{"id":806,"date":"2011-11-07T10:20:15","date_gmt":"2011-11-07T10:20:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=806"},"modified":"2011-11-07T10:20:15","modified_gmt":"2011-11-07T10:20:15","slug":"der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=806","title":{"rendered":"Der liberale Rechtsstaat als Fassade &#8211; B\u00fcrgerrechte im Schatten polizeilicher Gewalt"},"content":{"rendered":"<p><b>Im M\u00e4rz 1978 erschien die <a title=\"0 (1978)\" href=\"\/zeitschrift\/1978-1984\/1978-2\/0-1978\/\">Nullnummer von &#8222;B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP&#8220;<\/a>. Hundert Ausgaben der Zeitschrift dokumentieren die Entwicklung dessen, was damals als &#8222;Polizei der Zukunft&#8220; propagiert wurde.<\/b><\/p>\n<p>Wie alles anfing: 1969, bald nach seiner Amts\u00fcbernahme, machte sich Bundespr\u00e4sident Gustav Heinemann zum emphatischen Sprecher der schon hier und dort knospenden Friedensforschung. In deren Umkreis gr\u00fcndete der Physiker und Erfinder Georg Zundel die Berghofstiftung f\u00fcr Friedens- und Konfliktforschung. Deren Konzepteschmiede, Dieter Senghaas an der Spitze, hatten eine umfassende Vorstellung von den Voraussetzungen und Geltungsbedingungen des Friedens und entsprechend dessen Bedrohungen.<\/p>\n<p>Also wurde neben der \u00fcblichen vor allem au\u00dfenpolitisch und international akzentuierten Friedensforschung \u00fcber R\u00fcstung, Abr\u00fcstung, Kriege und Kriegsursachen ein rarer Forschungszweig &#8222;Studien zur inneren Gewalt&#8220; aufgepfropft. Die Untersuchungen der kleinen Berghof-gef\u00f6rderten Forschungsgruppe r\u00fcckten die Institutionen und Wirkungen des staatlichen Gewaltmonopols in den Mittelpunkt. Der Forschungszusammenhang erhielt darum das Namensk\u00fcrzel &#8222;Polizeiprojekt.&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Im Zuge des sich auf die staatlichen Einrichtungen zur Aus\u00fcbung legitimer Gewalt im Innern verj\u00fcngenden Interesses war fr\u00fch zu bemerken, dass alle Untersuchungen und Bewertungen auf verl\u00e4ssliche Informationen angewiesen sind. An solchen aber haperte es, es sei denn, man wollte sich unzul\u00e4ssigerweise auf die Institutionen der Polizei und die von diesen weitgehend abh\u00e4ngigen Presse als Quelle der Informationen begn\u00fcgen. Das aber h\u00e4tte bedeutet, bei Untersuchungen zu Einrichtungen und Aktivit\u00e4ten der Polizei selbst zu deren abh\u00e4ngiger Gr\u00f6\u00dfe zu werden.<\/p>\n<p>So kam es M\u00e4rz 1978 zur Null-Nummer von CILIP. Das Heft erscheint seitdem dreimal pro Jahr, bis zur Nr. 7 gro\u00dfformatig in DIN A4. Das Akronym &#8222;CILIP&#8220;, n\u00e4mlich &#8222;Civil Liberties and Police&#8220;, zeigte seine doppelte Erscheinungsweise an: in Deutsch und in Englisch. Die zweisprachige Auflage entsprach der Absicht, CILIP in Themen und Mitarbeitenden zu einem europ\u00e4isch-angels\u00e4chsischen Organ zu machen. Allerdings gestaltete sich die Suche nach kooperationsf\u00e4higen Forschungsgruppen in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern als sehr schwierig, zudem war die doppelte Erscheinungsweise sehr arbeitsaufw\u00e4ndig und teuer.<\/p>\n<p>Die englische Ausgabe musste eingestellt werden. Aus &#8222;Civil Liberties and Police&#8220; wurde &#8222;B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei&#8220;; das englische K\u00fcrzel blieb, denn es hatte sich bei den LeserInnen schon festgesetzt. Die deutsche Ausgabe erschien fortan im \u00fcblichen Zeitschriftenformat und behielt nur noch englische Abstracts der deutschsprachigen Artikel. Thematisch beschrieb sie immer wieder Entwicklungen in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern und solche der Kooperation der Polizeien im Rahmen der EG\/EU, letzteres seit Ende der 80er Jahre in wachsendem Ma\u00dfe.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> CILIP besa\u00df und behielt jedoch ein bundesdeutsches Schwergewicht.<\/p>\n<p>Von der 78er Nullnummer an wurde ein doppeltes Ziel verfolgt. Zum einen ging es \u2013 und geht es seither \u2013 um einen emphatischen Informationsdienst. Ein gro\u00dfes Spektrum der Aufmerksamkeit wurde versprochen: Methoden und Probleme der Polizeiforschung; Strukturdaten, zeitgem\u00e4\u00df, zur Polizeientwicklung in Westeuropa; Ausk\u00fcnfte zu Rechtsentwicklung, Personaldaten, Einsatzmitteln; die Polizei in Aktion sollte in der BRD und anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern beschrieben werden, ebenso Probleme der Polizeikontrolle, der M\u00f6glichkeiten eine kritische \u00d6ffentlichkeit zu schaffen; Fallstudien sollten die informationelle D\u00fcrre mit einem anschaulichen Kontext bereichern; schlie\u00dflich kam es darauf an, allen Lesenden aufgrund von Dokumenten eine eigene Urteilsbildung zu erm\u00f6glichen. Zum anderen sollte der Informationsdienst mit gut aufgearbeiteten und triftigen Daten die Arbeit von kritischen B\u00fcrgerinnen- und B\u00fcrgergruppen unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Freilich: es ist leichter, zu behaupten, verl\u00e4sslich zu informieren, als diese Behauptung auch umzusetzen. Dazu bedarf es wenigstens zweier Voraussetzungen. Zum einen ist zu \u00fcberpr\u00fcfen, wo und wie die Daten gewonnen worden sind, ob sie gar &#8222;kreiert&#8220; wurden, kurz: wie es um die verl\u00e4ssliche Qualit\u00e4t der Informationen bestellt ist (&#8222;reliability&#8220;). Grunds\u00e4tzlich gilt: keine Information, die Menschen erheben und gebrauchen, ist keimfrei. Jede ist, und sei es nur minimal, interessengerichtet. Insofern sind Informationen, und drapierten sie sich noch so neutral, politisch. Zum anderen ist darauf zu achten, von welcher Perspektive aus und in Bezug auf welchen Kontext die versammelten Daten etwa zur Ausstattung der Polizei oder ihren Rechten u.