{"id":8027,"date":"2004-02-29T18:10:32","date_gmt":"2004-02-29T18:10:32","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8027"},"modified":"2004-02-29T18:10:32","modified_gmt":"2004-02-29T18:10:32","slug":"war-da-was-reform-der-polizeilichen-erfassung-rechter-straftaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8027","title":{"rendered":"War da was?\u00a0Reform der polizeilichen Erfassung rechter Straftaten"},"content":{"rendered":"<h3>von Heike Kleffner und Mark Holzberger<\/h3>\n<p><strong>Am 10. Mai 2001 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) ein neues Meldesystem f\u00fcr politisch motivierte Straftaten. Damit hoffte man, der anhaltenden Kritik an der offiziellen Z\u00e4hlung rechtsextremistischer Gewalttaten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Jahre danach zeigt sich, dass alte Probleme nach wie vor ungel\u00f6st sind.<\/strong><\/p>\n<p>Gro\u00df war die Aufregung bei Polizei und Innenministerien \u00fcber die Dokumentation, die der Berliner \u201eTagesspiegel\u201c und die \u201eFrankfurter Rundschau\u201c am 14. September 2000 vorlegten: Seit 1990, so rechneten die beiden Zeitungen vor, waren im vereinten Deutschland 93 Todesopfer rechter Gewalt zu beklagen. Bundesinnenminister Otto Schily dagegen hatte bis zum Erscheinen dieser Chronik an einer Zahl von 24 Toten festgehalten.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Wenige Wochen sp\u00e4ter r\u00e4umte das Bundeskriminalamt (BKA) ein, die Regelungen zur polizeilichen Erfassung derartiger Delikte seien \u201e\u00fcberkommen\u201c, die diesbez\u00fcglichen Lagebilder \u201enicht nutzbar\u201c.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Die von der IMK im darauf folgenden Jahr beschlossene Neuordnung legte der polizeilichen Erfassung politischer Straftaten eine ver\u00e4nderte Systematik zugrunde. Bis dahin hatte die Polizei n\u00e4mlich nur solche Straftaten in ihre Staatsschutzstatistiken aufgenommen, die sie einer \u201eBestrebung\u201c zur \u00dcberwindung der \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c zuordnete und damit als \u201eextremistisch\u201c einstufte. \u201eBlo\u00df\u201c fremdenfeindliche Straftaten, aber auch Angriffe z.B. auf Obdachlose und Homosexuelle wurden h\u00e4ufig nicht als Staatsschutzdelikte registriert. Damit fielen 50-70 % aller einschl\u00e4gigen Delikte statistisch unter den Tisch.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Nach den neuen Erfassungskriterien werden Straftaten nun mitgerechnet, \u201ewenn in W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde der Tat und\/oder Einstellung des T\u00e4ters Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie<\/p>\n<ul>\n<li>den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen .<\/li>\n<li>sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten &#8230;<\/li>\n<li>gegen eine Person gerichtet sind, wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalit\u00e4t, Volkszugeh\u00f6rigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht, bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution\/Sache oder ein Objekt richtet.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus werden Tatbest\u00e4nde erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte nach \u00a7\u00a7 74a, 120 GVG sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h4>Reform des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes<\/h4>\n<p>Zweitens ging es der IMK darum, das bis dahin bestehende polizeiliche Meldewesen zu reformieren. Zuvor beruhten die offiziellen Zahlen \u00fcber rechte Straftaten, soweit es sich um kurzfristige Angaben handelte, auf dem \u201eKriminalpolizeilichen Meldedienst \u2013 Staatsschutz\u201c (KPMD-S). Bereinigte Jahresangaben wurden dann in der \u201ePolizeilichen Kriminalstatistik \u2013 Staatsschutz\u201c (PKS-S) pr\u00e4sentiert. Wie auch in anderen Kriminalit\u00e4tsbereichen registriert der Meldedienst die von der Polizei er\u00f6ffneten Ermittlungsverfahren, ist also eine Eingangsstatistik. Die PKS ist dagegen eine Ausgangsstatistik und z\u00e4hlt die Verfahren, die die Polizei abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat.