{"id":8221,"date":"2006-07-30T14:43:20","date_gmt":"2006-07-30T14:43:20","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8221"},"modified":"2006-07-30T14:43:20","modified_gmt":"2006-07-30T14:43:20","slug":"der-traum-von-der-restlosen-erfassung-stand-und-planung-der-eu-informationssysteme","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8221","title":{"rendered":"Der Traum von der restlosen Erfassung &#8211;\u00a0Stand und Planung der EU-Informationssysteme"},"content":{"rendered":"<h3>von Heiner Busch<\/h3>\n<p><strong>Die breite Nutzung und der Ausbau von EU-Informationssystemen im polizeilichen und fremdenpolizeilichen Sektor ist ein deutliches Zeichen f\u00fcr das Zusammenwachsen der EU \u2013 allerdings kein gutes.<\/strong><\/p>\n<p>Die Innen- und Justizpolitik der EU steht vor einem technologischen Quantensprung: 2007 soll das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) ans Netz gehen. Das neue Datensystem markiert auch dem Inhalt nach einen Generationswechsel. Die Biometrie h\u00e4lt definitiv Einzug in die (fremden-)polizeiliche Datenwelt der EU und die Kommission schmiedet bereits weitere Pl\u00e4ne f\u00fcr die \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c mit anderen Systemen: dem Visa-Informationssystem (VIS), das ebenfalls 2007 in Betrieb gehen soll, und mit Eurodac, der Datenbank, in der seit 2003 Fingerabdr\u00fccke von Asylsuchenden EU-weit erfasst und verglichen werden. Im November vergangenen Jahres startete Europol sein \u201eInformationssystem\u201c und komplettierte damit \u2013 vorerst zumindest \u2013 sein informationstechnisches Instrumentarium.<!--more--><\/p>\n<p>Dass polizeiliche Datenverarbeitung \u00fcberhaupt den nationalstaatlichen Rahmen \u00fcberschreiten k\u00f6nnte, erschien noch vor 25 Jahren undenkbar. Dem standen nicht nur technische, sondern auch politische Hindernisse entgegen. Der erste Anlauf f\u00fcr ein solches System im Rahmen von Interpol war 1981 an Souver\u00e4nit\u00e4tserw\u00e4gungen und am geringen Vertrauen in die professionellen Standards der Nationalen Zentralb\u00fcros (NZB) vor allem in der Dritten Welt gescheitert.<\/p>\n<p>Das SIS, f\u00fcr das 1988 die konkrete Planung begann, konnte im Unterschied dazu auf einen politisch-rechtlichen Rahmen bauen, zun\u00e4chst den der Schengen-Gruppe und ab 1999 den der EU. Im M\u00e4rz 1995 ging es f\u00fcr zun\u00e4chst sieben Staaten in Betrieb. Mittlerweile sind f\u00fcnfzehn Staaten angeschlossen \u2013 die \u201ealten\u201c EU-Staaten ohne Britannien und Irland sowie die Nicht-EU-Mitglieder Norwegen und Island.<\/p>\n<h4>Erster Schritt \u2013 das SIS<\/h4>\n<p>Dass mit dem SIS ein Fahndungssystem am Anfang der Entwicklung von polizeilichen Datensystemen in der EU stand, ist nicht zuf\u00e4llig: Fahndungssysteme sind \u201ehit\/no hit\u201c-Systeme, die nur eine technisch einfache Abfrage erlauben. Diese zeigt an, ob Daten zu der betreffenden Person oder Sache vorhanden sind oder nicht. Die Datens\u00e4tze im SIS sind (noch) \u00e4u\u00dferst klein. Personendaten enthalten neben den Personalien nur die Angabe der ausschreibenden Beh\u00f6rde und des Ausschreibungszwecks sowie gegebenenfalls den Hinweis \u201egewaltt\u00e4tig\u201c oder \u201ebewaffnet\u201c. Der Austausch von Hintergrundinformationen zu den Ausschreibungen \u2013 im Falle eines \u201eTreffers\u201c \u2013 erfolgt au\u00dferhalb des eigentlichen SIS \u00fcber die SIRENE-Stellen,<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> die bei den nationalen Polizeizentralen \u2013 in Deutschland beim Bundeskriminalamt (BKA) \u2013 angesiedelt sind.<\/p>\n<p>Gleichzeitig handelt es sich bei Fahndungsausschreibungen um Daten, die innerhalb der polizeilichen Organisation m\u00f6glichst breit zug\u00e4nglich sein sollen, damit die polizeiliche Basis \u2013 die an der Grenze und im Inland kontrollierenden BeamtInnen \u2013 die erw\u00fcnschten Ma\u00dfnahmen trifft. 1995 waren insgesamt 30.000 Terminals mit dem SIS verbunden. Heute liegt alleine die Zahl der deutschen Terminals erheblich h\u00f6her: Bundespolizei und Zoll verf\u00fcgen \u00fcber rund 1.700 station\u00e4re und mobile Abfrageterminals an den Grenzen. Zus\u00e4tzlich ist der Zugriff auf SIS-Daten \u00fcber einen gro\u00dfen Teil der an INPOL angeschlossenen \u201eArbeitsplatzcomputer\u201c m\u00f6glich. Bei den Polizeien des Bundes und beim Zoll sind dies laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag \u201esch\u00e4tzungsweise\u201c 10.500. F\u00fcr die L\u00e4nderpolizeien gibt es keine Angaben.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Sachfahndungsdaten \u2013 Banknoten (Registriergeld), Schusswaffen, Fahrzeuge, Identit\u00e4tspapiere und Blanko-Dokumente \u2013 hatten im SIS von Anfang an ein massives \u00dcbergewicht. Die Angaben \u00fcber den Datenbestand zum Jahresbeginn 2003 und 2006 (Tabelle 1) zeigen, dass ihr Anteil am Gesamtdatenbestand erneut gestiegen ist. \u00dcberdurchschnittlich angewachsen ist die Zahl der ausgeschriebenen Ausweispapiere.<\/p>\n<p>Bei den Personendaten scheint sich oberfl\u00e4chlich betrachtet nicht viel getan zu haben. Die Gesamtzahl der Gespeicherten ist gegen\u00fcber 2003 nur unwesentlich gewachsen. Geblieben ist auch der enorme Anteil von Ausschreibungen nach Artikel 96 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens (SD\u00dc) zur Einreiseverweigerung von Personen aus Nicht-EU-Staaten (2003: 89 Prozent, 2006: 85,2 Prozent).<\/p>\n<p>Unterschiede gegen\u00fcber 2003 ergeben sich erst, wenn man die ausschreibenden Staaten ber\u00fccksichtigt: Der deutsche Anteil an den Art. 96-Daten war seit 1995 \u00fcberdurchschnittlich hoch. Mit fast 270.000 Ausschreibungen \u201ebesa\u00df\u201c Deutschland noch im Jahre 2003 \u00fcber 34 Prozent aller eingegebenen Einreiseverweigerungen. Den R\u00fcckgang um mehr als Hunderttausend erkl\u00e4rte das BKA auf unsere Anfrage mit dem EU-Beitritt der mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten im Mai 2004, deren B\u00fcrgerInnen nun nicht mehr zur Einreiseverweigerung im SIS ausgeschrieben werden d\u00fcrfen. Spitzenreiter in dieser Datenkategorie ist jetzt Italien, das mit 378.381 gespeicherten Personen f\u00fcr fast die H\u00e4lfte aller Art. 96-Daten verantwortlich ist.