{"id":8092,"date":"2004-09-30T10:01:09","date_gmt":"2004-09-30T10:01:09","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8092"},"modified":"2004-09-30T10:01:09","modified_gmt":"2004-09-30T10:01:09","slug":"chronologie-59","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8092","title":{"rendered":"Chronologie"},"content":{"rendered":"<h3>zusammengestellt von Martina Kant<\/h3>\n<p><strong>Juli 2004<\/strong><\/p>\n<p>01.07.: <strong>Weiter U-Haft wegen Berliner 1. Mai:<\/strong> Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beim Landgericht (LG) Berlin sind von den 70 Personen, die wegen der Vorf\u00e4lle am 1. Mai verhaftet wurden, 30 noch immer in U-Haft. Mindestens f\u00fcnf wurden bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt. Am 23.9. verurteilt das Amtsgericht (AG) Tiergarten einen 24-J\u00e4hrigen wegen Steinw\u00fcrfen und Widerstand zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.<\/p>\n<p>06.07.:<strong> Verbot der Stra\u00dfenbenutzung rechtswidrig: <\/strong>Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) L\u00fcneburg h\u00e4tte die Polizei anl\u00e4sslich der Anti-Cas\u00adtor-Proteste im Wendland im November 2002 einen Anwalt nicht hindern d\u00fcrfen, an einer Kontrollstelle die Stra\u00dfe zu betreten. Da er nicht zur Blockade wollte, habe er keine Gefahr dargestellt.<!--more--><\/p>\n<p>09.07.: <strong>Cannabis bleibt verboten:<\/strong> Das Bundesverfassungsgericht h\u00e4lt am Verbot des Besitzes auch geringer Mengen Haschisch fest und verwirft die Vorlage eines Bernauer Amtsrichters. Dieser hatte einen<br \/>\n20-J\u00e4hrigen, der mit f\u00fcnf Gramm Haschisch angetroffen wurde, freisprechen wollen. (Az.: 2 BvL 8\/02)<\/p>\n<p><strong>Sicherungsverwahrung abgesegnet:<\/strong> Der Bundesrat stimmt dem Gesetz \u00fcber die nachtr\u00e4gliche Sicherungsverwahrung \u201egef\u00e4hrlicher Straft\u00e4ter\u201c zu. Das am 29.7. in Kraft tretende Gesetz wird am 4.8. erstmals angewendet: Das LG Bad Kreuznach ordnet die Verwahrung eines<br \/>\n42-J\u00e4hrigen an, der 1994 absichtlich eine Frau angefahren und zu vergewaltigen versucht hatte.<\/p>\n<p>12.07.: <strong>Hamburg weist Mzoudi und El Motassadeq aus:<\/strong> Obwohl das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) Abdelghani Mzoudi freigesprochen und der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung Mounir El Motassadeqs aufgehoben hat, weist die Hamburger Innenbeh\u00f6rde die beiden als \u201eTerrorverd\u00e4chtige\u201c aus. Sie k\u00f6nnen jedoch nicht abgeschoben werden, solange die Revisions-Strafverfahren nicht abgeschlossen sind. Aufgrund eines Urteils des Hanseatischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 24.8. erh\u00e4lt Mzoudi die vorl\u00e4ufige Zulassung f\u00fcr die Fortsetzung seines Studiums (Az.: 3Nc 3\/04). Am 6.9. verbietet ihm jedoch die Innenbeh\u00f6rde das weitere Studium. Das OVG habe nur die hochschulrechtlichen und nicht die ausl\u00e4nderrechtlichen Fragen entschieden, Mzoudi sei nur geduldet bis zum Ende des Strafverfahrens.<\/p>\n<p>13.07.: <strong>Holger Pfahls verhaftet:<\/strong> Beamte der franz\u00f6sischen Polizei und Zielfahnder des Bundeskriminalamtes (BKA) verhaften in Paris den seit f\u00fcnf Jahren fl\u00fcchtigen ehemaligen Chef des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz. Pfahls soll 1991 als Verteidigungsstaatssekret\u00e4r f\u00fcr den Export von Sp\u00fcrpanzern nach Saudi-Arabien vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber rd. 1,9 Mio. Euro kassiert haben. Am 17.11. genehmigt ein Berufungsgericht die Auslieferung, die aber noch nicht vollzogen ist.