{"id":8151,"date":"2005-07-30T11:48:23","date_gmt":"2005-07-30T11:48:23","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8151"},"modified":"2005-07-30T11:48:23","modified_gmt":"2005-07-30T11:48:23","slug":"marianne-und-ihre-grossen-brueder-videoueberwachung-a-la-francaise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8151","title":{"rendered":"Marianne und ihre Gro\u00dfen Br\u00fcder &#8211;\u00a0Video\u00fcberwachung \u00e0 la Fran\u00e7aise"},"content":{"rendered":"<h3>von Eric T\u00f6pfer und Frank Helten<\/h3>\n<p><strong>Mit mehr als 40.000 Kameras, die in etwa 530 St\u00e4dten \u00f6ffentliche Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze in den Blick nehmen, gilt Gro\u00dfbritannien zu Recht als Paradebeispiel f\u00fcr exzessive Video\u00fcberwachung. \u00dcbersehen wird dabei h\u00e4ufig, dass Frankreich, das alteurop\u00e4ische Mutterland b\u00fcrgerlicher Freiheiten, sich inzwischen britischen Verh\u00e4ltnissen ann\u00e4hert.<\/strong><\/p>\n<p>Bald nach den Unruhen vom Mai 1968, erinnert sich Paul Virilio, tauchten in Paris die ersten \u00dcberwachungskameras an Eing\u00e4ngen der Grandes Ecoles und der Universit\u00e4ten auf; die \u00dcberwachung der Boulevards und Stra\u00dfenkreuzungen in der Hauptstadt wurde ebenfalls mit Hilfe der neuen Ger\u00e4te sichergestellt.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> \u00d6ffentlicher Raum wird in Frankreich seit mehr als 30 Jahren video\u00fcberwacht, zun\u00e4chst allerdings in begrenztem Umfang. Erst Ende der 1980er setzte eine Entwicklung ein, die die Video\u00fcberwachung franz\u00f6sischer St\u00e4dte inzwischen immer mehr zur Regel macht.<!--more--><\/p>\n<p>Die erste Gemeinde, die in gr\u00f6\u00dferem Ma\u00dfstab eine Video\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze einf\u00fchrte, scheint der traditionsreiche Badeort Hy\u00e8res an der C\u00f4te d\u2019Azur gewesen zu sein.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Inspirieren lie\u00dfen sich die Stadtv\u00e4ter vermutlich von der Praxis im F\u00fcrstentum Monaco, wo 60 Kameras den ungest\u00f6rten Aufenthalt prominenter und weniger prominenter G\u00e4ste sichern sollen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Kurz darauf k\u00fcndigte der B\u00fcrgermeister von Avignon die Einrichtung eines Netzwerks von 93 Kameras an. Eine Minderheit des Gemeinderates ging auf dem Rechtsweg gegen die Entscheidung vor. Das Verwaltungsgericht in Marseille stoppte im Juni 1990 die Pl\u00e4ne: Obwohl nur anlassbezogen aufgezeichnet werden sollte, urteilten die Richter, dass die dauerhafte und weitr\u00e4umige \u00dcberwachung einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriff in das Recht auf Privatheit und das Recht am eigenen Bild darstelle. Gleichzeitig aber verneinten sie die Zust\u00e4ndigkeit der nationalen Datenschutzbeh\u00f6rde (<em>Commission Nationale de l\u2019informatique et des libert\u00e9s<\/em>, CNIL) mit der Begr\u00fcndung, dass es sich bei der geplanten (analogen) Video\u00fcberwachung nicht um eine automatisierte Weiterverarbeitung pers\u00f6nlicher Daten gehandelt h\u00e4tte, wie sie durch das Datenschutzgesetz von 1978 geregelt wird. Damit machte das Gericht zum einen deutlich, dass Video\u00fcberwachung des \u00f6ffentlichen Raums unter Umst\u00e4nden mit den 1789 deklarierten Menschenrechten kollidieren kann, die bis heute wesentliche Grundlage franz\u00f6sischen Verfassungsrechts sind. Zum anderen best\u00e4tigte es, dass mit der \u00dcberwachung des \u00f6ffentlichen Raums eine weitgehend unregulierte, rechtliche Grauzone betreten wurde.