sog. Plutonium-Skandal aufzukl\u00e4ren, als der BND dabei ertappt wurde, wie er agent provocateur spielen wollte.<\/li>\n<li>Wir haben im Bundestagsuntersuchungsausschuss u.a. zur Aufkl\u00e4rung der polizeilich\/geheimdienstlich gedeckten Entf\u00fchrung von Murat Kurnaz und Mohamed Haydar Zammar lernen m\u00fcssen, was passiert, wenn man Polizei und Geheimdiensten in der Terrorismusbek\u00e4mpfung quasi freie Hand l\u00e4sst.<\/li>\n<li>Und wir haben uns nunmehr schon zwei Jahrzehnte mit der polizeilich-nachrichtendienstlichen Heimlichtuerei herumgeschlagen, beginnend mit den Vorg\u00e4ngen um Bad Kleinen und mit dem vorl\u00e4ufigen und unr\u00fchmlichen H\u00f6hepunkt: den Umst\u00e4nden des Abtauchens und der vergeigten Aufdeckung der Mordserie des NSU.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das ist der Resonanzboden, auf dem wir auf &#8222;blinde Flecken&#8220; \u2013 also auf L\u00fccken in der b\u00fcrgerrechtlichen Argumentation \u2013 hinweisen wollen. Die Ehrlichkeit gebietet es, darauf hinzuweisen, dass wir mit einer Abschaffungsforderung bzw. dem althergebrachten R\u00fcckgriff auf den Polizeibrief von 1949 keine Antworten und keinen Anklang finden werden, wenn \u00f6ffentlich nach Antworten auf die o.g. Geheimdienst-Skandale und darunter gerade dem letzten im Zusammenhang mit dem NSU gesucht wird.<\/p>\n<p>In diesem Sinne erscheint uns eine Grundsatzdebatte notwendig, bei der zum einen die Forderung nach Abschaffung aller Geheimdienste auf den Pr\u00fcfstand kommt: Welche Folgen h\u00e4tte \u2013 so m\u00fcssten wir fragen und Antworten finden \u2013 die unterschiedslose und vollst\u00e4ndige Abschaffung aller deutschen Geheimdienste? In Zeiten, in denen terroristische Strukturen nicht nur in der Lage, sondern zum Teil auch willens sind, wo immer auf der Welt (Massen-)Verbrechen zu ver\u00fcben, muss die Frage erlaubt sein, ob zur Verhinderung solcher Straftaten bzw. zur Aufdeckung der entsprechenden kriminellen Infrastruktur geheime Ermittlungsmethoden erlaubt \u2013 und vielleicht sogar geboten sind. Braucht der Staat in solchen F\u00e4llen Geheimdienste? Gibt es Geheimdienstbereiche, deren Arbeit eben doch nicht durch noch so gute Forschungsarbeiten an Universit\u00e4ten oder Stiftungen erledigt werden kann (was aus B\u00fcrgerrechts-Sicht immer wieder gerne als allumfassender Geheimdienst-Ersatz angeboten wird)? K\u00f6nnte es sein, dass sich die B\u00fcrgerrechtsbewegung ein St\u00fcck weit schweigend darauf ausruht, dass Polizei und Nachrichtendienste (wie z.B. bei der &#8222;Sauerland-Gruppe&#8220; oder den &#8222;Zugkofferbombern&#8220;) f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, die Gesellschaft vor schwerwiegenden Attentaten bewahrt zu haben? Wo sind auf der anderen Seite jene Geheimdienstbereiche, die sich als inkompetent, als \u00fcberfl\u00fcssig und sogar gef\u00e4hrlich erwiesen haben?<\/p>\n<p>Gefragt werden m\u00fcsste auch, was die Folge w\u00e4re, wenn man zwar die Geheimdienste abschaffen w\u00fcrde, den Polizeibeh\u00f6rden und insbesondere den Staatsschutzabteilungen ihre verdeckten Ermittlungsmethoden lie\u00dfe. W\u00e4ren wir dann im Ergebnis nicht eventuell sehr viel n\u00e4her an Ph\u00e4nomen einer &#8222;Geheimen Staatspolizei&#8220;, als mit einem Nebeneinander von Polizei und einem (gegebenenfalls mit ihr konkurrierenden) Nachrichtendienst. Wir meinen, dass \u2013 wer immer die Abschaffung der Geheimdienste fordert \u2013 auch eine Verst\u00e4ndigung \u00fcber die Notwendigkeit bzw. die Grenzen verdeckter Polizeipraktiken herbeif\u00fchren sollte: Ist es wirklich m\u00f6glich bzw. verantwortbar, auf das gesamte verdeckte Ermittlungsinstrumentarium der Polizei zu verzichten? Wie realistisch ist die Idee des &#8222;offenen polizeilichen Visiers&#8220; im digitalen Zeitalter?<\/p>\n<p>Das bringt uns zum Trennungsgebot, das \u00fcbrigens immer die Existenz eines Geheimdienstes voraussetzt! Wir meinen, dass wir \u2013 last but not least \u2013 eine neue, zeitgem\u00e4\u00dfe Herleitung und Begr\u00fcndung ben\u00f6tigen, warum und in welcher Weise wir im digitalen Zeitalter die Trennung der organisatorischen Strukturen, aber auch der operativen und informationellen Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten (immer noch) f\u00fcr n\u00f6tig und f\u00fcr sinnvoll halten.