{"id":8057,"date":"2004-07-29T19:05:26","date_gmt":"2004-07-29T19:05:26","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8057"},"modified":"2004-07-29T19:05:26","modified_gmt":"2004-07-29T19:05:26","slug":"in-der-zweiten-reihe-proteste-gegen-den-irak-krieg-und-der-noetigungsparagraf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8057","title":{"rendered":"In der zweiten Reihe &#8211;\u00a0Proteste gegen den Irak-Krieg und der N\u00f6tigungsparagraf"},"content":{"rendered":"<h3>von Martin Singe<\/h3>\n<p><strong>Am 20. M\u00e4rz 2003 begannen die USA und ihre Verb\u00fcndeten Bagdad zu bombardieren. \u00dcber ein Jahr danach ist ein Ende der Strafverfahren gegen Personen, die mit Sitzblockaden gegen diesen Krieg protestierten, nicht abzusehen. Dabei bem\u00fchen die Beh\u00f6rden erneut den N\u00f6tigungsparagrafen 240 des Strafgesetzbuchs (StGB).<\/strong><\/p>\n<p>Die US-Airbase Frankfurt ist in den Gesamtkomplex des Rhein-Main-Flughafens integriert, besitzt aber drei eigene Zufahrten. Diese waren wie bereits bei vorausgegangenen Demonstrationen gegen den Irak-Krieg auch das Ziel von Aktionen am 15. und 29. M\u00e4rz 2003, die die Kampagne \u201eresist \u2013 sich dem Irak-Krieg widersetzen\u201c organisiert hatte. Vor dem Haupttor beteiligten sich an beiden Tagen jeweils etwa 2.000 bis 3.000 Personen an angemeldeten Demonstrationen. Nach dem Ende der offiziellen Kundgebung setzten etwa 2.000 ihren Protest fort und blockierten die Zufahrt zum Haupttor. Jeweils 30-50 Leute taten dasselbe vor den beiden Nebentoren. Die Polizei hat mit ihrer Einsatztaktik wesentlich zur Verfolgung der Teilnehmenden per Bu\u00dfgeld- oder Strafverfahren beigetragen.<!--more--><\/p>\n<p>Die Gro\u00df-Blockaden am Haupttor wurden von der Polizei ger\u00e4umt. Einen Teil der Demonstrierenden nahm sie in Gewahrsam, andere fuhr sie zu weiter entfernten Punkten (Verbringungsgewahrsam). Die Teilnahme an den Aktionen wertete die Polizei als Versto\u00df gegen das Versammlungsgesetz und damit als Ordnungswidrigkeit. 1.363 Personen erhielten Bu\u00dfgeldbescheide \u00fcber jeweils 100 Euro (zuz\u00fcglich 18,50 Euro Geb\u00fchr). Nachdem fast alle Betroffenen Widerspruch eingelegt hatten, stellte die Kammer f\u00fcr Ordnungswidrigkeiten des Amtsgerichts Frankfurt s\u00e4mtliche Verfahren ein. Allerdings konnten deshalb auch die Inhalte der Widerspr\u00fcche nicht in Hauptverhandlungen gerichtlich gekl\u00e4rt werden. Trotz dieser Einstellungen will das Land Hessen jetzt ordentlich kassieren: F\u00fcr jedes Wegtragen will es 30 Euro, f\u00fcr jeden Transport in den Gewahrsam 30 Euro. F\u00fcr den Aufenthalt in den \u00fcberf\u00fcllten Kachelzellen des Gewahrsams verlangt das Land Preise, die einer \u00dcbernachtung in einem Hotel mittlerer Preisklasse entsprechen: 51 Euro. Widerspr\u00fcche gegen diese Kostenerhebungen laufen derzeit noch, eine erste Klage ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Die Polizei ist am Haupttor f\u00fcr die Teilnehmenden v\u00f6llig verwirrend vorgegangen. Die Aufforderungen zum Verlassen des Platzes waren wi\u00adderspr\u00fcchlich, die Rechtsausk\u00fcnfte mangelhaft bis rechtswidrig. Selbst im Gewahrsam konnten sich die BeamtInnen nicht einigen, was der Zweck der Freiheitsentziehung war: Die Angaben schwankten zwischen Gewahrsam aus blo\u00df polizeirechtlichen Gr\u00fcnden, der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und dem strafrechtlichen Vorwurf der N\u00f6tigung.