{"id":8206,"date":"2006-07-30T14:28:43","date_gmt":"2006-07-30T14:28:43","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8206"},"modified":"2006-07-30T14:28:43","modified_gmt":"2006-07-30T14:28:43","slug":"wachstumsringe-innerer-sicherheit-tampere-und-den-haag-in-der-umsetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8206","title":{"rendered":"Wachstumsringe Innerer Sicherheit &#8211;\u00a0Tampere und Den Haag in der Umsetzung"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><strong>Mit F\u00fcnfjahrespl\u00e4nen versucht die EU, die Entwicklung hin zu einem gemeinsamen europ\u00e4ischen Raum von Strafverfolgung und Polizeiarbeit zu beschleunigen. Obwohl die verschiedenen Ver\u00e4nderungen un\u00fcbersichtlicher kaum sein k\u00f6nnten, zeichnen sich die Umrisse einer europ\u00e4ischen Sicherheitsarchitektur ab.<\/strong><\/p>\n<p>Seit nunmehr dreizehn Jahren ist die \u201eZusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres\u201c ein offizieller Bestandteil der EU. Der Vertrag von Maas\u00adtricht, der 1993 in Kraft trat, machte diesen Politikbereich insgesamt als Dritte S\u00e4ule der Unionsaktivit\u00e4ten zum Gegenstand einer intergouvernementalen Zusammenarbeit, bei der alle Entscheidungsgewalt beim Ministerrat liegt und das Europ\u00e4ische Parlament sowie der Europ\u00e4ische Gerichtshof weitgehend ausgeschaltet sind. Die Innen- und Justizpolitik war damit zwar nicht \u201evergemeinschaftet\u201c, der Weg zu einer europ\u00e4ischen inneren Sicherheitspolitik jedoch er\u00f6ffnet.<!--more--><\/p>\n<p>Der Vertrag von Amsterdam (Inkrafttreten 1999) erkl\u00e4rte die \u201eHerstellung\u201c eines gemeinsamen Raumes \u201eder Freiheit, der Sicherheit und des Rechts\u201c zu einem Ziel der Union und wertete die polizeiliche und strafjustizielle Zusammenarbeit erheblich auf. \u201eAmsterdam\u201c brachte auch insoweit eine Weiterentwicklung, als die Schengener Kooperation nun in die Unionsstrukturen integriert und einige vormals der Dritten S\u00e4ule zugerechneten Regelungsbereiche (u.a. Einwanderungs- und Asylpolitik, Au\u00dfengrenzkontrolle) in die Erste S\u00e4ule verschoben, d.h. vergemeinschaftet wurden. Auch in der verbleibenden Dritten S\u00e4ule bediente man sich fortan \u201eflexiblerer\u201c Rechtsinstrumente \u2013 Beschl\u00fcsse und Rahmenbeschl\u00fcsse \u2013 und ersparte sich so die aufw\u00e4ndige Ratifikation von Abkommen.<\/p>\n<p>Um die \u201ez\u00fcgige Verwirklichung\u201c des neuen Unionsziels zu bewirken, legte der Europ\u00e4ische Rat auf einer Sondertagung im finnischen Tampere im Oktober 1999 erstmals ein Arbeitsprogramm f\u00fcr die kommenden f\u00fcnf Jahre vor. Diesem ersten F\u00fcnfjahresplan folgte im November 2004 ein zweiter: das \u201eHaager Programm zur St\u00e4rkung von Freiheit, Sicherheit und Recht\u201c.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Beide Programme (in Tampere sprach man noch zur\u00fcckhaltender von \u201eSchlussfolgerungen des Vorsitzes\u201c) erstrecken sich auf die Bereiche Asyl- und Migrationspolitik, straf- und zivilrechtliche Zusammenarbeit sowie Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung, zu der strafverfolgerische und rein polizeiliche Fragen geh\u00f6ren. Beide Beschl\u00fcsse (das Haager Programm h\u00e4ufiger und zeitlich enger) geben Fristen f\u00fcr die Realisierung einzelner Vorhaben vor. Und in beiden Dokumenten wird ein \u201eFortschrittsanzeiger\u201c (Scoreboard) gefordert, der den Stand der Umsetzung des Programms wiedergibt. F\u00fcr das Haager Programm wird auch der Stand in den Mitgliedstaaten angebeben (deshalb \u201eScoreboard plus\u201c).<\/p>\n<h4>Elemente der Un\u00fcbersichtlichkeit<\/h4>\n<p>Um Fortschritte und Stagnation in der Polizei- und Strafverfolgungspolitik der EU verstehen zu k\u00f6nnen, sind zwei Vorbemerkungen erforderlich. Die erste bezieht sich auf die beteiligten Instanzen. Der bereits erw\u00e4hnte Europ\u00e4ische Rat, also das Gipfeltreffen der Staats- und RegierungschefInnen der Mitgliedstaaten, hat in beiden Programmen den (Minister-)Rat und\/oder die Kommission zu konkretem Handeln aufgefordert. Der Rat der Innen- und Justizminister ist das zentrale Entscheidungsgremium in Fragen der Dritten S\u00e4ule. In fast allen Angelegenheiten m\u00fcssen die MinisterInnen der 25 Mitgliedstaaten einstimmig