{"id":8197,"date":"2006-01-30T14:06:03","date_gmt":"2006-01-30T14:06:03","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8197"},"modified":"2006-01-30T14:06:03","modified_gmt":"2006-01-30T14:06:03","slug":"literatur-41","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8197","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>Gro\u00dfereignisse sind naturgem\u00e4\u00df ein polizeiliches Aufgabenfeld. Wo viele Menschen zusammenkommen, wo viel \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit gewiss ist, da liegt es auf der Hand, dass Kriminalit\u00e4t vermehrt auftreten kann und dass Gefahren entstehen k\u00f6nnen. Dieser Allgemeinplatz erf\u00e4hrt im Fall der Fu\u00dfball-WM eine besondere Zuspitzung. Hier flie\u00dfen mindestens drei Entwicklungen zusammen, die die Sicherheit des Turniers zu einer ganz besonderen polizeilichen Angelegenheit machen: Erstens verf\u00fcgen die Polizeien \u00fcber langj\u00e4hrige Erfahrungen mit Gewalt im Zusammenhang mit Fu\u00dfballspielen, und sie haben ein reichhaltiges Repertoire an Mitteln entwickelt, um dieser Gewalt pr\u00e4ventiv und repressiv zu begegnen. Zweitens stehen sp\u00e4testens seit dem 11.9. alle Gro\u00dfveranstaltungen unter einer erh\u00f6hten terroristischen Anschlagsgefahr. Und drittens haben die FIFA und die Verb\u00e4nde mit ihren Vermarktungsstrategien die \u201esch\u00f6nste Nebensache der Welt\u201c derart \u00fcberh\u00f6ht, dass gerade in Fragen der Sicherheit nichts schief gehen darf. Seit Jahren arbeiten die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden deshalb auf allen Ebenen daran, der Welt sichere Spiele zu pr\u00e4sentieren. Im Folgenden wird auf einige ausgew\u00e4hlte Ver\u00f6ffentlichungen hingewiesen, die einen Einblick in die polizeilichen Konzepte und WM-Vorbereitungen erlauben.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Deutsches Polizeiblatt 2001, H. 3: <\/strong><em>Hooligans<\/em> <em>(Themenheft)<\/em><\/p>\n<p>Diese Ausgabe der \u201eFachzeitschrift f\u00fcr die Aus- und Fortbildung in Bund und L\u00e4ndern\u201c will in zehn Beitr\u00e4gen einen \u00dcberblick \u00fcber das Thema \u201eHooligans\u201c geben. Der erste Beitrag \u201eFu\u00dfballfan = Hooligan?\u201c beginnt mit der bekannten polizeilichen Dreiteilung der Fu\u00dfball-Anh\u00e4n\u00adger in die Kategorien A (friedlich und fu\u00dfballorientiert), B (bei Gelegenheit gewaltgeneigt) und C (zur Gewalt entschlossen). Nach dem Appell an alle Beteiligten, zur Gewaltreduzierung beizutragen, und dem Hinweis auf die \u201ebauliche Sicherheitsverbesserung\u201c der Stadien wird das po\u00adlizeiliche Konzept knapp vorgestellt. Dessen Ziele seien, \u201ekeine Ausschreitungen\/negativen Vorkommnisse\u201c entstehen zu lassen bzw. \u201esch\u00e4dliche Ereignisse zu begrenzen und diese kurzfristig zu beenden\u201c. Elemente dieses Konzepts seien: permanenter Informationsaustausch, auch mit dem Ausland; Erstellung differenzierter Lagebilder; Einsatz von polizeilichen Szenekennern; fr\u00fchzeitige Aufkl\u00e4rung durch Zivilkr\u00e4fte, auch in den Verkehrsmitteln und Innenst\u00e4dten; st\u00e4ndige Begleitung gewaltt\u00e4tiger Gruppen, bis zur sofortigen Festnahme durch Spezialkr\u00e4fte; gerichtsverwertbare Beweissicherung; sichtbare Pr\u00e4senz der Polizei. Schlie\u00dflich weist der Artikel auf \u201eweitere probate Mittel zur Verhinderung einer Anreise gewaltt\u00e4tigen Potenzials\u201c hin: Gef\u00e4hrderansprachen, Ausreiseuntersagungen und Meldeauflagen.