{"id":7965,"date":"2003-08-29T14:10:58","date_gmt":"2003-08-29T14:10:58","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=7965"},"modified":"2003-08-29T14:10:58","modified_gmt":"2003-08-29T14:10:58","slug":"literatur-33","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=7965","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Gemeinsam ist Polizei und Milit\u00e4r ihre unmittelbare Verbindung zum staatlichen Gewaltmonopol. W\u00e4hrend die einen das Staatsgebiet nach au\u00dfen sichern sollen, soll die Polizei Sicherheit im Innern gew\u00e4hrleisten. Diese Ausdifferenzierung staatlicher Gewalt galt lange als die zeitgem\u00e4\u00dfe Fortentwicklung, wenn nicht \u201eZivilisierung\u201c des Gewaltmonopols \u00fcberhaupt. Denn in einer Hinsicht unterscheiden sich Polizei und Milit\u00e4r grunds\u00e4tzlich: das Milit\u00e4r k\u00e4mpft gegen die Feinde, gegen eine \u00e4u\u00dfere Macht, die im Ernstfall physisch vernichtet werden muss. Demgegen\u00fcber hat die Polizei es mit Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrgern zu tun, die in westlich-liberalen Gesellschaften mit bestimmten Rechten ausgestattet sind, die die Polizei, will sie sich nicht au\u00dferhalb dieser Gesellschaft stellen, nicht wie die eines Feindes missachten kann.<!--more--><\/p>\n<p>Historisch entwickelten sich die Staatspolizeien in Mitteleuropa aus dem Milit\u00e4r. In der Bundesrepublik konnten erst in der zweiten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts eindeutig milit\u00e4rische Waffen und die Verwendung milit\u00e4rischer Insignien abgeschafft werden. Dass gleichzeitig polizeiliche Spezialeinheiten entstanden, die sich in Ausbildung, Bewaffnung, Organisation und Einsatzauftrag eher milit\u00e4risch als zivil orientierten, konnte ebenso wie die pseudomilit\u00e4rischen Relikte in den Truppenpolizeien als l\u00e4ngst antiquiertes historisches Erbe interpretiert werden. Diese fortschrittsgl\u00e4ubige Sichtweise hatte schon immer die F\u00e4higkeiten von Polizeien zum \u201eheavy policing\u201c, also zum massiven Gewalteinsatz verkannt: ohne polizeiliche Gewaltreserve kein \u201erichtiges\u201c Gewaltmonopol. Seit den 1990er Jahren sind die Polizeien jedoch einem erneuten Wandel unterworfen, der die Trennung von Polizei und Milit\u00e4r als Ph\u00e4nomen einer zu Ende gehenden historischen Epoche erscheinen l\u00e4sst. Obwohl der Ansto\u00df f\u00fcr diese erneute Ver\u00e4nderung zun\u00e4chst vom Milit\u00e4r und seinen \u201eneuen\u201c Aufgaben ausging, beschr\u00e4nken wir uns im Folgenden allein auf die polizeiliche Dimension des milit\u00e4risch-polizeilichen Sicherheitsverbundes. Der Ausgangspunkt der deutschen Debatte bilden die Auslandseins\u00e4tze von deutschen Polizisten.<\/p>\n<p><strong>Halt, Adalbert; Holecek, R\u00fcdiger:<\/strong> <em>Polizeieinsatz im Kosovo \u2013 mission impossible?, dp-spezial No. 9 (Supplement der Zeitschrift Deutsche Polizei 1\/2000)<\/em><\/p>\n<p><strong>Deutsche Polizei 52. Jg., 2003, H. 4:<\/strong> <em>Einsatz im Ausland (Schwerpunkt)<\/em><strong> Buwitt, Detlef:<\/strong> <em>Internationale Polizeieins\u00e4tze bei UNO-Friedensmissionen. Erfahrungen und Lehren aus Bosnien-Herzegowina und im Kosovo(BITS Research Report 01.1), Berlin 