{"id":8046,"date":"2004-07-29T18:43:47","date_gmt":"2004-07-29T18:43:47","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8046"},"modified":"2004-07-29T18:43:47","modified_gmt":"2004-07-29T18:43:47","slug":"dazu-darf-ich-nichts-sagen-das-versagen-der-parlamentarischen-kontrolle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8046","title":{"rendered":"\u201eDazu darf ich nichts sagen\u201c &#8211;\u00a0Das Versagen der parlamentarischen Kontrolle"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Damit die parlamentarische Kontrolle der Verwaltung von Beh\u00f6rden halbwegs funktionieren kann, braucht sie unbeschr\u00e4nkte Informationszug\u00e4nge, angemessene personelle Ressourcen und vor allem den frischen Wind der \u00d6ffentlichkeit. All das fehlt den GeheimdienstkontrolleurInnen.<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundestag verf\u00fcgt \u00fcber drei Gremien, die sich speziell der Kontrolle der Geheimdienste widmen: Vertrauensleute im Haushaltsausschuss entscheiden \u00fcber die Wirtschaftspl\u00e4ne der drei Dienste. Die G-10-Kommission genehmigt die Anordnungen zur \u201eBeschr\u00e4nkung\u201c des Post- und Fernmeldegeheimnisses, anders ausgedr\u00fcckt: die geheimdienstlichen Telekommunikations\u00fcberwachungen. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) schlie\u00dflich \u2013 es hie\u00df bis 1999 Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) \u2013 ist das wichtigste der drei Aufsichtsorgane. Es wird von der Bundesregierung \u201eumfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit\u201c der Geheimdienste und \u201e\u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung\u201c unterrichtet. So steht es in \u00a7 2 des \u201eGesetzes \u00fcber die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit des Bundes\u201c (PKGrG).<!--more--><\/p>\n<p>Dieses Gesetz ist sowohl in seiner urspr\u00fcnglichen Fassung von 1978 als auch in der \u00dcberarbeitung von 1999 ein Ergebnis von Skandalen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Im Februar 1977 enth\u00fcllte der \u201eSpiegel\u201c eine der peinlichsten Abh\u00f6raff\u00e4ren der BRD-Geschichte: Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hatte in der Silvesternacht 1975\/76 die Wohnung des Atommanagers Klaus Traube verwanzen lassen, weil es ihn f\u00fcr einen RAF-Sympathisanten hielt.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Der Skandal schlug Wellen, die die damalige sozialliberale Bundesregierung bereits im November 1977 mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs einzud\u00e4mmen versuchte.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> An die Stelle des seit 1956 existierenden Vertrauensm\u00e4nnergremiums, das lediglich auf einer Absprache der im Bundestag vertretenen Parteien beruhte und ohnehin nur h\u00f6chst selten zusammentrat, sollte eine f\u00f6rmliche Kontrollkommission treten. \u201eDie Parlamentarische Kontrollkommission hat gegen\u00fcber der Bundesregierung Anspruch auf uneingeschr\u00e4nkte Unterrichtung\u201c, hie\u00df es noch im Entwurf. Im Laufe der Beratungen verkehrte sich der umfassende Anspruch in sein Gegenteil. \u00a7 3 Abs. 2 des im M\u00e4rz 1978 verabschiedeten Gesetzes lautete nun: \u201eZeit, Art und Umfang der Unterrichtung werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtendienstes durch die politische Verantwortung der Bundesregierung bestimmt.\u201c \u00a7 6 verpflichte die KontrolleurInnen au\u00dferdem zur strikten Geheimhaltung. Die PKK blieb ein Papiertiger, abh\u00e4ngig vom Informationswillen der Bundesregierung und ohne M\u00f6glichkeiten, mit dem wenigen Wissen gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit zu agieren.