{"id":8119,"date":"2005-01-30T10:45:31","date_gmt":"2005-01-30T10:45:31","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8119"},"modified":"2005-01-30T10:45:31","modified_gmt":"2005-01-30T10:45:31","slug":"folter-absolut-relativ-das-fragwuerdige-am-daschner-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8119","title":{"rendered":"Folter absolut relativ &#8211;\u00a0Das Fragw\u00fcrdige am Daschner-Urteil"},"content":{"rendered":"<p><strong>Nicht die milde Strafe macht das Daschner-Urteil des Frank\u00adfurter Landgerichts problematisch, sondern die Behandlung der Folter als individuelles Fehlverhalten.<\/strong><\/p>\n<p>\u201eWo h\u00f6rt das auf?\u201c, fragt David Simpson in der \u201eLondon Review of Books\u201c. Anlass der Frage sind die Folterbilder, die auch britische Soldaten aus dem Irak mit nach Hause gebracht haben. \u201eDie Ereignisse im Gef\u00e4ngnis Abu Ghraib &#8230; scheinen sich \u00fcberall in der hilflosen Politik der \u201aKoalition der Willigen\u2018 zu wiederholen: selbst die D\u00e4nen haben nun offenkundig ihren Skandal. Die Fotografien britischer Untaten, die publik wurden, als ein gl\u00fcckloser britischer Soldat seinen Film einem Laden der \u00f6rtlichen Hauptstra\u00dfe zum Entwickeln gegeben hatte, pr\u00e4sentieren das Lager Bread Basket wahrscheinlich als ein anderes sch\u00e4ndliches Beispiel. Die Fotografien sind schwer zu erkennen. Sind die aufeinander gepressten F\u00e4uste und die schweren Stiefel, mitten in der Luft eingefangen, dazu ausersehen, Knochen von wehrlosen Gefangenen zu brechen und sie zu verletzen oder wurden sie nur vor der Kamera vorgespielt, um zu prahlen? Stellen sie nachgemachte Gewalttaten dar oder machen sie sichtbar, was da kommen wird? Vor den Prozessen werden wir nichts Genaueres wissen. Und selbst dann werden wir nicht alles wissen.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Wie tief stecken Missbrauchsm\u00f6glichkeiten im Wasser der gew\u00f6hnlichen milit\u00e4rischen und polizeilichen Aktivit\u00e4ten? Wie sehr sind sie Bestandteil der allt\u00e4glichen Funktionen der staatlichen Gewaltapparate, ihrer immer schon betr\u00e4chtlichen Kompetenzen und Techniken, die seit dem 11.9. enorm expandierten? Wann und wo kam und kommt es zu so genannten \u00dcbergriffen? Werden sie zu solchen erst, wenn sie \u2013 ausnahmsweise? \u2013 \u00f6ffentlich werden? Handelt es sich \u201anur\u2018 um milit\u00e4rische und polizeiliche Ausw\u00fcchse, zur\u00fcckzuf\u00fchren auf ungew\u00f6hnlich brutale Mitglieder dieser Apparate? Sind die Probleme milit\u00e4risch-polizeilichen Aus- und Abrutschens dann gekl\u00e4rt und behoben, wenn man wenige \u201eschwarze Schafe\u201c umgesetzt oder aussortiert hat? Anders gefragt: Ist hinter den Folterf\u00e4llen ein System zu erkennen, das die Art der Installierung und Funktionalisierung staatlicher Gewaltapparate betrifft?<\/p>\n<p>Ist irgendetwas damit getan, dass man Folter tabuisiert und ein \u201eabsolutes\u201c Folterverbot normiert? Was k\u00f6nnen bei irdischen Gewaltapparaten und Verbrechen, auf die sie legal und legitim programmiert sind, <em>absolute <\/em>Normen bewirken? Mehr als fromme T\u00e4uschungen?