<\/p>\n<p>In weiteren Beitr\u00e4gen wird zun\u00e4chst ein sozialwissenschaftlich orientierter Blick auf die Fans geworfen. Die Autoren erw\u00e4hnen neben der polizeilichen eine soziologische Dreiteilung in konsum-, fu\u00dfball- und erlebnisorientierte Fans. Sie benennen verschiedene gesellschaftliche Ursachen des \u201eHooliganismus\u201c, den Zusammenhang zwischen Gewalt und Kommerzialisierung des Profifu\u00dfballs sowie die Rolle der Polizei als (willkommenem) Gegner. Auf die besondere Bedeutung polizeilicher Reaktionen wird auch aus der Perspektive der Fanprojekte hingewiesen. Aus der Sicht der zielgruppenorientierten Sozialarbeit bewirke die \u201eVersch\u00e4rfung der Repression\u201c eine \u201emassive Ausgrenzung von Jugendlichen aus ihren Lebenslagen\u201c. In der zweiten H\u00e4lfte des Heftes werden die \u201eZentrale Informationsstelle Sporteins\u00e4tze\u201c, das Konzept des (damaligen) Bundesgrenzschutzes sowie einzelne polizeiliche Instrumente (Ausreiseuntersagung, Meldeauflagen, szenekundige Beamte) vorgestellt.<\/p>\n<p><strong>Pilz, Gunter A.:<\/strong> <em>Vom Kuttenfan und Hooligan zum Ultra und Hooltra, in: Deutsche Polizei 54. Jg., 2005, H. 11, S. 6.12<\/em><\/p>\n<p>In der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2005 h\u00e4uften sich die Beitr\u00e4ge zur Fu\u00dfball-WM in der polizeilichen Fachpresse. Pilz, einer der bekanntesten deutschen Sportsoziologen, pr\u00e4sentiert neuere Entwicklungen der Fanszenen. Mit den \u201eUltras\u201c ist in den letzten Jahren eine neue Gruppe entstanden, die sich gegen die Kommerzialisierung des Fu\u00dfballs wendet und mit imposanten Inszenierungen versucht, ihre Mannschaft zu unterst\u00fctzen. Pilz, der auch schon als Gutachter f\u00fcr das Bundesinnenministerium agierte, bef\u00fcrchtet, dass aus der Ann\u00e4herung von Ultras und Hooligans ein neues Gewaltpotential (\u201eHooltras\u201c) entstehen k\u00f6nnte. Da die unterschiedlichen Fangruppen auf polizeiliche Pr\u00e4senz unterschiedlich reagierten, m\u00fcsse die Polizei differenziert vorgehen.<\/p>\n<p><strong>Moog, J\u00fcrgen:<\/strong> <em>Der Confederations Cup als WM-Feuertaufe ohne Hooligans, in: Polizei \u2013 heute 34. Jg., 2005, H. 6, S. 182-188<\/em><\/p>\n<p><strong>Heck, Christoph; G\u00f6ttlich, Timo:<\/strong> <em>FIFA Confederations Cup 2005 \u2013 Generalprobe oder Freundschaftsspiel?, in: der kriminalist 37. Jg., 2005, H. 11, S. 464-467<\/em><\/p>\n<p>Der Confederations Cup galt gemeinhin als Test f\u00fcr die WM. Die Autoren dieser beiden Beitr\u00e4ge ziehen eine Bilanz aus Sicht der Frankfurter Polizei. \u201eMangels Problemklientel\u201c sei der Polizei die \u201eGratwanderung zwischen der Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit &#8230; und der sportlich-heiteren Atmosph\u00e4re\u201c erspart geblieben. Im Vorfeld des Cups habe es in Hessen 86 Gef\u00e4hrderansprachen, aber keine Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote gegeben. Insgesamt seien 22.000 Akkreditierungsantr\u00e4ge \u00fcberpr\u00fcft worden (wobei von den 5.000 aus Hessen sechs Prozent abgelehnt wurden). Weiter erf\u00e4hrt man, dass im Frankfurter Stadion vier Gewahrsamszellen mit einer Kapazit\u00e4t f\u00fcr 60 Personen vorhanden sind. Insgesamt m\u00fcsse ber\u00fccksichtigt werden, dass die WM \u201eeine ganz andere Dimension haben\u201c werde. In den \u201eLagefelder(n) Hooliganismus, Organisierte und politisch motivierte Kriminalit\u00e4t sowie gef\u00e4hrdete Personen und Objekte\u201c seien \u201evorbereitende gefahrenabwehrende Ma\u00dfnahmen\u201c geboten.