{"id":8102,"date":"2005-01-30T10:22:07","date_gmt":"2005-01-30T10:22:07","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8102"},"modified":"2005-01-30T10:22:07","modified_gmt":"2005-01-30T10:22:07","slug":"ausser-spesen-nichts-gewesen-eine-bilanz-der-rasterfahndung-nach-dem-11-9-2001","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8102","title":{"rendered":"Au\u00dfer Spesen nichts gewesen?\u00a0Eine Bilanz der Rasterfahndung nach dem 11.9.2001"},"content":{"rendered":"<h3>von Martina Kant<\/h3>\n<p><strong>Die Daten von insgesamt rund 8,3 Millionen Menschen wurden im Zuge der bundesweiten Rasterfahndung nach den Anschl\u00e4gen vom 11.\u00a0September 2001 erhoben, verarbeitet und gerastert. Damit wurde bei jedem zehnten Bewohner dieses Landes in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Und wof\u00fcr? Dass die Rasterfahndung von Pleiten, Pech und Pannen begleitet war, offenbart nun auch ein Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA).<\/strong><\/p>\n<p>\u201eDas eigentliche Ziel, weitere \u201aSchl\u00e4fer\u2018 in Deutschland zu entdecken, wurde bisher nicht erreicht.\u201c Zu diesem ern\u00fcchternden Fazit kommt eine unter Verschluss gehaltene Evaluation der Kommission Staatsschutz des BKA von August letzten Jahres.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Kommission Staatsschutz hatte den Auftrag, die Erfahrungen mit den L\u00e4nderrasterfahndungen und der sog. Informationsverdichtung \u2013 dem eigentlichen Datenabgleich \u2013 durch das BKA nach dem 11.9.2001 zu untersuchen. Anhand des Berichtes l\u00e4sst sich nicht nur der Ablauf rekonstruieren, sondern es werden auch die massiven Probleme bei der Durchf\u00fchrung sichtbar. Die Schlussfolgerungen, die das BKA daraus zieht, gehen nicht etwa dahin, zuk\u00fcnftig auf die Rasterfahndung zu verzichten. Im Gegenteil: F\u00fcr die B\u00fcrgerrechte, insbesondere f\u00fcr das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist nichts Gutes zu erwarten.<!--more--><\/p>\n<p>R\u00fcckblende: Acht Tage nach den verheerenden Anschl\u00e4gen in New York und Washington ordneten die Berliner und Hamburger Innenbeh\u00f6rden als erste die Rasterfahndung zur Suche nach vermeintlichen \u201eSchl\u00e4fern\u201c an. Der Generalbundesanwalt hatte es zuvor abgelehnt, eine auf die Strafprozessordnung gest\u00fctzte bundesweite Rasterfahndung einzuleiten. Die Rasterfahndung der L\u00e4nder setzte auf die polizeiliche Hypothese, dass sich in Deutschland weitere, sich unauff\u00e4llig gebende potentielle \u201eislamistische\u201c Terroristen aufhielten, die Anschl\u00e4ge planten, sie vorbereiteten und ausf\u00fchren wollten und nur auf den Einsatzbefehl warteten. Anhand der Erkenntnisse, die die Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcber einen Teil der Attent\u00e4ter aus der Hamburger Zelle um Mohammed Atta hatten, wurden die Rasterkriterien entwickelt. Nachdem bereits weitere Bundesl\u00e4nder ebenfalls mit zum Teil unterschiedlichen Kriterien mit dem Rastern begonnen hatten, trat am 26.