{"id":8032,"date":"2004-02-29T18:16:58","date_gmt":"2004-02-29T18:16:58","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8032"},"modified":"2004-02-29T18:16:58","modified_gmt":"2004-02-29T18:16:58","slug":"polizeigewalt-in-bergen-unendliche-geschichte-norwegische-version","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8032","title":{"rendered":"Polizeigewalt in Bergen &#8211;\u00a0\u201eUnendliche Geschichte\u201c \u2013 norwegische Version"},"content":{"rendered":"<h3>von Anders Bratholm<\/h3>\n<p><strong>Polizei\u00fcbergriffe sind auch in der norwegischen Provinz Bergen eine Realit\u00e4t. Weil sie diese Realit\u00e4t untersucht haben, wurden zwei Forscher \u00f6ffentlich als Schwindler abgetan, im Wissenschaftsbetrieb ausgegrenzt und mit Klagen \u00fcberzogen. Der Autor war 21 Jahre lang mit diesem Fall befasst.<\/strong><\/p>\n<p>\u201eDas Justizministerium nutzt die Gelegenheit, um Nordhus und Vogt seine Anerkennung f\u00fcr ihre umfassende Arbeit und ihr aufreibendes und uneigenn\u00fctziges Engagement auszudr\u00fccken, mit dem sie den Vermutungen \u00fcber illegitime polizeiliche Gewaltaus\u00fcbung in Bergen nachgegangen sind.\u201c So hei\u00dft es in einer Presseerkl\u00e4rung, die das norwegische Justizministerium im September 2002 herausgab. Der in dem Kommuniqu\u00e9 umschriebene Vergleich setzte einen Schlussstrich unter eine Aff\u00e4re, die sich \u00fcber mehr als zwei Jahrzehnte hingezogen hatte.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Begonnen hatte der Fall 1980, als Gunnar Nordhus, damals Jurastudent, und Edvard Vogt, seinerzeit wissenschaftlicher Oberrat an der Norwegischen Wirtschaftshochschule, ein Forschungsprojekt \u00fcber Gewalt gegen Personen initiierten. Grundlage der Untersuchung sollten Interviews mit Opfern sein, die sich wegen der erlittenen Gewalt in \u00e4rztliche Behandlung begeben hatten. Polizeiliche Gewalt stand weder in der Untersuchung noch in dem 1981 publizierten Bericht im Vordergrund.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Das Thema hatten die beiden Forscher erst aufgegriffen, nachdem sie im Laufe der Interviews von befragten Opfern darauf gesto\u00dfen wurden.<\/p>\n<p>Die Gewalt auf Stra\u00dfen, in Kneipen oder in der Familie fand in der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung um den Bericht jedoch kaum Aufmerksamkeit. Diese konzentrierte sich vielmehr auf die nach Ansicht der Polizei v\u00f6llig falschen Aussagen zu den Polizei\u00fcbergriffen.<\/p>\n<p>Angesichts der heftigen Kritik an den Ergebnissen des staatlich gef\u00f6rderten Projektes beschloss die damalige Justizministerin Mona R\u00f8kke jene Teile des Berichts, die sich mit Polizeigewalt befassten, einer Nachuntersuchung unterziehen zu lassen. Im Oktober 1981 wurden Hans Stenberg-Nilsen, Rechtsanwalt am Obersten Gericht und sp\u00e4ter Vorsitzender des Anwaltsvereins, und ich mit dieser \u00dcberpr\u00fcfung beauftragt. Daf\u00fcr befragten wir insgesamt 101 Personen in Bergen und Oslo: Neben den wissenschaftlichen Beratern der beiden Forscher, die allesamt deren Arbeitseinsatz lobten, waren das vor allem Polizeibeamte, darunter eine Reihe regionaler Polizeichefs. Sie best\u00e4tigten das Ph\u00e4nomen der \u201efalschen Loyalit\u00e4t\u201c: Polizeibeamte seien kaum zu Aussagen gegen Kollegen bereit.<\/p>\n<p>Im Februar 1982 pr\u00e4sentierten wir unseren Bericht, in dem wir Nordhus und Vogt \u201eGr\u00fcndlichkeit und Genauigkeit\u201d bescheinigten.