{"id":7957,"date":"2003-08-29T13:44:00","date_gmt":"2003-08-29T13:44:00","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=7957"},"modified":"2003-08-29T13:44:00","modified_gmt":"2003-08-29T13:44:00","slug":"europaeisches-krisenmanagement-die-polizei-im-windschatten-des-militaers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7957","title":{"rendered":"Europ\u00e4isches Krisenmanagement &#8211;\u00a0Die Polizei im Windschatten des Milit\u00e4rs"},"content":{"rendered":"<h3>von Tony Bunyan und Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Weil die EU \u201eauf der internationalen B\u00fchne uneingeschr\u00e4nkt mitspielen\u201c will, entwickelt sie seit 1999 Konzepte und Ressourcen f\u00fcr milit\u00e4rische Auslandseins\u00e4tze. Das hat auch Konsequenzen f\u00fcr die Polizei.<\/strong><\/p>\n<p>\u201eWir verf\u00fcgen \u00fcber eine gro\u00dfe Zahl von Instrumenten,\u201c so drohten die Staats- und Regierungschefs der EU \u2013 der Europ\u00e4ische Rat \u2013 auf ihrer Juni-Tagung in Thessaloniki. Um die \u201eNichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen\u201c durchzusetzen, k\u00e4men als \u201eletztes Mittel\u201c auch \u201eZwangsma\u00dfnahmen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen\u201c in Frage.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Nur wenige Wochen, nachdem sich Frankreich und Deutschland gegen eine Beteiligung am Irak-Krieg gewehrt haben, herrschte in der EU Einigkeit, dass in vergleichbaren F\u00e4llen die Androhung und der Einsatz milit\u00e4rischer Gewalt durchaus zum Repertoire gemeinsamer Politik geh\u00f6ren. Die Erkl\u00e4rung von Thessaloniki ist nur der vorl\u00e4ufige H\u00f6hepunkt auf dem Weg der EU zur Milit\u00e4rmacht.<!--more--><\/p>\n<p>Die vertraglichen Grundlagen der \u201eEurop\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik\u201c wurden bereits im 1997 unterzeichneten Amsterdamer Vertrag geschaffen. Dessen Artikel 17 erhob die Westeurop\u00e4ische Union (WEU), der nur zehn der 15 EU-Staaten angeh\u00f6ren, zum \u201eintegralen Bestandteil der Entwicklung\u201c der EU: Die WEU \u201eer\u00f6ffnet der Union den Zugang zu einer operativen Kapazit\u00e4t.\u201c Im selben Artikel mit \u00fcbernommen wurden die Aufgaben, die sich die WEU auf ihrer Petersberger Ministerratstagung im Juni 1992 gesetzt hatte: \u201ehumanit\u00e4re Aufgaben und Rettungseins\u00e4tze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampf\u00adeins\u00e4tze bei der Krisenbew\u00e4ltigung einschlie\u00dflich friedensschaffender Ma\u00dfnahmen.\u201c Das gesamte Spektrum m\u00f6glicher \u201eout of area\u201c-Eins\u00e4tze war damit erfasst.<\/p>\n<p>Der Amsterdamer Vertrag trat im Mai 1999 in Kraft. Im September desselben Jahres k\u00fcrten die EU-Au\u00dfenminister Javier Solana \u2013 bis dahin Nato-Generalsekret\u00e4r \u2013 zum Hohen Vertreter der Gemeinsamen Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik der EU und zum Generalsekret\u00e4r des Rates. Im November \u00fcbernahm Solana das gleiche Amt f\u00fcr die WEU. Deren Ministerrat lieferte bei dieser Tagung in Luxemburg gleichzeitig das Gegenst\u00fcck zu Art. 17 des Amsterdamer Vertrages: Er er\u00f6ffnete dem Rat der EU den Zugang zum Expertenwissen der WEU und zu ihren \u201eoperationalen Strukturen\u201c, d.h. ihrem Sekretariat, ihrem Milit\u00e4rstab, dem Satelliten-(Spionage-)Zentrum in Torrej\u00f3n (Spanien) und dem Institut f\u00fcr Sicherheitsstudien in Paris.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Damit waren sowohl die Personalunion an der Spitze als auch die rechtliche Integration des Milit\u00e4rb\u00fcndnisses WEU und der bis dahin zivilen Europ\u00e4ischen Union vollzogen.<\/p>\n<p>Als eigenst\u00e4ndige Aufgabe blieb der WEU nur noch die \u201ekollektive Verteidigung\u201c im Falle eines h\u00f6chst unwahrscheinlichen Angriffes auf einen ihrer Mitgliedstaaten. Die Weiterentwicklung der \u201eEurop\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungsidentit\u00e4t\u201c, die die NATO ihren Europ\u00e4ischen Mitgliedstaaten im Laufe der 90er Jahre zugestanden hatte, vollzog sich nun im Rahmen der EU \u2013 und zwar unter dem Titel des \u201eKrisenmanagements\u201c. Wenn es darum gehe, auf Krisensituationen zu reagieren, so hei\u00dft es schon in den Schlussfolgerungen der Europ\u00e4ischen Rats von K\u00f6ln im Juni 1999, m\u00fcsse der Rat in die Lage versetzt werden, \u201eBeschl\u00fcsse \u00fcber das gesamte Spektrum der ihm zur Verf\u00fcgung stehenden politischen, wirtschaftlichen und milit\u00e4rischen Instrumente zu fassen.