{"id":8050,"date":"2004-07-29T18:49:18","date_gmt":"2004-07-29T18:49:18","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8050"},"modified":"2004-07-29T18:49:18","modified_gmt":"2004-07-29T18:49:18","slug":"und-schon-bist-du-ein-verfassungsfeind-jungdemokratinnen-als-linksextremistinnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8050","title":{"rendered":"Und schon bist Du ein Verfassungsfeind &#8211;\u00a0JungdemokratInnen als LinksextremistInnen?"},"content":{"rendered":"<h3>von Udo Kau\u00df<\/h3>\n<p><strong>Verfassungsschutzberichte sind \u00f6ffentliche Verrufserkl\u00e4rungen, die f\u00fcr die Betroffenen erhebliche Folgen haben k\u00f6nnen. Im Falle der JungdemokratInnen\/Junge Linke zeigt sich exemplarisch, wie willk\u00fcrlich die Bewertungen der \u00c4mter sind und wie schlampig sie mit Informationen umgehen.<\/strong><\/p>\n<p>Verfassungsschutzberichte sind keine blo\u00dfe Meinungs\u00e4u\u00dferung \u00fcber die von einer politischen Organisation vertretenen Ziele. Schon die interne Erfassung in Akten oder Daten kann f\u00fcr eine Person gef\u00e4hrlich sein und beispielsweise die Nicht-Einstellung oder Entlassung aus dem \u00f6ffentlichen Dienst nach sich ziehen. Die \u00f6ffentliche Benennung als \u201eextremistisch\u201c impliziert dar\u00fcber hinaus eine Handlungsanweisung, einen Aufruf zur Ausgrenzung an die Verwaltung und die Gesellschaft insgesamt.<!--more--><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese gesteigerte Gef\u00e4hrlichkeit 1998 am Beispiel der \u201eRepublikaner\u201c gesehen und daf\u00fcr erh\u00f6hte Voraussetzungen gefordert: Danach darf die \u201eAufnahme in den Verfassungsschutzbericht nur dann erfolgen, wenn das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz in dem jeweiligen Berichtszeitraum tats\u00e4chlich verfassungsfeindliche Bestrebungen &#8230; festgestellt hat. Insofern sind die gesetzlichen Anforderungen an die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht strenger als die Voraussetzungen f\u00fcr die blo\u00dfe Beobachtung einer Partei, wof\u00fcr \u2013 wie oben gezeigt \u2013 bereits tats\u00e4chliche Anhaltspunkte gen\u00fcgen. F\u00fcr die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht m\u00fcssen sich bestehende Anhaltspunkte jedoch zur Gewissheit im Sinne tats\u00e4chlich festgestellter verfassungsfeindlicher Bestrebungen verdichtet haben.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Wirkung des Urteils blieb jedoch offenbar gering.<\/p>\n<p>Das zeigt sich deutlich an der Nennung der JungdemokratInnen\/Junge Linke (JD\/JL) zun\u00e4chst im Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fcr 1999, danach in dem des hessischen Landesamtes. Sie bedeutete f\u00fcr die Organisation die Gefahr des finanziellen Ruins. Die JD\/JL sind Mitglied des Ringes politischer Jugend (RPJ) und erhalten daher wie die Jugendorganisationen diverser Parteien F\u00f6rdergelder des Bundes f\u00fcr ihre Jugendbildungsarbeit, deren Verlust die traditionsreiche aber nicht traditionelle Organisation in arge Bedr\u00e4ngnis gebracht h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Ihre Geschichte reicht ins Jahr 1919 zur\u00fcck. Bei dieser ihrer ersten Gr\u00fcndung waren die Jungdemokraten die Jugendorganisation der Deutschen Demokratischen Partei. 1933 wurden sie wie andere demokratische Organisationen auch von den Nazis aufgel\u00f6st und verboten. 