<\/p>\n<h4>Der \u201eFall Daschner\u201c<\/h4>\n<p>Szenenwechsel: Am 27. September 2002 entf\u00fchrt der Jurastudent Magnus Gaefgen den elfj\u00e4hrigen Bankierssohn Jakob von Metzler. Die Eltern will er erpressen. Da er den Jungen und der Junge ihn kennt, gibt er diesem und seinen Eltern keine Chance. Er t\u00f6tet ihn und versenkt ihn in einem See, noch bevor der Mechanismus seiner Erpressung in Gang kommt. Die Eltern informieren die Polizei \u00fcber den erpresserbrieflich genannten Ort und die n\u00e4chtliche Stunde der Geld\u00fcbergabe: 30. Sep\u00adtem\u00adber, 1.10 Uhr. Letztere erfolgt polizei\u00fcberwacht. Seitdem befindet sich Magnus Gaefgen unter st\u00e4ndiger Beobachtung.<\/p>\n<p>\u201eDa inzwischen drei Tage seit der Entf\u00fchrung vergangen waren und sich aus dem Verhalten G.s keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Wohnort des Kindes oder weitere Tatbeteiligte ergaben, erfolgte gegen 16.20 Uhr dessen Festnahme.\u201c<\/p>\n<p>So hei\u00dft es im Urteil der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2004.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Bis zur Festnahme Gaefgens handelte es sich um den schlimmen Fall einer Kindesentf\u00fchrung oder eines Mords. Au\u00dfer Gaefgen wei\u00df noch niemand, dass er die menschliche \u201aGegengabe\u2018 f\u00fcr das erpresste Geld schon get\u00f6tet hat. Zu einem Polizeifall wird der weitere Umgang mit dem in Untersuchungshaft genommenen Gaefgen dadurch, dass ein Teil der zust\u00e4ndigen Polizeibeamten au\u00dfergew\u00f6hnliche Ma\u00dfnahmen einsetzen, um aus dem Entf\u00fchrer den Aufenthaltsort des entf\u00fchrten Jungen herauszuholen.<\/p>\n<p>Seit seiner Festnahme wurde Gaefgen immer erneut eingehend befragt. Der Verbleib des entf\u00fchrten Jungen stand im Zentrum. Nach Ausk\u00fcnften, die nicht zum Erfolg f\u00fchrten, im Gew\u00fchl hektischer Aktionen und um sich greifender \u00c4ngste, man komme polizeilich zu sp\u00e4t, \u00fcbernahm der Kriminalbeamte Ortwin Ennigkeit das Verh\u00f6r. Was dabei passierte, schildert die 27. Strafkammer so:<\/p>\n<p>\u201eE. sagte G. auf den Kopf zu, dass an seiner ma\u00dfgeblichen Tatbeteiligung keine vern\u00fcnftigen Zweifel best\u00fcnden. Die Polizei gehe davon aus, dass Jakob in h\u00f6chster Lebensgefahr sei. Und es sei f\u00fcr ihn von Vorteil, wenn er sage, wo das Kind sei. Wenn er weiter schweige oder falsche Angaben mache, habe die Beh\u00f6rdenleitung angeordnet und vorbereitet, ihn unter Zuf\u00fcgung von Schmerzen, jedoch ohne Verletzungen, im Beisein eines Arztes dazu zu bringen, Einzelheiten zu nennen, um das Leben des Kindes zu retten. Es werde auch \u00fcberlegt, ihm ein Wahrheitsserum zu verabreichen. Er sprach sehr intensiv und eindringlich auf G. ein. Um ihn zu beeindrucken, benutzte er die Formulierung, dass ein besonderer Beamter mit Hubschrauber unterwegs sei, der ihm Schmerzen zuf\u00fcgen k\u00f6nne, die er nicht vergessen werde. Hierzu machte er mit den H\u00e4nden kreisende Bewegungen. Im Zusammenhang mit dem Appell an das Gewissen erhoffte sich E., dass G. umgestimmt und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Aussagen machen w\u00fcrde &#8230; G. lie\u00df sich durch die Androhung beeindrucken.\u201c Er sagte aus.<\/p>\n<p>Den Hintergrund der Folterdrohung des Kriminalbeamten Ennigkeit bilden die Entscheidung und der Auftrag des seinerzeitigen Vizepr\u00e4sidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, die er selbst in einer Aktennotiz am 1.10.2002 festgehalten hat.