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Ihr Material, aber auch unsere eigenen Befragungen h\u00e4tten gezeigt, \u201edass Polizei\u00fcbergriffe sehr viel h\u00e4ufiger vorkommen und teilweise von schwerwiegenderer Art sind, als urspr\u00fcnglich angenommen.\u201c Die Justizministerin, der damalige Reichsanwalt Magnar Flornes und andere Experten begr\u00fc\u00dften unseren Bericht. Auf einem eigens anberaumten Seminar des Ministeriums war man sich \u00fcber die Notwendigkeit einer \u201elangen Reihe von Ma\u00dfnahmen zur Pr\u00e4vention von Polizeigewalt\u201d einig. Damit war die Angelegenheit jedoch nicht erledigt.<\/p>\n<p>In einer Presseerkl\u00e4rung bezeichnete die Bergener Sektion des Polizistenverbandes unseren Pr\u00fcfbericht als \u201ebewussten Versuch\u201c, das Ansehen der Polizei zu besch\u00e4digen. Die Bergener Bev\u00f6lkerung schien sich gro\u00dfenteils hinter \u201eihre\u201c Polizei zu stellen und auch im lokalen Wissenschaftsmilieu fanden Nordhus und Vogt von Ausnahmen abgesehen keine Unterst\u00fctzung. Die Diffamierungskampagne erreichte einen ersten H\u00f6hepunkt, als die inzwischen eingestellte Bergener Zeitung \u201eMorgenavisen\u201c Nordhus der L\u00fcge bezichtigte. Nordhus wehrte sich mit einer Beleidigungsklage, verlor aber den Prozess und musste der Gegenseite ca. 50.000 Kronen (rund 5.900 Euro) Prozesskosten erstatten.<\/p>\n<h4>Die zweite Untersuchung<\/h4>\n<p>Die beiden Forscher gaben jedoch nicht klein bei, sondern starteten 1985 ein zweites Forschungsprojekt, das sich nunmehr ausschlie\u00dflich auf polizeiliche Gewalt konzentrierte. Im Fr\u00fchjahr 1986 sandten sie mir das bis dahin vorliegende Interviewmaterial zu und fragten, ob ich mich an ihrem Projekt beteiligen wolle. Im Sommer 1986 fuhr ich dreimal nach Bergen, um mich von der Glaubw\u00fcrdigkeit des Materials zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>Nordhus und ich befragten dabei 36 Personen, die angegeben hatten, von der Bergener Polizei misshandelt worden zu sein. Im November 1986 pr\u00e4sentierten wir unseren Bericht auf einer Pressekonferenz an der Universit\u00e4t Oslo immer noch in der Hoffnung, dass wir auch die Polizei von der Notwendigkeit \u00fcberzeugen k\u00f6nnten, in ihrer Organisation \u201egr\u00fcndlich aufzur\u00e4umen\u201c.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Schlie\u00dflich hatten wir nicht nur massive \u00dcbergriffe festgestellt, sondern insgesamt eine mangelhafte F\u00fchrung und regelrechte kriminelle Subkulturen in der Bergener Polizei.<\/p>\n<h4>Die Polizei rehabilitiert die Polizei<\/h4>\n<p>Das in dieser neuen Untersuchung vorgelegte Material lie\u00df der Reichsanwalt nun von der Osloer Polizei auf seine strafrechtliche Relevanz \u00fcberpr\u00fcfen. Das Ergebnis der Ermittlungen war erschreckend: Von den 368 \u00fcberpr\u00fcften F\u00e4llen wurden 367 eingestellt. Ein strafbares Verhalten \u2013 so die Mehrzahl der Begr\u00fcndungen \u2013 sei nicht erkennbar. Bei der hohen Zahl der Ermittlungsverfahren ist eine fast hundertprozentige Einstellungsquote un\u00fcblich. Sie ist nur daraus erkl\u00e4rbar, dass die beschuldigten Beamten eine Sonderbehandlung erhielten, was der Reichsanwalt sp\u00e4ter auch einr\u00e4umte. Ein einziger Beamter, der einen Festgenommenen an den Haaren gezogen haben soll, wurde mit einer Geldbu\u00dfe belegt, sp\u00e4ter aber vom Amtsgericht Bergen freigesprochen.