{"id":8034,"date":"2004-02-29T18:19:52","date_gmt":"2004-02-29T18:19:52","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8034"},"modified":"2004-02-29T18:19:52","modified_gmt":"2004-02-29T18:19:52","slug":"literatur-35","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8034","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Von dem englischen Premierminister Benjamin Disreali stammt die Erkenntnis, nach der es drei Arten von L\u00fcgen gibt: einfache L\u00fcgen, heimt\u00fcckische L\u00fcgen und Statistiken. Einerseits liegt der Reiz von Statistiken darin, dass sie einen Sachverhalt in Zahlen ausdr\u00fccken, ihm damit feste Konturen verleihen und ihn damit greifbar und \u2013 wortw\u00f6rtlich und im \u00fcbertragenen Sinne \u2013 berechenbar machen. Jede Statistik kommt dem Bed\u00fcrfnis nach Klarheit und Vereinfachung entgegen. Tabellen, Prozentwerte und Diagramme versprechen eine verl\u00e4ssliche Basis f\u00fcr Diskussionen und Aktionen. Aber in aller Regel sind die Zahlenwerke das Gegenteil von dem, was sie behaupten zu sein: Sie bilden keine \u201eobjektive Realit\u00e4t\u201c ab, sondern sind das Resultat interessengeleiteter Sammlung und Zusammenstellung \u2013 getreu dem andern gefl\u00fcgelten Wort, nach dem man keiner Statistik trauen soll, die man nicht selbst gef\u00e4lscht hat. <!--more-->Diese allgemeine Erkenntnis gilt auch f\u00fcr den Umgang der Polizei mit Statistiken: Zum einen zeichnet sich das polizeiliche Statistik-Wesen durch seine L\u00fccken aus, durch das, was nicht in Zahlen dokumentiert bzw. nicht ver\u00f6ffentlicht wird. Die Liste der Leerstellen beginnt bei \u00dcbersichten \u00fcber das verf\u00fcgbare Polizeipersonal und endet bei der Praxis offener und verdeckter Polizeimethoden. Dort, wo es eine Berichtspraxis, wie beim Schusswaffengebrauch, oder eine Berichtspflicht, wie beim Abh\u00f6ren von Wohnungen gibt, sind die Berichte regelm\u00e4\u00dfig auf sp\u00e4rlichste Angaben beschr\u00e4nkt. Zum anderen ist der Umgang der Polizei mit Statistiken dadurch gekennzeichnet, dass Schwierigkeiten und Begrenzungen quantifizierender Darstellungen in dem Ma\u00dfe thematisiert und reflektiert werden, je intensiver die Beh\u00f6rden sich mit ihren Zusammenstellungen besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p><strong>Bundeskriminalamt:<\/strong> <em>Polizeiliche Kriminalstatistik 2002, Wiesbaden 2003, www.bka.de\/pks\/pks2002\/index2.html<\/em><\/p>\n<p>Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die wichtigste Statistik, die die deutschen Polizeien j\u00e4hrlich erstellen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf ihre Bedeutung f\u00fcr die Kriminal- und Sicherheitspolitik wie f\u00fcr die polizeilichen Arbeitsprozesse. Wer die knappen Vorbemerkungen in der PKS gr\u00fcndlich zur Kenntnis nimmt, darf das von ihr Erfasste nicht mit der Kriminalit\u00e4tswirklichkeit in Deutschland verwechseln \u2013 was die einschl\u00e4gigen Pressekonferenzen der Innenministerien und die auf sie Bezug nehmende Publizistik regelm\u00e4\u00dfig tun. Neben der \u201eechten Kriminalit\u00e4ts\u00e4nderung\u201c, so betont die PKS f\u00fcr das Jahr 2002 auf S. 7, w\u00fcrden die Zahlen vom Anzeigeverhalten, vom polizeilichen Kontrollverhalten, von der Art der statistischen Erfassung und von \u00c4nderungen des Strafrechts beeinflusst.