{"id":8208,"date":"2006-07-30T14:31:27","date_gmt":"2006-07-30T14:31:27","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8208"},"modified":"2006-07-30T14:31:27","modified_gmt":"2006-07-30T14:31:27","slug":"freier-markt-fuer-polizeidaten-das-prinzip-der-verfuegbarkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8208","title":{"rendered":"Freier Markt f\u00fcr Polizeidaten &#8211;\u00a0Das Prinzip der Verf\u00fcgbarkeit"},"content":{"rendered":"<h3>von Tony Bunyan<\/h3>\n<p><strong>Die EU will die \u201eHindernisse\u201c f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Austausch von Polizeidaten beseitigen. Sie beseitigt damit gleichzeitig die Voraussetzungen des Datenschutzes.<\/strong><\/p>\n<p>\u201eMit Wirkung vom 1. Januar 2008 sollte sich der Austausch dieser Informationen nach den f\u00fcr den Grundsatz der Verf\u00fcgbarkeit geltenden Bedingungen richten.\u201c So steht es im Haager Programm, dem F\u00fcnfjahresplan f\u00fcr die Innen- und Justizpolitik, den die Staats- und Regierungschefs der EU, der Europ\u00e4ische Rat, im November 2004 angenommen haben.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Dieses Prinzip \u201ebedeutet, dass unionsweit ein Strafverfolgungsbeamter in einem Mitgliedstaat, der f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben Informationen ben\u00f6tigt, diese aus einem anderen Mitgliedstaat erhalten kann und dass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde in dem anderen Mitgliedstaat, die \u00fcber diese Informationen verf\u00fcgt, sie \u2013 unter Ber\u00fccksichtigung des Erfordernisses in diesem Staat anh\u00e4ngiger Ermittlungen \u2013 f\u00fcr den erkl\u00e4rten Zweck bereitstellt &#8230;\u201c. Anders ausgedr\u00fcckt: Wenn die Polizei eines EU-Staates \u00fcber Informationen verf\u00fcgt, muss sie diese auf Anfrage an einen anderen Mitgliedstaat herausr\u00fccken. Der polizeiliche Datenaustausch im Rahmen der EU wird damit weitgehend denselben Bedingungen unterstellt, die im nationalen Kontext gelten.<!--more--><\/p>\n<p>Bisher richtet sich der Informationsaustausch nach bi- oder multilateralen Rechtshilfeabkommen. Das \u201eProblem\u201c der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ist dabei, dass sie in jedem Einzelfall ein Ersuchen stellen m\u00fcssen. Der Austausch ist zeitraubend, auch wenn er durch das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen und das im August 2005 in Kraft getretene EU-Rechtshilfe-\u00dcbereinkommen vereinfacht wurde. Wenn die gew\u00fcnschten Daten als Beweismittel im Strafverfahren verwendet werden sollen oder f\u00fcr ihre Erhebung Zwangsma\u00dfnahmen erforderlich sind, bedarf es zudem nach wie vor einer richterlichen Genehmigung.<\/p>\n<p>Um den Datenaustausch zu beschleunigen, fordert das Haager Programm bei der Umsetzung des neuen Prinzips \u201edie neuen Technologien in vollem Umfang\u201c zu nutzen. Seit den 90er Jahren bedeutete dies vor allem, gemeinsame Informationssysteme auf EU-Ebene wie das Schengener Informationssystem, die Datenbanken von Europol oder das Zollinformationssystem zu schaffen, \u00fcber deren schnelles Wachstum selbst der Ministerrat zwischenzeitlich erstaunt war.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Dennoch bezogen sich die gemeinsamen Datensysteme nur auf bestimmte Aspekte polizeilicher Arbeit. Vor allem aber blieb der Datenaustausch davon abh\u00e4ngig, dass die Mitgliedstaaten ihre Daten tats\u00e4chlich in die Informationssysteme eingaben. Statt \u201eneue zentralisierte europ\u00e4ische Datenbanken\u201c zu schaffen, setzt die EU nun auf den \u201egegenseitigen Zugriff auf nationale Datenbanken oder deren Interoperabilit\u00e4t oder direkten (Online-)Zu\u00adgang, auch f\u00fcr Europol\u201c.