<\/p>\n<p>Die polizeilichen Untersuchungen h\u00e4tten \u201eeinen professionellen Kontrapunkt gegen 15 Jahre der Spekulation hinsichtlich polizeilicher \u00dcbergriffe in Bergen gesetzt,\u201c erkl\u00e4rte der Staatsanwalt, der im Juni 1987 die \u2013 so \u201eBergens Tidende\u201c \u2013 \u201egl\u00e4nzend arrangierte\u201c f\u00fcnfst\u00fcndige Pressekonferenz leitete, auf der die Ermittlungsergebnisse vorgestellt wurden. Den Medien galt die Polizei nun als \u201erehabilitiert\u201c und die Forschergruppe als \u201ehingerichtet\u201c. In den Leserbriefspalten vor allem in \u201eBergens Tidende\u201c beschuldigten uns gar einige prominente B\u00fcrger der Stadt, Teil einer \u201ekommunistischen Weltverschw\u00f6rung\u201c zu sein und nur den b\u00fcrgerlichen Staat bek\u00e4mpfen zu wollen.<\/p>\n<h4>Bumerangf\u00e4lle<\/h4>\n<p>Die strafrechtliche und mediale Rehabilitierung schien der Polizei nicht zu gen\u00fcgen. Was nun folgte, war der juristische Bumerang: Gegen mehr als 40 Personen, die in den Osloer Verfahren gegen Bergener Polizeibeamte ausgesagt hatten, wurden nun Ermittlungsverfahren wegen \u201efalscher Verd\u00e4chtigung\u201c er\u00f6ffnet. Vierzehn von ihnen wurden tats\u00e4chlich angeklagt, darunter acht, die sich uns in der zweiten Gewalt-Unter\u00adsu\u00adchung als Informanten zur Verf\u00fcgung gestellt hatten. Von diesen acht verurteilte das Landgericht sieben \u2013 und zwar jeweils zu Freiheitsstrafen von etwa einem halben Jahr ohne Bew\u00e4hrung.<\/p>\n<p>Nordhus, Vogt und mich beschuldigte die Polizei der Mitt\u00e4terschaft. Weitere Verfahren richteten sich gegen Professor Kjell Inge Bj\u00f8rvik \u2013 einen der wenigen Hochschullehrer, die uns in der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung die Stange gehalten hatten \u2013, gegen zwei Journalisten des Norwegischen Rundfunks, Arne Wam und Tron Strand, die die Ermittlungen der Osloer Polizei gegen ihre Bergener Kollegen als unzureichend kritisiert hatten, und schlie\u00dflich gegen Anne Burley, die Leiterin der Europa-Abteilung von Amnesty International, deren Berichte im Wesentlichen mit unseren Forschungsergebnissen \u00fcbereinstimmten. Sie habe ihre Zeugen teils bestochen, teils in alkoholisiertem Zustand befragt, lautete der Vorwurf.<\/p>\n<p>Nur das Verfahren gegen Nordhus gelangte zur Anklage. W\u00e4hrend der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass zwei Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft falsche Aussagen gemacht hatten. Der Vorgang ist bezeichnend f\u00fcr den gesamten Fall: Waren doch die beiden Personen selbst Opfer von Polizei\u00fcbergriffe gewesen. Aufgrund der Ermittlungen der Osloer Polizei hatte man die Verfahren gegen die betreffenden Polizisten eingestellt und stattdessen die Opfer wegen \u201efalscher Verd\u00e4chtigung\u201c verurteilt. Das \u201eGest\u00e4ndnis\u201c der beiden, sie h\u00e4tten sich von Nordhus verleiten lassen, \u00dcbergriffe zu behaupten, sollte nun gegen den Forscher ins Feld gef\u00fchrt werden. Es fragt sich, wie die Polizei dieses \u201eGest\u00e4ndnis\u201c erreicht hatte. Nordhus jedenfalls wurde bis auf einen Anklagepunkt freigesprochen. Der Vorwurf lautete, ein rote Ampel missachtet zu haben.<\/p>\n<p>Die Bumerang-Verfahren wurden von einer ganzen Reihe von Organisationen \u2013 darunter der Schriftsteller-, der Anwalts- und der Soziologenverband \u2013 kritisch verfolgt. 