{"id":8137,"date":"2005-07-30T11:34:08","date_gmt":"2005-07-30T11:34:08","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8137"},"modified":"2005-07-30T11:34:08","modified_gmt":"2005-07-30T11:34:08","slug":"chronologie-61","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8137","title":{"rendered":"Chronologie"},"content":{"rendered":"<h3>zusammengestellt von Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>April 2005<\/strong><\/p>\n<p>01.04.:\u00a0<strong>T\u00f6dliche Hilfe f\u00fcr die Polizei:<\/strong> Th\u00fcringer Polizisten fordern einen LKW-Fahrer auf, seinen Wagen quer \u00fcber die Fahrbahn zu stellen, um die \u201eAmok-Fahrt\u201c eines psychisch gest\u00f6rten Mannes mit einem gestohlenen LKW auf der Autobahn zu stoppen. Letzterer rast in den quer gestellten LKW und t\u00f6tet den Fahrer, der nicht fr\u00fch genug aussteigen kann.<\/p>\n<p>02.04.:\u00a0<strong>Neonazi-Konzert:<\/strong> Die Th\u00fcringer Polizei hat zu wenig Beamte vor Ort, um ein nach dem NPD-Landesparteitag in P\u00f6\u00dfneck stattfindendes Skinhead-Konzert aufzul\u00f6sen, an dem auch der verurteilte S\u00e4nger der \u201eLandser\u201c teilnimmt.<!--more--><\/p>\n<p>05.04.:\u00a0<strong>Todessch\u00fcsse in Rudolstadt<\/strong>: In einem \u201eBeziehungsstreit\u201c erschie\u00dft ein 34-J\u00e4hriger einen Mann und verletzt einen anderen schwer. Als die Polizei eintrifft, will der Sch\u00fctze mit seiner 19-j\u00e4hrigen Freundin und ihrem Kind fliehen und rast nach Darstellung der Polizei mit dem Wagen auf einen Beamten zu. Zwei andere Polizisten geben insgesamt 17 Sch\u00fcsse auf das Fahrzeug ab. Der Mann wird t\u00f6dlich getroffen, die Frau wird bei der Aktion verletzt, das Kind bleibt unversehrt.<\/p>\n<p><strong>\u201eKameradschaft S\u00fcd\u201c: <\/strong>Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilt f\u00fcnf Mitglieder der Neonazi-Gruppe, die einen Anschlag bei der Grundsteinlegung des neuen j\u00fcdischen Zentrums am 9.\u00a0November 2003 geplant hatte, u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Bew\u00e4hrungsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten. Vier Personen waren zur Tatzeit noch minderj\u00e4hrig. Am 3.5. verurteilt ein anderer Staatsschutzsenat des Obersten Landesgerichts im abgetrennten Verfahren den F\u00fchrer der Gruppe, Martin Wiese, zu sieben Jahren und weitere drei Mitglieder zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und f\u00fcnf Jahren neun Monten. Die Anklage st\u00fctzte sich u.a. auf Telefon\u00fcberwachungen und Aussagen von V-Leuten.<\/p>\n<p>06.04.:\u00a0<strong>Keine terroristische Vereinigung: <\/strong>Das Berliner Kammergericht verurteilt den Tunesier Ihsan G. wegen Waffenbesitzes und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gef\u00e4ngnis, sieht aber keine ausreichenden Beweise daf\u00fcr, dass der 34-J\u00e4hrige andere f\u00fcr Morde habe rekrutieren wollen. Die Bundesanwaltschaft, die am 8. April Revision einlegt, hatte sich bei der Anklage auf zwei V-Leute des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) gest\u00fctzt.