<\/p>\n<p><strong>Lederer, Uwe:<\/strong> <em>Fu\u00dfball-WM 2006 in Deutschland: Die Welt zu Gast bei Freunden, in: Die Kriminalpolizei 23. Jg., 2005, H. 4, S. 112-115<\/em><\/p>\n<p>Dieser Beitrag aus dem rheinland-pf\u00e4lzischen Landeskriminalamt liefert einige polizeiliche Daten: Rund 10.000 Personen werden in der Bundesrepublik zu den B- und C-Fans gerechnet, 2005 gab es 2.300 bundesweite Stadionverbote, in der Datei Gewaltt\u00e4ter Sport waren Mitte 2005 6.774 Personen gespeichert, zur WM werden EU-weit ca. 8.000 bis 10.000 Stadionverbote bestehen. Lederer nennt vier \u201ebesondere polizeiliche Handlungsfelder\u201c: 1. \u201ePublic Viewing\u201c-Veranstaltungen, durch die die Sicherheitsprobleme auch auf andere als die Spielorte \u00fcbertragen werden k\u00f6nnten. 2. Kriminalit\u00e4t \u201emit Veranstaltungsbezug\u201c, hier reicht die Liste vom Trickdiebstahl \u00fcber Markenpiraterie und Geldw\u00e4sche bis zur illegalen Prostitution, zu Landfriedensbruch und der Androhung von Straftaten. 3. Politisch-motivierte Kriminalit\u00e4t, die \u201ebis zur Beteiligung des internationalen Terrorismus\u201c gehen k\u00f6nnte. 4. Gr\u00f6\u00dfere Gefahren-\/ Schadenslagen, auf die die Beh\u00f6rden durch das \u201eMusterkonzept Kata\u00ads\u00adtrophenschutz\u201c vorbereitet seien.<\/p>\n<p><strong>Kubera, Thomas: <\/strong><em>Beweissicherung und Freiheitsentziehung bei gewaltt\u00e4tigen Aktionen. Voll\u00fcbung in Stukenbrock als H\u00e4rtetest f\u00fcr WM-Vorbereitung, in: Die Streife 44. Jg., 2005, H. 11, S. 12-17<\/em><\/p>\n<p>\u00dcberall in Deutschland probt die Polizei den WM-Ernstfall. Dieser Bericht \u00fcber eine \u00dcbung der nordrhein-westf\u00e4lischen Polizei gibt einen kleinen Einblick in die Vorbereitungen repressiven Vorgehens. Zentrale Elemente sind unaufw\u00e4ndige Personal\u00fcberpr\u00fcfungen, die Realisierung von Freiheitsentziehungen durch die Einrichtung von Gefangenensammelstellen (GeSa) sowie der Einsatz von Beweissicherungseinheiten (BESI-Teams), die die sp\u00e4tere Strafverfolgung sicherstellen sollen. Das Konzept ist mit einer Flexibilisierung der taktischen und verfahrensm\u00e4\u00dfigen Vorschriften verbunden. So kann bei Freiheitsentziehungen z.B. auf die Zuf\u00fchrung in eine GeSa verzichtet werden; das \u201eModell GeSa 50 Plus\u201c erlaubt die Einrichtung von GeSas ohne Beteiligung der Bereitschaftspolizei etc. Die Einrichtung einer \u201eInformations- und Auskunftsstelle\u201c soll nicht nur Datenabgleiche mit der \u201eDatei Gewaltt\u00e4ter Sport\u201c erm\u00f6glichen, sondern auch Ausk\u00fcnfte an \u201eAngeh\u00f6rige oder Rechtsanw\u00e4lte &#8230; festgenommener Personen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Deusch, Florian:<\/strong> <em>Polizeiliche Gefahrenabwehr bei Sportgro\u00dfveranstaltungen. Darstellung anhand des Fu\u00dfballsports (Beitr\u00e4ge zum Sportrecht, Bd. 21), Berlin (Duncker &amp; Humblot) 2005, 264 S., EUR 74,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Diese Dissertation untersucht aus juristischer Perspektive das polizeiliche Instrumentarium im Zusammenhang mit Fu\u00dfball. Die Arbeit ist in vier Teile gegliedert. Zwischen den beiden vorbereitenden Teilen (\u201eGewalt bei Sportgro\u00dfveranstaltungen\u201c und \u201everfassungs- und europarechtliche Grundlagen\u201c) und dem f\u00fcnfseitigen Schlussteil \u201eGesamtergebnis und Thesen\u201c werden im dritten Teil \u201everanstalterorientierte\u201c und \u201efanorientierte Gefahrenabwehr\u201c sowie die Kostenpflicht des Veranstalters untersucht. Aus b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive sind die Ausf\u00fchrungen zur \u201efanorientierten Gefahrenabwehr\u201c von besonderem Interesse. Die Grundorientierung des Autors wird bereits an einer fr\u00fchen Stelle deutlich, wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass \u201edie Gewalt der Hooligans den Bestand des Staates selbst an(greift), indem sie die Funktionsf\u00e4higkeit seiner Organe auf die Probe stellt\u201c (S.