{"id":8166,"date":"2005-12-30T12:39:24","date_gmt":"2005-12-30T12:39:24","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8166"},"modified":"2005-12-30T12:39:24","modified_gmt":"2005-12-30T12:39:24","slug":"terrorismus-ohne-terroristen-die-europaratskonvention-zur-terrorismus-praevention","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8166","title":{"rendered":"Terrorismus ohne Terroristen?\u00a0Die Europaratskonvention zur \u201eTerrorismus-Pr\u00e4vention\u201c"},"content":{"rendered":"<h3>von Tony Bunyan<\/h3>\n<p><strong>Mit der Schaffung eines Straftatbestandes der \u201eVerherrlichung\u201c will die britische Regierung die Europaratskonvention \u201ezur Pr\u00e4vention des Terrorismus\u201c umsetzen: ein gef\u00e4hrlicher Schritt zur Kriminalisierung von Meinungen.<\/strong><\/p>\n<p>Die gute Nachricht vorweg: In der Debatte \u00fcber den neuesten Anti-Terror-Gesetzentwurf seiner Regierung hat Premierminister Tony Blair am 9. November 2005 erstmals in seiner nunmehr achtj\u00e4hrigen Amtszeit eine Abstimmung im Unterhaus verloren. Mit 322 zu 291 Stimmen lehnten es die \u201eCommons\u201c ab, die Dauer der Haft ohne Anklage f\u00fcr Terrorismusverd\u00e4chtige von derzeit 14 auf 90 Tage heraufzusetzen. Anfang der 90er Jahre lag diese Frist noch bei 48 Stunden. Das Unterhaus akzeptierte jetzt einen Kompromiss von \u201enur\u201c 28 Tagen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Im Oberhaus, das in B\u00fcrgerrechtsfragen sensibler ist, steht der Regierung nun eine harte Auseinandersetzung um den zentralen Eckstein ihres Entwurfs bevor, n\u00e4mlich um die Einf\u00fchrung eines neuen Straftatbestandes des \u201eencouragement to terrorism\u201c (F\u00f6rderung der Bereit\u00adschaft\/Aufforderung zum Terrorismus). \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen, die als \u201edirekte oder indirekte\u201c Aufforderung zum Terrorismus verstanden werden k\u00f6nnten, sollen demnach mit Haft bis zu sieben Jahren bestraft werden. \u201eIndirekte\u201c Aufforderung sei die \u201eVerherr\u00adli\u00adchung der Begehung oder Vorbereitung solcher Straftaten in der Vergangenheit, der Zukunft oder generell\u201c. Dabei sei es irrelevant, ob die \u00c4u\u00dferung sich auf eine oder mehrere bestimmte Straftaten bezieht und ob sich irgendjemand tats\u00e4chlich aufgefordert f\u00fchlt, solche Delikte zu begehen. Ma\u00dfgebend sei, dass diejenigen, an die sich die \u00c4u\u00dferung richtet, daraus schlie\u00dfen k\u00f6nnen, dass sie dem \u201everherrlichten\u201c Ver\u00adhalten nacheifern sollen. Strafbar soll nicht nur sein, wer diese Wirkung seiner \u00c4u\u00dferung bewusst angestrebt hat, sondern auch, wer sie in Kauf genommen hat. Strafbar mit Freiheitsentzug bis zu sieben Jahren soll ferner sein, wer eine \u201eterroristische\u201c bzw. den Terrorismus \u201everherrlichende\u201c Ver\u00f6ffent\u00adlichung verteilt oder in Verkehr bringt, wer sie \u2013 auch elektronisch \u2013 weitergibt, verkauft oder verleiht, wer eine Dienstleistung anbietet, die andere in die Lage versetzt, eine solche Ver\u00f6ffentlichung zu erwerben, zu lesen, anzuh\u00f6ren oder anzusehen oder sie als Geschenk zu erhalten &#8230;<\/p>\n<p>Die neuen Strafbestimmungen zielen nicht auf terroristische Handlungen, denn die stehen schon lange unter Strafe, sondern auf Meinungen. Die Grenzen des Strafbaren sind nicht abzusehen, sie h\u00e4ngen auch nicht vom Verhalten der beschuldigten Person ab, sondern von der Bewertung durch andere, im Klartext durch die