<\/p>\n<p><strong>BGS-Helikopter gegen Sprayer: <\/strong>In der Nacht vor Beginn eines internationalen Anti-Griffiti-Kongresses kreisen mit Nachtsichtkameras ausge\u00adstattete Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes (BGS) \u00fcber Berliner Bahngel\u00e4nde. Die mit der Landespolizei koordinierte Aktion f\u00fchrt zur Festnahme von acht Sprayern und zu Protesten von AnwohnerInnen.<\/p>\n<p>09.04.:\u00a0<strong>Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen<\/strong>: Die Presse zitiert den noch unver\u00f6ffentlichten Bericht der Bundesregierung zur Evaluation der Anti-Ter\u00adror-Gesetze von Anfang 2002. Demnach wurden auch IT-MitarbeiterIn\u00adnen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterworfen, um Sabotagen bei der Umsetzung von Hartz IV vorzubeugen.<\/p>\n<p>12.04.:\u00a0<strong>Neonazi-Gruppen verboten:<\/strong> Brandenburgs Innenminister J\u00f6rg Sch\u00f6nbohm verbietet die \u201eKameradschaft Hauptvolk\u201c und die Untergruppe \u201eSturm 27\u201c. Bei Durchsuchungen von 41 Wohnungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beschlagnahmt die Polizei Propagandamaterial, Schreckschusspistolen und ein Bajonett. Mitglieder der Gruppe arbeiteten 2002 als Wachsch\u00fctzer \u2013 u.a. in einer Asylunterkunft in Rathenow.<\/p>\n<p><strong>GPS-\u00dcberwachung:<\/strong> Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erkl\u00e4rt den polizeilichen Einsatz des satellitengest\u00fctzten Global Positioning Systems (GPS), das die permanente Ortung eines Senders erlaubt, f\u00fcr verfassungsgem\u00e4\u00df (s. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 80, S.\u00a087\u00a0f.). (Az.: 2 BvR 581\/01)<\/p>\n<p>13.04.:\u00a0<strong>Todesschuss in L\u00fcbeck:<\/strong> Die Polizei wird alarmiert, nachdem ein 18-J\u00e4hriger seinen Vater mit einem Messer angegriffen hat. Als der junge Mann auch auf die Polizisten losgeht, zieht einer der Beamten die Waffen und trifft den Angreifer t\u00f6dlich.<\/p>\n<p>14.04.:\u00a0<strong>Razzia gegen Islamisten:<\/strong> In sechs Bundesl\u00e4ndern durchsucht die Polizei zeitgleich 30 Moscheen und Wohnungen. In M\u00fcnchen nimmt sie sechs M\u00e4nner fest, die bis auf einen 47-j\u00e4hrigen \u00c4gypter tags darauf wieder frei sind. Die Polizei wirft ihm und einem Tunesier Geldw\u00e4sche und Steuerhinterziehung vor. Sie h\u00e4tten je eine halbe Million Euro an islamistische Organisationen im Ausland \u00fcberwiesen.<\/p>\n<p><strong>Ausweisung eines Imam:<\/strong> Das Berliner Landesverfassungsgericht verwirft die Beschwerde des fr\u00fcheren Imam der Mevlana-Moschee Yakup T., den die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde wegen \u201egewaltverherrlichender Reden\u201c ausweisen will. Am 22.6.\u00a0gew\u00e4hrt das BVerfG dem Imam vorl\u00e4ufigen Abschiebeschutz und weist den Fall an das Verwaltungsgericht (VG) zur\u00fcck.<\/p>\n<p>16.04.:\u00a0<strong>Demos gegen NPD-Aufm\u00e4rsche:<\/strong> 300 Personen demonstrieren in Erfurt gegen eine NPD-Kundgebung. Als eine Gruppe Flaschen, Eier und Kartoffeln wirft, setzt die Polizei Wasserwerfer ein und spritzt wahllos in die Menge. 