{"id":8227,"date":"2006-06-30T14:51:34","date_gmt":"2006-06-30T14:51:34","guid":{"rendered":"https:\/\/cilip.site36.net\/?p=8227"},"modified":"2006-06-30T14:51:34","modified_gmt":"2006-06-30T14:51:34","slug":"literatur-42","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=8227","title":{"rendered":"Literatur"},"content":{"rendered":"<h4>Zum Schwerpunkt<\/h4>\n<p>In den letzten eineinhalb Jahrzehnten hat sich das Europa der Inneren Sicherheit rapide entwickelt. Aus den bescheidenen Anf\u00e4ngen, die sich als Reaktion auf den westeurop\u00e4ischen Terrorismus Mitte der 70er Jahre entwickelten, ist in den 90ern eines der dynamischsten Politikfelder der Europ\u00e4ischen Union geworden. Weil Vorhaben und Vorschl\u00e4ge in gro\u00dfer Zahl von verschiedenen Akteuren entwickelt werden, ihre Umsetzung im europ\u00e4ischen Mehrebenensystem h\u00e4ufig unklar und ihre Folgen ungewiss sind, ist jede Bilanzierung des Prozesses immer unvollst\u00e4ndig und zum Zeitpunkt ihrer Ver\u00f6ffentlichung bereits veraltet. Nachfolgend k\u00f6nnen nur wenige Hinweise auf einige Ver\u00f6ffentlichungen gegeben werden, die einen Einstieg in das Thema erlauben und\/oder einzelne Aspekte besonders beleuchten.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Knelangen, Wilhelm:<\/strong> <em>Das Politikfeld innere Sicherheit im Integrationsprozess, Opladen 2001<\/em><\/p>\n<p><strong>Occhipinti, John D.:<\/strong> <em>The Politics of EU Police Cooperation. Toward A European FBI, Boulder 2003<\/em><\/p>\n<p><strong>Mitsilegas, Valsamis; Monar, J\u00f6rg; Rees, Wyn:<\/strong> <em>The European Union and Internal Security. <\/em><em>Guardian of the People?, Houndmills, New York 2003<\/em><\/p>\n<p>Diese drei sozialwissenschaftlichen Untersuchungen haben die Entwicklung der europ\u00e4ischen Politik Innerer Sicherheit und ihren Instanzen zum Gegenstand. Ihr Schwerpunkt liegt in der Darstellung des Europ\u00e4isierungsprozesses (von Trevi bis Tampere), der detailliert in seinen einzelnen Phasen \u2013 bei Occhipinti bis zu den Initiativen der einzelnen Pr\u00e4sidentschaften \u2013 nachgezeichnet wird. Gemeinsam ist den drei Ver\u00f6ffentlichungen auch, dass sie mit den Angeboten der Theorien internationaler Politik versuchen, Entstehen und Wachstum europ\u00e4ischer Innerer Sicherheitspolitik zu erkl\u00e4ren. Am ausf\u00fchrlichsten diskutiert Knelangen diese Fragen. Sein Fazit: Die Argumente, die Neofunktionalismus, Intergouvernementalismus und Neoinstitutionalismus liefern, k\u00f6nnen jeweils nur in einzelnen Sachfragen zu bestimmten Phasen \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p><strong>Ligeti, Katalin:<\/strong> <em>Strafrecht und strafrechtliche Zusammenarbeit in der Europ\u00e4ischen Union, Berlin 2005<\/em><\/p>\n<p>Im ersten Teil dieser 2004 abgeschlossenen Arbeit werden die Formen der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der EU vorgestellt, insbesondere die Instrumente der Rechtshilfe, der Auslieferung bzw. \u00dcbergabe und der Vollstreckungshilfe. Im zweiten Teil werden die Versuche der Union, das Strafrecht der Mitgliedstaaten in den Bereichen Betrug, Korruption und Geldw\u00e4sche zu harmonisieren, untersucht. Die Autorin bem\u00e4ngelt nicht nur den fragmentarischen Charakter dieses Prozesses, sondern verweist auch darauf, dass die Formulierung von Mindeststandards notwendigerweise den repressiven Bereich ausweitet (S. 366). Gleichwohl sieht sie hierin Elemente f\u00fcr ein \u2013 ihrer Ansicht nach erforderliches \u2013 europ\u00e4isches (Wirtschafts-)Strafrecht. Eine supranationale Ermittlungsbeh\u00f6rde zu schaffen, sei eine logische Folge dieser Entwicklung (S. 372).