<\/p>\n<h4>Die Anf\u00e4nge<\/h4>\n<p>Dass in einigen EU-Staaten sowohl f\u00fcr die Erhebung bestimmter Daten als auch f\u00fcr deren \u00dcbermittlung ins Ausland eine justizielle Genehmigung notwendig ist, sei ein Hindernis f\u00fcr die effiziente Zusammenarbeit. Dies war das Ergebnis einer Umfrage, die die niederl\u00e4ndische EU-Pr\u00e4sidentschaft im Juli 2004 in der Strafrechtsarbeitsgruppe des Rates durchf\u00fchren lie\u00df. Den Fragebogen \u00fcber \u201ebesondere Ermittlungsmethoden\u201c, in dem es neben diversen verdeckten Ma\u00dfnahmen auch um die rechtlichen Bedingungen f\u00fcr den Austausch von Daten und Erkenntnissen ging, hatten die USA zuvor bereits unter den Mitgliedern der G8 zirkulieren lassen. Die Gruppe der acht gr\u00f6\u00dften Industriestaaten hatte sich seit 2002 regelm\u00e4\u00dfig mit diesem Thema befasst.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Hintergrund dessen war zun\u00e4chst die Terrorismusbek\u00e4mpfung nach dem 11. September 2001. Die Debatte wurde jedoch schnell auf \u201eorganisierte Kriminalit\u00e4t\u201c und schlie\u00dflich Kriminalit\u00e4t im Allgemeinen ausgedehnt. Ihre Wirkungen waren auch in der EU bereits sp\u00fcrbar, bevor der omin\u00f6se Fragebogen zirkulierte.<\/p>\n<p>Mit der auf dem EU-Gipfeltreffen am 25. M\u00e4rz 2004, zwei Wochen nach den Anschl\u00e4gen von Madrid, verabschiedeten \u201eErkl\u00e4rung zur Bek\u00e4mpfung des Terrorismus\u201c war die \u201eVereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten\u201c endg\u00fcltig auf die Tagesordnung der EU ger\u00fcckt. Von einer Begrenzung auf Terrorismus-relevante Daten war dabei weder in der Erkl\u00e4rung selbst noch in den daran ankn\u00fcpfenden Vorschl\u00e4gen die Rede.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Wie gefordert legte die Kommission bereits im Juni dem Rat ihre Mitteilung \u201ebetreffend den verbesserten Zugang zu Informationen f\u00fcr Strafverfolgungsbeh\u00f6rden\u201c vor, in der sie einen \u201efreien Verkehr\u201c von Strafverfolgungsdaten propagiert und sowohl f\u00fcr die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden als auch f\u00fcr Europol und Eurojust \u201eein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Daten\u201c vorschl\u00e4gt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Vom freien Datenverkehr zum \u201ePrinzip der Verf\u00fcgbarkeit\u201c war es nur ein kleiner Schritt. Eine Woche vor der Ratstagung vom 30. September pr\u00e4sentierte die niederl\u00e4ndische Pr\u00e4sidentschaft einen Vermerk zum Thema \u201eInformationsaustausch\u201c, in dem es hei\u00dft: \u201eAu\u00dfer mangelnder Bereitschaft gibt es rechtliche und technische Hindernisse f\u00fcr den Informationsaustausch. Diese Hindernisse fortbestehen zu lassen, ist mit den Grundprinzipien des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unvereinbar und im Hinblick auf die Terrorismusbek\u00e4mpfung unverantwortlich.\u201c Die Konsequenz: \u201eVom 1. Januar 2008 an muss der Informationsaustausch in den Politikbereichen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf dem Grundsatz der Verf\u00fcgbarkeit beruhen.\u201c Vorrangig sei, \u201edass gegenseitiger Zugang zu einzelstaatlichen Datenbanken gew\u00e4hrt wird.\u201c<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Als Anfang Oktober der erste Entwurf des Haager Programms vorlag, war das \u201ePrinzip der Verf\u00fcgbarkeit\u201c in Stein gemei\u00dfelt.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Auf dem Gipfeltreffen am 5. November 2004 wurde das Programm ohne Debatte durchgewunken \u2013 die Staats- und Regierungschefs hatten offenbar Wichtigeres zu diskutieren. Das Arbeitsprogramm von Kommission und Parlament f\u00fcr die folgenden f\u00fcnf Jahre und mit ihm die Verpflichtung, einen polizeilichen Datenaustausch ohne Grenzen zu erm\u00f6glichen, war damit innerhalb weniger Wochen hinter verschlossenen T\u00fcren ausgehandelt worden und \u00fcber die B\u00fchne gegangen, ohne dass eine parlamentarische oder gar \u00f6ffentliche