<\/p>\n<p>Die eingangs aufgelisteten drei Dimensionen des Trennungsgebotes (Unterschiede in Organisation, Funktion und Befugnissen) sind auch heute noch wichtige Referenzpunkte einer b\u00fcrgerrechtlichen Kritik. Da aber von diesen Grundprinzipien in der Realit\u00e4t substanziell nicht viel mehr \u00fcbrig geblieben ist als der hehre Anspruch, m\u00fcssen wir dieses klassische Begr\u00fcndungsinstrumentarium um neue Aspekte erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Vielleicht kann hier ein R\u00fcckgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts helfen. Karlsruhe n\u00e4mlich leitet das &#8222;Verbot, bestimmte Beh\u00f6rden miteinander zu verschmelzen&#8220; vornehmlich vom Rechtsstaatsprinzip und dem Schutz der Grundrechte ab.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Dies trifft sich mit dem b\u00fcrgerrechtlichen Anliegen, mit dem Trennungsgebot zum einen staatlichen Allmachtsbestrebungen m\u00f6glichst enge Grenzen zu setzen und zum anderen f\u00fcr eine Offenheit in der Beziehung staatlicher Exekutivgewalt zu B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu sorgen. Eine solche an der Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten orientierte Herleitung k\u00f6nnte das Trennungsgebot dann z.B. auch in Verbindung bringen mit der Debatte um die Unzul\u00e4ssigkeit sog. kumulativer bzw. additiver Grundrechtseingriffe, die das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren u.a. im Hinblick auf die Folgen eines Zusammenwirkens von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Nachrichtendiensten entwickelt hat.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Denn darum geht es beim Trennungsgebot ja im Kern: Die Einzelnen zu sch\u00fctzen z.B. angesichts der \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten der Polizei- und Nachrichtendienstbeh\u00f6rden im Zeitalter unbegrenzter elektronischer Kommunikations-, Speicherungs- und Auswertungskapazit\u00e4ten.<\/p>\n<p>Ein auf die &#8222;Lehren des Faschismus&#8220; verweisende Begr\u00fcndung des Trennungsgebotes greift zu kurz. Wenn wir demgegen\u00fcber vorschlagen, die Argumente f\u00fcr ein solches Trennungsgebot um rechtstaatliche und grundrechtliche Aspekte zu erweitern, dann tun wir dies auch, um diese scheinbar verstaubte Idee in aktuellen Sicherheitsdebatten effektiver einsetzen zu k\u00f6nnen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Ein solches Sch\u00e4rfen der eigenen Argumente macht Sinn \u2013 gerade in Zeiten, in denen (wie im Fall des NSU) der Totalausfall des Verfassungsschutzes nicht etwa zur Abschaffung oder zumindest zur grundlegenden Reform der Geheimdienste genutzt werden soll, sondern \u2013 ganz im Gegenteil \u2013 dazu, aus dem Trennungsgebot ein Gebot der (noch intensiveren) Zusammenarbeit zu basteln.<\/p>\n<p><i>Mark Holzberger ist Referent f\u00fcr Migrations- und Integrationspolitik der Bundestagsfraktion von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und Mitglied der Redaktion von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/i><\/p>\n<h5>Albrecht Maurer ist innenpolitischer Referent der Bundestagsfraktion Die Linke und Mitglied der Redaktion von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Humanistische Union: Weg mit dem Verfassungsschutz, M\u00fcnchen 1991<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Das Landesamt verweigerte der zust\u00e4ndigen polizeilichen BAO mehr als ein halbes Jahr lang systematisch brauchbare Informationen \u00fcber Nazis im N\u00fcrnberger Raum und lenkte damit selbst unmittelbar die polizeilichen Ermittlungen in die falsche Richtung.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> vgl. u.a. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 57 (2\/1997): <a href=\"\/ausgabe\/i-57.htm\">Reform der Politik Innerer Sicherheit<\/a>, insbesondere die Artikel von O. Diederichs: Reformen der Sicherheitsbeh\u00f6rden, W.-D. Narr: Thesen zur Inneren Sicherheit und N. P\u00fctter: Umdenken in der Gesetzgebung, sowie B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 90 (2\/2008) <a href=\"\/ausgabe\/i-90.htm\">Sicherheitsarchitektur I &#8211; Das Netz im Innern<\/a>.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Der Polizeibrief bildete gleichzeitig eine Reaktion auf den Vorsto\u00df der Ministerpr\u00e4sidenten der amerikanischen Besatzungszone, die im Fr\u00fchjahr 1948 von der US-Milit\u00e4rregierung die Bildung einer geheimen politischen Polizei gefordert hatten. Dies belegen historische Dokumente, die B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP in Heft 27 (2\/1987) dokumentierte.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> vgl. zu beiden Punkten u.a. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 39 (2\/1991): Organisierte Kriminalit\u00e4t, insbesondere die Beitr\u00e4ge von H. Busch zur OK-Definition, O. Diederichs zu Verfassungsschutz und OK sowie E. We\u00dflau zum Entwurf des &#8222;Gesetzes zur Bek\u00e4mpfung des illegalen Drogenhandels und anderer Formen der organisierten Kriminalit\u00e4t&#8220; (OrgKG), das im darauf folgenden Jahr verabschiedet wurde.