{"id":8169,"date":"2005-12-30T12:42:32","date_gmt":"2005-12-30T12:42:32","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8169"},"modified":"2005-12-30T12:42:32","modified_gmt":"2005-12-30T12:42:32","slug":"aktenberge-bis-zum-mond-eu-beschliesst-vorratsspeicherung-von-verbindungsdaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8169","title":{"rendered":"Aktenberge bis zum Mond &#8211;\u00a0EU beschlie\u00dft Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten"},"content":{"rendered":"<h3>von Mark Holzberger<\/h3>\n<p><strong>Die Telekom-Firmen sollen s\u00e4mtliche Verbindungsdaten, die bei elektronischen Kommunikationsvorg\u00e4ngen innerhalb der EU anfallen, bis zu zwei Jahren speichern. Dies beschlossen die Innen- und JustizministerInnen der EU im Dezember 2005 \u2013 mit Zustimmung des Europ\u00e4ischen Parlaments.<\/strong><\/p>\n<p>Dieser Beschluss war im Vorfeld einer intensiven Kritik ausgesetzt \u2013 auch im Europ\u00e4ischen Parlament (EP). Vor dessen Plenum hatte der britische Innenminister Charles Clarke am 7. September 2005 darauf hingewiesen, dass sich die Nutzung von Verbindungsdaten f\u00fcr die schnellen Ermittlungserfolge nach den Anschl\u00e4gen auf die Londoner U-Bahn im Juli 2005 als \u201e\u00e4u\u00dferst wertvoll\u201c erwiesen habe.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die britische Regierung kann sich jetzt einen doppelten Erfolg an die Brust heften: Sie hat innerhalb ihres zu Ende gehenden Pr\u00e4sidentschaftshalbjahres eine umstrittene Regelung durchgesetzt, und sie hat das EP einmal mehr zum Anh\u00e4ngsel der Exekutive degradiert.<!--more--><\/p>\n<p>Ende April 2004 hatten Frankreich, Gro\u00dfbritannien, Irland und Schweden auf der Tagung des Rates f\u00fcr Justiz und Inneres einen gemeinsamen Vorschlag f\u00fcr einen sog. Rahmenbeschluss vorgelegt, der die Praxis der Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten in der EU harmonisieren sollte.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits einige, aber l\u00e4ngst nicht alle Mitgliedstaaten Vorschriften erlassen, die die Anbieterfirmen dazu verpflichten, Verbindungsdaten f\u00fcr den Zugriff durch Polizei und\/oder Geheimdienste zu speichern. Solche nationalen Regelungen waren m\u00f6glich, seitdem der Rat im Jahre 2002 \u2013 ebenfalls mit Zustimmung des EP \u2013 die bis dahin geltende EU-weite Regelung \u2013 Speicherung nur zu Abrechnungszwecken \u2013 durchl\u00f6chert und eine \u00d6ffnungsklausel in die Richtlinie \u00fcber den Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation eingef\u00fcgt hatte.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Dass die angestrebte EU-weite Vereinheitlichung die \u201eBed\u00fcrfnisse\u201c von Polizei und Geheimdiensten bedienen w\u00fcrde, verstand sich fast von selbst. Eine Beseitigung der Unterschiede hinsichtlich der Art der zu speichernden Daten und der f\u00fcr die Vorratsspeicherung geltenden Bedingungen sei \u2013 so der Rat \u2013 aber auch f\u00fcr einen funktionierenden Binnenmarkt elektronischer Dienstleistungen erforderlich und entspreche den Interessen der Anbieterfirmen.<\/p>\n<p>Diese sollten nun zum Zwecke der Verh\u00fctung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten s\u00e4mtliche bei ihnen anfallenden Verbindungsdaten f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens zw\u00f6lf und h\u00f6chstens 36 Monaten speichern: alle Verkehrs- und Standortdaten (einschlie\u00dflich Teilnehmer- und Nutzerdaten), die im Rahmen von Telefonie, SMS-Kurzmitteilungen und Internet-Protokollen (einschlie\u00dflich<br \/>\nE-Mails und Internet-Telefonie) erzeugt werden. Nicht erfasst werden sollten dagegen die Inhalte der Kommunikation. Den nationalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden wollte der Rat einen m\u00f6glichst problemlosen Zugang zu den gespeicherten Daten erm\u00f6glichen.