Debatte h\u00e4tte stattfinden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h4>Die Siebenerbande<\/h4>\n<p>Die grunds\u00e4tzliche Entscheidung sollte nun in konkrete Vorschl\u00e4ge einflie\u00dfen. Einen ersten Versuch, das Prinzip der Verf\u00fcgbarkeit auszubuch\u00adstabieren, startete die nun luxemburgische Ratspr\u00e4sidentschaft im M\u00e4rz 2005 mit einem \u201eVermerk\u201c \u00fcber \u201eeffizienten Informationsaustausch\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Liste der auszutauschenden Informationen m\u00fcsse \u201eso umfangreich und die f\u00fcr den Austausch notwendigen Anstrengungen so gering wie m\u00f6glich\u201c sein. Im Klartext: \u201enur minimale Formalit\u00e4ten, Genehmigungen, Verfahren \u2013 wenn \u00fcberhaupt welche.\u201c<\/p>\n<p>Die Polizei- und andere Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten sollen demnach erstens umfassenden Zugang zu allen EU-Informationssystemen im Bereich Justiz und Inneres erhalten. Das Papier nennt hier u.a. Eurodac, das System f\u00fcr Fingerabdr\u00fccke von Asylsuchenden, das bisher nur von Asyl- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden abfragbar ist. Die Mitgliedstaaten sollen sich zweitens gegenseitig den polizeilichen Zugriff auf nationale Verwaltungsdatenbanken gestatten: \u201eRegister \u00fcber Personen, Fahrzeuge, Schusswaffen, Ausweise, und F\u00fchrerscheine sowie Flug- und Schifffahrtsregister.\u201c Gegenseitig abfragbar \u2013 und zwar auf einer \u201ehit\/no hit-Basis\u201c \u2013 sollen drittens auch nationale Polizeisysteme, in erster Linie Fingerabdruck- und DNA-Profil-Datenbanken, sein.<\/p>\n<p>Wie Letzteres funktionieren sollte, zeigte zwei Monate sp\u00e4ter der Vertrag von Pr\u00fcm, den sieben EU-Staaten am 27. Mai 2005 unterzeichneten: Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Frankreich, \u00d6sterreich, Spanien und Deutschland.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Italien hat sein Interesse an einem Beitritt bekundet. Neben anderen Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit behandelt der Vertrag den gegenseitigen Online-Zugriff auf Fingerabdruck- und DNA-Datenbanken \u2013 und zwar auf besagter \u201ehit\/no hit-Basis\u201c. Die Polizeien der Vertragsstaaten k\u00f6nnen die jeweiligen Indices abfragen. Bei DNA-Datenbanken ist dies nur zu Strafverfolgungszwecken, bei den Fingerabdrucksystemen zus\u00e4tzlich zur Gefahrenabwehr und zur vorbeugenden Bek\u00e4mpfung von Straftaten erlaubt. Entscheidend ist das Recht des ersuchenden Staates. Wenn die Abfragenden dabei die Fingerabdr\u00fccke oder das DNA-Profil der betreffenden Person finden, also einen \u201ehit\u201c, einen \u201eTreffer\u201c erzielen, erhalten sie zus\u00e4tzlich auf konventionellem Wege die weiteren Informationen, die zu dieser Person verf\u00fcgbar sind. Falls das DNA-Profil der betreffenden Person nicht vorhanden ist, kann der jeweilige Vertragsstaat um dessen Erhebung ersuchen. Dar\u00fcber hinaus soll es regelm\u00e4\u00dfige Gesamtabgleiche der nationalen DNA-Datenbanken geben. Der Vertrag erlaubt ferner die Abfrage der jeweiligen Kraftfahrzeugregister.<\/p>\n<h4>Freunde der Pr\u00e4sidentschaft<\/h4>\n<p>Der Vertrag von Pr\u00fcm lag \u2013 zumindest in den einschl\u00e4gigen Gremien \u2013 schon auf dem Tisch, als der Rat im April 2005 eine Gruppe von \u201eFreunden der Pr\u00e4sidentschaft\u201c (FOP) einsetzte. Diese Gruppe von ExpertInnen aus der Kommission, dem Generalsekretariat des Rates und den Mitgliedstaaten sollte die \u201etechnischen Modalit\u00e4ten zur Umsetzung des Prinzips der Verf\u00fcgbarkeit\u201c ergr\u00fcnden. Praktisch hie\u00df das, dass die EU sich daran machte das auszuarbeiten, was die Siebenerbande von Pr\u00fcm au\u00dferhalb der EU-Strukturen vorgegeben hatte.