<\/p>\n<p><strong>Kr\u00f6ger, Nicoletta:<\/strong> <em>Europol. Europ\u00e4isches Polizeiamt und Grundrechtsschutz. Vereinbarkeit mit Grundgesetz und Europ\u00e4ischer Menschenrechtskonvention?, Frankfurt\/M. u.a. (Peter Lang Verlag) 2004, 230 S., EUR 42,50<\/em><\/p>\n<p><strong>Korrell, Vera:<\/strong> <em>Europol. Polizei ohne rechtsstaatliche Bindungen?, Frankfurt\/Main u.a. (Peter Lang Verlag) 2005, <\/em>338 S., EUR 56,50<\/p>\n<p>Zwei juristische Dissertationen mit \u00e4hnlichen Fragestellungen und entgegengesetztem Ergebnis: Kr\u00f6ger misst die Europol-Konvention am Grundrechtsschutz und an den Rechtsschutzgarantien des Grundgesetzes sowie an den Bestimmungen der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ihr Befund: Die Konvention entspreche nicht dem Standard des Grundgesetzes, weil sie den B\u00fcrgerInnen kein faires Verfahren bei Auskunft oder Akteneinsicht gew\u00e4hre, weil im Rechtsschutzverfahren nicht von RichterInnen entschieden w\u00fcrde, weil Betroffene nicht von Datenspeicherungen informiert w\u00fcrden und weil effektiver Schutz gegen ungesetzliche Handlungen der Europol-MitarbeiterInnen nicht m\u00f6glich sei; au\u00dferdem versto\u00dfe das Beschwerdeverfahren gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Mit diesen Defiziten, so Kr\u00f6ger, steht Europol auch in Widerspruch zur EMRK.<\/p>\n<p>Korrell, die die Vereinbarkeit der Konvention mit Art. 23 Grundgesetz zum Ma\u00dfstab ihrer Untersuchung macht, sieht in all dem kein Problem. Zwar seien die Einw\u00e4nde \u201enicht von der Hand zu weisen\u201c, sie seien \u201everfassungsrechtlich im Einzelnen jedoch tragbar\u201c. Und es sei keineswegs zul\u00e4ssig zu schlussfolgern, dass die Summe der rechtsstaatlich-demokratischen Defizite \u201eschwerer wiegen k\u00f6nnte als das Gewicht ihrer einzelnen Elemente\u201c (S. 235). Wer die einzelnen Elemente jedoch nicht zusammenf\u00fcgt, wird nie ein Bild ihres Zusammenwirkens erhalten. Der unberechtigt enge juristische Horizont der Arbeit wird auch an anderen Elementen deutlich, etwa wenn sie die fehlende Pflicht zur Benachrichtigung Betroffener nicht an dem misst, was b\u00fcrgerrechtlich geboten w\u00e4re, sondern bundesdeutsche Rechtspraxis ist.<\/p>\n<p><strong>Ellermann, Jan Ulrich:<\/strong> <em>Europol und FBI. Probleme und Perspektiven, Baden-Baden (Nomos) 2005, 443 S., EUR 78,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Diese \u2013 ebenfalls juristische \u2013 Dissertation w\u00e4hlt einen anderen Zugang zum Europ\u00e4ischen Polizeiamt. Aus dem naheliegenden und oft gezogenen Vergleich mit dem US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) sollen die Schwierigkeiten und die Entwicklungsoptionen von Europol deutlich werden. Nachdem Europol auf 60 und das FBI auf 130 Seiten vorgestellt worden sind, werden im zweiten Teil die zentralen Aspekte in vergleichender Perspektive untersucht, beginnend bei der Frage, ob Befugniserweiterungen f\u00fcr Europol notwendig seien, \u00fcber das Verh\u00e4ltnis zur Staatsanwaltschaft bis zu den M\u00f6glichkeiten gerichtlicher und parlamentarischer Kontrolle.<\/p>\n<p>Wie die Untersuchungen von Kr\u00f6ger und Korrell leidet auch die Ellermanns daran, dass man viel \u00fcber den rechtlichen Rahmen Europols erf\u00e4hrt (vor allem \u00fcber die einzelnen Bestimmungen der Konvention), aber so gut wie nichts \u00fcber die tats\u00e4chliche Arbeit des Amtes. Auch wenn der Vergleich beider Beh\u00f6rden wegen des g\u00e4nzlich verschiedenen Kontextes kaum sinnvoll sei, so zeigt nach Ansicht des Autors die Geschichte des FBI, was bei Europol vermieden werden m\u00fcsse. Er warnt deutlich vor der Vermischung von pr\u00e4ventiven und repressiven T\u00e4tigkeiten; diese berge \u201edie Gefahr einer ausufernden gesellschaftlichen \u00dcberwachung\u201c (S. 413). Die Kontrolle von Europol m\u00fcsse mit zunehmenden Aufgaben des Amtes intensiviert werden (wobei seine Hoffnungen sich auf Eurojust st\u00fctzen). Immunit\u00e4t und Geheimhaltung der Akten m\u00fcssten gerichtlicher Pr\u00fcfung unterworfen werden. Beratungs- und Verwaltungsaufgaben der Gemeinsamen Kontrollinstanz \u201esollten st\u00e4rker getrennt