<\/p>\n<p>14.07.: <strong>Bew\u00e4hrungsstrafen f\u00fcr K\u00f6lner Polizisten:<\/strong> Der BGH verwirft die Revision gegen das Urteil des LG K\u00f6ln, das die sechs Beamten im Juli 2003 zu Bew\u00e4hrungsstrafen zwischen zw\u00f6lf und 16 Monaten verurteilt hatte. Im Mai 2002 hatten sie einen Festgenommenen auf der Wache so misshandelt, dass dieser nach l\u00e4ngerem Koma verstarb.<\/p>\n<p>15.07.: <strong>K\u00f6lner SEK aufgel\u00f6st:<\/strong> Die K\u00f6lner Polizei l\u00f6st eines ihrer drei Sondereinsatzkommandos (SEK) auf und suspendiert sieben Beamte. Gegen Angeh\u00f6rige der Einheit wird u. a. wegen fahrl\u00e4ssiger T\u00f6tung, K\u00f6rperverletzung im Amt und versuchter Strafvereitelung ermittelt. (Siehe S. 82 f. in diesem Heft.)<\/p>\n<p><strong>Hessische HobbypolizistInnen:<\/strong> Der Landtag beschlie\u00dft ein Gesetz, das den Aufbau des bisher nur in vier Modellprojekten betriebenen Freiwilligen Polizeidienstes in allen Gemeinden erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p><strong>RZ-Prozess: <\/strong>Nach einem \u201eDeal\u201c mit der Bundesanwaltschaft verurteilt das Berliner Kammergericht Lothar Ebke wegen seiner Beteiligung am Anschlag der Revolution\u00e4ren Zellen (RZ) auf die Zentrale Sozialhilfestelle f\u00fcr Asylbewerber 1987 zu zwei Jahren Haft auf Bew\u00e4hrung.<\/p>\n<p>19.07.: <strong>Kein Bu\u00dfgeld f\u00fcr Blockade: <\/strong>Wegen Geringf\u00fcgigkeit stellt das Amtsgericht (AG) Hannover das Verfahren gegen vier M\u00e4nner ein, die im November 2003 einen Castor-Zug 33 Minuten aufgehalten hatten.<\/p>\n<p>20.07.: <strong>Rekrutengel\u00f6bnis in Berlin gest\u00f6rt:<\/strong> Tausend PolizistInnen sch\u00fctzen die Gel\u00f6bnisfeier im Bendler-Block vor 550 friedlich Demonstrierenden, die 300 Meter vor dem Platz anhalten m\u00fcssen. Ein Protest auf dem Platz gelingt nur zwei Personen, die sofort von Feldj\u00e4gern festgenommen werden.<\/p>\n<p>21.07.: <strong>Suizid mit Dienstwaffe:<\/strong> Ein 43-j\u00e4hriger Berliner Polizeioberkommissar erschie\u00dft sich auf der Dienststelle.<\/p>\n<p>22.07.: <strong>Baden-W\u00fcrttembergs Justizministerin tritt zur\u00fcck:<\/strong> Corinna Werwegk-Hertneck (FDP) stolpert \u00fcber die \u201eTelefon-Aff\u00e4re\u201c. Sie soll ihren Parteifreund, den vor einem Monat ebenfalls abgetretenen Wirtschaftsminister Walter D\u00f6ring dar\u00fcber informiert haben, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen einer Spenden-Aff\u00e4re ermittelt. Ihr Amtsvorg\u00e4nger Ulrich Goll (FDP) wird am 25.7. zu ihrem Nachfolger.<\/p>\n<p>26.07.: <strong>SEK schie\u00dft auf den Falschen:<\/strong> Ein 66-J\u00e4hriger, der in einem M\u00fcnchner Wohnhaus wild um sich schie\u00dft, kann von einem Nachbarn entwaffnet werden. Die Polizei trifft ein, als letzterer mit dem Gewehr des Rentners in der Hand aus dem Haus tritt. Die Beamten halten ihn f\u00e4lschlich f\u00fcr den Amokl\u00e4ufer. Weil er die Waffe nicht sofort fallen l\u00e4sst, schie\u00dft einer der Polizisten und trifft ihn in den Oberarm.<\/p>\n<p>29.07.: <strong>Versammlungsfreiheit auch f\u00fcr Neonazis:<\/strong> Das Bundesverfassungsgericht begr\u00fcndet einen Beschluss vom 23.6., der die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde der NPD-Nordrhein-Westfa\u00adlen gegen ein Demonstrationsverbot des OVG M\u00fcnster wiederhergestellt hatte: Eine Versammlung k\u00f6nne nicht allein wegen zu erwartender neonazistischer \u00c4u\u00dferungen verboten werden. (Az.: 1 BvQ 19\/04)<\/p>\n<p>30.07.: <strong>Hamburg verl\u00e4ngert Abschiebestopp:<\/strong> W\u00e4hrend der Bundesinnenminister \u00fcber die R\u00fcckf\u00fchrungsmodalit\u00e4ten verhandelt, verl\u00e4ngert die Hansestadt vorerst die Duldung f\u00fcr afghanische Fl\u00fcchtlinge. Sie gilt nicht f\u00fcr Straft\u00e4ter und \u201eTerrorverd\u00e4chtige\u201c.