1949 erfolgte die Wiedergr\u00fcndung \u2013 als Jugendorganisation der FDP im Westen bzw. der LDP im Osten. W\u00e4hrend der Jugendverband in der DDR schnell in die FDJ zwangsintegriert wurde, entwickelte er sich in der BRD der 60er Jahre zu einer linksliberalen Kraft. Als die FDP 1982 definitiv zu ihren wirtschaftsliberalen Urspr\u00fcngen zur\u00fcck- und in eine Regierungskoalition mit der CDU\/CSU einkehrte, war f\u00fcr die Jungdemokraten das Ende der Gemeinsamkeiten gekommen. Sie trennten sich von der Mutterpartei und arbeiteten nunmehr als unabh\u00e4ngiger Jugendverband. In den 90er Jahren vereinigten sie sich mit der Marxistischen Jugendvereinigung\/Junge Linke (MJV\/JL), die sich im Dezember 1989 in der Aufbruchs- und Endphase der DDR gegr\u00fcndet hatte.<\/p>\n<p>Diese aus diversen Basisgruppen entstandene Vereinigung versuchte den Aufbau einer linken Jugendorganisation au\u00dferhalb der FDJ und damit ohne die Beeinflussung und G\u00e4ngelung durch die SED oder eine andere Partei. Sie trat \u201ef\u00fcr eine demokratische und sozialistische Erneuerung der DDR ein, auch dann noch, als andere ihr F\u00e4hnchen nach Westen schwenkten.\u201c Basisdemokratische Strukturen sollten \u201einnerhalb und au\u00dferhalb der eigenen Organisation\u201c das politische Leben bestimmen.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 1992 f\u00fchrten Jungdemokraten und MJV\/JL ihren ersten gemeinsamen Kongress durch. \u201eTrotz ihrer unterschiedlichen Geschichte\u201c, so hei\u00dft es in der Selbstdarstellung der JD\/JL im RPJ-Kalender 2000, h\u00e4tten sich \u201eschnell politische Gemeinsamkeiten\u201c zwischen den beiden Organisationen entwickelt. \u201eAls Ankn\u00fcpfungspunkte dienten vor allem das radikal- bzw. basisdemokratische Selbstverst\u00e4ndnis, der Charakter als parteiunabh\u00e4ngige Organisation, der gemeinsame Wille, f\u00fcr demokratische und emanzipatorische Ver\u00e4nderungen einzutreten sowie die Ablehnung von dogmatisch-kommunistischer Politik.\u201c<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<h4>\u201eSt\u00e4ndiger Partner von Linksextremisten\u201c<\/h4>\n<p>\u00d6ffentlich als \u201elinksextremistisch\u201c gebrandmarkt wurden die JD\/JL erstmals im Bericht des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) f\u00fcr das Jahr 1999. Sie seien \u201est\u00e4ndiger Partner von Linksextremisten in Aktionsb\u00fcndnissen\u201c, aber auch bei \u201emilitanten St\u00f6rungen staatlicher Veranstaltungen\u201c. Die verschiedenen in der Organisation vertretenen Str\u00f6mungen seien sich trotz aller Unterschiedlichkeit einig in der \u201esozialrevolution\u00e4r begr\u00fcndeten Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung\u201c. Das BfV konnte sich zwar nicht entscheiden, ob die JD\/JL nun marxistische, gar marxistisch-leninistische, oder doch \u201eautonome und anarchistisch-libert\u00e4re Ans\u00e4tze\u201c vertreten, war sich aber sicher, dass sie \u201eantideutsch\u201c bzw. \u201eantinational\u201c seien.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Die zwei Seiten, die der Bericht der Organisation widmete, zeigen vor allem zweierlei: zum einen, dass die Verfassungsschutz\u00e4mter nicht einmal ihre eigenen problematischen Kriterien ernst nehmen; die Bewertung als \u201eextremistisch\u201c m\u00fcsste sich an den Elementen der \u201efreiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c ausrichten, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zum Verbot der SRP 1952 und der KPD 1956 formuliert hat. Stattdessen orientiert sie sich an der Ablehnung jeder politischen T\u00e4tigkeit, die \u00fcber den Tellerrand des Konsenses der etablierten Parteien herausragt. Zum andern aber wird offenkundig, durch