\u201c Dies erfordere \u201eautonome Handlungsf\u00e4higkeiten, die sich auf glaubw\u00fcrdige milit\u00e4rische F\u00e4higkeiten und geeignete Beschlussfassungs\u00adgremien st\u00fctzen &#8230; Dies ist der Bereich, in dem die Handlungsf\u00e4higkeit Europas am vordringlichsten ist.\u201c<\/p>\n<h4>Milit\u00e4rische Gremien<\/h4>\n<p>Die entsprechenden \u201eF\u00e4higkeiten\u201c und Beschlussgremien wurden seit 1999 St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck aufgebaut \u2013 und zwar sowohl im Bereich der milit\u00e4rischen als auch in jenem der \u201enichtmilit\u00e4rischen Krisenbew\u00e4ltigung\u201c. \u00dcber die Struktur der milit\u00e4rischen Gremien hatte sich der Europ\u00e4ische Rat bereits in K\u00f6ln grunds\u00e4tzlich geeinigt. Ein halbes Jahr sp\u00e4ter beschloss er in Helsinki deren \u201einterimistische\u201c Einsetzung zum 1. M\u00e4rz 2000. Im Januar 2001 folgten die Ratsbeschl\u00fcsse, die aus der vorl\u00e4ufigen eine definitive Organisation machten.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> (Siehe die Grafik auf Seite 20.) Die Zweite S\u00e4ule der EU, die Gemeinsame Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik (GASP), war damit auf allen Ebenen milit\u00e4rpolitisch unterf\u00fcttert:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Verteidigungsminister nehmen \u2013 je nach Bedarf und Thema \u2013 an den Tagungen des allgemeinen Rats, d.h. der Au\u00dfenminister der Mitgliedstaaten teil.<\/li>\n<li>Neben dem Politischen Komitee, der unter der ministeriellen Ebene angesiedelten leitenden Ratsarbeitsgruppe f\u00fcr die Au\u00dfenpolitik, entstand ein \u201ePolitisches und Sicherheitspolitisches Komitee\u201c (PSK) \u2013 ein st\u00e4ndiger Ausschuss in Br\u00fcssel, der nun zum f\u00fchrenden Gremium sowohl f\u00fcr die milit\u00e4rische als auch f\u00fcr die \u201enichtmilit\u00e4rische\u201c Krisenbew\u00e4ltigung wurde. In Krisenzeiten hat der Generalsekret\u00e4r des Rates den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe.<\/li>\n<li>Der Milit\u00e4rausschuss (EUMC) vereinigt die Generalstabschefs der Mitgliedstaaten bzw. ihre Vertreter. Er traf sich zum ersten Mal am 11. Mai 2000, damals noch als \u201eChiefs of Defense Services\u201c (CHODS). Dieser Ausschuss soll dem PSK in milit\u00e4rischen Fragen beratend zur Seite stehen. Im Krisenfall gibt er dem PSK Empfehlungen bez\u00fcglich den vom \u201eOperation Commander\u201c erstellten Dokumenten ab \u2013 dem Operationskonzept und dem Operationsplan. Den Vorsitz im EUMC f\u00fchrt jeweils f\u00fcr drei Jahre ein Vier-Sterne-General bzw. -Admiral.<\/li>\n<li>Dem Generalsekret\u00e4r des Rates unterstellt ist ein Milit\u00e4rstab (EUMS), bestehend aus von den Mitgliedstaaten abgeordneten milit\u00e4rischen Experten. Er befasst sich mit \u201eder Fr\u00fchwarnung, der Lagebeurteilung und der strategischen Planung\u201c. Im Krisenfall erarbeitet er milit\u00e4rische Optionen und w\u00e4hlt die Truppenteile aus, die bei einer Operation zum Einsatz kommen sollen. Den Vorsitz f\u00fchrt hier ein Drei-Sterne-General.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ebenfalls dem Generalsekret\u00e4r direkt unterstellt sind eine \u201eStrategieplanungs- und Fr\u00fchwarn-Einheit\u201c sowie das \u201egemeinsame Lagezentrum\u201c. In der f\u00fcr die GASP zust\u00e4ndigen Generaldirektion E des Ratssekretariats befassen sich dar\u00fcber hinaus die Direktionen VII und VIII mit milit\u00e4rischen Fragen. Der Direktion VIII angegliedert sind ferner das Satellitenzentrum und das Institut f\u00fcr Sicherheitsstudien, die zum 1. Januar 2002 aus der WEU aus- und in die EU eingegliedert wurden.<\/p>\n<h4>\u201eNichtmilit\u00e4rische\u201c Gremien<\/h4>\n<p>Wer bisher geglaubt hat, das Gegenst\u00fcck zu \u201emilit\u00e4risch\u201c sei \u201ezivil\u201c, den belehrt die EU eines Besseren. In den Dokumenten, die der Europ\u00e4ische Rat, der (Minister-)Rat und seine Arbeitsgruppen sowie die Kommission seit 1999 in Sachen \u201eKrisenbew\u00e4ltigung\u201c produziert haben, ist fast durchg\u00e4ngig von einer \u201enichtmilit\u00e4rischen\u201c Bearbeitung die Rede. Und das mit gutem Grund: Die entsprechenden Gremien und Verwaltungseinheiten wurden n\u00e4mlich nicht aus der bestehenden humanit\u00e4ren Hilfsorganisation der Kommission (ECHO) entwickelt, sondern entstanden als Anh\u00e4ngsel der Europ\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.