<\/p>\n<p><strong>Steffen, Wiebke:<\/strong> <em>Kriminalit\u00e4t \u2013 Messung, Bewertung, Lagebilderstellung, in: Kniesel, Michael; Kube, Edwin; Murck, Manfred (Hg.): Handbuch f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte der Polizei, L\u00fcbeck 1996, S. 545-572<\/em><\/p>\n<p>Die Probleme der PKS werden im Zusammenhang mit dem generellen Problem \u201eKriminalit\u00e4t\u201c vermeintlich objektiv zu bestimmen und anderen Formen der Kriminalit\u00e4tsmessung dargestellt. Unter ausdr\u00fccklichem Hinweis darauf, dass durch sie ein \u201eKriminalit\u00e4tsbild konstruiert\u201c wird, bewertet Steffen die PKS als eine \u201eGesch\u00e4fts- und Arbeitsanfallstatistik\u201c, die den \u201eCharakter einer (T\u00e4tigkeits-)Bilanz\u201c habe und deshalb f\u00fcr die \u201ePlanung und Organisation der polizeilichen Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung unverzichtbar\u201c sei.<\/p>\n<p><strong>Scholzen, Reinhard:<\/strong> <em>M\u00f6glichkeiten und Grenzen des Aussagewerts Polizeilicher Kriminalstatistiken, in: Die Polizei 94. Jg., 2003, H. 1, S. 16-19<\/em><\/p>\n<p><strong>Bertel, Ralph:<\/strong> <em>Wie aussagekr\u00e4ftig ist das Zahlenwerk?, in: Die Polizei 94. Jg., 2003, H. 10, S. 283-289<\/em><\/p>\n<p>In dem Beitrag von Scholzen l\u00e4sst sich exemplarisch nachlesen, wie folgenlos die bekannten \u201eVerzerrungen\u201c der PKS sind: Sie werden nur dann relevant, wenn das \u201eDunkelfeld\u201c dazu benutzt wird, die \u201eWende zum B\u00f6sen\u201c zu belegen. Ansonsten begn\u00fcgt der Autor sich damit, die methodischen Probleme der PKS zu erw\u00e4hnen, argumentiert anschlie\u00dfend aber unger\u00fchrt mit den Zahlenangaben, als k\u00e4me in ihnen die \u201eKriminalit\u00e4tswirklichkeit\u201c zum Ausdruck. In seiner Entgegnung hat Berthel die PKS gegen die Kritik von Scholzen verteidigt, indem er einerseits deren Schw\u00e4chen (nochmals) systematisch aufgelistet und andererseits Lagebilder und Kriminologische Regionalanalysen als Erg\u00e4nzungen bzw. Alternativen zur PKS vorgestellt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Stadler, Willi; Walser, Werner:<\/strong> <em>Verzerrungsfaktoren und Interpretationsprobleme der PKS unter besonderer Ber\u00fccksichtigung ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger, Texte Nr. 22 (Schriftenreihe der Fachhochschule Villingen-Schwenningen), Villingen-Schwenningen 1999<\/em><\/p>\n<p><strong>Stadler, Willi; Walser, Werner:<\/strong> <em>Fehlerquellen der Polizeilichen Kriminalstatistik, in: Liebl, Karlhans; Ohlemacher, Thomas (Hg.): Empirische Polizeiforschung, Herbolzheim 2000, S. 68-89<\/em><\/p>\n<p>\u00dcber die polizeiinternen Prozesse, die den PKS-Zahlen zugrunde liegen, geben die Befunde einer Untersuchung der baden-w\u00fcrttembergischen Polizeifachhochschule Auskunft. Durch Aktenauswertungen, Interviews mit Sachbearbeitern und einer experimentellen PKS-Erfassung wurden verschiedene praktische Schwierigkeiten und Unzul\u00e4nglichkeiten, aber auch gezielte Strategien der PKS-Beeinflussung nachgewiesen. Zentraler Befund der Aktenauswertung war die \u201e\u00dcbererfassung\u201c durch die PKS. Im Minimum, so die Studie, waren die PKS-Zahlen um 6\u00a0% zu hoch; je nach Deliktsbereich lag die Quote zwischen 1,3\u00a0% (Betrug) und 18,5\u00a0% (Beleidigung). Als Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00dcbererfassung wurden Unkenntnis oder falsche Interpretation der PKS-Richtlinien ausgemacht. Au\u00dferdem verweist die Studie mehrfach auf die Bedeutung der PKS f\u00fcr die Verteilung von Personal und Ressourcen. Die PKS sei ein Instrument in diesem Wettbewerb der Polizeidienststellen, und \u201eaufgrund unserer bisherigen Kontrollmechanismen (erscheint) es relativ einfach &#8230;, die Ergebnisse der PKS zu \u201asch\u00f6nen\u2018.