<\/p>\n<p>Tabelle 1: Personen- und Sachfahndungsdaten im SIS 2003\/2006<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"47\"><strong>Artikel<br \/>\nSD\u00dc<\/strong><\/td>\n<td width=\"95\"><strong>Fahndungszweck<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>SIS gesamt<\/strong><\/p>\n<p><strong>2006<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>Dt. Daten<\/strong><\/p>\n<p><strong>2006<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>SIS gesamt<\/strong><\/p>\n<p><strong>2003<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>Dt. Daten<\/strong><\/p>\n<p><strong>2003<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">95<\/td>\n<td width=\"95\">Festnahme<\/td>\n<td width=\"68\">15.460<\/td>\n<td width=\"68\">4.400<\/td>\n<td width=\"68\">13.826<\/td>\n<td width=\"68\">4.155<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">96<\/td>\n<td width=\"95\">Einreiseverweig.<\/td>\n<td width=\"68\">751.954<\/td>\n<td width=\"68\">162.294<\/td>\n<td width=\"68\">775.868<\/td>\n<td width=\"68\">269.359<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">97<\/td>\n<td width=\"95\">Vermisste<\/td>\n<td width=\"68\">39.011<\/td>\n<td width=\"68\">2.377<\/td>\n<td width=\"68\">33.581<\/td>\n<td width=\"68\">2.246<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">98<\/td>\n<td width=\"95\">Aufenthaltsermittl.<\/td>\n<td width=\"68\">45.189<\/td>\n<td width=\"68\">1.414<\/td>\n<td width=\"68\">34.379<\/td>\n<td width=\"68\">2.752<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">99<\/td>\n<td width=\"95\">Beobachtung<\/td>\n<td width=\"68\">31.013<\/td>\n<td width=\"68\">1.104<\/td>\n<td width=\"68\">16.378<\/td>\n<td width=\"68\">544<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\"><strong>\u00a0<\/strong><\/td>\n<td width=\"95\"><strong>Personen ges.<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>882.627<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>171.590<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>874.032<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>279.056<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">100<\/td>\n<td width=\"95\">Banknoten<\/td>\n<td width=\"68\">252.442<\/td>\n<td width=\"68\">141.808<\/td>\n<td width=\"68\">380.710<\/td>\n<td width=\"68\">208.500<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">100<\/td>\n<td width=\"95\">Blankodokumente<\/td>\n<td width=\"68\">403.900<\/td>\n<td width=\"68\">184.226<\/td>\n<td width=\"68\">265.929<\/td>\n<td width=\"68\">141.514<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">100<\/td>\n<td width=\"95\">Schusswaffen<\/td>\n<td width=\"68\">297.021<\/td>\n<td width=\"68\">103.225<\/td>\n<td width=\"68\">301.348<\/td>\n<td width=\"68\">143.966<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">100<\/td>\n<td width=\"95\">Ausweise<\/td>\n<td width=\"68\">11.353.906<\/td>\n<td width=\"68\">1.789.271<\/td>\n<td width=\"68\">7.687.008<\/td>\n<td width=\"68\">1.514.427<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\">99\/100<\/td>\n<td width=\"95\">Fahrzeuge<\/td>\n<td width=\"68\">1.472.531<\/td>\n<td width=\"68\">131.947<\/td>\n<td width=\"68\">1.106.626<\/td>\n<td width=\"68\">150.217<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"47\"><strong>\u00a0<\/strong><\/td>\n<td width=\"95\"><strong>Sachen ges.<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>13.779.800<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>2.350.477<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>9.741.511<\/strong><\/td>\n<td width=\"68\"><strong>2.158.624<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><em>Quelle: BT-Drs. 16\/1044 v. 24.3.2006; BT-PlProt. 15\/62 v. 24.9.2003<\/em><\/p>\n<p>Das SIS bleibt damit auch weiterhin in erster Linie ein elektronisches Instrument zur Abschottung der Au\u00dfengrenzen und nicht eines zur Fahndung im landl\u00e4ufigen Sinne. Die Ausschreibungen von Beschuldigten nach Art. 95 SD\u00dc zur Festnahme und Auslieferung, f\u00fcr die ein internationaler Haftbefehl (resp. ein EU-Haftbefehl) notwendig ist, erreichten seit der Inbetriebnahme des SIS zu keinem Zeitpunkt einen Anteil von zwei Prozent der gesamten Personendaten. Die Zahl der zur Aufenthaltsfeststellung nach Art. 98 ausgeschriebenen ZeugInnen und Beschuldigten leichterer Straftaten ist heute dreimal so hoch wie die der Ausschreibungen zur Festnahme. Die im SIS gespeicherten Daten betreffen damit ein insgesamt niedriges Kriminalit\u00e4tsniveau.<\/p>\n<p>Nahezu verdoppelt hat sich gegen\u00fcber 2003 die Zahl der zur polizeilichen \u201eBeobachtung\u201c (\u201everdeckten Registrierung\u201c) ausgeschriebenen Personen. Diese Ma\u00dfnahme ist in Art. 99 SD\u00dc \u00e4hnlich wie im deutschen Polizeirecht als Vorfeldma\u00dfnahme konzipiert, d.h. die Betroffenen sind keine Beschuldigten und auch nicht notwendigerweise konkret verd\u00e4chtig. Es reicht die polizeiliche Prognose, dass sie in Zukunft Straftaten begehen k\u00f6nnten. Im Falle einer Kontrolle sollen die Umst\u00e4nde, mitreisende Personen etc. an die ausschreibende Stelle gemeldet werden. Nicht erkennbar ist in der Statistik die ebenfalls m\u00f6gliche \u201eBeobachtung\u201c von Fahrzeugen. Auf die Frage, warum die Ausschreibungen nach Art. 99 zugenommen haben, lieferte uns das BKA nur die lapidare Antwort, man habe dieses Instrument eben verst\u00e4rkt genutzt. Die \u201everst\u00e4rkte Nutzung\u201c ist vermutlich eine Folge der Terrorismusbek\u00e4mpfung, die bekanntlich weit im Vorfeld konkreter Verdachtslagen ansetzt. Nach Art. 99 SD\u00dc k\u00f6nnen auch Geheimdienste Personen zur Beobachtung ausschreiben, sofern das nationale Recht dies zul\u00e4sst. Mit dem \u201eTerrorismusbek\u00e4mpfungserg\u00e4nzungsgesetz\u201c will die Bundesregierung den deutschen Geheimdiensten diese Befugnis jetzt einr\u00e4umen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Ob andere Staaten diese M\u00f6glichkeit derzeit nutzen, kann aufgrund der vorliegenden Zahlen nicht gesagt werden. 