Polizei, das Innenministerium und allenfalls durch die Gerichte. Ob eine Ver\u00f6ffentlichung oder \u00c4u\u00dferung strafbar ist, ergibt sich in erster Linie aus den Umst\u00e4nden der Publikation und der Stellung der verd\u00e4chtigten Person: Die Wiedergabe einer Videobotschaft Osama Bin Ladens durch die BBC d\u00fcrfte weiterhin folgenlos bleiben, das Betrachten dieser Botschaft in einem islamischen Zentrum k\u00f6nnte dagegen dessen BetreiberInnen ins Visier der Polizei r\u00fccken. In den Kontext dessen geh\u00f6rt, dass das Innenministerium bereits dabei ist, eine Liste \u201eextremistischer\u201c Websites, Buchl\u00e4den, Zentren, Netzwerke und privater Organisationen zusammenzustellen.<\/p>\n<p>Die Blair-Regierung will mit diesen Vorschl\u00e4gen die seit dem 15. Mai 2005 von 26 Staaten (15 aus der EU) unterzeichnete Europaratskonvention zur \u201ePr\u00e4vention des Terrorismus\u201c umsetzen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Ei\u00adnen \u00e4hnlichen Straftatbestand hat auch die neue deutsche Bundesregierung angek\u00fcndigt. Sie kn\u00fcpft damit an den 1976 eingef\u00fchrten und 1981 wieder abgeschafften \u00a7 88a des Straf\u00adge\u00adsetzbuchs \u2013 verfassungsfeindliche Bef\u00fcrwortung von Straftaten \u2013 an, der in seiner f\u00fcnfj\u00e4hrigen Geschichte zwar nur zu einer Verurteilung, aber zu Hunderten von Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen und Festnah\u00admen f\u00fchrte.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<h4>\u201eVorbereitungshandlungen\u201c in der G8<\/h4>\n<p>Seit dem 11. September 2001 erleben strafrechtliche Konzepte dieser Art auf verschiedenen inter- und supranationalen B\u00fchnen ihr Comeback. Im Rahmen der Gruppe der sieben m\u00e4chtigsten Industriestaaten plus Russland (G8) waren es vor allem die USA, die einerseits auf die Ausweitung \u201espezieller\u201c \u2013 d.h. geheimer \u2013 Ermittlungsmethoden und die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Geheimdiensterkenntnisse als Beweismittel im Strafverfahren dr\u00e4ngten.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Zum andern forderten sie die Kriminalisierung so genannter Vorbereitungshandlungen.<\/p>\n<p>Was das hei\u00dfen sollte, lie\u00df eine auf dem Washingtoner Treffen der G8-Justiz- und Innenminister am 11. Mai 2004 verabschiedete Empfehlung erahnen: Polizei- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden m\u00fcssten handeln, bevor Anschl\u00e4ge geschehen. Unter Strafe zu stellen seien deshalb die Rekrutierung von Terroristen und die \u201edirekte oder indirekte\u201c finanzielle und materielle Unterst\u00fctzung terroristischer Straftaten. Letzteres solle unabh\u00e4ngig von einem Bezug auf einen bestimmten Anschlag und unabh\u00e4ngig davon geschehen, dass die Person wei\u00df, dass sie mit ihrem Verhalten die Begehung zuk\u00fcnftiger Attentate beg\u00fcnstigt.<\/p>\n<p>Die USA, die im Jahre 2004 den Vorsitz in der G8 f\u00fchrten, hatten schon zu Beginn ihrer Pr\u00e4sidentschaft ihren Partnern einen Fragenkatalog pr\u00e4sentiert, der die Qualit\u00e4t der von ihr intendierten Strafbestimmungen verdeutlicht. Frage A.3 lautete: \u201eBesteht Strafbarkeit auch bei einer eher generellen geistigen Haltung, etwa wenn der Rekrutierende\/Anstiften\u00adde\/Unterst\u00fctzende intendiert oder wei\u00df, dass sein Verhalten k\u00fcnftige nicht n\u00e4her bestimmte Anschl\u00e4ge f\u00f6rdert?\u201c Konsequenterweise wird unter A.4 nach Interventionsm\u00f6glichkeiten gegen religi\u00f6se F\u00fchrer und karitative Organisationen gefragt.