14 prominente Professoren der Universit\u00e4t Oslo, inklusive dem damaligen Rektor Inge L\u00f8nning, forderten vom Pr\u00e4sidium des Parlamentes die Bildung eines Untersuchungsausschusses \u2013 vergeblich. Der Protest gegen Polizei und Staatsanwaltschaft blieb ohne sichtbare Wirkung.<\/p>\n<h4>Wer beleidigt wen?<\/h4>\n<p>Nachdem die Osloer Polizei ihre Bergener Kollegen reingewaschen hatte, f\u00fchlte sich auch der Polizeiverband motiviert, noch eine Kohle nachzulegen. Der Vorsitzende der Organisation auf nationaler Ebene und sein Kollege von der Bergener Sektion verklagten mich wegen Beleidigung und lie\u00dfen sich davon auch nicht abbringen, als ich ihnen mit einer Gegenklage drohte. Beide Verfahren, so die Vorstellung der Polizeigewerkschafter, sollten nicht in Oslo, sondern vor dem Amtsgericht Bergen stattfinden, ein Gerichtsort, der angesichts der in der Stadt herrschenden Einstellung zu dem \u201ePolizeigewaltsfall\u201c ihren Interessen sehr entgegen gekommen w\u00e4\u00adre.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber dem Untersuchungsgericht in Oslo, das \u00fcber den richtigen Gerichtsort zu entscheiden hatte, argumentierte der nationale Verbandsvorsitzende, sein Hauptwohnsitz sei Bergen; in Oslo verf\u00fcge er nur \u00fcber ein Zimmer, das sich aber in der Verhandlung zu einer kompletten Zwei-Zimmer-Wohnung mauserte. Dies war vermutlich der Grund, weswegen sich das Untersuchungsgericht f\u00fcr Oslo entschied.<\/p>\n<p>Kurz vor der Hauptverhandlung erkannten die beiden Herren das Prozessrisiko: Sie zogen die Klage gegen mich zur\u00fcck und baten mich, das gleiche zu tun. Das lehnte ich ab \u2013 nicht aus dem Bed\u00fcrfnis heraus, die beiden Polizeivertreter verurteilt zu sehen, sondern um die Aussagen meiner Zeugen vor Gericht pr\u00e4sentieren und sie gegebenenfalls f\u00fcr den Antrag auf Wiederaufnahme der Bumerangf\u00e4lle benutzen zu k\u00f6nnen. Um abzusichern, dass die Zeugen- und Parteienaussagen vollst\u00e4ndig dokumentiert wurden, engagierte ich vier Parlamentsstenographen zur Protokollierung der gesamten Hauptverhandlung.<\/p>\n<p>Am 7. Oktober 1992 verurteilte das Amtsgericht Oslo die beiden Polizeivertreter. Zwei ihrer \u00f6ffentlichen Erkl\u00e4rungen sah das Gericht als von der Meinungsfreiheit gedeckt. In den f\u00fcnf restlichen Punkten, die ich in meiner Gegenklage moniert hatte, hielt es den Tatbestand der Beleidigung f\u00fcr erf\u00fcllt. Die verurteilten Polizeigewerkschafter scheiterten in der Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof. Zwar gab ihnen sp\u00e4ter der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg gro\u00dfenteils recht. Alle ihre Erkl\u00e4rungen \u2013 mit Ausnahme des Vorwurfs, ich sei ein L\u00fcgner \u2013 fielen unter die Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung. Der wesentliche Zweck des Verfahrens, n\u00e4mlich die Protokollierung der Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht Oslo, war f\u00fcr mich jedoch erf\u00fcllt: Ich konnte die Wiederaufnahme der sieben \u201eBumerangf\u00e4lle\u201c beantragen.