werden\u201c. Schlie\u00dflich sollte die parlamentarische Kontrolle ausgebaut und daf\u00fcr gesorgt werden, \u201edass die Parlamentarier ihre Aufsichtsfunktion auch tats\u00e4chlich wahrnehmen\u201c (S. 414). Am Ende der Arbeit bedauert Ellermann, die Zeit sei \u201enoch nicht reif f\u00fcr die Erteilung umfassender eigener Ermittlungsbefugnisse an Europol\u201c. Er pl\u00e4diert f\u00fcr die \u201eEtablierung eines schlagkr\u00e4ftigen Europ\u00e4ischen Polizeiamtes\u201c, das in besonders internationalisierten Deliktsbereichen zust\u00e4ndig sein soll. Ob seine Vorschl\u00e4ge\/Bedenken ausreichen, Europol davon abzuhalten, zur europ\u00e4ischen Polizeizentrale (gemacht) zu werden, darf bezweifelt werden.<\/p>\n<p><strong>Schorkopf, Frank (Hg.):<\/strong> <em>Der Europ\u00e4ische Haftbefehl vor dem Bundesverfassungsgericht, T\u00fcbingen (Mohr Siebeck) 2006, 538 S., EUR 79,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Haftbefehl ist eines der konkreten Projekte zur Herstellung eines europ\u00e4ischen Strafrechtsraumes. Der Band dokumentiert das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht \u2013 beginnend mit den Schreiben zum Auslieferungsverfahren bis zur Pressemitteilung des Gerichts nach seinem Urteil am 18.7.2005. Den gr\u00f6\u00dften Umfang (S.\u00a0145-435) nimmt das Protokoll der m\u00fcndlichen Verhandlung am 13.\/14.4.2005 ein. In seiner 35-seitigen Einleitung stellt der Heraus\u00adgeber die Vorgeschichte des Hamburger Auslieferungsfalles und die des Europ\u00e4ischen Haftbefehls sowie die \u00f6ffentlichen und politischen Reaktionen auf das Urteil dar. Zum damaligen Zeitpunkt war das neue Haftbefehlsgesetz in der parlamentarischen Beratung. Obwohl er das Bem\u00fchen des Parlaments w\u00fcrdigt, sieht er auch die Vermutung gen\u00e4hrt, \u201edass der deutsche Verfassungsstaat als nachvollziehender Gestalter \u00fcberstaatlicher Rechtssetzungsvorgaben mit einem strukturellen Defizit bei der Kontrolle exekutivischer Rechtssetzung und im eigenen Willensbildungsprozess konfrontiert ist\u201c (S. XLVI).<\/p>\n<p><strong>Heitz, Sabine; Regeffe, Bernard: <\/strong><em>Gemeinsames Zentrum der deutsch-franz\u00f6sischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl, in: Deutsches Polizeiblatt 2006, H. 2, S. 6-9<\/em><\/p>\n<p><strong>Martens, Helgo:<\/strong> <em>Kriminalit\u00e4tsbrennpunkt Binnengrenze. Die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei im Bereich der EU-Binnengrenze zu den Niederlanden und zu Belgien, in: Die Polizei 2005, H. 11, S. 317-325<\/em><\/p>\n<p>Diese beiden Aufs\u00e4tze erm\u00f6glichen einen kleinen Einblick in die grenz\u00fcberschreitende polizeiliche Praxis zu den westlichen Nachbarn Deutschlands. Das Gemeinsame Zentrum in Kehl am Rhein besteht seit 1999. Seine Aufgaben liegen im grenz\u00fcberschreitenden Informationsaustausch, in der Koordinierung von Einsatzma\u00dfnahmen und der Unterst\u00fctzung operativer Eins\u00e4tze. Als Serviceeinheit f\u00fchrt das Zentrum keine eigenen Ermittlungen. Die 58 MitarbeiterInnen vertreten f\u00fcnf deutsche und drei franz\u00f6sische Zoll- bzw. Polizeibeh\u00f6rden. Im Jahr 2005 wurden fast 13.000 Informationsanfragen an das Zentrum gestellt. Diese beziehen sich z.B. auf Halteranfragen, Identit\u00e4tsfeststellungen, Aufenthalts- oder ausl\u00e4nderrechtliche \u00dcberpr\u00fcfungen, auf die Feststellung von Telefon\u00adanschlussinhaberInnen oder die Mitteilung polizeilicher Erkenntnisse. Informationen werden im Zentrum auch gesammelt, analysiert und bewertet, um Zusammenh\u00e4nge mit anderen Straftaten oder bekannten T\u00e4terInnen herstellen zu k\u00f6nnen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr besch\u00e4ftigt sich das Zentrum mit Fragen des Staatsschutzes sowie grenz\u00fcberschreitenden Veranstaltungen wie Demonstrationen oder der Tour de France. 