2001<\/em><\/p>\n<p>Die beiden Hefte der GdP-Zeitschrift \u201eDeutsche Polizei\u201c geben einen bebilderten Einblick in die T\u00e4tigkeiten deutscher Polizisten im Kosovo und in Afghanistan. Die Ver\u00f6ffentlichung des Jahres 2000 entstand anl\u00e4sslich der Kosovo-Reise des damaligen GdP-Vorsitzenden. Die politischen und rechtlichen Vorgaben der Auslandsmission werden nur kurz dargestellt. Die Beitr\u00e4ge des Schwerpunktheftes vom April 2003 besch\u00e4ftigen sich mit dem Polizeieinsatz in Afghanistan. U.a. schildert die verantwortliche Beamtin des deutschen Au\u00dfenministeriums die Aufgaben der deutschen Polizisten, denen die \u201elead role\u201c f\u00fcr den Polizeiaufbau in Afghanistan \u00fcbertragen worden ist. Die beratenden (nicht exekutiven) Aufgaben der Auslandspolizisten reichen von der Wiederherstellung der Polizeiabteilung des Innenministeriums bis zum Aufbau eines polizeilichen Ausbildungswesens oder der personellen Verkleinerung und Professionalisierung bis zur \u201eVerankerung\u201c einer \u201erechtsstaatlichen Polizei im Berufsverst\u00e4ndnis der Polizisten und in der Bev\u00f6lkerung\u201c. Im laufenden Jahr soll die Restrukturierung der Polizei auch au\u00dferhalb Kabuls vorangetrieben werden \u2013 sofern die lokalen, in Opposition zur Kabuler Regierung stehenden Machthaber neutralisiert werden k\u00f6nnen. Detlef Buwitt leitete 1999\/2000 den Polizeieinsatz in Bosnien-Herzegowina. Sein Bericht, der sich auch mit dem ersten Auslandseinsatz mit exekutiven Befugnissen im \u201eGastland\u201c (im Kosovo) besch\u00e4ftigt, reflektiert sowohl praktische Fragen (Rekrutierung, Ausbildung) als auch solche des Mandats und der Zielsetzung. Als eines der zentralen Probleme benennt Buwitt, dass es nur zu punktueller Zusammenarbeit zwischen Polizei und Milit\u00e4r, aber nicht zu einer gemeinsamen Strategie und ein \u201eGesamtoperationskonzept\u201c gekommen sei. Der Bericht endet mit der Aufforderung an die Vereinten Nationen, \u201edie f\u00fcr die zivilen Missionskomponenten notwendigen strategischen Grundlagen\u201c zu entwickeln. In den Beschl\u00fcssen der EU zur Bereitstellung europ\u00e4ischer Polizeikr\u00e4fte wird ein \u201eerfolgversprechender regionaler L\u00f6sungsansatz gesehen\u201c, der von anderen aufgegriffen werden sollte. Polizeiliche Begleitung und \u201eNachsorge\u201c wird derart als integraler Bestandteil interventionistischer Au\u00dfen- und Kriegspolitik sichtbar.<\/p>\n<p><strong>Peilert, Andreas:<\/strong> <em>Innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit \u2013 Trennung oder Verzahnung, in: der kriminalist 34. Jg., 2002, H. 6, S. 160-263<\/em><\/p>\n<p>Dieser Bericht \u00fcber eine Expertentagung der \u201eBundesakademie f\u00fcr Sicherheitspolitik\u201c gibt einen kleinen Einblick in die Wandlungen des administrativen Sicherheitsbegriffs, die durch den neuen Terrorismus erheblich beschleunigt worden sind. Ein Vertreter des Bundesnachrichtendienstes fordert eine St\u00e4rkung des Informationsverbundes \u201ezwischen den einzelnen nationalen Sicherheitsbeh\u00f6rden\u201c und eine verst\u00e4rkte Kooperation mit ausl\u00e4ndischen Partnerdiensten. G\u00fcnter Weiler, stellvertretender Leiter des Planungsstabes der Bundeswehr, schl\u00e4gt