<\/p>\n<h4>Rat versucht das Europ\u00e4ischen Parlament auszubooten<\/h4>\n<p>Mit der Entscheidung, seine weitreichenden Pl\u00e4ne in die Form eines Rahmenbeschlusses zu packen, hatte der Rat eine geschickte, aber europarechtlich heikle Wahl getroffen. Der Entwurf versuchte n\u00e4mlich zwei Aspekte zu regeln, die zu zwei verschiedenen Rechtsbereichen geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Verpflichtung privater Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen zur Speicherung der genannten Daten f\u00e4llt in das f\u00fcr den Binnenmarkt einschl\u00e4gige Gemeinschaftsrecht der ersten S\u00e4ule. Hier werden auf der Grundlage des EG-Vertrags Richtlinien produziert.<\/li>\n<li>Regelungen \u00fcber den Zugang von Polizei, Justizorganen oder Geheimdiensten zu diesen Daten sowie \u00fcber deren Austausch geh\u00f6ren dagegen zur sog. dritten S\u00e4ule (EU-Vertrag). Hier kommt in der Tat der Rahmenbeschluss als Rechtsform in Frage.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Wahl der jeweiligen Rechtsgrundlage kam insofern besondere Bedeutung zu, als das EP im Rahmen der ersten S\u00e4ule (EGV) \u00fcber ein Mitentscheidungsrecht verf\u00fcgt, wohingegen es bei Rechtsakten der dritten S\u00e4ule (EUV) vom Ministerrat lediglich konsultiert werden muss. Und auch die Kompetenzen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes (EuGH) sind bei Richtlinien, die auf Grundlage des EGV erlassen werden, deutlich gr\u00f6\u00dfer, als dies z.B. bei Rahmenbeschl\u00fcssen der Fall ist. Kein Wunder also, dass der Rat versuchte, seine Pl\u00e4ne vollst\u00e4ndig auf Grundlage des EU-Vertrages durchzuboxen. Dumm nur, dass dieser Taktik ausgerechnet der Juristische Dienst des Rates widersprach.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<h4>\u201eIst dies die Gesellschaftsform, in der wir leben wollen?\u201c<\/h4>\n<p>Das EP hatte versucht, das Ausma\u00df der mit der Vorratsspeicherung verbundene Datenaufkommen wie folgt zu illustrieren: Wenn s\u00e4mtliche von dem Vorschlag umfasste Verkehrsdaten tats\u00e4chlich gespeichert werden m\u00fcssten, dann w\u00fcrde \u201eim Netz eines (!) gro\u00dfen Internet-Providers bereits bei heutigem Verkehrsaufkommen eine Datenmenge von 20 &#8211; 40.000 Terabyte anfallen. Dies ist ein Datenvolumen, das ungef\u00e4hr 4 Mio. km gef\u00fcllter Aktenordner entspricht \u2013 dies entspricht wiederum zehn Aktenbergen, die jeweils von der Erde bis zum Mond reichen w\u00fcrden. Bei dieser gewaltigen Datenmenge w\u00fcrde ein einmaliger Suchlauf bei einem Einsatz der vorhandenen Technik ohne zus\u00e4tzliche Investitionen 50-100 Jahre dauern. Die rasche Verf\u00fcgbarkeit der angeforderten Daten ist somit\u201c, so formuliert es das EP vornehm, \u201ezu bezweifeln\u201c.<\/p>\n<p>90 B\u00fcrgerrechts- und Datenschutzorganisationen (unter ihnen das \u201eInstitut f\u00fcr B\u00fcrgerrechte &amp; \u00f6ffentliche Sicherheit\u201c, die \u201eHumanistische Union\u201c, der \u201eChaos Computer Club\u201c und \u201eStatewatch\u201c) und 80 (vornehmlich kleinere) Unternehmen der Internetbranche haben seit September 2004 einen von \u201ePrivacy International\u201c und der \u201eEuropean Digital Rights Initiative\u201c initiierten Aufruf unterzeichnet und sich nochmals im September 2005 mit einem offenen Brief an die EP-Abgeordneten gewandt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Ihre Argumentation:<\/p>\n<p>Zum einen verletze eine vollst\u00e4ndige und unterschiedslose Erfassung s\u00e4mtlicher in der EU anfallender Verbindungsdaten den grundrechtlichen Pers\u00f6nlichkeitsschutz im Kern. Eine l\u00fcckenlose Erfassung von Verbindungsdaten w\u00fcrde es erm\u00f6glichen, Profile nicht nur des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen, sondern