\u00a0September 2001 die \u201eKoordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus\u201c (KG IntTE)<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> auf den Plan. Ihre \u201eUnterarbeitsgruppe Raster\u201c legte bundesweit einheitlich geltende Kriterien fest: Alter: 18-40 Jahre, m\u00e4nnlich, Student\/ehemaliger Student, Wohnung im jeweiligen Bundesland, Religionszugeh\u00f6rigkeit Islam<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>, legaler Aufenthaltsstatus und Geburtsland oder Nationalit\u00e4t aus einer Liste von 26 Staaten mit \u00fcberwiegend moslemischer Bev\u00f6lkerung bzw. Staatenlose, Staatsangeh\u00f6rigkeit \u201eungekl\u00e4rt\u201c oder \u201eunbekannt\u201c. Diese Daten sollten die L\u00e4nder auf der Grundlage ihrer jeweiligen Landespolizeigesetze aus den Best\u00e4nden der Einwohnermelde\u00e4mter (EM\u00c4), Univer\u00adsi\u00adt\u00e4ten\/Fachhoch\u00adschulen und aus dem Ausl\u00e4nderzentralregister (AZR) erheben. Hier begann schon das erste Problem, denn die Polizeigesetze von Schleswig-Holstein und Niedersachsen kannten keine Befugnis zur Rasterfahndung; und Bremen hatte erst im August 2001 im Zuge der Novellierung den entsprechenden Paragrafen gestrichen. Dieser \u201eMangel\u201c wurde jedoch bis zum 24.10.2001 behoben.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Die Daten jener Personen, die in allen drei Best\u00e4nden (EM\u00c4, Uni, AZR) vorkamen und die Rasterkriterien erf\u00fcllten, wurden von den L\u00e4ndern an das BKA \u00fcbermittelt und dort als sog. Grunddatenbestand in der eigens daf\u00fcr eingerichteten Verbunddatei \u201eSchl\u00e4fer\u201c gespeichert. Einige L\u00e4nder hielten sich jedoch nicht an das vorgegebene Raster. Im BKA mussten diese Datens\u00e4tze, die dem Raster erkennbar nicht entsprachen, \u201ezum Teil automatisiert, zum \u00fcberwiegenden Teil jedoch manuell aussortiert\u201c werden. Die Datei \u201eSchl\u00e4fer\u201c enthielt letztendlich fast 32.000 Datens\u00e4tze, auf die das Raster zutraf (siehe Tabelle). Diese sog. Pr\u00fcff\u00e4lle stellten auch in den Augen des BKA eine nicht handhabbare Gr\u00f6\u00dfe dar, die \u201edurch weitere aufw\u00e4ndige Abgleiche eingegrenzt werden musste\u201c.<\/p>\n<p>Tab.: Anzahl der Grunddatenbest\u00e4nde der BKA-Datei \u201eSchl\u00e4fer\u201c<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"132\"><strong>Land \/ LKA<\/strong><\/td>\n<td width=\"76\"><strong>Datens\u00e4tze<\/strong><\/td>\n<td width=\"132\"><strong>Land \/ LKA<\/strong><\/td>\n<td width=\"76\"><strong>Datens\u00e4tze<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Baden-W\u00fcrttemberg<\/td>\n<td width=\"76\">3.800<\/td>\n<td width=\"132\">Niedersachsen<\/td>\n<td width=\"76\">2.588<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Bayern<\/td>\n<td width=\"76\">2.053<\/td>\n<td width=\"132\">Nordrhein-Westfalen<\/td>\n<td width=\"76\">11.004<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Berlin<\/td>\n<td width=\"76\">710<\/td>\n<td width=\"132\">Rheinland-Pfalz<\/td>\n<td width=\"76\">1.792<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Brandenburg<\/td>\n<td width=\"76\">333<\/td>\n<td width=\"132\">Saarland<\/td>\n<td width=\"76\">416<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Bremen<\/td>\n<td width=\"76\">546<\/td>\n<td width=\"132\">Sachsen<\/td>\n<td width=\"76\">1.317<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Hamburg<\/td>\n<td width=\"76\">811<\/td>\n<td width=\"132\">Sachsen-Anhalt<\/td>\n<td width=\"76\">1.292<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Hessen<\/td>\n<td width=\"76\">3.739<\/td>\n<td width=\"132\">Schleswig-Holstein<\/td>\n<td width=\"76\">534<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"132\">Mecklenburg-Vorpommern<\/td>\n<td width=\"76\">895<\/td>\n<td width=\"132\">Th\u00fcringen<\/td>\n<td