<\/p>\n<p>Der erste Anlauf \u2013 vor dem Landgericht \u2013 scheiterte im April 1997, so dass wir die Sache zum Obersten Gericht weiterziehen mussten. Dessen Pr\u00e4sident entschied zun\u00e4chst, dass das Wiederaufnahmeverfahren in m\u00fcndlicher Verhandlung von f\u00fcnf \u2013 statt wie \u00fcblich von drei \u2013 Richtern zu behandeln sei. Erstmalig in einem Wiederaufnahmeverfahren sollte auch einer der Verurteilten sich m\u00fcndlich erkl\u00e4ren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im April 1998 urteilte das Gericht einstimmig, dass die Verurteilungen in den sieben Bumerang-F\u00e4llen nicht aufrechtzuerhalten seien. Es k\u00f6nne weder ausgeschlossen werden, dass die Polizeibeamten illegitime Gewalt ausge\u00fcbt, noch dass sie versucht h\u00e4tten, diese \u00dcbergriffe zu verheimlichen. Au\u00dferdem sei es wahrscheinlich, dass einzelne Polizisten falsch ausgesagt h\u00e4tten. Dieses Urteil ist auch aus einem weiteren Grund bemerkenswert: Es ist vermutlich die erste Entscheidung \u00fcber die Wiederaufnahme einer Strafsache, die das Oberste Gericht damit begr\u00fcndete, dass sich das Landgericht m\u00f6glicherweise durch die einseitige Berichterstattung der Medien habe beeinflussen lassen. Diese hatten wie geschildert die Bergener Polizei nach den Ermittlungen ihrer Osloer Kollegen f\u00fcr reingewaschen angesehen.<\/p>\n<p>Das Landgericht musste die Bumerang-F\u00e4lle noch einmal aufrollen. Alle sieben Betroffenen wurden freigesprochen und erhielten eine Haftentsch\u00e4digung von insgesamt 2,4 Millionen Kronen, ca. 100.000 Kronen f\u00fcr jeden Monat, den sie unrechtm\u00e4\u00dfig im Gef\u00e4ngnis gesessen hatten.<\/p>\n<h4>Der letzte Akt<\/h4>\n<p>Was fehlte, war nur noch die Rehabilitierung von Nordhus und Vogt. 1998 verklagten die beiden den norwegischen Staat auf Schadensersatz f\u00fcr die Nachteile, die sie aufgrund der Diffamierung durch Polizei und Staatsanwaltschaft erlitten hatten. Zu einem Prozess kam es nicht. Im September 2002 einigten sich die beiden Forscher mit dem Justizministerium auf den eingangs zitierten Vergleich. Sie erhielten eine Wiedergutmachungssumme von ca. 2 Millionen Kronen Das Ministerium verpflichtete sich ferner zu einer \u00f6ffentlichen Erkl\u00e4rung, in der es hei\u00dft:<\/p>\n<p>\u201eDas Justizministerium beklagt, dass die beiden Forscher Unannehmlichkeiten und au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen als Folge ihrer Forschung zur Gewaltproblematik in Bergen erlitten haben &#8230; Das Justizministerium betrachtet es als ganz wesentlich, illegitime Gewaltaus\u00fcbung seitens der Polizei zu vermeiden, um das Vertrauen in die Polizei aufrechtzuerhalten, auf das ein Rechtsstaat bauen k\u00f6nnen muss. Illegitime Polizeigewalt ist ein schwerwiegendes Problem f\u00fcr die Gesellschaft, das auf eine verantwortungsbewusste Weise aufgedeckt werden muss. Nordhus und Vogts Arbeit ist in dieser Perspektive zu w\u00fcrdigen.\u201c<\/p>\n<p>Die Medien, die zur Diffamierung der Wissenschaftler massiv beigetragen hatten, schien dieser letzte Akt des Dramas nicht sehr zu interessieren. Nur wenige Zeitungen sahen sich zu einem Bericht gen\u00f6tigt.<\/p>\n<h4>Bilanz<\/h4>\n<p>Warum ging in diesem Fall so vieles schief? Dass Polizeibeamte eigene \u00dcbergriffe verschleiern, dass sie nicht bereit sind, gegen Kollegen auszusagen, ist nichts Neues \u2013 weder f\u00fcr Norwegen, noch f\u00fcr andere Staaten, auch wenn die Bergener Polizei in der Anwendung von illegitimen Methoden und ihrer Verdeckung vermutlich entschieden weiter ging, als das normalerweise in einer gefestigten Demokratie \u00fcblich ist.