\u00e4.m. interpretiert werden. Welche urteilenden Aussagen sollen mit ihnen belegt werden? Die lange Zeit mit der Forschungsgruppe &#8222;Das Monopol physischer Gewalt und der liberale Rechtstaat&#8220; weitgehend identische Redaktion von &#8222;B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei&#8220; hat sich immer erneut Gedanken dar\u00fcber gemacht, wie ihre eigenen Ziele inmitten des Hexenskessels kontroverser und kontrovers ausgelegter &#8222;Daten&#8220; so ann\u00e4herungsnah wie m\u00f6glich eingehalten werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Von eingestreuten Bemerkungen in den ersten Nummern und quer bis zur Nummer 99 im Jahre 2011 abgesehen, haben sich Herausgebende und AutorInnen, die lange als ein Kollektiv auftraten, in einer dichten zehnseitigen Beilage in Nr. 5. ge\u00e4u\u00dfert.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Sich und den Lesenden Klarheit \u00fcber in der Regel nur aus ihren Entstehungsbedingungen und zugleich in angemessenen Kontexten verst\u00e4ndlichen Daten zu verschaffen, ist umso mehr geboten, wenn man auf &#8222;Kommentarjournalismus&#8220; ebenso verzichten will wie auf eigenst\u00e4ndige analytische Beitr\u00e4ge. Das ist umso n\u00f6tiger, als f\u00fcr Daten (Statistiken) aus dem Scho\u00dfe der Polizei in besonderen Ma\u00dfe gilt: Sie sind amtlich &#8222;gerichtet&#8220;, sie enthalten, wie es in der seinerzeitigen Beilage hie\u00df, eine eigene &#8222;politische (und polizeiliche) Theorie&#8220;. Hinzu kommt, dass das sich insgeheim \u00e4ndert, was unter derselben Kategorie als Datum erfasst wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in Sachen Polizei die herk\u00f6mmliche, in sich konfliktreiche Doppelfunktion, B\u00fcrgerrechte zu sch\u00fctzen und die Sicherheit des Staates zu gew\u00e4hrleisten, einem &#8222;qualitativen Positionswechsel&#8220; unterzogen wird:<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Wie auf S. VI besagter Beilage schematisch dargestellt wird, finden solche signifikanten &#8222;Positionswechsel&#8220; von der &#8222;herk\u00f6mmlichen Polizei&#8220; zur &#8222;Polizei der Zukunft&#8220; nicht mit dem Hackebeil auf einmal und abrupt statt. Das Thema Kontinuit\u00e4t und Wandel gilt dauernd. Anscheinend gleiche oder nur quantitativ unterschiedene Gegebenheiten erhalten in verschiedenem Tempo neue Qualit\u00e4ten.<\/p>\n<p>&#8222;Die Polizei der Zukunft ist unterwegs&#8220;, lautete die Gegenwartsprophetie 1980. &#8222;Die seither, seit der Konsolidierung des modernen Staates prim\u00e4r repressiv ausgerichtete Polizei wird durch eine Polizei der Pr\u00e4vention modernen Typs abgel\u00f6st \u2026 Geschah fr\u00fcher im Wesentlichen \u2026 die Pr\u00e4vention durch die Repression, wird heute in zunehmender Weise die Repression pr\u00e4ventiv vorverlagert. Zugespitzt gesprochen: Die Verlaufsform der Repression ist heute die Pr\u00e4vention.&#8220; Im Vollzuge dieses &#8222;Griffwechsels&#8220; treten an die Stelle aktueller Gefahren &#8222;Gefahren&#8220;, die &#8222;noch nicht genau verortet werden k\u00f6nnen&#8220;. Darum wird &#8222;geopolizeilich&#8220; im Sinne einer &#8222;Raumdeckung&#8220; verfahren. &#8222;\u2026die Polizei wird zu einer Verk\u00f6rperung der Gesellschaftspolitik und \u201asickert\u2018 demgem\u00e4\u00df in alle Poren der Gesellschaft.&#8220; Entsprechend indizieren die Indikatoren verschieden und Verschiedenes.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>1978 \u2013 2012: Welch ein Wandel der Institution Polizei<\/h4>\n<p>Mehr als einem wahrhaft teilnehmenden Beobachter, wie dem Verfasser dieses Einleitungsartikels zur 100. Nummer nach \u00fcber drei\u00dfig Jahren erinnerlich war, zeigen die zur\u00fcckliegenden 99 CILIP-Hefte schwerpunkthaft einzeln und in ihrer dreiheftigen Kontinuit\u00e4t in all den Jahren auf qualitativ hohem Niveau das, was sich in einer zentralen Institution, dem &#8222;Herz des Staates&#8220;<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> tat, spiegelte, wider- und gegenspiegelte.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Der informationsdienstliche Verzicht auf eine weitere Kreise einbeziehende Analysen ist hin und wieder bedauerlich. Er erh\u00f6ht indes die analytische Brauchbarkeit der aufbereiteten Daten und Vorg\u00e4nge f\u00fcr diejenigen, die sie scheuklappenlos zur Kenntnis nehmen. Die Polizei(en) und ihre Probleme werden in doppeltem Sinne kenntlich. Sie sind in erweitertem, zun\u00e4chst vor allem staatlichen Kontext auf verl\u00e4sslicher Grundlage zu beurteilen. Probleme in doppeltem Sinne bedeutet zun\u00e4chst: Probleme, vor die sich die Polizei und die f\u00fcr sie zust\u00e4ndigen staatlichen Institutionen annehmen, gestellt zu sein. Ihre Reaktionen darauf oder ihre versuchte Pr\u00e4vention erkl\u00e4ren staats- und polizei-immanent rechtliche, institutionelle und handelnde \u00c4nderungen. &#8222;Doppelt&#8220; werden die Probleme am Ma\u00df des liberalen Rechtsstaats, b\u00fcrgerlicher Selbstbestimmung und der Grundrechte gemessen. Wenn und insoweit sie die Ma\u00dfverh\u00e4ltnisse verletzten, wenn nicht aufheben.