width=\"76\">158<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"4\" width=\"416\"><strong>Gesamt\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 31.988<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h4>Erst \u201eautomatisierte Informationsverdichtung\u201c &#8230;<\/h4>\n<p>Um den Datenbestand zu reduzieren, erhoben die L\u00e4nder und das BKA weitere Daten, mit denen sie den Grunddatenbestand abgleichen wollten. Nach \u00dcberlegungen der KG IntTE kamen dabei die Daten von Personen in Frage, die besondere, f\u00fcr einen Anschlag relevante Kenntnisse erworben hatten, die Zugriff auf besondere Einsatzmittel f\u00fcr Anschl\u00e4ge hatten oder die sich an potentiellen Anschlagszielen aufgehalten hatten. Selbst Besucher des Berliner Reichstagsgeb\u00e4udes oder von Kernkraftwerken sollten erfasst werden. Bayern hat tats\u00e4chlich AKW-Besucher an das BKA gemeldet; diese Daten wurden letztlich aber nicht in den Abgleich aufgenommen.<\/p>\n<p>Im BKA wurden schlie\u00dflich 96 verschiedene Dateien in den Abgleich einbezogen. Darunter waren Personaldaten von Fluglizenzinhabern, Flugsch\u00fclern, Nutzern von Flugsimulatoren, Mitgliedern von Flugsportverb\u00e4nden und sogar die Kundendatei eines Vertriebs f\u00fcr Luftfahrtzubeh\u00f6r. Auch die Goethe-Institute lieferten flei\u00dfig Daten, denn viele ausl\u00e4ndische Studierende erwerben dort das notwendige Zertifikat \u00fcber ihre Deutschkenntnisse. Hinzu kamen die Daten von Gefahrgutlizenzinhabern und der Besch\u00e4ftigten von Flugh\u00e4fen, Kernkraftwerken, knapp zwei Dutzend Chemiefirmen, der Deutschen Bahn, Biolaboratorien und Forschungseinrichtungen. Neben polizeilichen Dateien aus dem INPOL-System<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> wurden auch Daten aus Durchsuchungen im \u201eTaliban-B\u00fcro\u201c Frankfurt\/Main von Februar und Juni 2001 verwendet. Das B\u00fcro war verd\u00e4chtigt worden, eine Art Konsulat des afghanischen Taliban-Regimes zu sein, aber auch damals schon ergaben sich keine Hinweise auf terroristische Verkn\u00fcpfungen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Die Rasterfahndung ergab hier eben\u00adfalls keinen einzigen \u201eTreffer\u201c.<\/p>\n<p>Insgesamt enthielten die Abgleichdateien \u00fcber 4 Millionen Datens\u00e4tze; dabei sind die polizeilichen Dateien INPOL, PIOS und DOK noch nicht einmal mitgerechnet. Am 8.\u00a0M\u00e4rz 2002, ein halbes Jahr nach den Anschl\u00e4gen, begann das BKA mit dem Datenabgleich und lie\u00df die Abgleichdateien gegen den Grunddatenbestand laufen.<\/p>\n<h4>&#8230; dann \u201eh\u00e4ndische\u201c Durchsicht<\/h4>\n<p>Nach dem automatisierten Abgleich gab es zun\u00e4chst 101.314 \u00dcbereinstimmungen zwischen den Abgleichdateien und dem Grunddatenbestand. Dabei handelte es sich jedoch nur um Namensidentit\u00e4ten, d.h. \u00dcbereinstimmung von mindestens zwei Namensbestandteilen und dem Geburtsjahr. Diese \u201eTreffer\u201c wurden den jeweiligen L\u00e4ndern, aus denen der Datensatz stammte, zur \u00dcberpr\u00fcfung \u00fcbermittelt. Sie wurden nun per Hand und weiteren Abkl\u00e4rungen auf die Zahl von ca. 3.450 tats\u00e4chlichen \u201ePersonenidentit\u00e4ten\u201c reduziert. In der Verbunddatei \u201eSchl\u00e4fer\u201c wurden von diesen nur 1.926 Datens\u00e4tze als m\u00f6gliche Verdachtsf\u00e4lle markiert. Aber auch hier gab es noch Doppelz\u00e4hlungen, so dass letztendlich 1.689 Personen \u00fcbrig blieben, die die L\u00e4nderpolizeien einzeln \u00fcberpr\u00fcft haben. Ein genauerer Blick auf die markierten Verdachtsf\u00e4lle zeigt den Unsinn, den die Rasterfahndung hervorbringt: Von den 1.926 Datens\u00e4tzen stammten allein 825 \u2013 also knapp 43 Prozent \u2013 aus den Datens\u00e4tzen der Goethe-Institute. Im BKA-Bericht wird dazu kleinlaut festgestellt, dass zum Teil Treffer aus den Goethe-Dateien auch gar nicht gekennzeichnet wurden, da sie sowieso kein weiteres Merkmal lieferten, sondern nur das Merkmal \u201eStudent\u201c best\u00e4tigten. Wozu also das Ganze? Ein fast ebenso gro\u00dfer Teil der Verdachtsf\u00e4lle (744 Markierungen) stammte aus dem Abgleich mit den INPOL-Dateien und hier fast ausschlie\u00dflich aus denen, die speziell nach den Anschl\u00e4gen vom 11.9. eingerichtet worden waren. Aber auch hier ergaben sich keinerlei Hinweise auf einen Terror-Verdacht &#8230;<\/p>\n<p>Die \u201eInformationsverdichtung\u201c im BKA dauerte insgesamt \u00fcber ein Jahr; am 31.\u00a0M\u00e4rz 2003 erkl\u00e4rte das Amt sie f\u00fcr beendet. Die Verbunddatei \u201eSchl\u00e4fer\u201c wurde am 30.\u00a0Juni 2003 gel\u00f6scht; dasselbe geschah bis zum 21.\u00a0Juli 2003 mit s\u00e4mtlichen Abgleichdateien.<\/p>\n<h4>Pleiten, Pech und Pannen<\/h4>\n<p>Der BKA-Bericht listet eine lange Reihe von Problemen auf, die w\u00e4hrend der mehr als 20 Monate dauernden Rasterfahndung auftraten. Die \u00fcberlange Dauer ist eines davon, auch seien dadurch \u201ewesentliche Ressourcen gebunden\u201c gewesen. Genaue Zahlen dar\u00fcber liefert die Evaluation nicht. Aus Nordrhein-Westfalen ist bekannt, dass Anfang 2002 noch bis zu 400 BeamtInnen f\u00fcr die Rasterfahndung und Spurenabkl\u00e4rung eingesetzt waren und f\u00fcr die allt\u00e4glichen Ermittlungen ausfielen.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Schon f\u00fcr die Planungsphase attestiert der Bericht schwere M\u00e4ngel, die \u201ezu einem erheblichen Mehraufwand in der Koordination gef\u00fchrt haben\u201c. Konkret kritisiert das BKA das zu grobmaschige Raster, das Folge des hohen Zeitdrucks gewesen sei. Zuk\u00fcnftig sei \u201ezwingend darauf zu achten, dass f\u00fcr die Planung &#8230; ausreichend Zeit zur Verf\u00fcgung steht.\u201c Auch das Kriterium \u201eWohnung im jeweiligen Bundesland\u201c erwies sich als ungeeignet, da viele Studenten nicht im selben Bundesland wohnten und studierten. Dadurch musste umst\u00e4ndlich zwischen den L\u00e4ndern die Zust\u00e4ndigkeit koordiniert werden. Herausragendes Problem bei der Datenerhebung sei gewesen, dass nicht \u00fcberall das Geburtsdatum abfragbar war, das ein wesentliches Merkmal zur Identifizierung einer Person sei. Auch h\u00e4tte es unterschiedliche Schreibweisen der Vor- und Zunamen gegeben. Die Daten seien in unterschiedlichen Formaten, mit unterschiedlicher Software und auf verschiedenen Datentr\u00e4gern angeliefert worden. Zum Teil seien auch vollst\u00e4ndige Personaldatenbest\u00e4nde ohne jede Vorsortierung \u00fcbergeben worden. Mit anderen Worten, das BKA hatte mit einem Datenchaos zu k\u00e4mpfen, das den eigentlichen Gewinn automatisierter Datenabgleiche komplett konterkarierte, n\u00e4mlich schnell aus gro\u00dfen Datenmengen eine kleine Anzahl \u201everd\u00e4chtiger\u201c Personen herauszufiltern.