welch schlampige Arbeit das BfV zu seinen f\u00fcr die Betroffenen \u00e4u\u00dferst gef\u00e4hrlichen Aussagen kommt. Betrachten wir die Bewertungen im Einzelnen:<\/p>\n<p><em>\u201eSt\u00e4ndiger Partner von Linksextremisten\u201c<\/em>: Mit diesem Vorwurf erkl\u00e4rt das BfV jede Gruppierung f\u00fcr kontakt-schuldig, die ihre Beteiligung nicht verweigert oder zur\u00fcckzieht, wenn sich eine andere vom Verfassungsschutz als links-extremistisch stigmatisierte Organisation an Aufrufen oder Aktionen beteiligt. Wer diese Politik der Ausgrenzung nicht mitmacht, l\u00e4uft Gefahr, selbst ausgegrenzt zu werden. Mit der Beteiligung bei \u201emilitanten St\u00f6rungen staatlicher Veranstaltungen\u201c ist der eigentliche Grund benannt, der die JD\/JL ins Visier der Verfassungssch\u00fctzer gebracht hat: die Beteiligung an den Protesten gegen die \u00f6ffentliche Gel\u00f6bnisfeier der Bundeswehr 1998 in Berlin, bei der \u2013 zum deutlichen \u00c4rger des pers\u00f6nlich anwesenden Bundeskanzlers Gerhard Schr\u00f6der \u2013 mehrere Personen nackt \u00fcber den Platz rannten, bis sie durch den soldatischen Zugriff der Feldj\u00e4ger kalt gestellt wurden. Das Ganze stie\u00df bei den Medien auf reges Interesse. Des Kanzlers Groll wirkte nach und setzte den Bundesverfassungsschutz in Bewegung.<\/p>\n<p><em>\u201eSozialrevolution\u00e4r begr\u00fcndete Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung\u201c<\/em>: \u201eSozialrevolution\u00e4r\u201c, das machte auch J\u00fcrgen Seifert im August 2000 in seinem Protestbrief ans Bundesinnenministerium deutlich, ist zun\u00e4chst der Gegenbegriff des \u201epolitisch Revolution\u00e4ren\u201c. Letzterer zielt auf eine grundlegende \u00c4nderung der politischen Verh\u00e4ltnisse. Dabei werden unter Umst\u00e4nden, aber nicht notwendigerweise auch gewaltsame, nicht verfassungskonforme Mittel propagiert. Demgegen\u00fcber bezieht sich der Begriff des Sozialrevolution\u00e4ren nicht auf die politischen Institutionen, sondern stellt die Entwicklung des einzelnen Menschen und dessen soziale und rechtliche Positionen in den Vordergrund. Der Begriff des Sozialrevolution\u00e4rs kann daher gerade nicht dazu dienen, eine nicht mehr von dem Grundgesetz gedeckte Bek\u00e4mpfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bezeichnen.<\/p>\n<p><em>\u201eMarxistische Ans\u00e4tze\u201c<\/em>: Beim Marxismus handelt es sich um eine wissenschaftliche \u00f6konomische Theorie. Als solche unterliegt sie der in Art. 5 GG gesch\u00fctzten Lehr- und Wissenschaftsfreiheit und auch der Meinungsfreiheit. Ein marxistischer Ansatz kann daher f\u00fcr sich niemals als linksextremistisch definiert werden. Dies hat im \u00dcbrigen auch das KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in aller Eindeutigkeit festgestellt.<\/p>\n<p><em>\u201eMarxistisch-leninistische Ans\u00e4tze\u201c<\/em>: Mit Lenin verbindet sich der erste nachhaltige Versuch, unter Ber\u00fccksichtigung marxistischer Theorien ein gesellschaftliches Konzept zu entwickeln und zu realisieren. Im Rahmen der politischen Theorie steht der Leninismus vor allem f\u00fcr eine bestimmte Form der Organisationsform der Arbeiterklasse, n\u00e4mlich die Kaderpartei. Diese Organisationsform sagt f\u00fcr sich genommen jedoch nichts dar\u00fcber aus, ob die damit transportierten politischen Ziele nicht auch mit verfassungsrechtlich zul\u00e4ssigen Mitteln erreicht werden k\u00f6nnen. Letzteres ist eher eine Frage des Spielraumes, der oppositionellen politischen Str\u00f6mungen in der Gesellschaft einger\u00e4umt wird. Marxistisch-leninistische Bestrebungen sind sicher im Rahmen der gegebenen verfassungsrechtlichen Ordnung der BRD propagierbar.