{"id":827,"date":"2011-08-07T10:33:06","date_gmt":"2011-08-07T10:33:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=827"},"modified":"2011-08-07T10:33:06","modified_gmt":"2011-08-07T10:33:06","slug":"namens-oder-nummernschilder-erneute-debatte-alte-argumente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=827","title":{"rendered":"Namens- oder Nummernschilder &#8211; Erneute Debatte, alte Argumente"},"content":{"rendered":"<h3>von Tobias Peter<\/h3>\n<p><b>Zwei Bundesl\u00e4nder haben die individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen beschlossen, in einigen anderen wird sie diskutiert. Die GegnerInnen von Namens- oder Nummernschildern scheuen dabei auch vor absurden Argumenten nicht zur\u00fcck.<\/b><\/p>\n<p>Die j\u00e4hrlich rund 2.000 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen K\u00f6rperverletzung im Amt werden fast ausnahmslos eingestellt \u2013 unter anderem, weil die mutma\u00dflichen T\u00e4terInnen nicht identifizierbar sind.<a title=\"\">[1]<\/a> &#8222;T\u00e4ter unbekannt&#8220; hie\u00df ein umfassender Bericht, mit dem Amnesty International (AI) im vergangenen Jahr erneut auf dieses Problem aufmerksam machte.<a title=\"\">[2]<\/a> Mit der anschlie\u00dfenden Kampagne &#8222;Mehr Verantwortung bei der Polizei&#8220; propagierte die Menschenrechtsorganisation eine Kennzeichnungspflicht f\u00fcr PolizistInnen. Es ist eine alte Forderung: Bereits im Juli 1968 hatte die Humanistische Union in allen damals elf Landesparlamenten Petitionen f\u00fcr entsprechende \u00c4nderungen der Polizeigesetze eingereicht.<a title=\"\">[3]<\/a> Es war der erste aus einer langen Serie parlamentarischer und au\u00dferparlamentarischer Vorst\u00f6\u00dfe. Damals wie heute reagieren viele PolizistInnen, die Polizeigewerkschaften und vor allem die Unionsparteien auf die Forderungen mit Unverst\u00e4ndnis, Ablehnung und falsch verstandener Klientelpolitik.<!--more--><\/p>\n<p>Dennoch scheint nun endlich Bewegung in die Debatte zu kommen: Im November 2010 hat Berlin als erstes Bundesland die individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen beschlossen. Der Umsetzung ging ein langer Streit innerhalb der Polizei und im Abgeordnetenhaus voraus. Die vom Innensenator der &#8222;rot-roten&#8220; Regierung in der letzten Legislaturperiode, Ehrhart K\u00f6rting (SPD), und dem inzwischen pensionierten Polizeipr\u00e4sidenten Dieter Glietsch durchgesetzte Gesch\u00e4ftsanweisung verpflichtet alle PolizistInnen zum Tragen eines Schildes mit dem Namen oder einer individuellen Dienstnummer an der Brusttasche der Uniform. Erst im Juli 2011 begann die Ausgabe der Schilder an die StreifenpolizistInnen. Die Verz\u00f6gerung ist mit dem Aufbau einer internen Datenbank zur Vergabe der Nummern und mit der vergaberechtlichen Ausschreibung f\u00fcr die Herstellung der Schilder begr\u00fcndet worden.<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung der Kennzeichnung f\u00fcr PolizistInnen in geschlossenen Einheiten war zun\u00e4chst f\u00fcr September 2011 geplant. Sie sollen ein 20 mal 20 cm gro\u00dfes Schild mit einer f\u00fcnfstelligen Kombination aus Buchstaben und Ziffern auf dem R\u00fccken tragen.<a title=\"\">[4]<\/a> Die Ausgabe der Schilder zog sich aber erneut hin \u2013 zum einen wegen des Widerstandes von Personalrat und Polizeigewerkschaften, zum andern wegen der ver\u00e4nderten politischen Landschaft nach den Wahlen Mitte September.<\/p>\n<p>Nachdem die SPD Koalitionsverhandlungen mit der CDU aufgenommen hatte, schien das Projekt insgesamt auf der Kippe zu stehen. Die Partei des neuen Innensenators konnte zwar die Kennzeichnung als Ganzes nicht vom Tisch fegen, setzte aber durch, dass die individuellen Dienstnummern nun in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden gewechselt werden, was Ver\u00e4nderungen an der Datenbank erforderlich macht.