\u00a045). Entsprechend grund\u00adrechtsunsensibel und polizeifreundlich sind die juristischen Bewertungen einzelner fanorientierter Ma\u00dfnahmen: Polizeiliche Informationserhebungen im Vorfeld werden auf die Aufgabe \u201evorbeugender Bek\u00e4mpfung von Straftaten\u201c gest\u00fctzt, eine Beschr\u00e4nkung auf bestimmte Straftaten lehnt der Autor ab (S.\u00a0177 f.). Die Video\u00fcberwachung sei durch die polizeiliche Generalklausel gedeckt (S.\u00a0179). \u201eGef\u00e4hrderansprachen\u201c seien nur in speziellen F\u00e4llen ein Eingriff, und den h\u00e4lt Deusch f\u00fcr durch die Generalklausel legalisiert (S.\u00a0184 f.). Die Polizei sei frei, den Hooligan an einen so weit entfernt liegenden Ort zu verbringen, \u201edass seine alsbaldige R\u00fcckkehr verhindert wird\u201c (S.\u00a0191). Auch in der einschlie\u00dfenden Begleitung von Fans sieht Deusch nur dann einen Eingriff, wenn die Eingeschlossenen so behandelt w\u00fcrden, dass sie f\u00fcr Au\u00dfenstehende als \u201epotentielle Gewaltt\u00e4ter\u201c erschienen (S.\u00a0196). Da die \u201eVerh\u00fctung von Straftaten im Ausland vom polizeilichen Aufgabenbereich nicht ausgenommen\u201c sei, k\u00f6nne die Polizei Daten aus der Datei \u201eGewaltt\u00e4ter Sport\u201c an ausl\u00e4ndische Stellen \u00fcbermitteln \u2013 nur \u201eundifferenziert\u201c d\u00fcrfe dies nicht geschehen, weil \u201edie deutschen Beh\u00f6rden auf die weitere Behandlung der Daten im Ausland keinen Einfluss mehr nehmen k\u00f6nnen\u201c (S.\u00a0204). Die Untersuchung lehrt erneut: Wo ein Wille ist, polizeiliche Praxis zu legitimieren, findet sich ein juristischer Weg. Auch wenn der mit der Entwertung demokratisch-rechtsstaatlicher Errungenschaften erkauft werden muss.<\/p>\n<p><strong>B\u00fcndnis Aktiver Fu\u00dfballfans \u2013 BAFF (Hg.):<\/strong> <em>Die 100 \u201esch\u00f6nsten\u201c Schikanen gegen Fu\u00dfballfans. Repression und Willk\u00fcr rund ums Stadion, Grafenau 2004<\/em><\/p>\n<p>Auf diesen lesenswerten Einblick in den polizeilichen Umgang mit Fu\u00dfballfans aus deren Sicht haben wir bereits an fr\u00fcherer Stelle hingewiesen, s. B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 78 (2\/2004), S. 108 f.<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>Kunz, Thomas: <\/strong><em>Der Sicherheitsdiskurs. Die Innere Sicherheit und ihre Kritik, Bielefeld (transcript) 2005, 420 S., EUR 29,80<\/em><\/p>\n<p>Mit dem erkl\u00e4rten Ziel, zur \u201eWeiterentwicklung der Kritik\u201c an Innerer Sicherheitspolitik (S.\u00a022) beizutragen, untersucht Kunz bef\u00fcrwortende und kritische Positionen \u201eInnerer Sicherheitspolitik\u201c im Zeitraum von 1972 bis 1998 mit den Instrumenten der Diskursanalyse. Das Besondere des Buches ist die gleichzeitige und vergleichende Betrachtung beider Seiten des Sicherheitsdiskurses. Der Autor verspricht die \u00dcberpr\u00fcfung der These, wonach \u201eeine inhaltliche Gemeinsamkeit (existiere), etwas notwendigerweise Verbindendes zwischen Akteuren des kritischen und des konservativen Teildiskurses\u201c (S.\u00a072). Da dies auf dem Wege der Dis\u00adkursanalyse geschehen soll, macht der Autor sich auf die Suche nach \u201evorfindbaren Topoi und Metaphern, vorherrschend verwendeten Bedrohungen und Feindbildern\u201c.<\/p>\n<p>Auf S.