{"id":7963,"date":"2003-08-29T14:08:05","date_gmt":"2003-08-29T14:08:05","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=7963"},"modified":"2003-08-29T14:08:05","modified_gmt":"2003-08-29T14:08:05","slug":"vorverlagerte-migrationskontrolle-polizeiliche-verbindungsbeamte-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7963","title":{"rendered":"Vorverlagerte Migrationskontrolle &#8211;\u00a0Polizeiliche Verbindungsbeamte im Ausland"},"content":{"rendered":"<h3>Mark Holzberger<\/h3>\n<p><strong>Den Import von Drogen schon in den Herkunfts- bzw. Transitl\u00e4ndern unterbinden \u2013 das ist der strategische Ansatz f\u00fcr die Entsendung polizeilicher Verbindungsbeamter ins Ausland.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Was (angeblich) gegen den Drogenhandel hilft \u2013 so denkt man sich in Berlin und Br\u00fcssel \u2013, nutzt auch, um Migrations- und Fluchtrouten nach Westeuropa zu kappen.<\/strong><\/p>\n<p>1983 beschloss die Bundesregierung ein \u201eAktionsprogramm zur Bek\u00e4mpfung des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs\u201c, in dem sie u.a. folgende Strategie der Vorverlagerung proklamierte: Die polizeiliche Drogenbek\u00e4mpfung sollte nicht erst im Inland beginnen, sondern bereits in den Produktions- und Transitregionen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Zentrales Element dieser Strategie war neben der Ausstattungshilfe f\u00fcr die Polizeien der betreffenden Staaten die Entsendung von Verbindungsbeamten (VBs) des Bundeskriminalamts (BKA).<!--more--><\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt hatte das Amt bereits drei Beamte im Ausland stationiert: in Istanbul (seit 1972), in Rom (seit 1978) und in Madrid (seit 1980). Heute verf\u00fcgt das BKA weltweit (nach der US-amerika\u00adni\u00adschen Drogenpolizei DEA) \u00fcber das zweitgr\u00f6\u00dfte Netz von Auslandsposten. 55 BKA-VBs arbeiten in insgesamt 40 L\u00e4ndern rund um den Globus:<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> sieben in S\u00fcd- und jeweils zwei in Mittel- und Nordamerika; drei in Afrika; jeweils 15 in Asien und Osteuropa und elf in Westeuropa. In Westeuropa sind sie unmittelbar bei den polizeilichen Zentralstellen des jeweiligen Staates angesiedelt, ansonsten ist ihr Arbeitsplatz in der jeweiligen deutschen Botschaft. Formell sind sie alle auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Ausw\u00e4rtigen Amt (AA) in den Gesch\u00e4ftsbereich des letzteren abgeordnet. Das AA nimmt auch die Zuweisung an die jeweilige Auslandsvertretung vor. Die Dienst- und Fachaufsicht verbleibt jedoch beim BMI.<\/p>\n<p>Das Mandat der Verbindungsbeamten umfasst nicht mehr nur die Bek\u00e4mpfung des Drogenhandels, sondern auch die der \u201eOrganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c und des Terrorismus. Ihre Hauptaufgabe ist die Informationsgewinnung und der Informationsaustausch im Kontakt mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Empfangsstaates sowie den VBs anderer Staaten. Dabei werden sie \u201esowohl ermittlungsinitiierend als auch ermittlungsunterst\u00fctzend t\u00e4tig\u201c.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> \u00dcber sie l\u00e4uft auch die bundesdeutsche Ausbildungs- und Ausr\u00fcstungshilfe f\u00fcr die \u00f6rtlichen Polizeien, was im Nebeneffekt dazu f\u00fchrt, dass die VBs sich faktisch auch als T\u00fcr\u00f6ffner f\u00fcr die deutsche Industrie bet\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Dem BKA zugeordnet sind ferner die deutschen Verbindungsbeamten beim Interpol-Generalsekretariat in Lyon sowie bei Europol in Den Haag.