als Mittel gegen den Terrorismus \u201eeine enge zivil-milit\u00e4rische Zusammenarbeit\u201c vor, \u201edie sich nicht nur auf den nationalen Rahmen beschr\u00e4nken d\u00fcrfe\u201c. Die Trennung von \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit sei \u201eobsolet\u201c. \u201eLeistungsf\u00e4hige Streitkr\u00e4fte bilden einen unverzichtbaren Bestandteil einer kooperativen Strategie gegen den Terrorismus. Zu ihren Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere die \u00dcberwachung von Luftraum und See, der Einsatz gegen terroristische Logistik aber auch Aufgaben der Nachsorge nach Anschl\u00e4gen\u201c. Auch k\u00f6nne die Bundeswehr im Inland \u201ebeispielsweise bei der Bek\u00e4mpfung biologischer und chemischer Gefahren\u201c eingesetzt werden. Gegen\u00fcber diesen weitgehenden Vorstellungen beschr\u00e4nkte sich der Referent des Bundes Deutscher Kriminalbeamter darauf, \u201edie Schaffung von Koordinationsgremien\u201c sowie erneut ein zentrales \u201eBundessicherheitsamt\u201c zu fordern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sch\u00e4uble, Wolfgang; St\u00fcmper, Alfred; Greiner, August:<\/strong> <em>Eine der Lehren aus dem Kosovo-Krieg: Sicherheit ist heute nicht mehr mit der Verteidigung der Landesgrenzen identisch, in: Die Polizei 91. Jg., 2000, H. 6, S. 161-163<\/em><\/p>\n<p><strong>Tegtmeyer, Henning; Emenet, Axel:<\/strong> <em>Einsatz der Streitkr\u00e4fte in der Bundesrepublik Deutschland zur Bek\u00e4mpfung von Organisierter Kriminalit\u00e4t und Terrorismus?, in: Die Polizei 91. Jg., 2000, H. 12, S. 337-341<\/em><\/p>\n<p>\u00dcber den Zusammenhang von Auslandseins\u00e4tzen der deutschen Polizeien und dem Einsatz des Milit\u00e4rs im Innern geben die Stellungnahmen von Sch\u00e4uble, St\u00fcmper und Greiner Auskunft. Der Zweischritt der Argumentation ist denkbar einfach. Erstens: Der internationale Terrorismus kann ohne milit\u00e4rische Antworten nicht erfolgreich bek\u00e4mpft werden. Zweitens: Bei den Auslandseins\u00e4tzen nimmt das Milit\u00e4r teilweise Polizeiaufgaben wahr, und die Zusammenarbeit dort funktioniert gut. Folglich sei es doch naheliegend beide Elemente zusammenzuziehen und den Milit\u00e4reinsatz im Innern (\u00fcber die bestehenden Regelung hinaus) zu erweitern. Das Pl\u00e4doyer Wolfgang Sch\u00e4ubles f\u00fcr eine Grundgesetz\u00e4nderung ist bekannt. Alfred St\u00fcmper nimmt wieder einmal die Rolle des Tabu-Brechers ein. Der \u201edirekte Einsatz des Milit\u00e4rs zur Verbrechensbek\u00e4mpfung\u201c m\u00fcsse \u201eernstlich\u201c erwogen werden. Sobald er versucht, konkreter zu werden, verschwimmt alles zu einem \u00fcberw\u00e4ltigen\u00adden Bedrohungsszenarium, gegen\u00fcber dem das Grundgesetz als staats\u00adrechtliche Peanuts erscheint: \u201eUnd wo verlaufen die Grenzen zwischen inneren Unruhen, b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnlichen Aktionen, Terrorismus, wo zwischen \u201akaltem\u2018 Krieg, Anschl\u00e4gen und Sabotagen im Innern und offener Feindseligkeit, sowie zwischen gezielter Korruption in marktbeherrschenden weltweiten Wirtschaftsbereichen, staatlich heimlich geduldeter Schwerkriminalit\u00e4t und Krieg?\u201c (St\u00fcmper zu zitieren, ist immer wieder ein besonderes Vergn\u00fcgen, der Rez.)