\u00a083 beginnt die eigentliche Untersuchung. Bevor er die beiden Seiten des Diskurses analysiert, betrachtet der Autor zun\u00e4chst die Verwendung des Begriffs \u201eInnere Sicherheit\u201c in einschl\u00e4gigen Nachschlagewerken. Im Unterschied zur \u201e\u00f6ffentlichen\u201c erscheint Innere Sicherheit als ein Kampfbegriff der politischen Auseinandersetzung, der sich parallel zur innenpolitischen Entwicklung seit den 1970er Jahren entwickelt hat (S.\u00a0132 f.). Die Konjunktur des Begriffes wird durch dessen Unbestimmtheit erkl\u00e4rt: \u201eIhre Eignung und Durchsetzungsf\u00e4higkeit erh\u00e4lt Innere Sicherheit nur in dem Ma\u00dfe bei, wie die n\u00e4here Begriffsbestimmung notwendig diffus bleibt\u201c (S.\u00a0136).<\/p>\n<p>In zwei Kapiteln untersucht Thomas Kunz sodann den Innere Sicherheit st\u00fctzenden Teildiskurs. Zun\u00e4chst sp\u00fcrt er der Verwendung des Begriffs im herrschenden Sprachgebrauch nach. Welche Rolle spielt \u201eIn\u00adnere Sicherheit\u201c f\u00fcr die Abteilungsstruktur des Bundesinnenministeriums? Wann taucht der Begriff in den Selbstdarstellungen der Bundesregierung und wann in den parlamentarischen Debatten auf? Der Autor stellt fest, dass \u201eInnere Sicherheit\u201c erst in einer sp\u00e4teren Phase zu einer beh\u00f6rdlichen Ordnungskategorie wird (S.\u00a0153 f.) und der Begriff teilweise die Nachfolge von \u201e\u00d6ffentlicher Sicherheit\u201c antritt, von der er sich durch seine inhaltliche Unbestimmtheit unterscheide (S.\u00a0173). In einem zweiten Zugang werden die Begr\u00fc\u00dfungs- und Er\u00f6ffnungsreden der BKA-Jahrestagungen untersucht. Die detaillierte Analyse beschr\u00e4nkt Kunz auf die Reden der Jahrestagungen von 1972, 1974 und 1997. Auf die Reden in anderen Jahren nimmt er bei der anschlie\u00dfenden \u201eRekonstruktion des Sicherheitsdiskurses\u201c nur exemplarisch Bezug. Kunz diagnostiziert einen durchg\u00e4ngigen Zeit- oder \u201eDramatisierungstopos\u201c, w\u00e4hrend die \u201eFeindbilder\u201c, denen ein \u201ehomogenes Opfer-Kollektiv\u201c entgegengestellt werde, sich wandelten (Terrorismus, sozialer Protest, Organisierte Kriminalit\u00e4t, Ausl\u00e4nder). Schlie\u00dflich seien in den Reden h\u00e4ufig die \u201eFront-Metapher\u201c sowie Anleihen aus dem \u201eBereich Biologie bzw. Natur\u201c anzutreffen, die mitunter in eine \u201ekrankheitsmetaphorische Zuspitzung\u201c m\u00fcndeten (S.\u00a0234-238).<\/p>\n<p>Auf den S.\u00a0241-355 untersucht Kunz den \u201eWiderstand gegen die Staatsgewalt\u201c. Bei den \u201eKonturen des Kritischen Diskurses\u201c sieht er seine Ausgangsthese von der \u00c4hnlichkeit der verwendeten Metaphern und Topoi best\u00e4tigt. Dies sei \u00fcberraschend, weil die von ihm nachgewiesenen \u201eKrankheits-, Bio-, Natur- oder abwertend mythologischen Metaphern\u201c typisch konservative seien; auch in der Verwendung des \u201eDramatisierungstopos\u201c und des positiven Bezugs auf den Begriff \u201eRechtsstaat\u201c l\u00e4gen Gemeinsamkeiten, die die Frage nach dem Konservatismus der KritikerInnen der Inneren Sicherheit nahe legten (S.\u00a0347 f.).<\/p>\n<p>Die Absicht des Buches, zur Selbstreflexion der Kritik Innerer Sicherheitspolitik anzuregen, ist lobenswert und wichtig. Kunz hat viele Einsichten versammelt, die dringend diskutiert werden m\u00fcssten; etwa die st\u00e4ndigen Warnungen vor dem Ende des Rechtsstaates, der trotz der ungeh\u00f6rten Warnung immer noch nicht zu Ende ist, oder die bekannte Faschisierungsthese. Sein Anliegen wird durch die vorliegende Untersuchung jedoch kaum gef\u00f6rdert. Weder scheint die Diskursanalyse eine zureichende Methode, um das zu diskutieren, was der Autor diskutiert sehen m\u00f6chte, noch setzt er seinen Ansatz plausibel um. Diese M\u00e4ngel gelten bereits f\u00fcr die Analyse der institutionellen Karriere des Begriffs. Warum wird nicht untersucht, seit wann der AK II der Innenministerkonferenz \u201eInnere Sicherheit\u201c hei\u00dft? Indizieren die administrativen Verwendungen (oder auch die Konventionen des Parlamentsspiegels) ein andere b\u00fcrokratische Praxis, hat diese oder die Begriffskonjunktur Folgen f\u00fcr den Diskurs?