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Letztere kommen zum Teil auch vom Zollfahndungsdienst, der daneben \u00fcber die klassischen Zollattach\u00e9s und eigene Verbindungsbeamte im Ausland vertreten ist.<\/p>\n<h4>Deutsche Migrationskontrolleure<\/h4>\n<p>Seit einigen Jahren ist auch der Bundesgrenzschutz (BGS) jenseits der Grenzen pr\u00e4sent: In den Jahren 2000\/2001 waren 30 BGS-Beamte f\u00fcr kurzzeitige Missionen in EU-L\u00e4ndern und 124 DokumentenberaterInnen an deutschen Auslandsvertretungen t\u00e4tig. Dar\u00fcber hinaus hat der BGS 13 eigentliche grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte \u2013 so genannte Immigration Liaison Officers (ILOs) \u2013 im Ausland stationiert, sechs in West- und sieben in Osteuropa. Die Entsendung zweier weiterer nach Moskau und Budapest ist geplant.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Deutsche ILOs werden ebenfalls in den Gesch\u00e4ftsbereich des AA eingliedert. Sie k\u00f6nnen vom AA im Empfangsstaat auch direkt einer (Grenz-)Polizeibeh\u00f6rde oder einem Ministerium zugewiesen werden. Ihnen \u201eobliegt in strategischer und taktischer Hinsicht die Beobachtung der grenzpolizeilich bedeutsamen Lagefelder im Empfangsstaat, einschlie\u00dflich der Lage an den Au\u00dfengrenzen und der Ma\u00dfnahmen zur Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, vornehmlich der international organisierten Schleusungskriminalit\u00e4t.\u201c<\/p>\n<p>Wie die Verbindungsbeamten des BKA haben auch die ILOs einen \u201epr\u00e4ventiven und repressiven Auftrag\u201c. Im Rahmen der Pr\u00e4vention sollen sie die deutschen Auslandsvertretungen bzw. die anderer EU-Staaten (und hier insbesondere die Dienststellen zur Visa-Erteilung) \u00fcber neue Manipulationsmethoden bzw. F\u00e4lschungstechniken informieren und beraten. Ferner weisen sie die Bef\u00f6rderungsunternehmen darauf hin, dass sie nach dem deutschen Ausl\u00e4ndergesetz verpflichtet sind, unerlaubte Einreisen nach Deutschland zu verhindern.<\/p>\n<p>Ihre zweite Pr\u00e4ventionsaufgabe besteht in der strategischen und taktischen Beurteilung der Migrationslage im Empfangsstaat, insbesondere an dessen Au\u00dfengrenzen. Sie informieren sich hierf\u00fcr an den Flugh\u00e4fen, Land- und Seegrenzen des Empfangsstaates und beraten ihre \u00f6rtlichen Grenzpolizei-Kollegen dar\u00fcber, welche Auswirkungen ihre T\u00e4tigkeit f\u00fcr Deutschland haben k\u00f6nnte. Dies alles mag man als \u201epr\u00e4ventiv\u201c bezeichnen, auch wenn hinter der \u201eBeratung\u201c die Drohung mit Zwangsgeldern (gegen Bef\u00f6rderungsunternehmen) oder mit politischen Nachteilen steht. <a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Deutsche ILOs haben aber auch operative Aufgaben: So d\u00fcrfen sie nicht nur \u2013 wie die BKA-VBs \u2013 bei Vernehmungen von Tatverd\u00e4chtigen oder Zeugen, an Durchsuchungen und anderen Ermittlungsma\u00dfnahmen teilnehmen (ohne aber selbst hoheitlich t\u00e4tig zu werden). Sie sollen auch konkrete Ma\u00dfnahmen der internationalen grenz- und bahnpolizeilichen Zusammenarbeit betreuen und koordinieren. Und schlie\u00dflich geh\u00f6rt es zu ihren Aufgaben, Abschiebungen von Deutschland aus vorzubereiten und zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h4>Europa zieht nach<\/h4>\n<p>Polizeiliche Verbindungsbeamte werden aber nicht nur von Deutschland aus in die Welt geschickt. Nicht zuletzt aufgrund von Initiativen der ehemaligen TREVI-Kooperation verf\u00fcgen die EU-Staaten heute zusammen \u00fcber mehr als 300 VBs.