<\/p>\n<p>In der Entgegnung von Tegtmeyer und Emenet, zwei Beamte aus dem nordrhein-westf\u00e4lischen Innenministerium, werden derartige Forderungen abgelehnt. Das \u201ePl\u00e4doyer f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung\u201c sollte \u201ein diesem Fall schnell und ungeh\u00f6rt verhallen.\u201c Das von den Bef\u00fcrwortern milit\u00e4r-polizeilicher Zusammenarbeit ausgemalte Bedrohungsszenarium finde \u201ein den aktuellen Lagebildern ohnehin keinen verifizierbaren Niederschlag\u201c. In NRW gehe die polizeilich registrierte \u201eOrganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c durch effektive polizeiliche Arbeit zur\u00fcck. W\u00e4hrend die Polizei durch gezielte Fortbildung versuche, u.a. die polizeiliche Gewaltanwendung zu reduzieren, seien vergleichbare Anstrengungen bei der Bundeswehr nicht sichtbar. Die \u201eunterschiedliche Ausbildungs- und Befehlsstruktur\u201c stelle ein erhebliches praktisches Hindernis der Zusammenarbeit dar.<\/p>\n<p><strong>M\u00f6llers, Martin H.W.; Ooyen, Robert C. v.:<\/strong> <em>Europ\u00e4isierung, Internationalisierung und Militarisierung von Polizeiaufgaben, in: Deutsches Polizeiblatt 20. Jg., 2002, H. 2, S. 6-12<\/em><\/p>\n<p>Dieser Aufsatz von zwei Dozenten der Bundesgrenzschutz-Fach\u00adhochschule in L\u00fcbeck problematisiert einen anderen Kontext der schritt\u00adweisen \u201eMilitarisierung von Polizeiaufgaben\u201c. Aus ihrer Sicht werden durch die Verquickung von Milit\u00e4r- und Polizeiaufgaben die demokratietheoretischen Defizite der Internationalisierung der Polizeiarbeit erheblich versch\u00e4rft. W\u00e4hrend die Polizeien der L\u00e4nder, des Bundes und auf europ\u00e4ischer Ebene neue Kompetenzen gewonnen h\u00e4tten, seien die Parlamente (auf allen drei Ebenen) die Verlierer des Europ\u00e4isierungsprozesses. Indem nun polizeilich-milit\u00e4rische Kooperationsformen entst\u00fcnden, n\u00e4hme die Un\u00fcbersichtlichkeit und Unkontrollierbarkeit dieses Komplexes eine neue Dimension an. Dass jenseits der Parlamente vor allem der Schutz der B\u00fcrgerrechte und die institutionellen Garantien eines liberalen Verfassungsstaates entwertet werden, kommt in dem Beitrag leider zu kurz.<\/p>\n<p><strong>Les Cahiers de la S\u00e9curit\u00e9 Int\u00e9rieur 1992\/1993, No. 11:<\/strong> <em>Gendarmeries et polices \u00e0 statut militaire<\/em><\/p>\n<p>Die Trennung von Polizei und Milit\u00e4r ist keineswegs in allen (europ\u00e4ischen) Staaten vollzogen worden. Dieser bereits zehn Jahre alte Band der \u201eCahiers\u201c hat solche Polizeien zum Gegenstand, die einem milit\u00e4rischen Statut unterstehen und den nationalen Verteidigungsministerien zugeordnet sind: die franz\u00f6sische und belgische Gendarmerie, die spanische Guardia Civil, die Royal Canadian Mounted Police, die Milit\u00e4rpolizeien Chiles und Brasiliens und die aus Kolonialzeiten stammenden Polizeien in Afrika und Asien.