{"id":8105,"date":"2005-01-30T10:26:00","date_gmt":"2005-01-30T10:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8105"},"modified":"2005-01-30T10:26:00","modified_gmt":"2005-01-30T10:26:00","slug":"zurueck-zum-fremden-polizeirecht-anti-terror-gesetzgebung-im-zuwanderungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8105","title":{"rendered":"Zur\u00fcck zum Fremden-Polizeirecht?\u00a0Anti-Terror-Gesetzgebung im Zuwanderungsgesetz"},"content":{"rendered":"<h3>von Marei Pelzer<\/h3>\n<p><strong>Schon die Anti-Terrorpakete nach dem 11.\u00a0September 2001 schr\u00e4nkten vor allem die Rechte hier lebender MigrantInnen und Fl\u00fcchtlinge ein. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde der gesetzgeberische Aktionismus fortgesetzt.<\/strong><\/p>\n<p>Das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, enth\u00e4lt massive sicherheitspolitische Versch\u00e4rfungen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Darauf hatte vor allem die CDU\/CSU gedr\u00e4ngt, die ihren Einfluss aufgrund der Zustimmungsbed\u00fcrftigkeit des Gesetzes im Bundesrat geltend machen konnte. Die Auspr\u00e4gung des \u201eAusl\u00e4nderrechts\u201c als Gefahrenabwehrrecht wurde nicht nur beibehalten, sondern sogar noch ausgeweitet. Statt ein modernes Einwanderungsgesetz zu schaffen, wurde der Charakter eines \u201eFremden-Polizeirechts\u201c vordemokratischen Gepr\u00e4ges ausgebaut.<!--more--><\/p>\n<p>Sicherheitspolitischer Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Versch\u00e4rfung des Ausweisungsrechts. Wie schon in der Debatte um die Anti-Terror-Pakete von Ende 2001 machte sich die Union f\u00fcr eine Ausweisung auf blo\u00dfen Verdacht hin stark und argumentierte mit der falschen Behauptung, dass bisher nur rechtskr\u00e4ftig verurteilte Personen ausgewiesen und abgeschoben werden konnten.<\/p>\n<p>Gegen wen und gegen wie viele Personen sich die Ma\u00dfnahmen richten sollten, blieb dabei unklar. Bayerns Innenminister G\u00fcnther Beckstein sprach von bis zu 3.000 Menschen<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> und zielte dabei offenbar auf die Mitglieder missliebiger Ausl\u00e4ndervereine. Dar\u00fcber hinaus pr\u00e4sentierte er eine Liste von 20 Personen aus seinem Bundesland, bei denen es bis dahin nicht zu einer Ausweisung gekommen war. Tats\u00e4chlich, so demonstrierte der FDP-Abgeordnete Max Stadler, war jedoch bei einem Teil der Vorg\u00e4nge die Beweislage so d\u00fcrftig, dass auch ein versch\u00e4rftes Ausweisungsrecht keine Ausweisung erm\u00f6glicht h\u00e4tte. In einer weiteren Gruppe von F\u00e4llen lagen bereits bestandskr\u00e4ftige Ausweisungen vor, eine Person war schon au\u00dfer Landes geschafft. In einer dritten Gruppe schlie\u00dflich gab es tats\u00e4chliche Abschiebungshindernisse menschenrecht\u00adlicher Art, um die die Beh\u00f6rden auch nach einer Versch\u00e4rfung des Ausl\u00e4nderweisungsrechts nicht herumgekommen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Trotzdem hielt die Union an ihren Versch\u00e4rfungsvorschl\u00e4gen fest und f\u00fchrte die \u00d6ffentlichkeit bewusst in die Irre. Eine Verurteilung war schon vor der Verabschiedung der Anti-Terrorpakete f\u00fcr eine Ausweisung nicht notwendig.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Abs. 1 Ausl\u00e4ndergesetz konnten damals schon Ausl\u00e4nder ausgewiesen werden, deren Aufenthalt \u201edie \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen beeintr\u00e4chtigt\u201c. Die Bestimmungen, mit denen nach dem 11. September 2001 die Ausweisung weiter erleichtert wurde, setzten nicht einmal mehr ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren voraus. Es gen\u00fcgt seitdem vielmehr, dass der Ausl\u00e4nder bei einer sicherheitsrechtlichen Befragung falsch Auskunft gegeben hat. Eine weitere Versch\u00e4rfung des Ausweisungsrechts war deswegen in jedem Fall unn\u00f6tig.