2003 wurde ein eigener Arbeitsbereich f\u00fcr die Themen Schleusung, illegale Einreise etc. gegr\u00fcndet. Fazit dieses Beitrags: An der polizeilichen Basis funktioniert die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit hervorragend.<\/p>\n<p>Der Beitrag von Martens schildert die polizeiliche Arbeit in der Grenzregion zu den Niederlanden und Belgien (allerdings vor dem Inkrafttreten des deutsch-niederl\u00e4ndischen Polizeivertrages). Eher am Rande erw\u00e4hnt wird der der Kehler Einrichtung vergleichbare \u201eInformationspunkt Grenze\u201c (IPG), in dem BeamtInnen der Bundespolizei und der niederl\u00e4ndischen Marechaussee arbeiten. Mehr als 16.000 Anfragen hat der IPG 2004 beantwortet. Im Zentrum des Beitrags steht die Darstellung der Grenzregion als \u201eKriminalit\u00e4tsbrennpunkt\u201c, der von den beteiligten Polizeien als ein \u201eSicherheitsraum\u201c begriffen werden m\u00fcsse. Dementsprechend rechtfertigt der Artikel die besondere Kontrolldichte in diesem Raum. Das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen untersage nur \u201estation\u00e4re und systematische Kontrollen an den Binnengrenzen\u201c, lasse aber die Befugnisse, die nach nationalem Recht den Polizeien \u00fcbertragen seien, unber\u00fchrt. Da der Bundespolizei die Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden Verkehrs obliege und ihr besondere Befugnisse im 30-km-Grenzstreifen \u00fcbertragen seien, handele sie im Einklang mit den Schengener Vorschriften. In taktischer Hinsicht sei die Bundespolizei an kein festes Schema gebunden. \u201eSo kommen nach der jeweiligen Beurteilung der Lage sowohl der Einsatz von Zivilkr\u00e4ften als auch die Einrichtung station\u00e4rer Kontrollstellen in Betracht.\u201c Schengen, so lautet die Botschaft, hat nicht zu weniger Kontrollen an den Grenzen, sondern nur zu einem flexibleren Kontrollregime gef\u00fchrt.<\/p>\n<h4>Sonstige Neuerscheinungen<\/h4>\n<p><strong>K\u00f6nig, Marco:<\/strong> <em>Trennung und Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten, Stuttgart u.a. (Richard Boorberg Verlag) 2005, 335 S., EUR 36,\u2013<\/em><\/p>\n<p>Diese aus einer \u201eobjektiv-neutralen juristischen Sicht\u201c (S.\u00a015) geschriebene rechtswissenschaftliche Dissertation untersucht die Frage: \u201eIn wel\u00adchem Verh\u00e4ltnis stehen Trennung und Zusammenarbeit zwischen der Polizei einerseits und den Nachrichtendiensten andererseits zueinander?\u201c (S.\u00a045). Die Studie ist in vier Kapitel gegliedert: 1. wird die historische Entwicklung von Polizeien und Nachrichtendiensten bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes nachgezeichnet, 2. werden die institutionellen und rechtlichen Ver\u00e4nderungen im Verh\u00e4ltnis Polizei-Nachrich\u00adtendienste von 1949 bis in die Gegenwart dargestellt. 3. werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und 4. die einfachgesetzlichen Regelungen dieses Verh\u00e4ltnisses untersucht. Zutreffend stellt K\u00f6nig eine \u201eVernachrichtendienstlichung\u201c der Polizeien und eine \u201eVerpolizeilichung\u201c der Nachrichtendienste fest. Durch diese doppelte Bewegung, die gesetzlich legalisiert sei und der keine Verfassungsbestimmungen \u2013 schon gar kein Trennungsgebot im Verfassungsrang \u2013 entgegenst\u00fcnden, komme es zu praktischen \u00dcberschneidungen, b\u00fcrokratischer Ineffizienz und \u00fcberfl\u00fcssigen Grundrechtseingriffen. Obwohl K\u00f6nig konzediert, dass etwa die Regelungen zur Informationsweitergabe sehr allgemein gehalten sind (S.\u00a0273), sieht er insgesamt \u201eein durchaus tragf\u00e4higes System &#8230;, das in seinen wesentlichen Grundz\u00fcgen auch verfassungskonform ist\u201c (S.