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Nur wenige arbeiten jedoch an der Eind\u00e4mmung irregul\u00e4rer Migration: Eine im vergangenen Jahr durchgef\u00fchrte Umfrage der Arbeitsgruppe \u201eGrenzen\u201c des Rates, an der sich allerdings nicht alle Verbindungsbeamten der EU-Staaten beteiligten, ergab, dass sich lediglich zw\u00f6lf von ihnen ganz oder \u00fcberwiegend diesem Thema widmeten. Weitere 23 verwenden darauf nur die H\u00e4lfte ihrer Arbeitszeit oder noch weniger.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Die Arbeit von ILOs aus der EU fu\u00dft rechtlich auf dem Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen (SD\u00dc). Gest\u00fctzt auf Art. 7 und 47 SD\u00dc hatte der Schengener Exekutivausschuss im April 1999 unter deutschem Vorsitz \u2013 auf seiner letzten Sitzung vor der \u00dcberf\u00fchrung der Schengen-Kooperation in die EU-Strukturen \u2013 ein Konzept \u00fcber die Entsendung von ILOs beschlossen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Die darin enthaltene Aufgabenbeschreibung geht zum Teil selbst \u00fcber die weitgehenden deutschen Regelungen hinaus und erlaubt den ILOs, sich z.B. auch an Streifeng\u00e4ngen zu beteiligen.<\/p>\n<p>Trotz ihrer umf\u00e4nglichen Kompetenzen beklagen die VBs\/ILOs jedoch die mangelnde Koordination und Kooperation mit ihren europ\u00e4ischen KollegInnen. Diese Defizite werden zum einen darin gesehen, dass es an einem EU-weiten Koordinationsmechanismus f\u00fcr den ILO-Einsatz fehlt. Die Beamten w\u00fcrden ohne Absprache zwischen den Mitgliedstaaten in die Welt geschickt, was zur Folge habe, dass an wenigen Brennpunkten (z.B. Bangkok oder Moskau) deutliche \u00dcberkapazit\u00e4ten entst\u00fcnden, w\u00e4hrend andernorts zu wenige oder keine ILOs arbeiteten.<\/p>\n<p>Zum andern repr\u00e4sentierten ILOs zun\u00e4chst nur die Regierungen ihres Staates. Und das hat Folgen: Erstens vertreten ILOs aus verschiedenen EU-L\u00e4ndern, auch wenn sie am selben Ort stationiert sind, in der Regel nur die Interessen ihres Herkunftslandes. Diese unterscheiden sich aber immer wieder von denen anderer EU-Staaten. Daher k\u00f6nnten die ILOs der EU-Staaten in den Empfangsstaaten oftmals nicht mit einer Sprache sprechen. Deutschland stellt hier zumindest insoweit eine Ausnahme dar, als auf dem Papier deutsche Verbindungsbeamte, \u201edie in Staaten au\u00dferhalb der EU eingesetzt sind, auch durch EU-Mitglied\u00adstaaten in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen, soweit diese dort nicht mit eigenen Verbindungsbeamten vertreten sind.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Zweitens nutzen die ILOs der EU keine gemeinsame Infrastruktur (R\u00e4umlichkeiten, Datennetze), sondern arbeiten vorrangig an den Botschaften ihrer Herkunftsl\u00e4nder. Kontakte zu den Botschaften anderer EU-Staaten sind rar. Und drittens werden zwischen den ILOs zumeist nur allgemeine (strategische), nicht aber operative Informationen weitergegeben \u2013 so wie es \u00fcberhaupt nur selten zur operativen Zusammenarbeit kommt.<\/p>\n<p>An diesen Befunden hat sich \u00fcber die Jahre hinweg offenbar nicht viel ge\u00e4ndert. Der Bericht und die Schlussfolgerungen einer unter griechischer Pr\u00e4sidentschaft im Februar 2003 durchgef\u00fchrten Tagung \u00fcber Aufbau und Entwicklung eines ILO-Netzes in Drittstaaten sind nahezu deckungsgleich mit den Ergebnissen eines \u00e4hnlichen Seminars im November 2000 auf Funchal\/Madeira.