<\/p>\n<h4>Das \u201eLoi Pasqua\u201c von 1995 als Erm\u00e4chtigungsgrundlage<\/h4>\n<p>Beendet werden sollte dieser Zustand erst, nachdem ein Wahlb\u00fcndnis aus Gaullisten (<em>Rassemblement pour la R\u00e9publique<\/em>, RPF) und Konservativen (<em>Union pour la D\u00e9mocratie Fran\u00e7aise<\/em>, UPF) 1993 die Wahlen zur Nationalversammlung gewann und mit Edouard Balladur nach f\u00fcnf Jahren Linksregierung wieder ein B\u00fcrgerlicher unter Pr\u00e4sident Fran\u00e7ois Mitterand das Amt des Premierministers \u00fcbernahm. Im D\u00e9partement Haute-de-Seine, der politischen Heimat des neuen Innenministers Charles Pasqua, hatte dessen korrupter Parteifreund Patrick Balkany, B\u00fcrgermeister des Pariser Vororts Levallois-Perret, bereits seit 1991 f\u00fcr 20 Millionen Francs (etwa drei Millionen Euro) eine kommunale Video\u00fcberwachung mit 96 Kameras entwickelt. Zwar erhielt das Pilotprojekt \u2013 weil ohne Aufzeichnung \u2013 den symbolischen Segen der um eine Erweiterung ihrer Kompetenzen bem\u00fchten CNIL, sorgte aber sowohl auf lokaler als auch nationaler Ebene f\u00fcr erhebliche Kontroversen.<\/p>\n<p>Zur Schlichtung des Streits legten 1993 zwei Senatoren ein Gutachten vor, das zu dem Ergebnis kam, dass eine Video\u00fcberwachung nur rechtm\u00e4\u00dfig sei, wenn diese f\u00fcr eine polizeiliche Ma\u00dfnahme geboten oder \u2013 im Falle privater, aber \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher R\u00e4ume \u2013 zur Durchsetzung des Hausrechtes erforderlich sei. Dar\u00fcber hinaus sei Video\u00fcberwachung nur zum Verkehrsmanagement zul\u00e4ssig. Die Senatoren schlugen daher vor, das Datenschutzgesetz entsprechend zu \u00e4ndern und die Genehmigung einer Video\u00fcberwachung von einer Empfehlung der CNIL abh\u00e4ngig zu machen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Doch es sollte anders kommen: Befl\u00fcgelt durch die gewaltt\u00e4tigen Sch\u00fcler- und Jugendproteste gegen die \u201eReformen\u201c im Sozial- und Bildungssektor, die im Fr\u00fchjahr 1994 das Land ersch\u00fcttert hatten, peitschte Innenminister Pasqua im Januar 1995 sein Rahmengesetz zur Inneren Sicherheit (<em>Loi d\u2019orientation et de programmation relative \u00e0 la s\u00e9curit\u00e9 n\u00b0 95-73, LOPS<\/em>) durch das Parlament.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Zu dem umfassenden Ma\u00dfnahmenkatalog des \u201eLoi Pasqua\u201c geh\u00f6rt auch die explizite Legalisierung und Regulierung der Video\u00fcberwachung sowohl \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze als auch privater, aber \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher R\u00e4ume, wenn diese dem Schutz \u00f6ffentlich-rechtlicher Geb\u00e4ude und Institutionen dient oder an Orten durchgef\u00fchrt wird, \u201ean denen die Gefahr von t\u00e4tlichen \u00dcbergriffen und Diebst\u00e4hlen besonders hoch ist.