{"id":8003,"date":"2003-12-29T14:58:11","date_gmt":"2003-12-29T14:58:11","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8003"},"modified":"2003-12-29T14:58:11","modified_gmt":"2003-12-29T14:58:11","slug":"dna-identifizierung-transformationen-einer-kriminalistischen-wunderwaffe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8003","title":{"rendered":"DNA-Identifizierung &#8211;\u00a0Transformationen einer kriminalistischen Wunderwaffe"},"content":{"rendered":"<h3>von Detlef Nogala<\/h3>\n<p><strong>Die forensische DNA-Analytik, irref\u00fchrenderweise auch als \u201agenetischer Fingerabdruck\u2018 bezeichnet, hat in der polizeilichen Praxis einen Status erreicht, der politische Initiativen f\u00fcr eine umfassendere Anwendung zur Folge hat. Strittig ist dabei, ob es sich lediglich um ein profanes polizeiliches Identifizierungsinstrument oder doch um einen risikoreichen Eingriff in Grundrechte handelt.<\/strong><\/p>\n<p>Auch mehr als 20 Jahre nach ihrer Erfindung und im Laufe ihrer weitgehend schon in Routine \u00fcbergegangenen Anwendung in der kriminalistischen Alltagspraxis hat die forensische DNA-Analyse von ihrer wissenschaftlichen Faszination, aber auch von ihrem Potential f\u00fcr kriminalpolitische und b\u00fcrgerrechtliche Kontroversen nur wenig eingeb\u00fc\u00dft. Weitgehend gekl\u00e4rt ist mittlerweile, dass sie ein zuverl\u00e4ssiges und effektives Verfahren der Identifizierung von Personen und der Zuordnung von Spurenmaterial hergibt. <!--more-->Hingegen wird erst durch die sich h\u00e4ufenden Hinweise in den Medien auf den Einsatz von DNA-Tests (etwa bei spektakul\u00e4ren F\u00e4llen oder prominenten Protagonisten) sowie die j\u00fcngsten Gesetzesinitiativen zur Ausweitung forensischer DNA-Datenbanken deutlicher, welche M\u00f6glichkeiten diese Technologie birgt und welche Rolle sie im gesellschaftlichen Zusammenleben in Zukunft spielen wird. Vieles deutet darauf hin, dass die forensische DNA-Analytik eine neue Entwicklungsstufe erreicht hat und dabei ist, ihr \u00dcberf\u00fchrungs- wie ihr \u00dcberwachungspotential weiter zu entfalten. Allerdings \u00fcberdeckt die \u201eNormalisierung\u201c des polizeilichen Gebrauchs nur oberfl\u00e4chlich die kritischen Fragen und Bedenken, die von Beginn an mit dem Einsatz dieses Mittels verkn\u00fcpft waren und angesichts der technischen Weiterentwicklung anhalten. Dazu geh\u00f6ren neben juristisch-politischen auch kriminalethische und kriminal\u00f6konomische Einsch\u00e4tzungen und Positionen. In diesem Zusammenhang kann angesichts einer langen und sich fortsetzenden internationalen kontroversen Diskussion den gegenw\u00e4rtig zu beobachtenden Ans\u00e4tzen, einen \u201agenetischen\u2018 als simples \u00c4quivalent zum h\u00e4ndischen Fingerabdruck darzustellen, nur ein untauglicher Versuch zur Reduktion von Komplexit\u00e4t attestiert werden.