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>Ausweisung terrorismusverd\u00e4chtiger Ausl\u00e4nder<\/h4>\n<p>Unter den verschiedenen neuen Ausweisungsgr\u00fcnden findet sich nun auch die M\u00f6glichkeit der Ausweisung terrorismusverd\u00e4chtiger Ausl\u00e4nder. Verbunden wurde die neue Ausweisungsm\u00f6glichkeit mit einem beschleunigten Abschiebungsverfahren. Aufgrund des neuen \u00a7 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann die oberste Landesbeh\u00f6rde (oder durch \u00dcbernahme das Bundesinnenministerium) \u201egegen einen Ausl\u00e4nder auf Grund einer auf Tatsachen gest\u00fctzten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen\u201c. Das Besondere an dieser neuen Vorschrift ist, dass Ausweisungs- und Abschiebungsverfahren zusammengelegt wurden. Die Abschiebungsanordnung ist sofort vollziehbar, einer Androhung bedarf es nicht.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Abschiebungsanordnung reicht dabei eine Gefahrenprognose aus, die sich auf Tatsachen st\u00fctzen muss. Welche Beweiskraft die Tatsachen jedoch haben sollen, bleibt unklar. Auch jeder Verdacht gr\u00fcndet sich auf Tatsachenfeststellungen. Hier besteht die Gefahr, dass es zu Abschiebungen kommt, die sich auf einen blo\u00dfen Verdacht gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Rechtsmittel m\u00fcssen innerhalb von sieben Tagen beim Bundesverwaltungsgericht (\u00a7 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO) eingelegt werden. Eine ergangene Fl\u00fcchtlingsanerkennung oder die Feststellung anderweitiger menschenrechtlich begr\u00fcndeter Abschiebungsverbote (\u00a7 60 Abs. 1 bis 8 AufenthG) durch das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge sollen f\u00fcr die Entscheidung nach \u00a7 58a AufenthG nicht bindend sein. Sie sollen vielmehr erneut eigenst\u00e4ndig von der obersten Landesbeh\u00f6rde bzw. dem Bundesinnenminister gepr\u00fcft werden. Fl\u00fcchtlingsschutz und anderweitiger menschenrechtlicher Abschiebungsschutz werden so zur Disposition derjenigen Akteure gestellt, die bereits ein einseitiges, nicht selten politisches Interesse an der Abschiebung entwickelt haben.<\/p>\n<p>Fraglich ist, auf wie viele Personen das neue Verfahren angewendet werden wird. W\u00e4hrend der Verhandlungen um die Neuregelungen wurde in den Medien kolportiert, Polizei und Verfassungsschutz gingen von 270 so genannten \u201eTop-Gef\u00e4hrdern\u201c in Deutschland aus. Anfang 2005 berichtete nun das Nachrichtenmagazin \u201eDer Spiegel\u201c, die Richter am Bundesverwaltungsgericht w\u00fcrden mit bis zu 2.000 Abschiebeverfahren j\u00e4hrlich nach dem neuen Recht rechnen.<\/p>\n<p>Gegen diese Behauptung wandte sich umgehend die Vizepr\u00e4sidentin des Bundesverwaltungsgerichts Marion Eckertz-H\u00f6fer. Die Richterin bezeichnete diese Zahl als ma\u00dflose Spekulation. F\u00fcr das Verfahren nach \u00a7 58a AufenthG gelte eine Eingriffsschwelle von erheblicher H\u00f6he. Die Gef\u00e4hrdung m\u00fcsse von ganz erheblicher Bedeutung sein, \u201ein einer Reihe mit Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit \u2013 also Verbrechen der Art, wie sie beispielsweise Hauptanklagepunkte in den N\u00fcrnberger Prozessen waren\u201c.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Es bleibt zu hoffen, dass dieser Hinweis bei den Innenministern abschreckende Wirkung zeitigt.<\/p>\n<h4>\u201eHassprediger\u201c<\/h4>\n<p>Zu dem neuen sicherheitspolitischen Arsenal geh\u00f6rt auch die M\u00f6glichkeit, so genannte \u201eHassprediger\u201c auszuweisen. Wer \u00f6ffentlich z.B. terroristische Taten in einer Weise billigt oder daf\u00fcr wirbt, die geeignet ist, die \u00f6ffentliche Sicherheit oder Ordnung zu st\u00f6ren, kann k\u00fcnftig ausgewiesen werden (\u00a7 55 AufenthG).<\/p>\n<p>Noch vor In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes wurde Mitte Dezember 2004 der Iman der Mevlana-Moschee in Berlin-Kreuzberg wegen \u201eHetzreden\u201c ausgewiesen. Der seit 1971 in Deutschland lebende t\u00fcrkische Geistliche habe durch die Billigung terroristischer Straftaten das friedliche Zusammenleben erheblich gest\u00f6rt \u2013 entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht am 22. M\u00e4rz 2005 und best\u00e4tigte damit die Ausweisung der Berliner Innenbeh\u00f6rde.