beschlie\u00dfen, d.h. bereits ein Mitglied kann Beschl\u00fcsse verhindern. Die Kommission, die seit 1999 eine eigene \u201eGeneraldirektion f\u00fcr Justiz, Freiheit und Sicherheit\u201c hat, kann vom Rat beauftragt werden, sie kann aber auch von sich aus an ihn herantreten. Initiativen k\u00f6nnen jedoch ebenfalls von der jeweiligen Ratspr\u00e4sidentschaft oder von einzelnen Mitgliedern ausgehen. Einige Fragen, die der Herstellung des \u201eRaumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts\u201c dienen, fallen in die Erste S\u00e4ule. Ist dies der Fall, dann liegt das Initiativrecht f\u00fcr Rechtsakte allein bei der Kommission, das Europ\u00e4ische Parlament muss beteiligt werden (je nach Gegenstand kann es Beschl\u00fcsse nur verz\u00f6gern oder ganz verhindern) und der Europ\u00e4ische Gerichtshof kann angerufen werden.<\/p>\n<p>Zweitens wird der Prozess dadurch un\u00fcbersichtlich, dass die Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden. Innerhalb der Union kann es sich um Fragen handeln, die auf Unionsebene entschieden werden. Dies k\u00f6nnen entweder Beschl\u00fcsse und die zu deren Umsetzung erforderlichen Ma\u00dfnahmen sein. Dies k\u00f6nnen aber auch Rahmenbeschl\u00fcsse sein, die ein verbindliches Ziel vorgeben, das die Parlamente der Mitgliedstaaten in anwendbares nationales Recht umsetzen m\u00fcssen. Parallel zu den beiden Programmen, aber unmittelbar mit diesen zusammenh\u00e4ngend, hat sich die EU spezifische Aktionspl\u00e4ne \u2013 namentlich den Aktionsplan zur Drogen- und zur Terrorismusbek\u00e4mpfung \u2013 gegeben.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dar\u00fcber hinaus haben einige Mitgliedstaaten bi- und multilaterale Polizeiabkommen au\u00dferhalb der Unionsstrukturen geschlossen (Vertrag von Pr\u00fcm, bilaterale Vertr\u00e4ge zwischen Nachbarstaaten<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>), die aber faktisch die Unionszusammenarbeit vorantreiben. In den \u201eScoreboards\u201c tauchen diese Ver\u00e4nderungen ebenso wenig auf wie die realen Ver\u00e4nderungen, die sich aus anderen oder fr\u00fcheren Programmen entwickelten. Die Angabe des \u201eFortschritts\u201c mittels Scoreboards dient deshalb keineswegs der Transparenz und Kontrollierbarkeit, sondern allein der Bilanz b\u00fcrokratisch-politischer Gesch\u00e4ftigkeit.<\/p>\n<h4>Das Haager Programm im \u00dcberblick<\/h4>\n<p>Im Unterschied zu Tampere folgt die Gliederung des Haager Programms der dreigeteilten Zielsetzung. Die einzelnen Vorhaben des F\u00fcnfjahres-plans sind den Zielen \u201eFreiheit\u201c, \u201eSicherheit\u201c und \u201eRecht\u201c zugeordnet. Bemerkenswert an dieser Gliederung ist, was nach Ansicht des Europ\u00e4ischen Rates die \u201eFreiheit\u201c in der Union st\u00e4rken soll. Nahezu ausschlie\u00dflich handelt dieser Komplex von der europ\u00e4ischen Asyl- und Migrationspolitik. Und neben einigen Vorhaben zur Steuerung legaler Migration, zum Niederlassungs- und Wahlrecht und zur Integration zielen die Programmpunkte auf die Abwehr unerw\u00fcnschter Migration, mit einem deutlichen Schwerpunkt auf repressive Ma\u00dfnahmen. Es bleibt ein Geheimnis der europ\u00e4ischen Staats- und Regierungschefs, inwiefern mehr \u201eFreiheit\u201c erreicht werden soll etwa durch den Ausbau des Schengener Informationssystems (SIS II), dessen Verkn\u00fcpfung mit anderen Datenbanken (Visa-Informationssystem \u2013 VIS, Eurodac), die \u00dcberarbeitung des Handbuchs f\u00fcr einheitliche Au\u00dfengrenzkontrollen, gemeinsame In\u00adstruktionen f\u00fcr die Visa-Erteilung, Minimalstandards f\u00fcr Personalausweise, Ma\u00dfnahmen gegen Schwarzarbeit und gegen Schleusungen, R\u00fcck\u00ad\u00fcbernahmeabkommen mit Drittstaaten &#8230; (alles Haager Programmpunkte). Das Programm verspricht \u201eFreiheit\u201c; realisiert wird der Ausbau der Festung Europa.<\/p>\n<p>Im Juni 2005 ver\u00f6ffentlichten Ministerrat und Kommission ihren gemeinsamen \u201eAktionsplan\u201c zur Umsetzung des Haager Programms.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Dieses Dokument teilt jeden Programmpunkt in einzelne Vorhaben auf. In der Regel wird das Jahr vorgegeben, in dem das Projekt umgesetzt werden soll. Ein Beispiel: Als erstes Element zur \u201eSt\u00e4rkung der Sicherheit\u201c verlangt das Haager Programm die \u201eVerbesserung des Informationsaustauschs\u201c zu Zwecken der Strafverfolgung: \u201eDer blo\u00dfe Umstand, dass Informationen Grenzen \u00fcberschreiten, sollte nicht l\u00e4nger von Bedeutung sein.