<\/p>\n<p>Die methodischen M\u00e4ngel werden in der Untersuchung \u00fcber den kritischen Diskurs eklatant. Das Problem beginnt bereits mit der Zwei\u00adteilung in Bef\u00fcrworter und Kritiker Innerer Sicherheitspolitik. Nach diesem Schwarz\/Wei\u00df-Schema werden Hans-Peter Bull (vorher Datenschutzbeauftragter und dann Innenminister) oder Christian Pfeiffer (nachher Landesjustizminister) in dieselbe Schublade wie CILIP oder die \u201evorg\u00e4nge\u201c gepackt und vom Autor zum \u201emainstream\u201c der Kritik erkl\u00e4rt. Die erheblichen Unterschiede zwischen diesen Akteuren werden ignoriert. Statt einer systematischen Analyse (etwa von 20 Jahren CILIP oder 27 Jahre \u201evorg\u00e4nge\u201c oder den Pressemitteilungen der Humanistischen Union), hat der Autor sich auf die gezielte Suche nach Topoi, Metaphern und Feindbildbestimmungen gemacht \u2013 und ist f\u00fcndig geworden. Die Funde werden sodann zu Befunden f\u00fcr den gesamten \u201emainstream\u201c. So muss man sich nicht mit 500 Seiten Analyse oder hundert Aufs\u00e4tzen auseinandersetzen, sondern kann sich auf die Entschl\u00fcsselung verr\u00e4terischer Metaphern und die Kritik an verstreuten Kriminalisierungsforderungen beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Schade. Eine reflexive Positionsbestimmung der Kritik an Innerer Sicherheitspolitik tut not. Aber ihre Voraussetzung w\u00e4re eine methodisch saubere Analyse, die jenseits der Sprachmuster die Kriterien und den Inhalt der Kritik zum Gegenstand haben m\u00fcsste.<\/p>\n<p><strong>Baldus, Manfred (Hg.):<\/strong> <em>Polizeirecht des Bundes mit zwischen- und \u00fcberstaatlichen Rechtsquellen, 3. neu bearbeitete und erweiterte Aufl., Heidelberg (C.F. M\u00fcller) 2005, 605 S., EUR 30,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Die Textsammlung enth\u00e4lt insgesamt 38 zentrale Dokumente, die den Kern des (europ\u00e4ischen) \u201etransnationalen Polizeirechts\u201c bilden. Der Titel \u201ePolizeirecht des Bundes\u201c ist deshalb nicht ganz zutreffend, weil nur drei der dokumentierten Gesetze die Polizeien des Bundes bzw. den Zoll betreffen und die anderen Rechtsquellen gleicherma\u00dfen f\u00fcr die L\u00e4nderpolizeien von Bedeutung sind. Die Zusammenstellung reicht von Interpol-Statuten \u00fcber bilaterale Polizeivertr\u00e4ge, von der Schengener Zusammenarbeit \u00fcber Europol und Eurojust bis zur Grenzagentur, von den \u00dcbereink\u00fcnften zur Rechtshilfe bis zu den einschl\u00e4gigen Dokumenten des Europarats und der Grundrechtecharta der EU. Gem\u00e4\u00df der heterogenen Struktur, weist die Natur der Rechtsquellen eine erhebliche Spannweite auf. Sie reicht von (deutschen) Gesetzen \u00fcber bi- und multinationale Abkommen bis zu Rahmenbeschl\u00fcssen, Verordnungen, Protokollen und Vereinbarungen auf Ebene der EU. F\u00fcr alle, die sich mit dem europ\u00e4ischen Polizeirecht befassen, ist diese Zusammenstellung unterschiedlichster Quellen ein hervorragendes Hilfsmittel. Allerdings f\u00e4llt die Einleitung des Herausgebers mit sieben Seiten nicht nur sehr knapp aus, sie l\u00e4sst auch eine rechtspolitische Einordnung des dokumentierten Rechts vermissen.