{"id":8177,"date":"2005-12-30T13:01:13","date_gmt":"2005-12-30T13:01:13","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8177"},"modified":"2005-12-30T13:01:13","modified_gmt":"2005-12-30T13:01:13","slug":"pressefreiheit-light-durchsuchungen-als-mittel-der-einschuechterung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8177","title":{"rendered":"Pressefreiheit light &#8211;\u00a0Durchsuchungen als Mittel der Einsch\u00fcchterung"},"content":{"rendered":"<h3>von Anja Lederer<\/h3>\n<p><strong>Mitte der 90er Jahre registrierte die IG Medien \u201eeine Durchsuchungsaktion in Redaktionen und Journalistenwohnungen pro Monat. Mindestens.\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><strong>[1]<\/strong><\/a> Aktuelle Vergleichszahlen fehlen zwar. F\u00e4lle aus dem zur\u00fcckliegenden Jahr zeigen allerdings, dass die Hemmschwelle f\u00fcr staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit keineswegs gestiegen ist.<\/strong><\/p>\n<p>Nahezu unbemerkt und ohne nennenswertes Echo der deutschen Presse lie\u00df der damalige Bundesinnenminister Otto Schily am 5. September 2005 die kurdische Tageszeitung \u201e\u00d6zg\u00fcr Politika\u201c (Freie Politik) dichtmachen.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Aufgrund einer Verbotsverf\u00fcgung gegen die seit \u00fcber zehn Jahren in Frankfurt am Main erscheinende Zeitung beschlagnahmte die Polizei alle 40 PCs der Redaktion, s\u00e4mtliche Unterlagen, das gesamte Archiv, Mobiliar, Papierk\u00f6rbe, Gr\u00fcnpflanzen und die Mineralwasservorr\u00e4te. Das Verm\u00f6gen der E. Xani-Herausgebergesellschaft in H\u00f6he von 22.000 Euro und 70.000 Schweizer Franken wurde eingezogen. Die formale Begr\u00fcndung des Verbots: Die Tageszeitung \u201e\u00d6zg\u00fcr Politika\u201c und der dahinter stehende Verlag seien \u201enachweislich in die Organisationsstruktur der PKK (heute Kongra Gel) eingebunden\u201c, die Zeitung sei als \u201eSprachrohr der PKK\u201c einzustufen. Der Zeitpunkt des Verbots erg\u00e4be sich, so die ministerielle Anordnung vom 30. August, \u201eaus der in den letzten Monaten eskalierenden Sicherheitslage in der T\u00fcrkei\u201c.<!--more--><\/p>\n<p>Seit \u201e\u00d6zg\u00fcr Politika\u201c 1995 erstmals in der BRD erschien, ist die Zeitung mit einer Auflage von ca. 10.000 Exemplaren eine der wichtigsten Informationsquellen f\u00fcr KurdInnen hierzulande und in Westeuropa. Da Meldungen aus Kurdistan und der T\u00fcrkei den Schwerpunkt ihrer Berichterstattung bilden, kann es nicht erstaunen, dass die Zeitung durchaus auch die Auffassungen des Kongra Gel darstellt. Bislang hat sich das Bundesinnenministerium daran nicht gest\u00f6rt, und trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots blieben vergleichbare Repressionsma\u00dfnahmen des deutschen Staates gegen \u201e\u00d6zg\u00fcr Politika\u201c bisher aus. Anl\u00e4sslich des polizeilichen \u00dcberfalls auf die Redaktion wiesen die Herausgeber denn auch ausdr\u00fccklich darauf hin, dass es bisher kein Strafverfahren gegen Verlag, Gesch\u00e4ftsleitung oder Redaktion gegeben habe. Dass vermeintliche Verflechtungen zwischen der Zeitung und der PKK-Nach\u00adfol\u00adgeorganisation lediglich vorgeschoben und auch der Zeitpunkt der Aktion anderweitig motiviert waren, ist offenkundig. Kurz vor der Bundestagswahl ging es Schily mit dem Zeitungsverbot augenscheinlich darum, noch einmal \u201elaw and order\u201c sowie \u201eTerrorbek\u00e4mpfung\u201c zu demonstrieren und damit strammdeutsches wie t\u00fcrkischst\u00e4mmiges W\u00e4hlerklientel zu bedienen. \u201eH\u00fcrriyet\u201c vermeldete, dass sich die t\u00fcrkische Regierung umgehend bei Schily bedankt habe.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Mit Beschluss vom 18. Oktober erkl\u00e4rte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Verbot allerdings f\u00fcr rechtswidrig. Es best\u00fcnde kein \u00f6ffentliches Interesse daran, das Erscheinen der Zeitung zu untersagen.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Nach Auffassung der Bundesrichter ist Schilys Argumentation unzureichend. Die Verlagsgesellschaft werde mit ihrer Klage gegen die Verbotsanordnung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich Erfolg haben. Der aufgrund des Verbots eingetretene wirtschaftliche Schaden des Verlags betr\u00e4gt mehrere Hunderttausend Euro.