19 Personen werden festgenommen \u2013 darunter f\u00fcnf aus der NPD-Kundgebung und 14 aus der Gegendemo. Auch in Essen geht die Polizei mit Pfefferspray und Schlagstock gegen eine linke Gegendemo vor und nimmt 18 Personen fest. Eine weitere Demonstration gegen eine NPD-Kundgebung findet in Stolberg bei Aachen statt.<\/p>\n<p>18.04.:\u00a0<strong>Kanther verurteilt: <\/strong>Im CDU-Schwarzgeldprozess verurteilt das LG Wiesbaden Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe von 18 Monaten. Kanther will das Urteil anfechten.<\/p>\n<p>19.04.:\u00a0<strong>Urteil wegen Folterdrohung:<\/strong> Das LG Frankfurt ver\u00f6ffentlicht die schriftliche Begr\u00fcndung des Urteils vom 20.12.2004 gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepr\u00e4sidenten Wolfgang Daschner und einen Kriminalbeamten. Am selben Tag teilt der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) mit, dass das Disziplinarverfahren gegen Daschner eingestellt wird. Zudem \u00fcbertr\u00e4gt er Daschner die kommissarische Leitung des Pr\u00e4sidiums f\u00fcr Technik, Logistik und Verwaltung in Wiesbaden. Am 11.7. best\u00e4tigt der Anwalt des wegen Entf\u00fchrung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler verurteilten Magnus G\u00e4fgen die Einreichung einer Klage beim Stra\u00dfburger Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte. Der Frankfurter Polizeivizepr\u00e4sident hatte G\u00e4fgen im Oktober 2002 \u201eerhebliche Schmerzen\u201c androhen lassen (vgl. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 80, S. 69-74).<\/p>\n<p>21.04.:\u00a0<strong>Porno-Aff\u00e4re: <\/strong>Die Staatsanwaltschaft Gera best\u00e4tigt Ermittlungen gegen 630 Th\u00fcringer Polizisten wegen Verbreitung pornografischen Materials auf Dienstcomputern. Am 8.6. spricht die Staatsanwalt\u00adschaft von 664 Beschuldigten, 10 Prozent des Personals der Landespolizei.<\/p>\n<p>22.04.:\u00a0<strong>Durchsuchung bei Atomwaffengegner:<\/strong> Gest\u00fctzt auf eine Anordnung des Amtsgerichts (AG) Heidelberg durchsucht die Polizei das Arbeitszimmer von Hermann Theisen und beschlagnahmt 1.800 Flugbl\u00e4tter, in denen Soldaten aufgefordert werden, sich der \u201enuklearen Teilhabe\u201c zu verweigern. Am 29.4. spricht das LG Koblenz Theisen vom Vorwurf der \u201eAufforderung zu Straftaten\u201c frei. Am 30.5. erkl\u00e4rt das LG Heidelberg die Durchsuchung f\u00fcr rechtswidrig.<\/p>\n<p>26.04.:\u00a0<strong>Keine V-Leute gegen Scientology:<\/strong> Nach einer Entscheidung des saarl\u00e4ndischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) darf das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) Scientology nicht mehr mit \u201enachrichtendienstlichen Mitteln\u201c \u00fcberwachen. Das OVG korrigierte ein Urteil des VG von 2001. (Az.: 2 R 14\/03)<\/p>\n<p>27.04.:\u00a0<strong>Abschiebeschutz trotz Terror-Verdacht:<\/strong> Das VG Mainz gew\u00e4hrt einem indischen Sikh, der der als terroristisch eingestuften Gruppe \u201eBabbar Khalsa\u201c angeh\u00f6rt, Abschiebeschutz. Wegen seiner Religion drohe dem Mann in der Provinz Punjab Folter.