<\/p>\n<p>Den Fragebogen, der zun\u00e4chst nur an die G8-Staaten ging, pr\u00e4sentierten die USA im Juli 2004 auch der EU, ernteten bei deren Mitgliedstaaten aber zun\u00e4chst eine eher ablehnende Reaktion.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Nur elf der 25 Staaten antworteten \u00fcberhaupt; \u00d6sterreich beispielsweise sah \u201eschutzw\u00fcrdige Interessen der Individuen gef\u00e4hrdet\u201c.<\/p>\n<h4>\u201eApologie du terrorisme\u201c<\/h4>\n<p>Es ist nicht verwunderlich, dass diese Entwicklung parallel auch im Europarat ihr Echo fand. Mit seinen heute 46 Mitgliedstaaten, darunter die 25 der EU, ist er die \u201eregionale\u201c Organisation, die seit den 50er Jahren die Entwicklung des internationalen Strafrechts in Europa betreibt. Mit der wachsenden Aktivit\u00e4t der EU auch auf strafrechtlichem Gebiet hat der Europarat keineswegs an Bedeutung verloren. Gerade die EU-Staaten nutzen ihn als Transmissionsriemen, wenn es darum geht, strafrechtliche Konzepte \u00fcber den Rahmen der Union auszudehnen, wie dies z.B. bei der Cybercrime-Konvention der Fall war.<\/p>\n<p>Als Reaktion auf die Anschl\u00e4ge des 11. Septembers 2001 hatte das Ministerkomitee des Europarats schon im November jenes Jahres eine Multidisziplin\u00e4re Gruppe Internationaler Kampf gegen den Terrorismus (Multidisciplinary Legal Group on International Action against Terrorism GMT) eingesetzt. Die Gruppe sollte die bestehenden \u201einternationalen Instrumente\u201c zur Terrorismusbek\u00e4mpfung \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls vorschlagen, auf welchen Gebieten der Europarat aktiv werden sollte. Schon der Zwischenbericht der GMT vom Mai 2002 nannte eine Reihe von Punkten, die zu pr\u00fcfen seien, darunter \u201espezielle\u201c Ermittlungsmethoden, Zeugenschutz und Kronzeugen, vor allem aber Fragen des materiellen Strafrechts.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Anders als im Rahmen der G8 stand die Debatte um die Vorverlagerung des Strafrechts hier nicht unter dem Titel der \u201eVorbereitungshandlungen\u201c, sondern des \u201eincitements\u201c (Anstiften) bzw. der \u201eapologie du terrorisme\u201c (w\u00f6rtlich: Verteidigung, Rechtfertigung). Zur Bearbeitung dieser Fragen kam die GMT jedoch nicht mehr. Das wichtigste Ergebnis ihrer Arbeit war stattdessen ein Zusatzprotokoll zur Terrorismusbek\u00e4mpfungskonvention aus dem Jahre 1977, das weitere Straftaten f\u00fcr \u201eunpolitisch\u201c erkl\u00e4rt und damit die Staaten mehr noch als bisher zur Auslieferung verpflichtet.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Bei der Debatte \u00fcber den Entwurf des Protokolls im Januar 2003 forderte die Parlamentarische Versammlung erneut, der Europarat solle die Erstellung einer umfassenden Konvention zur Terrorismusbek\u00e4mpfung pr\u00fcfen und dabei die Arbeiten im Rahmen der Vereinten Nationen ber\u00fccksichtigen.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Dazu setzte das Ministerkomitee auf seiner Oktober-Tagung in Sofia ein Ad-hoc-Terrorismus-Expertenkomitee (CODEXTER) ein, das die Arbeiten der GMT fortf\u00fchrte.<\/p>\n<p>In dem Komitee, dem Gertraude Kabelka vom \u00f6sterreichischen Justizministerium vorstand, war die EU nicht nur durch Delegationen ihrer Mitgliedstaaten und der zehn Beitrittskandidaten, sondern auch durch die Kommission und den Rat vertreten. Regelm\u00e4\u00dfige Vortreffen \u201eon the spot\u201c sollten ein gemeinsames Auftreten gew\u00e4hrleisten. Vor der zweiten CODEXTER-Tagung einigte sich die EU-Gruppe darauf, dass das Expertenkomitee keine umfassende Konvention anstreben, sondern sich auf die Suche nach L\u00fccken in den internationalen Rechtsinstrumenten machen solle.