auch ihrer \u2013 telekommunikationsgest\u00fctzten \u2013 Aktivit\u00e4ten, Interessen und Vorlieben zu erstellen. Der Staat m\u00fcsse seinen B\u00fcrgerInnen die M\u00f6glichkeit lassen, sich durch eine bewusste Steuerung ihres Verhaltens, einer polizeilichen \u00dcberwachung entziehen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zum anderen bezweifeln die Organisationen die offizielle Begr\u00fcndung, die Vorratsdatenspeicherung erleichtere die Strafverfolgung im Allgemeinen und die Bek\u00e4mpfung des Terrorismus im Besonderen. Die Beweiskraft von Verbindungsdaten sei n\u00e4mlich beschr\u00e4nkt: Denn ohne die Erfassung des Inhalts lie\u00dfe sich ein Kommunikationsvorgang nur sehr vage dem Besitzer eines Telefons oder eines Internetzugangs zuweisen \u2013 zumal die Kommunikationsunternehmen im Zeitalter von Prepaid- und Flat-Tarifen immer weniger einzelne Verbindungsdaten erfassen, da sie diese zur Abrechnung nicht mehr ben\u00f6tigen.<\/p>\n<p>Eine Vorratsdatenspeicherung k\u00f6nne (wie Fingerabdr\u00fccke, DNA-Profile etc.) ohne Zweifel f\u00fcr die polizeiliche Ermittlungsarbeit \u201ehilfreich sein. Vor diesem Hintergrund muss das EP eine grundlegende Entscheidung treffen: Ist dies die Gesellschaftsform, in der wir leben wollen? In einer Gesellschaft, in der alle unsere Handlungen erfasst und alle unsere zwischenmenschlichen Kontaktaufnahmen \u00fcberwacht werden?\u201c<\/p>\n<h4>Weder erforderlich noch geeignet<\/h4>\n<p>Der Datenschutzbeauftragte der EU (European Data Protection Supervisor \u2013 EDPS), Peter Hustinx,<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> sowie die Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> haben die Pl\u00e4ne von Rat und Kommission zur Vorratsspeicherung u.a. mit Hinweis auf Art. 8 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abgelehnt. Die Vorratsspeicherung \u2013 und sei es auch nur die Erfassung von reinen Verbindungsdaten \u2013 stelle einen Eingriff in das durch Artikel 8 Abs. 1 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gesch\u00fctzte \u201eRecht auf Achtung der Korrespondenz\u201c dar. Die Frage sei allerdings, ob ein solcher Eingriff gerechtfertigt w\u00e4re. Nach Art. 8 Abs. 2 k\u00f6nne das in einzelnen Ausnahmef\u00e4llen der Fall sein, wenn dies gesetzlich vorgesehen sowie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> und f\u00fcr einen legitimen Zweck (z.B. die nationale oder \u00f6ffentliche Sicherheit, die Aufrechterhaltung der Ordnung oder Verh\u00fctung von Straftaten) geschehe. Den Nachweis \u201eder Notwendigkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Pflicht zur Vorratsspeicherung\u201c blieben Rat und Kommission aber schuldig. F\u00fcr die Datenschutzbeauftragten stellte \u201eeine Vorratsspeicherung an sich keine geeignete oder wirksame Reaktion dar.\u201c<\/p>\n<p>Sie forderten daher, die Zahl der erfassten Daten deutlich zu reduzieren und die Speicherfristen auf 6-12 Monate zu begrenzen. Die Vorratsspeicherung d\u00fcrfe nur der Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung einzelner schwerer Straftaten dienen. Der Zugang der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu den Daten m\u00fcsse einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Sie d\u00fcrften ausschlie\u00dflich im Zusammenhang mit einer spezifischen Straftat \u2013 und nicht f\u00fcr anderweitige Ermittlungsvorg\u00e4nge \u2013 verwendet werden. Und schlie\u00dflich m\u00fcssten die Datenschutzvorschriften deutlich verbessert werden.<\/p>\n<h4>Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet<\/h4>\n<p>Das EP hatte noch am 27. September 2005 den Rahmenbeschlussentwurf des Rates vollmundig abgelehnt.