<\/p>\n<h4>Grundlagen und gegenw\u00e4rtiger Stand der Technik<\/h4>\n<p>Das gegenw\u00e4rtige System der DNA-Identifizierung und die gesamte Debatte darum fu\u00dft im Kern auf drei grundlegenden, uns gegenw\u00e4rtig bekannten Sachverhalten:<\/p>\n<p>Im Konstruktionsplan unserer k\u00f6rperlichen Existenz scheint \u2013 erstens \u2013 mit dem Aufbau unserer DNA ein Individualisierungsmerkmal vorzuliegen, das uns trotz der Tatsache, dass wir \u00fcber 99 % der Gene mit unseren Mitmenschen teilen, von allen anderen ziemlich eindeutig unterscheidbar macht. Es sind \u2013 nach Stand geltender Erkenntnis \u2013 allein schon die sich in gro\u00dfer Zahl wiederholenden so genannten nicht-codierenden Abschnitte unserer DNA-Str\u00e4nge, die so \u00fcberaus variabel sind und sich damit \u201eindividualisierend\u201c auswirken. Nicht-codierend bedeutet hier, dass sie nicht funktioneller Bestandteil der eigentlichen Gene sind, die der Entwicklung unserer k\u00f6rperlichen Anlagen und unseres Ph\u00e4notyps, also der \u00e4u\u00dferen Erscheinungsform, zugrunde liegen. Wir sind also, bei allen Gemeinsamkeiten, im Prinzip nicht nur sozial, sondern auch genetisch gesehen \u201emarkierte Individuen\u201c.<\/p>\n<p>Der Mensch ist \u2013 zweitens \u2013 eine hochgradig stoffwechselnde Spezies. In dieser Eigenschaft hinterl\u00e4sst er bei einer Reihe basaler Lebensvorg\u00e4nge permanent und ohne es vollst\u00e4ndig kontrollieren oder vermeiden zu k\u00f6nnen, kleine bis kleinste Mengen an DNA-haltigem Zellmaterial. Beim Niesen, Husten, Sprechen verteilt er seine Zellen ebenso sehr in der Umgebung wie durch einfaches Schwitzen, Haarausfall oder blo\u00dfes Anfassen von Gegenst\u00e4nden \u2013 von reproduktiven Vorg\u00e4ngen ganz zu schweigen. Es ist offenbar so, als h\u00e4tte die Evolution einer kriminalistischen Laune gefr\u00f6nt und Vorsorge getroffen: Der Mensch ist ein pausenloser unwillk\u00fcrlicher Spurenleger.<\/p>\n<p>Zum dritten hat die Biotechnologie mit der DNA-Analyse ein Verfahren entdeckt und bereitgestellt, dass erstens in der Lage ist, mit hoher prinzipieller Zuverl\u00e4ssigkeit die \u00dcbereinstimmung von zwei DNA-Proben nachzuweisen, zweitens dies inzwischen f\u00fcr geringste Mengen bis hinunter auf eine einzige Zelle zustande bringt und drittens eine standardisierte \u00dcbersetzung von biostofflichen Eigenschaften in computer-kompatible und damit datenbankf\u00e4hige Zahlenformate leistet.<\/p>\n<p>Auch wenn man sich vergegenw\u00e4rtigt, dass in die Entwicklung der biotechnischen Industrie viel profittrachtendes Kapital gesteckt wurde, ist es beachtlich, welche technischen Fortschritte bei der DNA-Analytik in relativ begrenzten Zeitr\u00e4umen erreicht worden sind. Noch bis Mitte\/Ende der 80er Jahre waren die Kriminaltechniker bei der Auswertung biologischer Tatortspuren auf die im Vergleich gr\u00f6beren und mit niedrigpegeligen Wahrscheinlichkeiten operierende forensische Serologie verwiesen, bis sich relativ schnell die von Alec Jeffreys und seinen Mitarbeitern in England entwickelte urspr\u00fcngliche Variante der DNA-Analyse nach dem RFLP-Verfahren in den kriminaltechnischen Labors verbreitete. Bei dieser Methode waren allerdings relativ gro\u00dfe Mengen an analysierbarem DNA-Material erforderlich und der Prozess selbst war \u2013 wenn auch sehr zuverl\u00e4ssig \u2013 langwierig und kostspielig. Es dauerte allerdings nicht lange, bis mit dem PCR-Verfahren eine weiterentwickelte Methode folgte, die sich ab Mitte der 90er Jahre allgemein als Standard durchsetzte und vor allem den Vorteil bot, mit weit geringeren Mengen an Ausgangsmaterial auszukommen. Hierbei werden einzelne