<\/p>\n<p>\u201eZur Rettung des Lebens des entf\u00fchrten Kindes habe ich angeordnet, das G. nach vorheriger Androhung, unter \u00e4rztlicher Aufsicht, durch Zuf\u00fcgung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen ist. Die Feststellung des Aufenthaltsortes des entf\u00fchrten Kindes duldet keinen Aufschub; insoweit besteht f\u00fcr die Polizei die Pflicht, im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um das Leben des Kindes zu retten.\u201c<\/p>\n<p>Wegen des Folterbeschlusses und der ausgef\u00fchrten Folterdrohung wurden die beiden Polizeibeamten vergleichsweise sp\u00e4t angeklagt. Die 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts verurteilte sie in einem h\u00f6chst ambivalenten Urteil. Fragw\u00fcrdig ist dieses Urteil weniger wegen des geringf\u00fcgigen Strafma\u00dfes. Eine Geldstrafe von wenigen Tausend Euro, die das Gericht zur Bew\u00e4hrung aussetzt. Tiefer kann es nicht gehen. Dennoch: wer nicht der These anh\u00e4ngt, dass Strafen der Generalpr\u00e4vention dienen sollen, den wird dieses Strafma\u00df nicht aufregen.<\/p>\n<p>Fragw\u00fcrdig ist dieses Urteil auch dort nicht, wo das Gericht den Versto\u00df der beiden Beamten gegen Grund- und Menschenrechte, gegen die Verfassung, klar markiert. An Artikel 104 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) gibt es nichts zu deuteln. Kein Ermessensspielraum macht staatsbeamtliches Verhalten schwierig: \u201eFestgehaltene Personen d\u00fcrfen weder seelisch noch k\u00f6rperlich misshandelt werden.\u201c Wie m\u00f6gen ein stellvertretender Polizeipr\u00e4sident und sein ihm untergebener Kriminalkommissar f\u00fcr ihr wahrhaft schwieriges, gerade darum aber solide Urteilskraft voraussetzendes Amt ausgebildet worden sein? Daschner kann noch vom Begriff der \u201eVerh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit\u201c raunen. \u201eNiemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden\u201c, so lautet es erneut unmissverst\u00e4ndlich in der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund\u00adfreiheiten.<\/p>\n<p>Fragw\u00fcrdig ist das Urteil, weil bereits die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf den Vorwurf der N\u00f6tigung abstellte. Indem sie sich auf den 1953 unzureichend entbr\u00e4unten N\u00f6tigungsparagraphen 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) beziehen (m\u00fcssen), vers\u00e4umen es die RichterInnen die Frage des \u201erechtfertigenden Notstands\u201c (\u00a7\u00a7 34 und 35 StGB) gr\u00fcndlicher zu er\u00f6rtern und in Sachen Polizei als Institution systematisch zu verneinen. (Der \u00a7 240 StGB diente \u00fcbrigens lange als strafrechtliche Mehrzwecknormwaffe gegen die gewaltfreien Blockaden friedenspolitisch engagierter B\u00fcrgerInnen, der Bundesgerichtshof hat den Missbrauch gest\u00fctzt. Das Bundesverfassungsgericht hat schlie\u00dflich dagegen entschieden, den nazigescheitelten Paragraphen aber erhalten.)<\/p>\n<p>Indem das Strafgericht das Problem in Richtung m\u00f6glicher N\u00f6tigung durch zwei beamtete Individuen individualisiert, verniedlicht es den Sachverhalt. Dieser betrifft die Beh\u00f6rde staatlicher Gewaltaus\u00fcbung selbst. Diese Gewaltaus\u00fcbung ereignet sich \u2013 im juristischen Deutsch gesprochen \u2013 \u201eder Natur der Sache\u201c nach immer auf der absch\u00fcssigen Bahn, die zum Missbrauch f\u00fchrt. Es geht daher nicht um die individuellen Motive zweier Beamte. Diese waren mutma\u00dflich honorig.