<\/p>\n<p><em>\u201eAutonome und anarchistisch-libert\u00e4re Ans\u00e4tze\u201c<\/em>: Mit diesen Begriffsbereichen werden gemeinhin Politikans\u00e4tze gekennzeichnet, die Abstand halten von sich institutionell verfestigenden Organisationsformen. Die Anh\u00e4ngerschaft zu diesen politischen Richtungen sagt nichts \u00fcber eine politische Gegnerschaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren Inhalten aus.<\/p>\n<p><em>\u201eAntideutsch\u201c bzw. \u201eAntinational\u201c<\/em>: Diese Kategorien sind v\u00f6llig untauglich, um \u201everfassungsfeindliche\u201c Bestrebungen zu bezeichnen. Offenbar wird damit versucht, die anti-nationalistische Haltung der JD\/JL zu erfassen, die sich von jeglichen deutscht\u00fcmelnden und nationalistischen Ans\u00e4tzen distanzieren. Was sollte gerade daran extremistisch sein?<\/p>\n<p>Insgesamt enthalten die Bewertungen der Verfassungssch\u00fctzer einen Katalog von Denk- und Kontaktverboten, mit denen bereits die Benutzung eines bestimmten Vokabulars inkriminiert wird. Selbst in seinem KPD-Verbotsurteil kam das Bundesverfassungsgericht nicht um die Feststellung herum, dass das Grundgesetz keine Wirtschaftsordnung vorschreibe, sondern wirtschaftspolitisch neutral sei.<\/p>\n<p>Aber nicht nur die Bewertungen sind bezeichnend, sondern auch die Quellen, die daf\u00fcr herhalten sollen. Der Verfassungsschutzbericht zitiert aus zwei Texten. Da wird zum einen ein \u201eGrundsatzprogramm\u201c genannt. Ein solches Programm, auf das irgendein Mitglied oder eine Teilgliederung verpflichtet werden k\u00f6nnte, haben die JD\/JL aber nicht. Gemeint ist wohl die vom ehemaligen Bundesvorstand verfasste Analyse der politischen und wirtschaftlichen Situation der BRD f\u00fcr den oben zitierten Kalender des Ringes der politischen Jugend (RPJ). Mehr nicht. Dass ein \u201eGrundsatzprogramm\u201c generiert wird, wo keines ist, sagt nichts \u00fcber die JD\/JL aus, aber viel \u00fcber den Inlandsgeheimdienst, seine Denkweise in Hierarchien und damit seine strukturell begrenzte Erkenntnisf\u00e4higkeit.<\/p>\n<p>Das zweite Zitat pr\u00e4sentiert das BfV seinen LeserInnen als Stellungnahme des \u201eLandesverbandes Niedersachen\u201c der JD\/JL und begeht damit den n\u00e4chsten Fehler. Es handelt sich n\u00e4mlich um einen Diskussionsbeitrag der \u201eJungen Linken\u201c in Hannover, einer zahlenm\u00e4\u00dfig unbedeutenden Untergliederung des Landesverbandes, deren Position schon gar nicht als f\u00fcr die ganze Organisation verbindlich dargestellt werden kann und auch innerhalb der JD\/JL auf Kritik stie\u00df. Dennoch braucht es auch f\u00fcr dieses Zitat eines gr\u00f6\u00dferen Willens zur Interpretation, um aus der Aufkl\u00e4rung \u201e\u00fcber die kapitalistische Produktionsweise und den b\u00fcrgerlichen Staat\u201c und die Verbreitung der \u201eErkenntnis, dass Staat und Kapital sich abschaffen lassen und abgeschafft werden m\u00fcssen,\u201c einen gewaltsamen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung herauszulesen.<\/p>\n<h4>\u201eSonstige: Unter anderem Anh\u00e4nger von &#8230;\u201c<\/h4>\n<p>Handwerkliche Fehler begeht nicht nur das Bundesamt, sondern auch das Hessische Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, das die JD\/JL in seinen Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 2000 aufnahm.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Es war der erste \u00f6ffentliche Bericht, den das LfV nach zehnj\u00e4hriger Abstinenz vorlegte.