\u00a0293). Der von K\u00f6nig reklamierte Nachbesserungsbedarf bezieht sich allein auf Konkretisierungen des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatzes, die Zentralisierung von Beh\u00f6rden so\u00adwie eine an Kriminalit\u00e4tsbereichen orientierte Aufgabenteilung von Polizei und Nachrichtendiensten. H\u00e4tte der Autor einen Blick auf die materiellen und prozeduralen Vorschriften nachrichtendienstlicher Informations<em>gewinnung<\/em> geworfen, dann h\u00e4tte bereits die Rechtm\u00e4\u00dfigkeits\u00fcberpr\u00fcfung der legalisierten \u201eZweckumwidmung\u201c von Daten zu einem anderen Ergebnis f\u00fch\u00adren m\u00fcssen. Die vermeintlich neutrale juristisch-technische Perspektive hindert den Autor daran, die politischen und b\u00fcrgerrechtlichen Proble\u00adme seines Untersuchungsgegenstandes zu erfassen. Wer von Geheimdiensten schreibt, ohne den staatlichen Herrschaftsanspruch zu erw\u00e4h\u00adnen, der kann ihnen nicht gerecht werden.<\/p>\n<p>(s\u00e4mtlich: Norbert P\u00fctter)<\/p>\n<p><strong>Mueller, Michael:<\/strong> <em>Canaris. Hitlers Abwehrchef, Berlin (Propyl\u00e4en Verlag) 2006, 576 S., EUR 24,90<\/em><\/p>\n<p>Sp\u00e4testens nach seinem 1992 erschienenen Buch \u201eDie Stasi-RAF-Connection\u201c musste man Ver\u00f6ffentlichungen und TV-Dokumentationen von Michael Mueller stets etwas kritisch betrachten. Zu gro\u00df war ihm h\u00e4ufig die Versuchung, aus populistischen Gr\u00fcnden eine gute Portion Spekulation und Verschw\u00f6rung in seine Arbeiten zu mischen. Mit seiner Canaris-Biografie hat sich Mueller nun als ernst zu nehmender Publizist zur\u00fcck gemeldet.<\/p>\n<p>Neun Jahre lang hatte Wilhelm Canaris, ein 1887 in Dortmund geborener B\u00fcrgersohn, nach einer Blitzkarriere in der kaiserlichen Marine mittlerweile zum Admiral ernannt, Hitlers milit\u00e4rischen Abwehrdienst gef\u00fchrt, bevor er im Gefolge des missgl\u00fcckten Attentates vom 20. Juli 1944 im April 1945 im KZ Flossenb\u00fcrg als Mitverschw\u00f6rer geh\u00e4ngt wurde. Auf der Grundlage von neuen \u2013 durch den Zeitablauf von Verschlussfristen m\u00f6glich gewordenen \u2013 Recherchen in deutschen, englischen und amerikanischen Milit\u00e4rarchiven beschreibt der Autor den Werdegang des bis heute mysteri\u00f6sen Menschen Canaris: Vom \u00fcberzeugten Monarchisten, der an der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg litt; f\u00fcr den der Kieler Matrosenaufstand und die Novemberrevolution von 1918, die zur Weimarer Republik f\u00fchrte, ein steter Gr\u00e4uel war; der eng mit den konterrevolution\u00e4ren Freicorps verbandelt und (zumindest indirekt) in die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verwickelt war; der den Nationalsozialismus begr\u00fc\u00dfte, ihn durch seine Geheimdienstarbeit bis zum Schluss aktiv unterst\u00fctzte und zugleich einer seiner wichtigsten Gegner war.<\/p>\n<p>In alle Umsturz\u00fcberlegungen der Milit\u00e4rs war Canaris offenbar verwickelt, aber nach alter Geheimdienstmanier nirgendwo richtig dabei. Wilhelm Canaris selbst hat kaum Schriftliches hinterlassen, das Wenige aber wurde ihm schlie\u00dflich zum Verh\u00e4ngnis. Dass bei solcher Quellenlage viele Fragen offen bleiben m\u00fcssen, liegt auf der Hand. Erfreulicherweise benennt Mueller dieses Problem immer da, wo es auftaucht, ohne wild weiter zu spekulieren. Das macht sein Buch lesenswert. Weiter so.<\/p>\n<p><strong>Gujer, Eric:<\/strong> <em>Kampf an neuen Fronten. Wie sich der BND dem Terrorismus stellt, Frankfurt\/M., New York (Campus Verlag) 2006, 316 S., EUR 24,90<\/em><\/p>\n<p>Wie sich der Bundesnachrichtendienst (BND) dem (islamistischen) Terrorismus stellt, beantwortet das Buch bestenfalls ansatzweise. Mehr w\u00e4re bei diesem komplexen Thema und der bekannten Maulfaulheit von Geheimen normalerweise auch nicht zu erwarten. Doch f\u00fcr den Autor Eric Gujer, Deutschlandkorrespondent der <em>Neuen Z\u00fcrcher Zeitung<\/em> und Mitglied im \u201eGespr\u00e4chskreis Nachrichtendienste in Deutschland\u201c, gilt das hier nur eingeschr\u00e4nkt. In dieser Runde treffen sich vorwiegend hochrangige Ex-Schlapph\u00fcte von BND und Verfassungsschutz, um aktuelle Sicherheitsprobleme zu diskutieren und durch Vermittlung von Informationen \u201ebei den B\u00fcrgern (\u2026) das Verst\u00e4ndnis und das Interesse f\u00fcr die Rolle und die T\u00e4tigkeit der Nachrichtendienste in Deutschland (zu) wecken\u201c. Ber\u00fccksichtigt man dies, so ist das Ergebnis mager. Stutzig macht bereits, wenn Gujer den Kampf an \u201eneuen Fronten\u201c \u00fcber die ersten beiden Kapitel an den alten Sch\u00fctzenlinien des Kalten Krieges stattfinden l\u00e4sst (S.