<\/p>\n<p><strong>Verfassungsschutz zu rechten Straftaten: <\/strong>Laut Verfassungsschutzbericht Niedersachsen stieg die Zahl rechtsextremistischer Straftaten 2004 um 3,4 Prozent auf 1.306 (davon 101 Gewaltdelikte, Anstieg um 25 Prozent). Zus\u00e4tzlich registrierte das LfV 521 fremdenfeindliche und antisemitische Taten (Anstieg um zehn Prozent). Laut Berliner Verfassungsschutz ist die Zahl aktiver Neonazis in der Hauptstadt um 200 auf 950 gestiegen. Die Zahl rechtsextremistischer Straftaten stieg hier von 944 auf 976. Bundesweit registrierte die Polizei 12.051 rechtsextremistische Delikte, zw\u00f6lf Prozent mehr als 2003 (davon 776 Gewaltdelikte). Die Zahl aktiver Neonazis liege bei 3.800.<\/p>\n<p>28.04.:\u00a0<strong>Razzia gegen Wehrsportgruppe: <\/strong>Bei Durchsuchungen im Raum Augsburg sowie nahe Bielefeld und in \u00d6sterreich hebt die Polizei mehrere Waffenlager aus und nimmt zehn M\u00e4nner fest.<\/p>\n<p><strong>Anklage wegen T\u00e4tigkeit f\u00fcr PKK:<\/strong> Der Generalbundesanwalt erhebt beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz Anklage gegen einen 28-j\u00e4h\u00adri\u00adgen Kurden, den er der F\u00fchrungst\u00e4tigkeit f\u00fcr die verbotene Kurdische Arbeiterpartei bzw. deren Nachfolgeorganisation, den Volkskongress (Kongra-Gel), beschuldigt. Er sei 2003\/2004 \u201eGebietsleiter\u201c in Darmstadt und Mainz gewesen.<\/p>\n<p><strong>Mai 2005<\/strong><\/p>\n<p>01.05.:\u00a0<strong>Berliner 1.\u00a0Mai: <\/strong>Trotz nur geringer Sach- und Personensch\u00e4den nimmt die Polizei viele Festnahmen vor. Wegen der Auseinandersetzungen in der Walpurgisnacht ergehen 22, wegen Ereignissen am 1.\u00a0Mai 44\u00a0Haftbefehle (davon 17 U-Haftbefehle und 27 Mal Haftverschonung). Schwarz uniformierte Greiftrupps des BGS sind im Einsatz. Am 13.7. verurteilt das Sch\u00f6ffengericht Tiergarten einen 20-j\u00e4hrigen Mann wegen Landfriedensbruch zu acht Monaten Jugendstrafe auf Bew\u00e4hrung.<\/p>\n<p><strong>Tod nach Festnahme: <\/strong>Ein 24-J\u00e4hriger, der laut Polizeiangaben \u201eohne erkennbaren Grund\u201c in einer Diskothek randaliert habe, wird vom Sicherheitsdienst der Disko der Polizei \u00fcbergeben und kollabiert im Polizeifahrzeug. Trotz Reanimationsversuchen stirbt er in den fr\u00fchen Morgenstunden in einer Klinik.<\/p>\n<p>06.05.:\u00a0<strong>Polizeilicher Todesschuss: <\/strong>Die Polizei wird wegen eines Familienstreits in ein Reihenhaus in Gro\u00dfenhain\/Sachsen gerufen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt einer der Beamten im engen Treppenflur zwei Sch\u00fcsse auf den offenbar angetrunkenen \u201ebr\u00fcllenden und mit zwei Messern bewaffneten Mann\u201c ab.<\/p>\n<p>09.05.:\u00a0<strong>Polizeiauto gemopst: <\/strong>Zwei Berliner Kripo-Beamtinnen, die an einem Lehrgang beim Bundeskriminalamt (BKA) teilnehmen, vermissen das zivile Dienstauto samt eingebautem Funkger\u00e4t.<\/p>\n<p>18.05.:\u00a0<strong>Drogenbericht der Bundesregierung vorgestellt: <\/strong>Der Bericht verzeichnet die niedrigste Zahl der \u201eDrogentoten\u201c seit 2000. 