<\/p>\n<p>Obwohl das Versammlungsgesetz h\u00f6chstens Bu\u00dfgelder von 1.000 Euro zul\u00e4sst, hatte die Polizei in ihrer Lautsprecherdurchsage bei der Aufl\u00f6sung rechtswidrig mit einem Bu\u00dfgeld von 15.000 Euro gedroht. Wie beliebig sie mit Rechtsnormen umgeht, wenn es um unerw\u00fcnschten Protest geht, zeigt sich deutlich an der Antwort des f\u00fcr den Einsatz federf\u00fchrenden Frankfurter Polizeidirektors auf eine diesbez\u00fcgliche Dienstaufsichtsbeschwerde: \u201eDurch den von Ihnen beanstandeten Sprachgebrauch \u201aOrdnungswidrigkeitsgeld bis 15.000 Euro\u2018 ist Ihnen und auch sonstigen Personen kein Schaden entstanden\u201c, hei\u00dft es in dem Brief vom 30. Oktober 2003. \u201eDie inhaltlich exaktere Durchsage an die Blockierer h\u00e4tte darauf hingewiesen, dass sie sich nach \u00a7 240 StGB wegen N\u00f6tigung strafbar machen. In Abw\u00e4gung der Unterschiedlichkeit dieser Durchsagen ist in ihrer Wirkung auf die Betroffenen kein Missverh\u00e4ltnis ersichtlich. Es ist auch trotz intensiver Bem\u00fchungen nicht mehr nachvollziehbar, wer in Person diesen Sprachgebrauch dem Beamten am Lautsprecher vorgab.\u201c<\/p>\n<p>Der N\u00f6tigungsvorwurf ist f\u00fcr die Haupttor-Aktionen v\u00f6llig unhaltbar, da die Polizei selbst die Autobahnabfahrt, die zu diesem Tor f\u00fchrt, gesperrt hatte. In ihrem Lagebericht erkennt sie denn auch ausdr\u00fccklich an, dass diese Sperrung f\u00fcr eine Strafverfolgung wegen N\u00f6tigung \u201enachteilig\u201c war, weil \u201ekeine unmittelbaren Gesch\u00e4digten aus der N\u00f6tigungshandlung der Versammlungsteilnehmer ermittelt werden konnten, da diese unerkannt an der gesperrten Ausfahrt vorbeifuhren.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Um dennoch den Vorwurf der N\u00f6tigung zu konstruieren, hatte die Polizei an einem der beiden Aktionstage zwei US-PKWs im Polizeikonvoi bis an die Polizeikette vor der Blockade herangef\u00fchrt \u2013 eine Aktion, die nur vor dem Hintergrund der \u201eZweite-Reihe-Rechtsprechung\u201c des Bundesgerichtshofs (BGH) erkl\u00e4rbar ist (siehe unten). Offensichtlich versprach man sich aber im Nachhinein keinen Verurteilungserfolg durch diesen eher peinlichen Versuch, k\u00fcnstlich \u201eN\u00f6tigungs-Opfer\u201c zu schaffen.<\/p>\n<h4>Bundesverfassungsgericht und BGH im Streit<\/h4>\n<p>Anders nun an den Nebentoren. Hier kam es durch die Blockaden zu kurzfristigen Staus von Autos. Gegen rund 70 Personen beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht den Erlass von Strafbefehlen wegen N\u00f6tigung gem\u00e4\u00df \u00a7 240 StGB. Damit wird der N\u00f6tigungsparagraf erstmals seit vielen Jahren wieder als Instrument zur Bestrafung von politisch unliebsamen AkteurInnen eingesetzt.<\/p>\n<p>Mit diesem Vorgehen der Beh\u00f6rden hatte niemand von uns gerechnet. In allen Rechtsinfos hatte \u201eresist\u201c darauf hingewiesen, dass die Ak\u00adtionen nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden k\u00f6nnten. Ausgangspunkt f\u00fcr diese Einsch\u00e4tzung war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Januar 1995.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Das Gericht hatte damals entschieden, dass der Gewaltbegriff des \u00a7 240 StGB nicht auf gewaltfreie Sitzblockaden, die durch die rein k\u00f6rperliche Anwesenheit von Personen gebildet werden, angewendet werden d\u00fcrfe. Die bis dahin extensive Aus\u00adlegung des Gewaltbegriffes widerspreche dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.