<\/p>\n<h4>Von der Kommission zum Gremium<\/h4>\n<p>Auch der Skandal, der zur \u00dcberarbeitung des Gesetzes f\u00fchrte, wurde durch einen Pressebericht ausgel\u00f6st. Der Bundesnachrichtendienst hatte im August 1994 in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landeskriminalamt 560 Gramm Plutonium aus Russland nach M\u00fcnchen importieren lassen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Die durch V-Leute provozierte Aktion war als \u201ePilotprojekt\u201c f\u00fcr die neuen Arbeitsgebiete des Dienstes gedacht. W\u00e4hrend die Zeitungen ab dem urspr\u00fcnglichen \u201eSpiegel\u201c-Bericht vom April 1995 st\u00e4ndig neue Informationen auftischten, war die PKK als geheim \u201ekontrollierendes\u201c Gremium zum Schweigen verurteilt. Erst die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erm\u00f6glichte es dem Parlament, an der Aufkl\u00e4rung der Angelegenheit mitzuwirken.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund des Skandals waren es zun\u00e4chst die damaligen Oppositionsparteien SPD und Gr\u00fcne, die Ver\u00e4nderungsbedarf bei der parlamentarischen Kontrolle anmahnten. Im Juli 1996 traten der damalige SPD-Fraktionsvize Otto Schily und Fraktionsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Peter Struck mit der Forderung an die \u00d6ffentlichkeit, die Stelle eines Geheimdienstbeauftragten einzurichten, der umfassende Rechte der Akten- und Dateneinsicht und der Befragung sowie einen Stab in der Gr\u00f6\u00dfenordnung von hundert Personen haben sollte.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnen orientierten sich am Modell des Verfassungsschutzausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses: Der von ihnen vorgeschlagene \u201eAusschuss f\u00fcr Nachrichtendienste\u201c sollte ebenfalls \u00fcber weitreichende Zugangsrechte sowie \u00fcber ausreichend Personal und Finanzen verf\u00fcgen. Vor allem aber sollte er in der Regel \u00f6ffentlich tagen und nur in Ausnahmef\u00e4llen die \u00d6ffentlichkeit ausschlie\u00dfen d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Beide \u00dcberlegungen waren in der 13. Legislaturperiode nicht durchsetzbar.<\/p>\n<p>Allerdings begann die PKK selbst im Gefolge des Plutonium-Untersuchungsausschusses \u00fcber eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste nachzudenken. Das ist umso erstaunlicher, als die Mitglieder der Kommission ihre Aufgabe bis dahin nur allzu oft in einer Verteidigung der Dienste gegen \u00f6ffentliche Kritik verstanden hatten. Noch in der Debatte um den PKK-Bericht f\u00fcr den Zeitraum 1994-1996 musste sich Manfred Such, das erste gr\u00fcne Kommissionsmitglied, w\u00fcste Beschimpfungen seiner Kollegen anh\u00f6ren, nachdem er die mangelnde Funktionsf\u00e4higkeit des Gremiums \u00f6ffentlich kritisiert hatte: \u201eNoch einmal: Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Arbeit m\u00fc\u00dfig ist \u2013 niemand zwingt sie, sie fortzusetzen.\u201c Dies m\u00fcsse er einmal im Klartext sagen, so Burkhard Hirsch (FDP).<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Das Konzept, auf das sich 1997 alle in der Kommission vertretenen Fraktionen verst\u00e4ndigen konnten, sah u.a. vor, s\u00e4mtliche Kontrollgremien mit Ausnahme der G 10-Kommission zusammenzufassen, den Datenschutzbeauftragten und vor allem die \u00d6ffentlichkeit st\u00e4rker an der Kontrolle zu beteiligen und die Informationszug\u00e4nge der Kommission zu verbessern. Einig waren sich die PKK-Mitglieder auch darin, dass sie MitarbeiterInnen br\u00e4uchten.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Blockade durch die konservativ-liberale Regierung und vor allem ihren Geheimdienstkoordinator Bernd Schmidbauer (\u201e008\u201c) verhinderte, dass das Konzept als gemeinsamer Gesetzentwurf eingebracht wurde. Im M\u00e4rz 1998 reichte die SPD Teile des Konzepts als eigenen Vorsto\u00df ein.