\u00a018-91). Erst danach n\u00e4hert er sich \u00fcber die Anschl\u00e4ge vom 11.\u00a0September 2001 und Bushs Irak-Krieg von 2003 seinem eigentlichen Thema, dessen Darstellung merkw\u00fcrdig d\u00fcnn ger\u00e4t. Zwar werden verschiedene Ermittlungserfolge gegen Terroristen detailliert geschildert \u2013 doch der BND ist kaum dabei. Stattdessen erf\u00e4hrt man, dass der Nahe Osten, Pakistan, Indonesien und Nordafrika als Hauptbasen f\u00fcr die Rekrutierung von Attent\u00e4tern gelten. Das ist aufmerksamen Zeitungslesern bekannt. Auch dass es schwierig ist, dort Informanten zu werben, ist nicht neu. Gujer macht daf\u00fcr das unterschiedliche Weltbild und damit mangelndes Verst\u00e4ndnis zwischen westlichen Geheimen und radikalen Moslems mitverantwortlich, das die F\u00fchrung von Spitzeln behindere. Zum Vergleich werden dann wieder die altvorderen Zeiten bem\u00fcht. Interessanter ist da schon, etwas \u00fcber die Bem\u00fchungen zum Aufbau eigener Forschungsstellen und Computerdateien und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu erfahren. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr den Schmusekurs bei der Kooperation mit nah\u00f6stlichen Geheimdiensten. Nicht um\u00adsonst gelten jene von Jordanien und Syrien hier als die bestinformierten. In der Welt der Schlapph\u00fcte gibt es keine Schurkenstaaten. Insgesamt bleibt aber der Eindruck, dass weder der BND noch der Autor ein klares Bild vom neuen Terrorismus und seiner wirksamen Bek\u00e4mpfung haben.<\/p>\n<p>(beide: Otto Diederichs)<\/p>\n<p><strong>P\u00fctter, Norbert:<\/strong> <em>Polizei und kommunale Kriminalpr\u00e4vention. Formen und Folgen polizeilicher Pr\u00e4ventionsarbeit in den Gemeinden, Frankfurt\/M. (Verlag f\u00fcr Polizeiwissenschaft) 2006, 363 S., EUR 24,90<\/em><\/p>\n<p>Seit den fr\u00fchen 1990er Jahren hat in der Bundesrepublik die kommunale Kriminalpr\u00e4vention Raum gegriffen und an Attraktivit\u00e4t gewonnen. Auf rund 350 Seiten breitet der Autor empirische Befunde zur Zahl der kommunalpr\u00e4ventiven Gremien, den strukturellen Merkmalen der kommunalen Kriminalpr\u00e4vention und ihren Handlungsfeldern unter einem spezifischen Blickwinkel aus: Welche Rolle kommt in diesen Gremien einem der zentralen Akteure, der Polizei, zu, und was macht diese Gremien f\u00fcr Polizeiarbeit attraktiv.<\/p>\n<p>In den acht Kapiteln, von denen sich vier der quantitativen Dimension kommunalpr\u00e4ventiver Gremien widmen, f\u00e4llt das Urteil, gemessen an den Versprechen der Kriminalpr\u00e4vention, einigerma\u00dfen ern\u00fcchternd aus, auch wenn der Autor darauf verweist, die Rolle der Polizei sei \u201enur bruchst\u00fcckhaft rekonstruiert\u201c und \u201eim quantitativ abstrakten Sinne\u201c nicht repr\u00e4sentativ (S.\u00a0303). Das mag so sein, dem empirischen Ertrag tut das keinen Abbruch. Nicht umsonst ist Kapitel 7, unter der \u00dcberschrift \u201ePr\u00e4vention mit Repression\u201c, mit \u00fcber 100 Seiten das l\u00e4ngste. Hier wird der repressive Charakter kommunaler Kriminalpr\u00e4vention auch anhand von vier genauer untersuchten St\u00e4dten f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Raum (S.\u00a0196 ff.), f\u00fcr Drogenpolitik (S.\u00a0224 ff.), f\u00fcr so genannte \u201estadtr\u00e4umliche Brennpunkte\u201c (S.\u00a0241 ff.) und in von P\u00fctter \u201erepressive Netz\u00adwerke\u201c (S.