1.385 Personen starben 2004 nach dem Konsum illegaler Drogen. Die Zahl der Opiatabh\u00e4ngigen liege bei 120.000-150.000, davon seien 60.000 in einer Substitutionsbehandlung.<\/p>\n<p>20.05.:\u00a0<strong>Rechtswidriger Polizeikessel: <\/strong>Das VG L\u00fcneburg erkl\u00e4rt die n\u00e4chtliche mehrst\u00fcndige Einkesselung von 500 AKW-GegnerInnen beim Castor-Transport im Wendland am 12.\u00a0November 2003 f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Die Aufstellung von Polizeiketten entlang der Bahnlinie h\u00e4tte ausgereicht. (Az.: 3 A 252 und 254\/03)<\/p>\n<p>27.05.:\u00a0<strong>Anklage gegen zwei Polizisten: <\/strong>Wegen des Todes eines Asylsuchenden aus Guinea-Bissau, der am 7.\u00a0Januar in einer Dessauer Gewahrsamszelle verbrannte, klagt die Staatsanwaltschaft Dessau zwei Polizisten der fahrl\u00e4ssigen T\u00f6tung und K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge an. Sie hatten u.a.\u00a0den Alarm des Rauchmelders ignoriert.<\/p>\n<p><strong>Keine Anklage gegen R\u00f6wekamp: <\/strong>Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den Bremer Innensenator Thomas R\u00f6wekamp (CDU) wegen des Brechmitteleinsatzes ein, an dem am 7.\u00a0Januar der 35-j\u00e4hrige Laye-Alama Cond\u00e9 aus Sierra Leone gestorben war (s. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 80, S. 75-80).<\/p>\n<p>28.05.:\u00a0<strong>\u201eWeimar gegen Intoleranz und Faschismus\u201c: <\/strong>2.000 Personen beteiligen sich an Aktionen gegen den \u201eTh\u00fcringentag\u201c der \u201eNationalen Jugend\u201c. Die Neonazi-Veranstaltung wird vorzeitig abgebrochen.<\/p>\n<p>30.05.:\u00a0<strong>F\u00fchrerscheinentzug schwieriger: <\/strong>Der Bundesgerichtshof entscheidet im Falle eines verurteilten Drogenh\u00e4ndlers, dass der F\u00fchrerscheinentzug als Zusatzstrafe nur in Frage komme, wenn die verurteilte Person eine Gefahr f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr darstelle. (Az.: GSSt 2\/04)<\/p>\n<p><strong>Juni 2005<\/strong><\/p>\n<p>06.06.:\u00a0<strong>Linkes Wohnprojekt ger\u00e4umt:<\/strong> Nach einer langen Auseinandersetzung mit dem neuen Eigent\u00fcmer r\u00e4umen vermummte und behelmte Polizisten am fr\u00fchen Morgen die Yorckstra\u00dfe 59 in Berlin-Kreuzberg.<\/p>\n<p>09.06.:\u00a0<strong>Freispruch f\u00fcr Mzoudi rechtskr\u00e4ftig: <\/strong>Der Bundesgerichtshof best\u00e4tigt das Urteil des OLG Hamburg. Der Marokkaner Abdelghani Mzoudi ist damit endg\u00fcltig vom Vorwurf der Beihilfe zu den Attentaten des 11.\u00a0Septembers 2001 entlastet. Am 21.6.\u00a0reist Mzoudi freiwillig aus und kommt der trotz Freispruch beschlossenen Abschiebung durch die Hamburger Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde zuvor.<\/p>\n<p>16.06.:\u00a0<strong>Gro\u00dfer Lauschangriff: <\/strong>Der Bundestag beschlie\u00dft den von SPD, Gr\u00fcnen und CDU\/CSU im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zur Neuregelung des Gro\u00dfen Lauschangriffs. Der Bundesrat zieht tags darauf nach.<\/p>\n<p>17.06.:\u00a0<strong>Graffiti-Strafnorm: <\/strong>Der Bundestag segnet mit den Stimmen von SPD, CDU und der Mehrheit der Gr\u00fcnen eine Erg\u00e4nzung des Tatbestands der Sachbesch\u00e4digung ab, die f\u00fcr Graffiti Haftstrafen bis zu drei Jahren vorsieht. Am 8.7. stimmt auch der Bundesrat zu.