<\/p>\n<p>Nur ein halbes Jahr danach verletzte der BGH diese verfassungsrichterliche Vorgabe. In seinem Urteil vom 20. Juli 1995<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> erfand er die so genannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung: Der Sitzblockierer halte nur das erste Auto rein psychisch, also ohne Gewalt, auf. Er instrumentalisiere dieses Auto jedoch zur materiellen Blockade f\u00fcr die nachfolgenden Fahrzeuge, die dann durch die ersten Autos physisch, also mit Gewalt, aufgehalten w\u00fcrden. Dieses Urteil hat in der anschlie\u00dfenden politischen und juristischen Praxis jedoch kaum Anklang gefunden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat dem BGH 1996 offensiv widersprochen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Noch etliche Jahre nach dem BGH-Urteil rehabilitierten Gerichte Pershing- und Cruise-missiles-BlockiererInnen in Wiederaufnahmeverfahren mit Hinweis auf die BVerfG-Rechtsprechung. Auf gewaltfreie Sitzblockaden z.B. gegen Castor-Transporte fand der \u00a7 240 keine Anwendung mehr.<\/p>\n<p>Der BGH f\u00e4hrt allerdings schon seit langem in dieser Frage einen Gegenkurs zum BVerfG, und dies durchaus aus politischen Gr\u00fcnden. Ein Wegbereiter des BGH-Urteils, Prof. Dr. Volker Krey, Richter am OLG Koblenz\/Trier, kommentierte 1995: \u201eDer jeweilige Standpunkt zur Frage, ob Sitzblockaden als N\u00f6tigung mit Gewalt zu bestrafen seien, ist seit langem zur \u201aErkennungsmelodie f\u00fcr links und rechts\u2018 geworden. Im \u00fcbrigen sei der Hinweis erlaubt, dass dem BGH ein weiteres Verdienst geb\u00fchrt: Er hat gegen\u00fcber einem Gericht, \u201adas aus dem Ruder l\u00e4uft\u2018, deutlich gemacht, wem die Kompetenz f\u00fcr die Auslegung und Anwendung von StGB und StPO zukommt.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Dagegen hatte das BVerfG gehalten, dass dem Gesetzgeber selbst die Kompetenz zukomme, eine Strafbarkeitsl\u00fccke gegebenenfalls durch ein neues Gesetz zu schlie\u00dfen, falls er meine, eine solche w\u00e4re durch eine Verfassungsgerichts\u00adentscheidung aufgetreten. An den Auseinandersetzungen um die Auslegung des \u00a7 240 StGB wird deutlich, dass dieser immer vor allem dazu dienen sollte, politisch unliebsamen Protest zu unterdr\u00fccken bzw. zu kriminalisieren.<\/p>\n<h4>Die Staatsanwaltschaft kennt kein V\u00f6lkerrecht<\/h4>\n<p>Wie die konkreten Verfahren in Frankfurt ausgehen werden, ist ungewiss. Gegen 20 Personen wurden Prozesse bereits gef\u00fchrt, gegen rund 40 Personen stehen diese noch aus. Das jeweilige Ergebnis h\u00e4ngt dabei in starkem Ma\u00dfe von der politischen Position des Richters ab.<\/p>\n<p>Der Frankfurter Amtsrichter Rupp hatte die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle erst gar nicht unterzeichnet. Das Landgericht zwang ihn jedoch zu einer Hauptverhandlung: Wenn er schon nicht verurteile, so hatte die Staatsanwaltschaft moniert, dann m\u00fcsse er die zur Debatte stehenden F\u00e4lle wenigstens ins Ordnungswidrigkeitenrecht \u00fcberleiten, mit andern Worten: ein Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngen. Am 14. Juni 2004 lie\u00df Rupp also gegen vier Angeklagte verhandeln. Dabei erteilte er der Staatsanwaltschaft eine schwere R\u00fcge: Sie benutze das Ordnungswidrigkeitenrecht, um eine Hauptverhandlung zu erzwingen. Den Vorwurf der N\u00f6tigung, an dem die Anklage unverdrossen festhielt, nahm Rupp unter Hinweis auf das BVerfG-Urteil von 1995 auseinander. Er verurteilte die Angeklagten schlie\u00dflich zu einem Bu\u00dfgeld von 5 Euro pro Person wegen Versto\u00dfes gegen das Versammlungsgesetz.<\/p>\n<p>Auch Richter Biernath hatte in einer Verhandlung gegen drei Angeklagte anf\u00e4nglich einen Freispruch angedeutet, kam am Ende jedoch blo\u00df zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbu\u00dfe. Er entsprach damit dem Wunsch der Angeklagten, die aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden an einem Ende des Verfahrens interessiert waren.