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Der Spiegel 25\/1986<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> die polizeiliche Seite: 16 Landeskriminal\u00e4mter, das BKA, die Bundespolizei sowie das Zollkriminalamt; die Geheimdienste: 16 Landes\u00e4mter und das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Milit\u00e4rische Abschirmdienst<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> vgl. W\u00f6rlein, J.: Institutionalisierte Kooperation von Polizei und Geheimdiensten, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 90 (2\/2008), S. 50-61<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> BT-Drs. 12\/4402 und 12\/4403, beide v. 17.2.1993, \u00fcbrigens unter ausdr\u00fccklicher Bezugnahme auf Forderungen der B\u00fcrgerrechtsbewegung der DDR, ein Argument, das heute vollkommen verschwunden ist.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> &#8222;Sicherheit im Dienst der Freiheit&#8220; (Beschluss der gr\u00fcnen Bundestagsfraktion v. 2. September 2011)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Landtagsdrucksache 5\/4161 vom 13.3.2012<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Vorg\u00e4nge Nr. 124 (Heft 4\/1993), S. 99-107<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Die Gr\u00fcnen hatten 2006 lediglich (oder immerhin) eine knappe Skizze daf\u00fcr vorgelegt, wie sie sich die Schaffung sog. Anti-Terror-Dateien unter Beibehaltung der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten vorstellen k\u00f6nnten (BT-Drs. 16\/2071 v. 29.6.2006).<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> aus der CILIP-Geschichte: Busch, H.: <a href=\"\/ausgabe\/57\/europa.htm\">Europ\u00e4ische Innere Sicherheit<\/a>, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 57 (2\/1997), S. 58-67<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> vgl. zum Beispiel: G\u00f6ssner, R.; Bethune, N.: Europas Sicherheitsbeh\u00f6rden machen mobil, in: &#8222;EUROPOL: Die Bullen greifen nach den Sternen \u2013 Europ\u00e4ische Gemeinschaft der Inneren Sicherheit, Hamburg und Berlin 1990<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 91 (3\/2008): <a href=\"\/ausgabe\/i-91.htm\">Sicherheitsarchitektur II \u2013 Europ\u00e4ische Gro\u00dfbaustelle<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> vgl. dazu die erste Auflistung der Verfassungsschutzskandale in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 28 (3\/1987), S. 12-30; eine neue Liste stellte Otto Diederichs 2009 zusammen: Geheimdienstliche Sumpfbl\u00fcten. Versuch einer Chronologie, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 93 (2\/2009), S. 21-29<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> BVerfGE Bd. 97, Rz. 88 und 90<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> BVerfGE 115, 320\/354 ff. bzw. BVerfG in: NJW 2005, S. 1338\/1341<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/blick-zurueck-nach-vorn-fuer-eine-neubelebung-der-debatte-um-die-geheimdienste#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> vgl. auch die Ausf\u00fchrungen des Sachverst\u00e4ndigen RA S\u00f6nke Hilbrans (Berlin) in der Anh\u00f6rung zum Anti-Terrordatei-Gesetz (Protokoll 16\/24 des BT-Innenausschusses v. 6.11.2006)<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Holzberger, Mark &amp; Albrecht Mauer: Blick zur\u00fcck nach vorn! F\u00fcr eine Neubelebung der Debatte um die Geheimdienste, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 100 (3\/2011), S. 76-87<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger und Albrecht Maurer Die Abschaffung der Geheimdienste oder mindestens die Verteidigung des<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":10667,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,106],"tags":[728,1443,1491,1492],"class_list":["post-785","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-100","tag-gtaz","tag-trennungsgebot","tag-verfassungsschutz","tag-verfassungsschutz-abschaffen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/785","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=785"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/785\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10667"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=785"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=785"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=785"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}