<a title=\"\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wies am 16. November 2011 eine Klage des Gesamtpersonalrats ab: Die Kennzeichnung sei nicht mitbestimmungspflichtig.<a title=\"\">[6]<\/a> \u00dcber eine weitere Klage der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), die die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der BeamtInnen verletzt sehen, war bei Redaktionsschluss noch nicht entschieden. Erst wenn diese weitere H\u00fcrde \u00fcberwunden ist, will die Polizeif\u00fchrung mit der Ausgabe der Schilder an die geschlossenen Einheiten beginnen.<\/p>\n<p>Nicht inbegriffen in die Kennzeichnungspflicht sind die BeamtInnen von Einsatzhundertschaften anderer L\u00e4nder oder der Bundespolizei, die im Rahmen der Amtshilfe in Berlin t\u00e4tig werden. Sie k\u00f6nnten zwar gesetzlich verpflichtet werden, ein Namens- oder Nummernschild zu tragen. Politisch ist dies allerdings zur Zeit nicht durchsetzbar, obwohl sich auch in anderen Bundesl\u00e4ndern etwas in Sachen Kennzeichnung tut.<\/p>\n<p>Mit einer \u00c4nderung des Landespolizeigesetzes beschloss Brandenburg im Mai 2011 ebenfalls die Einf\u00fchrung von Namens- bzw. Nummernschildern f\u00fcr PolizistInnen. Bemerkenswert ist, dass es hier die CDU-Fraktion gewesen ist, die den letztlich erfolgreichen Antrag in den Landtag eingebracht hat.<a title=\"\">[7]<\/a> In allen anderen Bundesl\u00e4ndern spricht sich die Partei strikt gegen eine Kennzeichnung aus. Der neue \u00a7 9 des Gesetzes soll im Januar 2013 zusammen mit einer entsprechenden Dienstanweisung in Kraft treten. Aktuell wird eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht bestimmen soll. Klar ist jedoch, dass auch BeamtInnen in geschlossenen Einheiten eine individuelle Nummer tragen werden.<\/p>\n<p>Auch in anderen L\u00e4ndern ist die Debatte angelaufen:<a title=\"\">[8]<\/a> In Baden-W\u00fcrttemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz wurde die Einf\u00fchrung der Kennzeichnung in den Koalitionsvertr\u00e4gen verankert. Hier soll sie allerdings auf so genannte Gro\u00dflagen wie Demonstrationen und Fu\u00dfballspiele beschr\u00e4nkt bleiben. Die Bremische B\u00fcrgerschaft besch\u00e4ftigte sich auf Antrag der Linken mit Unterst\u00fctzung der Gr\u00fcnen Ende August 2011 mit der Kennzeichnungspflicht. Auch hier wendet sich neben den Polizeigewerkschaften vor allem die CDU gegen eine Neuregelung: &#8222;Vorhandene M\u00f6glichkeiten reichen aus, um dem Recht des B\u00fcrgers auf eine Identifizierung eines angezeigten Beamten gen\u00fcge zu tun&#8220;, so Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Bremischen B\u00fcrgerschaft.<a title=\"\">[9]<\/a> In Sachsen scheiterte 2010 ein Antrag der Gr\u00fcnen am Widerstand der CDU. In Schleswig-Holstein wehrten CDU und FDP gemeinsam einen Vorsto\u00df von Gr\u00fcnen und Linken ab.<\/p>\n<h4>Datenschutz f\u00fcr bedrohte PolizistInnen?<\/h4>\n<p>&#8222;Ohne die M\u00f6glichkeit einen Polizisten pers\u00f6nlich zu identifizieren, wird der Begriff der Rechenschaftspflicht aus der Perspektive der \u00d6ffentlichkeit sinnentleert&#8220;, hei\u00dft es im offiziellen Kommentar des vom Ministerkomitee des Europarats angenommenen &#8222;Kodex f\u00fcr Polizeiethik&#8220;.