<\/p>\n<p>Damit sich diese Pleite nicht wiederholt, fordert der Bericht zuk\u00fcnftig eine \u201esinnvolle Datenbevorratung\u201c. Das meint neben der technischen Angleichung auch eine inhaltliche Vereinheitlichung, um den Polizeien \u2013 selbstverst\u00e4ndlich \u201eim Rahmen der rechtlichen M\u00f6glichkeiten\u201c \u2013 die erforderlichen Daten problemlos zur Verf\u00fcgung stellen zu k\u00f6nnen. Das betrifft z.B. die Dateien der Einwohnermelde\u00e4mter, die mit \u201eMuss\u201c-Feldern ausgestattet werden sollten. (Welche Daten genau gemeint sind, kann nur gemutma\u00dft werden. Bisher gibt es beispielsweise keine einheitliche Erfassung der Religionszugeh\u00f6rigkeit.) Auch sollten Beh\u00f6rden nur noch Daten in ihre Best\u00e4nde eingeben, die sie von offiziellen Dokumenten abschreiben k\u00f6nnen, um korrekte Schreibungen und Geburtsdaten zu garantieren. Um alle Zweifel auszuschlie\u00dfen, sei \u201edie Einf\u00fchrung\/ Schaf\u00adfung eindeutiger Identifizierungsmerkmale erforderlich (z.B. biometrische Daten, Sozialversicherungsnummer &#8230;)\u201c. Eine eindeutige Personenkennziffer oder ein Personenkennzeichen (PKZ) hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1969 und dann im Volksz\u00e4hlungsurteil von 1983 als verfassungswidrig eingestuft, da damit durch Verkn\u00fcpfung verschiedener Datenbest\u00e4nde ganze Pers\u00f6nlichkeitsprofile einer Person erstellt werden k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Auch die in der DDR praktizierte zentrale Melderegistrierung und die Erfassung der Bev\u00f6lkerung mit eindeutigen PKZ wurden nach der Wiedervereinigung wegen Verfassungswidrigkeit nach bundesdeutschem Recht abgeschafft.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Weitere Schwierigkeiten hatte das BKA mit den Abgleichdateien. Einen Teil davon hatte es \u2013 im \u00dcbrigen rechtswidrig \u2013 selbst erhoben, indem es Dachverb\u00e4nde anschrieb, die wiederum die Anforderung an ihre Mitglieder weitergaben.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Von den insgesamt 4.000 angeschriebenen Stellen lieferten lediglich 212 ihre Datenbest\u00e4nde. Die Qualit\u00e4t der Daten lie\u00df zu w\u00fcnschen \u00fcbrig, sie standen zum Teil in keinem Zusammenhang mit der Terroristensuche oder waren nicht vorgerastert. Selbst die von den L\u00e4ndern \u00fcbermittelten Abgleichdaten mussten aufw\u00e4ndig \u00fcberarbeitet werden. Offenbar wurde es teilweise vers\u00e4umt, die einzelnen Abgleichdateien nach ihrer Herkunft zu benennen, au\u00dferdem gingen zeitgleich die Dateien f\u00fcr Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen ein mit der Folge, dass niemand genau wusste, \u201ewelche Dateien tats\u00e4chlich und zu welchem Zweck angeliefert worden waren\u201c. Die Konfusion war komplett.<\/p>\n<h4>Die endlose Wunschliste des BKA<\/h4>\n<p>Beim Rastern w\u00fcnscht sich das BKA zuk\u00fcnftig Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten. Zwar hatte sich die KG IntTE darauf verst\u00e4ndigt, dass nur die \u201eVerdachtsf\u00e4lle\u201c beim Verfassungsschutz und BND angefragt w\u00fcrden. Dabei soll es zuk\u00fcnftig aber nicht bleiben: \u201eW\u00fcnschenswert w\u00e4re ein vollst\u00e4ndiger Abgleich der durch die Rasterfahndung erhobenen polizeilichen Daten.\u201c Nicht einmal die geringste Begr\u00fcndung h\u00e4lt das BKA f\u00fcr n\u00f6tig, es \u201eerscheint\u201c schlicht \u201enotwendig, die Daten der Dienste und der Polizeien miteinander zu verzahnen.