{"id":8127,"date":"2005-01-30T10:54:25","date_gmt":"2005-01-30T10:54:25","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8127"},"modified":"2005-01-30T10:54:25","modified_gmt":"2005-01-30T10:54:25","slug":"literatur-38","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8127","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Terrorismus und Anti-Terrorismus sind verst\u00e4ndlicherweise (wieder) zu einem publizistischen Megathema geworden. Im Folgenden beschr\u00e4nken wir uns auf eine kleine chronologische Auswahl aus der deutschen polizeilichen Fachpresse. Dabei vernachl\u00e4ssigen wir Hinweise auf die verschiedenen Schilderungen der drohenden terroristischen Gefahren und konzentrieren uns auf die polizeilichen Perspektiven und Elemente des \u201eKampfes gegen den Terrorismus\u201c. Im Kern besteht die polizeiliche Bek\u00e4mpfungsstrategie aus zwei Elementen: Erstens werden durch gezielte \u201eVorfeldarbeit\u201c die M\u00f6glichkeiten des Polizeirechts zur Datenerhebung, zur Infiltration und zur Einsch\u00fcchterung und Verunsicherung potentieller terroristischer Milieus extensiv genutzt. Und zweitens werden Defizite im Hinblick auf \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten und Sanktionspotentiale durch die unmittelbare Zusammenarbeit mit anderen Beh\u00f6rden auszugleichen gesucht.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Peilert, Andreas:<\/strong> <em>Islamistischer Terrorismus \u2013 Eine Herausforderung f\u00fcr die internationale Staatengemeinschaft, in: Die Polizei 2002, H. 3, S.\u00a061-70<\/em><\/p>\n<p>Im November 2001 war der islamistische Terrorismus Thema der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes. In dem Beitrag werden Vortr\u00e4ge und Diskussionen, die stark unter dem Einfluss des 11.9.2001 standen, zusammengefasst. Bundesinnenminister Otto Schily pr\u00e4sentierte sein damals noch nicht verabschiedetes Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz; der BKA-Pr\u00e4sident Ulrich Kersten forderte die \u2013 sp\u00e4ter nicht realisierte \u2013 eigenst\u00e4ndige Vorfeldbefugnis f\u00fcr sein Amt. Die Vertreter von Politik, Polizei und Nachrichtendiensten pl\u00e4dierten f\u00fcr eine \u201eintensivere Zusammenarbeit\u201c der Sicherheitsbeh\u00f6rden. \u00dcbereinstimmend wurde in der Schlussdiskussion \u2013 an der bezeichnenderweise auch ein Vertreter der Bundeswehr teilnahm \u2013 die Notwendigkeit einer \u201eneuen Sicherheitsarchitektur\u201c verneint: der Polizeif\u00f6deralismus m\u00fcsse beibehalten werden, das Trennungsgebot stehe der direkten Zusammenarbeit von Polizei und Diensten nicht entgegen.<\/p>\n<p><strong>Klink, Manfred:<\/strong> <em>Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus im Zusammenhang mit den Anschl\u00e4gen am 11.09.2001 in den USA \u2013 aus der Sicht des Bundes, in: Die Kriminalpolizei 2002, H. 3, S.\u00a084-89<\/em><\/p>\n<p><strong>Schneider, Dieter:<\/strong> <em>Bek\u00e4mpfung des internationalen islamistischen Terrorismus nach dem 11. September \u2013 eine Daueraufgabe aus Sicht eines Landes, in: Die Kri\u00adminalpolizei 2002, H. 3, S.