<a title=\"\">[10]<\/a> Die Identifizierbarkeit von PolizistInnen ist <i>eine <\/i>Voraussetzung daf\u00fcr, dass Anzeigen wegen unrechtm\u00e4\u00dfiger polizeilicher Gewalt nicht ins Leere laufen. Sie kann dar\u00fcber hinaus eine pr\u00e4ventive Wirkung entfalten und PolizistInnen verdeutlichen, dass sie bei ihrem Handeln erkennbar sind. Die Kennzeichnungspflicht alleine beseitigt aber nicht die im Bericht von Amnesty International erneut dokumentierte &#8222;Kultur der Straflosigkeit&#8220;, die Mauer aus Schweigen, angeblichen Erinnerungsl\u00fccken oder Falschaussagen zum Schutz von KollegInnen. Es bedarf unabh\u00e4ngiger Untersuchungsstellen zur Aufkl\u00e4rung polizeilichen Fehlverhaltens, einer besseren menschenrechtlichen Ausbildung und einer Strukturreform, die dem Korpsgeist und der Abschottung schon in den Wurzeln entgegenwirkt. Angesichts der Tatsache, dass die Einf\u00fchrung von Namens- oder Nummernschildern also nur einen lange \u00fcberf\u00e4lligen ersten Schritt, eigentlich eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, darstellt, erscheinen die Reaktionen insbesondere der Polizeigewerkschaften weit \u00fcberzogen.<\/p>\n<p>So spricht die GdP von einer &#8222;Zwangskennzeichnung&#8220;, die das Recht der PolizistInnen auf informationelle Selbstbestimmung gef\u00e4hrde:<\/p>\n<p>&#8222;Der unzweifelhaft vorliegende Eingriff in dieses Recht liegt bei ausnahmsloser Verpflichtung zum Tragen der namentlichen oder weiteren individuellen Kennzeichnung gerade darin, dass der Beamte keine M\u00f6glichkeit hat, auch im speziellen Einsatzfall die namentliche Identifizierbarkeit seiner Person auszuschlie\u00dfen.&#8220;<a title=\"\">[11]<\/a><\/p>\n<p>Die Gefahren seien umso gr\u00f6\u00dfer, wenn Fotos oder Videos von Polizeieins\u00e4tzen im Internet ver\u00f6ffentlicht w\u00fcrden. Unklar bleibt in dieser Argumentation, in welcher Form eine nicht-namentliche Kennzeichnung durch Nummern die namentliche Identifizierbarkeit der BeamtInnen erm\u00f6glichen soll.<\/p>\n<p>Auch der Datenschutzbeauftragte Bayerns, Thomas Petri, sieht wenig Grund zur Sorge, wenn die Kennzeichnung &#8222;so ausgestaltet ist, dass f\u00fcr Au\u00dfenstehende keine Entschl\u00fcsselung m\u00f6glich ist.&#8220;<a title=\"\">[12]<\/a> Merkw\u00fcrdig ist dabei, dass gerade jene Organisationen, die ansonsten schnell mit der Gleichung &#8222;Datenschutz ist Tatenschutz&#8220; aufwarten, f\u00fcr die eigene Klientel ein uneingeschr\u00e4nktes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einfordern. Dabei ist klar, dass auch bei PolizistInnen dieses Recht gewissen Einschr\u00e4nkungen unterliegen kann, denn &#8222;es l\u00e4sst sich die Ansicht vertreten, das Rechtsstaatsprinzip garantiere in Bezug auf Ma\u00dfnahmen uniformierter Polizeikr\u00e4fte deren Adressaten nur dann effektiv nachtr\u00e4glichen Rechtsschutz, wenn diese auch vom nicht-polizierenden Grundrechtstr\u00e4ger vor Ort pers\u00f6nlich identifizierbar w\u00e4re.&#8220;<a title=\"\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Neben dem falsch verstandenen Datenschutz kreisen die Argumente um die besondere Gef\u00e4hrlichkeit des Polizeiberufs. Einig sind sich die KritikerInnen der Kennzeichnung darin, dass die Gewaltbereitschaft gegen\u00fcber der Polizei zugenommen habe \u2013 eine Behauptung, gegen\u00fcber der allerdings erhebliche Zweifel angebracht sind. Statt die PolizistInnen durch Kennzeichnung blo\u00dfzustellen, seien sie mit versch\u00e4rften Strafandrohungen besser zu sch\u00fctzen. Dieser Forderung ist der Bundestag mittlerweile nachgekommen.<a title=\"\">[14]<\/a><\/p>\n<p>\u00dcbertrieben erscheint auch die Vorstellung, die einzelnen PolizeibeamtInnen seien nach einer individuellen Kennzeichnung besonders gef\u00e4hrdet, Opfer von Nachstellungen, Bedrohungen und \u00dcbergriffen im privaten Umfeld zu werden. Zum einen liegen keine gesicherten Daten \u00fcber solche Vorkommnisse vor. Zum anderen kann im Gegenteil davon ausgegangen werden, dass eine effektive Strafverfolgung polizeilichen Fehlverhaltens durch Identifizierbarkeit und unabh\u00e4ngige Untersuchungsstellen einer gewissen Selbstjustiz entgegenwirken w\u00fcrde. Vertrauen in eine unabh\u00e4ngige Justiz ist der Grundstein jedes Rechtsstaats. Kommt es trotzdem zu Nachstellungen im privaten Umfeld, stehen den Ermittlungsbeh\u00f6rden geeignete Ma\u00dfnahmen zur Strafverfolgung zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Der von der Jungen Polizei, der Jugendorganisation der DPolG, vorgebrachte Hinweis, dass eine Kennzeichnung durch Nummern immer die Gefahr von Ablese- und Merkfehlern beinhaltet, ist in der Sache richtig und wird durch besondere Stresssituationen wie Gro\u00dfeins\u00e4tze der Polizei gef\u00f6rdert.