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Der Iman habe \u201ein Gewalt verherrlichender Weise M\u00e4rtyrer in Jerusalem und Bagdad gepriesen\u201c und damit Assoziationen zu terroristischen Selbstmordattentaten hergestellt. Die \u00c4u\u00dferungen seien nicht von seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit gedeckt.<\/p>\n<p>So entschlossen die Ausweisung von so genannten \u201eHasspredigern\u201c daherkommen mag, so wenig k\u00f6nnen sie tats\u00e4chlich bewirken. Personen, die an terroristischen Anschl\u00e4gen beteiligt waren, sind in der Regel gerade nicht vorher \u00f6ffentlich als \u201eHassprediger\u201c in Erscheinung getreten. Blo\u00dfe Meinungs\u00e4u\u00dferungen hingegen mit der Ausweisung zu sanktionieren, ist undemokratisch.<\/p>\n<h4>Regelanfragen beim Verfassungsschutz<\/h4>\n<p>Die Union hat mit gro\u00dfem Get\u00f6se durchgesetzt, was schon l\u00e4ngst Realit\u00e4t ist, n\u00e4mlich verpflichtende Regelanfragen beim Verfassungsschutz vor der Einb\u00fcrgerung. Bereits in Reaktion auf den 11. September 2001 haben alle Bundesl\u00e4nder diese Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen bei Einb\u00fcrgerungen eingef\u00fchrt. Die Rechtsgrundlage hierf\u00fcr hatte die rot-gr\u00fcne Staatsb\u00fcrgerschaftsreform geliefert. Gest\u00fctzt auf diese Regelung \u00fcberpr\u00fcfte z.B. Hamburg 11.030 Einb\u00fcrgerungswillige im Jahre 2002 und 8.302 im Jahre 2003.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> In der Praxis f\u00fchrt die Regelanfrage bei den Verfassungsschutz\u00e4mtern dazu, dass sich die Einb\u00fcrgerungen noch weiter in die L\u00e4nge ziehen. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse kommen so gut wie nie zu Tage oder haben wenig Substanz. Die geheimdienstliche \u00dcber\u00adpr\u00fcfung f\u00fchrt vor allem zu Misstrauen auf Seiten der Migranten: F\u00fcr die zum Teil schon seit mehreren Generationen in Deutschland Lebenden ist das Einb\u00fcrgerungsverfahren noch unattraktiver geworden.<\/p>\n<p>Auch die nun obligatorischen Anfragen beim Verfassungsschutz vor der Erteilung oder Verl\u00e4ngerung eines Aufenthaltstitels sind heute schon m\u00f6glich. Die Resultate sind auch hier dieselben: Kaum relevante Erkenntnisse, die Verfahren ziehen sich in die L\u00e4nge, die Betroffenen werden stigmatisiert.<\/p>\n<h4>Warndatei<\/h4>\n<p>Die rot-gr\u00fcne Bundesregierung k\u00fcndigte bereits im Zuge der Beratungen um das Zuwanderungsgesetz an, sich f\u00fcr eine \u201evisumsrechtliche Warndatei\u201c auf europ\u00e4ischer Ebene einzusetzen. Alle Stellen, die Visa und Aufenthaltsgenehmigungen erteilen, sollen Zugriff auf eine zentrale Datei bekommen, in der die Personen und Organisationen erfasst werden sollen, die im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise etc. aufgefallen sind. Daneben soll eine Beobachtung von Personen erm\u00f6glicht werden, die aus Staaten eingereist sind, in denen \u201eislamistische Terroristen vornehmlich angeworben werden\u201c. Erfasst werden sollen \u2013 so die Pl\u00e4ne \u2013 auch Personen, die sich durch die Einladung bestimmter Ausl\u00e4nder verd\u00e4chtig gemacht h\u00e4tten. Die Datei soll \u201ezur Feststellung von Versagensgr\u00fcnden oder zur Pr\u00fcfung von Sicherheitsbedenken im Visumverfahren\u201c EU-weit aufgebaut werden.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Einen entsprechenden Vorschlag hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr gemacht, wonach der Visa-Datentausch zwischen Mitgliedstaaten geregelt werden soll.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Dieser Vorschlag wird derzeit im Rat und seinen Gremien gepr\u00fcft. Bundesinnenminister Schily setzt sich auf EU-Ebene daf\u00fcr ein, dass die Warndatei in das geplante Visa-Informationssystem (VIS) der 25 EU-Staaten integriert wird. Dieses System solle auch von der Polizei genutzt werden k\u00f6nnen. Diese Zweckentfremdung ist aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden problematisch. Mit einer Verabschiedung des Rechtsaktes wird bis Ende 2005 gerechnet.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<h4>Sicherungshaft: nur verschoben?