<\/p>\n<p>Bereits beim Helsinki-Gipfel im Dezember 1999 stand die \u201enicht-milit\u00e4rische Krisenbew\u00e4ltigung\u201c auf der Tagesordnung. In dem dort verabschiedeten Aktionsplan hei\u00dft es: \u201eBei der Schaffung einer F\u00e4higkeit zur raschen Reaktion auf Krisen ist die Entwicklung von Kapazit\u00e4ten f\u00fcr nichtmilit\u00e4rische Polizeikr\u00e4fte vordringlich anzugehen.\u201c Erst danach folgten \u2013 in der Reihenfolge der Priorit\u00e4ten \u2013 die Hilfe bei der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verh\u00e4ltnisse und damit die Entsendung von Personal aus dem (Straf-)Justizbereich, die Unterst\u00fctzung f\u00fcr zivile Verwaltungen und schlie\u00dflich die Katastrophenhilfe. Die Gremienstruktur und die Entscheidungsverl\u00e4ufe sind dabei parallel zum milit\u00e4rischen Bereich organisiert:<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<ul>\n<li>Das PSK ist auch hier die zentrale Arbeitsgruppe des Rates. Es entscheidet \u2013 u.a. auf der Basis von Informationen des Fr\u00fchwarnzentrums \u2013, ob \u00fcberhaupt ein Handlungsbedarf existiert. Es w\u00e4hlt nicht nur \u201emilit\u00e4rstrategische Optionen\u201c (MSO), sondern auch polizeistrategische (PSO) oder andere zivile strategische Optionen aus und unterbreitet dem Rat (bzw. dem Ausschuss St\u00e4ndiger Vertreter) beschlussreife Vorlagen.<\/li>\n<li>Dem EUMC auf der milit\u00e4rischen Seite entspricht ein \u201eAusschuss f\u00fcr die nichtmilit\u00e4rischen Aspekte der Krisenbew\u00e4ltigung\u201c (CIVCOM), der im Fr\u00fchjahr 2000 unter portugiesischer Pr\u00e4sidentschaft eingesetzt wurde. Er ber\u00e4t das PSK und evaluiert im Krisenfall die polizeilichen und zivilen strategischen Optionen, die von den St\u00e4ben des Ratssekretariats ausgearbeitet wurden. Zu letzteren geh\u00f6ren:<\/li>\n<li>Ein \u201eMechanismus\u201c f\u00fcr die Koordination milit\u00e4rischer und nichtmilit\u00e4rischer Krisenbew\u00e4ltigung, angesiedelt in der f\u00fcr die GASP zust\u00e4ndigen Generaldirektion E des Rates. Dessen Einrichtung war bereits in dem zitierten Aktionsplan des Europ\u00e4ischen Rats von Helsinki beschlossen worden. Er soll u.a. die \u201es\u00e4ulen\u00fcbergreifende Koh\u00e4renz\u201c des Krisenmanagements gew\u00e4hrleisten, d.h. den Kontakt zur Kommission halten.<\/li>\n<li>Ein Polizeireferat, das im Fr\u00fchjahr 2001 aufgebaut wurde. Auch dieses ist in der Generaldirektion E angesiedelt. Fragen der Polizeikooperation in der EU sind stattdessen Gegenstand der \u201edritten S\u00e4ule\u201c \u2013 Justiz- und Innenpolitik \u2013, deren Arbeiten von der Generaldirektion H des Ratssekretariats unterst\u00fctzt werden.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/li>\n<li>Im Fr\u00fchjahr 2001 erhielt auch die Kommission ihren \u201eKrisenreaktionsmechanismus\u201c, der f\u00fcr die schnelle Koordination der einschl\u00e4gigen Programme der Gemeinschaft sorgen soll. Darin inbegriffen sind durch die Kommission finanzierte Projekte von Nicht-Regierungsor\u00adga\u00adni\u00adsa\u00adtionen. Der Krisenreaktionsmechanismus kann u.a. aus\u00adgel\u00f6st werden, wenn eine Situation \u201eeintritt oder sich anbahnt\u201c, die \u201edie \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung und die Sicherheit der Menschen bedroht\u201c, angesichts der Gefahr eines \u201ebewaffneten Konfliktes\u201c oder der Destabilisierung eines Landes. Bevor die Kommission \u201eden Beschluss fasst, t\u00e4tig zu werden\u201c, muss sie gem\u00e4\u00df der Verordnung \u00fcber ihren \u201eMechanismus\u201c den Rat, konkret: seinen au\u00dfen- und milit\u00e4rpolitischen Zweig, konsultieren. Auch bei der \u201eDurchf\u00fchrung ihrer Ma\u00dfnahme tr\u00e4gt die Kommission der Ausrichtung des Rates geb\u00fchrend Rechnung, um die Koh\u00e4renz des au\u00dfenpolitischen Handelns der Europ\u00e4ischen Union zu gew\u00e4hrleisten.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.cilip.de\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Bunyan-Busch-EU-Militaer-und-Polizei.