\u00a089-93<\/em><\/p>\n<p>Neben den bekannten bundesgesetzlichen Novellierungen (Sicherheitspakete), der Gr\u00fcndung der \u201eKoordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus\u201c und der F\u00fchrung islamistisch-terroristischer Ermittlungsverfahren durch das BKA weist Klink auf die Einrichtung des \u201eTechnischen Service-Zentrums\u201c (TeSiT) im BKA hin, das die Polizeibeh\u00f6rden mit Rat und Ger\u00e4t bei der \u00dcberwachung und Auswertung elektronischer Kommunikation unterst\u00fctzt. Schneider stellt die Reaktionen der baden-w\u00fcrt\u00adtem\u00adbergischen Polizei vor. Der strategische Bek\u00e4mpfungsansatz besteht in der zentralen Informationsbearbeitung, die auf der \u201edauerhaft angelegten dezentralen Erkenntnisgewinnung\u201c fu\u00dft und das Ziel verfolgt, \u201epersonen- und organisationsbezogene Zusammenh\u00e4nge und Brennpunkte zu erkennen, Auswerteprojekte zu initiieren, Strukturermittlungen einzuleiten, Verdachtslagen zu konkretisieren und auf die Einleitung von Ermittlungsverfahren hinzuwirken\u201c. Zur Erkenntnisgewinnung wird das gesamte Repertoire verdeckter Polizeimethoden eingesetzt. Bei \u201eVerdachtsgewinnung\u201c und Bek\u00e4mpfung sind m\u00f6glichst viele Beh\u00f6rden einzubinden \u2013 von der Steuerfahndung bis zu den Hochschulen.<\/p>\n<p><strong>Ziercke, J\u00f6rg:<\/strong> <em>Neue Sicherheitsarchitektur f\u00fcr Deutschland, in: Kriminalistik 2002, H. 6, S.\u00a0346-351<\/em><\/p>\n<p>Der damalige Vorsitzende des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz \u2013 und heutige BKA-Pr\u00e4sident \u2013 gibt in diesem Beitrag einen \u00dcberblick \u00fcber die Konzeptionen von IMK\/AK II im Kampf gegen den Terror. Abgelehnt wird eine \u201eMilitarisierung der Inneren Sicherheit\u201c oder die Zentralisierung der polizeilichen Ermittlungsarbeit auf nationaler oder europ\u00e4ischer Ebene; das Trennungsgebot m\u00fcsse gewahrt, gleichzeitig aber \u201eein intensiver und st\u00e4ndiger Informationsaustausch\u201c gew\u00e4hrleistet werden. Als \u201ebesondere kriminalstrategische Ma\u00dfnahmen\u201c werden vorgestellt: ein t\u00e4gliches Bundeslagebild mit den Erkenntnissen der deutschen Polizei- und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden \u201eund sonstiger weltweiter Quellen\u201c, die Rasterfahndung (\u201ezur Detektierung von sogenannten Schl\u00e4fern ohne Alternative\u201c), \u201eGef\u00e4hrderansprachen\u201c (offenkundig polizeitaktisch umstritten), Ma\u00dfnahmen gegen die \u201eSchleusungskriminalit\u00e4t\u201c und gegen terroristische Gewaltt\u00e4ter, die als Fl\u00fcchtlinge getarnt nach Deutschland einreisen.<\/p>\n<p><strong>Risch, Hedwig; Kemmesies, Uwe:<\/strong> <em>Netzwerke des Terrors \u2013 Netzwerke gegen den Terror, in: Kriminalistik 2005, H. 1, S.\u00a04-9<\/em><\/p>\n<p>Die BKA-Herbsttagung des vergangenen Jahres war wieder dem Thema Terrorismus \u2013 Anti-Terrorismus gewidmet. Der Verlauf der Tagung ist in diesem Aufsatz zusammengefasst. Bemerkenswert scheint der Vortrag von BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke gewesen zu sein. Nach seiner Ansicht d\u00fcrfe man \u201ebei der Betrachtung des Terrorismusph\u00e4nomens nicht bei den T\u00e4tern verharren\u201c. Es seien die zugrunde liegenden Ideologien, die Gruppierungen und personalen Beziehungen sowie das gesellschaftliche und kulturelle Umfeld zu betrachten. Das interaktive Geschehen von T\u00e4terpers\u00f6nlichkeit, Ideologie und Umfeld sowie das \u201eWechselwirkungsgeschehen zwischen terroristischer Aktion und staatlicher Reaktion bestimme wiederum die Entwicklungsdynamik des terroristischen Geschehens\u201c. Der nachfolgende Hinweis, auf eine im BKA gegenw\u00e4rtig laufende Biographieanalyse, auf deren Basis Pr\u00e4ventionsm\u00f6glichkeiten initiiert werden sollen, schr\u00e4nkt die praktische Bedeutung einer sozialwissenschaftlich aufgekl\u00e4rten Perspektive wieder ein. Wird der Ansatz auf polizeiliches Ma\u00df kleingearbeitet, dann landet auch Ziercke bei den technokratischen Projekten der \u201eImplementierung eines ph\u00e4nomenspezifischen Prognoseinstrumentariums\u201c und der \u201eproaktiven Abwehr globaler terroristischer Gefahren\u201c.