\u201c<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Auf einer knappen Seite nennt das Programm einige Elemente einer solchen Informationsinfrastruktur, die durch den Aktionsplan konkretisiert werden. Der Aktionsplan listet allein zu diesem Programmpunkt 21 Einzelma\u00dfnahmen auf, die vom Rechtsakt \u00fcber die Vorratsdatenspeicherung (Pkt. 3.1.a) bis zur Definition internationaler Leitlinien f\u00fcr den Umgang mit Fluggastdatens\u00e4tzen (Pkt. 3.1.o) reichen.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Das \u201eScoreboard\u201c f\u00fcr 2005<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> umfasst insgesamt 149 Einzelma\u00dfnahmen; dabei handelt es sich nur um solche Elemente, die nach den Vorgaben des Aktionsplans nicht erst f\u00fcr die Jahre 2006 bis 2009 geplant waren. Unter \u201eSicherheit\u201c listet der Aktionsplan knapp 100 Einzelma\u00dfnahmen auf, von denen 49 im Scoreboard f\u00fcr 2005 erw\u00e4hnt werden. Darunter sind die 39 Vorhaben, die laut Aktionsplan bereits im Jahre 2005 zu erledigen waren. Dies gelang bei 25 Ma\u00dfnahmen, acht Vorhaben mussten auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt verschoben werden, bei sechs weiteren verz\u00f6gerte sich die Realisierung. Was die Angabe, dass ein Vorhaben umgesetzt wurde, bedeutet, variiert von Ma\u00dfnahme zu Ma\u00dfnahme. H\u00e4ufig besagt dies \u201enur\u201c, dass die Kommission auftragsgem\u00e4\u00df dem Rat (und gegebenenfalls dem Parlament) eine Mitteilung oder einen Vorschlag pr\u00e4sentiert hat. Es kann aber auch bedeuten, dass bereits ein g\u00fcltiger Beschluss gefasst wurde oder neue verbindliche rechtliche Normen geschaffen wurden.<\/p>\n<h4>Entwicklungsfelder<\/h4>\n<p>Im Hinblick auf die Polizei- und Strafpolitik der Union lassen sich die in Tampere und Den Haag beschlossenen Vorhaben in vier Bereiche gliedern: die Schaffung neuer und den Ausbau bestehender Institutionen, die Herstellung eines unionsweiten Datenverbundes, die Verbesserung der polizeilich-operativen sowie der Zusammenarbeit in der Verfolgung von Straftaten. Im Hinblick auf die europ\u00e4ischen Institutionen sind im Kontext der Programme sechs Einrichtungen von Bedeutung:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Europ\u00e4ische Polizeiamt existierte bereits vor Tampere. Das Haager Programm fordert nun, die Europol-Konvention bis zum 1. Januar 2008 durch ein Europ\u00e4isches Gesetz (das der Verfassungsentwurf als neues Rechtsinstrument vorsah) zu ersetzen. Damit sollten die langwierigen nationalen Ratifizierungsprozeduren, die s\u00e4mtliche \u00c4nderungen der Konvention durchlaufen m\u00fcssen, vermieden werden. Zudem wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle bisherigen Zusatzprotokolle in ihr Recht umzusetzen, Europol alle \u201eerforderlichen hochwertigen Informationen\u201c zur Verf\u00fcgung zu stellen und eine gute Zusammenarbeit ihrer Beh\u00f6rden mit Europol zu f\u00f6rdern.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Bereits der Tampere-Gipfel hatte die Einrichtung einer Stelle gefordert, die strafrechtliche Ermittlungen \u201ein F\u00e4llen internationaler organisierter Kriminalit\u00e4t koordinieren und unterst\u00fctzen\u201c sollte. Gegr\u00fcndet wurde Eurojust durch einen Beschluss des Rates im Jahre 2002.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Der Beh\u00f6rde geh\u00f6ren Staatsanw\u00e4lte, Richter oder Polizisten der Mitgliedstaaten an. Ihr Zust\u00e4ndigkeitsbereich erstreckt sich auf alle Delikte, die in die Zust\u00e4ndigkeit von Europol fallen, sowie auf einige weitere Deliktsgruppen: Umweltkriminalit\u00e4t, Geldw\u00e4sche, Computerkriminalit\u00e4t, Korruption und Betrug. Zuk\u00fcnftig \u2013 so ist es bereits im Verfassungsentwurf vorgesehen (Art. III-175) \u2013 soll Eurojust zu einer Europ\u00e4ischen Staatsanwaltschaft umgewandelt werden.<\/li>\n<li><strong>Frontex<\/strong>.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Die Europ\u00e4ische Grenzschutzagentur ist ein typisches Beispiel daf\u00fcr, wie die EU sich au\u00dferhalb der Programme entwickelt. In Tampere war von einer solchen Einrichtung noch nicht die Rede. Man beschr\u00e4nkte sich darauf, eine \u201eengere Zusammenarbeit und gegenseitige technische Unterst\u00fctzung der Grenzkontrollbeh\u00f6rden\u201c zu \u201ew\u00fcnschen\u201c.