DNA-Fragmente im Reagenzglas in beliebigen Mengen vervielf\u00e4ltigt \u2013 schon eine einzige intakte Zelle reicht im Extremfall aus. Erkauft wird die Verfeinerung des Verfahrens allerdings durch ein erh\u00f6htes Risiko, dass fremde DNA die Probe \u201everunreinigt\u201c und fehlerhafte Resultate produziert. In j\u00fcngerer Zeit ist noch die Analyse so genannter mitochondrialer DNA m\u00f6glich geworden, die sich als Fragment auch au\u00dferhalb des eigentlichen Zellkerns finden l\u00e4sst und ein Derivat darstellt. Zwar ist die eindeutige Zuordnung hier sehr stark eingeschr\u00e4nkt, daf\u00fcr bieten nun auch ausgefallene (\u201etelogene\u201c, ohne Zellkern) Haare oder Knochenreste eine gewisse Basis f\u00fcr ein verwertbares DNA-Profil. Das Verfahren ist immer sensitiver und damit die ben\u00f6tigte Menge an Spuren-DNA immer kleiner geworden. Inzwischen reichen durch Hautabrieb bei Kontakt mit Gegenst\u00e4nden bzw. Oberfl\u00e4chen (Griffe, Tastaturen etc.) hinterlassene Zellpartikel, um in bestimmten F\u00e4llen verwertbare DNA-Profile zu erzeugen. Paradoxerweise ergibt sich damit f\u00fcr die Kriminaltechniker ein neues Problem: Nicht mehr die ausreichende Menge stellt eine H\u00fcrde dar, sondern die durch Fremdkontamination h\u00f6chst anf\u00e4llige Sensitivit\u00e4t der Erfassung von DNA: Da wir st\u00e4ndig Zellpartikel \u00fcberall in unserer Lebenswelt verteilen, w\u00e4chst die Wahrscheinlichkeit, dass wir aus purem Zufall DNA an einem sp\u00e4teren Tatort hinterlassen und uns als \u201eFalsch-Positive\u201c u.U. ungerechtfertigter Verd\u00e4chtigungen erwehren m\u00fcssen. Diese Hypersensitivit\u00e4t der Erfassungsinstrumente wirkt sich auf die (oft fallentscheidende) Arbeit der polizeilichen Spurensicherungsdienste ambivalent aus: Der erh\u00f6hten Fundwahrscheinlichkeit steht eine gleicherma\u00dfen gesteigerte Kontaminationsgefahr gegen\u00fcber \u2013 was den Prozess bei notwendig hohen Qualit\u00e4tsanspr\u00fcchen insgesamt wieder aufwands-, zeit- und kostenintensiver macht.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Die eigentlichen DNA-Analysen der Spur- und Personenproben stellen heute vom Ablauf her kein eigentliches Problem mehr dar und werden heutzutage \u2013 in den gro\u00dfen Labors oft schon teilautomatisiert \u2013 in Mengen routinem\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrt. Mit den Jahren hat sich eine eigene Kleinindustrie der DNA-Analytik entwickelt, die durchaus auch ein gewisses kommerzielles Eigeninteresse an der allgemeinen Akzeptanz und weiteren Verbreitung des von ihr angebotenen forensischen Instrumentariums hat. Immerhin wird heute nach internationalen Ma\u00dfst\u00e4ben jede personenbezogene DNA-Analyse mit 50-100 Euro kalkuliert; die Auswertung von bestimmten Tatortspuren dagegen wird mit dem bis zu 20-fachen dieser Kosten veranschlagt.