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<h4>Das europ\u00e4ische ILO-Netz<\/h4>\n<p>In ihrem \u201eAktionsplan zur besseren Kontrolle \u00fcber die Einwanderung\u201c hatte die damalige franz\u00f6sische EU-Pr\u00e4sidentschaft im Juli 2000 Ma\u00dfnahmen zur Verbessung der 1999 begonnenen internationalen Fr\u00fcherkennung von Flucht- und Migrationsbewegungen beschlossen. Im Rahmen dessen wollte man auch die Entsendung von ILOs aus EU-Staaten insofern \u201erationalisieren\u201c, als es ILOs eines EU-Landes erm\u00f6glicht werden sollte, die (Abschottungs-)Interessen anderer EU-L\u00e4nder an ihrem Einsatzort zu vertreten und dort \u201eAktionen von gemeinsamem Interesse\u201c durchzuf\u00fchren.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Im Mai 2001 beschloss der EU-Innen- und Justizrat dann ein diesbez\u00fcgliches Pilotprojekt, n\u00e4mlich die Einrichtung eines Netzes von ILOs der EU-Mitgliedstaaten im Gebiet des westlichen Balkan, \u201eum koordiniert auf das Problem der illegalen Migrationsstr\u00f6me\u201c aus den dortigen Staaten reagieren zu k\u00f6nnen. Tats\u00e4chlich wurde dieses ILO-Netz deutlich \u00fcber den westlichen Balkan hinaus geworfen \u2013 es reicht \u00fcber Bulgarien, die T\u00fcrkei bis hin nach Moldawien! Die ILOs sollen vor Ort bzw. innerhalb des ILO-Netzes operativ zusammenarbeiten, ihre Arbeit koordinieren und gemeinsame Lageberichte verfassen. Sie sollen strategische und taktische Informationen \u00fcber illegale Zuwanderung \u201eproaktiv erheben\u201c und diese dann ggf. \u00fcber ihre Herkunftsl\u00e4nder an EUROPOL weitergeben. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten eine Kooperation ihrer ILOs mit VBs des Zolls \u201esowie im milit\u00e4rischen Bereich\u201c erm\u00f6glichen. Tats\u00e4chlich konnte dieses Pilotprojekt \u2013 aus haushaltsrechtlichen Gr\u00fcnden \u2013 jedoch nicht vor Ende 2002 beginnen.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/p>\n<p>Der EU-Gipfel von Sevilla im Juni 2002 befasste sich schlie\u00dflich mit einer ganzen Serie von Vorlagen, die allesamt u.a. auf die Arbeit von ILOs Bezug nahmen: der sog. Schengen-Katalog \u00fcber die Empfehlungen und bew\u00e4hrten Praktiken, der Aktionsplan des Rates zur Bek\u00e4mpfung der illegalen Einwanderung, jener zur verst\u00e4rkten Kontrolle der EU-Au\u00dfengrenzen sowie die Durchf\u00fchrbarkeitsstudie \u00fcber den Aufbau einer EU-Grenzpolizei.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Auf der Grundlage dieser Papiere beschlossen die Staats- und Regierungschefs, ein allgemeines Netz von ILOs in Drittstaaten \u2013 \u00fcber den \u201ewestlichen\u201c Balkan hinaus \u2013 zu schaffen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Die nachfolgende d\u00e4nische EU-Pr\u00e4sidentschaft lancierte zur Umsetzung dieses Beschlusses eine Umfrage unter den VBs bzw. ILOs der EU. Dabei kam heraus, dass zwar \u201ebereits ein eng gekn\u00fcpftes Netzwerk zwischen den Verbindungsbeamten in den meisten Drittstaaten\u201c existiere, die Eins\u00e4tze der ILOs der Mitgliedstaaten jedoch unter den oben beschriebenen M\u00e4ngeln litten.