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Nach den Wahlen im Oktober 1998 schien der Weg f\u00fcr eine ernsthafte St\u00e4rkung der parlamentarischen Kontrolle offen. Die neuen Regierungsparteien SPD und Gr\u00fcne versprachen, die Pl\u00e4ne aus der vorangegangenen Legislaturperiode z\u00fcgig in Angriff nehmen zu wollen.<\/p>\n<p>Bereits am 2. Dezember 1998 meldete die S\u00fcddeutsche Zeitung jedoch: \u201eGeheimdienst-Kontrolle st\u00f6\u00dft auf Widerstand\u201c. Pikanterweise st\u00fctzte sich der neue Bundesinnenminister Otto Schily bei seinen \u201eBedenken\u201c just auf ein Expos\u00e9 zum SPD-Entwurf vom M\u00e4rz 1998, das das Ministerium unter seinem konservativen Amtsvorg\u00e4nger Manfred Kanther erstellt hatte. Dessen Tenor: Die Geheimdienstkontrolle in Deutschland sei europaweit beispielhaft, es brauche keine Ver\u00e4nderungen. Das neue Gesetz kam erst im M\u00e4rz 1999 zustande, der umbenannte Ausschuss \u2013 PKG statt PKK \u2013 wurde am 30. Juni eingesetzt.<\/p>\n<p>Statt mit dem erhofften Auftrieb f\u00fcr Kontrolle begann das PKG mit einer neuen Peinlichkeit. Urspr\u00fcnglich sollte das neue Gremium 15 Mitglieder haben. Um aber die PDS, die bei den Wahlen 1998 Fraktionsst\u00e4rke erreicht hatte, aus dem PKG auszuschlie\u00dfen, wurde es nun wieder auf neun reduziert. Die PDS erlitt damit dasselbe Schicksal wie anfangs die Gr\u00fcnen. Auch der gr\u00fcne Kandidat Hans-Christian Str\u00f6bele erschien den SozialdemokratInnen als zu unberechenbar, weswegen sie ihn erst im zweiten Anlauf w\u00e4hlten.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>Weiter wie gehabt<\/h4>\n<p>Die gesetzlichen M\u00f6glichkeiten des Gremiums sind nicht nur weit entfernt von den Pl\u00e4nen, die SPD und Gr\u00fcne Mitte der 90er Jahre propagiert hatten. Sie erreichen nicht einmal das Niveau, das die PKK 1997 gefordert hatte. Selbst die B\u00fcndelung der bis dahin auf vier Gremien verteilten Kontrollaufgaben wurde nur halbherzig in Angriff genommen: Dem PKG wurde nur das so genannte G-10-Gremium einverleibt. Es \u00fcbernahm damit die abstrakte politische (Nach-)Kontrolle geheimdienstlicher Post- und Telekommunikations\u00fcberwachungen. Die vorausgehende Genehmigung solcher Ma\u00dfnahmen verblieb dagegen bei der G-10-Kommission. Ebenfalls eigenst\u00e4ndig blieb das \u201eVertrauensgremium\u201c im Haushaltsausschuss. Immerhin erh\u00e4lt das PKG nun die Wirtschaftspl\u00e4ne der Dienste und wird \u00fcber deren \u201eVollzug\u201c unterrichtet. Die Mitglieder beider Gremien k\u00f6nnen nun an den Sitzungen des jeweils anderen \u201emitberatend\u201c teilnehmen.<\/p>\n<p>Nach wie vor wichtigstes Hindernis der Kontrolle ist der Zwang zur Geheimhaltung. Auf alle konkreteren Fragen, die wir Hans-Christian Str\u00f6bele bei unserem Interview stellten, musste dieser zwangsl\u00e4ufig antworten: \u201eDazu darf ich leider nichts sagen.\u201c Das Gremium tagt in einem abh\u00f6rsicheren Raum. Seine regelm\u00e4\u00dfigen Sitzungen finden einmal pro Monat statt, hinzu kommen Sondersitzungen. Selbst die Sitzungstermine sind vertraulich. \u201eIch darf nicht einmal meinem B\u00fcro sagen, dass ich jetzt eine PKG-Sitzung habe und in den n\u00e4chsten Stunden nicht erreichbar bin.