<\/p>\n<p>Der n\u00e4chste verfahrenstechnische Sprung zeichnet sich schon seit einiger Zeit mit der (von der Firma Nanogen schon lange angek\u00fcndigten, bisher aber nicht realisierten) Marktreife von handlich tragbaren Ger\u00e4ten ab, in denen so genannte \u201eDNA-Chips\u201c das gesamte Analyseverfahren miniaturisiert abbilden und in nur noch 20 Minuten ein verwertbares DNA-Profil liefern k\u00f6nnen. Wenn es soweit ist, w\u00fcrden sich die Ermittler im Feld weitgehend von den Kriminaltechnikern in den Laboren unabh\u00e4ngig machen, und \u00fcber kurz oder lang k\u00f6nnte jeder Laie im Prinzip von beliebigen Ausgangsproben ein DNA-Profil herstellen. Eine solche Demokratisierung hochsensibler Identifizierungstechniken h\u00e4tte, als hypermoderne \u201eWahrheitstechnik\u201c auch im privaten Bereich eingesetzt, gewiss eine Reihe unerw\u00fcnschter Nebenfolgen.<\/p>\n<p>Jenseits der Verfahrenstechnik liegt die gegenw\u00e4rtige Entwicklung aber im diffizilen \u00dcbergangsbereich von nicht-codierenden zu codierenden Teilen der DNA bei Tatortspuren; dort also, wo das Ziel der kriminalistischen Anstrengungen die Ermittlung des oder der Spurenleger(s) ist. Heikel ist das vor allem deshalb, weil die Akzeptanz der forensischen DNA-Technik nicht nur in Deutschland bislang auf der strikten Beschr\u00e4nkung auf die nicht-codierenden Teile der DNA beruhte. Alle beteiligten Praktiker und Politiker \u2013 zumindest in Deutschland \u2013 haben diese Beschr\u00e4nkung immer wieder betont und beschworen. Mittlerweile ist jedoch klar, dass bei der DNA-Analyse \u2013 contra legem \u2013 regelm\u00e4\u00dfig das Geschlecht der unbekannten Person bestimmbar ist. Ferner lassen sich technisch inzwischen Aussagen \u00fcber den wahrscheinlichen Ph\u00e4notyp hinsichtlich Augen-, Haar- und Hautfarbe aus einer DNA-Probe ableiten, die den Kern eines machbaren genetischen Fahndungsbilds darstellen. Der englische Forensic Science Service bietet eine solche Option schon offiziell an; die Niederlande und die Schweiz haben in ihren j\u00fcngst erlassenen Gesetzen diese M\u00f6glichkeit ausdr\u00fccklich normiert.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die absehbaren Fortschritte in diese Richtung, werden in naher Zukunft ohne Zweifel einen Druck auf die bisher vorherrschenden restriktiven Regelungen aus\u00fcben und damit eine neue \u00c4ra des fahndungspraktisch erweiterten \u201egenetischen Fingerabdrucks\u201c einl\u00e4uten.<\/p>\n<h4>Das kriminalistisch-kriminalpolitische Kalk\u00fcl mit der DNA<\/h4>\n<p>Die Auseinandersetzung \u00fcber Funktionalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t der DNA-Analyse ist \u00fcber viele Jahre hinweg mit inzwischen oftmals standardisierten Argumenten gef\u00fchrt worden und dauert an. Idealtypisch lassen sich zwei Lager ausmachen: Dem vornehmlich aus Kriminalisten, Polizeistrategen, Forensikern, Industrielobbyisten und nicht zuletzt (politisch meist konservativ orientierten) Kriminalpolitikern gebildeten Lager der \u201eDNA-Euphoriker\u201c steht eine Gruppe der \u201eDNA-Skeptiker\u201c gegen\u00fcber, die sich in erster Linie aus praktizierenden wie akademischen Juristen, Datenschutzbeauftragten sowie B\u00fcrgerrechtsaktivisten rekrutiert. W\u00e4hrend die Ersteren keine wirklichen Gefahren in den Potentialen der f\u00fcr reine Identifikationszwecke eingesetzten DNA-Analyse erblicken k\u00f6nnen und deshalb vehement f\u00fcr eine Aussch\u00f6pfung aller in der Technologie liegenden M\u00f6glichkeiten eintreten, werden die anderen nicht m\u00fcde, die b\u00fcrgerrechtlichen Risiken durch Missbrauchsoptionen zu betonen und beharren folgerichtig auf einer