<\/p>\n<p>Wer z\u00e4hlte die Themen und die Aspekte staatlicher Politik und Polizei, die in hundert Heften \u00fcber die Jahrzehnte hinweg von dem dauernd mittelarmen Informationsdienst traktiert worden sind? Die Hefte g\u00e4ben einen trefflich aufbereiteten ersten Schritt f\u00fcr eine eigene Politik- und Polizeigeschichte der Bundesrepublik im sicherheitspolitisch wie \u00f6konomisch finanziell verfilzten Europa \u2013 eine Geschichte, die den globalen, definitionsm\u00e4chtigen Markt-, Innovations- und Konkurrenzrahmen \u2013 die neue politische \u00d6konomie der nationalen und internationalen Sicherheit \u2013 ebenso wenig au\u00dfer acht lassen d\u00fcrfte, wie die allenfalls prinzipiell, nicht aktuell vorhersehbaren Gro\u00dfereignisse. Weltweit schlagen diese bis ins lokale Leben von Menschen durch. Das Abstrakte wird konkret. Man denke an den weithin friedlichen Kollaps der Sowjet-Union und ihrer Trabanten; man beobachte die durchschlagenden Effekte des letzten dynamischen, dauernde Verwerfungen schaffenden Rings der Globalisierung. Damit verbunden w\u00e4ren die eminenter werdenden Rollen asiatischer, aber auch lateinamerikanischer und \u2013 nach wie vor prim\u00e4r ausgebeutet \u2013 afrikanischer Staaten abzuw\u00e4gen; schlie\u00dflich w\u00e4ren die Effekte insbesondere des &#8222;11. September&#8220; zu pr\u00fcfen. Er ist zum Ereignis \u00fcber dem \u00fcblichen raschen Zeitverfall geworden. Nine-Eleven scheint freilich im Kontext der genannten Bestimmungskomplexe weniger &#8222;objektiv&#8220; zu sein. Er ist seinerseits mehr &#8222;objektiver Ausdruck&#8220; spezifischer westlich-angels\u00e4chsischer, kollektiv gewordener Herrschaftssubjektivismen. Kollektive Wahrnehmung und demgem\u00e4\u00df kollektives Ged\u00e4chtnis. An dieser Stelle sollen stattdessen aus dem Kontext von &#8222;B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei&#8220; nur einige, bundesdeutsch prim\u00e4r akzentuierte Aspekte in ihrem nicht herausgearbeiteten Zusammenhang herausgegriffen werden.<\/p>\n<h4>Zum t\u00e4glichen Ereignis geworden: Die Polizei der Zukunft<\/h4>\n<p>Um Entwicklungen erkennen und qualifizieren zu k\u00f6nnen, muss man historisch und systematisch ansetzen. Man muss den Typ, die Struktur und Funktion des Institution gewordenen Ph\u00e4nomens angeben k\u00f6nnen (Max Weber nannte das missverst\u00e4ndlich &#8222;Idealtyp&#8220;), um es dann in seiner Ver\u00e4nderungsgeschichte beobachten und identifizieren zu k\u00f6nnen. F\u00fcr die deutsche Polizei sollen drei Schlaglichter geworfen werden, gewonnen aus drei Publikationen von CILIP-Autoren.<\/p>\n<p>Albrecht Funk hat in seiner Habilitationsschrift dargelegt, wie die preu\u00dfisch-deutsche Polizei im 19. Jahrhundert staatszentrierte Kontur gewann und zugleich einschlie\u00dflich der Generalklausel eigenartig und differenziert verrechtlicht worden ist.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Generalklausel, 1794 im Preu\u00dfisch Allgemeinen Landrecht zum ersten Mal im Zuge einer Vor-Verfassung kodifiziert, besagt: Wenn der Staat in Gefahr ger\u00e4t, dann tritt der Ausnahmezustand ein. Konsequent werden w\u00e4hrend seines Bestehens alle Normen, die Staatsgewalt rechtlich vert\u00e4uen, vor\u00fcbergehend aufgehoben. Generell kann man feststellen: Moderne Verfassungs-, also Rechtsstaaten spannen ihren Rechtsbogen im- oder explizit staatsexistentiell immer vom (Verfassungs-)Recht zum vor- oder nachrechtlichen Ausnahmezustand (besser sogar im Plural formuliert: zu den Ausnahmezust\u00e4nden). Die Gefahr d\u00e4mmert dauernd. Dass der sicherheitspolitisch begr\u00fcndete Ausnahmezustand zur Quasi-Norm werde angesichts der Unm\u00f6glichkeit, das mehr als symbolisch zu verrechtlichen, was in der Gegenwart der Zuk\u00fcnfte &#8222;Sicherheit&#8220; bedeute. Der preu\u00dfisch-deutsche Versuch, die Polizei in extenso rechtlich einzuhegen, an dessen Exempel Funk den dominanten Begriff des &#8222;Rechtsstaats&#8220; seit dem 2. deutschen Kaiserreich 1871 exemplifiziert, besitzt den eminenten Vorzug, Staats-Gewalt durch ihre Legalisierung &#8222;rechtssicher&#8220; zu legitimieren. Der Vorzug kann dann in sein Gegenteil umschlagen, wenn Legalisierung als Prozedur allein \u00e4u\u00dferlichen Kriterien gen\u00fcgt. Dann l\u00e4sst ein formal korrekt zustande gekommenes Gesetz keine Zweifel \u00fcber das &#8222;richtige Recht&#8220; mehr zu.<\/p>\n<p>Um die &#8222;Polizei der Zukunft&#8220; (s.o.), heute die Polizei der galoppierend sich wandelnden Gegenwart zu verstehen, ist es wichtig, die Restauration der &#8222;alten&#8220; deutschen staatszentrierten Polizei in den ersten zwanzig Jahren der Bundesrepublik zu erfassen. Diese M\u00fche hat uns Falco Werkentin in seiner dicht belegten Dissertation abgenommen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Werkentin arbeitet heraus, dass die Verfassungsver\u00e4nderungen im Zuge der Notstandsgesetze 1968 \u2013 im Unterschied zu den Vor-Urteilen der Antinotstandsbewegung oder der Au\u00dferparlamentarischen Opposition (APO), Vor-Urteilen, denen der Autor dieses Artikels seinerzeit selbst anhing \u2013 nur die alte Realit\u00e4t der deutschen Polizei vor 1933 bundesdeutsch geh\u00e4utet wiederhergestellt haben. \u00dcber den typisch deutschen Versuch bis heute hinaus, Ausnahmen zu verrechtlichen \u2013 und damit das Recht ausnahmeabgr\u00fcndig werden zu lassen \u2013, habe die Restauration des Gewaltmonopols im Innern vor allem darin bestanden, alle nicht zuletzt durch die britischen und US-amerikanischen Alliierten anvisierten Reformen in Richtung einer Kommunalisierung der Polizei und damit auch einer potentiellen Demokratisierung zu blockieren bzw. aufzuheben. Dazu gesellten sich, antikommunistische Versuche, b\u00fcrgerkriegsfunktionale polizeiliche Ersatztruppen \u00e0 la Bundesgrenzschutz (BGS) zu schaffen \u2013 heute zur Bundespolizei transformiert.