\u201c Nicht nur das Trennungsgebot, sondern auch Zweckbindung von Daten und f\u00f6deralistisch gepr\u00e4gte Polizeigesetze sind dem BKA ein Dorn im Auge. So hatte die Unterarbeitsgruppe \u201eRaster\u201c vorgeschlagen, die BKA-Abgleich\u00addateien gleich komplett \u2013 und rechtswidrig \u2013 den L\u00e4ndern f\u00fcr weitere Abgleiche zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Idee wurde jedoch verworfen. Weiterbetrieben wurden hingegen Bestrebungen, die Landespolizeigesetze zu vereinheitlichen. Entsprechende Leitlinien, die die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Raster des AK II erarbeitet hat, wurden von der IMK am 31.5.2002 gebilligt. Sie sehen u.a. vor: einheitliche und im Ergebnis niedrigschwellige Voraussetzungen f\u00fcr eine Rasterfahndung hinsichtlich der geforderten \u201eGefahr\u201c, Anordnungsbefugnis bei der Polizei statt bei einem Richter und die Verpflichtung f\u00fcr \u00f6ffentliche und nicht-\u00f6ffentliche Stellen zur Herausgabe vorhandener Daten. Der BKA-Bericht empfiehlt zudem, dass die L\u00e4nder ihre weiteren Ma\u00dfnahmenkataloge hinsichtlich l\u00e4ngerfristiger Observation, Telekommunikations\u00fcberwachung, Lauschangriff und dem Einsatz von Verdeckten Ermittlern oder V-Leuten angleichen. Die sich bei der Rasterfahndung ergebenden \u201eTreffer\u201c sollen schlie\u00dflich auf \u201ebundeseinheitlichem Niveau\u201c \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das BKA wird insgesamt h\u00f6chst unzufrieden mit dem Ablauf und dem Resultat der Rasterfahndung gewesen sein. So ganz haben sich die L\u00e4nder dem BKA wohl auch nicht gebeugt und ihr Heft aus der Hand gegeben: Sie haben zum Teil eigenst\u00e4ndig ihre gerasterten F\u00e4lle \u00fcberpr\u00fcft, ohne auf die Ergebnisse des monatelang dauernden BKA-Ab\u00adgleichs zu warten. Entt\u00e4uscht stellt das BKA daher fest, dass \u201edas Ergebnis der Informationsverdichtung &#8230; letztendlich nur wenig Beachtung\u201c fand und \u201edie mit gro\u00dfem Aufwand markierten Datens\u00e4tze der Verbunddatei &#8230; im Jahr 2003 insgesamt gel\u00f6scht\u201c wurden.<\/p>\n<h4>Allgemeine Verunsicherung<\/h4>\n<p>H\u00e4mische Freude angesichts des Rasterfahndungsflops ist nicht angebracht. Es hat schlie\u00dflich nicht nur immense finanzielle bzw. personalwirtschaftliche, sondern auch massive b\u00fcrgerrechtliche \u201eSpesen\u201c gegeben. Diejenigen, die der \u00d6ffentlichkeit quasi apersonal als \u201eTreffer\u201c pr\u00e4sentiert wurden, haben die polizeilichen \u00dcberpr\u00fcfungsma\u00dfnahmen unmittelbar zu sp\u00fcren bekommen. Mit Vorladungen, Umfeld\u00fcberpr\u00fcfungen, Nachfragen bei Arbeitgebern etc. und das, obwohl gegen sie kein konkreter Verdacht vorlag \u2013 sie passten nur in ein bestimmtes Raster.<\/p>\n<p>Das BKA hat sich im Rahmen der Rasterfahndung eine Rolle angema\u00dft, die ihm qua Gesetz nicht zusteht; seine blo\u00dfe Unterst\u00fctzungsfunktion hat es dabei weit \u00fcberschritten und sich zum Herren des Verfahrens gemacht. Gleichzeitig treibt es eine Rechtsentwicklung voran, bei der Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung einer scheinbar effizienten Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung und -vorbeugung geopfert werden.<\/p>\n<p>Trotz des blamablen Ergebnisses verkaufen BKA, Polizei und Innenminister die Rasterfahndung weiterhin als probates Mittel zum Aufsp\u00fcren potentieller Terroristen. Allein schon die \u201eabschreckende Wirkung\u201c und der \u201eFahndungsdruck\u201c, der in fundamentalistischen Gruppen zu \u201eVerunsicherung\u201c gef\u00fchrt h\u00e4tte, gelten ihnen als Erfolg.