<\/p>\n<p>Die enormen Diskrepanzen zwischen den Fallzahlen von KPMD-S und PKS-S in der Vergangenheit hatten ihre Ursachen zun\u00e4chst in dem Unterschied von Eingangs- und Ausgangsstatistik: Ein KPMD soll eine m\u00f6glichst aktuelle \u00dcbersicht \u00fcber die Kriminalit\u00e4tsentwicklung geben. Straftaten werden daher m\u00f6glichst zeitnah zur Begehung, oder genauer: zur Anzeige bei der Polizei, weitergemeldet. Eine derart fr\u00fche Bewertung ist nat\u00fcrlich unsicher, enth\u00e4lt aber in der Regel mehr F\u00e4lle, die u.U. sp\u00e4ter eingestellt oder anders klassifiziert werden.<\/p>\n<p>In der Staatsschutz-PKS tauchten zudem nur noch jene Delikte auf, die wegen ihres ideologischen Zuschnitts oder organisatorischen Zusammenhangs als \u201erechtsextremistisch\u201c galten. Der Meldedienst bediente sich zwar auch des \u201eExtremismus\u201c-Kriteriums, listete aber dar\u00fcber hinaus in zus\u00e4tzlichen Kategorien auch antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten auf. Allerdings legten die Bundesl\u00e4nder die Begriffe Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zum Teil \u201esehr unterschiedlich\u201c aus.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Mit dem IMK-Beschluss wurde nun ein neuer \u201eKriminalpolizeilicher Meldedienst \u2013 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t\u201c (KPMD-PMK) geschaffen, dessen Richtlinien f\u00fcr alle L\u00e4nder verbindlich sind und \u00fcber den s\u00e4mtliche einschl\u00e4gigen Verfahren von der Er\u00f6ffnung bis zum Abschluss gemeldet werden. Einer eigenst\u00e4ndigen Staatsschutz-PKS bedarf es daher nicht mehr. Gem\u00e4\u00df den Richtlinien melden die \u00f6rtlichen Staatsschutzabteilungen ihrem jeweiligen Landeskriminalamt (LKA) in F\u00e4llen politisch motivierter Kriminalit\u00e4t eine \u201eKriminaltaktische Anfrage\u201c (KTA-PMK). Das LKA \u00fcberpr\u00fcft die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Anwendung der Erfassungskriterien und f\u00fchrt in Zweifelsf\u00e4llen eine Entscheidung herbei. Anschlie\u00dfend leitet es die KTA-PMK ans BKA weiter. Auf demselben Weg werden auch Ermittlungsfortschritte oder der Abschluss des Verfahrens gemeldet (Nachtrags- bzw. Abschluss-KTA-PMK). Gleiches gilt, wenn der Polizei \u2013 konkret: der \u00f6rtlichen Staatsschutzdienststelle \u2013 Entscheidungen der Staatsanwaltschaft oder des zust\u00e4ndigen Gerichts bekannt werden, die die urspr\u00fcngliche (polizeiliche) Bewertung eines Falles korrigieren.<\/p>\n<h4>Was ist fremdenfeindlich, was rechtsextrem?<\/h4>\n<p>An dieser Stelle ist nur eine vorl\u00e4ufige Bewertung der neuen Erfassungskriterien bzw. Meldewege m\u00f6glich. Denn ein Evaluationsbericht des BKA liegt zwar seit dem 4. September 2002 vor, wurde aber als \u201eVerschlusssache \u2013 nur f\u00fcr den Dienstgebrauch\u201c klassifiziert. Einige Ansatzpunkte f\u00fcr kritische Nachfragen liefern jedoch die Ausf\u00fchrungen eines f\u00fcr die Erfassung \u201epolitisch motivierter Straftaten\u201c zust\u00e4ndigen BKA-Beamten in der \u201eKriminalistik\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a>: Jens-Peter Singer lobt dort zun\u00e4chst den \u2013 konzeptionell sicher nicht zu bestreitenden \u2013 Fortschritt, dass es jetzt m\u00f6glich sei, rechte Straftaten als solche polizeilich zu registrieren, ohne dass es auf eine \u201eextremistische\u201c Zielrichtung ankommt. Zudem k\u00f6nnten nunmehr auch antisemitische und fremdenfeindliche Delikte auch Angriffe z.B. gegen Obdachlose unter den Oberbegriff der sog. Hasskriminalit\u00e4t subsumiert werden.