<\/p>\n<p><strong>B\u00fccking, Hans-J\u00f6rg; Kubera, Thomas:<\/strong> \u201e<em>Eine digitale Streifenfahrt &#8230;\u201c. Evaluation einer Video\u00fcberwachung beim Polizeipr\u00e4sidium Bielefeld, Frankfurt\/M. (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2004, 382 S., EUR 29,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Zwischen dem 23.1.2001 und dem 31.3.2002 wurde eine innerst\u00e4dtische Parkanlage (Ravensburger Park) in Bielefeld durch Videokameras \u00fcberwacht. Durch eine Erweiterung des nordrhein-westf\u00e4lischen Polizeigesetzes waren die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr diesen Modellversuch geschaffen worden. Die vorliegende, an der Bielefelder Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung entstandene Ver\u00f6ffentlichung stellt eine umfassende Evaluation der Video\u00fcberwachung dar. Durch verschiedene Methoden wurden die Wirkungen auf die Kriminalit\u00e4tsentwicklung und auf das Sicherheitsgef\u00fchl untersucht sowie ein Kostenvergleich zwischen herk\u00f6mmlichen polizeilichen Kontrollen und der Video\u00fcberwachung angestellt. Sowohl bei der Entwicklung des Untersuchungsdesigns wie bei der Interpretation der Ergebnisse findet eine ausdr\u00fcckliche Ausein\u00adandersetzung mit den KritikerInnen der optischen \u00dcberwachung \u00f6ffentlicher R\u00e4ume statt. Insofern ist es schl\u00fcssig, dass die Studie den m\u00f6glichen Verdr\u00e4ngungswirkungen ein eigenes Kapitel widmet.<\/p>\n<p>Die Autoren kommen zu einer uneingeschr\u00e4nkt positiven Bewertung der Video\u00fcberwachung, die sie konsequent als \u201eVideoschutz\u201c bezeichnen. Durch Vergleiche mit einer Vielzahl anderer Variablen (von der allgemeinen Kriminalit\u00e4tsentwicklung bis zur damaligen Diskussion um das Drogenkonzept der Bielefelder Polizei) kann nicht nur gezeigt werden, dass die registrierte Kriminalit\u00e4t im Park sank, sondern dass die Reduktion auf die Kamera\u00fcberwachung \u2013 und bereits auf die Diskussion \u00fcber diese \u2013 zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Analyse verschiedener Stadtr\u00e4ume konnte keine nennenswerten r\u00e4umlichen oder deliktischen Verdr\u00e4ngungen nachweisen. In verschiedenen Umfragen zeigte sich durchgehend eine Verbesserung des Sicherheitsgef\u00fchls. Die \u00dcberwachung f\u00fchre zu einem \u201eZugewinn an Lebensqualit\u00e4t und individueller Freiheit\u201c. Die Effizienzanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten der Video\u00fcberwachung sich sehr schnell amortisieren, wenn durch sie personalintensive Kontrollen kriminalit\u00e4tsbelasteter R\u00e4ume \u00fcberfl\u00fcssig werden.<\/p>\n<p>Die kriminalpr\u00e4ventiven Wirkungen der Video\u00fcberwachung m\u00fcssen nach Ansicht der Autoren \u201estrukturell und t\u00e4tertypspezifisch\u201c differenziert werden. Delikte, die sich ungeplant situativ entwickelten, w\u00fcrden von der \u00dcberwachung nicht beeinflusst (im Ravenburger Park z.B. K\u00f6rperverletzungen im Anschluss an Disko-Besuche), aber bei jenen Delikten, denen eine Abw\u00e4gung der Risiken vorausgehe, sei der R\u00fcckgang eindeutig. Im \u00fcberwachten Gebiet treffe dies insbesondere f\u00fcr die \u201eHart\u00addrogenszene\u201c zu. W\u00e4hrend ein Teil der \u201eWeichdrogenszene\u201c (Freizeittrinker und Cannabis-Konsumenten) sich von den Kameras nahezu unbeeindruckt zeigten, seien Dealer und User harter Drogen vollst\u00e4ndig aus dem Park verdr\u00e4ngt worden. Es habe sich in der Stadt kein neuer Schwerpunkt gebildet, vielmehr sei die Szene \u201eatomisiert\u201c worden.