2003 gab es gerade einmal f\u00fcnf F\u00e4lle.<\/p>\n<p>Die Statistik der \u201eTreffer\u201c (Tabelle 2) verzeichnet nicht alle \u201eerfolgreichen\u201c Kontrollen, sondern nur jene \u201ehits\u201c, die die Polizeien der Schengen-Staaten jeweils im Inland aufgrund einer Ausschreibung aus einem anderen Schengen-Staat erzielten. Abfragen, bei denen die BeamtInnen auf eine Ausschreibung ihres Staates stie\u00dfen, werden also nicht mitgez\u00e4hlt. Dennoch vermittelt die Statistik einen Eindruck davon, wie die mit dem SIS verbundenen Kontrollstrategien wirken.<\/p>\n<p>Deutlich ist hier zun\u00e4chst, dass die meisten Fahndungserfolge gegen\u00fcber Personen aus Nicht-EU-Staaten erzielt werden. Die extrem hohen \u201eTreffer\u201c-Zahlen in den Jahren 2002 und 2003 sind laut Auskunft des BKA darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, \u201edass ein Mitgliedstaat in dieser Zeit ein abweichendes Verfahren der Erhebung praktizierte.\u201c Um welchen Staat es sich dabei handelt, wollte das Amt nicht mitteilen. Dennoch: Betrachtet man nur die korrekt erfassten Daten der Jahre 2001, 2004 und 2005, so bleibt die Tatsache, dass sich rund ein Drittel aller mit dem SIS erzielten Aufgriffe auf Einreiseverweigerungen beziehen. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind nicht nur in der hohen Zahl der gespeicherten Daten, sondern auch im gesteigerten Kontrolldruck gegen ImmigrantInnen zu suchen.<\/p>\n<p>Tabelle 2: \u201eTreffer\u201c-Statistik der SIS-Ausschreibungen 2001-2005<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"123\"><strong>\u00a0<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>2001<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>2002<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>2003<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>2004<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>2005<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">95-Festnahme<\/td>\n<td width=\"58\">1.398<\/td>\n<td width=\"58\">1.486<\/td>\n<td width=\"58\">1.497<\/td>\n<td width=\"58\">1.873<\/td>\n<td width=\"58\">1.935<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">96-Einreiseverweigerung<\/td>\n<td width=\"58\">15.971<\/td>\n<td width=\"58\">25.537<\/td>\n<td width=\"58\">23.328<\/td>\n<td width=\"58\">12.707<\/td>\n<td width=\"58\">11.594<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">97-Vermisste<\/td>\n<td width=\"58\">1.020<\/td>\n<td width=\"58\">1.028<\/td>\n<td width=\"58\">999<\/td>\n<td width=\"58\">1.115<\/td>\n<td width=\"58\">1.258<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">98-Aufenth.-ermittlung<\/td>\n<td width=\"58\">1.896<\/td>\n<td width=\"58\">2.169<\/td>\n<td width=\"58\">2.091<\/td>\n<td width=\"58\">2.535<\/td>\n<td width=\"58\">3.582<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">99-Beob.\/Personen<\/td>\n<td width=\"58\">1.138<\/td>\n<td width=\"58\">1.156<\/td>\n<td width=\"58\">1.253<\/td>\n<td width=\"58\">1.579<\/td>\n<td width=\"58\">2.236<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\"><strong><em>Personen gesamt<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>21.423<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>31.373<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>29.170<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>19.809<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>14.605<\/em><\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">99-Beob.\/Fahrzeuge<\/td>\n<td width=\"58\">136<\/td>\n<td width=\"58\">168<\/td>\n<td width=\"58\">202<\/td>\n<td width=\"58\">318<\/td>\n<td width=\"58\">328<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">100-Fahrzeuge<\/td>\n<td width=\"58\">7.996<\/td>\n<td width=\"58\">7.755<\/td>\n<td width=\"58\">7.057<\/td>\n<td width=\"58\">6.871<\/td>\n<td width=\"58\">5.827<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">100-Waffen<\/td>\n<td width=\"58\">143<\/td>\n<td width=\"58\">133<\/td>\n<td width=\"58\">137<\/td>\n<td width=\"58\">158<\/td>\n<td width=\"58\">141<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">100-Blankodokumente<\/td>\n<td width=\"58\">1.853<\/td>\n<td width=\"58\">1.928<\/td>\n<td width=\"58\">1.653<\/td>\n<td width=\"58\">1.564<\/td>\n<td width=\"58\">1.565<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">100-Ausweise<\/td>\n<td width=\"58\">2.853<\/td>\n<td width=\"58\">3.616<\/td>\n<td width=\"58\">3.279<\/td>\n<td width=\"58\">3.022<\/td>\n<td width=\"58\">3.193<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\">100-Banknoten<\/td>\n<td width=\"58\">2.863<\/td>\n<td width=\"58\">6<\/td>\n<td width=\"58\">7<\/td>\n<td width=\"58\">7<\/td>\n<td width=\"58\">4<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\"><strong><em>Sachen gesamt<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>13.991<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>13.606<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>12.317<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>11.980<\/em><\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong><em>11.058<\/em><\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"123\"><strong>\u201eTreffer\u201c gesamt<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>35.414<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>44.877<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>41.485<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>31.749<\/strong><\/td>\n<td width=\"58\"><strong>31.383<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><em>Quelle: BT-Drs. 16\/1044 v. 24.3.2006<\/em><\/p>\n<h4>Zweiter Schritt: Das SIS der Zollbeh\u00f6rden<\/h4>\n<p>So wie das SIS die polizeilichen (Personen-)Kontrollen an den Au\u00dfengrenzen und im gemeinsamen \u201eFahndungsraum\u201c unterst\u00fctzt, sollte ein Zollinformationssystem (ZIS) die Warenkontrolle im Binnenmarkt erleichtern. Dieses Argument stand am Anfang der Verhandlungen um die Rechtsgrundlagen f\u00fcr das ZIS. 1995 unterschrieben die Justiz- und InnenministerInnen das \u00dcbereinkommen \u201e\u00fcber die Nutzung der Informationstechnologie im Zollbereich\u201c, 1997 folgte eine Verordnung \u00fcber die gegenseitige Amtshilfe.