{"id":8140,"date":"2005-07-30T11:36:59","date_gmt":"2005-07-30T11:36:59","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8140"},"modified":"2005-07-30T11:36:59","modified_gmt":"2005-07-30T11:36:59","slug":"ordnung-muss-sein-ein-jahr-kiezstreifen-der-berliner-ordnungsaemter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8140","title":{"rendered":"\u201eOrdnung muss sein\u201c &#8211;\u00a0Ein Jahr \u201eKiezstreifen\u201c der Berliner Ordnungs\u00e4mter"},"content":{"rendered":"<h3>von Roland Otte<\/h3>\n<p><strong>Im September 2004 traten die ersten Au\u00dfendienstmitarbeiter der bezirklichen Ordnungs\u00e4mter in Berlin ihren Dienst an. Vorangegangen war eine lange Debatte um Kompetenzen und Bewaffnung der \u201eKiezstreifen\u201c. F\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bleibt undurchsichtig, was die nichtpolizeilichen Ordnungsh\u00fcter eigentlich d\u00fcrfen.<\/strong><\/p>\n<p>In Gro\u00dfst\u00e4dten wie Berlin tun Menschen so einiges, was zwar nicht kriminell, aber nicht erlaubt ist: Abfall fallen lassen, falsch parken, auf Gehwegen Rad fahren, den Hund ohne Leine laufen lassen, ohne Genehmigung Stra\u00dfenfeste feiern usw. Polizeibeamte haben in der Regel andere Dinge zu tun, als sich intensiv um Ordnungswidrigkeiten zu k\u00fcmmern. Zwar wird die Polizei auch im Rahmen der Gefahrenabwehr t\u00e4tig, wenn dies durch eine andere Beh\u00f6rde nicht oder nicht rechtzeitig m\u00f6glich erscheint.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Eigentlich ist die Gefahrenabwehr jedoch Aufgabe der Ordnungsbeh\u00f6rden.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Die Ordnungsaufgaben sind auf eine Vielzahl von Fachbeh\u00f6rden verteilt, im Stadtstaat Berlin zudem differenziert nach Landesebene und Bezirksebene. Diese Gemengelage zu straffen und personelle Voraussetzungen f\u00fcr die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu verbessern, waren die Ziele des Senats bei der Einrichtung einheitlicher bezirklicher Ordnungs\u00e4mter.<!--more--><\/p>\n<p>\u00dcber das erste Ziel, Ordnungsaufgaben neu zu b\u00fcndeln und bei den Bezirken anzusiedeln, gab es kaum Dissens. Wer wollte widersprechen, dass es sinnvoll ist, wenn z.B. f\u00fcr die Genehmigung eines Stra\u00dfenfestes nur ein \u00c4mtergang f\u00e4llig ist statt mehrerer? Im Juni 2003 forderte das Berliner Abgeordnetenhaus den Senat einstimmig auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Das zweite, bereits fr\u00fch von der CDU forcierte Ziel bezog sich auf die Schaffung eines neuen \u00dcberwachungstrupps zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Begr\u00fcndung eines Antrags der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus liest sich wie folgt: \u201eDie Stadt Berlin verwahrlost zunehmend. Verbote werden nicht mehr beachtet, das \u00f6ffentliche Eigentum wird nicht mehr geachtet. Vandalismus und R\u00fccksichtslosigkeit breiten sich aus &#8230; Ein Gemeinwesen, das nicht in der Lage ist, das \u00f6ffentliche Eigentum zu sch\u00fctzen und die Einhaltung der gesetzten Norm durchzusetzen, hat keine Daseinsberechtigung.\u201c<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Zwar wurde der CDU-Antrag abgelehnt, der rot-rote Senat legte aber im folgenden Jahr ein Gesetz zur Einrichtung bezirklicher Ordnungs\u00e4mter vor, das ebenfalls (mit weniger drastischen Worten) eine bisher unzureichende Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten als zu l\u00f6sendes Problem beschreibt und vor allem den Au\u00dfendienst der neuen Ordnungs\u00e4mter regelt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<h4>Mit Schlagst\u00f6cken gegen \u201eEkel-Griller\u201c?<\/h4>\n<p>Wie kam es zu der Verschiebung vom Schwerpunkt \u201eb\u00fcrgerfreundliche Verwaltungsreform\u201c zum Schwerpunkt \u201eAu\u00dfendienstkontrollen\u201c? Auftrieb erhielt der CDU-Antrag durch die Boulevardpresse, die wiederholt Ordnungswidrigkeiten skandalisierte und hartes Durchgreifen forderte. Im Sommer 2003 entdeckte sie das wilde Grillen im Tiergarten als gr\u00f6\u00dfte Gefahr der \u00f6ffentlichen Ordnung. Das Springer-Blatt B.Z. erfand hierf\u00fcr eigens das Wort \u201eEkel-Griller\u201c und ver\u00f6ffentlichte \u201eBeweisfotos\u201c \u00fcber deren Hinterlassenschaften.