<\/p>\n<p>Was die Zersplitterung der Szene f\u00fcr eine gesundheitsorientierte Drogenpolitik bedeutet, und was sie jenseits der spezifischen Bedingungen in der ostwestf\u00e4lischen Metropole bedeuten k\u00f6nnte, wird in der Untersuchung nicht thematisiert. Auch nach den gesellschaftlichen Folgen und nach der Frage, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der \u00f6ffentliche R\u00e4ume mit \u00dcberwachungstechnik kontrolliert werden, sucht man leider vergebens.<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p><a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\">www.statewatch.org<\/a><\/p>\n<p>Die Homepage der in London erscheinenden Zeitschrift bietet einen einzigartigen Zugang zu den Fragen Innerer Sicherheits- und Justizpolitik in der Europ\u00e4ischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die \u2013 vollst\u00e4ndig auf Englisch gef\u00fchrte \u2013 Site enth\u00e4lt sowohl eine Reihe von Serviceangeboten als auch eine Vielzahl von Nachrichten, Analysen und Dokumenten, die thematisch gruppiert, aber auch \u00fcber eine Suchmaschine zug\u00e4nglich sind. Nur ein kleiner Teil des gesamten Informationsangebotes ist kostenpflichtig. Zu den Service-Leistungen, die \u201estatewatch\u201c anbietet, geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Abonnement der monatlichen \u201eStatewatch News Online\u201c. Dieser kostenlose E-Mail-Dienst enth\u00e4lt Analysen, Kurzberichte und Hinweise auf die aktuelle Entwicklung im Bereich \u201ejustice und home affairs\u201c in der EU. Die Online-News sind regelm\u00e4\u00dfig mit Links auf die Originaldokumente versehen.<\/li>\n<li>Der \u201eStatewatch European Monitor\u201c und das \u201eStatewatch Monitoring and Documentation Centre\u201c (SEMDOC). \u00dcber diesen kostenpflichtigen Dienst werden EU-Dokumente und umf\u00e4nglichere Analysen zug\u00e4nglich gemacht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das unmittelbare und generell kostenlose Informationsangebot der Homepage ist zu einigen Rubriken (\u201eobservatories\u201c) zusammengefasst, etwa: \u201eSecret Europe\u201c, \u201eFOI\u201c (f\u00fcr: Freedom of Information), \u201eSOS-Europe\u201c (f\u00fcr: Statwatch Observatory on Surveillance in Europe) oder die \u201eObservatories on Civil Liberties in the EU\u201c, zu denen gegenw\u00e4rtig etwa die europ\u00e4ische Asylpolitik, die Telekommunikations\u00fcberwachung, das Passagierdaten-Abkommen mit den USA oder Pl\u00e4ne und Ma\u00dfnahmen gegen DemonstrantInnen geh\u00f6ren. Getreu dem Untertitel der Zeitschrift \u201emonitoring the state and civil liberties\u201c finden sich zu diesen Beobachtungsstellen wiederum eine Vielzahl von Analysen, Hinweisen und Dokumenten, die nicht nur einen schnellen \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten Inhalte zulassen, sondern auch die Lekt\u00fcre der Dokumente im Original erm\u00f6glichen. Wer im Europa der Inneren Sicherheit auf dem Laufenden sein will, der sollte immer wieder www.statewatch.org anklicken und wenigstens die Online-Nachrichten abonnieren.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt Gro\u00dfereignisse sind naturgem\u00e4\u00df ein polizeiliches Aufgabenfeld. Wo viele Menschen zusammenkommen, wo viel \u00f6ffentliche<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[89,148],"tags":[],"class_list":["post-8197","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-083","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8197","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8197"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8197\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8197"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8197"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8197"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}