\u201c<\/p>\n<p><strong>Lehne, Werner:<\/strong> <em>Politische Instrumentalisierung von Kriminalstatistiken, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 48 (2\/1994), S. 61-66<\/em><\/p>\n<p><strong>Lehne, Werner:<\/strong> <em>Die begrenzte Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik, in: Humanistische Union (Hg.): Innere Sicherheit als Gefahr, Berlin 2002, S. 110-124<\/em><\/p>\n<p>W\u00e4hrend Lehne sich in dem bereits zehn Jahre alten CILIP-Artikel auf die politische Indienstnahme der PKS bezog, hat er in dem Beitrag f\u00fcr den Sammelband der Humanistischen Union die Kritik an der PKS nochmals aktuell zusammengefasst. Hinsichtlich der \u201eDunkelfeldproblematik und anderer Unw\u00e4gbarkeiten\u201c werden die PKS-Verzerrungen beispielhaft er\u00f6rtert: etwa die Bedeutung polizeilicher Kontrollstrategien f\u00fcr die sogenannten opferlosen Delikte oder die Beeinflussung der Anzeigebereitschaft von der Konstellation zwischen T\u00e4tern und Opfern oder die \u00dcbererfassung durch irrt\u00fcmliche oder ungerechtfertigte Anzeigeerstattung. Diese Verzerrungsfaktoren seien aber nicht \u2013 wie von polizeilicher Seite h\u00e4ufig behauptet \u2013 konstant, sondern ver\u00e4nderten sich. Intensivierte polizeiliche Kontrollen f\u00fchrten zu h\u00f6heren PKS-Zahlen, ebenso tagespolitische Modethemen oder die gestiegene Sensibilit\u00e4t gegen\u00fcber Gewalt oder die abnehmende Bereitschaft oder F\u00e4higkeit, auf soziale Konflikte ohne Hilfe der Polizei zu reagieren. Neben der PKS-Kritik setzt sich Lehne auch kurz mit anderen Kriminalit\u00e4tsberichten (Strafverfolgungsstatistik, Dunkelfeldforschung, Periodischer Sicherheitsbericht) auseinander. Angesichts der Instrumentalisierungen, die auch diese Berichte bestimmten, formuliert Lehne seine Empfehlung unter einer Voraussetzung: \u201eSofern Interesse an einem umfassenden Sicherheitslagebild aus der Sicht der Bev\u00f6lkerung bestehen sollte, w\u00e4ren dazu eigenst\u00e4ndige Erhebungen erforderlich, die sich noch st\u00e4rker &#8230; von der Einengung auf das Kriminalit\u00e4tskonzept zu l\u00f6sen h\u00e4tten\u201c.<\/p>\n<p><strong>Kammhuber, Siegfried:<\/strong> <em>Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t \u2013 Eine bittere Realit\u00e4t und ihre Bew\u00e4ltigung. Sind \u201edie Ausl\u00e4nder\u201c wirklich die S\u00fcndenb\u00f6cke der Nation, in: Kriminalistik 51. Jg., 1997, H. 8\/9, S. 551-556<\/em><\/p>\n<p>Die Problematik der PKS wird exemplarisch deutlich an der Diskussion um den Anteil der nichtdeutschen Tatverd\u00e4chtigen, die die Berichte j\u00e4hrlich ausweisen. In dem oben genannten Beitrag von Scholzen wird der Ausl\u00e4nderanteil an der Wohnbev\u00f6lkerung ohne jede Skrupel mit dem Aus\u00e4nderanteil an den Tatverd\u00e4chtigen in einzelnen Deliktsgruppen verglichen. Demgegen\u00fcber betonen die Autoren der PKS