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Nach Artikel 10 Absatz 3 sowie weiteren Ausf\u00fchrungsvorschriften vom Oktober 1996 muss die Installation von Video\u00fcberwachungsanlagen in diesen Bereichen durch die Pr\u00e4fektInnen als VertreterInnen der Zentralregierung in den D\u00e9partements genehmigt werden. Grundlage der Lizenzierung durch die Pr\u00e4fektInnen ist die Stellungnahme eines neu geschaffenen D\u00e9partements-Ausschusses. Die so genannte <em>Commission D\u00e9partementale de Vid\u00e9osurveillance<\/em> (CDV) hat die \u00dcberwachungskonzepte und ihre Begr\u00fcndung zu pr\u00fcfen und Empfehlungen an die Pr\u00e4fektInnen auszusprechen. Den Vorsitz der f\u00fcnfk\u00f6pfigen CDVs f\u00fchrt einE RichterIn, dem einE weiterE RichterIn, einE VertreterIn der lokalen Handelskammer, einE gew\u00e4hltE LokalpolitikerIn sowie einE TechnikerIn beisitzen. Empfehlungen werden entsprechend der Mehrheitsmeinung der Mitglieder ausgesprochen. Obwohl die endg\u00fcltige Genehmigung beim Pr\u00e4fekten\/der Pr\u00e4fektin liegt, kam es in der Praxis bisher kaum zu Entscheidungen, die von den Empfehlungen der CDV abwichen. KritikerInnen des Verfahrens monieren insbesondere die einseitige Zusammensetzung der Kommissionen und die undurchsichtige Berufung ihrer Mitglieder. Angesichts der Tatsache, dass \u2013 mit Ausnahme der beiden RichterInnen \u2013 die CDV-Mitglieder ehrenamtlich arbeiten, scheint zudem eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung der Antr\u00e4ge nicht garantiert.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<h4>Dynamische Ausbreitung<\/h4>\n<p>Sieben Jahre nach Verabschiedung des LOPS legte Frankreichs neuer starker Mann, Innenminister Nicholas Sarkozy, noch einmal nach. Nachdem die Pr\u00e4sidentschafts- und Parlamentswahlk\u00e4mpfe von 2002 ganz im Zeichen der Inneren Sicherheit gestanden hatten, pr\u00e4sentierte der b\u00fcrgerliche Innenminister im Sommer des gleichen Jahres ein umfangreiches Sicherheitspaket, das \u201eTol\u00e9rance Z\u00e9ro\u201c zum Leitmotiv machte. Erleichtert wurden mit dem \u201eLoi Sarkozy\u201c Identit\u00e4tskontrollen, polizeiliche Durchsuchungen von Wohnungen und Autos sowie die Abschiebung illegaler ImmigrantInnen. Das Gesetz erweiterte die nationale DNA-Profil-Datenbank, kriminalisierte die Stra\u00dfenprostitution, \u201eaggressives\u201c Betteln und die Bildung von Jugendbanden. F\u00fcr die Umsetzung des Paketes und die Modernisierung der staatlichen und kommunalen Polizeien k\u00fcndigte Sarkozy die Bereitstellung von 5,6 Milliarden Euro an \u2013 u.a. f\u00fcr die Video\u00fcberwachung \u201esensibler Quartiere\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Abgesichert durch die Vorw\u00e4rtsverrechtlichung des Loi Pasqua und gef\u00f6rdert durch die Finanzspritzen der Zentralregierung haben seit 1995 immer mehr St\u00e4dte f\u00fcr die Video\u00fcberwachung ihrer Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze optiert. Derzeit d\u00fcrften zwischen 250 und 300 Kommunen entsprechende Anlagen betreiben.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Zwar scheint die Zahl angesichts der insgesamt etwa 36.500 Gemeinden vergleichsweise gering, allerdings handelt es sich bei den \u00fcberwachten Kommunen im Wesentlichen um Orte in st\u00e4dtischen Ballungsr\u00e4umen: Neben zahlreichen Gemeinden im Gro\u00dfraum Paris ist die Existenz von \u00dcberwachungsnetzwerken mit zum Teil mehr als 100 Kameras f\u00fcr Lyon, Nizza, Montpellier, Toulon, Lille, N\u00eemes, Mulhouse oder Nancy dokumentiert.