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Erst nachdem der damalige deutsche Innenminister Otto Schily 2001 die Idee einer gemeinsamen europ\u00e4ischen Grenztruppe in die Welt gesetzt hatte, begann die Entwicklung, die zu Frontex f\u00fchrte. Im Haager Programm begr\u00fc\u00dft der Europ\u00e4ische Rat nicht nur die Einrichtung der Agentur. Er beauftragt die Kommission vielmehr, bereits 2007 eine Evaluierung ihrer T\u00e4tigkeit vorzulegen und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Agentur weitere Aufgaben \u00fcbertragen werden sollen; in diesem Zusammenhang \u201esollte auch gepr\u00fcft werden, ob eine Europ\u00e4ische Grenzschutztruppe geschaffen werden k\u00f6nnte\u201c.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/li>\n<li><strong>Cepol<\/strong>. Die Einrichtung einer Europ\u00e4ischen Polizeiakademie wurde in Tampere beschlossen. Ende 2000 wurde sie durch Beschluss des Rates eingerichtet. 2005 wurde ihr Rechtsstatus verbessert und sie erhielt ein eigenes Budget; das administrative Zentrum von Cepol wurde ins britische Bramshill verlegt.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Das Ziel der Akademie besteht vor allem in der Fortbildung des polizeilichen F\u00fchrungspersonals der Mitgliedstaaten und der europ\u00e4ischen Institutionen. Die Inhalte erstrecken sich zum einen auf die Wissensvermittlung (Polizei- und Rechtssysteme der Mitgliedstaaten, deren Beziehungen untereinander, Verfahren des internationalen Amts- und Rechtshilfeverkehrs), zum anderen auf gemeinsame Ausbildungen und gemeinsame Ausbildungsstandards. Den Kern von Cepol bildet der Verbund der europ\u00e4ischen polizeilichen Ausbildungseinrichtungen. Die Seminare der Akademie finden denn auch in den nationalen Ausbildungszentren statt. Daneben gibt es eine elektronische Lernplattform.<\/li>\n<li><strong>COSI<\/strong>. Um die Kluft zwischen den Beratungen des Ministerrates und der Vorbereitung oder Umsetzung ihrer Beschl\u00fcsse in konkrete polizeiliche Arbeit zu verkleinern, hatten die Vertr\u00e4ge von Maastricht und Amsterdam einen \u201eAusschuss hoher Beamter\u201c eingerichtet. W\u00e4hrend Tampere dieses Problem vernachl\u00e4ssigte, nimmt das Haager Programm Bezug auf den in der Zwischenzeit vorgelegten Verfassungsentwurf, der die Einrichtung eines st\u00e4ndigen Sicherheitsausschusses (\u201eStanding Committee on Internal Security\u201c, COSI) vorsah. Der Rat wird aufgefordert, \u201eT\u00e4tigkeitsbereich, Aufgabenstellung, Zust\u00e4ndigkeiten und Zusammensetzung\u201c festzulegen, damit er \u201eso rasch wie m\u00f6glich nach Inkrafttreten des Verfassungsvertrages eingesetzt werden\u201c kann.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Obgleich das Verfassungsprojekt einstweilen auf Eis gelegt werden musste, gehen die Arbeiten in diese Richtung weiter. Im \u201eScoreboard\u201c wird ein Vorschlag bis sp\u00e4testens zum 1.\u00a0November 2006 angek\u00fcndigt; Diskussionen h\u00e4tten auf dem informellen Ministertreffen im Januar 2006 begonnen und machten Fortschritte.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Um die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verfassung zu \u00fcberbr\u00fccken, beauftragte das Haager Programm den Rat halbj\u00e4hrliche Treffen zu organisieren, an denen die Vorsitzenden des Strategischen Ausschusses f\u00fcr Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA) und des Ausschusses hoher Beamter f\u00fcr Fragen der 3.\u00a0S\u00e4ule (Artikel 36-Ausschuss, CATS) sowie Vertreter der Kommission, von Europol, Eurojust, Frontex, der Task Force der Polizeichefs (PCTF) und des (geheimdienstlichen) EU-Lagezentrums SITCEN teilnehmen sollten.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Am 13.\u00a0Mai 2005 fand die erste Sitzung des namenlosen Gremiums statt, dessen Gegenstand ein Brainstorming \u00fcber die eigene und die zuk\u00fcnftige Aufgabe von COSI war.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Mit dem Teilnehmerkreis wird die S\u00e4ulenstruktur der EU bereits \u00fcberwunden. Es ist offenkundig, dass mit COSI die Keimzelle eines europ\u00e4ischen Innenministeriums entsteht.