<\/p>\n<h4>Durchsucht und lahmgelegt<\/h4>\n<p>Bereits am 5. Juli 2005 hatte die Bochumer Staatsanwaltschaft die Wohnungen der drei Mitglieder von Redaktion bzw. Vorstand des Labournet.de e.V. durchsuchen lassen. Gegen die Betroffenen soll ein \u201eAnfangsverdacht\u201c wegen Urkundenf\u00e4lschung bestehen. Ende Dezember 2004 h\u00e4tten in Bochum Flugbl\u00e4tter mit dem Briefkopf der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und einem der Bundesagentur angedichteten Angebot an Privathaushalte kursiert, \u201eEin-Euro-Haushaltshilfen\u201c zu vermitteln. Das nachfolgende Bekennerschreiben eines \u201eKommandos Paul Lafargue\u201c enthielt offenbar einen Hinweis auf die Homepage und eine Aktion des Labournet.de, ohne dass es einen weiteren Bezug zu dem Verein gegeben h\u00e4tte.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Labournet erkl\u00e4rte umgehend, dass ihm der Vorgang nicht bekannt und der Name offenbar missbraucht worden sei. Dennoch gaben die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die beschlagnahmten Computer der Redaktion erst nach Tagen, die mehr als 100 Datentr\u00e4ger und den Schriftverkehr erst nach Wochen zur\u00fcck, nachdem sie offenbar alles sorgsam kopiert hatten.<\/p>\n<p>Schon 2003 hatte sich die Staatsanwaltschaft im Fall Ulrich Sander eines \u00e4hnlichen Konstrukts bedient.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Sie beschuldigte den Journalisten und nordrhein-westf\u00e4lischen Landesvorsitzenden des Vereins der Verfolgten des Naziregimes \u2013 Bund der Antifaschisten, auf staatsanwaltschaftlichen Kopfb\u00f6gen gef\u00e4lschte Schreiben an ehemalige Wehrmachtsangeh\u00f6rige verschickt zu haben. In diesen Schreiben wurde mitgeteilt, dass gegen die Empf\u00e4nger Ermittlungen wegen Mordes im Zusammenhang mit Straftaten der Wehrmacht aufgenommen worden seien. Ihren Verdacht gegen Sander begr\u00fcndeten die Ermittler damit, dass sich der Journalist seit Jahren um die Aufkl\u00e4rung von Massakern u.a. an griechischen ZivilistInnen w\u00e4hrend des Zweiten Weltkriegs bem\u00fcht und Ermittlungen gegen die T\u00e4ter eingefordert hatte. Nach einer Wohnungsdurchsuchung am 3. Dezember 2003 hatte die Polizei die Festplatte von Sanders PC kopiert, ohne jedoch irgendetwas Belastendes zu Tage f\u00f6rdern zu k\u00f6nnen. Das Ermittlungsverfahren gegen Sander wurde im Sommer 2005 sang- und klanglos eingestellt.<\/p>\n<p>Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden auch die noch laufenden Ermittlungen gegen die Betroffenen von Labournet irgendwann zu einer unspektakul\u00e4ren Einstellung f\u00fchren. Dies ist der \u00fcbliche Verlauf von Verfahren, die Zwangsma\u00dfnahmen gegen JournalistInnen rechtfertigen sollen. Zwischen 1987 und 2002 z\u00e4hlte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) 160 Durchsuchungen in Presseb\u00fcros und Funkh\u00e4usern, ohne dass letztlich auch nur einer der Betroffenen wegen einer Straftat verurteilt worden w\u00e4re. Diverse Zeitungen hatten im Zusammenhang der \u201eCicero-Aff\u00e4re\u201c (siehe unten) \u00fcber diese Statistik berichtet.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Der DJV lehnte es jedoch ohne weitere Begr\u00fcndung ab, B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP die Dokumentation f\u00fcr eine n\u00e4here Analyse zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>Die Fachgruppe Journalismus der IG Medien zeigte bereits 1997 in ihrer \u201eChronik der \u00e4u\u00dferen Pressefreiheit\u201c, dass der vermeintliche Anfangsverdacht, mit dem Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei JournalistInnen oder in Redaktionen begr\u00fcndet werden, sich in der Regel auf Bagatelldelikte oder bestenfalls auf Straftaten der sog. mittleren Kriminalit\u00e4t bezieht.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Ma\u00dfnahmen dienen auf dem Papier der Beweisgewinnung: entweder in Verfahren gegen Dritte (Beschlagnahme von Foto- und Filmmaterial von Demonstrationen, Suche nach \u201eBekennerschreiben\u201c) oder gegen die Journalisten selbst (etwa weil ein kritischer Bericht als Beleidigung oder \u00fcble Nachrede interpretiert wurde). In einer Vielzahl von F\u00e4llen f\u00fchren gerichtliche Nachpr\u00fcfungen zu dem Ergebnis, dass hinreichende Verdachtsgr\u00fcnde, die die Durchsuchung h\u00e4tten recht\u00adfertigen k\u00f6nnen, tats\u00e4chlich von Anfang an nicht vorlagen.