<\/p>\n<p><strong>Haftstrafen wegen Misshandlung: <\/strong>Wegen der schweren Misshandlung eines Punks verurteilt das LG Frankfurt\/Oder drei junge M\u00e4nner aus der rechten Szene zu neun bzw. zehn Jahren Haft und die zwei Mitt\u00e4terinnen zu zwei Jahren auf Bew\u00e4hrung.<\/p>\n<p>18.06.:\u00a0<strong>Rechter \u201eHeldenkult\u201c in Halbe (Brandenburg):<\/strong> 105 Neonazis, die laut Auflage des OVG Cottbus nicht n\u00e4her als 300 Meter an den gr\u00f6\u00dften Soldatenfriedhof in Deutschland heran d\u00fcrfen, und rund 800 Nazi-GegnerInnen demonstrieren \u2013 bewacht von 1.000 PolizistInnen.<\/p>\n<p>28.06.:\u00a0<strong>\u201eJunge Freiheit\u201c und Verfassungsschutz: <\/strong>Laut Urteil des BVerfG widerspricht die im nordrhein-westf\u00e4lischen Verfassungsschutzbericht 1994 und 1995 erfolgte Bezeichnung der Rechtspostille als \u201erechtsextremistisch\u201c der Pressefreiheit. (Az.: 1 BvR 1072\/01)<\/p>\n<p><strong>Holger Pfahls gesteht: <\/strong>Der Ex-Chef des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz r\u00e4umt vor dem LG Augsburg ein, als R\u00fcstungsstaatssekret\u00e4r 1990\/91 zusammen umgerechnet 1,5 Mio. Euro Schmiergeld vom Waffenh\u00e4ndler Karlheinz Schreiber entgegengenommen zu haben.<\/p>\n<p><strong>Juli 2005<\/strong><\/p>\n<p>01.07.:\u00a0<strong>Bundespolizei:<\/strong> Der Bundesgrenzschutz hei\u00dft ab sofort Bundespolizei und tr\u00e4gt k\u00fcnftig blaue Uniformen.<\/p>\n<p><strong>Online-Demo: <\/strong>Das AG Frankfurt\/M. verurteilt einen Aktivisten von \u201eLibertad\u201c wegen N\u00f6tigung zu 90 Tagess\u00e4tzen \u00e0 10 Euro. Die Organisation hatte aufgerufen, die Lufthansa-Homepage am Tag der Aktion\u00e4rsversammlung mit Anfragen zu \u00fcberh\u00e4ufen und zu blockieren.<\/p>\n<p>06.07.:\u00a0<strong>\u00dcbergriffe bei Durchsuchung: <\/strong>In Berlin, Potsdam und Eisenh\u00fcttenstadt durchsucht die Polizei 15\u00a0Wohnungen von Angeh\u00f6rigen der linken Szene, teilweise ohne Anordnung. In Berlin-Kreuzberg treten SEK-Beamte T\u00fcren ein. Ein Mann wird aus dem Hochbett gerissen und f\u00e4llt in die Scheiben einer zuvor zerst\u00f6rten Zimmert\u00fcr.<\/p>\n<p>07.07.:\u00a0<strong>Haft f\u00fcr kritischen Polizisten: <\/strong>Das LG Hamburg verurteilt Thomas W\u00fcppesahl wegen versuchter Beteiligung an einem Raubmord und illegalem Waffenbesitz zu viereinhalb Jahren Haft.<\/p>\n<p>08.07.:\u00a0<strong>Biometrie-Pass beschlossen: <\/strong>Der Bundesrat billigt die Passverordnung, eine Zustimmung des Bundestages ist nicht n\u00f6tig.<\/p>\n<p><strong>DNA-Analyse erweitert: <\/strong>Der Bundesrat genehmigt die bereits vom Bundestag beschlossene \u00c4nderung der Strafprozessordnung. DNA-Pro\u00adben k\u00f6nnen nun auch bei m\u00f6glichen Wiederholungst\u00e4tern nicht-erheb\u00adlicher Straftaten genommen werden. Bei freiwilliger Abgabe und bei Tatortspuren entf\u00e4llt die richterliche Anordnung.