<\/p>\n<p>Der Bericht der FOP-Gruppe liegt seit dem 24. Oktober 2005 vor, bis heute jedoch sind die Seiten 4-42 des Textes, d.h. alle wichtigen Details, f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit gesperrt.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Die Gruppe sollte sich mit sechs Datenkategorien befassen: DNA-Profile, Fingerabdr\u00fccke, ballistische Daten, Fahrzeug- und F\u00fchrerscheindaten, Telefonnummern und Telekom-Verbindungsdaten sowie Daten aus Zivilstandsregistern.<\/p>\n<p>Bei DNA-Profilen folgt die Arbeitsgruppe dem im Vertrag von Pr\u00fcm vorgeschlagenen Modell des gegenseitigen Direktzugriffs auf einer \u201ehit\/no hit-Basis\u201c. Langfristig m\u00f6chten die ExpertInnen jedoch auch das Interpol-Generalsekretariat, dessen Datenbank eine der wichtigsten Ressourcen f\u00fcr DNA-Profile ist, in die Zusammenarbeit einbinden. Sie schlagen daf\u00fcr die Einrichtung einer \u201ekombinierten Suchmaschine\u201c vor, die die DNA-Datenbanken der EU-Staaten, Interpols und von Drittstaaten verbinden soll.<\/p>\n<p>Diskussionen nach Vorlage des Berichts ergaben, dass einige EU-Staaten bisher noch keine DNA-Datenbanken aufgebaut hatten. Sie wurden aufgefordert, dies schnellstens nachzuholen. Erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten existieren auch bei den rechtlichen Regelungen zur Erhebung und Aufbewahrung von DNA-Daten: Die britische Polizei erhebt DNA-Profile von allen Festgenommenen und bewahrt sie f\u00fcr immer auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verfahren eingestellt oder die Person freigesprochen wird. Die Folge ist, dass bereist sechs Prozent der britischen Bev\u00f6lkerung in dieser Datenbank erfasst ist. Die meisten anderen Staaten haben die Erfassung auf Verd\u00e4chtige und Verurteilte \u201eschwerer\u201c oder \u201eerheblicher\u201c Straftaten beschr\u00e4nkt und rund ein Prozent ihrer EinwohnerInnen gespeichert.<\/p>\n<p>Bei den Automatisierten Fingerabdruck-Datenbanken (AFIS) kommt die Arbeitsgruppe zu denselben Ergebnissen. Sie empfiehlt als ersten Schritt den Direktzugriff nach dem Pr\u00fcmer Modell und langfristig eine kombinierte Suchmaschine unter Einbeziehung von Interpol. Dar\u00fcber hinaus sollen die Polizeibeh\u00f6rden Zugriff zu Eurodac und zu k\u00fcnftigen biometrischen Datensystemen, d.h. auch zu dem im Aufbau befindlichen Visa-Informationssystem der EU, erhalten.<\/p>\n<p>Den direkten polizeilichen Zugriff auf die nationalen Register empfiehlt die Gruppe auch in Bezug auf Fahrzeugdaten. Dar\u00fcber hinaus ist ein EU-Datensystem f\u00fcr Fahrzeuge und F\u00fchrerscheine (EUCARIS, European Car and Driving Licence Information System) im Aufbau.<\/p>\n<p>Telekommunikationsdaten, so meint die Arbeitsgruppe, sollen die Polizeien jeweils \u201edirekt von den relevanten Datenbanken der Anbieterfirmen in den jeweiligen Mitgliedstaaten\u201c abrufen k\u00f6nnen. Erstaunlicherweise findet sich in dem Papier kein Hinweis auf die Verhandlungen \u00fcber die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten, die dann im Dezember 2005 verabschiedet wurde. Sie zwingt die Telekom-Firmen zwar zur Aufbewahrung dieser Daten, erm\u00f6glicht den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden aber nur einen (indirekten) Zugang auf Ersuchen. Der automatische Abruf stand \u2013 zumindest bisher \u2013 nicht zur Debatte.<\/p>\n<p>Nachdem sie durchg\u00e4ngig Online-Abfragen bef\u00fcrwortet hat, ist es nicht erstaunlich, dass die Arbeitsgruppe in ihren Schlussbemerkungen die Praxis der richterlichen Genehmigung f\u00fcr \u201ezuweilen \u00fcberaus langsam und schwerf\u00e4llig\u201c h\u00e4lt und in dieser Hinsicht die \u201eNotwendigkeit zur \u00dcberpr\u00fcfung der Verfahren\u201c sieht.<\/p>\n<h4>Nullgr\u00f6\u00dfe Datenschutz<\/h4>\n<p>Im Oktober 2005 legte die Kommission ihren Vorschlag eines Rahmenbeschlusses vor.