m\u00f6glichst beschr\u00e4nkten und justiziell kontrollierten Einsatzpraxis. Die anfangs vernehmbaren Stimmen hingegen, die die kriminalistische Effektivit\u00e4t und forensische Brauchbarkeit der DNA-Analytik grunds\u00e4tzlich in Zweifel zogen, sind heute weitgehend verstummt. Vielmehr ist die Funktionalit\u00e4t der DNA-Analytik als \u201eMittel der Verbrechensbek\u00e4mpfung\u201c zumindest im Bereich der Kapital- und schweren Sexualdelikte von allen Teilnehmern der Debatte weitgehend anerkannt.<\/p>\n<p>Einen wesentlichen Anteil daran hatten fraglos die immer wieder in der Presse publizierten Meldungen \u00fcber dank einer DNA-Analyse aufgekl\u00e4rte Kapitaldelikte; einige davon lange Zeit brachliegende Altf\u00e4lle. Hierin liegt ein wesentliches Element, warum dem \u201egenetischen Fingerabdruck\u201c der Ruf einer kriminalistischen Wunderwaffe vorauseilt. Was in langen und m\u00fchseligen konventionellen polizeilichen Ermittlungen offenbar nicht gelingen wollte, erscheint mit Hilfe des DNA-Vergleichs ein scheinbar spielerisches Unterfangen: die Identifizierung und \u00dcberf\u00fchrung der gesuchten T\u00e4ter. Unter der Maxime, dass Fallaufkl\u00e4rung das oberste Ziel kriminalistischen Wirkens ist \u2013 und das bedeutet vor allem die erfolgreiche und gerichtsfeste Zuordnung von Tatortspuren zu identifizierten T\u00e4tern \u2013 hat die Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) nach m\u00f6glichst weitgehendem Ausbau der DNA-Analyse als Ermittlungsinstrument durchaus etwas f\u00fcr sich.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Mehr noch: der genetische Fingerabdruck erf\u00fcllt in idealtypischer Weise die Erwartungen, die Ex-BKA-Pr\u00e4sident Horst Herold in seinen vorausschauenden Einlassungen den \u201eobjektiven Sachbeweisen\u201c als zentralen Elementen einer modernen Polizeiorganisation zugedacht hatte.<\/p>\n<p>Der tatkr\u00e4ftigen Verk\u00fcndigung einer kriminalistischen DNA-Erfolgs\u00adgeschichte, vor allem in Verbindung mit forensischen DNA-Daten\u00adbanken, k\u00f6nnen sich denn auch die Kriminalpolitiker nicht entziehen. So lobt Bundesinnenminister Schily in einer F\u00fcnf-Jahresbilanz die z\u00e4hlbaren Erfolge der beim BKA gef\u00fchrten DNA-Analysedatei<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> und macht sich bei dieser Gelegenheit zum Advokaten f\u00fcr eine Erweiterung des darin erfassten Personenkreises sowie f\u00fcr eine Absenkung der Erfassungsschwelle. Dahinter will die konservative Opposition nicht zur\u00fcckstehen und bringt ihrerseits als vermeintliche Stimme der kriminalistischen Basis ganz aktuell einen Antrag ins Parlament, der im Wesentlichen die Abnahme einer DNA-Probe schon bei der erkennungsdienstlichen Behandlung, den Einbezug so genannter \u201eEinstiegskriminalit\u00e4t\u201c (Drogen) in die Erfassung sowie die Abschaffung des Richtervorbehalts bei der Untersuchung von anonymen Spurenmaterial aufheben will.