<\/p>\n<p><strong>Informationsfreiheitsgesetz: <\/strong>Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat dem Einsichtsrecht der B\u00fcrgerInnen in Akten von Bundesbeh\u00f6rden zu.<\/p>\n<p>14.07.:\u00a0<strong>Neonazi-Verein verboten: <\/strong>Brandenburgs Innenminister J\u00f6rg Sch\u00f6nbohm (CDU) verbietet den Strausberger Verein ANSDAPO (Alter\u00adnative Nationale Strausberger Dart Piercing und Tattoo Offensive), der sich noch vor kurzem selbst als \u201eKameradschaft\u201c bezeichnete. 21 Wohnun\u00adgen werden durchsucht.<\/p>\n<p>19.07.:\u00a0<strong>Entsch\u00e4digung wegen Haftbedingungen:<\/strong> 2.000 Euro spricht das OLG Karlsruhe einem Gefangenen zu, der w\u00e4hrend f\u00fcnf Monaten<br \/>\nU-Haft in einer Gemeinschaftszelle mit unter neun Quadratmetern Grundfl\u00e4che untergebracht war. Die \u201enicht gesondert entl\u00fcftete\u201c Toilette war nur durch einen Vorhang abgetrennt. (Az.: 12 U 300\/04)<\/p>\n<p>20.07.:\u00a0<strong>Gel\u00f6bNIX-Demo: <\/strong>Rund 700 Personen demonstrieren bei str\u00f6mendem Regen gegen die Bundeswehr-Gel\u00f6bnisfeier im Berliner Bendlerblock. Die umliegenden Stra\u00dfen sind wie im Vorjahr von 1.400 PolizistInnen sowie Feldj\u00e4gern abgesperrt.<\/p>\n<p>21.07.:\u00a0<strong>Verfassungsschutzgesetz verfassungswidrig: <\/strong>Der s\u00e4chsische Ver\u00adfassungsgerichtshof erkl\u00e4rt den Gro\u00dfen Lauschangriff im Landesverfassungsschutzgesetz f\u00fcr verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss die Bestimmung bis Mitte 2006 \u00e4ndern (s. S. 83 in diesem Heft).<\/p>\n<p>23.07.:\u00a0<strong>Schie\u00dferei mit der Polizei:<\/strong> In Mittelstetten bei F\u00fcrstenfeldbruck wird ein 18-J\u00e4hriger, der unerlaubt mit dem Auto seiner Mutter unterwegs ist, von mehreren Streifenwagen gestellt. Als er mit einer Handfeuerwaffe \u2013 eine Schreckschusspistole, wie sich sp\u00e4ter zeigt \u2013 auf die Beamten schie\u00dft, erwidern diese das Feuer. Der im Bauch getroffene junge Mann wird per Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht.<\/p>\n<p>25.07.:\u00a0<strong>Guinea hilft bei Abschiebungen: <\/strong>W\u00e4hrend der kommenden zwei Wochen werden Regierungsbeamte aus Guinea Conakry in einem Raum der Hamburger Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde abgewiesene afrikanische Asylsuchende begutachten, die ihnen die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden Hamburgs, Nordrhein-Westfalens und Sachsen-Anhalts vorf\u00fchren lassen. Wenn sie der Meinung sind, dass es sich um GuineerInnen handelt, k\u00f6nnen sie sofort die f\u00fcr die Abschiebung erforderlichen P\u00e4sse ausstellen. Die Kosten des Aufenthaltes zahlen die beteiligten deutschen Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p>26.07.:\u00a0<strong>Asylstatistik vorgelegt<\/strong>: Die Zahl der Asylsuchenden ist auf dem niedrigsten Stand seit Jahrzehnten. Im ersten Halbjahr 2005 haben 14.428 Fl\u00fcchtlinge in Deutschland um Asyl ersucht, 23 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 24.624 Antr\u00e4ge bearbeitete das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge im ersten Halbjahr, 250 Personen wurden als asylberechtigt anerkannt, 1.244 erhielten Abschiebeschutz.