<\/p>\n<p><strong>Schleierfahndung gegen \u201eislamischen Terrorismus\u201c:<\/strong> Mit dieser Begr\u00fcndung werden in Niedersachsen bei landesweiten \u201eereignis- und verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen\u201c 541 Personen und 262 Fahrzeuge \u00fcberpr\u00fcft. Ergebnis: eine Festnahme aufgrund eines Abschiebehaftbefehls, eine Aufenthaltsermittlung, zwei Identit\u00e4tsfeststellungen und 126 Anhaltemeldungen. Eine \u00e4hnliche Kontrollaktion findet am 17.9. statt.<\/p>\n<p><strong>August 2004<\/strong><\/p>\n<p>03.08.: <strong>Kassler Polizisten nicht verurteilt:<\/strong> Gegen Geldbu\u00dfe von je 1.200 Euro stellt das AG Kassel das Verfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt ein. Die Beamten hatten im Juni 2002 einen 29-j\u00e4hrigen T\u00fcrken festgenommen. Dass sie ihn auf der Wache geohrfeigt hatten, sei dem\u00fctigend gewesen. Sie h\u00e4tten aber, so der Richter, unter Druck gestanden.<\/p>\n<p>04.08.: <strong>Halbjahresbericht des bayerischen Verfassungsschutzes:<\/strong> Bei der Vorstellung des Berichts revidiert Innenminister G\u00fcnther Beckstein seine Auffassung, die Neonaziszene entwickele eine Art \u201eBraune Armee Fraktion\u201c. Von den 5.500 in Bayern lebenden islamischen Extremisten, so Beckstein weiter, bef\u00fcrworteten etwa 500 Gewalt, 50 k\u00f6nnten Verbindungen zu terroristischen Netzwerken haben.<\/p>\n<p>06.08.: <strong>Letzter Politb\u00fcro-Prozess:<\/strong> Das LG Berlin verurteilt Siegfried Lorenz und Hans-Joachim B\u00f6hme wegen Beihilfe zum dreifachen Mord zu einem Jahr Haft auf Bew\u00e4hrung. Obwohl erst Ende der 80er Jahre ins Politb\u00fcro aufgestiegen, seien sie f\u00fcr den Schie\u00dfbefehl an der Mauer und damit f\u00fcr den Tod von Republikfl\u00fcchtigen verantwortlich, da sie es unterlassen h\u00e4tten, auf die \u00c4nderung des Befehls hinzuwirken. (Az.: 540-3\/03)<\/p>\n<p><strong>Tod nach SEK-Einsatz: <\/strong>Nachdem Nachbarn einen Schuss gemeldet hatten, dringen in den fr\u00fchen Morgenstunden SEK-Beamte in eine Wohnung in Berlin-Neuk\u00f6lln ein, rennen den Bewohner mit einem Eisenschild um und fesseln ihn. Kurz danach klagt der Festgenommene \u00fcber starke \u00dcbelkeit. Der Mann stirbt noch in der Wohnung. Die Polizei f\u00fchrt seinen Tod auf eine vorher bestehende Erkrankung zur\u00fcck.<\/p>\n<p>10.08.: <strong>Entsch\u00e4digung f\u00fcr La Belle-Opfer:<\/strong> Libyen zahlt den rund 160 deutschen Opfern des Anschlages auf die Berliner Diskothek La Belle von 1986 insgesamt 35 Mio. US-Dollar Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>11.08.: <strong>Freispruch f\u00fcr Polizisten:<\/strong> Das AG Frankfurt spricht zwei Polizisten aus Kelkheim vom Vorwurf der gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung im Amt bzw. der Strafvereitelung frei. Es sei unklar, ob sie im Mai 2003 einen Festgenommenen auf der Fahrt zur Wache geschlagen h\u00e4tten oder ob der gebrochene Augenh\u00f6hlenknochen des Mannes von der Auseinandersetzung in der Wohnung stamme, wo er randaliert habe.<\/p>\n<p>16.08.: <strong>Hessische DNA-Datei: <\/strong>Das Hessische Innenministerium gibt bekannt, dass in der ersten Jahresh\u00e4lfte 606 Verbrechen durch DNA-Analysen gekl\u00e4rt worden seien. Seit 1998 habe die Datei 2.073 \u00dcbereinstimmungen zwischen Tatortspuren und Personen sowie 655 zwischen Spuren verschiedener Tatorte geliefert. Derzeit sind rund 30.000 Datens\u00e4tze gespeichert.