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Bei der Zuordnung fremdenfeindlicher Gewalt zum Ph\u00e4nomenbereich rechter Straftaten tun sich aber offenkundig immer noch L\u00fccken auf. Zwar sollten fremdenfeindliche und antisemitische Delikte regelm\u00e4\u00dfig als rechte Straftaten erfasst werden. Wenn die Polizei in einem Einzelfall von dieser Regel abweichen m\u00f6chte, muss sie sich mit dem Verfassungsschutz ins Benehmen setzen, der schon bisher fremdenfeindliche Straftaten stets als extremistisch einstufte. Erst nach einem gemeinsamen Pr\u00fcfverfahren wird die betreffende Straftat abschlie\u00dfend klassifiziert. Zur Funktionst\u00fcchtigkeit dieser Meldevorschriften bzw. des Kl\u00e4rungsprozesses zwischen Polizei und Verfassungsschutz \u00e4u\u00dfert sich Singer nur verklausuliert. Anders das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz: In seinem Jahresbericht 2002 wies es darauf hin, dass \u2013 zumindest im Jahr 2001 \u2013 noch \u201egravierende Unterschiede bei der Zuordnung zur extremistischen Kriminalit\u00e4t zwischen den Bundesl\u00e4ndern festgestellt wurden.\u201c Dies habe man \u00fcber \u201edetaillierte Handlungsanweisungen\u201c zu l\u00f6sen versucht.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<h4>Offenkundiger Handlungsbedarf<\/h4>\n<p>Dass jedoch nach wie vor Handlungsbedarf besteht, belegen u.a. die Fallsammlungen von Opferberatungsprojekten. So registrierte der durch das Bundesprogramm \u201eCIVITAS \u2013 initiativ gegen Rechtsextremismus\u201c gef\u00f6rderte Verein \u201eOpferperspektive\u201c f\u00fcr das Jahr 2003 allein in Brandenburg 116 gewaltsame Angriffe mit rechtsextremem oder fremdenfeindlichem Hintergrund. Das LKA Brandenburg z\u00e4hlte hingegen nur 81 Gewalttaten. In der Liste des LKA fehlen aber zumindest zehn Angriffe, die selbst der Generalbundesanwalt als rechtsextrem bewertet hat.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Bis zu 85 % aller rechtsextremistischen Straftaten sind Propagandadelikte.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Die hohe Fallzahl ermuntert offenkundig einige ostdeutsche Landesinnenminister, ihre Statistik \u2013 trotz der neuen Erfassungskriterien \u2013 sch\u00f6n zu rechnen. So stellte es die IMK den L\u00e4ndern frei, Statistiken \u00fcber \u201eStaatsschutzkriminalit\u00e4t ohne explizite politische Motivation\u201c einzurichten. Diese enthalten vor allem rechte Propagandadelikte (Hakenkreuz-Schmierereien u.\u00e4.). Eine politische Motivation wird in diesen F\u00e4llen zum Gro\u00dfteil verneint. Allein im Jahr 2001 entsorgten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin rund 80% ihrer Nazi-Propa\u00adgandadelikte auf diesem Wege.