ausdr\u00fccklich, dass die Daten weder \u201emit der tats\u00e4chlichen Kriminalit\u00e4tsbelastung gleichgesetzt werden\u201c d\u00fcrfen noch dass \u201edie Kriminalit\u00e4tsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen &#8230; aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung &#8230; nicht vergleichbar\u201c seien (S. 107 f.). Auch Kammhuber besteht auf dem erh\u00f6hten Ausl\u00e4nderanteil, auch wenn man die ausl\u00e4nderspezifischen Delikte nicht ber\u00fccksichtige sei die Kriminalit\u00e4tsbelastung von Ausl\u00e4ndern in Bayern 2,6 mal h\u00f6her als die von Deutschen. W\u00e4hrend es Scholzen um platte Skandalisierung geht, ist die Kriminalit\u00e4tsbelastung f\u00fcr Kammhuber eine Folge gesellschaftlicher Benachteiligung der Ausl\u00e4nderInnen. Nur wenn man vor dieser Tatsache nicht die Augen verschlie\u00dfe, k\u00f6nnten die Probleme \u201emit Aussicht auf Erfolg\u201c bearbeitet werden. Auch im Hinblick auf die Kriminalit\u00e4tsbelastung von Ausl\u00e4nderInnen ist die oben zitierte Studie von Stadler und Walser aufschlussreich. Ihre Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der polizeiliche \u201eKontrolldruck gegen\u00fcber Nichtdeutschen um 21\u00a0% h\u00f6her liegt als bei Deutschen\u201c. Dies wird zum einen auf \u201eangeordnete Schwerpunktkontrollen\u201c und zum anderen auf ein \u201everst\u00e4rktes eigenst\u00e4ndiges Kontrollverhalten der Beamten\u201c (wegen vermuteter Bet\u00e4ubungsmitteldelikte) zur\u00fcckgef\u00fchrt. Dies f\u00fchre \u201enat\u00fcrlicherweise zu einer selektiven Aufhellung des Dunkelfeldes zum Nachteil von Nichtdeutschen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Mansel, J\u00fcrgen; Albrecht, G\u00fcnter:<\/strong> <em>Die Ethnie des T\u00e4ters als ein Pr\u00e4diktor f\u00fcr das Anzeigeverhalten von Opfern und Zeugen, in: Soziale Welt 54. Jg., 2003, H. 3, S. 339-372<\/em><\/p>\n<p>Das Anzeigeverhalten haben die Autoren in einer aufw\u00e4ndigen Studie untersucht. Sie stellen fest, dass die Anzeigebereitschaft gegen\u00fcber nichtdeutschen T\u00e4tern um 20\u00a0% \u00fcber der gegen\u00fcber deutschen T\u00e4tern liegt. Im Hinblick auf die PKS wollen sie jedoch nicht ausschlie\u00dfen, dass das \u201e(kriminelle) Verhalten der Ausl\u00e4nder selbst\u201c \u201eeine ma\u00dfgebliche Rolle\u201c f\u00fcr den \u00fcberproportionalen Ausl\u00e4nderanteil spielt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Gei\u00dfler, Rainer:<\/strong> <em>Das gef\u00e4hrliche Ger\u00fccht von der hohen Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t, in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament 45. Jg., 1995, H. 35, S. 30-39<\/em><\/p>\n<p><strong>Gei\u00dfler, Rainer:<\/strong> <em>Gesetzestreue Arbeitsmigranten, in: Soziale Welt 54. Jg., 2003, H. 3, S. 373-381<\/em><\/p>\n<p>Gei\u00dfler verfolgt seit Jahren einen anderen Ansatz, dem \u201eGer\u00fccht von der hohen Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\u201c entgegenzuwirken: Er nimmt die Einw\u00e4nde ernst, die gegen einen Vergleich von Bev\u00f6lkerungs- und Tatverd\u00e4chtigenanteil Nichtdeutscher vorgebracht werden. Wer einen seri\u00f6sen Vergleich wolle, der m\u00fcsse zun\u00e4chst Vergleichbarkeit herstellen und nicht nur die Delikte ausklammern, die Deutsche nicht begehen k\u00f6nnen, und jene Ausl\u00e4nder