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Und um diese zu beheben, schlug die d\u00e4nische Pr\u00e4sidentschaft vor,<\/p>\n<ul>\n<li>ein Gemeinsames Handbuch \u00fcber bew\u00e4hrte Praktiken zu erstellen<\/li>\n<li>gemeinschaftliche Trainingsprogramme zu entwickeln und durchzuf\u00fchren<\/li>\n<li>die Kooperation auf lokaler Ebene \u2013 zwischen ILOs und dem Personal anderer EU-Botschaften \u2013 zu verbessern<\/li>\n<li>die Koordination innerhalb der EU zu optimieren: \u00dcber ILOs eingehende Informationen \u00fcber Migrations- und Fluchtbewegungen sollen beim \u201eStrategischen Ausschuss f\u00fcr Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen\u201c (SAEGA+) zusammengefasst werden (der seit kurzem zusammen mit den Leitern der Grenzkontrolldienste der Mitgliedstaaten tagt). Informationen \u00fcber R\u00fcckf\u00fchrungen hingegen sollen (von den ILOs \u00fcber die Mitgliedsl\u00e4nder) bei der Ratsarbeitsgruppe \u201eAbschiebungen+\u201c zusammenlaufen.<\/li>\n<li>nunmehr auch operative (inkl. personenbezogener) Informationen auszutauschen \u2013 und zwar \u201e\u00fcber das hinausgehend, was derzeit unter Ber\u00fccksichtigung der nationalen Rechtslage erfolgt\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diesen Empfehlungen schloss sich der Innen- und Justizrat der EU im November 2002 sinngem\u00e4\u00df an.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Konkret wurden zwei Schritte unternommen, um die Effektivit\u00e4t der ILOs vor Ort zu erh\u00f6hen:<\/p>\n<p>Erstens sollen die EU-ILOs kurzfristig an einer derzeit in Aufbau befindlichen sicheren Intranet-Website f\u00fcr die mit Migrationsfragen befassten Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, das sog. \u201eInformation and Co-ordination Network\u201c (ICONet), teilhaben. Damit will der Rat dem vielfach ge\u00e4u\u00dferten Bed\u00fcrfnis der ILOs nach einem gesch\u00fctzten Datenkanal zum Austausch vertraulicher Informationen nachkommen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<p>Zweitens versucht der Rat, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, dass die von ihnen entsandten VBs im Ausland auch tats\u00e4chlich zusammenarbeiten. Im Februar 2003 nahm er einen entsprechenden \u201eBeschluss \u00fcber die gemeinsame Inanspruchnahme von VBs der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der EU-Staaten\u201c an.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Inzwischen liegt \u2013 \u00fcbrigens noch bevor das erw\u00e4hnte ILO-Projekt auf dem Balkan \u00fcberhaupt beendet bzw. ausgewertet worden ist \u2013 ein erster Entwurf f\u00fcr einen vergleichbaren Beschluss zur ILO-Kooperation vor. Dieser beschreibt die Aufgaben von EU-ILOs detailliert (aber weniger umfassend als ehedem die Schengener Konzeption). Die EU-Staaten sollen sich demnach gegenseitig \u00fcber erfolgte bzw. geplante Entsendungen von ILOs unterrichten. Den Mitgliedstaaten soll es zudem m\u00f6glich sein, bi- bzw. multilateral zu vereinbaren, dass ein ILO auch die Interessen eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten \u00fcbernehmen kann und dass mehrere EU-ILOs in einem Land die Arbeit unter sich aufteilen d\u00fcrfen. Herzst\u00fcck dieses Entwurfes aber ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, \u201eSorge daf\u00fcr zu tragen\u201c, dass die von ihnen entsandten ILOs im Empfangsstaat \u201eKooperationsnetze einrichten\u201c. So sollen sich die EU-ILOs regelm\u00e4\u00dfig treffen und Informationen austauschen k\u00f6nnen \u2013 wobei aber unklar bleibt, ob auch operative, d.h. personenbezogene Informationen \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen. Auf jeden Fall sollen sich die EU-ILOs auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Erhebung und Weiterleitung von strategisch wichtigen Informationen an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ihrer Herkunftsl\u00e4nder einigen. Umstritten sind offenkundig zwei neuartige Aufgabenbereiche: dass die ILOs n\u00e4mlich die Entwicklung gemeinsamer Praktiken und Ma\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich im Visumbereich, f\u00f6rdern sowie die bei Kontakten mit den Beh\u00f6rden des Gastlandes zu vertretenden Standpunkte koordinieren sollten.