<\/p>\n<h4>Kriminalisiert und \u201eausgesp\u00e4ht\u201c<\/h4>\n<p>In dieses Muster passt auch die Durchsuchung der Redaktionsr\u00e4ume der Zeitschrift \u201eanti atom aktuell\u201c, bei der am 11. August 2005 drei PCs und eine Vielzahl von Datentr\u00e4gern beschlagnahmt wurden. Begr\u00fcndet wurde die Aktion mit dem Verdacht einer \u201eAnstiftung zu Straftaten\u201c: Die Staatsanwaltschaft L\u00fcneburg bezog sich dabei auf die Internetseite des \u201eprek\u00e4r-camps\u201c, an dessen Vorbereitung sich die Beschuldigten der \u201eZeitung f\u00fcr die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen\u201c beteiligt hatten.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Auf der einem der Redakteure zugeschriebenen Website fand sich auch das Programm des Camps, in dem eine \u201eYomango-Modenschau\u201c angek\u00fcndigt war. Yomango, so der zugrunde liegende Durchsuchungsbeschluss, st\u00fcnde in der spanischen Umgangssprache f\u00fcr \u201eich stehle\u201c. Der zust\u00e4ndige Richter soll sp\u00e4ter erkl\u00e4rt haben, laut Polizei werde auf der Website zu einer Aktion des organisierten Ladendiebstahls aufgerufen. Er habe nicht gewusst, dass es sich bei den beschlagnahmten Gegenst\u00e4nden um die Ausstattung einer Zeitungsredaktion handele. Ihm sei der Umgang mit dem Internet nicht vertraut und es sei ihm daher nicht m\u00f6glich, sich die inkriminierte Homepage selbst anzuschauen. Auch eine angebotene Hilfestellung w\u00fcrde nicht weiterf\u00fchren, denn er wolle sich damit nicht befassen.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Dass eine sorgf\u00e4ltige Sachverhaltspr\u00fcfung durch den zust\u00e4ndigen Richter elementare Grundvoraussetzung einer Durchsuchungsanordnung ist, stellte Mitte September das Landgericht L\u00fcneburg auf eine Beschwerde der Betroffenen hin klar. Die Durchsuchungsbeschl\u00fcsse seien zu Unrecht erlassen worden \u2013 selbst zureichende tats\u00e4chliche \u201eAnhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen, sind nicht ersichtlich\u201c.<\/p>\n<h4>Beachtet<\/h4>\n<p>Im Gegensatz zu den dargestellten Repressionsma\u00dfnahmen gegen als \u201elinks\u201c geltende Publikationen fand der \u201eFall Cicero\u201c unter den staatlichen Angriffen auf die Pressefreiheit gr\u00f6\u00dfte \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit und f\u00fchrte gar zu einer Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages am 13. Oktober 2005. Am 12. September waren zeitgleich die Redaktionsr\u00e4ume der vom Schweizer Ringier-Verlag herausgegebenen Monatszeitschrift \u201eCicero \u2013 Magazin f\u00fcr politische Kultur\u201c und das Privathaus des Journalisten Bruno Schirra durchsucht worden. In der Redaktion wurde eine komplette Festplatte mit dem gesamten E-Mail-Verkehr, unver\u00f6ffentlichten Manuskripten und Planungen der Redaktion kopiert. Nach achtst\u00fcndiger Haussuchung nahm die Polizei aus der Privatwohnung des Journalisten f\u00fcnfzehn Kisten mit als \u201eZufallsfunde\u201c qualifizierten Akten \u00fcber Max Strau\u00df, Sp\u00fcrpanzer-Gesch\u00e4fte u.a.m. mit. Die formale Legitimation der Aktion bestand in dem Tatverdacht der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen den Journalisten Schirra. Dieser hatte in der April-Ausgabe des Blattes einen Artikel \u00fcber Abu Mousab al Zarqawi ver\u00f6ffentlicht, den er als \u201eneuen Kronprinzen\u201c Osama bin Ladens bezeichnete. Ausf\u00fchrlich wurde darin aus einem Auswertungsbericht des BKA zitiert. Unter den ver\u00f6ffentlichten Informationen befanden sich detaillierte Angaben zu den geheimdienstlichen Aktivit\u00e4ten gegen al Zarqawi und deren Ergebnissen einschlie\u00dflich ermittelter Telefonnummern.