<\/p>\n<p>Ein anderer Versuch, grundrechtlich demokratisch widerspenstig, ist antikommunistischem Geist entsprungen. Dieser (Un-)Geist ist dabei, als Freund-Feind-Formel &#8222;freiheitlich demokratisch&#8220; verzuckert und vom Bundesverfassungsgericht, das sich seinen kontextbedingten Parteienverbotsurteilen 1952 und 1956 gegen\u00fcber unkritisch verh\u00e4lt, geadelt zur jederzeit mobil und flexibel einsetzbaren Faustformel des herrschenden Verfassungsausschlusswesens zu werden.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>1985 haben die damaligen Mitglieder der Polizei-Recherche-Truppe und gleichzeitigen CILIPianer ihre seinerzeit gesammelten, auch in den CILIP-Heften zuvor partiell ver\u00f6ffentlichten Erfahrungen mit der bundesdeutschen Polizei in einem Buch zusammengefasst. Dasselbe enthielt den nur im Ungef\u00e4hren m\u00f6glichen Versuch, den dynamischen Zustand des bundesdeutschen Gewaltmonopols im Innern zu vermessen \u2013 perfekt k\u00f6nnte er allenfalls nach lange abgestandener Geschichte gelingen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Wichtig im Zusammenhang des Vorhabens, das Handlungs- und Strukturprofil der Polizei mitten im Fluss nie nur aktuell erkennbarer Ver\u00e4nderungen zu schraffieren, sind besonders drei dynamische Merkmale bundesdeutscher Polizei nach ihrer Restauration 1968. (Diese wurde bei sich schon neu h\u00e4utender, instrumentell und funktional ver\u00e4ndernder Polizei im Zuge der bundesdeutschen Polizeiexpansion inmitten des sog. Einigungsprozesses 1990\/1991 national und international vollends abgeschlossen: Die vereinigte BRD wurde in ihrem Gewaltmonopol nach innen und au\u00dfen zeitgem\u00e4\u00df &#8222;normal&#8220;).<\/p>\n<p>Zum einen. Die Polizei wurde nach 1969 zu einer ungleich eigenst\u00e4ndigeren Staatseinrichtung als zuvor. Die vormals auff\u00e4lligen milit\u00e4rischen Analogien entfielen in Ausbildung, Ausr\u00fcstung und Funktion. Zum zweiten: Die tats\u00e4chliche und anscheinshafte Zivilisierung wurde von nun an rechtlich und funktional durch eine quantitativ und qualitativ ver\u00e4nderte Ausdehnung der inneren Gefahrensubjekte ihrerseits transformiert. Verk\u00fcrzt, aber trefflich gesagt. Gefahren gingen nicht mehr prim\u00e4r von erkenntlichen einzelnen St\u00f6rern und T\u00e4tern aus \u2013 und handele es sich auch nur um Gefahren im Verzug (pericula in mora). Gefahren wurden allgemein zu potentiellen Gr\u00f6\u00dfen. Also wurden die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu m\u00f6glichen Gefahren. Die Metapher des &#8222;Schl\u00e4fers&#8220; zeichnete sich schon ab. Sie kam nach dem 11.9.2001 en vogue. Gefahren kriminellen, gar terroristischen Verhaltens und damit f\u00fcr die allgemeine Sicherheit, so hei\u00dft es seitdem, sind gerade dort auszumachen, wo sie nicht zu sehen sind. Umso sublimere detektivische Methoden seien lange vor dem &#8222;T\u00e4tererwachen&#8220; anzuwenden. Zum dritten: Mit diesem Gefahren-, Erkenntnis- und Gefahrenabwehrwandel stimmt \u00fcberein, dass innere Sicherheit zur Gr\u00f6\u00dfe eigener Substanz wurde. 1972 wurde sie unter anderem von Innenminister Hans-Dietrich Genscher sozialliberal als &#8222;Innere Sicherheit&#8220; zum eigenen, das hei\u00dft eigendynamischen, als gesicherte Pr\u00e4misse gebrauchten Begriff.<\/p>\n<h4>Verunsichernde Expansion<\/h4>\n<p>Vor diesem Hintergrund versteht sich die F\u00fclle der Ver\u00e4nderungen. Sie m\u00fcsste selbst diejenigen in Atem halten, die die Gewalt nicht k\u00fcmmert, die &#8222;vom Staate&#8220; und seinen Gewaltmonopolfunktion\u00e4ren ausgeht. Die abweichenden B\u00fcrger, Deutsche oder \u2013 feine, aber umso tiefer sitzende Diskriminierung \u2013 &#8222;Deutsche mit Migrationshintergrund&#8220;, von den Ausl\u00e4ndern und Migrantinnen laut zu reden, werden als Risiko der Sicherheit gesehen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> &#8222;Die Polizei der Zukunft&#8220;, von CILIP 1978 vorgestellt, ist l\u00e4ngst in der gegenw\u00e4rtigen Polizei aufgehoben. Gesetze \u00fcber Gesetze, ein verwirrendes Gesetzesget\u00fcmmel unterschiedlicher, aber zusammenh\u00e4ngender Aspekte.