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Das Expertenkomitee des Europarats folgte diesem Ratschlag.<\/p>\n<p>Welche \u201eL\u00fccke\u201c man priorit\u00e4r stopfen wollte, hatte CODEXTER jedoch bereits auf seiner ersten Sitzung Ende Oktober 2003 entschieden, indem es eine Unterarbeitsgruppe \u201eapologie\u201c einsetzte. Diese st\u00fctzte sich weitgehend auf ein Forschungsprojekt, das offenbar bereits von der GMT in Auftrag gegeben war. Dessen \u201eanalytischer Bericht\u201c, der schlie\u00df\u00adlich im Juni 2004 ver\u00f6ffentlicht wurde, besteht im Wesentlichen aus der Auswertung einer reichlich unpr\u00e4zisen Umfrage unter den Mitgliedstaaten des Europarats.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Sie sollten mitteilen, ob es in ihrem Recht Straftatbest\u00e4nde des \u201eincitements to terrorism\u201c und\/oder der \u201eapologie du terrorisme\u201c g\u00e4be. Gem\u00e4\u00df den 41 Antworten ist dies nur in sechs Staaten der Fall (Bulgarien, Britannien, D\u00e4nemark, Frankreich, Ungarn, Spanien). Nur drei \u2013 n\u00e4mlich: D\u00e4nemark, Frankreich und Spanien \u2013 kennen ein Delikt der \u201eapologie du terrorisme\u201c in dem von den Fragestellern definierten Sinne: des \u201e\u00f6ffentlichen zum Ausdruck Bringens der Verherrlichung, Unterst\u00fctzung oder Rechtfertigung von Terroristen oder terroristischen Akten\u201c.<\/p>\n<p>Die Feststellung, dass das Konzept der \u201eapologie\u201c offensichtlich dem Strafrecht der \u00fcberwiegenden Mehrheit der europ\u00e4ischen Staaten fremd ist, bewog die Experten jedoch nicht, die Sache ad acta zu legen. Bereits auf der dritten Sitzung von CODEXTER am 6.-8. Juli 2004 pr\u00e4sentierte die Unterarbeitsgruppe erste Vorschl\u00e4ge zur Verankerung entsprechender neuer Straftatbest\u00e4nde in einer zu erarbeitenden Europaratskonvention zur \u201ePr\u00e4vention des Terrorismus\u201c. Im Dezember lag der Entwurf des \u00dcbereinkommens vor, der dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung zugeleitet wurde. Die Minister nahmen im Mai die \u00fcberarbeitete Version an und \u00f6ffneten sie f\u00fcr den Beitritt s\u00e4mtlicher Europaratsstaaten, der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft sowie jener Drittstaaten, die wie die USA an der Ausarbeitung beteiligt waren.<\/p>\n<h4>Terroristische Straftaten ohne Terrorismus<\/h4>\n<p>Die Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten neue Straftatbest\u00e4nde zu kreieren: die \u201e\u00f6ffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat\u201c (Art. 5), die Rekrutierung von Personen zur Begehung solcher Straftaten (Art. 6) und die Ausbildung dazu an Waffen, Sprengstoff oder giftigen Substanzen (Art. 7). Den Begriff der \u201eterroristischen Straftat\u201c definiert die Konvention unter Bezug auf die diversen Anti-Terror-Konventionen, die bisher im UN-Rahmen geschlossen wurden und im Anhang aufgelistet sind. Hinzu kommen \u201eakzessorische Delikte\u201c wie die Beteiligung als Komplize oder in einer Gruppe mit dem Ziel, nicht die im Anhang aufgelisteten Konventionsdelikte, sondern die in Art. 5-7 bezeichneten neuen Straftaten zu begehen. Erscheinen \u201eRekrutierung\u201c und \u201eAusbildung\u201c noch als vergleichsweise