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Ein Ende der Expansion ist nicht abzusehen, und w\u00e4hrend die \u00dcberwachung in den Gro\u00dfst\u00e4dten ausgebaut wird, erliegen auch immer mehr Klein- und Mittelst\u00e4dte dem allgemeinen Trend. Gr\u00fcnde finden sich immer: Einmal will der Stadtrat Taschendiebe dingfest machen, die an Badestr\u00e4nden ihr Unwesen treiben, dann will man sichere Parkpl\u00e4tze schaffen, andernorts wird \u00fcberlegt, mittels Video\u00fcberwachung eine Art automatisiertes Zugangskontrollsystem zu schaffen, damit nur gemeldete Einwohner den Ort betreten k\u00f6nnen. Der Fantasie und Technikgl\u00e4ubigkeit scheinen trotz maroder Kommunalfinanzen kaum Grenzen gesetzt zu sein.<\/p>\n<h4>Urbane Krise und Dezentralisierungspolitik<\/h4>\n<p>Verrechtlichung und finanzielle F\u00f6rderung waren sicher entscheidende Faktoren f\u00fcr die Ausbreitung der \u00dcberwachung im \u00f6ffentlichen Raum. Die Dynamik dieser Ausbreitung l\u00e4sst sich aber nur vor dem Hintergrund grundlegender sozio-\u00f6konomischer und politischer Entwicklungen verstehen. Zum einen vollzog sich der Aufstieg der Video\u00fcberwachung im Kontext der sozialen und \u00f6konomischen Krise der Vorst\u00e4dte (<em>Banlieues<\/em>), die einem populistischen Diskurs \u00fcber Jugendkriminalit\u00e4t, Unsicherheit und Unregierbarkeit den Weg ebnete. Zum anderen war die Ausbreitung der haupts\u00e4chlich in kommunaler Verantwortung betriebenen Video\u00fcberwachung nur m\u00f6glich im Zusammenhang einer Dezentralisierungspolitik, die seit 1982 die Gemeinden auch bei der Inneren Sicherheit in wachsendem Ma\u00dfe aktiviert.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Mit der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit, die in Frankreich mit der \u00d6l- und Wirtschaftskrise der 1970er Jahre einsetzte, entdeckte die Politik auch die Themen Kriminalit\u00e4t und Sicherheit. Der Peyrefitte-Bericht \u201eR\u00e9sponses au violence\u201c von 1977 setzte sich umfassend mit Gewalt, Unsicherheit, Arbeitslosigkeit und der Lage der \u00fcberwiegend nordafrikanischen ImmigrantInnen auseinander und betonte die Bedeutung von Kriminalit\u00e4tsfurcht insbesondere f\u00fcr die von sozio-\u00f6konomi\u00adscher Desintegration betroffenen Banlieues, den Gro\u00dfsiedlungen in der Peripherie der franz\u00f6sischen St\u00e4dte. Obwohl der Bericht erhebliche Defizite in der Wohnungs-, Stadt- und Arbeitsmarktpolitik identifizierte und auf die strukturelle Diskriminierung der ImmigrantInnen aufmerksam machte, blieben die sozialpolitischen Reaktionen unzureichend. Vielmehr wurde insbesondere seit Mitte der 1990er Jahre \u2013 mit deutlich fremdenfeindlichen Untert\u00f6nen \u2013 die perspektivlose Jugend in den Vorst\u00e4dten von Politik und Medien zur Ikone des Verbrechens stilisiert und der Niedergang von ganzen Stadtvierteln mit \u201eBroken-Windows\u201c-Thesen und einer um sich greifenden <em>incivilit\u00e9<\/em> erkl\u00e4rt, der repressiv und ohne Toleranz zu begegnen sei. Ihre Bek\u00e4mpfung erkl\u00e4rte der damalige Premier Alain Jupp\u00e9 1995 zum Hauptziel der Polizeiarbeit, dem Jahr, in dem auch das \u201eLoi Pasqua\u201c verabschiedet wurde.