<\/p>\n<p>\u00dcberraschend und besorgniserregend ist, dass auch die Staatsanwaltschaft bis hinauf zu den h\u00f6chsten Positionen gewillt war, die Polizei zu unterst\u00fctzen und sich weigerte, das Muster in den vielen F\u00e4llen zu sehen. Eine Erkl\u00e4rung hierf\u00fcr ergibt sich zun\u00e4chst aus den starken Loyalit\u00e4tsbanden, die nicht nur innerhalb der Polizei selbst, sondern auch gegen\u00fcber der Staatsanwaltschaft wirken. Diese ist in ihrer Arbeit st\u00e4ndig auf die Ermittlungen der Polizei angewiesen, was ihre Bereitschaft, strafrechtlich gegen Polizeibeamte vorzugehen, naturgem\u00e4\u00df einschr\u00e4nkt. Diese Loyalit\u00e4t war in Bergen, wo Staatsanw\u00e4lte fast immer aus dem Reservoir der st\u00e4dtischen Polizeijuristen rekrutiert werden, besonders stark.<\/p>\n<p>Im Wissen um die wichtige gesellschaftliche Funktion der Polizei und ihre zugegebenerma\u00dfen oft schwierige Aufgabe neigen nicht nur Staatsanw\u00e4lte, sondern auch Mitarbeiter anderer Beh\u00f6rden schnell dazu, f\u00fcr die Polizei Partei zu ergreifen und sie \u00f6ffentlich zu verteidigen. Dies gilt umso mehr, als es sich bei den Opfern illegitimer Polizeigewalt \u00fcberwiegend um Mittellose handelt, die h\u00e4ufig mit der Polizei konfrontiert sind.<\/p>\n<p>Dass der \u201ePolizeigewaltsfall\u201c sich so katastrophal entwickeln konnte und so lange hinzog, liegt auch an den Vers\u00e4umnissen der Presse und dem weitgehenden Fehlen eines kritischen, investigativen Journalismus. Das Versagen der Medien erkl\u00e4rt sich zu einem Teil daraus, dass Journalisten oft darauf angewiesen sind, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sie mit Informationen versorgen und ihnen \u201eGeschichten\u201c stecken. Umgekehrt beinhaltet dies gleichzeitig die Gefahr, bei einer missliebigen Berichterstattung von Informationen abgeschnitten zu werden.<\/p>\n<p>Dass die ver\u00f6ffentlichte Meinung speziell in Bergen \u00e4u\u00dferst negativ auf Personen reagiert, die zentrale Institutionen der Stadt der Kritik aussetzen, ist leider keine neue Erkenntnis. In unserem Fall hat sie klar gegen die Forscher und f\u00fcr die Polizei Partei ergriffen. Statt als Korrektiv zu wirken, haben die Medien \u00fcberwiegend zu den Vers\u00e4umnissen und Verschleierungen der Beh\u00f6rden beigetragen.<\/p>\n<h5>Anders Bratholm ist Strafrechtsprofessor (em.) an der Universit\u00e4t Oslo. (Die \u00dcbersetzung aus dem Norwegischen besorgte Knut Papendorf vom Institutt for kriminologi og rettssosiologi Oslo.)<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Quelle soweit nicht eigens vermerkt: Bratholm, A.: Politi, p\u00e5talemyndighet, presse og rettssikkerhet (Polizei, Staatsanwaltschaft, Presse und Rechtssicherheit), Oslo 1999<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Nordhus, G.; Vogt, E.: Volden og dens ofre. En empirisk unders\u00f8kelse (Gewalt und ihre Opfer. Eine empirische Untersuchung), Oslo 1981<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Bratholm, A.; Stenberg-Nilsen, H.: Politivoldsrapporten (Untersuchungsbericht \u00fcber Po\u00adlizeigewalt), Oslo 1982<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Bratholm, A. (Hg.): Politiovergrep og personverf\u00f8lgelse (Polizei\u00fcbergriffe und Verfolgung von Personen), Oslo 1987, Vorwort<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anders Bratholm Polizei\u00fcbergriffe sind auch in der norwegischen Provinz Bergen eine Realit\u00e4t. 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