konkrete Bestimmungen, so geht in Art. 5 jegliche Bestimmtheit verloren: Als \u201e\u00f6ffentliche Aufforderung\u201c soll dabei verstanden werden<\/p>\n<p>\u201edie Verbreitung oder jedes sonstige \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachen einer Botschaft mit der Absicht, zur Begehung einer terroristischen Straftat anzustiften, wenn ein solches Verhalten, ob es nun direkt oder nicht f\u00fcr die Begehung terroristischer Straftaten wirbt, die Gefahr hervorruft, dass eine oder mehrere dieser Straftaten begangen werden.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Das neue Delikt, so hei\u00dft es im Erl\u00e4uternden Bericht, k\u00f6nne sowohl aktiv begangen werden \u2013 \u201eVerbreitung\u201c \u2013 als auch passiv \u2013 \u201eZug\u00e4nglich\u00admachen\u201c \u2013, Letzteres z.B. durch das Platzieren auf einer Website oder durch das Verlinken. Der Text des Artikels l\u00e4sst keinen Zweifel daran, dass es gar nicht darauf ankommt, ausdr\u00fccklich einen Anschlag oder auch nur die Finanzierung einer als terroristisch angesehenen Organisation zu bef\u00fcrworten. F\u00fcr die Bewertung, ob eine \u201eGefahr\u201c im Sinne des Artikels bestehe, sei \u201eder Autor und der Adressat der Botschaft sowie der Kontext\u201c zu ber\u00fccksichtigen. F\u00fcr alle, die es bis dahin noch nicht verstanden haben, legt Art. 8 der Konvention klipp und klar fest, dass es zur Verwirklichung aller neuen Straftatbest\u00e4nde \u201enicht notwendig ist, dass eine terroristische Straftat tats\u00e4chlich begangen wird.\u201c<\/p>\n<h4>Der schnelle Schwenk der EU<\/h4>\n<p>Der Rat der EU und seine Arbeitsgruppen haben innerhalb eines halben Jahres ihren Standpunkt um 180 Grad gedreht. Noch im Sommer 2004 erschien den meisten Mitgliedstaaten der G8-Fragebogen als eine Zumutung. Die Europaratskonvention, die auf dasselbe Ziel hinausl\u00e4uft, erhielt dagegen nicht nur ihre Zustimmung, sondern wurde von ihnen ma\u00dfgeblich mitgestaltet. Unter Nr. 1.3.1. des EU-Anti-Terror-Aktions\u00adplans in der Version von Dezember 2004 erkl\u00e4rte der Rat seine Unterst\u00fctzung f\u00fcr die \u201eInitiative\u201c des Europarats. Ein halbes Jahr sp\u00e4ter wurde unter derselben Nummer vermerkt, dass das Ziel \u201eerreicht\u201c sei.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Im Vordergrund der EU-internen Diskussion um den Konventionsentwurf vom Dezember 2004 stand nicht so sehr dessen Inhalt, als vielmehr die rein formale \u201edisconnection clause\u201c, die nun in Art. 26 Abs. 3 sowie einer Erkl\u00e4rung am Ende des Vertragswerks verankert ist und auf das spezielle Verh\u00e4ltnis zwischen der ersten und der dritten S\u00e4ule der EU sowie ihren Mitgliedstaaten verweist. Die wenigen inhaltlichen Bedenken einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der Formulierung in Art. 5 (bzw. Art. 4 des Entwurfs) lie\u00dfen sich durch einen in der endg\u00fcltigen Version enthaltenen Zusatz in der Pr\u00e4ambel zerstreuen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Die Unterzeichnerstaaten bekennen darin, \u201edass diese Konvention nicht das Ziel verfolgt, etablierte Prinzipien der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit anzutasten.\u201c So einfach ist das.<\/p>\n<h5>Tony Bunyan ist Herausgeber von Statewatch in London.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> abge\u00e4nderter Entwurf: www.statewatch.org\/news\/2005\/nov\/terrorism-bill-9-11-05.