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Man bezeichnete es ohne Schaden als B\u00fcrgerverwirrspiel, folgte es nicht einer mehrfachen Logik der verunsichernden Expansion. Diese verunsichernde Expansion mit periodisch anderen Schl\u00fcsselnamen \u00e0 la &#8222;Terroristen&#8220; und ihr &#8222;Sumpf&#8220;, &#8222;Organisierte Kriminalit\u00e4t&#8220;, erneut und geweitet &#8222;Internationaler Terrorismus&#8220; u.a.m. legitimiert alle m\u00f6glichen und neu erfundenen Vorkehrungen, um die staatlichen und die staatlich lizensierten privat formierten Sicherheiten zu st\u00e4rken. Deren Ende ist angesichts sicherheitspanisch unendlich vorstellbarer Gefahren nicht absehbar. Wie sollte die &#8222;Schule der M\u00f6glichkeiten&#8220;, von denen der d\u00e4nische Philosoph S\u00f6ren Kierkegaard, in seinem &#8222;Begriff der Angst&#8220; theologisch gesprochen hat, nicht global ma\u00dflos expandieren, wenn sozial, politisch und \u00f6konomisch alle festeren institutionellen D\u00e4mme brechen und Recht zum Beruhigungsplacebo wird. Mit der nur dem Anscheine nach paradoxen, allein dem legitimatorischen Schmelz dienenden, b\u00fcrgerrechrechtlich substantiellen und die Form des Rechts als berechenbare Richtgr\u00f6\u00dfe zertr\u00fcmmernden Verrechtlichung als funktionale Entrechtlichung h\u00e4ngen \u00fcberschneidend verst\u00e4rkende Entgrenzungen eng zusammen. Nicht zuletzt informations-, kommunikations-, nanotechnologisch und biometrisch m\u00f6gliche Feingriffe sich \u00fcberpurzelnder Innovationen heischen eine ewige Jagd nach einer soziopolitisch abstrakt planbaren Sicherheitsutopie. Dem dient die pr\u00e4ventive Kehre. Erstaunlich analog zu einer vorgeburtlichen Erkenntnis potentieller Krankheitsgene \u2013 als g\u00e4be es endlich der Nazis Traum, den machbaren &#8222;erbgesunden Menschen&#8220; \u2013, geht man darauf aus, eine kriminogen vorzeitig gereinigte Gesellschaft herzustellen. In ihr sollen die sperrigen &#8222;Abf\u00e4lle&#8220; vernachl\u00e4ssigbar werden \u2013 und warum nicht global in pr\u00e4ventiver Konkurrenz?! Wen k\u00fcmmert\u2019s, dass Horst Herold, ein pers\u00f6nlich all meiner auch pers\u00f6nlichen Kenntnis nach integrer Zeitgenosse, mit seinem durch ein angebliches kriminologisches &#8222;Erkenntnisprivileg&#8220; als BKA-Chef aufw\u00e4ndig erworbenen Kenntnissen und bewegten Rasterfahndungen, Telefon\u00fcberwachungen u.\u00e4.m. kl\u00e4glich scheiterte. Allein pers\u00f6nliche, allgemein politische und b\u00fcrgerrechtliche Kosten h\u00e4uften sich. Wen k\u00fcmmert\u2019s, dass George Bush jr., durch seinen US-amerikanisch global inszenierten &#8222;Krieg gegen den Terror&#8220; nicht wieder gut zu machende humane Kosten erzeugte.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> In einer perversen Solidarit\u00e4t vor allem westlich herrschender Figuren, bundesdeutsche eingeschlossen, wurden Kriegsursachen nicht allein 2003 im Irak geheimdienstlich er-funden und antiterroristische Kriege ihrem inhuman gezimmerten Feind mimetisch \u00e4hnlich.<\/p>\n<p>Entgrenzungen, Entgrenzungen, die BRD, die EU<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> \u2013 Ausdruck und Spielball eines Sicherheitsspiels ohne Grenzen. Nicht einmal ein \u00fcberragendes Herrschaftsinteresse ist klar fassbar \u2013 \u00e4hnlich dem altabsolutistischen des Imperialismus der Land- und Leute hungrigen Nationalstaaten im Werden mitsamt ihren Kolonialkriegen. Die heutigen Entgrenzungen sind tendenziell; sie sind darum nur nachpolitisch technologisch \u00f6konomisch abstrakt m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>Entgrenzungen<\/h4>\n<p>Nur drei Aspekte sind im anzustrebenden, hier aber nicht auch nur ansatzweise verwirklichbaren Panoptikum staatlicher, vor allem polizeilich umgesetzter, zum Milit\u00e4r hin und vom Milit\u00e4r her entdifferenzierter Sicherheit anzutippen.<\/p>\n<p>Zum ersten: die Surrogatfunktionen der Sicherheitsapparate und Sicherheitsbegriffe. Sie wurden in vielen CILIP-Nummern thematisiert. Sicherheit und ihre vielf\u00e4ltig zusammenspielenden, au\u00dfer aller Kontrollierbarkeit geratenen und immens kostenreichen Instanzen ersetzen Politik.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Die verfassungsgem\u00e4\u00df zust\u00e4ndigen Institutionen und Personen, unvermeidlich prim\u00e4r Charaktermasken, hierarchisieren sich intern zugunsten der formell weit \u00fcberlegenen Exekutive. Auch diese jedoch wird zur Fassade, einem legitimatorischen Waschb\u00e4renpelz. Am Exempel der beiden trefflichen CILIP-Nummern 90 und 91 (2008), &#8222;Sicherheitsarchitektur I Das Netz im Innern&#8220; und &#8222;Sicherheitsarchitektur II Europ\u00e4ische Gro\u00dfbaustelle&#8220; lie\u00dfe sich demonstrieren, dass das gro\u00dfe, attraktive Versprechen der b\u00fcrgerlichen Moderne, die sich verbreitenden &#8222;Verfassungsstaaten der Neuzeit&#8220;, verantwortliche Politik, nach manchen institutionellen Errungenschaften zu eitel Dunst und Schein zu werden.<\/p>\n<p>Und das, unbeschadet individueller F\u00e4higkeiten und Charaktere der scheinherrschenden und verantwortungshohlen Personen, die angetan mit den herrschenden Plateauschuhen im Lichterglanz der Medien daher wandeln. &#8222;Schuldig&#8220; am T\u00e4uschungsspektakel sind die &#8222;f\u00fchrenden&#8220; Personen allenfalls insofern, als sie unser aller Projektionen entsprechen (man lese Andersens M\u00e4rchen nach: &#8222;Von des Kaisers neuen Kleidern&#8220;). Sie behaupten wie wir, sie tr\u00fcgen neue, verantwortlich prunkende Kleider und gestalteten in ihrem Schlepptau den Kurs der politischen Dinge, dessen, was getan werde, r\u00f6misch antiquiert gesprochen: der res gestae, der erfolgten Handlungen und der Handlungen, die anstehen, res gerendae.<\/p>\n<p>Zum zweiten: Eine Tautologie des Scheins betrifft mit an erster Stelle, (fast) alles, was Recht ist, um Uwe Wesels Titel in Sachen Recht im umf\u00e4nglichen Bereich der Sicherheit ver\u00e4ndernd aufzugreifen. Das w\u00e4re eines langen Kapitels wert. Es spielt in den CILIP-Heften eine Dauerrolle. Nicht allein, dass Gesetzeswelle auf Gesetzeswelle folgt. Nicht erst f\u00fcr das Internet gilt, dass es nicht mehr unter Kontrolle zu bringen ist.