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Bei den Innenministerien des Bundes und der L\u00e4nder scheint sich nun eine Position herauszusch\u00e4len, die der DNA-Analytik qua erweiterter Erfassung und Speicherung in der DNA-Datenbank des BKA im Gegensatz zur urspr\u00fcnglichen Aufkl\u00e4rungs- nun eine deutlich gewichtigere Abschreckungs- und Pr\u00e4ventionsfunktion zuschreibt. Der dazugeh\u00f6rige kriminalistische Glaubenssatz lautet: Je gr\u00f6\u00dfer die Zahl der Datens\u00e4tze in der Datenbank, desto gr\u00f6\u00dfer die Zahl der Treffer und damit die der Aufkl\u00e4rungserfolge. Um aber die erfasste DNA-gemusterte Population zu erweitern, wird mit isolierten kriminologischen Erkenntnissen operiert, nach denen Sexualdelinquenten auch durch eine ganze Anzahl, teilweise weniger gravierender Straftaten in Erscheinung treten. Daher m\u00fcsse konsequenterweise die Erfassungsschwelle niedriger angesetzt werden, um die Gruppe der Sexualstraft\u00e4ter m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig in der Datenbank zu registrieren, was der Ermittlung entsprechender Delikte zugute k\u00e4me. Je mehr polizeiliche Aufkl\u00e4rung aber, so das Kalk\u00fcl, umso st\u00e4rker der Abschreckungs- und Disziplinierungseffekt auf potentielle und r\u00fcckf\u00e4llige Straft\u00e4ter: nur so sei Kriminalit\u00e4t einzud\u00e4mmen! In der Konsequenz bedeutet dies, dass sehr viel mehr Delinquenten auch f\u00fcr leichtere Delikte mit ihrem Identifizierungsmuster erfasst und \u201a\u00fcberwacht\u2018 werden.<\/p>\n<p>Die Skeptiker sind in der Defensive und beschr\u00e4nken sich auf die Verteidigung des rechtlichen Status quo. Ihre Beschw\u00f6rungen abstrakter Gefahren einer m\u00f6glicherweise k\u00fcnftig drohenden genetischen Ausforschung samt der damit verbundenen Aussonderungsmechanismen verhallen ungeh\u00f6rt angesichts der pr\u00e4tenti\u00f6sen Versprechen der DNA-Datenbank-Apologeten, die Gesellschaft von der Plage der Kinderm\u00f6rder und R\u00fcckfallt\u00e4ter befreien zu k\u00f6nnen. Dass diese Zusage sich als blo\u00df zweckoptimistisch herausstellen k\u00f6nnte und zu einer an freiheitlich-rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen orientierten Kriminalpolitik nicht so richtig passen will, geht im verallgemeinerten rhetorischen Verbrechensbek\u00e4mpfungsget\u00fcmmel schlicht unter.<\/p>\n<h4>Von der Wunder- zur Allzweckwaffe<\/h4>\n<p>Die Extensivierung der forensischen DNA-Erfassung ist nicht blo\u00df ein deutscher, sondern ein \u2013 wenn auch nicht einheitlicher \u2013 international zu verzeichnender Trend. Weltweit sind 40 nationale Datenbanken in Betrieb, die H\u00e4lfte davon in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Gro\u00dfbritannien zeigt sich in diesem Fall \u2013 wie auch bei der Video\u00fcberwachung \u2013 als Vorreiter in der extensiven Nutzung technisch basierter Potentiale f\u00fcr polizeiliche Zwecke. Auch der polizeiliche Kooperations- und Vernetzungsgedanke ist ber\u00fccksichtigt: Gut eingespielte Netzwerke von Kriminalisten und DNA-Advokaten haben daf\u00fcr gesorgt, dass in Europa ein einheitliches Verfahren Anwendung findet und somit DNA-Datens\u00e4tze gegenseitig austauschbar werden. Die gegenw\u00e4rtige deutsche kriminalpolitische Diskussion um die Aufweichung bzw. Abschaffung der rechtlichen Restriktionen, die einem Ausbau der DNA-Datenbank entgegenstehen, ist in diesem internationalen Kontext zu interpretieren.