<\/p>\n<p>27.07.:\u00a0<strong>BVerfG zur pr\u00e4ventiven Telefon\u00fcberwachung:<\/strong> Die im nieders\u00e4chsischen Polizeigesetz enthaltene Befugnis der Telekommunikations\u00fcberwachung (TK\u00dc) zum Zwecke der vorbeugenden Bek\u00e4mpfung von Straftaten ist verfassungswidrig. Der Bund habe die TK\u00dc zur Strafverfolgung abschlie\u00dfend geregelt, der Landesgesetzgeber habe daher keine Kompetenzen f\u00fcr Regelungen zur \u201eVorsorge f\u00fcr k\u00fcnftige Strafverfolgung\u201c. Das BVerfG fordert erneut einen besonderen Schutz des Kernbereichs der Intimsph\u00e4re. (Az.: 1 BvR 668\/04)<\/p>\n<p>28.07.:\u00a0<strong>Geiselnahme unblutig beendet:<\/strong> Ein Mobiles Einsatzkommando st\u00fcrmt eine Hamburger Bank, in der ein 29-j\u00e4hriger Bankr\u00e4uber zun\u00e4chst zwei Frauen in seiner Gewalt hatte. Der mit einer ungeladenen Gaspistole bewaffnete Mann leistet bei der Festnahme keinen Widerstand.<\/p>\n<p><strong>Neonazi-Parole nicht strafbar: <\/strong>Der Bundesgerichtshof spricht drei Mitglieder der \u201eKameradschaft Karlsruhe\u201c rechtskr\u00e4ftig frei. Die von ihnen auf einem Anrufbeantworter verwendete Parole \u201eRuhm und Ehre der Waffen-SS\u201c sei nicht mit dem Original (\u201eUnsere Ehre hei\u00dft Treue\u201c bzw. \u201eBlut und Ehre\u201c) verwechselbar und deshalb kein verbotenes \u201enationalsozialistisches Kennzeichen\u201c im Sinne des \u00a7 86a StGB. \u201eNationalsozialistisch klingende\u201c Parolen seien nicht strafbar. (Az.: 3StR 60\/05)<\/p>\n<p><strong>Dresdner Bombenleger verurteilt:<\/strong> Zu zw\u00f6lf Jahren Haft verurteilt das LG Dresden einen 64-J\u00e4hrigen, der am 6.6.2003 eine Bombe in einem Koffer auf dem Dresdner Bahnhof platziert hatte, um die Deutsche Bank zu erpressen. Der Angeklagte insistierte bis zum Schluss, dass die Bombe nicht scharf gewesen sei.<\/p>\n<p>31.07.:\u00a0<strong>\u201eGendreck weg\u201c:<\/strong> Unter diesem Motto versuchen 300 UmweltaktivistInnen eine \u201eFeldbefreiung\u201c. Sie wollen den Monsanto-Genmais auf dem Feld eines Gro\u00dfbauern in Hohenstein (Brandenburg) ausrei\u00dfen. Dies gelingt nur ansatzweise, weil sich ein Aufgebot von 280 PolizistInnen samt Reiter- und Hundestaffel in den Weg stellt. 58 Demonstrierende werden festgenommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zusammengestellt von Heiner Busch April 2005 01.04.:\u00a0T\u00f6dliche Hilfe f\u00fcr die Polizei: Th\u00fcringer Polizisten fordern einen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6,87],"tags":[],"class_list":["post-8137","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-chronologien","category-cilip-081"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8137","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8137"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8137\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8137"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8137"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8137"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}