\u201c<\/p>\n<p>Die Bundesregierung \u2013 d.h. die f\u00fcr die jeweiligen Geheimdienste zust\u00e4ndigen Minister des Innern, der Verteidigung und der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt \u2013 muss nach \u00a7 2 des Gesetzes wie bisher \u00fcber die \u201eallgemeine T\u00e4tigkeit\u201c und \u201eVorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung\u201c informieren. Was besondere Bedeutung hat, bestimmt die Bundesregierung selbst. Neu ist, dass die Minister \u201eauf Verlangen\u201c auch \u00fcber \u201esonstige Vorg\u00e4nge\u201c aussagen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Ebenfalls auf Verlangen m\u00fcssen sie seit 1999 \u201eEinsicht in Akten und Daten der Dienste geben, die Anh\u00f6rung von Mitarbeitern gestatten und Besuche bei den Diensten erm\u00f6glichen\u201c (\u00a7 2a). Diese nunmehr gesetzlich fixierten Befugnisse entsprechen im Wesentlichen den freiwilligen Zusagen, die Helmut Kohls Staatsminister Bernd Schmidbauer bereits 1992 im Bundestag gegeben hatte.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> F\u00fcr Str\u00f6bele hat diese Befugnis vor allem einen pr\u00e4ventiven Charakter: Die Mitarbeiter der Dienste w\u00fcssten, dass das Gremium irgendwann einmal in die Akten Einsicht nehmen oder sie befragen k\u00f6nnte. Wie oft und bei welcher Art von Anl\u00e4ssen das PKG diese M\u00f6glichkeit genutzt hat, darf Str\u00f6bele \u201enicht sagen\u201c.<\/p>\n<p>Obwohl das Gesetz die PKG zu strikter Geheimhaltung verpflichtet, kann die Bundesregierung die Unterrichtung, Befragung oder den Aktenzugang weiterhin verweigern, \u201ewenn dies aus zwingenden Gr\u00fcnden des Nachrichtenzugangs oder aus Gr\u00fcnden des Schutzes von Pers\u00f6nlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist\u201c (\u00a7 2b Abs. 2). Immerhin muss die Regierung dem PKG \u201eauf dessen Wunsch\u201c die Ablehnung nun begr\u00fcnden. Mit der Forderung, dass das Gremium auch das Recht auf unangemeldete Besuche bei den Diensten haben sollte, konnten sich die Gr\u00fcnen in der Koalition nicht durchsetzen.<\/p>\n<p>Seit 1999 kann das PKG \u201emit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nach Anh\u00f6rung der Bundesregierung im Einzelfall\u201c einen \u201eSachverst\u00e4ndigen\u201c mit der Untersuchung eines Falles beauftragen (\u00a7 2d). Auch der ist selbstverst\u00e4ndlich an die Geheimhaltungspflicht gebunden. Ob das Gremium bereits einmal zu dieser M\u00f6glichkeit gegriffen hat, bleibt sein Geheimnis.<\/p>\n<p>Dieses auf den Ausnahmefall begrenzte Recht kann jedoch nicht den Mangel ausgleichen, dass das Gremium nach wie vor keinen Stab hat, der es bei seinen T\u00e4tigkeiten unterst\u00fctzen w\u00fcrde. Seine Mitglieder d\u00fcrfen auch nicht ihre pers\u00f6nlichen MitarbeiterInnen in ihre PKG-T\u00e4tigkeiten einweihen. Diese k\u00f6nnen ihre Abgeordneten zwar auf F\u00e4lle hinweisen oder sie auffordern, ein bestimmtes Ereignis innerhalb des PKG zu thematisieren. Einen R\u00fccklauf von Informationen oder eine Diskussion dar\u00fcber, wie diese zu bewerten seien, darf es aus Gr\u00fcnden der Geheimhaltung nicht geben. Eine regelm\u00e4\u00dfige Zuarbeit wie in anderen Aussch\u00fcssen ist ausgeschlossen. \u201eSchon von den zeitlichen Bedingungen her,\u201c so verdeutlicht Str\u00f6bele, \u201esind die PKG-Mitglieder kaum in der Lage, die M\u00f6glichkeiten des Gesetzes selbst voll zu nutzen.\u201c Diese zeitlichen Einschr\u00e4nkungen betreffen vor allem die Abgeordneten der kleinen Fraktionen, die im Normalfall eine erheblich h\u00f6here Arbeitsbelastung haben als ihre KollegInnen aus den gro\u00dfen Parteien.<\/p>\n<p>Mit den im PKG erhaltenen Informationen k\u00f6nnen die Mitglieder politisch nur wenig anfangen. Sie k\u00f6nnen sie nicht mit der eigenen Fraktion beraten, sie k\u00f6nnen sich auch nicht mit Mitgliedern der Kontrollkommissionen in den Bundesl\u00e4ndern austauschen, was angesichts der geplanten engeren Zusammenarbeit zwischen Bundesamt und Landes\u00e4mtern f\u00fcr Verfassungsschutz von wachsender Bedeutung w\u00e4re.