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-7958\" src=\"https:\/\/www.cilip.de\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Bunyan-Busch-EU-Militaer-und-Polizei.png\" alt=\"Bunyan-Busch, EU-Milit\u00e4r und Polizei\" width=\"662\" height=\"471\" srcset=\"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Bunyan-Busch-EU-Militaer-und-Polizei.png 662w, https:\/\/wp-dev.daten.cool\/wp-content\/uploads\/2015\/09\/Bunyan-Busch-EU-Militaer-und-Polizei-300x213.png 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 662px) 100vw, 662px\" \/><\/a>Das humanit\u00e4re Hilfsprogramm der Kommission f\u00e4llt dagegen nur in Ausnahmef\u00e4llen in die Zust\u00e4ndigkeit des \u201eKrisenreaktionsmechanismus\u201c. ECHO \u2013 so erkl\u00e4rte die Kommission in ihrer vorbereitenden Mitteilung \u2013 sei \u201epolitisch neutral\u201c und \u201enur auf die Linderung menschlichen Leids\u201c ausgerichtet. Nicht ber\u00fccksichtigt hat der Rat auch das vom Europ\u00e4ischen Parlament bereits in einer Empfehlung vom Februar 1999 geforderte Europ\u00e4ische Zivile Friedenscorps: Dessen Aufgaben h\u00e4tten \u201eausschlie\u00dflich ziviler Art\u201c sein sollen. Es h\u00e4tte verhindern sollen, \u201edass Krisensituationen zu gewaltsamen Konflikten eskalieren, indem es die M\u00f6glichkeiten der Zivilgesellschaft voll aussch\u00f6pft.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<h4>Milit\u00e4rische \u201eF\u00e4higkeiten\u201c<\/h4>\n<p>Das \u201ePlanziel\u201c f\u00fcr die milit\u00e4rischen Kapazit\u00e4ten der EU gab schon der Helsinki-Gipfel im Dezember 1999 aus: Bis 2003 sollten die Mitgliedstaaten \u201eim Rahmen ihrer freiwilligen Zusammenarbeit in der Lage sein, bei entsprechenden Operationen Streitkr\u00e4fte bis zur Korpsgr\u00f6\u00dfe (d.h. bis zur St\u00e4rke von 15 Brigaden bzw. einer St\u00e4rke von 50.000 bis 60.000 Personen)\u201c zu mobilisieren, um die so genannten Petersberg-Aufgaben wahrnehmen zu k\u00f6nnen \u2013 \u201eeinschlie\u00dflich von Aufgaben mit gr\u00f6\u00dften Anforderungen\u201c, d.h. von Kampfeins\u00e4tzen. \u201eDie Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, &#8230; innerhalb von 60 Tagen die Streitkr\u00e4fte in vollem Umfange zu verlegen und in diesem Rahmen Krisenreaktionskr\u00e4fte in kleinerem Umgang vorzusehen, die mit einem sehr hohen Bereitschaftsgrad verf\u00fcgbar und verlegbar sind. Sie m\u00fcssen in der Lage sein, eine solche Verlegung f\u00fcr mindestens ein Jahr aufrecht zu erhalten.\u201c Letzteres erfordert eine Reserve von weiteren 100.000 Soldaten. Am Ende dieses Prozesses sollte zwar nicht eine EU-Armee stehen, wohl aber die M\u00f6glichkeit, aufeinander abgestimmte (\u201einteroperable\u201c) Truppen aus den Mitgliedstaaten unter einem gemeinsamen Kommando in EU-gef\u00fchrte Eins\u00e4tze zu schicken. \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c, Mobilit\u00e4t, Flexibilit\u00e4t, schnelle \u201eKrisenreaktion\u201c \u2013 diese Stichworte pr\u00e4gen nicht nur die Strategie der NATO nach Ende des Kalten Krieges, sie sollten nun auch der EU autonome milit\u00e4rische Handlungsf\u00e4higkeit verschaffen.<\/p>\n<p>Im November 2000 fand in Br\u00fcssel eine erste \u201eBeitragskonferenz\u201c statt, bei der die Mitgliedstaaten Angaben machten, wie viele Soldaten und welche Truppenteile sie f\u00fcr EU-gef\u00fchrte Milit\u00e4roperationen zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnten. Die Ergebnisse werden seitdem in einem \u201eStreitkr\u00e4ftekatalog\u201c zusammengestellt, der kontinuierlich fortgeschrieben wird. Im Herbst 2001 soll dieser Pool \u00fcber 100.000 Soldaten, ca. 400 Kampfflugzeuge und 100 Schiffe umfasst haben. Die gr\u00f6\u00dften Kontingente stammten dabei aus Deutschland (13.500 Mann Bodentruppen, 20 Schiffe und 93 Flugzeuge), Gro\u00dfbritannien (12.500 Mann Bodentruppen, 18 Schiffe, 72 Flugzeuge), Frankreich (12.000 Mann Bodentruppen, 15 Schiffe, 47 Flugzeuge) und Italien (12.000 Mann Bodentruppen, 19 Schiffe, 47 Flugzeuge).<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Im Mai dieses Jahres teilte Bundesverteidigungsminister Peter Struck mit, den in der Zwischenzeit erheblich gestiegenen deutschen Anteil auf 33.000 Soldaten festsetzen zu wollen, von denen 18.000 sofort mobilisierbar sein w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Schon auf dem Laekener Gipfel im Dezember 2001 verk\u00fcndeten die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Union sei \u201enunmehr in der Lage, Operationen zur Krisenbew\u00e4ltigung durchzuf\u00fchren.\u201c Tats\u00e4chlich hie\u00df das nichts anderes, als dass das in Helsinki gesetzte Planziel quantitativ erreicht war. Dies hatte eine erneute Beitragskonferenz einen Monat zuvor festgestellt. Sie machte aber gleichfalls klar, dass in qualitativer Hinsicht nach wie vor \u201ebedeutende Defizite (bestehen), insbesondere was Einrichtungen und kollektive F\u00e4higkeiten betrifft.