<\/li>\n<li><strong>PCTF<\/strong>: Die Einrichtung der \u201eTask Force of Police Chiefs\u201c wurde in Tampere beschlossen. Seither kommen die Polizeichefs der Mitgliedstaaten zu halbj\u00e4hrlichen Treffen zusammen. In einem Bericht vom Mai 2005 attestierte die Kommission der PCTF \u201eunzureichende Effizienz\u201c; gleichzeitig sollte ihre Wirkung aber nicht untersch\u00e4tzt werden.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> In der zuk\u00fcnftigen Sicherheitsarchitektur der EU soll die PCTF auf der operativen Ebene die Verbindung zwischen COSI und den nationalen Polizeibeh\u00f6rden herstellen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Polizeilicher Datenverbund und operative Polizeiarbeit<\/h4>\n<p>Die Herstellung eines umfassenden polizeilichen Datenverbundes ist ein zweites Entwicklungsfeld europ\u00e4ischer innerer Sicherheitspolitik. Der Umfang der zu speichernden Daten und das Spektrum der polizeilich verf\u00fcgbaren Datenbanken sollen erheblich ausgeweitet werden. Technisch und rechtlich geht es dabei um die Realisierung des \u201eGrundsatzes der Verf\u00fcgbarkeit\u201c. Flankiert wird dies durch die Vorgabe minimaler Datenschutzstandards, die eher den Sinn haben, die Polizeien vor massenhaftem Datenm\u00fcll zu bewahren als die Rechte der B\u00fcrgerInnen zu sch\u00fctzen.<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Eine Reihe von Ma\u00dfnahmen dient dazu, die \u201eoperative Zusammenarbeit\u201c der Polizeien und zwischen Polizei und Zoll zu verbessern. Drei Elemente sind besonders erw\u00e4hnenswert:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung<\/strong>, ins\u00adbesondere an den Binnengrenzen. Im Juli 2005 legte die Kommission dem Rat einen Entwurf f\u00fcr einen entsprechenden Beschluss vor. Die Vorlage, durch die auch die Bestimmungen \u00fcber Observation und Nacheile des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens erweitert werden sollen, beinhaltet ein umfangreiches Repertoire von praktischen Ma\u00dfnahmen, die vom Informationsaustausch \u00fcber die Vereinheitlichung der Ausr\u00fcstung bis zur Koordinierung gemeinsamer Ermittlungen reichen.<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Noch f\u00fcr das laufende Jahr ist ein Entwurf \u00fcber \u201eMindestnormen f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Einsatz von Ermittlungstechniken\u201c geplant, die die operative Zusammenarbeit der Polizeien \u00fcber die Binnengrenzen hinweg verbessern sollen.<\/li>\n<li><strong>Die Kooperation von Polizei- und Zollbeh\u00f6rden<\/strong>. Das Haager Programm fordert den Rat auf, die \u201eZusammenarbeit von Polizei und Zoll auf der Grundlage gemeinsamer Grunds\u00e4tze (zu) intensivieren.\u201c Im April 2006 verabschiedete der Rat eine Empfehlung, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, entsprechende Vereinbarungen \u201ezwischen Polizei, Zoll und anderen spezialisierten Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t\u201c zu schaffen. Die nationalen Regelungen sollen u.a. folgende Punkte beinhalten: einen unbeschr\u00e4nkten Datenaustausch (gegebenenfalls bis zum gegenseitigen unmittelbaren Zugang zu Datenbest\u00e4nden), Verfahren f\u00fcr gemeinsame Aktionen, gemeinsame Ermittlungsteams oder die Nutzung von Ressourcen etc., die Entsendung von Verbindungsbeamten und eine gemeinsame Ausbildung; zudem sollen die Voraussetzung f\u00fcr die Beteiligung an \u201emultilateralen st\u00e4ndigen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und anderen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in den Regionen an den Binnengrenzen\u201c geschaffen werden.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a><\/li>\n<li><strong>Joint Investigation Teams und Joint Customs Operations<\/strong>. Bereits im Juni 2002 hatte der Rat einen Rahmenbeschluss \u00fcber gemeinsame Ermittlungsgruppen gefasst.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Die Mitgliedstaaten sollten dessen Bestimmungen bis zum 1.\u00a0Januar 2003 umsetzen. Anfang 2005 bilanzierte die Kommission, dass nur ein Mitgliedstaat diese Frist eingehalten hatte.