<\/p>\n<p><strong>Kraska, Peter B.:<\/strong> <em>Questioning the Militarization of U.S. Police: Critical Versus Advocacy Scholarship, in: Policing &amp; Society Vol. 9, 1999, No. 2, pp. 141-155<\/em><\/p>\n<p><strong>Waddington, P.A.J.:<\/strong> <em>Swatting Police Paramilitarism: A Comment on Kraska and Paulsen, in: Policing &amp; Society Vol. 9, 1999, No. 2, pp. 125-140<\/em><\/p>\n<p><strong>Kraska, Peter (ed.):<\/strong> <em>Militarizing the American Criminal Justice System, Boston 2001<\/em><\/p>\n<p>Die Arbeiten von Peter Kraska sind auf einen anderen Aspekt gerichtet. Ihn interessiert die Frage, inwiefern zivile Polizeien Tendenzen einer Militarisierung aufweisen. Untersucht hat er das mehrfach an den US-amerikanischen SWAT-Teams, die mit unseren SEKs vergleichbar sind. (SWAT steht f\u00fcr \u201eSpecial Weapons and Technics\u201c.) Waddington behauptet in seinem Aufsatz, dass der Ausdruck \u201eMilitarisierung\u201c in die Irre f\u00fchre, da die SWAT-Teams sich grunds\u00e4tzlich vom Milit\u00e4r unterschieden. In dem von Kraska herausgegebenen Sammelband werden einzelne Aspekte des Konzepts der Militarisierung diskutiert: das Eindringen von Milit\u00e4rtechnologie in die Polizeiarbeit, der \u201elow-intensity-warfare\u201c an der US-mexikanischen Grenze sowie die zunehmende Beteiligung des Milit\u00e4rs an der Strafverfolgung in den USA.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Weinhauer, Klaus:<\/strong><em> Schutzpolizei in der Bundesrepublik. Zwischen B\u00fcrgerkrieg und Innerer Sicherheit: Die turbulenten sechziger Jahre, Paderborn, M\u00fcnchen, Wien, Z\u00fcrich (Ferdinand Sch\u00f6ningh) 2003, 417 S., EUR 49,90<\/em><\/p>\n<p>Geschichtsschreibung kann den Blick daf\u00fcr sch\u00e4rfen, warum die Gegenwart so und nicht anders ist; sie kann die Besonderheiten des Aktuellen aus dem Kontrast mit der Vergangenheit herleiten; und sie kann auf langfristige Ver\u00e4nderungen hinweisen, die von andauernder Relevanz sind. Dieses dreifache Versprechen l\u00f6st die vorliegende Untersuchung auf hervorragende Weise ein. Die Arbeit rekonstruiert die innerpolizeilichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen so plastisch und anschaulich, dass das Klima jener Zeit im Kopf des Lesers und der Leserin entsteht. Weinhauer verspricht deshalb nicht zuviel, wenn er zu Beginn schreibt, dass gerade die Polizeigeschichte geeignet ist, die Wandlungen im Verh\u00e4ltnis von Staat und Gesellschaft aufzudecken.<\/p>\n<p>Angesichts des Untersuchungsgegenstandes ist der Titel des Buches auf den ersten Blick missverst\u00e4ndlich. Untersucht wird nicht die Schutzpolizei in der gesamten Bundesrepublik, sondern in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen (und dabei insbesondere die Polizeien im Regierungsbezirk Detmold). Durch diese Beschr\u00e4nkung kann die Untersuchung zwar die Unterschiede zwischen gro\u00dfst\u00e4dtischer und l\u00e4ndlicher Polizei ber\u00fccksichtigen, nicht aber die in weiteren Bundesl\u00e4ndern \u2013 etwa solche au\u00dferhalb der britischen Besatzungszone oder solche, in denen die Innenminister nicht \u2013 wie in Hamburg und NRW \u2013 Sozial- oder Freidemokraten waren. Weinhauer ist sich dieser Beschr\u00e4nkungen bewusst und fordert zum vergleichenden Studium anderer L\u00e4nderpolizeien auf. Auch untersucht die Arbeit nicht allein die sechziger Jahre, sondern sie beginnt bereits Mitte der 50er, als die Aufbauphase der L\u00e4nderpolizeien abgeschlossen war.