<\/p>\n<p>Der preisgegebene BKA-Bericht war als \u201eVS \u2013 Nur f\u00fcr den Dienstgebrauch\u201c gekennzeichnet. Dies entspricht der untersten Einstufung bei den sog. Geheimschutzma\u00dfnahmen und gilt f\u00fcr solche Verschluss\u00adsachen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der BRD lediglich nachteilig sein kann, nicht etwa \u201ef\u00fcr die Staatssicherheit sch\u00e4dlich\u201c oder \u201egef\u00e4hrlich\u201c, wie bei den h\u00f6heren Geheimhaltungsstufen. Nachdem die \u201eundichte Stelle\u201c im BKA selbst augenscheinlich nicht hatte gefunden werden k\u00f6nnen, sollte sie nun, im Ergebnis erfolglos, \u00fcber den \u201eGehilfen\u201c Schirra ermittelt werden. Mit den Ma\u00dfnahmen gegen \u201eCicero\u201c verstie\u00dfen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gegen den Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz, so die Einsch\u00e4tzung der Mitglieder des Bundestagsinnenausschusses.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Den Ermittlungsbeh\u00f6rden sei es nach allgemeiner Einsch\u00e4tzung der medialen \u00d6ffentlichkeit in erster Linie um eine Einsch\u00fcchterung der Journalisten und die Aushebelung des Informantenschutzes gegangen.<\/p>\n<p>Zwischen dem Fall \u201eCicero\u201c und den Ma\u00dfnahmen gegen Labournet und \u201eanti atom aktuell\u201c liegen in verschiedener Hinsicht Welten. Gemeinsam ist ihnen lediglich, dass sich der Staat Zutritt zu Redaktionsr\u00e4umen und Zugang zu an sich gesch\u00fctzten Informationen verschafft und sich dabei eines angeblichen Verdachts der Beteiligung an einer Straftat bedient \u2013 eines Verdachts, der zur formalrechtlichen Legitimierung von Durchsuchungen zwar erforderlich ist, aber weder dringend noch hinreichend sein muss. Was bei \u201eCicero\u201c allgemeine Emp\u00f6rung hervorrief \u2013 Ausforschung des Redaktionsgeheimnisses, Behinderung der journalistischen Arbeit und versuchte Einsch\u00fcchterung \u2013 ist bei kleineren, linken Publikationen jedoch nahezu Alltag. Hier muss im Regelfall weder eine Gef\u00e4hrdung der Sicherheit des Staates bem\u00fcht werden, noch ist die abseitigste Argumentation f\u00fcr einen Anfangsverdacht zu haneb\u00fcchen, als dass sie nicht f\u00fcr Durchsuchung und Beschlagnahme hinreichte. Absurde Verdachtskonstruktionen wie bei \u201e\u00d6zg\u00fcr Politika\u201c, \u201eLabournet\u201c und \u201eanti atom aktuell\u201c, die bei Durchsuchungen in Redaktionen der b\u00fcrgerlichen Presse von vornherein undenkbar w\u00e4ren, werden bestenfalls durch gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfungen im Nachhinein entbl\u00f6\u00dft, wenn der vorgreifliche Zweck der Ma\u00dfnahmen bereits erreicht ist.<\/p>\n<h5>Anja Lederer ist Rechtsanw\u00e4ltin und Redakteurin von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> IG Medien, Fachgruppe Journalismus: H\u00e4nde weg von den Medien, Teil 2, Stuttgart 1997<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> www.nadir.org\/nadir\/initiativ\/isku\/hintergrund\/op\/<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Brauns, N.: Angriff auf die Pressefreiheit, www.nadir.org\/nadir\/initiativ\/isku\/hinter<br \/>\ngrund\/op\/0510braun.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Az.: 6 VR 5.05<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> s. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 81 (2\/2005), S. 84<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Ruhr Nachrichten v. 5.12.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> junge Welt v. 13.10.2005; Die Welt v. 25.11.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> IG Medien, Fachgruppe Journalismus a.a.O. (Fn. 1)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> http:\/\/prekaer-camp.org<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> www.anti-atom-aktuell.de\/hausdurchsuchung\/2.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> BT-Innenausschuss: Protokoll 15\/67 v. 13.10.2005<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Anja Lederer Mitte der 90er Jahre registrierte die IG Medien \u201eeine Durchsuchungsaktion in Redaktionen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,88],"tags":[161,820,1073,1449],"class_list":["post-8177","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-082","tag--129b","tag-justiz","tag-pkk","tag-tuerkei"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8177","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8177"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8177\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8177"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8177"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8177"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}