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Eine Gro\u00dfe Koalition aus Konservativen und Sozialisten aber hat gegen den Widerstand von Linken und Gr\u00fcnen den Forderungen des Rates schlie\u00df\u00adlich zum Durchbruch verholfen. Dieser Durchbruch erfolgte in einem vertraulichen \u201eTrialog\u201c zwischen dem Rat, der Kommission und einer Delegation des EP \u2013 einer h\u00f6heren Form der Kungelei, bei der die Exekutive immer am l\u00e4ngeren Hebel sitzt. Mit diesen Verhandlungen kam man dem Wunsch der britischen Ratspr\u00e4sidentschaft entgegen, die die Vorratsspeicherung noch in ihrer Amtszeit unter Dach und Fach bringen wollte.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst musste dabei der Beratungsgegenstand gekl\u00e4rt werden: Auf dem Tisch lagen zum einen der Rahmenbeschlussentwurf des Rates (gegen den die genannten grundlegenden europarechtlichen Bedenken bestanden). Zum andern hatte die EU-Kommission im September 2005 den Vorschlag einer Richtlinie, also eines Rechtsakts im Rahmen der ersten S\u00e4ule pr\u00e4sentiert.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Auf seiner Tagung Mitte Oktober verabschiedete sich der Rat von seinem Rahmenbeschluss. Dieser werde nur noch von \u201eeinigen Delegationen bevorzugt\u201c, hei\u00dft es in der Presseerkl\u00e4rung. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten war nun \u201ebereit, auch eine Richtlinie anzunehmen\u201c.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Das EP seinerseits dampfte gleich zu Beginn dieser trilateralen Verhandlungen \u2013 unter Leitung des liberalen Abgeordneten Alexander Alvaro \u2013 seine urspr\u00fcnglich 250 \u00c4nderungsantr\u00e4ge auf 19 Punkte ein.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Strittig blieben hingegen:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Zweck der Speicherung: Der Rat wollte die Vorratsspeicherung f\u00fcr Zwecke der Verh\u00fctung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung s\u00e4mtlicher (!) Straftaten zulassen. Die Kommission wollte dies einschr\u00e4nken auf \u201eschwere Straftaten wie Terrorismus und organisierte Kriminalit\u00e4t\u201c (Art. 1 Abs. 1). Das EP hingegen favorisierte den illustren Katalog von 32 Deliktgruppen, der schon im Rahmenbeschluss zum Europ\u00e4ischen Haftbefehl enthalten ist.<\/li>\n<li>Die Speicherungsfristen: Der Rat wollte die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die Verbindungsdaten zumindest innerhalb eines Zeitraumes von zw\u00f6lf bis 24 Monaten aufzubewahren. Den Mitgliedstaaten sollte es jedoch freigestellt bleiben, national auch l\u00e4ngere Speicherfristen zu beschlie\u00dfen. Die Kommission wollte eine Speicherungsdauer von sechs Monaten f\u00fcr Internet- und zw\u00f6lf Monaten f\u00fcr Telefondaten (Art. 7). Das EP wiederum verlangte, dass s\u00e4mtliche auf Vorrat gespeicherten Daten nach sp\u00e4testens 12 Monaten gel\u00f6scht werden m\u00fcssten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine wichtige Ver\u00e4nderung ergab sich w\u00e4hrend der Verhandlungen hinsichtlich des Zugangs zu diesen Verbindungsdaten: Zun\u00e4chst hatte das EP argumentiert, dass die Frage des Zugangs Gegenstand des EU-Vertrages (3. S\u00e4ule) sei und daher keinen Eingang in eine Richtlinie, also ein Rechtsinstrument der 1. S\u00e4ule, finden k\u00f6nne. Dementsprechend hatte die Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag auch auf Regelungen \u00fcber den Zugang f\u00fcr Polizeibeh\u00f6rden oder Geheimdienste verzichtet. Eine Richtlinie aber, die nur das Speichern, nicht aber den Zugang regelt, war jedoch f\u00fcr den Rat v\u00f6llig inakzeptabel. Und so einigte man sich nun \u2013 \u00fcbrigens ohne weitere Begr\u00fcndung \u2013 darauf, den Richtlinienvorschlag der Kommission um Regelungen \u00fcber den Zugang der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu erg\u00e4nzen.