<\/p>\n<p><strong>Anschlag auf Asylunterkunft:<\/strong> Drei von Unbekannten auf das Heim in Calbe (Sachsen-Anhalt) geworfene Molotow-Cocktails schlagen vor dem Geb\u00e4ude auf und richten keine Sch\u00e4den an.<\/p>\n<p>17.08.: <strong>Polizeischuss auf Neonazi:<\/strong> Beim Versuch zwei rechtsextreme Plakatkleber in Altenburg (Th\u00fcringen) festzunehmen, l\u00f6st sich nach Aussage des Polizeibeamten ein Schuss aus seiner Waffe. Ein 18-j\u00e4h\u00adri\u00adger Neonazi erleidet einen Oberarmdurchschuss.<\/p>\n<p>18.08.: <strong>Lauschangriff-Statistik:<\/strong> Das Bundesjustizministerium teilt mit, dass im Jahre 2003 in neun L\u00e4ndern f\u00fcnfzig Objekte, darunter 35 Privatwohnungen, \u201eakustisch \u00fcberwacht\u201c wurden. (Siehe S. 81 f. in diesem Heft.)<\/p>\n<p>19.08.: <strong>Erfolgreicher deutscher Polizeihund: <\/strong>Laut Pressemitteilung des BKA hat ein belgischer Sch\u00e4ferhund deutscher Herkunft und Ausbildung im Dienste der kolumbianischen Polizei in einem Seecontainer in Cartagena 1.000 kg Kokain erschn\u00fcffelt. Sein beim Zollamt M\u00fcnchen Flughafen angestellter Kollege Nero musste sich laut Mitteilung vom 19.11. mit nur 10 kg zufrieden geben.<\/p>\n<p>21.08.: <strong>Razzia bei \u201eVandalen\u201c:<\/strong> 180 PolizistInnen, darunter ein SEK, l\u00f6sen eine Versammlung der Neonazi-Gruppe in Berlin-Karlshorst auf. Die Polizei \u00fcberpr\u00fcft 88 Personen, stellt mehrere Messer sicher und nimmt gegen zw\u00f6lf Personen Anzeigen wegen Versto\u00df gegen das Uniformverbot auf.<\/p>\n<p>23.08.: <strong>Freispruch f\u00fcr Johannes Weinrich:<\/strong> Aus Mangel an Beweisen spricht das LG Berlin den fr\u00fcheren \u201eCarlos\u201c-Komplizen von der Anklage des sechsfachen Mordes und der Beteiligung an drei Attentaten in Frankreich 1982 und 1983 frei. Weinrich sitzt wegen des Anschlags auf das Berliner Maison de France 1983 eine lebenslange Haftstrafe ab.<\/p>\n<p><strong>Ein Jahr wegen Widerstands:<\/strong> Das Amtsgericht Gie\u00dfen verurteilt einen<br \/>\n33-J\u00e4hrigen, weil er im Juni dieses Jahres einen Polizisten, der ihn verhaften wollte, mit einem Messer angegriffen und sich danach in seiner Wohnung verschanzt hatte, bis diese von einem SEK gest\u00fcrmt wurde.<\/p>\n<p><strong>Telefon\u00fcberwachung in Berlin:<\/strong> Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses verlangt einen j\u00e4hrlichen Bericht zur Telekommunikations\u00fcberwachung. 2003 wurden in Berlin 584 Anschl\u00fcsse \u00fcberwacht.<\/p>\n<p>25.08.: <strong>Neonazis durchs Brandenburger Tor:<\/strong> Im Anschluss an eine angemeldete Kundgebung vor der britischen Botschaft in Berlin marschieren 70 Neonazis ungehindert von der \u00fcberraschten Polizei durch das Wahrzeichen Berlins.<\/p>\n<p>26.08.: <strong>K\u00f6rperverletzung und Falschanzeige:<\/strong> Zu 18 und 21 Monaten Haft verurteilt das AG Hamburg zwei Polizisten, die eine 31-j\u00e4hrige Frau bei der R\u00e4umung einer Stra\u00dfe nach einer Demonstration verpr\u00fcgelt und sie anschlie\u00dfend wegen Widerstandes angezeigt hatten.<\/p>\n<p>27.08.: <strong>Berufsverbot in Baden-W\u00fcrttemberg: <\/strong>Kultusministerin Annette Schavan (CDU) best\u00e4tigt ihre Entscheidung, ein Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg nicht in den Schuldienst einzustellen. Der Verfassungsschutz stuft die Initiative als \u201elinksextremistisch\u201c ein.<\/p>\n<p><strong>September 2004<\/strong><\/p>\n<p>03.09.: <strong>Polizeipr\u00fcgel erneut vor Gericht:<\/strong> Im Berufungsverfahren gegen zwei Th\u00fcringer Polizisten wegen \u00dcbergriffen auf Zivilbeamte w\u00e4hrend einer Demonstration verk\u00fcrzt das Gericht die Bew\u00e4hrungsstrafen von 12 auf 10 Monate. Dadurch behalten die Polizisten ihren Beamtenstatus.