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Nicht prim\u00e4r, dass viele Gesetze im sichernden Kontext des Staates (und seines Kapitals \u2013 wie seitenverkehrt) sicherheitsinstanzliche Grob- und Feingriffe ausdehnen, sublimieren, lockern, geheim nicht mehr kontrollierbar machen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Neben anderen Merkmalen oder ihrem Mangel hat sich vielmehr die Form der Gesetze ausgeleiert. Sie ist so mit unbestimmten Rechtsbegriffen bespickt, von hintergr\u00fcndig geltender Generalklausel nicht zu reden, dass die &#8222;unbegrenzte Auslegung&#8220;, die Bernd R\u00fcthers kenntnisreich an den NS-Gesetzen ger\u00fcgt hat, de lege lata, also in der Art der Gesetze geradezu notwendig ist.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Und je mehr sperrige soziotechnologische Sachverhalte, die sich dynamisch entwickeln, mit der eher statischen Institution des Rechts folgenbewusst, verantwortlich, zurechenbar gehegt und kontrollierbar gestaltet werden sollen, desto mehr nehmen rechtliche Regelungen einen hypertrophen Charakter an.<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Allein schon ihr mit L\u00fccken der Auslegung \u00fcberm\u00e4\u00dfig bespickter Umfang l\u00e4sst Rechtsicherheit im labyrinthischen Als-ob-Recht verlieren. Der Boden des Rechts, auf dem des B\u00fcrgers Sicherheit, die Kontrollf\u00e4higkeit justizinterner und parlamentarischer Instanzen u.a.m. stehen soll, ist nicht einmal mit der beliebten Metapher des Schweizer K\u00e4ses zu vergleichen. Letzterer wirkt dagegen geradezu wie ein Betonklotz.<\/p>\n<p>Ein letzter Hinweis zum dritten. Er macht darauf aufmerksam, dass und warum auch alle informationell fundierte Kritik in Gefahr ger\u00e4t, zu schweben und das an Dateninterpretation nicht mehr zu leisten, was ihre zweite, aber entscheidende Aufgabe w\u00e4re. Die Datenqualit\u00e4t zu testen, wurde von Anfang an zurecht als zentrale Aufgabe eines Informationsdienstes wie CILIP genannt. Um diese zureichend herauszufinden und die Informationen auszulegen, also ihren informationellen Wert anzugeben, bed\u00fcrfe es aber, so wurde zurecht verlangt, einer ausgewiesenen Informations- und Interpretationsbasis, dem, was man Validit\u00e4t nennt. Von Anfang an setzten wir den modernen Staat und sein von Weber so genanntes, ihm spezifisch eignendes Instrument, das Monopol legtimer physischer Gewaltsamkeit voraus. Das ist nicht unproblematisch, vor allem wenn man diesseits radikaler Herrschaftskritik darum wei\u00df, wie sehr sich die Instanzen und Funktionen, die das Monopol prim\u00e4r ausmachen, im Laufe der letzten Jahrhunderte ver\u00e4ndert haben. Ineins und getrennt mit der und von der kapitalistischen Entwicklung. Wir nahmen jedoch an, mit dem b\u00fcrgerlichen Rechtsstaat, wie er im Grundgesetz und seinem Organisationsteil (Art. 21 \u2013 Art. 146) vorgegeben ist und mit den Grundrechten, gem\u00e4\u00df Art. Abs. 3 GG unmittelbar \u00f6ffentlich geltende konstitutive Normen, einen Bezug gew\u00e4hlt zu haben, der eine valide Interpretationsbasis der pr\u00e4sentierten Informationen schon durch ihre Auswahl hergibt. Dieser grundrechtliche, also mehr als formell rechtsstaatliche Bezug sollte uns kritische Distanz erlauben. Mit und durch dieselbe wollten wir den demokratischen Souver\u00e4n, die Bev\u00f6lkerung, individuell einzeln und insgesamt, als unseren grundgesetzlichen Adressaten immanent ansprechen.<\/p>\n<p>Hat man nach fortlaufend punktueller und tagelang intensivierter Lekt\u00fcre von CILIP-Heften so viel Daten und Informationen im Kopf, wie diesem fasslich ist, ger\u00e4t man nicht nur in die N\u00e4he des Sch\u00fclers im 1. Teil des Faust. Vor allem dr\u00fcckt die F\u00fclle der verl\u00e4sslichen und validen Informationen \u2013 der seichten Passagen oder der irrelevant gewordenen sind nur sehr wenige \u2013 aufs politische Gem\u00fct und den damit verbundenen Mut, sich seines menschenrechtlich-demokratischen Verstandes zu bedienen. Ist es angemessen, sich auf Grundrechte und den darauf bezogenen liberalen Rechtsstaat als prinzipiell gegebene, nur hier oder dort etwa in Sachen &#8222;Innerer Sicherheit&#8220; gef\u00e4hrdete Grundlage zu beziehen und von daher die Kriterien der Validit\u00e4t zu gewinnen? Informationell geradezu \u00fcberdefinierte Einsichten aus 99 Heften sind kumulativ so massiv, dass zwei zentrale Pfeiler unserer Urteilsbildung ins Wanken geraten. Ist nicht gar n\u00fcchtern festzustellen \u2013 gerade um hochrangige Urteilsqualit\u00e4ten nicht lauwarm zu verw\u00e4ssern: Die haupts\u00e4chlichen Pfeiler unseren Urteilsbezugs liegen zerborsten in Brocken auf dem Boden einer kaum eindeutig zu nennenden, ihnen in jedem Fall nicht entsprechenden Verfassungswirklichkeit herum? Kann vom liberalen Rechtsstaats mit seiner Spitzenqualit\u00e4t, B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zuerst Rechtsicherheit zu gew\u00e4hrleisten, noch irgend die Rede sein, will man nicht im bunten Fiktionsspiel als Scharlatan mitwirken? Und wie steht es mit den &#8222;B\u00fcrgerrechten&#8220;, die als erster Ausdruck nicht zuf\u00e4llig auf allen CILIP-Heften fett und gro\u00df geschrieben stehen? Weniger in Sachen liberaler Rechts- und Verfassungsstaat als in Sachen B\u00fcrgerrechte, doch wohl weitgehend identisch mit den Grundrechten, ja mit einem zus\u00e4tzlichen politisch demokratischen Akzent versehen, sind wir gehalten, ein fast durchgehendes Vers\u00e4umnis