<a title=\"\">[15]<\/a> Daher kommt es auf kurze, leicht zu merkende Nummern an. Dar\u00fcber hinaus ist die Gefahr von Verwechslungen nicht nur auf die Seite von &#8222;Polizeigegnern&#8220; beschr\u00e4nkt und ihr wird durch die Unschuldsvermutung Rechnung getragen. Auch hier fehlt es an belastbaren statistischen Grundlagen.<\/p>\n<p>Erfahrungen aus Europa relativieren jedoch die Furcht vor unbeabsichtigten oder absichtlichen Falschbelastungen. In 14 europ\u00e4ischen Staaten ist eine Kennzeichnung der Polizei mit unterschiedlicher nationaler Ausgestaltung eingef\u00fchrt. Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages liegen bis auf Spanien keine relevanten Informationen dazu vor, ob die Einf\u00fchrung einer Kennzeichnungspflicht zu einem Anstieg ungerechtfertigter Anschuldigungen oder pers\u00f6nlicher \u00dcbergriffe gegen PolizeibeamtInnen gef\u00fchrt hat. In Spanien kam es in der Tat zu einigen wenigen F\u00e4llen.<a title=\"\">[16]<\/a> In England existiert neben der Kennzeichnungspflicht eine unabh\u00e4ngige Beschwerdestelle. Die Erfahrungen zeigen, dass gegenw\u00e4rtig 29 Prozent aller Beschwerden \u00fcber ungerechtfertigtes Verhalten der Polizei als gerechtfertigt gewertet werden.<a title=\"\">[17]<\/a> Eingef\u00fchrt wurde die individuelle Kennzeichnung in England bereits 1860, ein ausreichender Erfahrungshorizont kann also durchaus unterstellt werden. Aber auch in den USA \u2013 z.B. in Chicago (seit 1965), Los Angeles (seit 1972) und New York (seit den 1970er Jahren) \u2013 tragen alle PolizistInnen ein Namensschild. Es kam nicht zu vermehrten \u00dcbergriffen, im Gegenteil konstatierte die Polizeif\u00fchrung, dass das Ansehen der Polizei in der Bev\u00f6lkerung gestiegen sei.<a title=\"\">[18]<\/a><\/p>\n<h4>Nur ein kleiner Schritt gegen die Straflosigkeit<\/h4>\n<p>Die Debatte \u00fcber eine Kennzeichnung von PolizistInnen wird von den KritikerInnen sehr starr gef\u00fchrt und ist gepr\u00e4gt von der Angst, dass die Polizei unter Generalverdacht gestellt w\u00fcrde. Die Hauptargumente der GegnerInnen beziehen sich vor allem auf die F\u00fcrsorgepflicht des Dienstherren und zum Teil auf den Aufwand und die Kosten der Umsetzung.<\/p>\n<p>Doch sind diese Argumente insgesamt wenig \u00fcberzeugend. Erstens laufen die Vorbehalte bei einer nicht-namentlichen individuellen Kennzeichnung ins Leere. Zweitens sind auch MitarbeiterInnen der Verwaltung und der Justiz namentlich bekannt und auch diese werden nur in Ausnahmef\u00e4llen im privaten Umfeld pers\u00f6nlich bedroht oder attackiert. Drittens werden Amtshandlungen aller Art von den PolizistInnen in den Ermittlungsakten mit ihrem Namen gezeichnet. Noch vor einer Gerichtsverhandlung sind daher die Namen der BeamtInnen auch mutma\u00dflichen Straft\u00e4terInnen durch Akteneinsicht ihrer anwaltlichen Verteidigung bekannt. Sp\u00e4testens wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, m\u00fcssen PolizistInnen grunds\u00e4tzlich mit ihrem Namen auftreten, nur in Ausnahmef\u00e4llen werden sie anonymisiert.<\/p>\n<p>Wissenschaftliche Untersuchungen widersprechen der subjektiven Wahrnehmung der BeamtInnen, dass die Gewaltbereitschaft ihnen gegen\u00fcber steigen w\u00fcrde.