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses haben nur so lange G\u00fcltigkeit, bis das Europ\u00e4ische Rechtshilfe\u00fcbereinkommen \u2013 das die selben Bestimmungen enth\u00e4lt \u2013 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist. In welchem Ausma\u00df gemeinsame Ermittlungsgruppen eingesetzt werden, ist nicht bekannt. Im Haager Scoreboard wird erw\u00e4hnt, dass die Mitgliedstaaten in der Zwischenzeit \u201enationale Experten\u201c benannt haben, die bei der Einrichtung von gemeinsamen Ermittlungsgruppen helfen und als Kontaktstellen dienen sollen. Im Jahre 2005 fanden unter dem Management der Ratsarbeitsgruppe f\u00fcr Zollkooperation (CCWG \u2013 Customs Cooperation Working Group) zwei Joint Customs Operations gegen Rauschgifthandel und Terrorismus statt.<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a> Aufgrund dieser Erfahrungen aktualisierte die CCWG ihre Anleitung f\u00fcr entsprechende<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Strafverfolgung und mehr<\/h4>\n<p>Die Folgen, die die europ\u00e4ische Strafrechts- und Strafverfolgungspolitik auf der polizeilichen Ebene haben wird, k\u00f6nnen hier nur angedeutet werden. Die Entwicklung in einzelnen Sachfragen folgt dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung; gerichtliche Urteile, Feststellungen oder Anordnungen in einem Mitgliedstaat sollen in den Strafverfahren aller Mitgliedstaaten anerkannt bzw. verwertbar sein. Angleichungen im materiellen Strafrecht (Definition von Straftaten und Strafh\u00f6hen) sind mit dieser Strategie ebenso verkn\u00fcpft wie Angleichungen im Strafprozessrecht. Da eine Harmonisierung in diesen Bereichen ungleich schwieriger ist als die Anerkennung gerichtlicher Erkenntnisse, funktioniert die europ\u00e4ische Strafrechtspolitik nach einem Muster, das Austauschbarkeit von Ergebnissen trotz erheblicher nationaler Unterschiede gew\u00e4hrleisten soll. Der Europ\u00e4ische Haftbefehl ist das prominenteste Beispiel f\u00fcr diese Art der Europ\u00e4isierung, bei der die Schutzrechte der Betroffenen systematisch auf der Strecke bleiben.<\/p>\n<p>Eine Reihe von Ma\u00dfnahmen soll den Informationsverbund im Strafverfahren st\u00e4rken. Die Kommission hat z.B. einen Vorschlag f\u00fcr einen Rahmenbeschluss \u00fcber die Verwertbarkeit fr\u00fcherer Verurteilungen in Gerichtsverfahren und ein Gr\u00fcnbuch \u00fcber das Problem der Doppelbestrafung vorgelegt. Seit 2004 verhandelt der Ministerrat einen Rahmenbeschluss \u00fcber Verfahrensrechte im Strafverfahren. In den kontroversen Beratungen des Rates sind die Mindestnormen, die die Kommission vorgeschlagen hatte, in der Zwischenzeit weiter aufgeweicht worden.<a href=\"#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Bei der Ratstagung Anfang Juni 2006 verst\u00e4ndigte man sich auf einen Kompromiss, dem zufolge nur Mindeststandards formuliert werden sollen und die Standards der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden d\u00fcrfen.<a href=\"#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a><\/p>\n<p>Auf der selben Sitzung haben die Innen- und JustizministerInnen auch grunds\u00e4tzlich der Europ\u00e4ischen Beweisanordnung zugestimmt; einen entsprechenden Rahmenbeschluss hatte die Kommission bereits 2003 vorgeschlagen.<a href=\"#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Keine Einigung erzielten die MinisterInnen hingegen \u00fcber das Kernst\u00fcck der Beweisanordnung: ein Formblatt, durch das die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden eines Staates Sachen, Schriftst\u00fccke und Daten von Beh\u00f6rden anderer Mitgliedstaaten anfordern k\u00f6nnen und diese ohne jede weitere Pr\u00fcfung erhalten. Zudem forderte der Rat im April 2006 zu pr\u00fcfen, ob Telekommunikations- und elektronische Daten in den Regelungsbereich der Beweisanordnung aufgenommen werden k\u00f6nnten.<a href=\"#_ftn29\" name=\"_ftnref29\">[29]<\/a><\/p>\n<p>Das Spektrum der gegenw\u00e4rtigen Polizei- und Strafrechtspolitik auf der Ebene der EU ist mit den vorgestellten Elementen keineswegs ersch\u00f6pft. Neben einer Reihe von deliktischen Initiativen (Drogenhandel, Geldf\u00e4lschung, Kinderpornografie, Korruption) und neben Ma\u00dfnahmen, die der Aus- und Fortbildung sowie dem gegenseitigen Austausch des Personals dienen, fallen vier Bereiche auf, denen die EU besondere Aufmerksamkeit zu widmen scheint: Organisierte Kriminalit\u00e4t, Terrorismus und mit diesen Bedrohungen korrespondierend die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche und der Schutz kritischer Infrastruktur.