einzugestehen. Wir haben diese B\u00fcrgerrechte, grundgesetzlich die Grundrechte, die meist in einem Atemzug mit den Menschenrechten gebraucht werden, wie selbstverst\u00e4ndlich vorausgesetzt. Wir haben folgerichtig wie selbstverst\u00e4ndlich dargestellt, wenn und insoweit die B\u00fcrgerrechte von ihrem durch die Koppula &#8222;und&#8220; verbundenen Partner, die Polizei, als profiliertem Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols im Innern gef\u00e4hrdet, verletzt oder verdreht worden oder in Gefahr sind. Obwohl wir jedoch etwa am verfassungsgerichtlich aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleiteten &#8222;informationellen Selbstbestimmungsrecht&#8220; jeder B\u00fcrgerin und jedes B\u00fcrgers gezeigt haben, wie sehr es polizeilich, geheimdienstlich und verfassungssch\u00fctzerisch vergarnt und entwirklicht wird, haben wir weder in Sachen Art. 2 GG, noch in Bezug auf andere B\u00fcrgerrechte klipp und klar eingestanden: das fr\u00fchneuzeitlich, zuerst im England des 17. Jahrhunderts besitzb\u00fcrgerlich begrenzte Recht auf die Unversehrtheit des eigenen K\u00f6rpers (habeas corpus), seinen pers\u00f6nlichen Kontext in der Integrit\u00e4t der eigenen Wohnung (my home is my castle), dieses zentrale Recht aller Personen ist heute bis zur Unkenntlichkeit durchl\u00f6chert. Gewiss nicht allein durch Fein- und Grobgriffe staatlicher Monopolgewaltinstanzen, jedoch hier schon eindeutig und nicht ohne weiteres wiederherzustellen. Was hie\u00dfe eine restitutio in integrum b\u00fcrgerrechtlich heute? Wie w\u00e4re sie rechtlich und au\u00dferrechtlich zu verwirklichen?<\/p>\n<p>So sehr der Informationsdienst CILIP, so ist zu hoffen, seine Qualit\u00e4t als <i>Informations<\/i>dienst beh\u00e4lt, so sehr wird es zuk\u00fcnftig erforderlich sein, \u00fcber die Basis der Validit\u00e4t ab und an zu r\u00e4sonieren. Gerade, dass &#8222;B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP&#8220; nicht sch\u00f6nen Luftballons nachjage oder in Gefahr gerate, den herrschenden doppelten Umgang mit den B\u00fcrgerrechten ein wenig im Sinne kritischer Kritik nachzu\u00e4ffen. So zu tun, als g\u00e4lten sie im Prinzip, wenn sie doch l\u00e4ngst fundamentlos geworden sind.<\/p>\n<p>Wohlan denn ins 2. Hundert der CILIP-Hefte! Verl\u00e4ssliche Informationen werden umso notwendiger, je prek\u00e4rer es um die B\u00fcrgerrechte und ihre Sicherheit als genuine Sicherheit aller B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einer auch darum ihrerseits prek\u00e4ren Demokratie steht.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr ist emeritierter Professor f\u00fcr Politikwissenschaft an der FU Berlin und Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> siehe zur ersten zusammenfassenden Publikation Funk, A. u.a.: Verrechtlichung und Verdr\u00e4ngung. Die B\u00fcrokratie und ihre Klientel, Wiesbaden 1984<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> s. die Nummern 30 (2\/1988) und 33 (2\/1989); zu den Verflechtungen europ\u00e4ischer Polizeien und eigenen europ\u00e4ischen Einrichtungen vergleiche Busch, H.: Grenzenlose Polizei. Neue Grenzen und polizeiliche Zusammenarbeit in Europa, M\u00fcnster 1995<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Cilip Nr. 5 (1980), Beilage S. I-X: Zur Konzeption von &#8222;CILIP-Polizei-Indikatoren&#8220;<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> ebd., S. V<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> ebd., S. VII ff.: III. Dimensionen polizeilicher Wirklichkeit und ihre entsprechenden Indikatoren<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> so der Titel der Terrorismusstudien von Hess, H. u.a.: Angriff auf das Herz des Staates. Soziale Entwicklung und Terrorismus, 2 Bde., Frankfurt\/M. 1988<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Als \u00e4ltestes, darum auch positionell herausgehobenes Projektmitglied war ich sozusagen bei CILIP und seinen Recherche- und Schreibaktionen immer dabei. Die gl\u00fccklicherweise gewonnenen Mitarbeitenden waren und sind indes Rechercheure und in ihrer kritischen Urteilskraft selbstbestimmt souver\u00e4ne Personen. Sie haben die ersten 99 Nummern von CILIP weitgehend ohne den Alten gemacht und gestaltet (sonst w\u00e4ren sie nicht jahrzehntelang auch in finanziell meist mageren Zeiten dabei geblieben). Einige wenige, die nicht mehr dabei sind, aber den Informationsdienst tragend bestimmten, will ich erw\u00e4hnen: Albrecht Funk, Falco Werkentin und immer noch f\u00fcr die Z\u00e4hlung der Todessch\u00fcsse u. a. zust\u00e4ndig: Otto Diederichs.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Funk, A.: Der starke Arm der Exekutive. Entstehungsgeschichte der preu\u00dfischen Polizei 1838-1914, Frankfurt\/M. 1985<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Werkentin, F.: Die Restauration der deutschen Polizei. Innere R\u00fcstung von 1945 bis zur Notstandsgesetzgebung, Frankfurt\/M. 1985. F. W. hat sp\u00e4ter die L\u00fccke, die das bundesrepublikanisch fixierte &#8222;Polizeiprojekt&#8220; gelassen hat zu einem beachtlichen Teil gef\u00fcllt. Siehe Werkentin, F.: Politische Strafjustiz in der \u00c4ra Ulbricht, Berlin 1995<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> siehe B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 93 (2\/2009): <a href=\"\/ausgabe\/i-93.htm\">Bundesdeutsche Geheimdienste \u2013 eine aufhaltsame Geschichte?