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<h4>Offene Fragen bei rechten T\u00f6tungsdelikten<\/h4>\n<p>Die eingangs erw\u00e4hnte Chronik der \u201eFrankfurter Rundschau\u201c und des \u201eTagesspiegel\u201c \u00fcber Todesopfer rechter Gewalt vom September 2000 wurde seither zwei Mal aktualisiert \u2013 am 5. Oktober 2001 und 6. M\u00e4rz 2003. Gem\u00e4\u00df dieser aufdatierten Z\u00e4hlung starben zwischen 1989 und M\u00e4rz 2003 mindestens 99 Menschen durch rechte Gewalt, w\u00e4hrend die Bundesregierung dagegen f\u00fcr den gleichen Zeitraum lediglich von 39 Todesopfern ausging. Bei n\u00e4herem Hinsehen zeigt sich, dass auch die neuen Erfassungskriterien nicht in der Lage sind \u2013 weder retrospektiv noch aktuell \u2013 die Probleme bei der offiziellen Z\u00e4hlung der Toten rechter Gewalt zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>So hatte die Bundesregierung nach der Einf\u00fchrung der neuen Erfassungskriterien angek\u00fcndigt, dass nun nachtr\u00e4glich noch einmal alle Verdachtsf\u00e4lle seit 1989 einer Pr\u00fcfung unterzogen w\u00fcrden.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Tats\u00e4chlich legte sie jedoch bis heute keinen entsprechenden Abschlussbericht vor. Zwar hei\u00dft es im ersten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung, einzelne F\u00e4lle seien nunmehr nachtr\u00e4glich als rechte Gewaltdelikte eingeordnet worden.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Unseren Informationen zufolge ist dies jedoch z.B. bei den folgenden F\u00e4llen nicht geschehen:<\/p>\n<ul>\n<li>Am 5. Februar 1995 wurde der 65-j\u00e4hrige Obdachlose Horst Pulter in Velbert (NRW) durch sieben rechtsextreme Jugendlichen zun\u00e4chst als \u201ePenner\u201c und \u201eSchei\u00df-Jude\u201c verh\u00f6hnt und dann ermordet. Im September 2001 teilte das Polizeipr\u00e4sidium D\u00fcsseldorf mit, \u201eaus der Sicht von heute\u201c sei dies ein rechtes T\u00f6tungsdelikt. Dies bestreitet die Bundesregierung aber nach wie vor.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a><\/li>\n<li>Selbst der Periodische Sicherheitsbericht ging davon aus, dass die Ermordung des 17-j\u00e4hrigen Punk Frank B\u00f6ttcher am 8. Februar 1997 in Magdeburg doch als rechtes T\u00f6tungsdelikt angesehen werden m\u00fcsse.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Diese Neubewertung wurde bislang aber durch die Bundesregierung nicht nachvollzogen.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/li>\n<li>Und schlie\u00dflich fehlt in der Liste des BKA bzw. des BMI bis heute der Fall des Belaid Baylal. Dieser starb am 4. November 2000 nachweislich an den Sp\u00e4tfolgen eines Angriffs durch zwei rechte Skinheads am 8. Mai 1993 in Belzig (Brandenburg).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aber auch bei neuen Verdachtsf\u00e4llen rechter T\u00f6tungsdelikte zeigen die neuen Erfassungskriterien offenbar keine Wirkung auf die Haltung der Bundesregierung respektive der Polizei: Im April 2003 musste der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r im BMI, Fritz-Rudolf K\u00f6rper, im Innenausschuss des Bundestages Stellung beziehen zu den am 6. M\u00e4rz ver\u00f6ffentlichten neuerlichen Recherchen der \u201eFrankfurter Rundschau\u201c und des \u201eTagesspiegel\u201c. Dabei erkl\u00e4rte K\u00f6rper, in keinem der dort aufgef\u00fchrten 13 Todesf\u00e4lle seit 2000 sei von einem rechten Tathintergrund auszugehen. Dazu geh\u00f6ren auch die folgenden F\u00e4lle:<\/p>\n<ul>\n<li>In Greifswald pr\u00fcgelten am 25. November 2000 drei Skinheads den Obdachlosen Eckardt R\u00fctz zu Tode. Das Landgericht Stralsund sah im Juni 2001 einen rechtsextremen Tathintergrund gegeben. Das BKA forderte nun das LKA Mecklenburg-Vorpommern zu einer entsprechenden Neubewertung auf \u2013 ohne Erfolg.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/li>\n<li>Am 9. August 2001 wurde der 61-j\u00e4hrige Obdachlose Dieter Manzke in Dahlwitz (Brandenburg) von f\u00fcnf T\u00e4tern erschlagen. Das Landgericht Potsdam bejahte die politische Motivation der T\u00e4ter.