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft h\u00e4lt n\u00e4mlich strikt an der Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH fest und will gegen jeden Freispruch in Berufung gehen. Insgesamt f\u00e4hrt die Richterschaft nicht diesen scharfen Kurs. Die Urteile bewegen sich zwischen Einstellungen gegen Bu\u00dfgeld, Verwarnungen mit Strafvorbehalt und Verurteilungen wegen N\u00f6tigung, meistens zu 15-20 Tagess\u00e4tzen. Im letzteren Falle unterstellen die RichterInnen ohne irgendwelche argumentative Abw\u00e4gungen, dass die Kriterien Gewalt und Verwerflichkeit des N\u00f6tigungsparagrafen erf\u00fcllt seien.<\/p>\n<p>Rupp und Biernath waren bislang die einzigen, die auf den v\u00f6lkerrechtswidrigen Charakter des Irak-Krieges, den die USA auch von ihrer Frankfurter Basis f\u00fchrten, Bezug nahmen. Ansonsten spielte diese Frage h\u00f6chstens f\u00fcr das Strafma\u00df eine Rolle. \u201eAuf dieses Glatteis f\u00fchren Sie mich nicht\u201c, lautete der Kommentar eines Richters. Rechtfertigungsgr\u00fcnde werden nicht diskutiert. Insgesamt liefert die Frankfurter Justiz in den Verfahren wegen der \u201eresist\u201c-Blockaden ein \u00fcberwiegend kl\u00e4gliches Selbstzeugnis.<\/p>\n<p>Immerhin sind etliche der verurteilten \u201eresistenten\u201c bereit, den Instanzenweg zu beschreiten, notfalls erneut bis zum Bundesverfassungsgericht. Das erste Verfahren vor dem Landgericht findet am 15. September statt. Bis Ende des Jahres sind etliche weitere Verfahren terminiert.<\/p>\n<p>PS: Nach Redaktionsschluss wurde bekannt, dass das Amtsgericht am 22. Juli vier Personen vom Vorwurf der N\u00f6tigung freigesprochen hat.<\/p>\n<h5>Martin Singe arbeitet im Sekretariat des Komitees f\u00fcr Grundrechte und Demokratie in K\u00f6ln. Aktuelle Gerichts-Termine k\u00f6nnen jederzeit beim Komitee erfragt werden (Tel.: 0221-9726920).<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Bericht von Polizeihauptkommissar W.S. v. 2.4.2003 (enthalten in einer Verfahrensakte)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> abgedr. in: Strafverteidiger 1995, H. 5, S. 242-245, Az.: 1 BvR 718\/89, 719\/89 u.a.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> abgedr. in: Neue Juristische Wochenschrift 1995, H. 40, S. 2643-2645, Az.: 1 StR 126\/95<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Urteil v. 24.6.1996, in: Neue Juristische Wochenschrift 1996, H. 50, S. 3351-3353<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Krey, V.: N\u00f6tigung durch Stra\u00dfenblockade, in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Strafrecht 1995, H. 11, S. 541-544 (542 f.)<\/h6>\n<h3>Bild: <a href=\"https:\/\/de.indymedia.org\/2003\/02\/42871.shtml\">Indymedia<\/a><\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Martin Singe Am 20. M\u00e4rz 2003 begannen die USA und ihre Verb\u00fcndeten Bagdad zu<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":12133,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,84],"tags":[689,750,798,1320,1501],"class_list":["post-8057","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-078","tag-gewahrsam","tag-hessen","tag-irak-krieg","tag-sitzblockaden","tag-versammlungsgesetz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8057","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8057"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8057\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/12133"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8057"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8057"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8057"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}