<\/p>\n<p>08.09.: <strong>Bauwagenplatz in Hamburg-Barmbek ger\u00e4umt:<\/strong> Mit einem Gro\u00dfaufgebot von 1.400 Beamten r\u00e4umt die Polizei das \u201eWendebecken\u201c. Der Vertrag zwischen dem Bezirk und den 17 BewohnerInnen war Ende August ausgelaufen. Obwohl den BewohnerInnen von privater Seite ein Ersatzstandort angeboten worden war, verteidigt Stadtentwicklungs\u00adsenator Michael Freytag (CDU) die R\u00e4umung und erkl\u00e4rt, dass das \u201edauerhafte Leben in Bauwagen keine zul\u00e4ssige Wohnform\u201c sei.<\/p>\n<p>09.09.: <strong>Zweij\u00e4hrige Bilanz der Ausreiseeinrichtung F\u00fcrth:<\/strong> Seit September 2002 wurden 105 \u201eausreisepflichtige\u201c Personen in F\u00fcrth untergebracht; 66 weitere h\u00e4tten sich der Zuweisung entzogen und seien untergetaucht. Bei 40 Menschen konnte w\u00e4hrend der Unterbringung die Identit\u00e4t gekl\u00e4rt bzw. Ausreisedokumente beschafft werden, von ihnen wurden bereits 36 abgeschoben.<\/p>\n<p><strong>Demo-Geb\u00fchr in Hessen:<\/strong> Nach der neuen \u201eVerwaltungskostengeb\u00fchrenverordnung\u201c k\u00f6nnen die hessischen Kommunen ab sofort f\u00fcr Demonstrationen, denen Auflagen erteilt werden, eine Geb\u00fchr von bis zu 200 Euro kassieren.<\/p>\n<p>13.09.: <strong>Abschiebung per internationalem Charterflug:<\/strong> 17 afrikanische Fl\u00fcchtlinge werden mit einem f\u00fcr 140.000 Euro gemieteten Charterflugzeug nach Burkina Faso, Togo und Benin abgeschoben. Die Hamburger Innenbeh\u00f6rde hatte den Flug koordiniert. 70 Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) und ihre Kollegen aus Belgien und der Schweiz begleiten die Afrikaner.<\/p>\n<p>20.09.: <strong>Islam-Kongress verboten:<\/strong> Berlins Innensenator Ehrhart K\u00f6rting (SPD) verbietet den f\u00fcr Anfang Oktober geplanten \u201eErsten Arabischen Islamischen Kongress in Europa\u201c. Die Veranstalter h\u00e4tten im Kongress-Aufruf Selbstmordattentate in Israel gerechtfertigt und Widerstand<br \/>\ngegen \u201eamerikanischen, zionistischen Terror\u201c bejaht.<\/p>\n<p>23.09.: <strong>Geiselnehmer von SEK erschossen:<\/strong> Vor einem Frauenhaus in Neuss (NRW) passt ein 21-j\u00e4hriger Mann seine dort lebende Freundin ab und schl\u00e4gt auf sie ein. Als die Polizei eintrifft, h\u00e4lt er der Frau ein Messer an den Hals, schleppt sie in eine nahegelegene Garage und droht sie und sich selbst zu t\u00f6ten. Ein Beamter des daraufhin alarmierten SEK schie\u00dft auf den Mann, der 20 Minuten sp\u00e4ter an der Schussverletzung stirbt. Die Frau erleidet eine Schnittwunde.<\/p>\n<p>25.09.: <strong>NPD-Demonstration in Berlin verboten:<\/strong> Das Bundesverfassungsgericht best\u00e4tigt die Verbotsentscheidungen des VG und OVG Berlin, da es zu erwarten sei, dass es zu Volksverhetzungen komme. Unter dem Motto \u201eBerlin bleibt deutsch\u201c und \u201eKeine islamischen Zentren\u201c wollte die NPD durch den Bezirk Wedding ziehen, in dem \u00fcber 50 Prozent der BewohnerInnen nichtdeutscher Herkunft sind.<\/p>\n<p>27.09.: <strong>SEK erschie\u00dft 77-J\u00e4hrigen:<\/strong> Als ein Gerichtsvollzieher die Woh\u00adnung eines Mannes zwangsr\u00e4umen will, verschanzt sich dieser und droht sich oder den Gerichtsvollzieher zu erschie\u00dfen. Auf das herbeigerufene SEK er\u00f6ffnet der Rentner sofort das Feuer. Die Beamten erwidern die Sch\u00fcsse und treffen den 77-J\u00e4hrigen t\u00f6dlich.<\/p>\n<p><strong>Fahndungsplakate nach Berliner Mai-Krawallen:<\/strong> Die Berliner Polizei ver\u00f6ffentlicht \u2013 wie in den Vorjahren \u2013 bundesweit Fahndungsbilder von 21 mutma\u00dflichen Gewaltt\u00e4tern. Bis Mitte November k\u00f6nnen auf diese Weise f\u00fcnf Personen identifiziert und festgenommen werden.