<\/p>\n<p>Vielmehr geht es darum, dass staatliche Gewalt, demokratisch und menschenrechtlich verfasst, strikt gez\u00e4umt werden muss, wie immer private Institutionen und B\u00fcrgerInnen im Einzelnen votieren m\u00f6gen. Solche Z\u00e4umung kann, gerade das zeigt der Fall Daschner\/Ennigkeit, nicht allein normativ geschehen. Alle Normen sind flexibel, sie erlauben \u2013 engere oder weitere \u2013 Interpretationen. Normative Restriktionen werden erst dann wirksam, wenn sie durch organisatorische und verfahrensf\u00f6rmige Vorkehrungen gest\u00fctzt sind.<\/p>\n<p>Wenn massive Menschenrechtsverletzung aufgrund irgendeines wie immer empfundenen Notstands verhindert werden sollen, braucht es mehrere funktionierende innerpolizeiliche und staatsanwaltliche Kontrollstationen. Die Bedenken, die etliche PolizeibeamtInnen im Falle der Daschner-Zumutungen \u00e4u\u00dferten, stellen deshalb eines der wenigen positiven Zeichen des von den Medien und medient\u00fcmmelnden PolitikerInnen umstellten Verfahrens dar. Fast alle noch so ehrbaren Motive, die das Gericht f\u00fcr die Angeklagten individuell ins Feld f\u00fchrt, um den kosteng\u00fcnstigen Urteilspreis zu rechtfertigen, h\u00e4tten darum institutionell folgenreich er\u00f6rtert werden m\u00fcssen. Dieses Postulat gilt dem innerpolizeilichen Verfahren, in dem wirkliche Kontrollen fehlen, ebenso wie dem Un-Argument, die Herren seien m\u00fcde und \u00fcberfordert gewesen. Es kann und muss daf\u00fcr Sorge getragen werden, dass nicht m\u00fcde Nerven schlafbed\u00fcrftige Polizeivertreter Gewalt aus\u00fcben lassen, weil der Beamte als Person statt zu entscheiden, ins Bett muss.<\/p>\n<p>Die Urteilsbegr\u00fcndung des Gerichts \u00fcberzeugt normativ auch dort nicht, wo es prim\u00e4r auf die \u201eMenschenw\u00fcrde\u201c in ihrer \u201eAbsolutheit\u201c (Artikel 1 Satz 1 GG) rekurriert und den Bezug auf Artikel 2 GG (Unversehrtheit des Menschen) hintan stellt. Die Metaphorik der \u201eW\u00fcrde\u201c ist ungleich leichter zu dehnen als das Integrit\u00e4tsgebot mit seiner vergleichsweise eindeutigen k\u00f6rperlichen und seelischen Dimension. Tabuisierte kategoriale Allgemeinheiten, hier die W\u00fcrde-Forderung im juristischen Ist-Stil \u2013 \u201eDie W\u00fcrde des Menschen ist unabtastbar\u201c \u2013, haben es so an sich, dass sich darunter die kasuistischen Verdrehungen und Verletzungen nur so tummeln k\u00f6nnen. Der \u00e4rgste und am meisten institutionell verfahrenspraktisch verr\u00e4terische Satz, den Herr Daschner formuliert hat, ist sein Klammervorbehalt: \u201edurch Zuf\u00fcgung von Schmerzen (keine Verletzungen).\u201c Was k\u00fcmmern alle m\u00f6glichen fortdauernd staats-gewaltt\u00e4tig erzeugten Traumata? \u201eUnd Maceath, der hat ein Messer, doch das Messer sieht man nicht.\u201c<\/p>\n<h4>Folter oder Nicht-Folter<\/h4>\n<p>Der Fall Daschner\/Ennigkeit lehrt mehr, als sein individualisierendes Abhaken und Unter-den-Teppich-Kehren vermuten lassen. Zum einen, dass man zentrale Normen nicht dadurch intakt halten kann, dass man sie absolut setzt und tabuisiert. Gerade hier gilt, dass Normen nur so gut sind wie ihre organisierten Formen und wirksamen Kontrollen. Die \u201eabsoluten\u201c Normen m\u00fcssen institutionell verfeinert werden. Die Gegen\u00fcberstellung \u2013 \u201eentweder wird gefoltert oder es wird nicht gefoltert\u201c \u2013 ist nur auf dem Papier