einrechnen, die nicht zur Wohnbev\u00f6lkerung z\u00e4hlen (etwa Touristen aus dem Ausland), sondern der m\u00fcsse auch eine vergleichbare Soziallage rechnerisch herstellen. Wenn die Gruppen aber nach Geschlechts-, Alters-, Einkommensverteilung und Wohnortgr\u00f6\u00dfe anglichen werden, dann zeigt sich, dass die Ausl\u00e4nderInnen nicht krimineller, sondern gesetzestreuer als die Deutschen sind. Die Konsequenz dieser Argumentation ist die plausible Erkenntnis, dass die Nationalit\u00e4t keine Kategorie ist, die zu sinnvollen Aussagen \u00fcber die Kriminalit\u00e4tsverteilung in einer Gesellschaft beitr\u00e4gt. Bereits 1995 forderte Gei\u00dfler von dieser \u201ekriminologisch unsinnigen, ethisch problematischen und sozial gef\u00e4hrlichen Kategorie der \u201anichtdeutschen Tatverd\u00e4chtigen\u2018 Abstand zu nehmen\u201c.<\/p>\n<h4>Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Arzt, Clemens:<\/strong> <em>Polizeiliche \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen in den USA. Grundrechtsbeschr\u00e4nkungen durch moderne \u00dcberwachungstechniken und im War on Terrorism, Frankfurt am Main (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2004, 132 S., EUR 16,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Wie steht\u2019s mit der Verfassungswirklichkeit eines Landes, das dem Globus Demokratie und Menschenrechte bringen will, das aber gleichzeitig einen Angriffskrieg gegen den Willen der Staatengemeinschaft beginnt? Die Frage nach der Qualit\u00e4t des US-amerikanischen Rechtsstaats ist sp\u00e4testens seit dem 11.9. 2001 f\u00fcr alle von Interesse, die die Demokratie vor ihren Verteidigern besch\u00fctzen wollen.<\/p>\n<p>Das Bild, das Arzt in seiner Darstellung amerikanischer Rechtsvorschriften zeichnet, ist zwar nur ein kleiner Ausschnitt \u2013 daf\u00fcr ist das Polizeisystem zu sehr aufgef\u00e4chert und die Rechtsgrundlagen zu heterogen. Aber die Eckpfeiler f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit verdeckter Polizeiarbeit werden \u00fcberzeugend entwickelt. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die Bestimmungen des Vierten Verfassungszusatzes und dessen Auslegung durch den Supreme Court. Dargestellt werden der Geltungsbereich der Bestimmung (search and seizure) und die prozeduralen Eingriffsvoraussetzungen (Grad der Wahrscheinlichkeit, Richtervorbehalt). F\u00fcr ein deutsches Publikum irritierend ist die Definition des Schutzbereichs (privacy), die keine absolut bestimmte \u201ePrivatsph\u00e4re\u201c kennt, sondern den Schutzbereich von den jeweiligen gesellschaftlichen Erwartungen abh\u00e4ngig macht. Die Auswirkungen dieses dynamischen Kriteriums werden deutlich, wenn Arzt das Spektrum und die juristische Rechtfertigung verdeckter Polizeimethoden vorstellt \u2013 vom Gebrauch von Taschenlampen bis zum Abh\u00f6ren von Wohnungen.<\/p>\n<p>Im abschlie\u00dfenden Kapitel gibt der Autor einen \u00dcberblick \u00fcber die Gesetzgebung nach dem 11.9. Der \u201ewar on terrorism\u201c sei Abl\u00f6sung und Fortsetzung des \u201ewar on drugs\u201c. Regelungen und Polizeipraxis gingen weit \u00fcber die Terrorbek\u00e4mpfung hinaus. Besonders problematisch sei die Ausweitung im Vorfeld strafrechtlich relevanten Verdachts. Der \u201ewar on terrorism\u201c stelle \u201eGrund\u00fcberzeugungen des amerikanischen Rechtssystems\u201c in Frage. Rufen die ersten Kapitel des Buches die Verwunderung dar\u00fcber hervor, wie beh\u00f6rdenfreundlich der Supreme Court die Verfassung auslegt, so ist der Leser am Ende eher fassungslos gegen\u00fcber einer Politik, die die Entwertung rechtsstaatlich-demokratischer Standards bewusst forciert.