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Council of Europe Treaty Series (CETS) No. 196, http:\/\/conventions.coe.int\/Treaty\/ Commun\/ListeTraites.asp?CM=1&amp;CL=GER&amp;NT=196&amp;NU=999<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Anm. d. Red.: Im Februar 1979 verurteilte das Kammergericht Berlin vier Mitglieder des Berliner \u201eAgit-Druck-Kollektivs\u201c, das seinerzeit auch den Druck von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP besorgte, zu neun bzw. zw\u00f6lf Monaten Haft. Die DruckerInnen waren \u201eersatzweise\u201c ins Visier der politischen Justiz geraten, weil f\u00fcr das von ihnen gedruckte \u201eInfo Berliner Undogmatischer Gruppen\u201c und die darin enthaltenen Artikel zur und Bekennerschreiben der \u201eBewegung 2. Juni\u201c keine HerausgeberInnen oder AutorInnen identifiziert werden konnten. Die Revision korrigierte das erste Urteil nur unwesentlich. Die Haft wurde zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt, es blieben jedoch ca. 80.000 DM Gerichtskosten; vgl. Tagesspiegel v. 17.10.1980.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> vgl. Bunyan, T.: Geheimverfahren gegen Terroristen?, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 80 (1\/2005), S. 61-68<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Ratsdok. 10694\/04 v. 28.7.2004 (mit dem Text der Fragen) sowie 12041\/04 v. 7.9.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.coe.int\/T\/E\/Legal_affairs\/Legal_cooperation\/Fight_against_terrorism\/3_\">www.coe.int\/T\/E\/Legal_Affairs\/Legal_co-operation\/Fight_against_terrorism\/3_CODEX-TER\/The_GMT\/GMT%20Default.asp<\/a><\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> European Treaty Series, No. 190 v. 15.5.2003, <a href=\"http:\/\/conventions.coe.int\/Treaty\">http:\/\/conventions.coe.int\/Treaty<\/a>\/EN\/ Treaties\/HTML\/190.htm, von 23 Staaten unterzeichnet, von 21 ratifiziert<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> <a href=\"http:\/\/assembly.coe.int\/Documents\/AdoptedText\/TA03\/EOPI242.htm\">http:\/\/assembly.coe.int\/Documents\/AdoptedText\/TA03\/EOPI242.htm<\/a>, Entschlie\u00dfung Nr. 242 (2003) v. 31.1.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Ratsdok. 7873\/04 v. 26.3.2004, vgl. den Erl\u00e4uternden Bericht zur Konvention, Rn. 13, http:\/\/conventions.coe.int\/Treaty\/EN\/Reports\/Html\/196.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> s. den Text www.statewatch.org\/news\/2005\/jan\/ribbelink.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> CETS No. 196 a.a.O. (Fn. 2)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Ratsdok 16090\/04 v. 14.12.2004 sowie 10694\/05 v. 27.6.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Ratsdok. 6049\/05 v. 4.2.2005<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tony Bunyan Mit der Schaffung eines Straftatbestandes der \u201eVerherrlichung\u201c will die britische Regierung die<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,88],"tags":[651,720,1052,1420,1470],"class_list":["post-8166","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-082","tag-g8","tag-grossbritannien","tag-parlament","tag-terrorismus","tag-usa"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8166","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8166"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8166\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8166"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8166"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8166"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}