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Inwiefern die Bundesregierung ihre gegenteilige Ansicht inzwischen korrigiert hat, l\u00e4sst sich ohne einen Evaluierungsbericht nicht nachvollziehen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/li>\n<li>Das BMI bestreitet einen rechten Tathintergrund bei der brutalen Ermordung des 17-j\u00e4hrigen Marinus Sch\u00f6berl in Potzlow (Brandenburg) am 12. Juli 2002, obwohl selbst die zust\u00e4ndige Staatsanwaltschaft von einer \u201eeindeutig rechten Tat\u201c ausgeht.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/li>\n<li>Auch den rassistischen Hintergrund der T\u00f6tung des T\u00fcrken Ahmet Sarlak am 9. August 2002 in Sulzbach (Saarland) streitet das BMI ab, obwohl bei der Durchsuchung der Wohnung des T\u00e4ters Fahnen mit NS-Symbolen gefunden wurden. Das Ministerium bezieht sich dabei auf eine Passage des Landgerichts Saarbr\u00fccken, wonach dem T\u00e4ter nicht nachgewiesen werden konnte, dass er \u201egewusst hat, dass es sich bei dem Opfer um einen t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen gehandelt habe\u201c \u2013 als ob ein Nazi sein Opfer vorher nach dem Pass fragen m\u00fcsste.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Ungel\u00f6ste Probleme beim polizeilichen Meldewesen<\/h4>\n<p>Die neuen Erfassungskriterien haben die polizeilichen Schwierigkeiten bei der Bewertung und Einordnung rechter Straftaten offensichtlich nicht gel\u00f6st. Daf\u00fcr gibt es zum einen technische Erkl\u00e4rungen, auf die auch Singer in seinem Aufsatz hinweist.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>Die neuen Kriterien r\u00fccken zwar bei rechten T\u00e4tern deren rassistische, antisemitische oder sozialdarwinistische Motive (und nicht mehr die Absicht der \u201eSystem\u00fcberwindung\u201c) ins Zentrum der polizeilichen Beobachtung. Sofern es aber an einer entsprechenden Einlassung des T\u00e4ters fehlt, ist es f\u00fcr die Polizei zugegebenerma\u00dfen schwierig oder gar unm\u00f6glich, im ersten Anlauf ein entsprechendes Tatmotiv zu erkennen und rechte Delikte als das einzuordnen, was sie sind.<\/p>\n<p>Solche fehlerhaften Einordnungen k\u00f6nnen zwar im Laufe der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und erst recht in der Hauptverhandlung korrigiert werden, was auch h\u00e4ufig passiert, sofern sich ein Gericht nicht wie das Landgericht Saarbr\u00fccken im o.g. Fall selbst politische Scheuklappen anlegt. Allerdings flie\u00dfen solche Korrekturen nur dann ins polizeiliche Meldewesen ein, wenn sie der Polizei bekannt werden. Die Richtlinien f\u00fcr den KPMD-PMK verpflichten die Polizei aber nicht, selbst dem weiteren justiziellen Verlauf eines Falles nachzugehen. Neubewertungen und damit auch statistische Korrekturen bleiben damit weitgehend dem Zufall \u00fcberlassen.<\/p>\n<h4>Statistik rechter Straftaten \u2013 ein politisches Problem<\/h4>\n<p>Von einer ganz und gar nicht technischen Qualit\u00e4t ist dagegen das mangelnde Problembewusstsein der PolizeibeamtInnen, auf das sowohl das BKA Ende 2000 als auch im Jahr darauf der Periodische Sicherheitsbericht hingewiesen haben.