<\/p>\n<p><strong>Griebenow, Olaf:<\/strong> <em>Demokratie- und Rechtsstaatsdefizite in Europa. Die europ\u00e4ische Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz, Hamburg (Verlag Dr. Kova\u010d) 2004, 326 + 32 S., EUR 106,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Die Klage \u00fcber das Demokratiedefizit begleitet den Europ\u00e4isierungsprozess seit Jahrzehnten. Dass das propagierte \u201eEuropa der B\u00fcrger\u201c in Wirklichkeit eines der nationalen und supranationalen B\u00fcrokratien ist, gilt wohl in keinem Bereich der Zusammenarbeit so uneingeschr\u00e4nkt wie in dem der \u201epolizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen\u201c, wie die \u201edritte S\u00e4ule\u201c der Europ\u00e4ischen Union seit dem Amsterdamer Vertrag \u00fcberschrieben ist. Angesichts dieser Konstellation \u00fcberrascht es, dass es bislang keine zusammenfassende Untersuchung im Hinblick auf die Demokratie- und Kontrolldefizite in diesem Bereich gab.<\/p>\n<p>Durch die nun ver\u00f6ffentlichte Arbeit von Olaf Griebenow \u2013 einer juristischen Dissertation, die 2002 fertig gestellt wurde \u2013 wird diese L\u00fccke umfassend geschlossen. Im ersten Kapitel werden zun\u00e4chst die Bewertungskriterien der Untersuchung entwickelt, die sich aus der gemeinsamen westeurop\u00e4ischen Tradition und den Verpflichtungen, die die Staaten im Rahmen der Europ\u00e4isierung eingegangen sind, ergeben. In den folgenden Kapitel werden die vertraglichen Rahmenbedingungen sowie anschlie\u00dfend die Praxis polizeilicher und strafrechtlicher Zusammenarbeit vorgestellt. Das Spektrum reicht von grenz\u00fcberschreitenden Ermittlungen \u00fcber den westeurop\u00e4ischen Datenaustausch, \u00fcber OLAF, Eu\u00adropol und Eurodac bis zum Europ\u00e4ischen Justiziellen Netz und Europol.<\/p>\n<p>Im abschlie\u00dfenden Kapitel misst Griebenow Vertr\u00e4ge und Praxis an rechtsstaatlich-demokratischen Kriterien. Sein Fazit f\u00e4llt verheerend aus. Sowohl in den mittlerweile vergemeinschafteten Bereichen der Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik wie in den \u201eintergouvernemental\u201c ge\u00adstalteten der Dritten S\u00e4ule seien Kontrolle und Gesetzgebung durch das Parlament nicht gew\u00e4hrleistet. Besondere Kritik ziehen die Regelungen \u00fcber Europol und die Schengener Zusammenarbeit auf sich: Den Normen mangele es an Klarheit und sie seien als Rechtsgrundlage unzureichend. Bei Europol seien die Bestimmungen zum Rechts- und Datenschutz rechtsstaatlich unvertretbar und die Gewaltenteilung werde missachtet. Das Schengener Informationssystem versto\u00dfe gegen den Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz, es fehlten Regelungen zur Beweisverwertung, die individuellen Rechtsschutz unm\u00f6glich machten etc. Armes Europa.