<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Danach sollen die \u201everf\u00fcgungsberechtigten\u201c Beh\u00f6rden jedes EU-Staates den \u201egleichwertigen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden\u201c der anderen Mitgliedstaaten sowie Europol jeweils den Online-Zugang entweder zu den entsprechenden Datenbanken selbst oder, vor allem wenn es sich um nicht digitalisierte Informationen handelt, zu Indexdateien er\u00f6ffnen. Um diese Informationen zu erhalten, m\u00fcsste nicht mehr ein \u201e(Rechtshilfe-)Ersuchen\u201c, sondern nur noch eine \u201eInformationsanfrage\u201c gestellt werden, der sich die \u201everf\u00fcgungsberechtigte Beh\u00f6rde\u201c nur in wenigen Ausnahmen entziehen kann. Bedarf es f\u00fcr die Weitergabe einer richterlichen Anordnung, so m\u00fcsste diese nicht von der Beh\u00f6rde des anfragenden Staates, sondern von der \u201everf\u00fcgungsberechtigten\u201c inl\u00e4ndischen Beh\u00f6rde eingeholt werden.<\/p>\n<p>Die Kommission hat damit eine generelle Regelung vorgelegt, die vorerst aber nur auf die im Anhang genannten sechs Datenkategorien \u2013 jene, die auch Gegenstand des FOP-Berichts waren \u2013 anwendbar sein soll. Bis Mitte 2007 sollten die Mitgliedstaaten die notwendigen Angaben vorlegen. Der Rat zieht stattdessen eine \u201egraduelle\u201c L\u00f6sung f\u00fcr jede der einzelnen Datenkategorien vor und hat deshalb die weitere Beratung des Vorschlags zun\u00e4chst zur\u00fcckgestellt. Grunds\u00e4tzliche Einigung hat er dagegen \u00fcber einen schwedischen Vorschlag erreicht, der zwar nicht den digitalisierten Austausch regelt, aber s\u00e4mtliche im Rahmenbeschluss \u00fcber den EU-Haftbefehl enthaltene 32 Deliktgruppen betrifft und der die Mitgliedstaaten dazu zwingt, Informationsersuchen innerhalb von knappen Fristen \u2013 im Eilfall acht Stunden \u2013 zu beantworten.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Der gegenseitige Online-Zugriff auf Polizeidaten ist damit keineswegs erledigt. Ende M\u00e4rz forderten die Innenminister von Frankreich, Italien, Spanien, Britannien, Deutschland und Polen (G6) eine Beschleunigung der Verhandlungen und eine Konzentration auf DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugdaten.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> Obwohl nur drei der G6-Staaten den Vertrag von Pr\u00fcm unterzeichnet haben, optierten sie f\u00fcr die baldige Anwendung dieses \u201ezukunftstr\u00e4chtigen Modells\u201c in der EU, das in der Tat in einigen Arbeitsgruppen des Rates schon so behandelt wird, als w\u00e4re es offizieller Bestandteil des rechtlichen Besitzstandes, des Aquis, der Dritten S\u00e4ule. In ihren Schlussfolgerungen beharren die G6-Minister ferner darauf, \u201edass die z\u00fcgige Umsetzung des Grundsatzes der Verf\u00fcgbarkeit nicht von der vorherigen Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses zum Datenschutz in der Dritten S\u00e4ule abh\u00e4ngen darf.\u201c<\/p>\n<p>Damit sind auch die Priorit\u00e4ten f\u00fcr die im Haager Programm enthaltenen Aufgaben klar. Hinter dem freien Markt f\u00fcr Polizeidaten muss selbst der zahnlose Vorschlag eines Rahmenbeschlusses \u00fcber den Datenschutz zur\u00fcckstehen, den die Kommission bereits im Oktober 2005 vorgelegt hatte.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Dieser sieht zwar individuelle Rechte auf Information und Auskunft \u00fcber die gespeicherten und \u00fcbermittelten Daten, aber auch weitgehende Verweigerungsm\u00f6glichkeiten vor (laufende Ermittlungen, Gr\u00fcnde der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung etc.). Da es sich um einen Rahmenbeschluss handelt, bleibt die konkrete Ausformulierung dieser Rechte zudem den jeweiligen Mitgliedstaaten \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Wenn Polizeibeh\u00f6rden sich online an Daten anderer Mitgliedstaaten bedienen k\u00f6nnen (oder die \u00dcbermittlung von Daten innerhalb k\u00fcrzester Frist und ohne wirkliche Weigerungsm\u00f6glichkeit zur