<\/p>\n<p>28.09.: <strong>Hohe Haftstrafe f\u00fcr Andrea Klump:<\/strong> Wegen Unterst\u00fctzung des Bombenanschlags auf einen Bus mit j\u00fcdischen Auswanderern 1991 in Budapest verurteilt das Stuttgarter OLG die fr\u00fchere Terroristin zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Insgesamt bildet das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zw\u00f6lf Jahren. Klump war 2001 wegen des versuchten Anschlags auf einen NATO-St\u00fctzpunkt in Spanien im Jahr 1988 bereits zu neun Jahren Haft verurteilt worden.<\/p>\n<p><strong>Oktober 2004<\/strong><\/p>\n<p>08.10.: <strong>BGS wird Bundespolizei:<\/strong> Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erteilt den Auftrag zu einem Gesetz, mit dem der Bundesgrenzschutz umbenannt werden und blaue Uniformen erhalten soll.<\/p>\n<p>12.10.: <strong>Kaplan abgeschoben:<\/strong> Der wegen R\u00e4delsf\u00fchrerschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilte Metin Kaplan wird \u00fcberraschend aus K\u00f6ln in die T\u00fcrkei abgeschoben, obwohl das Bundesverwaltungsgericht (BVG) noch nicht \u00fcber dessen Revision gegen die Abschiebung entschieden hat. Auf dem Instanbuler Flughafen wird Kaplan festgenommen. Am 7.12. best\u00e4tigt das BVG die Abschiebung nachtr\u00e4glich. Am 20.12. beginnt in Istanbul gegen ihn ein Verfahren wegen Hochverrat. Kaplan soll 1998 einen Sprengstoffanschlag auf das Mausoleum von Staatsgr\u00fcnder Mustafa Kemal Atat\u00fcrk geplant haben. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft.<\/p>\n<p>18.10.: <strong>Urteil nach Tod bei Abschiebung:<\/strong> Das LG Frankfurt verurteilt drei BGS-Beamte wegen K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge zu neun Monaten Haft auf Bew\u00e4hrung. Sie hatten 1999 den Sudanesen Aamir Ageeb bei dessen Abschiebung im Flugzeug derart heftig in den Sessel gedr\u00fcckt, um ihn am Schreien zu hindern, dass er erstickte.<\/p>\n<p>21.10.: <strong>Antisemitische Vorf\u00e4lle:<\/strong> In diesem Jahr hat die Berliner Amadeu-Antonio-Stif\u00adtung deutschlandweit bereits 53 \u00dcbergriffe auf j\u00fcdische Personen, Sch\u00e4ndungen von Friedh\u00f6fen oder Gedenkst\u00e4tten oder andere antisemitische Vorf\u00e4lle gez\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>Missbrauch im Abschiebegewahrsam geahndet:<\/strong> Wegen sexuellem Missbrauch an einer 17-j\u00e4hrigen Russin verurteilt das AG Tiergarten (Berlin) einen 37-j\u00e4hrigen Polizisten zu elf Monaten Haft auf Bew\u00e4hrung.<\/p>\n<p><strong>PKK-F\u00fchrung weiterhin kriminelle Vereinigung<\/strong>: Nach einem Urteil des BGH gilt die F\u00fchrungsebene der PKK weiterhin als kriminelle Vereinigung, auch wenn sie seit 2000 auf politische Straftaten in Deutschland verzichtet. Die PKK begehe aber weiterhin Urkunden- und ausl\u00e4nderrechtliche Delikte sowie innerhalb ihres internen Strafsystems K\u00f6rperverletzungen und Freiheitsberaubungen.<\/p>\n<p>30.10.: <strong>Stra\u00dfenschlacht bei Neonazi-Demo:<\/strong> In Potsdam demonstrieren 250 Neonazis aus sog. Freien Kameradschaften. Circa 1.000 Autonome blockieren die Demoroute. Die 1.200-Mann starke Polizei setzt daraufhin Wasserwerfer ein, es kommt zu einer einst\u00fcndigen Stra\u00dfenschlacht. Die Polizei nimmt 17 Autonome fest. Gegen acht werden Haftbefehle erlassen, sie werden jedoch gegen Auflagen ausgesetzt.