\u00a0289 ff.) gehei\u00dfenen Kooperationen der beteiligten Akteure (die, nota bene, vor allem als Koordinationsinstanzen von Beh\u00f6rden und Institutionen entkleidet werden) \u2013 erneut anhand konkreter Beispiele: Ladendiebstahl, (Drogen-)Prostitution, H\u00fctchenspieler, \u201eIntensivt\u00e4ter\u201c \u2013 nachgezeichnet.<\/p>\n<p>Kapitel 5 \u2013 \u201ePr\u00e4vention ohne Repression\u201c \u2013 zeichnet den Ertrag der Gremien f\u00fcr die Polizei nach, die ihr als gleichsam kostenlose Shopping Mall ein Podium in zwei Richtungen bieten: Hier breitet sie (selektiv) ihr Expertenwissen aus und kann so nicht unerheblich Aktivit\u00e4ten steuern, aber auch unterbinden (S.\u00a0158). Wichtiger aber ist das Informationsmanagement aus anderer Perspektive, denn der in den Gremien zusammengef\u00fchrte Sachverstand (und Meinungsbrei, wie man hinzuf\u00fcgen sollte) sei \u201ef\u00fcr die Polizei in dreifacher Weise n\u00fctzlich\u201c (S.\u00a0133), denn er k\u00f6nne das Dunkelfeld der Kriminalit\u00e4t verkleinern, lasse die Polizei Zusammenh\u00e4nge leichter und besser nachvollziehen, \u201ein denen Straftaten geschehen \u2026 Und drittens k\u00f6nnen die Informationen in polizeiliche Lagebilder einflie\u00dfen\u201c (S.\u00a0133).<\/p>\n<p>Kapitel 6 geht knapp auf die \u201ePolizei als Thema\u201c in den Gremien ein und macht mit der sch\u00f6nen Zwischen\u00fcberschrift \u201ePolizei verstehen\u201c (S.\u00a0172) deutlich, welchen legitimatorischen Ertrag der enge Kontakt zwischen kommunalpr\u00e4ventiven Gremien und der Polizei letzteren bringt. Hier gelingt es den Beamten nicht nur, Verst\u00e4ndnis f\u00fcr ihre \u201eHandlungen oder Unterlassungen\u201c zu generieren (S.\u00a0176), hier ist auch ein von Aufgaben entlastender Ort, weil sie an andere abgegeben oder geteilt werden k\u00f6nnen, und hier werden auch die \u201efaktischen Grenzen polizeilicher Interventionen\u201c dergestalt vermittelt, dass sich tendenziell \u201edie Beteiligten von b\u00fcrgerschaftlichen Interessenvertretern zu Vermittlern polizeilicher Handlungszw\u00e4nge an die B\u00fcrgerInnen\u201c verwandeln (S.\u00a0177).<\/p>\n<p>Kapitel 8 fasst die wesentlichen Ergebnisse unter der Fragestellung nach den (Er)Folgen der Gremien (f\u00fcr die Polizei) zusammen und verdeutlicht den b\u00fcrgerlich-rechtsstaatlich und demokratietheoretisch bedenklichen Charakter dieser Gremien ebenso, wie ihre entgrenzende Wirkung auf die Polizei(arbeit). Denn: Diese mit den Gremien verbundenen \u201eWeiterungen sind keine Alternative zur forcierten Kriminalisierung, Kontrolle und \u00dcberwachung \u2026, sondern deren Verl\u00e4ngerung in den sozialen Nahbereich\u201c (S.\u00a0313).<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hat der Band neun Kapitel. Sein letztes handelt vom \u201eGlanz und Elend der (kommunalen) Kriminalpr\u00e4vention\u201c, in dem der Autor darauf verweist, welche Fragen gekl\u00e4rt und Voraussetzungen geschaffen werden m\u00fcssten, damit \u2013 statt lediglich die \u201egruppen-, situations- oder ortsspezifische Modifikation \u2026 unerw\u00fcnschter sozialer Ph\u00e4nomene\u201c zu perpetuieren \u2013 sich nachhaltig und zukunftsweisend etwas \u201epolitisch bewerkstelligen\u201c lie\u00dfe (S.\u00a0329). Zun\u00e4chst m\u00fcsste, so P\u00fctter, die Kriminalit\u00e4tsorientierung aufgegeben werden; Pr\u00e4vention sei \u2013 gegen paternalistische Bevormundung, Fremdbestimmung und Ausgrenzung \u2013 an Beteiligung zu binden; schlie\u00dflich m\u00fcsse klar die Begrenztheit lokaler Ans\u00e4tze gesehen werden, zu denen die sozio\u00f6konomischen Rahmenbedingungen geh\u00f6rten, aber ebenso die institutionellen Arrangements wie die begrenzten M\u00f6glichkeiten der Gemeinden und eine verstaatlichte Polizei. Kl\u00e4rungsbedarf erkennt P\u00fctter zudem bei der Begriffsbestimmung dessen, was Gemeinde (und, man darf hinzuf\u00fcgen, Gemeinschaft, Community, B\u00fcrgerbeteiligung) ausmachen soll, die mit den kriminalpr\u00e4ventiven Gremien gegenw\u00e4rtig ein \u201evorpolitisches Pr\u00e4ventionsverst\u00e4ndnis\u201c (S.