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Letztere bezieht sich auf die gemeinschaftlichen Zoll- und Agrarvorschriften, das Abkommen dagegen auf die Zusammenarbeit im zollstrafrechtlichen Bereich und damit auf s\u00e4mtliche Formen der illegalen Ein- oder Ausfuhr (einschlie\u00dflich z.B. des illegalen Drogen- und Waffenhandels). Auch technisch handelt es sich um zwei Systeme, die aber mit einer gemeinsamen Suchmaschine verbunden sind. Beide werden bei der Kommission, genauer bei der Betrugsbek\u00e4mpfungsbeh\u00f6rde OLAF, betrieben und sind durch die nationalen Zollbeh\u00f6rden abfragbar. Unter anderem wegen der schleppenden Ratifikation des \u00dcbereinkommens ging das ZIS erst im M\u00e4rz 2003 ans Netz. Der aktuelle OLAF-T\u00e4tigkeitsbericht vermeldet, dass \u201emehr als 3.000 Benutzer in den wichtigsten H\u00e4fen, Flugh\u00e4fen, Grenzkontrollstellen, Risiko-Analyse-, Fahndungs- und Ermittlungsdiensten\u201c \u00fcber die Terminals des AFIS-Netzes (Anti Fraud Information System) an das ZIS angeschlossen seien. Im Berichtszeitraum (Mitte 2004 bis Ende 2005) seien 16.000 Suchabfragen \u00fcber die ZIS-Datenbank geleitet worden. Zufrieden ist man bei OLAF aber nicht: Die Nutzung des ZIS durch die nationalen Beh\u00f6rden sei anfangs \u201eentt\u00e4uschend\u201c gewesen. Ende 2004 waren nur 140 F\u00e4lle in der Datenbank registriert, bis Ende 2005 dann 537.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Das ZIS erm\u00f6glicht die Ausschreibung von Waren, Transportmitteln, Unternehmen und Personen. Personendatens\u00e4tze im ZIS sind \u00e4hnlich kurz wie die des SIS der ersten Generation. Neben den Personalien k\u00f6nnen \u201eobjektive und st\u00e4ndige Kennzeichen\u201c, ein Warncode betreffs Gewaltt\u00e4tigkeit, Bewaffnung oder Fluchtgefahr, das amtliche Kennzeichen des Transportmittels sowie der Grund f\u00fcr die Eingabe und die vorgeschlagene Ma\u00dfnahme eingegeben werden. Dabei geht es neben der \u201eFeststellung und Unterrichtung\u201c \u2013 d.h. den Aufgriff einer Ware oder einer Person \u2013 vor allem um die \u201everdeckte Registrierung\u201c, die polizeiliche (bzw. zollamtliche) Beobachtung also. Diese Ma\u00dfnahme ist sowohl bei Personen als auch bei Waren, Fahrzeugen und Containern m\u00f6glich. W\u00e4hrend im SIS diese Ausschreibungskategorie jedoch quantitativ eher eine nachrangige Rolle spielt, steht sie beim ZIS im Vordergrund.<\/p>\n<p>Mit einem Protokoll zum Zoll-Informationstechnologie-Abkommen er\u00adg\u00e4nzte die EU im Jahre 2003 das ZIS um ein Aktennachweis-System f\u00fcr schwere zollrechtliche Zuwiderhandlungen (FIDE \u2013 Fichier d&#8217;identification des dossiers d&#8217;enqu\u00eates douani\u00e8res), das im November dieses Jahres in Betrieb gehen soll.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Neben dem von der Ermittlungsakte betroffenen Bereich, der aktenf\u00fchrenden Stelle und dem Aktenzeichen d\u00fcrfen in dieses System Personen und Unternehmen eingegeben werden, die einer solchen Zuwiderhandlung verd\u00e4chtig sind, bei denen eine solche Tat \u201efestgestellt\u201c worden ist oder die deshalb zu einer Verwaltungs- oder gerichtlichen Strafe verurteilt wurden. Daten \u00fcber laufende Ermittlungen d\u00fcrfen bis zu drei, Feststellungen bis zu sechs und Verurteilungen bis zu zehn Jahren gespeichert werden.<\/p>\n<h4>Dritter Schritt: \u201eIntelligence\u201c mit Europol<\/h4>\n<p>Im Juli 1995 setzten die Justiz- und InnenministerInnen ihre Unterschrift unter die Europol-Konvention, die dem Amt die F\u00fchrung personenbezogener Informationen erm\u00f6glichen sollte. \u201eThe Europol Computer Systems\u201c (TECS) sollten aus drei Elementen bestehen: Erstens einem \u201eInformationssystem\u201c, quasi einer Registerdatenbank \u00fcber Personen und F\u00e4lle aus dem Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Amtes, die von den nationalen Polizeien zu f\u00fcttern und abzufragen sein sollte. Gespeichert werden d\u00fcrfen hierin Daten \u00fcber Verurteilte und Verd\u00e4chtige sowie \u00fcber Personen, bei denen \u201eschwerwiegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen\u201c, dass sie Straftaten begehen werden, f\u00fcr die Europol zust\u00e4ndig ist. Das \u201eInformationssystem\u201c vereinigt also Verurteilte, Verd\u00e4chtige und Noch-nicht-richtig-Verd\u00e4chtige.<\/p>\n<p>Die zweite Komponente sollte den eigentlichen Mehrwert des Amtes darstellen: \u201eArbeitsdateien f\u00fcr Analysezwecke\u201c, die f\u00fcr eine begrenzte Zeit betrieben werden und das Arbeitsinstrument f\u00fcr Analysegruppen darstellen sollten. Zugang zu den darin enthaltenen Daten sollten nur die jeweils beteiligten nationalen ExpertInnen und VerbindungsbeamtInnen sowie die \u201eAnalysten\u201c von Europol haben. Dementsprechend breit ist der zu speichernde Personenkreis: Neben den oben genannten Verurteilten, Verd\u00e4chtigen und Noch-nicht-richtig-Verd\u00e4chtigen d\u00fcrfen hier auch ZeugInnen und potenzielle ZeugInnen, Opfer und potenzielle Opfer, Kontakt- und Begleitpersonen sowie \u201ePersonen, die Informationen \u00fcber die betreffenden Straftaten liefern k\u00f6nnen\u201c, gespeichert werden. Der Inhalt dieses Art. 10 Abs. 1 der Konvention hei\u00dft \u00fcbersetzt, dass in solchen Dateien all diejenigen gespeichert werden d\u00fcrfen, von denen die beteiligten Polizeibeamten meinen, dass sie von irgendeinem Interesse sind. Die dritte Komponente bildet schlie\u00dflich eine Indexdatenbank.<\/p>\n<p>Als Europol nach der Ratifikation der Konvention 1999 den Status der Vorl\u00e4ufigkeit, genannt \u201eEuropol Drogenstelle\u201c absch\u00fcttelte und offiziell den Betrieb aufnahm, war nur ein \u201eInterim-System\u201c betriebsbereit, auf dem die Arbeitsdateien betrieben wurden. Im Dezember 2003 betrieb das Amt 19 solcher Dateien, in denen insgesamt 146.143 Personen erfasst waren.