<\/p>\n<h4>Einige Merkmale<\/h4>\n<p>Kennzeichnend f\u00fcr die Entwicklung der letzten Jahre ist zun\u00e4chst der zeitliche Druck, der aufgebaut wird, um den \u201eRaum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts\u201c zu verwirklichen. Die Beteiligten \u2013 Staats- und Regierungschefs, Ministerrat und Kommission \u2013 tun so, als ob ihnen die Zeit davonliefe. Enge zeitliche Fristen werden gesetzt, die die Beteiligten selbst oft nicht einhalten k\u00f6nnen. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten sieht die Bilanz der Umsetzung dann noch schlechter aus. Die Kommission beklagt sich denn auch h\u00e4ufig dar\u00fcber, dass sie in Fragen der Dritten S\u00e4ule nicht den Europ\u00e4ischen Gerichtshof anrufen, sondern allenfalls die Mitgliedstaaten brieflich an die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen erinnern kann.<\/p>\n<p>Als gr\u00f6\u00dftes Hindernis f\u00fcr einen weiteren Ausbau betrachtet die Kommission die Einstimmigkeitsregel im Ministerrat, durch die ein Land einen Beschluss verhindern bzw. die Verhandlungen in die L\u00e4nge ziehen kann. Weil ihr dieser Aushandlungsprozess zu lange geht, bedauert es die Kommission zutiefst, dass das Verfassungsprojekt auf Eis gelegt werden musste. Der Verfassungsvertrag h\u00e4tte die S\u00e4ulenstruktur aufgehoben und den Gesetzgebungsprozess in der Innen- und Justizpolitik bis auf Ausnahmen dem heute in der Ersten S\u00e4ule geltenden Verfahren angeglichen: Eine qualifizierte Mehrheit im Rat h\u00e4tte fortan ausgereicht, das Europ\u00e4ische Parlament h\u00e4tte mitentscheiden d\u00fcrfen. Dass dies ein Gewinn sei, so die Kommission, h\u00e4tten die Erfahrungen mit zwei Projekten aus der Ersten S\u00e4ule gezeigt: \u00dcber die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten und \u00fcber den Grenzkodex habe man mit dem Parlament binnen weniger Monate eine Einigung erzielt.<a href=\"#_ftn30\" name=\"_ftnref30\">[30]<\/a> Aus b\u00fcrgerrechtlicher Perspektive zeigt dies aber auch, dass eine st\u00e4rkere Beteiligung des Parlaments nicht zwangsl\u00e4ufig zu w\u00fcnschenswerten Ergebnissen f\u00fchrt. Dass das Europa der Inneren Sicherheit nicht noch schneller und repressiver kommt, ist nicht das Verdienst des Parlaments, sondern resultiert daraus, dass der Ministerrat so lange braucht, bis die in ihm versammelten Hardliner eine gemeinsame Linie finden.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Inhalte erweist sich das Schicksal der Verfassung als irrelevant. Der institutionelle Ausbau der Apparate Innerer Sicherheit schreitet voran. Dabei macht es weder einen Unterschied, ob diese unterschiedlichen \u201eS\u00e4ulen\u201c der Union angeh\u00f6ren, noch ob es sich um strafverfolgende, polizeiliche, nachrichtendienstliche oder Zollbeh\u00f6rden handelt. Es ist absehbar, dass dieser europ\u00e4ische Verbund die nationalen Arrangements nicht nur \u00fcberw\u00f6lben, sondern diese auch direkt ver\u00e4ndern wird. Diese Ver\u00e4nderungen beziehen sich auf die polizeistrategische Einsatzphilosophie (Intelligence-Arbeit und Vorfeldermittlungen), die wachsende Bedeutung der Informationsarbeit \u2013 einschlie\u00dflich der Verkn\u00fcpfung von Datenbest\u00e4nden unterschiedlicher Zwecksetzungen \u2013 sowie die Zusammenf\u00fcgung unterschiedlicher Kontrollbeh\u00f6rden. W\u00e4hrend die Befugnisse der Apparate europ\u00e4isch erweitert werden, werden zum Rechtsschutz der B\u00fcrgerInnen allenfalls \u201eMindeststandards\u201c formuliert. Mit der Reichweite und der Eingriffstiefe europ\u00e4ischer Regelungen w\u00e4chst der b\u00fcrgerrechtliche Schutz nicht, sondern er wird kleiner. Dass gegen\u00fcber dem b\u00fcrokratischen Mehrebenenverbund die Parlamente keine echte Kontrollchance haben \u2013 selbst wenn sie wollten \u2013, bedarf kaum der Erw\u00e4hnung.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Schlussfolgerungen des Vorsitzes: Europ\u00e4ischer Rat (Tampere) 15. und 16. Oktober 1999, www.europarl.europa.eu\/summits\/tam_de.htm; Haager Programm zur St\u00e4rkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europ\u00e4ischen Union, Ratsdok. 16054\/04 v. 13.12.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Drogenaktionsplan: Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union (ABl. EU) C 168 v. 8.7.2005, S.