<\/p>\n<p>Anders als im Bericht des BfV widmet der hessische den JD\/JL keinen eigenen Abschnitt. Die Organisation wird aber an zwei Stellen aufgef\u00fchrt: Die erste Nennung findet sich in einer \u00dcbersichtstabelle \u00fcber das \u201eLinksextremistische Personenpotenzial\u201c, die die vermutete Mitgliederzahl verschiedener Organisationen bzw. Str\u00f6mungen f\u00fcr die Jahre 1998-2000 benennt. Nach den Rubriken f\u00fcr die DKP, die MLPD, die PDS und die Autonomen\/Antiimperialisten folgt eine Kategorie \u201eSonstige\u201c. Wer sich dahinter verbirgt, ergibt sich aus einer Fu\u00dfnote: \u201eUnter anderem Anh\u00e4nger von &#8230; Rote Hilfe, Jungdemokraten\/Junge Linke, Internationalistisch-Sozialistische Organisation &#8230;\u201c. W\u00e4hrend zur PDS ebenfalls aus einer Fu\u00dfnote immerhin noch zu entnehmen ist, \u201edass nicht alle Mitglieder linksextremistische Ziele verfolgen oder unterst\u00fctzen\u201c, fehlt dieser Hinweis f\u00fcr die \u201esonstigen\u201c Organisationen insgesamt.<\/p>\n<p>Zweitens werden unter der \u00dcberschrift \u201eDas lesen Linksextremisten\u201c 21 Zeitschriften aufgef\u00fchrt, die sie tragenden \u201eVerantwortlichen\u201c sowie Erscheinungsweise und Auflage mitgeteilt. In dieser Aufz\u00e4hlung wird die Zeitschrift \u201eTendenz\u201c der JD\/JL-Bund mit einer viertelj\u00e4hrlichen Erscheinungsweise und Auflage von 30.000 genannt und als deren Verantwortliche die \u201eJungdemokratInnen\/Junge Linke, Berlin\u201c.<\/p>\n<p>Nur acht der genannten Publikationen erscheinen im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Landes Hessen, die \u00fcberwiegende Zahl der genannten Publikationen stammt aus anderen Bundesl\u00e4ndern. Im konkreten Falle der JD\/JL-Bund bedeutet dies, dass das Hessische LfV das Publikationsorgan des in Berlin ans\u00e4ssigen und allein daf\u00fcr verantwortlichen Bundesvorstandes als Bezugspunkt f\u00fcr die Einsch\u00e4tzung des Landesverbandes genommen hat. Das eigene Organ der hessischen JD\/JL wird nicht einmal erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>Um zu erreichen, dass die Organisation nicht mehr im Verfassungsschutzbericht genannt wird, hat sich der Landesverband an das Hessische Innenministerium gewandt. Mit Datum vom 19. November 2001 erhielt er folgende Antwort: \u201eWas die Erw\u00e4hnung &#8230; in der Ver\u00f6ffentlichung \u201aVerfassungsschutz in Hessen \u2013 Bericht 2000\u2018 betrifft &#8230; bin ich nach \u00dcberpr\u00fcfung der Sach- und Rechtslage der Ansicht, dass die Erw\u00e4hnung &#8230; in diesem Bericht rechtm\u00e4\u00dfig ist. Wie Sie wissen\u201c, schreibt der Vertreter des Innenministeriums weiter, seien die JD\/JL im Verfassungsschutzbericht 1999 des Bundes beschrieben. Es folgen fast zwei Seiten w\u00f6rtliche Wiedergabe der Passage, die \u201eim Wesentlichen\u201c, so das Innenministerium, auf einer Auswertung des angeblichen Grundsatzprogramms beruhe. Das LfV hat damit nicht nur die Fehler des Bundes \u00fcbernommen. Schlimmer noch: Es hatte gar nicht erst bemerkt, dass die JD\/JL im Jahr 2000 schon nicht mehr im Bericht des Bundes aufgef\u00fchrt waren.<\/p>\n<p>\u201eSpeziell auf Hessen bezogen\u201c verweist der Brief auf ein \u201ein Kopie beigef\u00fcgtes Flugblatt \u201aDie deutschen Verh\u00e4ltnisses angreifen\u2018 der jungen linken (mr) Antifaschistische Aktion vom Oktober 1999.