<\/p>\n<p>Trotz aller Rhetorik bedeutete das \u201eLoi Pasqua\u201c allerdings auch eine Abkehr von den in Frankreich traditionell zentralistischen Vorstellungen einer Politik der Inneren Sicherheit. Erstmals hei\u00dft es, dass der Staat die Sicherheitspolitik \u201ekoordiniere\u201c. Zudem betont das Gesetz die Bedeutung privater Sicherheitsdienste und eigenverantwortlicher Kriminalpr\u00e4vention durch technische und bauliche Ma\u00dfnahmen. Damit setzt es eine Politik fort, mit der die Zentralregierung seit den 1980er Jahren Verantwortung im Politikfeld Innere Sicherheit an andere Akteure, insbesondere die Kommunen, delegiert. Was mit der Einrichtung von lokalen Pr\u00e4ventionsr\u00e4ten, der Ausarbeitung von Sicherheitspl\u00e4nen und einer Wiederbelebung der Gemeindepolizei begann, wurde schlie\u00dflich 1997 mit dem Instrument lokaler Sicherheitsvertr\u00e4ge (<em>contrats locaux de s\u00e9curit\u00e9<\/em>, CLS) durch die sozialistische Regierung unter Lionel Jospin konkretisiert. Bei den CLS handelt es sich um Vertr\u00e4ge zwischen Zentralstaat und Kommune, die auf Grundlage einer verbindlichen lokalen Sicherheitsdiagnose (<em>diagnostic local de s\u00e9curit\u00e9<\/em>) die Ziele und Kompetenzverteilung der Partnerschaften festschreiben.<\/p>\n<h4>Die Bourgeoisie und die Barbaren: der Fall Lyon<\/h4>\n<p>Der Fall Lyon zeigt exemplarisch, wie Video\u00fcberwachung im Zusammenhang der genannten Entwicklung zu einem entscheidenden Instrument einer exklusiven Kontrolle des \u00f6ffentlichen Raums wird.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> In Vaulx-en-Velin, einem Vorort von Lyon, der Anfang der 1990er Jahre nach Unruhen in die Schlagzeilen geraten war, lie\u00df der kommunistische B\u00fcrgermeister Maurice Charrier 1997 f\u00fcnf Kameras im Stadtzentrum installieren. Obwohl ihm f\u00fcr die Aktion die zweifelhafte Ehre eines Big Brother Awards zuteil wurde, schien die Mehrheit der lokalen Bev\u00f6lkerung seine Politik zu begr\u00fc\u00dfen. Der Widerstand gegen den weiteren Ausbau der \u00dcberwachung auf neun Kameras fand nur wenig Anklang.<\/p>\n<p>Animiert durch den Erfolg in der Nachbargemeinde machte sich in Lyon G\u00e9rard Collomb, ein sozialistischer Kommunalpolitiker und Kandidat f\u00fcr das B\u00fcrgermeisteramt, seit 1998 daf\u00fcr stark, dem Beispiel zu folgen und das \u201eProblemviertel\u201c La Duch\u00e8re, ein ehemaliges Textilarbeiterquartier, ebenfalls video\u00fcberwachen zu lassen. Die Strategie seines \u201eLaw-and-Order\u201c-Wahlkampfs ging auf, und nachdem Collomb B\u00fcrgermeister geworden war, wurde im April 2000 die Errichtung eines \u201eZentrums f\u00fcr urbane \u00dcberwachung\u201c beschlossen. Zwei Monate sp\u00e4ter begann man in La Duch\u00e8re mit der Video\u00fcberwachung. Ein Jahr sp\u00e4ter folgte die Installation von 48 weiteren Kameras in der Presqu\u2019\u00eele, dem Stadtzentrum Lyons im 1. und 2. Bezirk. Mittlerweile sind weitere Kameras in der Altstadt sowie dem 5. und 7. Bezirk hinzugekommen, und neue Anlagen sind geplant.<\/p>\n<p>Bereits bei der Formulierung des Sicherheitsvertrages 1998 hatten lokale Eliten mit Erfolg ihre Interessen hinsichtlich der Nutzung innerst\u00e4dtischen Raums durchgesetzt, indem sie vor allem Jugendliche meist nordafrikanischer Herkunft als Bedrohung konstruierten. Insbesondere der Einzelhandel, eine einflussreiche Gr\u00f6\u00dfe in der Lokalpolitik, machte sich f\u00fcr die Durchsetzung bestimmter sozialer Normen gegen die (aus den Vorst\u00e4dten) \u201eimportierte Delinquenz\u201c stark. Die Formulierung des Sicherheitsvertrages stellte einen wichtigen Schritt zur Legitimierung des \u00dcberwachungssystems dar. Die lokale Sicherheitsdiagnose hatte die Kategorie der \u201eimportierten Delinquenz\u201c aufgegriffen, vor der es das Stadtzentrum zu sch\u00fctzen gelte \u2013 und das, obwohl diese Sicht von Kriminalstatistiken nicht gest\u00fctzt wurde.