<\/p>\n<p><strong>W\u00fcrz, Wolfgang:<\/strong> <em>Die Zusammenarbeit der (Bundes-)Sicherheitsbeh\u00f6rden im Ph\u00e4nomenbereich islamistischer Terrorismus, in: Kriminalistik 2005, H. 1,<br \/>\nS.\u00a010-13<\/em><\/p>\n<p>In diesem Beitrag des Leitenden Kriminaldirektors aus dem Bundeskriminalamt wird die Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums in Berlin-Treptow vorgestellt. Das Zentrum besteht aus zwei selbst\u00e4ndigen Teilen: dem \u201ePolizeilichen Informations- und Lagezentrum (PIAZ)\u201c und dem \u201eNachrichtendienstlichen Informations- und Lagezentrum (NIAZ)\u201c. Das Zentrum soll den Austausch, die Verdichtung und Bewertung vorliegender Informationen verbessern, es soll eine Arbeitsteilung in der \u201eBek\u00e4mpfung des islamistischen Terrorismus und Extremismus\u201c gew\u00e4hrleisten, und es soll die \u201eAbstimmung und Koordination operativer Ma\u00dfnahmen \u2013 auch im Vorfeld der Strafverfolgung\u201c leisten. Neben BKA und Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sind die L\u00e4nderpolizeien (\u00fcber Verbindungsbeamte) sowie der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, der Milit\u00e4rische Abschirmdienst, das Bundesamt f\u00fcr die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Fl\u00fcchtlinge und \u2013 anlassbezogen \u2013 weitere Beh\u00f6rden in die Arbeit des Zentrums eingebunden. Im Lagezentrum wird auch das \u201eInformationsboard\u201c zum internationalen Terrorismus fortgef\u00fchrt, dass seit 2001 existiert. W\u00e4hrend diese \u201ePlattform eines vertrauensvollen und konstruktiven Informationsaustausches\u201c von der polizeilichen Seite moderiert wird, finden unter der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz \u201eStrukturanalysen\u201c (genannt wird ein Projekt \u201eAusbildungslager\u201c) und Auswertungen zu einzelnen F\u00e4llen, zum islamistisch-terroristischen Personenpotential und zu dessen Ressourcen statt. Der polizeiliche Teil des Lagezentrums geh\u00f6rt zur Gruppe 3 (Staatsschutz) des Bundeskriminalamtes. Im PIAZ sind ca.\u00a0100 BKA-Besch\u00e4ftigte t\u00e4tig. \u201eEs stellt damit\u201c, so der Autor, \u201eeu\u00adropaweit eine der gr\u00f6\u00dften Analyseeinheiten im Bereich der Bek\u00e4mpfung des islamistischen Terrorismus dar.\u201c<\/p>\n<p><strong>Kruse, Robert:<\/strong> <em>Bek\u00e4mpfung des islamistischen Terrorismus in Niedersachsen, in: Polizei \u2013 heute 2005, H. 2, S.\u00a038-43<\/em><\/p>\n<p>In dieser Darstellung des Leiters des nieders\u00e4chsischen Staatsschutzes wird exemplarisch deutlich, wie die L\u00e4nderpolizeien sich auf den islamistischen Terrorismus eingestellt haben. Das nieders\u00e4chsische Konzept, in Einklang mit den \u2013 nicht ver\u00f6ffentlichten \u2013 Empfehlungen aus der Innenministerkonferenz vom November 2003, besteht aus den Elementen: Anschlagsplanungen unterbinden, Verdachtsgewinnung intensivieren, den Informationsstand \u00fcber potentielle T\u00e4ter und Anschlagsziele optimieren, den Kontrolldruck erh\u00f6hen und die Bev\u00f6lkerung sensibilisieren. Umgesetzt wurde dieses Konzept z.B. durch die gezielte Nutzung von ereignis- und verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen, durch die die \u201eIslamistenszene\u201c verunsichert worden sei. Im LKA wurde eine operative Auswertungseinheit eingerichtet, in der die Erkenntnisse aus den polizeilichen Basisdienststellen mit au\u00dferpolizeilichen Daten und solchen aus \u201ebestimmten OK-Deliktsfeldern\u201c zusammengef\u00fchrt werden sollen. Nachdem man sich seit 2003 mit dem regelm\u00e4\u00dfigen Informationsaustausch zwischen