\u201c Bei diesem Flugblatt greift das Landesamt aber erneut daneben. Der Kreisverband Marburg war n\u00e4mlich in den Jahren 1998\/99 inaktiv und konstituierte sich erst am 23. Mai 2000 wieder. Den lokalen Mitgliedern und SympathisantInnen war die im Flugblatt genannte Gruppe und ebenso die angeblich daf\u00fcr verantwortliche Person v\u00f6llig unbekannt. Der Verfassungsschutz hatte damit \u00c4u\u00dferungen einer im Namen \u00e4hnlichen Gruppierung f\u00e4lschlicherweise den JD\/JL zugeschrieben. Weitere Belege hatte das LfV nicht.<\/p>\n<h4>Gefahr gebannt \u2013 aber nur zur H\u00e4lfte<\/h4>\n<p>Der Bund f\u00fchrte die JD\/JL schon in seinem Bericht f\u00fcr das Jahr 2000 nicht mehr als linksextremistische Organisation, auch das Hessische LfV erw\u00e4hnt die JD\/JL nicht mehr. M\u00f6glich wurde diese Wendung nur aufgrund der Hartn\u00e4ckigkeit, mit der die JD\/JL eine Kl\u00e4rung der gegen sie erhobenen Vorw\u00fcrfe verfolgten, weil sie schlie\u00dflich den Diensten nachweisen konnten, dass deren Informationsbasis nichts taugte und schlie\u00df\u00adlich, weil namhafte Personen und B\u00fcrgerrechtsorganisationen zu dem Unsinn der behaupteten Verfassungsfeindlichkeit der JD\/JL Stellung genommen hatten.<\/p>\n<p>Dennoch d\u00fcrften die JD\/JL weiterhin als Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutz\u00e4mter in deren Dateien gef\u00fchrt werden, nur erspart man sich nun den \u00c4rger einer Klage, der bei weiterer \u00f6ffentlicher Nennung in den T\u00e4tigkeitsberichten drohen k\u00f6nnte. Die rechtlichen M\u00f6glichkeiten, sich gegen eine solche Erfassung zu wehren, sind freilich beschr\u00e4nkt. Die datenschutzrechtlichen Auskunftsbestimmungen gelten nur f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen, und das ist eine politische Gruppierung nun einmal nicht. Jetzt k\u00e4mpft der brandenburgische Landesverband der JD\/JL darum, aus dem T\u00e4tigkeitsbericht des dortigen Landesamtes herausgenommen zu werden, das die JD\/JL in seinen letzten Bericht ohne eigene Datenbasis als linksextremistisch erw\u00e4hnt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h5>Udo Kau\u00df ist Rechtsanwalt in Freiburg und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP. Er hat den Bundesverband und den hessischen Landesverband der JD\/JL gegen den Verfassungsschutz anwaltlich vertreten.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Urteil v. 31.8.1998, Az.: VG 26 A 623.97<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Ring politischer Jugend: RPJ-Kalender 2000, Troisdorf 1999, S. 80-89 (87)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 1999, Berlin 2000, S. 128-130<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Hessen, Ministerium des Innern: Verfassungsschutz in Hessen \u2013 Bericht 2000, Wiesbaden 2001, S. 47 und 68<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Brandenburg, Ministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2002, Potsdam 2003, S. 162 und 172<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Udo Kau\u00df Verfassungsschutzberichte sind \u00f6ffentliche Verrufserkl\u00e4rungen, die f\u00fcr die Betroffenen erhebliche Folgen haben k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,84],"tags":[581,819,999,1491],"class_list":["post-8050","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-078","tag-extremismustheorie","tag-jungdemokratinnenjunge-linke","tag-niedersachen","tag-verfassungsschutz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8050","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8050"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8050\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8050"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}