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Rund 10.000 Personen waren in der Arbeitsdatei \u201eislamischer Terrorismus\u201c gespeichert, 22.500 in einer Datei \u00fcber t\u00fcrkische und rund 14.000 in einer \u00fcber lateinamerikanische Organisationen im Drogengesch\u00e4ft. Angaben zu 3.200 Personen fanden sich in einer Datei \u00fcber die Einschleusung indischer Staatsangeh\u00f6riger. 2.220 Personen enthielt die Datei \u00fcber illegale Immigration irakischer KurdInnen, die offenbar noch w\u00e4hrend der US-amerikanischen Bombardements angelegt worden war. Die gr\u00f6\u00dfte Arbeitsdatei mit Anzeigen von Finanzinstituten \u00fcber geldw\u00e4sche-verd\u00e4chtige Transaktionen und grenz\u00fcberschreitenden Bargeldverkehr vereinigte Informationen \u00fcber 68.870 Personen. Dass die Zahl der in den Arbeitsdateien gespeicherten Personen so hoch sein w\u00fcrde, war angesichts der offenen Regelungen der Konvention zu erwarten. Ob dieser massenhafte Verdacht in ein konkretes Ermittlungsergebnis m\u00fcndet, ist allerdings sehr fraglich.<\/p>\n<p>Ende 2005 betrieb das Amt dem aktuellen Europol-T\u00e4tigkeitsbericht zufolge 18 Arbeitsdateien: drei zum Drogenhandel, drei zu \u201eStraftaten gegen Personen\u201c, f\u00fcnf zur Eigentums- und Finanzkriminalit\u00e4t, vier zu Gruppen der \u201eorganisierten Kriminalit\u00e4t\u201c, zwei zu Terrorismus und eine zu Geldf\u00e4lschung.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Die Zahl der gespeicherten Personen verr\u00e4t das Amt nicht, der Bericht vermerkt aber, dass der Umfang der von den Mitgliedstaaten gelieferten Daten im Berichtsjahr zugenommen habe.<\/p>\n<p>Erst im Oktober 2005 konnte Europol das Informationssystem in Betrieb nehmen. Daran beteiligt waren zun\u00e4chst nur drei der 25 Mitgliedstaaten: Schweden, Frankreich und Deutschland. N\u00e4here Angaben sind hierzu noch nicht ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<h4>Vierter Schritt: Mit Eurodac zu noch weniger Asyl<\/h4>\n<p>Schon 1991 erkl\u00e4rten die \u201ef\u00fcr Einwanderungsfragen zust\u00e4ndigen Minister\u201c der damaligen Europ\u00e4ischen Gemeinschaft, ein gemeinsames Informationssystem f\u00fcr den Abgleich von Fingerabdr\u00fccken Asylsuchender aufbauen zu wollen. Anderthalb Jahre zuvor hatten sie das Dubliner Erstasylabkommen unterzeichnet: Mehrfachantr\u00e4ge auf Asyl in der EG\/EU \u2013 nach offizieller Lesart: \u201eMissbrauch des Asylrechts\u201c, \u201eAsyl-Shopping\u201c, \u201eWanderzirkus\u201c \u2013 sollten verhindert werden. Das Abkommen, das erst 1997 in Kraft trat, bzw. die Verordnung, durch die es im Jahre 2002 abgel\u00f6st wurde, regelt das Verfahren, mit dem der f\u00fcr einen m\u00f6glichen Asylantrag zust\u00e4ndige EU-Staat bestimmt wird.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Im besten Fall soll es sich dabei um den Mitgliedstaat handeln, den der Fl\u00fcchtling als ersten betreten hat. Praktisch ist es der Staat, in dem eine Person ihren ersten Asylantrag gestellt hat. Der \u201eunzust\u00e4ndige\u201c Staat kann die Betroffenen in den \u201ezust\u00e4ndigen\u201c zur\u00fcckschieben.<\/p>\n<p>F\u00fcr Eurodac bedurfte es einer zus\u00e4tzlichen Rechtsgrundlage, da das Dubliner Abkommen einen automatischen Datenabgleich nicht vorsah. 1998 lag ein fertiger Entwurf eines Eurodac-Abkommens vor, der nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags in eine Verordnung umgegossen wurde.<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Wie alle Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs\u00adsysteme (AFIS) enth\u00e4lt auch Eurodac \u201ekeinerlei pers\u00f6nliche Angaben wie Namen, sondern st\u00fctzt sich auf den biometrischen Vergleich, der die sicherste und genaueste Identifizierungsmethode darstellt.\u201c<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Was die EU-Kommission, die das System f\u00fchrt, in ihren Pressemitteilungen besonders hervorhebt, hat mit Datenschutz nichts zu tun. Die daktyloskopischen Daten werden zusammen mit einer Prozesskontrollnummer erfasst und k\u00f6nnen damit jederzeit den Personalien im Asylantrag zugeordnet werden. In Eurodac gespeichert und mit dem bereits vorhandenen Datenbestand abgeglichen werden die Fingerabdr\u00fccke aller Asylsuchender ab dem Alter von 14 Jahren. Nur abgeglichen, aber nicht gespeichert werden dagegen die Daten jener Personen, die beim illegalen Grenz\u00fcbertritt oder Aufenthalt im Landesinnern angetroffen werden. Bei diesen \u201eAufgriffsf\u00e4llen\u201c soll festgestellt werden, ob ein Sans-papiers bereits vorher in einem Mitgliedstaat um Asyl ersucht hat (und dahin zur\u00fcckgeschoben werden kann).<\/p>\n<p>Am 15. Januar 2003 ging Eurodac ans Netz. Die Bilanz der ersten beiden Jahre werten sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten als Erfolg. Im ersten Jahr (15.1.2003-15.1.2004) \u00fcbermittelten die Mitgliedstaaten 246.902 Datens\u00e4tze von Asylsuchenden an die Eurodac-Zentraleinheit der Kommission. Sieben Prozent der neu erfassten Personen hatten bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt. Hinzu kamen 7.857 \u201eAufgriffsf\u00e4lle\u201c an den Grenzen und 16.814 im Inland. Da man mit einer \u201eleeren\u201c Datenbank gestartet sei \u2013 so begl\u00fcckw\u00fcnschte sich die Kommission in ihrem Jahresbericht \u2013, sei dies ein beachtliches Ergebnis. Im zweiten Betriebsjahr (ganzes Jahr 2004) erhielt die Zentraleinheit 232.205 Datens\u00e4tze von Asylsuchenden und kam auf 13 Prozent Doppel- oder Mehrfachantr\u00e4ge. Die Zahl der \u201eAufgriffsf\u00e4lle\u201c (16.183 an den Grenzen, 39.550 im Inland) nahm zwar zu. Die Kommission bem\u00e4ngelt aber weiterhin, dass die Mitgliedstaaten an diesem Punkt zu nachl\u00e4ssig seien.<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a><\/p>\n<p>Auch das deutsche Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) ergeht sich in Lobeshymnen. Durch Eurodac sei erstens die Zahl der Ersuchen zur \u00dcbernahme von Asylsuchenden durch den \u201ezust\u00e4ndigen\u201c Mitgliedstaat gestiegen und habe sich zweitens die \u201eBeweislage\u201c verbessert: Die von Deutschland gestellten Ersuchen seien von 1.249 im Jahre 2003 auf 6.939 im Jahre 2004 angewachsen. Seit Juli 2004 l\u00e4ge der Anteil der auf Eurodac-\u201eTreffer\u201c gest\u00fctzten Antr\u00e4ge \u00fcber 50 Prozent \u2013 \u201eTendenz steigend\u201c.