\u201c<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Im Klartext hie\u00df das, dass die EU hinsichtlich \u201eTransport, Luftbetankungsf\u00e4higkeit, Satellitenaufkl\u00e4rung, Abstandswaffen und nicht zuletzt Kommando- und Gefechtsf\u00fchrungssysteme\u201c auf die von den USA bereitgestellten NATO-Einrichtungen und -F\u00e4higkeiten angewiesen war und vermutlich auch heute noch ist.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Um diese Defizite auszugleichen, beschloss der Laekener Gipfel einen \u201eAktionsplan \u00fcber die F\u00e4higkeiten\u201c (ECAP \u2013 European Capability Action Plan), auf dessen Grundlage eine Vielzahl von Einzelprojekten in Angriff genommen wurde.<\/p>\n<p>Gleichzeitig verst\u00e4rkte man die Verhandlungen zwischen PSK und Nato-Rat \u00fcber die Benutzung von NATO-Ressourcen. Die \u201eCrisis Management Procedures\u201c der EU sehen daher auch zwei Varianten milit\u00e4rischer Eins\u00e4tze vor: mit Beteiligung der NATO und ohne.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> In beiden F\u00e4llen sollen sich auch die nicht der EU angeh\u00f6renden europ\u00e4ischen NATO-Staaten an EU-gef\u00fchrten Milit\u00e4reins\u00e4tzen beteiligen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Polizeiliche \u201eF\u00e4higkeiten\u201c<\/h4>\n<p>Ihr polizeiliches Planziel formulierte die EU im Juni 2000 auf dem Gipfeltreffen in Santa Marie da Feira: Bis 2003 wollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, \u201eim Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit bis zu 5.000 Polizeibeamte f\u00fcr internationale Missionen im gesamten Spek\u00adtrum von Operationen der Konfliktverh\u00fctung und Krisenbew\u00e4ltigung bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten haben au\u00dferdem zugesagt, daf\u00fcr zu sorgen, dass sie innerhalb von 30 Tagen bis zu 1.000 Polizeibeamte bestimmen und einsetzen k\u00f6nnen.\u201c Auch hier ging es nicht nur um die Quantit\u00e4t. Die EU sollte vielmehr dazu bef\u00e4higt werden, eigene polizeiliche \u201eKrisenmanagement-Operationen\u201c zu \u00fcbernehmen und\/oder in UN- oder OSZE-gef\u00fchrten Missionen einen erkennbar eigenst\u00e4ndigen Beitrag zu leisten.<\/p>\n<p>Die Teilnahme vor allem an CIVPOL-Missionen der UN war f\u00fcr die EU-Staaten nichts grunds\u00e4tzlich Neues. Daran \u00e4ndert auch die Tatsache nichts, dass die Zahl der entsandten Polizisten aus EU-Staaten zum Teil weit unter den Kontingenten mancher Dritte-Welt-Staaten liegt. \u201eDeutschland stellt h\u00e4ufig ausgebildete nichtmilit\u00e4rische Polizei f\u00fcr Ma\u00dfnahmen und Missionen der UN, der WEU und der OSZE ab\u201c, hie\u00df es in einer Bilanz des \u201enicht-milit\u00e4rischen Krisenreaktionsinstrumentariums\u201c, die der K\u00f6lner EU-Gipfel im Juni 1999 bestellt hatte. Vor allem der Bundesgrenzschutz, aber auch die Polizeien der L\u00e4nder beteiligen sich seit 1989 an internationalen Eins\u00e4tzen. Im Herbst 1999 waren rund 400 deutsche Polizisten in solchen Missionen unterwegs. D\u00e4nemark hatte zu diesem Zeitpunkt 80 Beamte entsandt, Schweden 180, die Niederlande 70 Angeh\u00f6rige der dem Verteidigungsministerium unterstellten Marechaussee und eine weitere \u201eGruppe von Beamten der nichtmilit\u00e4rischen Polizei\u201c, Spanien 42 Beamte der Polic\u00eda Nacional und weitere 180 der Guardia Civil. Italien gab an, dass es j\u00e4hrlich \u201eetwa 70\u201c Polizisten aus den diversen Polizeicorps f\u00fcr internationale Eins\u00e4tze ausbilde.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Derartige Eins\u00e4tze haben seit Ende des Kalten Kriegs stark an Bedeutung zugenommen. Im Rahmen der \u201efriedenserhaltenden Ma\u00dfnahmen\u201c der Vereinten Nationen hat die Wiederherstellung bzw. Sicherung der inneren Ordnung eines Landes gegen\u00fcber dem traditionellen Blauhelmeinsatz in zwischenstaatlichen Konflikten ein erheblich gr\u00f6\u00dferes Gewicht erhalten. Dementsprechend verschob sich auch das Verh\u00e4ltnis zwischen den an \u201epeace keeping operations\u201c beteiligten Soldaten und Polizisten<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a>:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"47\"><strong>Jahr<\/strong><\/td>\n<td width=\"123\"><strong>Operationen<\/strong><\/td>\n<td width=\"123\"><strong>Soldaten<\/strong><\/td>\n<td