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Die Frage der Rechtsgrundlage mag aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht zweitrangig erscheinen, da die Frage des Zugangs mit der Zulassung der Vorratsspeicherung ja ohnehin irgendwann h\u00e4tte geregelt werden m\u00fcssen. Festzuhalten ist aber, dass das EP es nicht vermocht hat, aus diesem Zugest\u00e4ndnis Kapital zu schlagen f\u00fcr die relevante Frage, wie denn dieser Zugang in der Praxis ausgestaltet werden sollte. Hier vertraten Rat und EP urspr\u00fcnglich v\u00f6llig unterschiedliche Konzepte: W\u00e4hrend das EP verlangte, dass diese Informationen nach Art. 3 Abs. 2 nur \u201enach Genehmigung durch die Justizbeh\u00f6rden\u201c erfolgten d\u00fcrfe, wollte der Rat es komplett den Mitgliedstaaten \u00fcberlassen, wem sie unter welchen Bedingungen Zugang zu diesen Daten erm\u00f6glichen wollen.<\/p>\n<p>Auf seiner Sitzung am 2. Dezember hat der Rat f\u00fcr Inneres und Justiz dem EP ein denkw\u00fcrdiges Ultimatum gestellt: \u201eSofern das EP genau die (vom Rat vorgeschlagene Fassung des Richtlinienvorschlags, M.H.) beschlie\u00dft &#8230; w\u00e4re der Rat in der Lage, die Richtlinie in der somit ge\u00e4nderte Fassung anzunehmen.\u201c<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Das Plenum des Parlamentes sollte nicht einmal die Chance haben, ein Komma in der im Hinterzimmer des Trialogs ausgehandelten Version abzu\u00e4ndern. In den zentralen Punkten hat sich der Rat lediglich auf kosmetische \u00c4nderungen eingelassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Zweck: Zwar sollen Verbindungsdaten nur noch zum \u201eZweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten\u201c auf Vorrat gespeichert werden (Art. 1 Abs. 1), die \u201eVerh\u00fctung\u201c ist aus dieser Auflistung verschwunden. Was aber diese schwere Straftaten sein sollen, das soll jeder EU-Staat selbst festlegen k\u00f6nnen. Der vom EP vorgeschlagene Deliktgruppen-Katalog des Europ\u00e4ischen Haftbefehls soll hierbei \u2013 wie es in der Anlage III hei\u00dft \u2013 lediglich \u201eangemessen ber\u00fccksichtigt\u201c werden.<\/li>\n<li>Speicherungsfristen von mindestens sechs bis 24 Monaten (Art. 7) einschlie\u00dflich der schon erw\u00e4hnten \u00d6ffnungsklausel f\u00fcr l\u00e4ngere<\/li>\n<\/ul>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"419\">\n<table width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>Aufgrund der Richtlinie zu speichernde Daten<\/p>\n<p><strong>I. Telefonfestnetz und Mobilfunk<\/strong><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Identifizierung der Quelle einer Nachricht: Rufnummer des anrufenden Anschlusses und Name sowie Anschrift des Teilnehmers\/registrierten Benutzers<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ermittlung des Bestimmungsziels einer Nachricht: Die angew\u00e4hlte Nummer; ggf. auch die, an die ein Anruf um- oder weitergeleitet wird sowie Name und Anschrift des Teilnehmers \/ registrierten Benutzers<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Datum sowie Beginn und Ende eines Kommunikationsvorgangs<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Art des in Anspruch genommenen Telefondienstes<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ermittlung der Endeinrichtung von Nutzern:<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 Rufnummern des anrufenden und angerufenen Anschlusses<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 beim Mobilfunk: die internationale Mobilteilnehmer- und -ger\u00e4tekennung (IMSI + IMEI) des anrufenden und des angerufenen Anschlusses<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 bei Prepaid-Diensten: Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die Kennung des Standorts (Cell-ID), an dem die Aktivierung erfolgte<\/p>\n<p><strong>II. Internetnutzung, Internet-E-Mail