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Ein anderes Mal war es regelwidriger Autoverkauf auf der Stra\u00dfe, der die Notwendigkeit von schlagkr\u00e4ftigen Ordnungsdienstmitarbeitern beweisen sollte. So jubelte die B.Z. \u00fcber den Bezirksb\u00fcrgermeister Klaus-Ekkehard Band (SPD): \u201eEin Mann greift durch: &#8230; Er sagt dem illegalen Autohandel den Kampf an, will Kiezpolizisten aufr\u00fcsten und Jugendgangs von der Stra\u00dfe holen.\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Nach Bands Forderung, die neu einzurichtenden Ordnungs\u00e4mter mit Schlagst\u00f6cken, Handschellen und Reizgas auszustatten, konzentrierte sich die mediale wie die parlamentarische Debatte auf Ausr\u00fcstung, Befugnisse und Aufgaben der Au\u00dfendienstmitarbeiter. In den Hintergrund geriet dabei der Ansatz b\u00fcrgerfreundlicher Verwaltungsmodernisierung. V\u00f6llig ausgeblendet wurden Fragen nach dem sozialen Kontext der beanstandeten Regelwidrigkeiten, nach Konkurrenzen unterschiedlicher Nutzungsvorstellungen des \u00f6ffentlichen Raumes (z.B. Grillen versus Kontemplation) und nach der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Forderung, Normverletzungen \u2013 seit jeher Teil der urbanen Realit\u00e4t \u2013 mit allen Mitteln zu unterbinden.<\/p>\n<p>\u201e<\/p>\n<h4>Kiezpolizei\u201c<\/h4>\n<p>Mit dem Begriff \u201eKiezpolizei\u201c war die Erwartung geweckt worden, die Ordnungs\u00e4mter k\u00f6nnten \u00fcberall schnell vor Ort sein, h\u00e4tten umfassende polizeiliche Befugnisse und k\u00f6nnten sich nebenbei auch noch um Aufgaben wie die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten k\u00fcmmern. Diesen Erwartungen konnte das schlie\u00dflich am 17. Juni 2004 beschlossene Gesetz freilich nicht erf\u00fcllen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Eine Omnipr\u00e4senz ist bei vorgesehenen 300 Stellen \u2013 verteilt auf die zw\u00f6lf Berliner Bezirke, die jeweils die Einwohnerzahl einer Gro\u00dfstadt haben \u2013 nicht m\u00f6glich. Diese Zielgr\u00f6\u00dfe wurde zudem kaum erreicht, weil wenig Verwaltungsangestellte die Neigung versp\u00fcrten, sich in ein Amt versetzen zu lassen, dessen Aufgabe es nach medialer Darstellung sein sollte, sich st\u00e4ndig mit renitenten Randgruppen herumzuschlagen. Zudem k\u00f6nnen Mitarbeiter der Ordnungskr\u00e4fte nach achtw\u00f6chiger Schulung kaum Aufgaben \u00fcbernehmen, die aus guten Gr\u00fcnden der Polizei vorbehalten sind (oder gar der Jugend- und Sozialarbeit \u00fcberlassen werden sollten).<\/p>\n<p>Die verfassungsrechtlichen Grenzen bei der \u00dcbertragung polizeilicher Aufgaben an Angestellte der Ordnungs\u00e4mter spielten im Gesetzgebungsprozess durchaus eine Rolle. Mit \u00c4nderungen zur Senatsvorlage wurde die Verordnungserm\u00e4chtigung pr\u00e4zisiert, die die Humanistische Union und die Fraktionen der Gr\u00fcnen und der FDP als zu weitgehend kritisiert hatten.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Statt dem Senat pauschal zu erlauben, Aufgaben und Befugnisse der Dienstkr\u00e4fte festzulegen, wurde klargestellt, dass eine entsprechende Verordnung nur Regelungen und Begrenzungen im Rahmen bestehender Gesetze treffen darf. Zudem wurde festgehalten, dass die Ausr\u00fcstung (Schlagst\u00f6cke, Pfefferspray) nur zur Notwehr bzw. Nothilfe eingesetzt werden darf.