<\/p>\n<p>Dass Weinhauers Schutzpolizeigeschichte mehr ist als Vergangenes in Erinnerung zu rufen, dass er nicht nur beschreibt, sondern auch analysieren kann, wird durch seinen vergleichsweise breiten Bezugsrahmen m\u00f6glich. Elemente der Sozial- und Kulturgeschichte werden verbunden mit der Beobachtung von Alterskohorten, mit den Fragen nach M\u00e4nnlichkeitsbildern oder (polizei)kollektiven Mythen. Gesellschaftliche Wandlungen werden in ihren (teilweise im Polizeialltag un\u00fcbersehbaren, teilweise durch politische Entscheidungstr\u00e4ger bef\u00f6rderten) Folgen f\u00fcr die Polizei dargestellt; und die \u201eMikropolitik\u201c in der Polizei wird analysiert. Wobei \u201eMikropolitik\u201c die Stabilisierung und Ver\u00e4nderung einer Organisation durch deren Mitglieder meint.<\/p>\n<p>Die Untersuchung ist in f\u00fcnf Kapitel gegliedert. Sie beginnt mit einer Darstellung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in beiden L\u00e4ndern. Im zweiten Kapitel wird das Selbstverst\u00e4ndnis der Polizeien, der Umgang mit ihrer NS-Vergangenheit und die personalpolitischen Konsequenzen in der Schutzpolizei untersucht. Weinhauer entwickelt hier anschaulich, wie polizeilicher Korpsgeist entsteht, wie er gepflegt und stabilisiert wird. Schon in der Diskussion um das Selbstbild tauchen die Konfliktgruppen auf, die f\u00fcr die ganze Periode kennzeichnend sind. Weinhauer nennt sie \u201ePatriarchen\u201c und \u201eModernisierer\u201c. Die \u201ePatriarchen\u201c sind am staatsfixierten Polizeibild der Weimarer Republik orientiert, w\u00e4hrend die \u201eModernisier\u201c auf die gewandelten gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse mit Ver\u00e4nderungen in der Polizei reagieren wollen. Jene sehen in den \u201ekameradschaftlichen Dienstgemeinschaften\u201c das Fundament der Polizeiarbeit, diese wollen die Polizeiarbeit durch neue Ausbildungs-, Organisations- und Arbeitsformen den Anforderungen der Zeit anpassen. Diese Gruppe kann sich erst durchsetzen, nachdem die Jahrg\u00e4nge der \u201ePatriarchen\u201c altersbedingt aus dem Polizeidienst ausgeschieden sind.<\/p>\n<p>Diesen Grundkonflikt kann Weinhauer auch in den anderen Kapiteln aufzeigen. Das dritte Kapitel widmet sich den Ver\u00e4nderungen der Polizeiausbildung. Im vierten werden die Wandlungen im Revierdienst der Schutzpolizei untersucht. Und abschlie\u00dfend werden die polizeilichen Gro\u00dfeins\u00e4tze gegen Jugendliche \u2013 von den \u201eHalbstarken\u201c bis zu den Rockern \u2013 und Studenten untersucht. (Das in der Einleitung noch angek\u00fcndigte Kapitel \u00fcber Sicherheit als sozialstaatliche Aufgabe ist zu einem Teilkapitel \u201eabgestuft\u201c worden; dieser Teil f\u00e4llt auch nicht so \u00fcberzeugend aus wie die anderen des Buches.) Ein Beispiel f\u00fcr die erhellenden Analysen dieser Arbeit sind die Ver\u00e4nderungen, die der Revierdienst durch die Einf\u00fchrung der Streifenwagen erfuhr: Die motorisierten Streifen ver\u00e4nderten nicht allein das Verh\u00e4ltnis Polizei \u2013 B\u00fcrgerInnen, sondern sie f\u00fchrten zur Zentralisierung der Polizeiorganisation, und sie schw\u00e4chten die Position des Revierf\u00fchrers gegen\u00fcber seinen Untergebenen, weil die Streifenwagenbesatzungen dessen direkter Kontrolle entzogen waren.