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> In einer \u00fcberarbeiteten Version dieses Verordnungsentwurfes wurden diese beiden urspr\u00fcnglichen Punkte erst einmal gestrichen.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a><\/p>\n<h4>Politische statt polizeiliche L\u00f6sungen sind gefragt<\/h4>\n<p>Der Einsatz von ILOs mache sich \u201eeindeutig bezahlt\u201c, freuten sich die Innen- und JustizministerInnen der EU im November 2002. Die Realit\u00e4t d\u00fcrfte jedoch nach wie vor eher dem Urteil entsprechen, das eine polizeiliche Arbeitsgruppe im Februar 2002 abgab: \u201eSichtbare Ergebnisse (des migrationspolizeilichen Verbindungsbeamtennetzes) sind eher d\u00fcrr.\u201c<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Die Anstrengungen, die die EU derzeit darauf verwendet, das ILO-Netz enger zu kn\u00fcpfen, gleichen denen, die die seinerzeitige TREVI-Arbeitsgruppe III (Drogen und Organisierte Kriminalit\u00e4t) in den 80er Jahren in Bezug auf die Drogen-VBs der Mitgliedstaaten unternahm. Die Minister wiederholten in steter Regelm\u00e4\u00dfigkeit vollmundige Beschl\u00fcsse, die an der Realit\u00e4t des VB-Einsatzes und seiner Ausrichtung auf die Interessen der jeweiligen Herkunftsstaaten kaum etwas \u00e4nderten.<\/p>\n<p>Das Verbindungsbeamten-Konzept mag auf den ersten Blick unproblematisch erscheinen. Es lebt von der Idee, den direkten, auch pers\u00f6nlichen Kontakt zwischen den Polizeien zweier Staaten zu institutionalisieren, formelle (Rechtshilfe-)Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen (und bis an die Grenzen auszureizen). Die Geschichte der Drogen-VBs, die in den USA schon vor Jahrzehnten begann, belegt, dass dieses Konzept untrennbar mit den (nationalen) Interessen m\u00e4chtiger Staaten und ihrer Polizeien verbunden ist, die dem schw\u00e4cheren \u201ePartner\u201c ihr Know-how, ihre Sichtweisen und gegebenenfalls auch ihre operativen W\u00fcnsche \u201enahelegen\u201c. Das \u201eDrogenproblem\u201c wurde dadurch nicht gel\u00f6st, und es ist absehbar, dass auch die (irregul\u00e4re) Migration so nicht zu stoppen ist. Mehr noch als in anderen Bereichen braucht es hier politischer und sozialer Antworten \u2013 statt immer neuer polizeilicher Aufr\u00fcstungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens seit dem Sevilla-Gipfel der EU im Juni 2002 ist der Ausbau des Au\u00dfengrenzschutzes der EU wieder gro\u00df im Mode. Dieser umfasst nicht nur den Bereich der Sicherung der unmittelbaren Grenzregion. Vielmehr geht es der EU um die Vorverlagerung der Migrations\u00adkontrolle, also das Stoppen von ungesteuerten Migrations- und Fluchtbewegungen in den Herkunftsregionen und Transitl\u00e4ndern mit polizeilichen Methoden. Dies ist die zentrale Aufgabe von ILOs. In diesem Kontext muss deren Arbeit analysiert und bewertet werden.<\/p>\n<h5>Mark Holzberger ist Referent f\u00fcr Fl\u00fcchtlings- und Migrationspolitik in der Bundestagsfraktion von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und Mitglied der Redaktion von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> vgl. Dufner, K.