<\/p>\n<p>Aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht bleiben jedoch Bedenken. Trotz Beschr\u00e4nkung auf Jedermannrechte und Notwehr wurden die Dienstkr\u00e4fte der Ordnungs\u00e4mter kurzerhand zu Vollzugsbeamten im Sinne des Gesetzes \u00fcber die Anwendung unmittelbaren Zwanges (UZwG) erkl\u00e4rt. Auch die Begrenzung auf gesetzliche Kompetenzen ist nur ein schwacher Trost, da die Verordnung eine lange Liste bestehender Gesetzesbestimmungen auflistet, nach der Ordnungsbeh\u00f6rden breite quasi-polizeiliche Befugnisse in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Einschl\u00e4gig ist u.a. das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin), das \u2013 nomen est omen \u2013 seit jeher polizeiliche Aufgaben und Ordnungsaufgaben in un\u00fcbersichtlicher Weise vermengt. Die Ordnungs\u00e4mter berufen sich zudem auf Bundesgesetze,<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> wenn sie z.B. Radfahrer festhalten.<\/p>\n<p>Dass die neuen Ordnungsh\u00fcter es nicht bei Verwarnungen belassen, musste im Mai dieses Jahres auch eine Studentin erleben, die hochschwanger im Park festgehalten wurde. Vorgeworfen wurde ihr ein Versto\u00df gegen das Gr\u00fcnanlagengesetz: Radfahren im Park. Dass sie auf dem Weg zum Arzt war, wurde ihr nicht geglaubt. Emp\u00f6rt \u00fcber die ruppige Behandlung stellte sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Die ergab, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei und sie weiterhin 20 Euro zu zahlen habe. Festhalten wegen solcher Ordnungswidrigkeiten darf allenfalls die Polizei? Das war einmal.<\/p>\n<h5>Roland Otte ist Landesvorstandsmitglied der Humanistischen Union und arbeitet als Fraktionsmitarbeiter von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen im Abgeordnetenhaus von Berlin.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a7 4 Abs. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> \u00a7 2 ASOG<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Abgeordnetenhaus Berlin, Plenarprotokoll 15\/33 v. 26.6.2003, S. 2596 B<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Antrag der CDU-Fraktion \u201eGesetz \u00fcber die Wahrnehmung der bezirklichen Ordnungsaufgaben in Berlin (Berliner Ordnungs\u00e4mtergesetz (BO\u00c4G)\u201c, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 15\/1794 v. 12.6.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Vorlage \u2013 zur Beschlussfassung \u2013 \u201eGesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungs\u00e4mter (O\u00c4ErrG)\u201c, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 15\/2843 v. 11.5.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> B.Z. v. 17.6.2003 und 21.6.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> B.Z. v. 11.3.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin (GVBl.) Nr. 26 v. 2.7.2004, S. 253-255<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Humanistische Union, Landesverband Berlin: \u201eLex \u201aEkel-Griller\u2018 gibt dem Senat ungeahnte M\u00f6glichkeiten\u201c, Pressemitteilung v. 3.6.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Verordnung vom 1. September 2004, in: GVBl. Berlin, Nr. 36 v. 1.9.2004, S. 364 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Laut \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung sind die Ordnungsdienstmitarbeiter aufgrund \u00a7 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit \u00a7 163 b Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz und Satz 2 Strafprozessordnung auch befugt zum Festhalten zur Identit\u00e4tsfeststellung.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Roland Otte Im September 2004 traten die ersten Au\u00dfendienstmitarbeiter der bezirklichen Ordnungs\u00e4mter in Berlin<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,87],"tags":[284,844,1110,1364],"class_list":["post-8140","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-081","tag-berlin","tag-kiezstreifen","tag-polizeigesetz","tag-stadtpolitik"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8140","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8140"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8140\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8140"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8140"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8140"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}