<\/p>\n<p>Dass dieses Bedrohungsbild auch auf die innerst\u00e4dtische Video\u00fcberwachung durchschl\u00e4gt, kann nicht verwundern. Es bestimmt sowohl die pers\u00f6nlichen Vorurteile der Beobachter an den \u00dcberwachungsbildschirmen als auch die vorprogrammierten Beobachtungsroutinen, die typische Treffpunkte von Jugendlichen priorisieren. Das pers\u00f6nliche oder maschinelle Vorurteil wird denn auch best\u00e4tigt: Insbesondere Gruppen und Ansammlungen von Jugendlichen geraten ins Visier. Obwohl das Treffen von Jugendlichen (noch) keine kriminalisierte Handlung darstellt,<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> wird in solchen F\u00e4llen h\u00e4ufig die kommunale Ordnungspolizei verst\u00e4ndigt, die anr\u00fcckt, um die als potentielle St\u00f6rer wahrgenommenen Halbw\u00fcchsigen zu kontrollieren. Angesichts der \u00e4u\u00dferst selektiven \u00dcberwachungspraxis \u00fcberrascht daher nicht, dass Manager des Systems zu Protokoll gaben, dass l\u00e4ngst nicht alle Formen der Kriminalit\u00e4t mit Hilfe der Video\u00fcberwachung zu bek\u00e4mpfen seien, sie sich aber als besonders effektiv im Kampf gegen die \u201eimportierte Delinquenz\u201c erwiesen habe, sie also vor allem gegen marginalisierte arabisch-st\u00e4mmige Jugendliche aus den Vorst\u00e4dten gerichtet ist.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Die Video\u00fcberwachung des \u00f6ffentlichen Raums ist zwar in Frankreich \u2013 wie in anderen L\u00e4ndern auch \u2013 ein erfolgreiches Instrument im Arsenal einer symbolischen Politik, mit der verunsicherte W\u00e4hlerInnen sowohl von rechts als auch von links umworben werden. Dass sie allerdings hilft, die Missst\u00e4nde in den Banlieues zu ver\u00e4ndern, die die Mieter der Sozialwohnungen den Populisten in die Arme treiben, muss angesichts der britischen Erfahrungen bezweifelt werden.<\/p>\n<p>Zumindest im Lichte des Beispiels Lyon scheint die Video\u00fcberwachung auch in Frankreich viel eher den Interessen politischer und \u00f6konomischer Eliten und ihrem Gesch\u00e4ft mit der Angst und der Vermarktung st\u00e4dtischer R\u00e4ume dienlich zu sein. Gerade weil sie ein Instrument der Diskriminierung insbesondere perspektivloser ImmigrantInnenkinder der zweiten und dritten Generation darstellt, k\u00f6nnte sich die von ihren Bef\u00fcrworterInnen als Sicherheitsma\u00dfnahme gefeierte Video\u00fcberwachung letztlich als kontraproduktiv f\u00fcr den inneren Frieden der V. Republik erweisen.<\/p>\n<h5>Frank Helten und Eric T\u00f6pfer haben am Berliner Institut f\u00fcr Sozialforschung bzw. dem Zentrum Technik und Gesellschaft der TU Berlin im Rahmen des Forschungsprojektes URBANEYE (<a href=\"http:\/\/www.urbaneye.net\/\">www.urbaneye.net<\/a>) zu Video\u00fcberwachung in Europa geforscht.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Virilio, P.: Rasender Stillstand, Frankfurt\/Main 1997, S. 