der Polizei und den drei Geheimdiensten im Rahmen von Arbeitsbesprechungen beschr\u00e4nkte, nahm Anfang 2005 ein \u201eGemeinsames Informations- und Analysezentrum\u201c seine Arbeit auf, das \u201eparit\u00e4tisch\u201c mit MitarbeiterInnen des nieders\u00e4chsischen Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und des Landeskriminalamtes besetzt ist. Das Zentrum ist r\u00e4umlich im LKA untergebracht. Dem Trennungsgebot werde dadurch Rechnung getragen, dass die Fach- und Dienstaufsicht getrennt bleibe und dass die MitarbeiterInnen unmittelbaren Zugriff nur auf die Informationsbest\u00e4nde ihrer eigenen Beh\u00f6rde h\u00e4tten.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Peters, Butz:<\/strong> <em>T\u00f6dlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF, Berlin (Argon) 2004, 863 S., EUR 24,90 <\/em><\/p>\n<p>Das dickleibige, reich mit Bildchen illustrierte Werk des Juristen, Journalisten und Buchautors Butz Peters geht darauf aus, die Geschichte der RAF vom Anfang bis zum Ende zu erz\u00e4hlen \u2013 vom Kaufhausbrand in Frankfurt, den Andreas Baader, Gudrun Ensslin u.a. am 2.4.1968 inszenierten, bis zur sog. Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung der RAF vom M\u00e4rz 1998. Auf eine solche Geschichte der RAF, eines Gutteils ihrer aktiven Personen, ihrer Aktionen, ihrer Verlautbarungen, ihrer polizeilichen Verfolgung und ihrer Prozesse ist das zitatenreiche, zuweilen geschw\u00e4tzige Buch beschr\u00e4nkt. Der Kontext der alten und neuen Bundesrepublik, in dem die RAF entstehen und wirken konnte, fehlt bei Peters vollst\u00e4ndig. In diesem Sinne verspricht der Autor f\u00e4lschlich \u201edie Rekonstruktion dessen, was die RAF in Deutschland anrichtete.\u201c Peters pr\u00e4sentiert die RAF, die er ohne weitere Er\u00f6rterung in drei Generationen teilt und doch wie eine Einheit behandelt, nahezu als reinen Akteur in der BRD und doch (fast) ohne die BRD.<\/p>\n<p>Der Autor hat keine neuen Dokumente ausgegraben, bietet Interpretationen allenfalls wie ein gerichtsbraver Reporter. Sein Buch enth\u00e4lt f\u00fcr Zeitgenossen keine neuen Aspekte. Es ist geradezu faszinierend bar aller eigensinnigen Fragen und folgerichtig auch bar aller nur hauchzarten analytischen Splitter. Am Ende seines Buches, nach 69 Kapiteln, traktiert der Autor schlie\u00dflich dreizehn \u201eR\u00e4tsel\u201c von der Art: \u201eWer geh\u00f6rte zur dritten \u201aGeneration\u2018?\u201c, \u201eWer waren die RAF-M\u00f6rder der dritten \u201aGeneration\u2018?\u201c, \u201eWie fidel war Stammheim?\u201c &#8230; Einzig die Frage, \u201ewarum die RAF niemals ein Wort des Mitleids f\u00fcr ihre Opfer gefunden hat \u2013 auch am Ende nicht\u201c, h\u00e4tte spannend beantwortet werden k\u00f6nnen, wenn denn nicht alle Spannung vom Anfang an ausgeschaltet worden w\u00e4re. An diesem rundum witzlosen W\u00e4lzer st\u00f6rt zus\u00e4tzlich, dass selbst sein einziger Vorzug, sein Zitatenreichtum, verplempert wird. Die Zitate werden nicht nachgewiesen. Auch darum gilt f\u00fcr dieses Buch nur ein Lesehinweis: in keiner Hinsicht empfehlenswert!<\/p>\n<p>(Wolf-Dieter Narr)<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Kinzig, J\u00f6rg:<\/strong> <em>Die rechtliche Bew\u00e4ltigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalit\u00e4t, Berlin (Duncker &amp; Humblot) 2004, 849 S., EUR 98,\u2013 <\/em><\/p>\n<p>Ein sperriger Titel, \u00fcber 750 Seiten Text, ein Preis, der das Buch in Bibliotheken verbannt \u2013 trotzdem ist Kinzigs Habilitationsschrift eine weite Verbreitung zu w\u00fcnschen. Wer sich zuk\u00fcnftig \u00fcber \u201eorganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c (OK) \u00e4u\u00dfern will, tut gut daran, einen Blick in diese Arbeit zu werfen. Dabei liegt der Vorzug der Untersuchung allerdings nicht darin, Neues \u00fcber OK in Deutschland herausgefunden zu haben. Vielmehr zeichnet Kinzig zum einen Beginn, Verlauf, strategische, institutionelle und rechtliche Folgen der OK-Debatte nach. Zum anderen best\u00e4tigt er durch seine eigene Erhebung eine Reihe bekannter Vermutungen und Befunde.