und Internet-Telefonie (VOIP)<\/strong><\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Identifizierung der Quelle einer Nachricht:<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 zugewiesene Rufnummer<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 Name und Anschrift des Teilnehmers \/ registrierten Benutzers, dem zum Zeitpunkt der Verbindung eine IP\u00adAdresse, Benutzerkennung oder Rufnummer zugewiesen war<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ermittlung des Bestimmungsziels einer Nachricht:<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 die Benutzerkennung oder Rufnummer des vorgesehenen Empf\u00e4ngers eines Anrufes mittels VOIP<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 Name und Anschrift des Teilnehmers \/ registrierten Benutzers und die Benutzerkennung des vorgesehenen Nachrichtenempf\u00e4ngers<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 beim Internet-Zugangsdienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone, zusammen mit der einer Verbindung zugewiesenen dynamischen oder statischen IP-Adresse, und die Benutzerkennung des Teilnehmers \/ des registrierten Benutzers<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 beim Internet-E-Mail-Dienst oder beim VOIP-Dienst auf der Grundlage einer bestimmten Zeitzone<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der in Anspruch genommene Internet-Dienst<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ermittlung der Endeinrichtung von Nutzern<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 Rufnummer des anrufenden Anschlusses f\u00fcr den Zugang \u00fcber W\u00e4hlanschluss<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 der DSL-Anschluss oder ein anderer Endpunkt des Urhebers des Kommunikationsvorgangs<\/p>\n<p><strong>III. Ermittlung des Standorts mobiler Ger\u00e4te<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 die Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn der Verbindung<\/p>\n<p>\u00a7\u00a0 Daten zur geografischen Ortung von Funkzellen durch Bezugnahme auf ihre Cell-IDs w\u00e4hrend des Zeitraums, in dem die Vorratsspeicherung erfolgt<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Fristen auf nationaler Ebene. Polen hat bereits eine Speicherungsdauer von 15 Jahren angek\u00fcndigt.<\/p>\n<ul>\n<li>Zugang: \u00dcber die Weitergabe der Daten \u201ean die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden\u201c \u2013 ob Polizei bzw. Geheimdienste bleibt offen \u2013 sollen, wie vom Rat immer gefordert, die Mitgliedstaaten selbst entscheiden (Art. 3a). Die EP-Forderung, den polizeilichen Zugriff auf die Daten an eine richterliche Genehmigung im Einzelfall zu binden, w\u00e4re damit vom Tisch.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das EP segnete den \u201eKompromiss\u201c am 14.\u00a0Dezember 2005 mit 378 zu 197 Stimmen bei 30 Enthaltungen ab. Alexander Alvaro, der Bericht\u00aderstatter des Innenausschusses, wollte dieses Ergebnis nicht mittragen und zog seine Unterschrift von dem Bericht zur\u00fcck.<\/p>\n<h4>Ein normales Parlament<\/h4>\n<p>Das EP ist damit zum zweiten Mal in der Frage der Verbindungsdaten eingeknickt: 2002 gab es den Grundsatz preis, dass Verbindungsdaten nur f\u00fcr Abrechnungszwecke zu speichern sind, und akzeptierte eine verh\u00e4ngnisvolle \u00d6ffnungsklausel f\u00fcr nationale Regelungen. Jetzt hat es \u2013 geradezu konsequent \u2013 eine EU-weite Regelung zur Vorratsspeicherung akzeptiert, die kaum umfassender h\u00e4tte sein k\u00f6nnen. Dies ist umso \u00e4rgerlicher, als das EP in beiden F\u00e4llen \u2013 anders als bei Fragen, die nur in den Bereich der dritten S\u00e4ule fallen \u2013 eine relativ starke Position hat und sich den Zumutungen der Exekutive h\u00e4tte verweigern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In