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Backes, Otto; Gusy, Christoph:<\/strong> <em>Wer kontrolliert die Telefon\u00fcberwachung?, Frankfurt am Main u.a. (Verlag Peter Lang) 2003, 130 S., EUR 22,80<\/em><\/p>\n<p>In der Bielefelder Untersuchung wurden die Akten von 173 Strafverfahren (1996-1998) aus Gerichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen und Berlin ausgewertet, in denen es zu Ma\u00dfnahmen der Telekommunikations\u00fcberwachung (TK\u00dc) kam. Bei den insgesamt 554 TK\u00dcs wurde \u00fcberpr\u00fcft, ob der sog. Richtervorbehalt ein wirksames Instrument zur rechtsstaatlichen Kontrolle der Telefon\u00fcberwachung darstellt und ob die Betroffenen, wie vom Gesetz gefordert, nachtr\u00e4glich informiert werden.<\/p>\n<p>Ergebnis: Die Genehmigungsquote f\u00fcr die staatsanwaltschaftlichen \u00dcberwachungsersuchen liegt bei 99,9\u00a0% (306 von 307 F\u00e4lle). Die Richter zeichnen mehrheitlich (90\u00a0%) nur die Antr\u00e4ge der Strafverfolger ab und \u00fcbernehmen deren Argumentation w\u00f6rtlich; auch dann, wenn die Antr\u00e4ge den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. In 25\u00a0% der F\u00e4lle \u00fcbernehmen die Richter fehlerhafte staatsanwaltschaftliche Antr\u00e4ge; in etwa jedem zehnten Antrag bringen die Richter sie auf gesetzeskonformen Stand oder aber sie produzieren (zu 30\u00a0%) selbst fehlerhafte Beschl\u00fcsse, in denen etwa eine Katalogstraftat oder der Hinweis auf \u201ekonkret begr\u00fcndeten Tatverdacht\u201c fehlt, oder die Pr\u00fcfung unterbleibt, ob nicht ein \u201eminderschwerer Eingriff\u201c auch zum Ziel f\u00fchrt (Subsidiarit\u00e4t). 10\u00a0% der Beschl\u00fcsse entbehren aller drei gesetzlich geforderten Merkmale. Es zeigt sich, dass Richter in l\u00e4ndlichen Gebieten besonders gro\u00dfe Schwierigkeiten haben: dort ist es die fehlende Erfahrung mit brisanten Straftatvorw\u00fcrfen, die den Richter hindert, mit \u00dcberwachungsantr\u00e4gen strafprozessual korrekt umzugehen.<\/p>\n<p>Die Studie stellt fest, dass nur 3\u00a0% der von Lauschma\u00dfnahmen Betroffenen nach deren Ablauf informiert wurden. Obwohl die Anordnung der TK\u00dc erkennbar fehlerbehaftet war, erkannte nur jeder zehnte Verteidiger diesen Sachverhalt und thematisiert ihn in der Hauptverhandlung. In einem Interview und einer Gruppendiskussion mit Richtern, Staatsanw\u00e4lten und Polizisten, r\u00e4umten die Strafverfolger ein, jeden gew\u00fcnschten \u00dcberwachungsbeschluss zu erhalten. Rechtsstaatliche Bedenken verursacht das bei ihnen nicht, halten sie die Einschaltung eines Ermittlungsrichters doch, so w\u00f6rtlich, \u201ef\u00fcr eine Farce\u201c.<\/p>\n<p>\u201eEs fehlt un\u00fcbersehbar die Sensibilit\u00e4t, dass Telefon\u00fcberwachung einen Grundrechtseingriff darstellt\u201c, so Backes und Gusy abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>(Stephan Stolle)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Von dem englischen Premierminister Benjamin Disreali stammt die Erkenntnis, nach der es drei<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[83,148],"tags":[],"class_list":["post-8034","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-077","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8034","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8034"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8034\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8034"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8034"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8034"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}