<\/p>\n<p>Die Darstellung ist in 22 Kapitel gegliedert. In den ersten acht Kapiteln werden als \u201eRahmenbedingungen\u201c die Definitionen, Gefahrenprognosen, polizeistrategischen und rechtlichen Entwicklungen mit Bezug auf OK vorgestellt. Die Kapitel 9-11 (Forschungsstand, Statistiken, Lagebilder) dienen der engeren Vorbereitung der nachfolgend dargestellten Erhebung Kinzigs.<\/p>\n<p>Ab Seite 333 stellt der Autor seine eigene Untersuchung vor. Ihn interessiert, \u201ewie organisierte Kriminalit\u00e4t und Strafjustiz miteinander verkn\u00fcpft\u201c sind. In einem \u201ebreitfl\u00e4chigen Untersuchungsansatz\u201c will er \u201eden gesamten Prozess der Verarbeitung dieser Kriminalit\u00e4tsform\u201c in den Blick nehmen (S.\u00a0333). Er verspricht, einen \u00dcberblick \u00fcber die strafrechtliche Verarbeitung und den \u201ejustiziellen Ertrag\u201c von OK-Verfahren zu liefern (S.\u00a0334). Derart soll auch gepr\u00fcft werden, ob OK \u201eeine sinnvolle juristische Kategorie\u201c darstellt (S.\u00a0336). Exemplarisch an den OK-F\u00e4llen in Baden-W\u00fcrttemberg sucht Kinzig diese Fragen zu beantworten. Methodisch st\u00fctzt er sich auf die Aktenanalyse von 52 OK-Verfahren, auf die Teilnahme an Besprechungen \u00fcber Lagebilderstellungen und Interviews mit zehn Personen, die in OK-Verfahren verurteilt worden waren.<\/p>\n<p>Die detaillierte Analyse der Justizakten erlaubt, sowohl ein genaues Bild polizeilicher OK-Ermittlungen zu zeichnen (etwa zum Umfang verdeckter Methoden) als auch Einblicke in die \u201eKriminalit\u00e4tswirklichkeit\u201c von OK zu gewinnen. Kinzig verfolgt in den 52 Komplexen den Verlauf vom Ermittlungsverfahren bis zum Urteil. Die Interviews mit den \u2013 vom Landeskriminalamt vermittelten \u2013 verurteilten OK-T\u00e4tern sollen diese Befunde mit der Insider-Perspektive konfrontieren.<\/p>\n<p>Gemessen an den seit Jahrzehnten propagierten Bedrohungsszenarien fallen Kinzigs Befunde bescheiden aus. In keinem einzigen Verfahren wurden mehr als 20 Hauptbeschuldigte angeklagt; in 40 Prozent der F\u00e4lle wurden noch nicht einmal die von der Definition mindestens geforderten drei Personen angeklagt. Sofern \u00fcberhaupt eine feste Binnenstruktur bestand, war diese auf verwandtschaftliche bzw. ethnische Gemeinsamkeiten zur\u00fcckzuf\u00fchren; in der Regel habe gerade der illegale Status der OK-Aktionen \u201eder Entstehung stabiler Strukturen entgegen\u201c gestanden (S.\u00a0771 ff.). Nach Kinzig besteht OK in Deutschland nicht aus festgef\u00fcgten, strukturierten Personengeflechten. Die Regel seien am \u00f6konomischen Vorteil orientierte Zweckb\u00fcndnisse, die durch die Illegalit\u00e4t nicht stabiler, sondern fragiler als legale Strukturen seien. OK sei deshalb nur insofern ein sinnvoller Begriff, weil er f\u00fcr \u201eschwer ermittelbare Kriminalit\u00e4t\u201c stehe (S.\u00a0779), f\u00fcr die sich \u201eein neues Ermittlungs- und Strafverfahren\u201c entwickelt habe (S.