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Das BKA sprach gar von \u201ebeachtlichen Hinweise auf die Verbreitung fremden- bzw. minderheitenfeindlicher Einstellungen\u201c innerhalb der Polizei. Hierzu geh\u00f6ren auch Opportunit\u00e4ts\u00fcberlegungen der BeamtInnen, das eigene Bundesland bzw. den eigenen Dienstbezirk m\u00f6glichst nicht wegen rechtsextremer Delikte in Verruf geraten zu lassen. Neue Erfassungskriterien allein helfen hier wenig. Eine systematische Schulung bzw. Sensibilisierung z.B. durch Opferberatungsverb\u00e4nde k\u00f6nnte diese Haltung der BeamtInnen ver\u00e4ndern. Entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote sucht man bei der Polizei allerdings vergebens. Dass die Dienstherren der Polizei in den Landesregierungen \u2013 wie gezeigt \u2013 jedoch selbst bestrebt sind, ihre Statistiken zu bereinigen und ein m\u00f6glichst positives Bild ihres Landes zu zeichnen, und auch das Bundesinnenministerium rechte Tatmotive selbst bei eindeutigen F\u00e4llen abstreitet, zeigt, dass es hier keineswegs nur um individuelle Einstellungen geht.<\/p>\n<p>Eine polizeiliche Kriminalstatistik \u2013 ob sie nun wie ein KPMD als Eingangs- oder wie die PKS als Ausgangsstatistik gef\u00fchrt wird \u2013 kann nur die F\u00e4lle enthalten, die der Polizei per Anzeige gemeldet werden oder die sie selbst im Rahmen ihrer Kontrollt\u00e4tigkeit aufdeckt. Das gilt auch f\u00fcr die Statistik rechter Straftaten. Bei T\u00f6tungsdelikten mag das vielbeschworene Dunkelfeld \u2013 jedenfalls in unserer Gesellschaft \u2013 zu vernachl\u00e4ssigen sein. Zahlen \u00fcber Angriffe und Beleidigungen h\u00e4ngen aber in starkem Ma\u00dfe von Anzeigen ab. Die Bereitschaft zur Polizei zu gehen, d\u00fcrfte gerade bei den typischen unterprivilegierten Opfern rechter Angriffe geringer ausfallen als beim \u201eDurchschnittsb\u00fcrger\u201c. Nur bei Propagandadelikten kann die Polizei das Anzeigenaufkommen durch eine Erh\u00f6hung des Kontrolldrucks steigern.<\/p>\n<p>Der Streit um die Zahlen rechter Straftaten ist jedoch in erster Linie eine Auseinandersetzung darum, als was bereits gemeldete und erfasste Delikte zu bewerten sind. Es ist ein politischer Streit zwischen staatlichen Stellen, die um Imageprobleme f\u00fcrchten, einerseits und kritischen Teilen der \u00d6ffentlichkeit andererseits. Vor diesem Hintergrund wird auch erkl\u00e4rlich \u2013 wenn auch nicht verst\u00e4ndlich \u2013, warum sich Polizei und BMI so heftig gegen die von den Medien pr\u00e4sentierten Chroniken rechter Gewalt wehren und weswegen sie so vehement eine Erfassung rechter Straftaten durch \u201ezivilgesellschaftliche\u201c, nicht-polizeiliche Instanzen ablehnen.<\/p>\n<p>Es st\u00fcnde der rot-gr\u00fcnen Bundesregierung gut an, die Geheimniskr\u00e4merei endlich zu beenden und sich mit den KritikerInnen angemessen auseinander zu setzen. F\u00fcr eine \u00f6ffentliche Debatte sollte das BMI endlich einen substanziellen Evaluationsbericht \u00fcber die polizeiliche Erfassung rechter Straftaten vorlegen. Bei der Gelegenheit kann es dann auch erkl\u00e4ren, worin die neuerliche \u00c4nderung der Erfassungskriterien und Verfahrensregelungen f\u00fcr politisch motivierte Straftaten besteht, die die IMK im Oktober 2003 bzw. im Januar 2004 still und heimlich im Umlaufverfahren beschlossen hat.<\/p>\n<h5>Heike Kleffner arbeitet als freie Autorin zum Thema Rechtsextremismus und leitet die \u201eMobile Beratung f\u00fcr Opfer rechtsextremer Gewalt\u201c in Sachsen-Anhalt. Mark Holzberger ist Referent f\u00fcr Fl\u00fcchtlings- und Migrationspolitik in der Bundestagsfraktion von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und Mitglied der Redaktion von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> siehe insgesamt zu dieser Debatte: Holzberger, M.: Offenbarungseid der Polizeistatistiker, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 68 (1\/2001), S. 26-35<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Falk, B.: Der Stand der Dinge. Anmerkungen zum Lagebild Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, in: Kriminalistik 2001, H. 1, S. 9-20<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Bundesministerium