width=\"123\"><strong>Polizeibeamte<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">1994<\/td>\n<td width=\"123\">16<\/td>\n<td width=\"123\">67.776<\/td>\n<td width=\"123\">1.153<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">1999<\/td>\n<td width=\"123\">16<\/td>\n<td width=\"123\">10.582<\/td>\n<td width=\"123\">2.539<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">2000<\/td>\n<td width=\"123\">19<\/td>\n<td width=\"123\">12.710<\/td>\n<td width=\"123\">4.613<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">2001<\/td>\n<td width=\"123\">16<\/td>\n<td width=\"123\">29.646<\/td>\n<td width=\"123\">7.957<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">2002<\/td>\n<td width=\"123\">16<\/td>\n<td width=\"123\">36.908<\/td>\n<td width=\"123\">7.554<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">2003<\/td>\n<td width=\"123\">15<\/td>\n<td width=\"123\">32.032<\/td>\n<td width=\"123\">5.332<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Ver\u00e4ndert hat sich auch die Gr\u00f6\u00dfe der einzelnen Missionen. In Ost-Timor (UNTAET) hatte die UN 1.167 Polizisten im Einsatz, in Bosnien (UNMIBH) 1.622 und in Kosovo (UNMIK) 4.718. In Kosovo bestand das Mandat der internationalen Polizeitruppe erstmals nicht nur in der \u00dcberwachung der Eins\u00e4tze der lokalen Polizei und in deren Schulung. Die UNMIK-Polizei hatte vielmehr die Aufgabe, selbst \u201eRecht und Ordnung\u201c herzustellen, nachdem die jugoslawische Polizei abgezogen worden war. Auf einem EU-Seminar \u00fcber \u201edie Rolle der Polizei in friedenserhaltenden Operationen\u201c Ende Mai 2000 machte der damalige UNMIK-Polizei-Kommissar, Sven Fredriksen, deutlich, dass die exekutiven Befugnisse nicht bei der schrittweise aus \u201ejungen Leuten und ehemaligen U\u00c7K-Mitgliedern\u201c neu aufgebauten lokalen Polizei lagen, sondern bei der internationalen Polizeitruppe.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>\u201eFriedenserhaltend\u201c war der UNMIK-Polizeieinsatz insofern, als der Krieg bereits beendet war \u2013 ein Krieg, der bezeichnenderweise nicht mit UN-Mandat, sondern als NATO-Angelegenheit gef\u00fchrt worden war. Fredriksen belobigte auf dem genannten Seminar denn auch die KFOR f\u00fcr ihren \u201eremarkable job\u201c. Polizei und Milit\u00e4r arbeiteten eng zusammen und zwar \u201enach dem Vorbild der Joint Security Operations\u201c von britischer Armee und Royal Ulster Constabulary in Nordirland. Den Zusammenhang von milit\u00e4rischer und polizeilicher Ordnungswahrung betonte bei derselben Gelegenheit auch Bob Gifford, ein Vertreter des US-State Department: \u201eZwischen der Entsendung von Milit\u00e4r und Polizei sollte keine L\u00fccke entstehen. Die Verlegung polizeilicher Einheiten muss rasch erfolgen und die \u00f6ffentliche Ordnung so schnell wie m\u00f6glich wiederhergestellt werden, um eine Ausbreitung von Kriminalit\u00e4t zu verhindern.\u201c Die Verlegung polizeilicher Einheiten sollte gleichzeitig mit dem milit\u00e4rischen Einsatz geplant werden, so lautete Giffords Empfehlung f\u00fcr die Planung von \u201eKriseneins\u00e4tzen\u201c der EU.<\/p>\n<p>Der Rat, Milit\u00e4r und Polizei bei internationalen Eins\u00e4tzen eng zu verzahnen, stie\u00df in der EU auf offene Ohren. Bereits im Januar 2000 hatten sich in Paris Offiziere von Polizeikorps getroffen, die allesamt dem jeweiligen Milit\u00e4rministerium unterstellt sind. Die beteiligten Vertreter aus Spanien, Italien, Portugal und\u00a0 Frankreich schlugen den Aufbau einer \u201eforce europ\u00e9enne de s\u00e9curit\u00e9 et investigation\u201c (FESI) vor, die bei internationalen Missionen zum Einsatz kommen sollte. Dieses Corps sollte zun\u00e4chst in der Phase der \u201eIntervention\u201c neben und mit dem Milit\u00e4r handeln, dann in einer Periode des \u201e\u00dcbergangs\u201c schrittweise die Verantwortung f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit \u00fcbernehmen und diese schlie\u00dflich im Rahmen der \u201eStabilisierung\u201c an die lokale Kriminalpolizei \u00fcbergeben. Die FESI sollte sich an dem von der NATO entwickelten und von den italienischen Carabinieri umgesetzten Modell der \u201eMultinational Special Units\u201c orientieren. \u201eWo eine legitime Staatsgewalt fehlt, haben paramilit\u00e4rische Polizeien die F\u00e4higkeit, die \u00f6ffentliche Ordnung wiederherzustellen. Sie verf\u00fcgen \u00fcber die notwendigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten, um in Situationen des Zerfalls als Komponente der Streitkr\u00e4fte zu agieren.