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Dass Eurodac funktioniert, wissen auch die Fl\u00fcchtlingshilfsorganisationen. Fl\u00fcchtlinge, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt haben, w\u00fcrden nun ohne R\u00fccksicht auf humanit\u00e4re Erw\u00e4gungen auch in EU-Staaten zur\u00fcckgeschoben, die traumatisierten Personen keine oder nur minimale Unterst\u00fctzung bieten.<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> Au\u00dferdem wachse die Gefahr der Kettenabschiebung in den Verfolgerstaat. Vielfach bedeute die Dubliner \u201eone chance only\u201c-Regel praktisch \u201eno chance at all\u201c.<\/p>\n<p>Von der ersten Absichtsbekundung der MinisterInnen bis zum Aufbau von Eurodac vergingen zwar elf Jahre. Die repressive Asylpolitik hat der EU aber eine erste moderne biometrische Datenbank beschert. Das polizeiliche Interesse an ihrer Nutzung auch \u00fcber den Asylbereich hinaus war von Anfang an sehr gro\u00df.<\/p>\n<h4>F\u00fcnfter Schritt: Biometrische Kontrolle dank SIS II und VIS<\/h4>\n<p>Ende der 80er Jahre, als die Planungen f\u00fcr das bestehende SIS begannen, umfasste die Schengen-Gruppe f\u00fcnf Staaten. Das System war daher urspr\u00fcnglich auch nur auf den Anschluss von acht Staaten ausgelegt. Bereits im Dezember 1996 fasste der Schengener Exekutivausschuss den Aufbau eines SIS der zweiten Generation (SIS II) ins Auge. Die Planungen daf\u00fcr begannen im Jahre 2000, erhielten aber nach dem 11. September 2001 eine zus\u00e4tzliche Dynamik. Das SIS II, das 2007 in Betrieb gehen soll, bietet nicht nur technisch neue Funktionen, sondern wird die darauf gest\u00fctzte polizeiliche Praxis grunds\u00e4tzlich ver\u00e4ndern. Einige Ver\u00e4nderungen werden im Oktober und November dieses Jahres schon f\u00fcr das bestehende SIS in Kraft treten.<a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Zum SIS II hat die Kommission am 31. Mai 2005 zwei Verordnungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr die zur Ersten S\u00e4ule der EU (Au\u00dfengrenzen, Visumspolitik etc.) geh\u00f6renden Aspekte des Systems sowie den Entwurf eines Ratsbeschlusses f\u00fcr die Dritte S\u00e4ule (die polizeilichen Fragen im engeren Sinne) pr\u00e4sentiert.<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Im Juni 2006 schloss der Rat seine Beratung ab.<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> Die Verordnungen m\u00fcssen aber vom Europ\u00e4ischen Parlament (EP) angenommen werden, das nun unter erheblichem Zeitdruck steht. Derzeit ergibt sich folgendes Bild:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Ausschreibungskategorien werden ausdifferenziert und erweitert: Ausschreibungen zur Festnahme (bisher Art. 95 SD\u00dc) beziehen sich nun auf den Europ\u00e4ischen Haftbefehl. Bei Einreiseverweigerungen (bisher Art. 96 SD\u00dc) wird unterschieden nach \u201erestriktiven Ma\u00dfnahmen\u201c aufgrund einer Gefahr f\u00fcr die \u201e\u00f6ffentliche Ordnung\u201c oder \u201einnere Sicherheit\u201c (z.B. Einreiseverweigerung nach Strafurteil) und \u201erein\u201c ausl\u00e4nderrechtlichen\u201c Abschiebungen (z.B. von abgewiesenen Asylsuchenden). Zur \u201everdeckten Registrierung\u201c k\u00f6nnen auch \u201eWasserfahrzeuge\u201c, \u201eLuftfahrzeuge\u201c und Container ausgeschrieben werden. In die allgemeine Sachfahndung (bisher Art. 100 SD\u00dc) k\u00f6nnen ferner auch Wohnwagen und Anh\u00e4nger, F\u00fchrerscheine und Visa, Fahrzeugscheine und Kennzeichen sowie Wertpapiere und Zahlungsmittel aufgenommen werden. Eine neue Ausschreibungskategorie \u201egewaltt\u00e4tige St\u00f6rer\u201c, die lange Zeit im Gespr\u00e4ch war, wird es vorerst noch nicht geben.<\/li>\n<li>Die Speicherungsdauer wird erheblich verl\u00e4ngert: Bisher galt f\u00fcr Daten der polizeilichen Beobachtung eine Laufzeit von einem Jahr, f\u00fcr alle anderen Daten eine Laufzeit von drei Jahren. Zuk\u00fcnftig sollen folgende L\u00f6schungsfristen gelten: zehn Jahre f\u00fcr Festnahmeausschreibungen, f\u00fcnf f\u00fcr Einreiseverweigerungen, zehn f\u00fcr Aufenthaltsermittlungen von Vermissten, zehn f\u00fcr Ausschreibungen von ZeugInnen und Beschuldigten, drei f\u00fcr die Beobachtung von Personen, f\u00fcnf f\u00fcr die von Fahrzeugen und f\u00fcr Sachfahndungsausschreibungen zehn Jahre, sofern nur die Sache erfasst ist, und drei, wenn auch personenbezogene Daten gespeichert werden (also z.B. bei Personaldokumenten). Die Speicherungsdauer kann auch \u00fcber diese Fristen hinaus erstreckt werden. Damit wird die Zahl der im SIS enthaltenen Datens\u00e4tze zwangsl\u00e4ufig massiv ansteigen.<\/li>\n<li>Datens\u00e4tze k\u00f6nnen miteinander verkn\u00fcpft werden. Das SIS bleibt zwar prinzipiell ein Hit\/No-hit-System, erh\u00e4lt aber durch die Verkn\u00fcpfung von Daten eine \u2013 wenn auch begrenzte \u2013 Recherchem\u00f6glichkeit.<\/li>\n<li>Mehr Beh\u00f6rden k\u00f6nnen, wenn auch jeweils nur auf bestimmte SIS-Daten zugreifen: Europol, Eurojust und die nationalen Staatsanwaltschaften bzw. Strafuntersuchungsbeh\u00f6rden (Ausschreibungen zur Festnahme, Beobachtung und zur Suche nach ZeugInnen und Beschuldigten), Ausl\u00e4nder- und Asylbeh\u00f6rden (zur Einreiseverweigerung), Kraftfahrzeugzulassungsstellen (zu Fahrzeugdaten).<\/li>\n<li>Personendatens\u00e4tze k\u00f6nnen in Zukunft auch biometrische Daten \u2013 n\u00e4mlich Fotos und Fingerabdr\u00fccke \u2013 enthalten. Dies wird insbesondere bei Daten von Nicht-EU-B\u00fcrgerInnen der Fall sein. Schlie\u00dflich wurden bisher schon Asylsuchende und mit der Einrichtung des VIS auch Personen, die einen Visumsantrag stellen, erkennungsdienstlich behandelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die schon bisher dominante Funktion des SIS als Kontrollinstrument von B\u00fcrgerInnen aus Nicht-EU-Staaten erh\u00e4lt durch den parallelen Aufbau des Visa-Informationssystems (VIS) eine noch gr\u00f6\u00dfere Bedeutung. Beide Systeme werden auf der gleichen technischen Plattform betrieben. Ferner ist einerseits das \u201eFahndungssystem\u201c SIS II f\u00fcr die Konsulate, die die Visa ausstellen, sowie f\u00fcr Asyl- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden abrufbar, w\u00e4hrend andererseits die Polizei Zugang zum VIS erh\u00e4lt. Geplant wurde das VIS f\u00fcr den Anschluss von 27 Mitglied- und mittlerweile drei assoziierten Staaten, d.h. f\u00fcr mindestens 12.000 VIS-NutzerInnen und weltweit 3.500 Konsulate.