<\/p>\n<p>Vor allem aber fehlt die \u00d6ffentlichkeit als Partnerin und Vorbedingung jeder wirklichen Kontrolle. Zwar kann das PKG seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gemeinsame \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rungen zur \u201eBewertung aktueller Vorg\u00e4nge\u201c abgeben, aber nur wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem zustimmt. Solche Erkl\u00e4rungen, so Str\u00f6bele, hat es bisher \u201evielleicht zwei- oder dreimal\u201c gegeben, sie beschr\u00e4nkten sich aber auf die Mitteilung, \u201edie PKG hat sich mit dem oder jenem Thema befasst.\u201c Typischerweise wurde deshalb die Debatte um die Infiltration der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes nicht von der PKG, sondern von der Ank\u00fcndigung des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2002 ausgel\u00f6st, die vorgesehenen Verhandlungstermine im Februar abzusagen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Auch in den folgenden Monaten war es nicht das Kontrollgremium, sondern die Presse, die weiteres Licht in die Angelegenheit brachte und st\u00e4ndig neue V-Leute im rechten Sumpf entlarvte. Bei Anfragen von JournalistInnen musste Str\u00f6bele dabei jeweils \u201eh\u00f6llisch aufpassen\u201c, um immer nur das aktuelle bereits \u00f6ffentliche Wissen, nicht aber irgendwelche Informationen aus dem PKG zu kommentieren.<\/p>\n<p>Die Konzeption des PKG als Geheimgremium erweist sich damit f\u00fcr die Regierung als doppelt g\u00fcnstig. Einerseits kann sie bei allen Anfragen zur T\u00e4tigkeit der Dienste, die im Plenum oder in anderen Aussch\u00fcssen des Parlaments gestellt werden, darauf verweisen, dass \u00fcber geheimhaltungsbed\u00fcrftige Angelegenheiten nur im PKG informiert wird. Andererseits kann sie davon ausgehen, dass ihre Antworten im Gremium nicht nach au\u00dfen dringen.<\/p>\n<p>Die einzigen M\u00f6glichkeiten der PKG, an die \u00d6ffentlichkeit zu treten, sind seine regelm\u00e4\u00dfigen Berichte: Zweimal pro Legislaturperiode pr\u00e4sentiert das Gremium Informationen \u201e\u00fcber seine bisherige Kontrollt\u00e4tigkeit\u201c, bei der es aber wiederum die Geheimhaltungspflicht zu wahren hat. Einmal j\u00e4hrlich hat es dar\u00fcber zu berichten, wie die Dienste die neuen Befugnisse aus dem im Januar 2002 in Kraft getretenen Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz wahrnehmen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Mit der Integration des G 10-Gremiums in die PKG erbte Letzteres auch die Pflicht, halbj\u00e4hrlich \u00fcber die geheimdienstlichen Telekommunikations\u00fcberwachungen zu informieren.<\/p>\n<p>Neben langen Wiederholungen der gesetzlichen Befugnisse der Dienste enthalten die letzteren beiden Berichtstypen immerhin einige konkrete Zahlen \u00fcber die durchgef\u00fchrten \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen. Es sind die einzigen Daten \u00fcber \u201enachrichtendienstliche Methoden\u201c, die die Geheimdienste zu dem machen, was sie sind. Zahlen \u00fcber eingesetzte V-Leute, Observationen oder davon betroffene Zielpersonen gibt es nicht. Sie k\u00f6nnten zwar im PKG erfragt werden, dieses darf sie aber nicht an die \u00d6ffentlichkeit bringen. Das Gremium taugt damit nicht einmal dazu, in allgemeiner Form die organisatorischen Strukturen und die Arbeit der Dienste transparenter zu machen.