Pflicht wird, wie im schwedischen Vorschlag), werden externe Kontrollinstanzen \u00fcber den Datenaustausch hinweggesp\u00fclt. Der Grundsatz der Verf\u00fcgbarkeit macht das datensch\u00fctzerische Alptraumszenario m\u00f6glich, n\u00e4mlich dass Daten \u00fcber eine Person im Staat A zu einem bestimmten Zweck erhoben, dann zu einem anderen Zweck an die Polizei des Staates B \u00fcbermittelt und dort weiter bearbeitet und erg\u00e4nzt werden, um schlie\u00dflich bei der n\u00e4chsten Gelegenheit an den Staat C zu gelangen. Dass ein Individuum diesen Weg seiner eigenen Daten nachvollziehen k\u00f6nnte, ist kaum vorstellbar.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst als Instrument der Terrorismusbek\u00e4mpfung verkauft und dann hinter verschlossenen T\u00fcren abgeschotteter Gremien politisch auf den Weg gebracht, demonstriert das Prinzip der Verf\u00fcgbarkeit erneut den undemokratischen Charakter des politischen Prozesses in der EU. Es ist ein Beispiel daf\u00fcr, wie die EU-Regierungen den \u201eKrieg gegen den Terror\u201c dazu nutzen, den heranwachsenden europ\u00e4ischen Staat mit weitreichenden \u00dcberwachungs- und Kontrollbefugnissen auszustatten.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Ratsdok. 16054\/04 v. 13.12.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> In einer Bilanz der EU-Datensysteme aus dem Jahre 2003 wundert sich der Rat, dass das SIS \u201e(mindestens !!!) von 125.000\u201c Terminals abgefragt werden konnte, Ratsdok. 8857\/03 v. 6.5.2003.<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Bunyan, T.: The exceptional and draconian, www.statewatch.org\/news\/2005\/jul\/ex<br \/>\nceptional-and-draconian.pdf, siehe auch: ders., Geheimverfahren gegen Terroristen. G8-Modelle f\u00fcr die EU, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 80 (1\/2005), S. 61-68<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Dies gilt f\u00fcr einen gro\u00dfen Teil der in der Erkl\u00e4rung geforderten Ma\u00dfnahmen, siehe das \u201escoreboard\u201c, den \u201eFortschrittsanzeiger\u201c von Statewatch: www.statewatch.org\/news\/ 2004\/mar\/swscoreboard.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> KOM(2004) 429 endg. v. 16.6.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Ratsdok. 12680\/04 v. 22.9.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Ratsdok. 13302\/04 v. 11.10.2004<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Ratsdok. 7416\/05 v. 17.3.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Ratsdok. 10900\/05 v. 7.7.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Ratsdok. 13558\/05 v. 24.10.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> KOM(2005) 490 endg. v. 12.10.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Ratsdok. 15482\/05 v. 5.12.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Treffen der Innenminister in Heiligendamm, 22. und 23. M\u00e4rz 2006, Schlussfolgerungen<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> KOM(2005) 475 endg. v. 4.10.2005<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tony Bunyan Die EU will die \u201eHindernisse\u201c f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Austausch von Polizeidaten beseitigen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,90],"tags":[413,451,532,1420,1513],"class_list":["post-8208","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-084","tag-datenbanken","tag-dna","tag-eu-innen-und-justizpolitik","tag-terrorismus","tag-vertrag-von-pruem"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8208","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8208"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8208\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8208"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8208"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8208"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}