-H.: Verbindungsbeamte des BKA im Ausland \u2013 eine Erfolgsstory, in: der kriminalist 1999, H. 2, S. 59<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Rupprecht, R.: \u201ePolizeilexikon\u201c, Heidelberg 1995, S. 536<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Ratsdok. 6738\/02 v. 4.3.2002; zur DEA s. Nadelmann, E.: Cops Across Borders, Pennsylvania State University Press 1993<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> vgl. Ratsdok. 6783\/02 v. 4.3.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> EUROPOL selber f\u00fchrt zwei VBs bei INTERPOL sowie zwei in den USA und hat Kooperationsabkommen mit zehn Nicht-EU-Staaten geschlossen, sechs haben bereits VBs nach Den Haag entsandt, Ratsdok. 8578\/03 v. 25.4.2003); s.a. das Musterabkommen zur Stationierung von EUROPOL-VBs in Drittstaaten, Ratsdok. 6747\/02 v. 1.3.2002.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Ratsdok. 6738\/02 v. 4.3.2002 sowie 9894\/02 v. 4.7.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> So will die EU Informationen von ILOs bei der Bewertung von Drittstaaten nutzen, die sich bei der Bek\u00e4mpfung der illegalen Migration nicht kooperativ verhalten. Der Gipfel in Thessaloniki beschloss dazu einen \u201eEvaluierungsmechanismus\u201c. Gegen die betreffenden Staaten sollen ggf. Sanktionen verh\u00e4ngt werden. Schlussfolgerungen des Vorsitzes \u2013 Thessaloniki, 19.\/20.6.2003, Pkt. 20 (http:\/\/ue.eu.int\/pressData\/de\/ec\/76285.pdf)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Ratsdok. 5406\/01 v. 17.1.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Ratsdok. 13406\/1\/02 v. 25.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> SCH\/Com-ex (99) 7, 2. Rev., s. Amtsblatt der EG Nr. L 239 v. 22.9.2000, S. 411 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> so Dufner a.a.O. (Fn. 1); ebenso Ratsdok. 6738\/02 v. 4.3.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Ratsdok. 7400\/03 v. 13.3.2003 und 7462\/03 v. 14.3.2003 sowie Ratsdok. 13474\/00 v. 31.11.2000<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Ratsdok. 10017\/00 v. 4.7.2000<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Ratsdok. 9118\/01 v. 28.\/29.5.2001 sowie 13406\/1\/02 v. 25.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Ratsdok. 5018\/1\/02 v. 8.2.2002 (Pkt. 1.2 und 7.3); Ratsdok. 6621\/1\/02 v. 27.2.2002 (Pkte. 50-52); Ratsdok. 10019\/02 v. 14.6.2002 (Pkt. 67 f.); Feasibility Study for the Setting Up of a European Border Police, Rom 30.5.2002 (pp. 54-57)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Dok. SN 200\/02 v. 21.\/22.6.2002 (Pkt. 32)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Ratsdok. 13406\/1\/02 v. 25.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Ratsdok. 13406\/1\/02 v. 25.11.2002 sowie 14817\/02 v. 28.\/29.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Ratsdok. 14441\/02 v. 19.11.2002<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Amtsblatt der EG Nr. L 67 v. 12.3.2003, S. 27<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Ratsdok. 9870\/03 v. 3.6.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Ratsdok. 10636\/03 v. 8.6.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Ratsdok. 14817\/02 v. 28.\/29.11.2002; OISIN: Police and Border Security, Br\u00fcssel, 29.3.2002, p. 11<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mark Holzberger Den Import von Drogen schon in den Herkunfts- bzw. 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