<\/p>\n<h4>Gefesselt und geknebelt<\/h4>\n<p>Geheim bedeutet nichts anderes als der \u00d6ffentlichkeit und damit der Kontrolle entzogen. Wer Geheimdienste (nicht abschaffen) will, bekennt sich damit gleichzeitig zu einem Bereich staatlicher T\u00e4tigkeit, der niemals vollst\u00e4ndig, auch von noch so gut ausgestatteten Kommissionen oder Beauftragten nicht, zu kontrollieren ist. Das PKG und das Gesetz, auf dessen Grundlage es arbeitet, ist jedoch ein Beleg daf\u00fcr, dass das Parlament selbst die beschr\u00e4nkten M\u00f6glichkeiten einer Aufsicht \u00fcber die Geheimdienste nicht aussch\u00f6pfen will. Das Gesetz von 1999 hat zwar die Informationszug\u00e4nge etwas erweitert. Ohne personelle und technische Ressourcen und mit dem Zwang zur Geheimhaltung bleiben die KontrolleurInnen jedoch gefesselt und geknebelt.<\/p>\n<p>Zumindest einige von ihnen finden diese Lage aber offenbar ganz bequem: \u201eUnser System der Kontrolle ist ein Exportschlager\u201c, lie\u00df sich im M\u00e4rz dieses Jahres der stellvertretende Vorsitzende des PKG, Volker Neumann (SPD), bei einer Veranstaltung vernehmen. Das PKG erhalte von den Diensten \u201e\u00dcbersichtsberichte\u201c. Er k\u00f6nne sich nicht erinnern, dass Abgeordnete je nach Quellen gefragt h\u00e4tten, denn diese seien schlie\u00dflich geheim. \u201eWenn der BND sagt, eine Quelle hat ihre Zuverl\u00e4ssigkeit bewiesen, dann reicht uns das.\u201c<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Die Kontrollierten erfreuen sich also des Vertrauens der KontrolleurInnen. Kann man freundlicher sein?<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>      Bundesgesetzblatt I 1978, S. 453 und 1999, S. 1334, aktuelle Fassung jeweils im Anhang des Verfassungsschutzberichts<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>     Der Spiegel Nr. 10 v. 28.2.1977<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>     BT-Drs. 8\/1140 v. 10.11.1977<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>     Der Spiegel Nr. 15 v. 10.4.1995<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>     Frankfurter Rundschau v. 4.7.1996<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>     vgl. den am 29.4.1998 im BT-Innenausschuss eingereichten Antrag<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>     BT-Plenarprotokoll 13\/131 v. 17.10.1996, S. 11866<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>     S\u00fcddeutsche Zeitung v. 24.6.1997; Frankfurter Rundschau v. 22.9.1997; Such, M.: Kontrolle ist vorgesehen?, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 63 (2\/1999), S. 73-79<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>     BT-Drs. 13\/10029 v. 4.9.1998<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>   Frankfurter Rundschau v. 25.6. und 1.7.1999<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>    BT-Plenarprotokoll 12\/82 v. 12.3.1992, S. 6807<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>   siehe z.B. Die Zeit v. 24.1.2002<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>   siehe zum PKG-Bericht 2002 und 2003 \u201eInland aktuell\u201c in diesem Heft auf S. 82 f.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>   <a href=\"http:\/\/www.telepolis.de\/deutsch\/inhalt\/konf\/17073\/1.html\">www.telepolis.de\/deutsch\/inhalt\/konf\/17073\/1.html<\/a> v. 30.3.2004<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Damit die parlamentarische Kontrolle der Verwaltung von Beh\u00f6rden halbwegs funktionieren kann, braucht<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[84],"tags":[],"class_list":["post-8046","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-078"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8046","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8046"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8046\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8046"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8046"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8046"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}