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> So ist das im Rechtsstaat.<\/p>\n<h5>Martina Kant ist Redakteurin von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP und Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der Humanistischen Union.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bundeskriminalamt, Kommission Staatsschutz: Evaluation der Rasterfahndungen der L\u00e4nder und der Informationsverdichtung im Bundeskriminalamt anl\u00e4sslich des 11.09.2001; alle nicht anders gekennzeichneten Zitate entstammen dem Bericht.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die KG IntTE wurde am 18.9.2001 auf Beschluss des AK II der IMK gebildet; ihr geh\u00f6ren unter Vorsitz des BKA an: Unterausschuss \u201eF\u00fchrung, Einsatz und Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung (UA FEK), AG Kripo, Bundesgrenzschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt und Vertreter der Bundeswehr.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Da aktuell nur \u201ekatholisch\u201c, \u201eevangelisch\u201c und \u201esonstige\u201c erhoben wird, wurde bei der Rasterfahndung f\u00fcr Religionszugeh\u00f6rigkeit das Merkmal \u201esonstige\u201c ausgew\u00e4hlt.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 siehe dazu und zum weiteren Ablauf der Rasterfahndung: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 70 (3\/2001), S. 28-34 (33); B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 71 (1\/2002), S. 69-75; B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 73 (3\/2002), S. 89<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 hier: INPOL, APIS, APR, APOK, SPUDOK-USA, DOK-DOMESCH, DOK-Geldw\u00e4sche und eine Datei mit \u201ePassverlierern\u201c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. Die Welt v. 28.9.2001<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Rede von Innenminister Fritz Behrens anl\u00e4sslich der Pressekonferenz zur Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2002 am 17.3.2003 in D\u00fcsseldorf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BVerfGE 27,1 (Mikrozensus); BVerfGE 65, 1 (Volksz\u00e4hlung)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 vgl. Deutsche Vereinigung f\u00fcr Datenschutz: Presseerkl\u00e4rung v. 3.12.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 zur rechtlichen Problematik der Rolle des BKA siehe beispielhaft: Nieders\u00e4chsischer Datenschutzbeauftragter: 16. T\u00e4tigkeitsbericht 2001\/2002, S. 85-87<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0 Prondzinski, P.\u00a0v.: Rasterfahndung, in: Deutsches Polizeiblatt 2002, H. 6, S. 15-18 (18)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Martina Kant Die Daten von insgesamt rund 8,3 Millionen Menschen wurden im Zuge der<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,86],"tags":[309,661,779,805,1188],"class_list":["post-8102","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-080","tag-bundeskriminalamt","tag-gefahrenabwehr","tag-inpol","tag-it-technologie","tag-rasterfahndung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8102","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8102"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8102\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8102"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8102"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8102"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}