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Georgel, J.: Les libert\u00e9s de communication, <a href=\"http:\/\/www.chez.com\/ena10\/liberte.htm\">www.chez.com\/ena10\/liberte.htm<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Vitalis, A.: Le regard omnipr\u00e9sent de la vid\u00e9osurveillance, in: Le Monde diplomatique, Mars 1998, pp. 26 f., <a href=\"http:\/\/www.monde-diplomatique.fr\/1998\/03\/VITALIS\/10142\">www.monde-diplomatique.fr\/1998\/03\/VITALIS\/10142<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Forest, D.: La vid\u00e9osurveillance dans les lieux publics et ouverts au public. Dispositif et application de la loi du 21 janv. 1995, p. 4, www.juriscom.net\/uni\/mem\/13\/priv02.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> die tageszeitung v. 8.10.1994<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> zit. nach Vitalis a.a.O. (Fn. 3)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> vgl. Bausch, S.: Video\u00fcberwachung in Frankreich, in: Datenschutz und Datensicherheit 2004, H. 1, S. 27-32 sowie Gras, M. L.: The Legal Regulation of CCTV in Europe, in: Surveillance &amp; Society 2004, no. 2\/3, pp. 216-229 (222 f.), www.surveillance-and-society.org\/articles2(2)\/regulation.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> vgl. Berliner Zeitung v. 24.10.2002 sowie Sarkozy, N.: Projet de Loi d\u2019Orientation et Programmation pour la S\u00e9curit\u00e9 Int\u00e9rieure, Rede vor der Nationalversammlung v. 16.7.2002, www.interieur.gouv.fr\/rubriques\/c\/cl_le_ministre\/c13_discours\/2002_07_16 _securite_interieure<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> so die Sch\u00e4tzungen des Forum Fran\u00e7ais pour la S\u00e9curit\u00e9 Urbaine (www.ffsu.org)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> vgl. u.a. die \u00dcbersicht in: Transfert 2001, n\u00b015 (Juin), pp. 46-50<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> vgl. Roch\u00e9, S.: Towards a New Governance of Crime and Insecurity in France, in: Crawford, A. (ed.): Crime and Insecurity. The Governance of Safety in Europe, Cullompton 2002, pp. 213-233<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Martinais, E.; B\u00e9tin, C.: Social Aspects of CCTV in France. The Case of the City Centre of Lyons, in: Surveillance &amp; Society 2004, no. 2\/3, pp. 361-375 sowie Gespr\u00e4che im Rahmen eines Vortrages beim Coll\u00e8ge d\u2019\u00e9thique de la vid\u00e9osurveillance in Lyon im Herbst 2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Es sei an dieser Stelle bemerkt, dass manche franz\u00f6sische Gemeinden n\u00e4chtliche Ausgangssperren f\u00fcr Jugendliche, die j\u00fcnger als 13 Jahre sind, verh\u00e4ngt haben.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Eric T\u00f6pfer und Frank Helten Mit mehr als 40.000 Kameras, die in etwa 530<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,87],"tags":[416,630,1311,1516],"class_list":["post-8151","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-081","tag-datenschutz","tag-frankreich","tag-sicherheitsstaat","tag-videoueberwachung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8151","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/12"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8151"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8151\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8151"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8151"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8151"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}