\u00a01-18; Aktionsplan zur Terrorismusbek\u00e4mpfung: Ratsdok. 10586\/04, hierzu das Arbeitsprogramm f\u00fcr 2005: Ratsdok. 5657\/1\/05 v. 14.3.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 s. Holzberger, M.: Flotter \u00fcber die Grenze, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 81 (2\/ 2005), S. 63-69 (66 ff.)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aktionsplan des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms, Ratsdok. 9778\/2\/05 v. 10.6.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Haager Programm a.a.O. (Fn. 1), S. 18<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aktionsplan a.a.O. (Fn. 4), S. 13 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 http:\/\/ec.europa.eu\/justice_home\/news\/information_dossiers\/the_hague_2006\/score board_en.htm (Zugriff: 28.8.2006)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 s. den Beitrag von Ben Hayes in diesem Heft, S. 46-55<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 www.eurojust.europa.eu<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (ABl. EG) L 63 v. 6.3.2002, S. 1-13<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 s. hierzu den Beitrag von Mark Holzberger in diesem Heft, S. 56-63<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> \u00a0 Schlussfolgerungen Tampere a.a.O. (Fn. 1), Schlussfolgerung 24<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> \u00a0 Haager Programm a.a.O. (Fn. 1), S. 15 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00a0 Beschluss 2005\/681\/JI des Rates vom 20.9.2005, ABl. EU L 256 v. 1.10.2005, S. 63-70<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a>\u00a0\u00a0 Haager Programm a.a.O. (Fn. 1), S. 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a>\u00a0\u00a0 Scoreboard a.a.O. (Fn. 7), Pkt. 3.4, s.a. Ratsdok. 6626\/05 v. 21.2.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0\u00a0 Haager Programm a.a.O. (Fn. 1), S. 25<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 8989\/05 v. 8.6.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0\u00a0 KOM(2004) 376 endg. v. 18.5.2004, S. 21 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a>\u00a0 s. die Beitr\u00e4ge von Tony Bunyan und Heiner Busch in diesem Heft, S. 21-28 u. 29-43<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0\u00a0 KOM(2005) 317 endg. v. 18.7.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a>\u00a0\u00a0 ABl. EU C 124 v. 25.5.2006, S. 1 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a>\u00a0\u00a0 ABl. EG L 162 v. 20.6.2002, S. 1-3<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a>\u00a0\u00a0 http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:52004DC0858:DE: HTML<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a>\u00a0\u00a0 Scoreboard a.a.O. (Fn. 7), Pkt. 3.4 (k)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a>\u00a0\u00a0 s. Busch, H.: Beschuldigtenrechte, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 83 (1\/2006), S. 83 f.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a>\u00a0\u00a0 Pressemitteilung des Rates 9409\/06 (Presse 144), S. 14<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a>\u00a0\u00a0 KOM(2003) 688 endg. v. 14.11.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref29\" name=\"_ftn29\">[29]<\/a>\u00a0\u00a0 Pressemitteilung des Rates 8402\/06 (Presse 106)<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref30\" name=\"_ftn30\">[30]<\/a>\u00a0 KOM(2006) 333 endg. v. 28.6.2006, S. 15 f.<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Mit F\u00fcnfjahrespl\u00e4nen versucht die EU, die Entwicklung hin zu einem gemeinsamen europ\u00e4ischen<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,90],"tags":[413,532,733,1291],"class_list":["post-8206","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-084","tag-datenbanken","tag-eu-innen-und-justizpolitik","tag-haager-programm","tag-sicherheitsarchitektur"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8206","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8206"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8206\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8206"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8206"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8206"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}