den vertraulichen Verhandlungen mit Rat und Kommission hat die EP-Delegation es nicht einmal geschafft, Minimalia herauszuschlagen \u2013 wie etwa die richterliche Genehmigungspflicht f\u00fcr den polizeilichen Datenzugriff, die nach den deutschen Erfahrungen allenfalls symbolischen Charakter h\u00e4tte. Die beschlossene Richtlinie ist vielmehr ein Signal an die nationalen Exekutiven und ihre Gesetzgeber, alle Bem\u00fchungen um eine Einschr\u00e4nkung der \u00dcberwachungswut getrost abzuwehren. Das EP hat damit bewiesen, dass es seinen ganzen Willen aufbietet, ein normales Parlament zu werden \u2013 eines in dem staatstragende Parteien ganz h\u00f6flich und verantwortlich ihren B\u00fcckling vor dem Staatsschutz machen. Kann man freundlicher sein?<\/p>\n<h5>Mark Holzberger ist Referent f\u00fcr Fl\u00fcchtlings- und Migrationspolitik in der Bundestagsfraktion von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen und Mitglied der Redaktion von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> EP-Plenarprotokoll P6_PV(2005)09-07<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Ratsdok. 8958\/04 v. 28.4.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (ABl. EG) L 201 v. 31.7.2002, S. 37 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Ratsdok. 7688\/05 v. 5.4.2005; zum selben Ergebnis war auch der Juristische Dienst der EU-Kommission gelangt, vgl. SEC (2005) 420 v. 22.3.2005.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> www.privacyinternational.org<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> ABl. EG C 298 v. 29.11.2005, S. 1 ff.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Working paper 113 v. 21.10.2005, <a href=\"http:\/\/www.europa.eu.int\/comm\/justice_home\">www.europa.eu.int\/comm\/justice_home<\/a>\/fsj\/privacy\/ docs\/wpdocs\/2005\/wp113_en.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> in der Formulierung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte: bei einem \u201ezwingenden gesellschaftlichen Bedarf\u201c, Urteil Klass v. BRD v. 18. 11.1977<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> EP-Beschluss v. 27.9.2005 (A6-0174\/2005)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> KOM(2005) 438 v. 21.9.2005 = Ratsdok. 12671\/05 v. 27.9.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Ratsdok. 12645\/05 v. 12.10.2005, S. 9<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> EP-Berichtsentwurf PE 364.679v01-00 v. 17.11.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Auch der EDPS empfahl ein solches Vorgehen, vgl. ABl. EG C 298 v. 29.11.2005, Ziff. 40: Regelungen \u00fcber den Zugang seien \u201eunverzichtbar, um sicherzustellen, das die Vorratsspeicherung unter geb\u00fchrender Achtung der Grundrechte (Art. 6 Abs. 1 EUV) erfolgt\u201c; welche der verhandelnden Parteien f\u00fcr die Achtung sorgen sollte, bleibt das Geheimnis des EDPS.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> Ratsdok. 15449\/05 v. 6.12.2005<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Mark Holzberger Die Telekom-Firmen sollen s\u00e4mtliche Verbindungsdaten, die bei elektronischen Kommunikationsvorg\u00e4ngen innerhalb der EU<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,88],"tags":[416,532,1435,1531],"class_list":["post-8169","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-082","tag-datenschutz","tag-eu-innen-und-justizpolitik","tag-tkue","tag-vorratsdatenspeicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8169","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8169"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8169\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8169"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8169"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8169"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}