<\/p>\n<p><strong>November 2004<\/strong><\/p>\n<p>04.11.: <strong>Kein Schmerzensgeld f\u00fcr Strafgefangene:<\/strong> Eine menschenunw\u00fcrdige und rechtswidrige Gef\u00e4ngnisunterbringung f\u00fchrt nicht zwingend zu einer Geldentsch\u00e4digung, so der BGH. Geklagt hatte ein Mann, der zwei Tage mit vier weiteren H\u00e4ftlingen eine 16 qm gro\u00dfe Zelle teilen musste. Die Toilette in der Zelle war lediglich durch einen Sichtschutz abgetrennt. Nach dem Urteil sei eine Entsch\u00e4digung von der Dauer und der Intensit\u00e4t des Eingriffs in die Menschenw\u00fcrde abh\u00e4ngig und von den Beweggr\u00fcnden der Beh\u00f6rde, denen im konkreten Fall keine schikan\u00f6se Absicht zugrunde gelegen h\u00e4tte (Az.: III ZR 361\/03). Der Betroffene k\u00fcndigt Verfassungsbeschwerde an.<\/p>\n<p>06.11.: <strong>Allgemeinverf\u00fcgung gegen Castor-Proteste erlaubt:<\/strong> Das OVG L\u00fcneburg best\u00e4tigt das Versammlungsverbot entlang der Transport\u00adstrecke. Zuvor hatte das VG L\u00fcneburg erstmals seit 1996 einen \u201epolizeilichen Notstand\u201c verneint, der Voraussetzung f\u00fcr eine solche Allgemeinverf\u00fcgung ist. Am 8.11. wird bei den Blockaden gegen den Castor-Transport auf dem franz\u00f6sischen Streckenabschnitt ein an die Gleise geketteter Demonstrant vom Zug \u00fcberrollt und get\u00f6tet. In zahlreichen St\u00e4dten kommt es zu spontanen Trauerkundgebungen. Die Blockaden und Demonstrationen gehen dennoch auch im nieders\u00e4chsischen Wendland weiter. Am Abend erreichen die Beh\u00e4lter das Zwischenlager Gorleben.<\/p>\n<p>11.11.: <strong>Verordnung zur Flughafensicherheit unwirksam:<\/strong> Das BVG kippt die nach dem 11. September 2001 erlassene Luftverkehrs-Zuver\u00adl\u00e4s\u00adsigkeits-\u00dcberpr\u00fcfungs-Verordnung, da sie teilweise nicht vom Gesetz gedeckt ist. Geklagt hatte ein Arbeiter des Flughafens M\u00fcnchen, der wegen seiner Milli-G\u00f6r\u00fcs-Mitgliedschaft als Sicherheitsrisiko entlassen worden war. Der Kl\u00e4ger muss zudem wieder eingestellt werden, da das Gericht durch ihn keine Gefahr f\u00fcr die Luftverkehrssicherheit sieht. (Az.: 3 C 33.03)<\/p>\n<p><strong>Scientology darf beobachtet werden:<\/strong> Nach einem Urteil des K\u00f6lner VG darf das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz weiterhin Scientology mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Als Begr\u00fcndung verwies das Gericht auf teilweise nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Quellen, nach denen die Organisation wesentliche Grund- und Menschenrechte au\u00dfer Kraft setzen oder einschr\u00e4nken wolle. (Az.: 20 K 1882\/03)<\/p>\n<p>12.11.: <strong>Spitzel in Hamburg aufgeflogen:<\/strong> Durch Zufall wird ein verdeckt arbeitender Polizeibeamter, der im Sommer 2003 in Hamburgs linker Szene eingeschleust wurde, enttarnt. Er hatte u. a. in der Anti-Hartz-Gruppe und im Hamburg-Umsonst-Plenum mitgearbeitet. Zuletzt interessierte er sich f\u00fcr die attac-AG \u201eSozialer Ungehorsam\u201c. Polizei und Senat schweigen bislang zu dem Vorfall.<\/p>\n<p>13.11.: <strong>Nazi-Aufmarsch in Halbe:<\/strong> 1.600 in- und ausl\u00e4ndische Rechtsextreme marschieren an der Kriegsgr\u00e4berst\u00e4tte in Brandenburg auf. Ein Aufgebot von 1.800 Polizisten h\u00e4lt rund 1.000 linke Gegendemonstranten fern. Das OVG Frankfurt (Oder) hatte am Tag zuvor die Polizeibeschwerde gegen den Nazi-Aufmarsch zur\u00fcckgewiesen. (Az.: 4 B 317\/04)<\/p>\n<p><strong>Al-Quds-Demonstration friedlich:<\/strong> Unter starkem Medieninteresse demonstrieren in Berlin knapp 800 Menschen \u00fcberwiegend arabischer Herkunft gegen Israel. Hinter einer Polizeiabsperrung versammeln sich rund 100 GegendemonstrantInnen, darunter Antifaschistische und j\u00fcdische Organisationen.