<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Die Durchf\u00fchrbarkeitsstudie der Kommission ging von j\u00e4hrlich 20 Mio. Visumsantr\u00e4gen aus. Das ergibt bei einer Speicherungsdauer von f\u00fcnf Jahren ein Volumen von 100 Mio. Datens\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Das VIS soll zum einen alphanumerische Daten enthalten: die Personalien der\/der Visums-AntragstellerIn, Art und Nummer des Reisedokuments, gegebenenfalls Angaben zur einladenden Person oder zum einladenden Unternehmen, Angaben zu fr\u00fcheren Antr\u00e4gen einschlie\u00dflich ihrer Bewilligung, Ablehnung, Verl\u00e4ngerung etc. und der Gr\u00fcnde daf\u00fcr sowie den \u201eStatus\u201c der Bearbeitung durch die Konsulate und nationalen \u201eVisumsbeh\u00f6rden\u201c und schlie\u00dflich die Nummer der in den Pass einzuklebenden Visumsmarke. Daneben sind biometrische Daten, n\u00e4mlich Fotos und Fingerabdr\u00fccke, vorgesehen.<\/p>\n<p>Die Erfassung nehmen die jeweiligen Konsulate vor, die auch gemeinsame Visumsstellen betreiben oder diese Aufgabe auslagern k\u00f6nnen.<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Das VIS ist zun\u00e4chst ein Instrument der restriktiven Visumspolitik der EU. Es soll das \u201evisa shopping\u201c und den \u201eBetrug\u201c verhindern. Zugriff erhalten aber auch die \u201eEinwanderungsbeh\u00f6rden\u201c \u2013 zur Ermittlung der Identit\u00e4t und zur Abschiebung \u201eillegaler Einwanderer\u201c \u2013 und die Asylbeh\u00f6rden \u2013 zur Feststellung der Identit\u00e4t und des f\u00fcr das Asylgesuch zust\u00e4ndigen Staates.<\/p>\n<p>Das VIS soll dar\u00fcber hinaus auch polizeilichen Zwecken dienen. Das hei\u00dft zun\u00e4chst, dass es f\u00fcr Kontrollen an der Grenze und im Inland genutzt werden kann. VIS und SIS II werden hier f\u00fcr Nicht-EU-B\u00fcrgerIn\u00adnen grunds\u00e4tzliche Versch\u00e4rfungen mit sich bringen. Bisher mussten \u201eDrittausl\u00e4nderInnen\u201c mindestens eine Kontrolle des Passes und des in diesen eingeklebten Visums sowie eine Fahndungsabfrage im SIS \u00fcber sich ergehen lassen. Jetzt k\u00f6nnen die kontrollierenden BeamtInnen zus\u00e4tzlich die mit dem Visum zusammenh\u00e4ngenden Daten im VIS abfragen. Geht es nach den Vorstellungen des Rates und der Kommission, dann werden diese Daten nicht einfach durch die Eingabe des Namens abgerufen. Vielmehr sollen die Fingerabdr\u00fccke das entscheidende Suchkriterium sein. Die Kommission begr\u00fcndet das in ihrer Mitteilung \u201e\u00fcber die Verbesserung der Effizienz der europ\u00e4ischen Datenbanken\u201c damit, dass die Abfrage von alphanumerischen Daten in einer Datenbank von der Gr\u00f6\u00dfe des VIS zu \u201elangen Auflistungen von Treffern (\u201ahits\u2018)\u201c f\u00fchren w\u00fcrde, die dann \u201ein einem arbeitsaufw\u00e4ndigen Verfahren einzeln \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen, was im Rahmen von Grenzkontrollen oft nicht zu leisten ist.\u201c Die Abfrage von biometrischen Merkmalen erm\u00f6gliche \u201eein bisher nicht gekanntes Ma\u00df an Pr\u00e4zision.\u201c<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> F\u00fcr das SIS II war diese biometrische Suche zun\u00e4chst nicht vorgesehen. Der Rat m\u00f6chte nun auch hier nachbessern. In seiner \u00dcberarbeitung des Kommissionsvorschlags hei\u00dft es nun: \u201eSobald technisch m\u00f6glich k\u00f6nnen Fingerabdr\u00fccke auch herangezogen werden, um Drittstaatsangeh\u00f6rige auf der Grundlage ihres biometrischen Identifikators zu identifizieren.\u201c<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> Diese M\u00f6glichkeit sollte in etwa zwei Jahren gegeben sein.<\/p>\n<p>Das Europ\u00e4ische Parlament, das der Erfassung biometrischer Daten sowohl im SIS II und im VIS als auch im neuen EU-Pass grunds\u00e4tzlich zugestimmt hat, \u00fcbt sich nun gest\u00fctzt auf die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten bei der Frage der Nutzung solcher Daten in Schadensbegrenzung. Nach seinen Vorstellungen sollen die PolizistInnen VIS-Daten \u00fcber die Nummer der Visumsmarke abfragen und nur dann auf die Fingerabdr\u00fccke als Suchkriterium zur\u00fcckgreifen, wenn eine Abfrage \u00fcber die Nummer nicht m\u00f6glich ist, sie aber an der Echtheit des Dokuments zweifeln.<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Dieser Zweifel geh\u00f6rt jedoch seit Jahren zum Einmaleins der Grenzpolizei. Die vorgeschlagene Regelung ist damit nicht mehr als eine R\u00fcckzugsposition und es ist \u00fcberdies fraglich, ob das EP diese unter dem gegebenen Zeitdruck wird durchhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die (Grenz-)Kontrolle ist aber nicht der einzige polizeiliche Zweck, dem das VIS dienen soll. Zur Abwehr von \u201eGefahren f\u00fcr die innere Sicherheit\u201c sollen auch Europol und die \u201ef\u00fcr die innere Sicherheit zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten\u201c Zugang zum VIS erhalten. Die Kommission hat hierf\u00fcr im November letzten Jahres einen Vorschlag f\u00fcr einen Ratsbeschluss pr\u00e4sentiert, der den Zugriff jeweils \u00fcber eine \u201ezentrale Zugangsstelle\u201c pro Mitgliedstaat und bei Europol regeln soll.<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Der Zugang sollte demnach f\u00fcr die \u201ePr\u00e4vention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten erforderlich\u201c sein und in jedem Einzelfall bei der jeweiligen Zugangsstelle schriftlich oder elektronisch beantragt und mit \u201etats\u00e4chlichen Anhaltspunkten\u201c begr\u00fcndet werden, konkret mit der \u201eVerbindung zu einem spezifischen, zeitlich und \u00f6rtlich bestimmten Vorkommnis oder zu einer durch eine Straftat bedingten drohenden Gefahr oder zu einer spezifischen Person, bei der ernsthafte Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme bestehen, dass sie terroristische Straftaten ver\u00fcben wird oder in enger Verbindung zu einer solchen Person steht\u201c (Art. 5).