\u00a0788). Dessen zentrale Elemente \u2013 polizeiliche Generierung des Verfahrens, Dominanz verdeckter Methoden etc. \u2013 werden durch Kinzigs Studie erneut best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Zu den Schw\u00e4chen der Arbeit z\u00e4hlt der Umstand, dass die ersten 300 Seiten im Wesentlichen Bekanntes wiederholen. Bei seiner eigenen Erhebung schwankt der Autor zwischen der Analyse der \u201erechtlichen Bew\u00e4ltigungsformen\u201c und einer kriminologischen Bestandsaufnahme von OK. In beiden Ausrichtungen bleibt seine Analyse letztlich unbefriedigend. Kriminologisch reicht es wohl kaum, justizielle Aktenwahrheit mit der Selbststilisierung von Betroffenen zu kontrastieren. Und in der institutionellen Analyse scheut Kinzig vor klaren Bewertungen zur\u00fcck. Denn wenn die besondere OK-Bedrohung offenkundig nicht vorhanden ist, dann entf\u00e4llt die Legitimation f\u00fcr die in den 90er Jahren betriebene Entwertung rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze und institutioneller Kontrollen.<\/p>\n<p>(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Herrmann, Horst:<\/strong> <em>Die Folter. Eine Enzyklop\u00e4die des Grauens, Frankfurt\/M. (Eichborn Verlag) 2004, 384 S., EUR 24,90 <\/em><\/p>\n<p>Die Anwendung von Folter wird in Westeuropa allenfalls noch als schreckliches Schicksal von Fl\u00fcchtlingen aus entlegenen Weltgegenden oder als Auswuchs bei Kriegshandlungen wie im Irak wahrgenommen. Hierzulande tut der aufgekl\u00e4rte Mensch gern so, als sei sie heute nur noch ein Relikt aus den dunkelsten Zeiten des europ\u00e4ischen Mittelalters. Dass dies nicht so ist, bezeugen die Folterandrohung des Frankfurter Polizeivizepr\u00e4sidenten Daschner gegen den Entf\u00fchrer Markus G\u00e4fgen im Jahre 2002, die bekannt gewordenen Qu\u00e4lereien von Bundeswehrrekruten im Ausbildungslager Coesfeld 2004 sowie diverse Debatten im Kielwasser von islamistisch-terroristischen Anschl\u00e4gen nach dem 11.\u00a0Sep\u00adtem\u00adber 2001, in denen die (Androhung von) Folter durchaus als geeignete Reaktion zur Erlangung von Informationen erachtet wird.<\/p>\n<p>Insoweit ist Herrmanns Enzyklop\u00e4die ein durchaus aktuelles wenn auch wenig erquickliches Buch. In alphabetischer Reihenfolge von A wie Abhacken bis Z wie Zwangsjacke und quer durch die Jahrhunderte und Kulturen schildert der Autor die verschiedensten Foltermethoden. Schnell wird dabei deutlich, dass sich heutige Folterer gern an historischen Vorlagen bedienen und diese lediglich technisch weiterentwickeln. Klar wird auch, dass sexuelle Dem\u00fctigungen wie im Gef\u00e4ngnis Abu Ghraib eine lange Tradition haben. Keinen Gefallen tut sich der Autor hingegen da, wo er \u00e4hnliche Foltermethoden mehrfach unter ihren diversen Bezeichnungen auflistet, statt sie unter einem Obergriff zusammen zu fassen und deren verschiedene Auspr\u00e4gungen dabei entsprechend kenntlich zu machen. Weniger w\u00e4re hier mehr gewesen.<\/p>\n<p>Auch Herrmanns Folterbegriff ist wenig hilfreich. Schwierig scheint es, die Selbstpeinigung von religi\u00f6sen Fanatikern als Folter zu bezeichnen. Ein polizeilicher Schlagstockeinsatz ist sicherlich alles andere als erfreulich, von der systematischen Pr\u00fcgel- oder Schlagfolter aber dennoch um einiges entfernt. Wirklich problematisch wird das Buch allerdings dann, wenn der Autor mit der von ihm so bezeichneten \u201eDatenfolter\u201c eigene \u201eFolter\u201c einf\u00fchrt und damit Video\u00fcberwachungen im \u00f6ffentlichen Raum oder so genannte \u201ebabyphone\u201c in Kinderzimmern meint. Sp\u00e4testens hier wird der klassische Folterbegriff endg\u00fcltig verlassen.<\/p>\n<p>(Otto Diederichs)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Terrorismus und Anti-Terrorismus sind verst\u00e4ndlicherweise (wieder) zu einem publizistischen Megathema geworden. 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