<\/p>\n<p>Insgesamt liefert die Untersuchung einen hervorragenden Einblick in die innere Verfassung der Schutzpolizei in den 50er\/60er Jahren. Die vielf\u00e4ltigen Konflikte, die Anfang der 70er zu einer durchgreifenden Modernisierung f\u00fchrten, werden detailliert analysiert. Was man ahnte, wei\u00df man nach der Lekt\u00fcre dieses Buches genauer: es brodelte gewaltig in jener zweiten Phase der \u201eRestauration der deutschen Polizei\u201c (Werkentin). Gleichzeitig verdeutlicht die Studie, wie sehr das Erbe eines staatsfixierten, auf idealisierten Kameradschaften fu\u00dfenden Berufsverst\u00e4ndnisses fortwirkt \u2013 etwa wenn die \u201einnere F\u00fchrung\u201c betrachtet wird oder wenn die \u00dcbergriffe auf Demonstranten erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p><strong>Herrnkind, Martin; Scheerer, Sebastian (Hg.):<\/strong><em> Die Polizei als Organisation mit Gewaltlizenz. M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Kontrolle, M\u00fcnster, Hamburg, London (LIT-Verlag) 2003, 380 S., EUR 30,90<\/em><\/p>\n<p>Der Band dokumentiert die Beitr\u00e4ge einer Tagung, die im November 2000 in Hamburg stattfand. Lesenswert, weil anregend und informativ, sind die Beitr\u00e4ge von Martin Herrnkind \u00fcber die Grenzen polizeilicher Binnenkontrolle, von Manfred Brusten \u00fcber Polizeikontrolle im Ausland und von Rafael Behr \u00fcber den Beitrag der Polizeiforschung zur Kontrolle der \u201eOrganisation mit Gewaltlizenz\u201c. F\u00fcr diesen Aufsatz, wie f\u00fcr einige andere des Bandes gilt jedoch einschr\u00e4nkend, dass ihr Beitrag zum vermuteten Gegenstand der Tagung (die Polizei als gewaltlizenzierte und Gewalt aus\u00fcbende Institution) mitunter verloren geht. Die denkbaren Zusammenh\u00e4nge werden etwa nur zaghaft sichtbar in den Abhandlungen zum Thema \u201ePolizei und \u201aGender\u2018\u201c (Sylvia M. Wilz) oder zur polizeilichen Aus- und Fortbildung (Karlhans Liebl). In anderen Aufs\u00e4tzen verm\u00f6gen die Schlussfolgerungen nicht recht zu \u00fcberzeugen, so wenn Udo Behrendes in seiner \u201eAnmerkung eines Dienststellenleiters\u201c \u201egegenseitiges Vertrauen und auf Wertsch\u00e4tzung aufbauen Dialog\u201c zwischen Gesellschaft und Polizei fordert \u2013 er sage das den Junkies oder den MigrantInnen. Eher das Thema verfehlt haben die Beitr\u00e4ge \u00fcber \u201ezero tolerance\u201c und das New Yorker Polizeimodell. Zwar ist Joachim Kerstens Abhandlung \u00fcber die vermeintlichen Alternativen \u201eb\u00fcrgernahe Polizeiarbeit\u201c und \u201ezero tolerance\u201c zutreffend, seine Kritik arbeitet aber mit denselben Stereotypen wie die von ihm kritisierten Anh\u00e4nger staatlicher \u201eNullverfolgung\u201c. Statt Henner Hess erneutes Loblied auf die New Yorker Polizei, in dem das polizeiliche Vorgehen gegen Schulschw\u00e4nzer ebenso positiv dargestellt wird wie das gegen \u00f6ffentlichen Alkoholkonsum, h\u00e4tte der Band gewonnen, wenn er mehr \u00fcber die spezifische Gewalthaftigkeit der Polizei und deren Kontrollprobleme enthielte.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Gemeinsam ist Polizei und Milit\u00e4r ihre unmittelbare Verbindung zum staatlichen Gewaltmonopol. 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