<\/p>\n<p>Die Polizeiarbeitsgruppe des Rates war sich im Mai immerhin noch bewusst, dass auch Geheimdienste unter diese Definition der Sicherheitsbeh\u00f6rden fallen k\u00f6nnten. In ihrem vorl\u00e4ufigen Beratungsergebnis von Anfang August ist von diesem Bewusstsein nichts mehr zu sp\u00fcren.<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Jeder Mitgliedstaat soll die zugriffsberechtigten Beh\u00f6rden selbst bestim\u00admen und die sollen einen \u201eschnellen und praktikablen\u201c, d.h. direkten Zugang zu den VIS-Daten erhalten. Von Antr\u00e4gen und Begr\u00fcndungen will der Rat nichts wissen.<\/p>\n<p>Diesen Ansinnen wird die Kommission wohl kaum etwas entgegensetzen. In ihrer Mitteilung \u00fcber die Effizienz und Interoperabilit\u00e4t der EU-Datensysteme propagiert sie den Zugang der f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t und Terrorismus zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nicht nur zum VIS, sondern auch zu s\u00e4mtlichen Daten des SIS II (und nicht nur auf die im engeren Sinne justiziellen und polizeilichen Ausschreibungen zur Festnahme, Aufenthaltermittlung und Beobachtung) und von Eurodac und pl\u00e4diert zus\u00e4tzlich f\u00fcr eine EU-weite Fingerabdruckdatei. Dar\u00fcber hinaus m\u00f6chte sie ein Ausreise- und Einreise-Erfassungssystem und schlie\u00dflich ein europ\u00e4isches Passregister, das die bessere Identifizierung auch der EU-B\u00fcrgerInnen erm\u00f6glichen sollte. Sp\u00e4testens dann r\u00fcckt die biometrische Kontrolle, die jetzt f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige ansteht, auch f\u00fcr die B\u00fcrgerInnen der Mitgliedstaaten in greifbare N\u00e4he.<\/p>\n<h6><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 SIRENE = Supplementary Information Request at the National Entry<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 BT-Drs. 16\/1044 v. 24.3.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dokumentiert auf www.cilip.de\/terror\/gesetze.htm<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (ABl. EG) C 316 v. 27.11.1995 und L 82 v. 22.3.1997<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 EU-Commission, OLAF: Sixth Activity Report for the period 1 July 2004 to 31 December 2005, Brussels 2006, p. 57<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union (ABl. EU) C 139 v. 8.5.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nachbericht zur Antwort der Bundesregierung auf die Frage der PDS-Abgeordneten Petra Pau w\u00e4hrend der Fragestunde im Bundestag am 24.9.2003; siehe B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 77 (1\/2004), S. 90-92<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 www.europol.eu.int\/publications\/ar2005\/EuropolAnnualReport2005.pdf<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abkommen: ABl. EG C 254 v. 19.8.1997, Dublin II-Verordnung: ABl. EU L 50 v. 25.2.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a>\u00a0\u00a0 ABl. EG L 316 v. 15.12.2000<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> \u00a0\u00a0 Pressemitteilung der EU-Kommission v. 14.1.2003, IP\/03\/37<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a>\u00a0\u00a0 siehe die Jahresberichte der Kommission SEK(2004) 557 v. 5.5.2004 u. SEK(2005) 839 v. 20.6.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a>\u00a0\u00a0 BAMF (Hg.): Migration, Integration und Asyl in Zahlen. Teilstatistik \u201eMigration und Asyl\u201c (13. Aufl.), N\u00fcrnberg 2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a>\u00a0\u00a0 siehe z.B. Langthaler, H. (Asylkoordination \u00d6sterreich): Schub und Recht, in: Solidarit\u00e9 sans fronti\u00e8res 2005, Bulletin 3, S. 4<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> \u00a0 Ratsdok. 11336\/06 v. 20.7.2006 u. 11337\/06 v. 17.7.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> \u00a0 KOM(2005) 230, 236 u. 237 endg. jeweils v. 31.5.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 5709\/6\/06 v. 6.6.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a>\u00a0\u00a0 KOM(2003) 771 endg. v. 11.12.2003<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a>\u00a0\u00a0 siehe den Vorschlag der Kommission zur \u00c4nderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion: KOM(2006) 269 endg. v. 31.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a>\u00a0 KOM(2005) 597 endg. v. 24.11.2005; siehe die zustimmende Stellungnahme Frankreichs und Spaniens, Ratsdok. 9680\/06 v. 22.5.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 5709\/6\/05 v. 6.6.2006 \u2013 neuer Artikel 14c<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a>\u00a0\u00a0 vgl. die Synopse der Versionen von Kommission, Rat und EP, Ratsdok. 11632\/06 v. 13.7.2006<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a>\u00a0\u00a0 KOM(2005) 600 endg. v. 24.11.2005<\/h6>\n<h6><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a>\u00a0\u00a0 Ratsdok. 9199\/06 v. 11.5.2006 u. 11405\/06 v. 3.8.2006<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Heiner Busch Die breite Nutzung und der Ausbau von EU-Informationssystemen im polizeilichen und fremdenpolizeilichen<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,90],"tags":[309,413,532,1317],"class_list":["post-8221","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-084","tag-bundeskriminalamt","tag-datenbanken","tag-eu-innen-und-justizpolitik","tag-sis-ii"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8221","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/9"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8221"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8221\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8221"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8221"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8221"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}