<\/p>\n<p>14.11.: <strong>BKA-Mitarbeiter \u00fcberwacht:<\/strong> Nach einem Bericht des <em>Focus<\/em> hat BKA-Vize-Pr\u00e4sident Bernhard Falk \u00fcber ein Jahr lang die Verbindungsdaten der privaten und dienstlichen Telefonate aller Mitarbeiter eines Staatsschutzreferates kontrollieren lassen. Er verd\u00e4chtigte sie pauschal, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Die Ermittlungen bleiben jedoch ohne Ergebnis.<\/p>\n<p>17.11.: <strong>Hilfe zur libyschen Atomwaffenherstellung:<\/strong> In der Schweiz wird ein 61-j\u00e4hriger Deutscher festgenommen. Er soll Libyen in den Jahren 2001 bis 2003 bei dessen Atomprogramm unterst\u00fctzt haben. Gegen weitere Deutsche, die in einem illegalen Beschaffungsnetzwerk f\u00fcr Libyen aktiv gewesen sein sollen, wird ermittelt.<\/p>\n<p>21.11.: <strong>Muslime gegen islamistischen Terror:<\/strong> Rund 25.000 \u00fcberwiegend muslimische DemonstrantInnen ziehen friedlich durch K\u00f6ln. Aufgerufen hatte die T\u00fcrkisch-Islamische Union, um ein Zeichen gegen jede Art von Terror zu setzen. Unter den Teilnehmern und Rednern sind mehrere PolitikerInnen von den Gr\u00fcnen bis zur CSU.<\/p>\n<p>23.11.: <strong>Brandenburgs Verfassungsschutzchef abgel\u00f6st:<\/strong> Innenminister J\u00f6rg Sch\u00f6nbohm (CDU) k\u00fcndigt die Abl\u00f6sung Heiner Wegesins an. Ausl\u00f6ser sollen mehrere Pannen mit V-Leuten in den letzten Jahren gewesen sein. Nachfolgerin wird zum Jahresbeginn die derzeitige Polizeipr\u00e4sidentin von Frankfurt (Oder), Winfriede Schreiber.<\/p>\n<p>25.11.: <strong>Bankr\u00e4uber erschossen:<\/strong> Nach einem Bank\u00fcberfall in Ratingen bei D\u00fcsseldorf laufen die beiden R\u00e4uber zwei Zivilpolizisten in die Arme. Es kommt zum Schusswechsel. Dabei wird einer der T\u00e4ter erschossen, der zweite und ein Polizist werden schwer verletzt.<\/p>\n<p>26.11.: <strong>Bayerischer Briefbomber weggebombt:<\/strong> Ein 22-J\u00e4hriger t\u00f6tet sich mit einer selbstgebauten Sprengladung in Auretzdorf\/Landkreis Passau. Eine DNA-Analyse ergibt, dass es sich bei dem Toten um den Gesuchten handelt, der seit April neun Briefbomben zumeist an CSU- und SPD-Politiker verschickt hatte. Bei der Suche nach dem T\u00e4ter hatte das LKA 2.300 M\u00e4nner der Gemeinde Hutthurm zur Abgabe einer Speichelprobe f\u00fcr einen DNA-Abgleich aufgefordert. Der 22-J\u00e4hrige hatte einen Termin f\u00fcr den 27.11.<\/p>\n<p>27.11.: <strong>Menschenunw\u00fcrdige Fesselung:<\/strong> Nach einem Bericht der Fl\u00fcchtlingshilfsorganisation Pro Asyl wurden einer vietnamesischen Abschiebegefangenen in der JVA Dresden zwei Mal in Bauchlage H\u00e4nde und F\u00fc\u00dfe hinter dem R\u00fccken gefesselt und miteinander verbunden. Mit dieser \u201eSchaukelfesselung\u201c wollten die Beamten die angeblich suizidgef\u00e4hrdete Frau ruhigstellen. In den USA ist diese Fesselung verboten, da sie mehrfach zum Erstickungstod von Festgenommenen gef\u00fchrt hatte.<\/p>\n<p>28.11.: <strong>Verh\u00f6r mit Todesdrohung:<\/strong> Wie das NDR-Fernsehen berichtet, soll ein Schweriner Polizist einem Mordverd\u00e4chtigen bei einem Verh\u00f6r mit Erschie\u00dfung gedroht haben, um das Versteck eines vermissten<br \/>\n7-j\u00e4hrigen M\u00e4dchens zu erfahren. Der Anwalt des inzwischen verurteilten psychisch kranken M\u00f6rders sagt dem Sender, sein Mandant habe dies bereits in seinem Prozess Mitte Oktober zu Protokoll gegeben. Die Schweriner Staatsanwaltschaft leitet daraufhin ein Vorermittlungsverfahren ein.<\/p>\n<p>Martina Kant ist Redakteurin von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP und Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der Humanistischen Union e.V.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von Martina Kant Juli 2004 01.07.: Weiter U-Haft wegen Berliner 1. 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