des Innern (BMI); Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Hg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 266<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> zit. n.: Kubink, M.: Fremdenfeindliche Straftaten \u2013 ein neuer Versuch der polizeilichen Registrierung und kriminalpolitischen Problembew\u00e4ltigung, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform 2002, H. 5, S. 325, 336; die Staatsschutzdelikte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die \u00a7\u00a7 80-83, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108a, 109-109h, 129a, 234a, 241a StGB.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> BMI; BMJ a.a.O. (Fn. 3), S. 269<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Singer, J.-P.: Erfassung der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t, in: Kriminalistik 2004, H. 1, S. 32, 34<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> zum Begriff siehe Schneider, H.-J.: Hasskriminalit\u00e4t: eine neue kriminologische Deliktskategorie, in: Juristenzeitung 2003, H. 10, S. 497-504; kritisch hierzu: Kubink, M.: Rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten, in: Zeitschrift f\u00fcr Rechtspolitik 2002, H. 7, S. 308-312 (311 f.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Bundesministerium des Innern (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2002, Berlin 2003, S. 31<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Opferperspektive e.V.: Pressemitteilung v. 21.3.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> BMI; BMJ a.a.O. (Fn. 3), S. 284<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> vgl. Sellkens, W.; Wilde, M.: Rechtsextremistische Straftaten \u2013 Ein Schattenbericht. Studie f\u00fcr die AG Innen- und Rechtspolitik der PDS-Bundestagsfraktion, Berlin 2002, S. 15<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BT-Drs. 14\/7003 v. 1.10.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> BMI; BMJ a.a.O. (Fn. 3), S. 273-275<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Frankfurter Rundschau v. 5.10.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> BMI; BMJ a.a.O. (Fn. 3), S. 274<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Sellkens; Wilde a.a.O. (Fn. 11), S. 21<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> ebd., S. 18f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> ebd., S. 19f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> vgl. BT-Drs. 14\/7003 v. 1.10.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> zit. n. Frankfurter Rundschau bzw. Tagesspiegel v. 6.3.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Singer a.a.O. (Fn. 6), S. 35f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Falk a.a.O. (Fn. 2), S. 14 sowie BMI; BMJ a.a.O. (Fn. 3), S. 270<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heike Kleffner und Mark Holzberger Am 10. Mai 2001 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) ein<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,83],"tags":[581,774,871,1075,1195],"class_list":["post-8027","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-077","tag-extremismustheorie","tag-innenministerkonferenz","tag-kpmd","tag-pks","tag-rechtsextremismus"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8027","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8027"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8027\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8027"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8027"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8027"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}