\u201c<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>In nachfolgenden Dokumenten der EU findet das FESI-Modell zwar keine Erw\u00e4hnung mehr. Die Beitragskonferenz in Sachen Polizei im November 2001 bekr\u00e4ftigte jedoch, dass \u201edie zugesagten polizeilichen F\u00e4higkeiten sowohl Polizeikr\u00e4fte mit zivilem Status als auch Polizeikr\u00e4fte mit milit\u00e4rischem Status vom Typ \u201aGendarmerie\u2018 (umfassen). Bei einer Operation, bei der milit\u00e4rische und polizeiliche Komponenten zum Einsatz kommen, erfordert das Handeln der EU im Spektrum der Petersberg-Aufgaben eine starke Synergie zwischen den polizeilichen und den milit\u00e4rischen Komponenten einer solchen Operation.\u201c<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Auch der Polizei-Aktionsplan, den der Europ\u00e4ische Rat im Juni 2001 in G\u00f6teborg verabschiedete, hatte eine enge \u201ezivil-milit\u00e4rische Koordination\u201c gefordert.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Auf der politisch-strategischen Ebene seien Arrangements f\u00fcr die Planung und F\u00fchrung von Polizeioperationen zu schaffen. Die EU sollte die F\u00e4higkeit zum schnellen Aufbau von Hauptquartieren entwickeln, rasch integrierte Polizeieinheiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten auf die Beine stellen und f\u00fcr die notwendigen Schnittstellen zwischen den polizeilichen und milit\u00e4rischen Komponenten sorgen k\u00f6nnen. Wie bereits im milit\u00e4rischen Bereich so ist auch hier von der \u201eInter\u00adoperabilit\u00e4t\u201c von Einheiten aus den verschiedenen L\u00e4ndern die Rede. Daf\u00fcr sollten insbesondere die gemeinsamen Kriterien f\u00fcr Auswahl, Ausr\u00fcstung und Ausbildung von Polizeibeamten sorgen, auf die man sich im Mai 2001 verst\u00e4ndigt hatte.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Die neugegr\u00fcndete Europ\u00e4ische Polizeiakademie (CEPOL) w\u00fcrde \u201eeine Schl\u00fcsselrolle bei der Ausbildung von h\u00f6heren Polizeibeamten f\u00fcr Krisenmanagement-Operati\u00ado\u00adnen spielen.\u201c<\/p>\n<h4>\u00dcbung und Realit\u00e4t<\/h4>\n<p>Ein ethnischer Konflikt auf einer Insel im Atlantik war Gegenstand der ersten Krisenmanagement-\u00dcbung der EU im Mai 2002. Die \u201eCME 02\u201c sollte dem Vernehmen nach die neuen Entscheidungsstrukturen sowie \u201eF\u00e4higkeiten der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten in Bezug auf alle Instrumente der Europ\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik \u2013 zivile und milit\u00e4rische \u2013 testen.\u201c Auf dem Gipfeltreffen in Sevilla im Juni 2002 begl\u00fcckw\u00fcnschten sich die EU-Mitgliedstaaten wegen des erfolgreichen Abschlusses. \u201eNachpr\u00fcfen kann das aber aufgrund der Geheimhaltung keiner,\u201c lautet der Kommentar der gr\u00fcnen EP-Abgeord\u00adne\u00adten Elisabeth Schroedter.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Ausfluss des Man\u00f6vers war ein \u201eAktionsplan f\u00fcr eine weitere Verst\u00e4rkung der zivil-milit\u00e4rischen Koordinierung\u201c, den das PSK im Oktober 2002 vorlegte.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> F\u00fcr 2003 ist eine gemeinsame \u00dcbung mit der NATO angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Am 1. Januar 2003 begann die Union ihren ersten Praxistest. Mit einer eigenen Polizeimission (EUPM) \u00fcbernahm sie die Aufgaben der UN-International Police Task Force in Bosnien-Herzegowina. Daran beteiligt sind 531 Polizeibeamte. 442 kommen aus EU-Staaten, wobei Frankreich mit 85, Deutschland mit 83 und Gro\u00dfbritannien mit 70 Beamten die gr\u00f6\u00dften Kontingente stellen. 89 Polizisten kommen aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere von den Beitrittskandidaten.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Ihre milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten testet die EU zur Zeit in Mazedonien, wo sie den Einsatz von der NATO \u00fcbernahm, und in der Demokratischen Republik Kongo.