<\/a>; erg\u00e4nzend: Narr, W.D.: fdGO \u2013 eine Formel f\u00fcr die Ewigkeit, in B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 94 (3\/2009), S. 66-72<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Busch, H. u. a.: Die Polizei in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt\/M., New York 1985<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> vgl. Narr, W.-D. (Hg.): Wir B\u00fcrger als Sicherheitsrisiko, Reinbek 1976<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> siehe nur beispielhaft illustrativ B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 82 (3\/2005): <a href=\"\/ausgabe\/i-82.htm\">RECHT der Polizei \u2013 POLIZEI des RECHTS&#8220;<\/a>, 86 (1\/2007): <a href=\"\/ausgabe\/i-86.htm\">Pr\u00e4vention und ihre Abgr\u00fcnde<\/a>, 79 (3\/2004): <a href=\"\/ausgabe\/i-79.htm\">Der neue Strafprozess: Herrschaft der Hilfsbeamten<\/a>, 81 (2\/2005): <a href=\"\/ausgabe\/i-81.htm\">Kontrolle des \u00f6ffentlichen Raums<\/a>, und vor allem 85 (3\/2006): <a href=\"\/ausgabe\/i-85.htm\">Hilfloser Datenschutz<\/a>. An diesen und anderen Heften, den Institutionen und Ma\u00dfnahmen, die sie behandeln und auf informationeller Grundlage zun\u00e4chst prim\u00e4r immanent bewertbar machen, f\u00e4llt nicht allein die un\u00fcbersehbare Banalit\u00e4t auf, dass (fast) alles mit allem zusammenh\u00e4ngt. Das auch. Geradezu ma\u00dflos ist vielmehr, wie expansiv, ja imperial die sicherheitserpichte Entsicherung alle staatlich kompetenten und Sicherungen berechenbar machenden Institutionen ihres Status auch im Rahmen der inneren staatlichen Gewaltenteilung beraubt. Der sich verschlingende Wirrwarr ergreift also die staatlichen, f\u00fcr die Sicherungen zust\u00e4ndigen Institutionen und Funktion\u00e4re selbst. Er emanzipiert sie vom gewaltenteiligen Kontext, durch die ihre Sicherungen verfassungskonform ihrerseits kontrollgesichert werden. Vom Nachtschattengew\u00e4chs der B\u00fcrgersicherheit ist allenfalls noch (alb-)zu tr\u00e4umen.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Von den CILIP-Heften, die in einem zu zitieren w\u00e4ren, will ich nur noch Nr. 80 (1\/2005): <a href=\"\/ausgabe\/i-80.htm\">Anti-Terrorismus \u2013 eine Zwischenbilanz<\/a>, eigens hervorheben.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Zum &#8222;Europa ohne Grenzen&#8220; vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 89 (1\/2008): <a href=\"\/ausgabe\/i-89.htm\">Europas Grenzen: innen \u2013 au\u00dfen<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> siehe symptomatisch zum erkenntlichen Siebtel der aus verantwortlichen H\u00e4nden geratenen Sicherheitsinstanzen und ihrer &#8222;nur&#8220; kaum noch zu ermessenden fiskalischen Aufwendungen Steve Coll\u2019s Sammelbesprechung: Our Secret American Security State, in: The New York Review of Books, February 9, 2012, pp. 25-27<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Siehe B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 98 (1\/2011): <a href=\"\/ausgabe\/i-98.htm\">Internet unter Kontrolle? Die Staatsgewalt im Web 2.0<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Man denke allein an die F\u00fclle strafprozessualer \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen im Umkreis der Telekommunikation, vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 79 (3\/2004): <a href=\"\/ausgabe\/i-79.htm\">Der neue Strafprozess: Herrschaft der Hilfsbeamten<\/a>; siehe zu einem neueren Beispiel die FZA = Funkzellenabfrage der s\u00e4chsischen Polizei nach dem 19.2.2011. Dazu siehe das Gutachten des s\u00e4chsischen Datenschutzbeauftragten und insgesamt den Bericht des Komitee f\u00fcr Grundrechte und Demokratie: Dresden im Februar 2011. Eine Untersuchung von Demonstrationsrecht und s\u00e4chsischer Praxis, K\u00f6ln, Januar 2012<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> Als Minimalexempel betrachte man im FZA-Zusammenhang \u00a7 100g StPO.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/11\/07\/der-liberale-rechtsstaat-als-fassade-buergerrechte-im-schatten-polizeilicher-gewalt\/#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Niklas Luhmanns Unterscheidung zwischen Recht als &#8222;Konditional&#8220;- und Recht als &#8222;Zweckprogramm&#8220; b\u00f6te einen ausbaubaren Ankn\u00fcpfungspunkt. In seinem Sinne m\u00fcsste Recht als zukunftsgerichtetes &#8222;Zweckprogramm&#8220; nicht nur f\u00fcglich vermieden werden, so Berechenbarkeit und Rechtssicherheit samt B\u00fcrgerrechten eine Rolle spielen. Weit \u00fcber Luhmann hinaus w\u00e4ren andere partizipative, dezentral gestufte Regelungsformen zu (er-)finden. Einerseits um solche Regelungen b\u00fcrgerrechtlich kommensurabel zu machen; andererseits um die Form des Rechts samt seinen Formgrenzen nicht schon in den Formulierungen des Rechts, vollends aber in seiner Implementation antirechtlich zu verkehren. &#8222;Wir&#8220; befinden uns mitten auf dem Weg in die Perversion. Vgl. Luhmann zuletzt in: Das Recht der Gesellschaft, Frankfurt\/M. 1993.<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Narr, Wolf-Dieter: Der liberale Rechtsstaat als Fassade. B\u00fcrgerrechte im Schatten polizeilicher Gewalt, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 100 (3\/2011), S. 3-16<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im M\u00e4rz 1978 erschien die Nullnummer von &#8222;B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP&#8220;. 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