<\/p>\n<p>Deutlich zeichnet sich ein Trend ab, der die DNA-Analytik, nicht zuletzt durch die Verkn\u00fcpfung \u00fcber Datenbanken, von einem umstrittenen, f\u00fcr Ausnahmezwecke gedachten Instrument zur Kl\u00e4rung besonders schwerer Verbrechen, zu einem routinem\u00e4\u00dfigen, auf die kriminalistische Bearbeitung auch von mittlerer Kriminalit\u00e4t und Massendelikten zielenden Verfahren wandelt. Statt sich auf die Erfassung der extremen und gef\u00e4hrlichen Verbrecher zu beschr\u00e4nken, regen insbesondere die DNA-Datenbanken offensichtlich dazu an, sie als Mittel zur Kontrolle ganzer \u201aaktiver krimineller Populationen\u2018 einzusetzen. Im Amerikanischen ist \u201afunction creep\u2018 der treffende und schwer zu \u00fcbersetzende Ausdruck daf\u00fcr. Die Bundesrepublik befindet sich gegenw\u00e4rtig offenbar in einem Zwischenstadium, an deren funktionslogischem Ende im negativen Extremfall auch die DNA-Erfassung der gesamten Bev\u00f6lkerung stehen kann. Immerhin w\u00e4re die tats\u00e4chliche Abschreckungswirkung der DNA-Verdatenbankung dann empirisch \u00fcberpr\u00fcfbar und auch die l\u00e4stigen und teuren Massengentests blieben den B\u00fcrgern auf diese Weise erspart.<\/p>\n<h5>Detlef Nogala ist wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches und internationales Strafrecht in Freiburg.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> DNA-Analyse von Hautabriebspuren, in: Kriminalistik 2003, H. 8-9, S. 497-499<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Benecke, M.: Coding or non-coding, in EMBO reports 2002, no. 6, pp. 498-501<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> BDK: \u201eDNA-Gesetzgebung: Problemaufriss und L\u00f6sungsans\u00e4tze aus kriminalpraktischer Sicht\u201c vom 24. Januar 2003; www.bdk-brandenburg.de\/fa_030124.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Bundesinnenministerium: Pressemitteilung v. 7.4.2003; laut BKA-Pressestelle verzeichnete die DNA-Datenbank zum 30.9.2003 insgesamt 306.908 Datens\u00e4tze, davon ca. 86 % personenbezogene Eintr\u00e4ge. Seit Einrichtung der Datei wurden 10.766 Zuordnungen von Personen zu Tatortspuren getroffen. In 4.394 F\u00e4llen gab es Verbindungen von Tatortspuren. Ca. 87 % dieser Zuordnungen betreffen Diebstahlsdelikte.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Gesetzesantrag der CDU\/CSU Fraktion, BT-Drs. 15\/2169 v. 9.12.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Interpol DNA Unit: \u201eGlobal DNA Database Inquiry 2002\u201c, Interpol 2003<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Detlef Nogala Die forensische DNA-Analytik, irref\u00fchrenderweise auch als \u201agenetischer Fingerabdruck\u2018 bezeichnet, hat in der<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,82],"tags":[199,309,413,451,620],"class_list":["post-8003","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-076","tag-analytik","tag-bundeskriminalamt","tag-datenbanken","tag-dna","tag-forensik"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8003","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8003"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8003\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8003"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8003"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8003"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}