\u00a0329 f.) vorantreibe. Die Kl\u00e4rung dieser Fragen und die als politisches Projekt skizzierte und mit Ressourcen ausgestattete Gemeinde, das zeigt dieser Band, liegen in ferner Zukunft. Leider, wie es scheint, auch, wie sich aus politikwissenschaftlicher, polit\u00f6konomisch interessierter Perspektive die Wiederkehr des Lokalen und der prek\u00e4re Siegeszug der kommunalen Kriminalpr\u00e4vention als globale Erscheinung und globales Produkt erkl\u00e4ren lie\u00dfe.<\/p>\n<p>(Volker Eick)<\/p>\n<h4>Aus dem Netz<\/h4>\n<p>http:\/\/europa.eu\/index_de.htm<\/p>\n<p>Die Internetpr\u00e4senz der EU und der Zugang zu Dokumenten ist so un\u00fcbersichtlich wie die Union selbst. F\u00fcr den ungezielten Zugang sollte man das \u201ePortal der Europ\u00e4ischen Union\u201c w\u00e4hlen (<a href=\"http:\/\/europa.eu\/index_de\">http:\/\/europa.eu\/ index_de<\/a>.htm). \u00dcber diese Adresse erh\u00e4lt man unmittelbar oder per Link Informationen in erschlagender F\u00fclle. Zu den Entwicklungen im Bereich Polizei und Strafverfolgung gelangt man entweder \u00fcber \u201eT\u00e4tigkeitsbereiche der Union\u201c und \u201eJustiz, Freiheit und Sicherheit\u201c oder direkt \u00fcber die Adresse http:\/\/europa.eu\/pol\/justice\/index_de.htm.<\/p>\n<p>Hier gibt es erneut Darstellungen zu einzelnen Politikbereichen, wichtige Dokumente sowie Links zu anderen einschl\u00e4gigen Websites. \u00dcber \u201eRechtstexte\u201c und \u201eGeltende Rechtsvorschriften\u201c erh\u00e4lt man z.B. das bestehende Recht der Union in einzelnen Regelungsbereichen der Dritten S\u00e4ule. Unter \u201eWichtige Websites\u201c sind die beteiligten Aussch\u00fcsse des Europ\u00e4ischen Parlaments (EP) ebenso zug\u00e4nglich wie die Pressemitteilungen der Kommission oder des Ministerrates. Daneben ist die gezielte Suche \u00fcber folgende Adressen m\u00f6glich:<\/p>\n<ul>\n<li>Rat:\u00a0http:\/\/register.consilium.eu.int. Ratsdokumente lassen sich un\u00adter Nummer, Datum, Sachbereich (d.h. der zust\u00e4ndigen Ratsarbeitsgruppe) oder nach Stichworten (Text oder Titel) suchen. Da in der Planungsphase eines Ratsgesch\u00e4fts nicht \u00fcbersetzt wird, empfiehlt sich eine Suche nach englischen Dokumenten. Texte, aus denen die Position einzelner Mitgliedstaaten ersichtlich w\u00e4re, sind h\u00e4ufig ganz oder teilweise gesperrt.<\/li>\n<li>Kommission:\u00a0http:\/\/ec.europa.eu\/index_de.htm. Dort auch Link zu einer Suchmaschine f\u00fcr Kommissionsdokumente (unter \u201eDokumente\u201c).<\/li>\n<li>Suchmaschine des EP: www.europarl.europa.eu\/activities\/archive. do?language=DE<\/li>\n<li>Amtsblatt der EU:\u00a0http:\/\/eur-lex.europa.eu\/JOIndex.do?ihmlang=de<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die einschl\u00e4gigen EU-Institutionen verf\u00fcgen \u00fcber eigene Websites, z.B. www.europol.europa.eu, www.eurojust.europa.eu, www.frontex.eu.int (derzeit nur Logo und Anschrift), www.cepol.org.<\/p>\n<p>F\u00fcr Informationen \u00fcber Neuigkeiten in der EU-Innen- und Justizpolitik empfehlen sich die Statewatch-News (www.statewatch.org\/news).<\/p>\n<p>(Norbert P\u00fctter)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum Schwerpunkt In den letzten eineinhalb Jahrzehnten hat sich das Europa der Inneren Sicherheit rapide<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[90,148],"tags":[],"class_list":["post-8227","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-cilip-084","category-rezensionen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8227","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=8227"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/8227\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=8227"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=8227"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=8227"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}