<\/p>\n<p>Alle drei Eins\u00e4tze bewegen sich gemessen an den seit 1999 formulierten Anspr\u00fcchen auf einer eher niedrigen Ebene. Die EU f\u00fchrt (noch) keine eigenen Angriffskriege, sondern beteiligt sich \u2013 1999 in Jugoslawien, 2001 in Afghanistan, 2003 im Irak \u2013 ganz oder teilweise an denen der USA bzw. der NATO. Ihre Rolle scheint vorerst die des Ausputzers zu sein, der die Aufgabe hat, Nachkriegsordnungen durch milit\u00e4rische und polizeiliche Mittel abzusichern. Dies impliziert jedoch ein \u201eEngagement\u201c, das sich \u00fcber Jahre hinziehen kann und bei dem eine Verquickung von Milit\u00e4r und Polizei unerl\u00e4sslich ist. Die Polizei ist zum Instrument einer militarisierten Au\u00dfenpolitik geworden, auch wenn sie ausschlie\u00dflich \u201efriedenserhaltend\u201c t\u00e4tig ist und die Wahrung der Menschenrechte ganz oben auf ihren Ausbildungspl\u00e4nen steht.<\/p>\n<h5>Tony Bunyan ist Herausgeber von Statewatch in London.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die \u201eSchlussfolgerungen\u201c s\u00e4mtlicher EU-Gipfeltreffen seit 1994 finden sich unter http:\/\/ue.eu.int\/de\/info\/eurocouncil\/index.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Luxembourg Declaration, www.weu.int\/documents\/991122luxen.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (EG) Nr. L 27 v. 30.1.2001, S. 1-11<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 zu den Entscheidungsabl\u00e4ufen siehe Ratsdok. 7116\/03 v. 6.3.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ratsdok. 9005\/01 v. 18.5.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Amtsblatt der EG Nr. L 57 v. 27.2.2001, S. 5-9 (6)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 EP-Entschlie\u00dfung AS-0394\/2001 v. 13.12.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Klingbeil, L.; Sch\u00e4fer, P.: Neues vom Aufbau der EU-Milit\u00e4runion, in: Wissenschaft und Frieden 2001, H. 3, S. 33-35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Berliner Zeitung v. 20.5.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 s. die Darstellung der griechischen EU-Pr\u00e4sidentschaft im ersten Halbjahr 2003, Hellenic Republic, Ministry of Foreign Affairs: European Security and Defense Policy (ESDP), <a href=\"http:\/\/www.mfa.gr\/english\/foreign_policy\/eu\/eu_relations\">www.mfa.gr\/english\/foreign_policy\/eu\/eu_relations<\/a>\/keppa_epaa\/epaa.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Klingbeil; Sch\u00e4fer a.a.O. (Fn. 8), S. 34<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 7116\/03 v. 6.3.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 12323\/99 v. 24.11.1999<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0\u00a0 vgl. United Nations, Department of Peace Keeping Operations: Monthly Summary of Military and Civilian Police Contribution to United Nations Operations, www.un.org\/ Depts\/dpko\/dpko\/contributors\/index.htm; Zahlen jeweils bezogen auf den Jahresanfang<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 9113\/00 v. 9.6.2000<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0\u00a0 Statewatch-Bulletin vol. 10, 2000, no. 3\/4, p. 23<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 15193\/01 v. 11.12.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0\u00a0 Anlage 2 zu Ratsdok. 9726\/01 v. 8.6.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 5038\/3\/01 v. 7.5.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a>\u00a0 s.\u00a0www.schroedter-elisabeth.de\/meine_themen\/sicherheit\/d-si-02-07-01.htm; die entsprechenden Ratsdokumente 8373\/1\/01 v. 8.5.2001 zur \u201e\u00dcbungspolitik der Union\u201c und 11373\/02 v. 26.7.2002 zur CME 2002 sind gesperrt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 13480\/1\/02 v. 29.10.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a>\u00a0\u00a0 s. http:\/\/ue.eu.int\/eupm\/homePage\/index.asp?lang=DE<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tony Bunyan und Heiner Busch Weil die EU \u201eauf der internationalen B\u00fchne uneingeschr\u00e4nkt mitspielen\u201c<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":10622,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,81],"tags":[381,656,985,1097,1549],"class_list":["post-7957","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-075","tag-civpol","tag-gasp","tag-nato","tag-polizei-im-ausland","tag-weu"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7957","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=7957"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/7957\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/10622"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=7957"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=7957"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=7957"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}