<\/h4>\n<p>Als einziges Mitglied des Europarats hatte Gro\u00dfbritannien die Sicherungshaft 2001 eingef\u00fchrt und seine Verpflichtungen aus Art. 5 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Recht auf Freiheit und Sicherheit) bis auf weiteres au\u00dfer Kraft gesetzt und den Notstand nach Art. 15 EMRK erkl\u00e4rt. Das britische House of Lords erkl\u00e4rte diese Sicherungshaft schlie\u00dflich am 16. Dezember 2004 f\u00fcr unwirksam. Es sei mit wesentlichen nationalen und internationalen Menschenrechtsgarantien nicht vereinbar. Die Rolle von unabh\u00e4ngigen Richtern, das Recht zu interpretieren und \u2013 auch gegen die Exekutive \u2013 zur Anwendung zu bringen, sei ein herausragendes Merkmal moderner demokratischer Staaten, ein Fundament jeglicher Rechtsstaatlichkeit.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>In Deutschland wurde die Sicherungshaft f\u00fcr terrorismusverd\u00e4chtige Personen zun\u00e4chst nicht eingef\u00fchrt. Die Debatte dar\u00fcber stellt jedoch einen Dammbruch dar. Bundesinnenminister Otto Schily hatte gefordert, Ausl\u00e4nder, die aus v\u00f6lkerrechtlichen Gr\u00fcnden nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen, in Sicherungshaft zu nehmen. Unionspolitiker hatten vorgeschlagen, diese Haft ohne Anklage und ohne Verurteilung auf zwei Jahre zu begrenzen und eine gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung zu erm\u00f6glichen.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Vertreter von CDU\/CSU haben Bundesinnenminister Schily ernsthaft aufgefordert, er solle die erforderlichen Schritte zur \u201eLockerung des absoluten Abschiebeschutzes nach der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention einfordern\u201c, damit kriminelle Extremisten letztlich auch abgeschoben werden k\u00f6nnen, also auch unter die Folter. Sie bewegen sich damit auf das US-amerikanische Modell des \u201eout-sourcing\u201c der Folter zu.<\/p>\n<h5>Marei Pelzer ist Juristin und arbeitet als rechtspolitische Referentin bei PRO ASYL.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> BGBl. I 2004, Nr. 41, S. 1950<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Die Welt v. 25.3.2004; die tageszeitung v. 29.3.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Deutscher Anwaltverein: Presseerkl\u00e4rung v. 18.3.2004, <a href=\"http:\/\/www.anwaltverein.de\/03\">www.anwaltverein.de\/03<\/a>\/02\/ 2004\/17-04.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Marx, R.: Terrorismusvorbehalt des Zuwanderungsgesetzes, in: Zeitschrift f\u00fcr Ausl\u00e4nderrecht 2004, H. 8, S. 275-282<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> S\u00fcddeutsche Zeitung v. 31.1.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Az.: OVG 3 S 17.05<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Freie und Hansestadt Hamburg, Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2003, Hamburg 2004, S. 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Die Welt v. 27.5.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> KOM (2004) 835<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> www.zuwanderung.de\/2_eu-recht.html<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Lord Bingham of Cornhill, 2004, UKHL 56, A (FC) and others (appelants) vs. Secretary of State for the Home Department (respondent), u.a. Ziffer 42<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Berliner Zeitung v. 24.5.2004<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Marei Pelzer Schon die Anti-Terrorpakete nach dem 11.\u00a0September 2001 schr\u00e4nkten vor allem die Rechte<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,86],"tags":[154,210,257,955],"class_list":["post-8105","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-080","tag-krieg-gegen-den-terror","tag-anti-terrorpakete","tag-auslaenderrecht","tag-migration"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8105","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8105"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8105\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8105"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8105"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8105"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}