absolut klar. Sie verdeckt das breite Kontinuum zwischen eindeutiger Folter und eindeutiger Nichtfolter. In diesem Kontinuum wird man eine Reihe allt\u00e4glicher folterartiger oder sich dem Foltern gef\u00e4hrlich n\u00e4hernder Erscheinungen bemerken. Man sehe sich nur die Haftbedingungen, die Zwangspsychiatrie, die Situation in den \u201eAsyl\u201c-Lagern und den Abschiebekn\u00e4sten an. Zum zweiten lehrt der Fall, dass staatliche Gewalt in Zeiten ihrer globalen und national\/regio\u00adnalen Enthemmung durch den Antiterrorismus unvermeidlich auf einer Gleitfl\u00e4che zum Missbrauch steht, weil in diesem \u201eKrieg gegen den Terror\u201c mehr denn je alle m\u00f6glichen Sicherheitsnotst\u00e4nde verallt\u00e4glicht werden. Darum nutzt auch die Verurteilung einiger unsympathischer TypInnen nichts. Im Gegenteil. Sie legitimiert den institutionell und \u201erechtsstaatlich\u201c gewordenen Missbrauch. Dieser Missbrauch geht so weit \u2013 und \u00e4u\u00dferte sich auch rundum das Daschnerverfahren \u2013, dass argumentiert wird, (westlich geb\u00fcgelte) Menschenrechte m\u00fcssten nur denjenigen gegen\u00fcber strikt eingehalten werden, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des westlichen Weltkapitalismus stehen.<\/p>\n<p>Frankfurt ist nicht Guant\u00e1namo. Aufweichungen und Ausverlagerungen sind jedoch nicht nur in der US-Politik zu beobachten. \u201eOutsourcing Torture\u201c<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> schlie\u00dft notwendig mit ein, dass die Ergebnisse der Tortur re-importiert werden.<\/p>\n<p>Ist das Folterverbot also absolut relativ? Nur eine institutionell und prozedural durchsichtig \u00fcbersetzte, differenzierte Norm wird dem menschenrechtlich zwingendem Folterverbot gerecht. Darum gilt es nach Daschner auch in der BRD umso mehr \u00f6ffentlich zu k\u00e4mpfen. Sich auf der absoluten Norm auszuruhen und sich in ihrem Tabu quasi-religi\u00f6s zu sonnen, dient nur der Legitimation herrschender Dauermissbr\u00e4uche.<\/p>\n<h5>Wolf-Dieter Narr lehrt Politikwissenschaft an der FU Berlin und ist Mitherausgeber von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Simpson, D.: Are we there yet?, in: London Review of Books v. 17.2.2005, pp. 21-24<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de\/internet\/lg-frankfurt.nsf\/vwContentByKey\/W269PML U645JUSZDE<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Mayer, J.: Outsourcing Torture. The secret history of America\u2019s \u2018extraordinary rendition\u2019 program, in: The New Yorker, February 14-21, 2005, pp. 106-123<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht die milde Strafe macht das Daschner-Urteil des Frank\u00adfurter Landgerichts problematisch, sondern die Behandlung der<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,86],"tags":[410,617,629,1200],"class_list":["post-8119","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-080","tag-daschner-urteil","tag-folter","tag-frankfurt","tag-rechtssprechung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8119","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8119"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8119\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8119"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8119"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8119"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}