<a title=\"\">[19]<\/a> VertreterInnen der Polizei argumentieren aus diesen subjektiven Befindlichkeiten heraus, ohne dabei gleichzeitig die eigene Rolle in der Gesellschaft und ihre au\u00dferordentliche Machtposition zu reflektieren. Gesellschaftliche Konflikte, in denen die Polizei naturgem\u00e4\u00df h\u00e4ufig agiert, werden allzu oft auf eine reine Feindschaft gegen\u00fcber der Polizei reduziert. Es wird ignoriert, dass die Polizei politische Interessen durchzusetzen hat und gleichzeitig im Moment ihres Handelns selbst als politische Akteurin t\u00e4tig wird.<\/p>\n<p>In ihrer argumentativen Not bedienen sich einzelne KennzeichnungsgegnerInnen unhaltbaren und grotesken Vergleichen: Rund 40 Berliner PolizistInnen protestierten schriftlich bei Polizeivizepr\u00e4sidentin Margarete Koppers gegen die Einf\u00fchrung einer individuellen Kennzeichnung mit einer Zahlenkombination. Diese habe ihre Wurzeln im Nationalsozialismus. &#8222;Zur besseren Unterscheidung der H\u00e4ftlinge von den anderen uniformierten H\u00e4ftlingen&#8220; sei auch in den deutschen Konzentrationslagern das Tragen von Nummern \u00fcblich gewesen.<a title=\"\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Auch wenn sich der Personalrat und die Polizeigewerkschaften vehement von diesen Vergleichen distanzieren, gelingt es ihnen nicht, ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe als politische Interessenvertretung gerecht zu werden. Menschenrechtsgruppen, WissenschaftlerInnen, Anwaltsverb\u00e4nde und zuweilen selbst die Staatsanwaltschaften beklagen Probleme bei der Aufkl\u00e4rung polizeilichen Fehlverhaltens und mahnen Verbesserungen bei der Identifizierbarkeit an. Schlicht unverst\u00e4ndlich ist daher, dass sich PolizeivertreterInnen und Unionsparteien, die sich als ihr politisches Sprachrohr profilieren wollen, auf eine einseitige Klientelpolitik und generelle Ablehnung von Reformen zur\u00fcckziehen, statt konstruktiv an einer Verbesserung der Lage mitzuwirken.<\/p>\n<p>F\u00fcr Letzteres w\u00e4re es zun\u00e4chst unerheblich, ob polizeiliches Fehlverhalten im Sinne der &#8222;Schwarze-Schafe&#8220;-Theorie als Ausnahmeerscheinungen einzelner Personen oder als struktureller Missstand der Institution im Ganzen bewertet wird. Die Polizei als Tr\u00e4ger des staatlichen Gewaltmonopols und ausgestattet mit besonderen Machtbefugnissen ist selbstverst\u00e4ndlich auch einer effektiven \u00f6ffentlichen Kontrolle zu unterwerfen. Eine Menschenrechtsverletzung liegt vor, wenn die Polizei als staatliche Institution rechtswidrig Gewalt gegen Personen anwendet und der Staat keine geeigneten Ma\u00dfnahmen zur Verfolgung der \u00dcbergriffe bereitstellt. Polizeigewalt ist dann menschenrechtswidrig, wenn es sich um eine Misshandlung, Folter oder exzessive Gewalt handelt. Gewalt gilt dann als exzessiv, wenn sie nicht im Verh\u00e4ltnis zu dem eigentlich rechtm\u00e4\u00dfigen Ziel steht, welches die Polizei erreichen will. Das \u00f6ffentliche Vertrauen in den Rechtsstaat wird dadurch untergraben.<\/p>\n<p>Der Staat hat die Aufgabe, seine BeamtInnen zu sch\u00fctzen. Dieser Aufgabe wird er gerecht, indem geeignete Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr die BeamtInnen getroffen werden und dar\u00fcber hinaus der Einsatz unmittelbaren Zwangs bis hin zum Einsatz von Waffengewalt zur Durchsetzung polizeilicher Anordnungen erlaubt ist. Zudem werden Straftaten gegen die Polizei konsequent verfolgt, nicht zuletzt da polizeiliche Institutionen selbst die Ermittlungen durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die individuelle Kennzeichnung stellt die Polizei nicht unter einen Generalverdacht, sie tr\u00e4gt im Gegenteil nur ein kleines St\u00fcck dazu bei, die Straflosigkeit von unrechtm\u00e4\u00dfiger Polizeigewalt in Zukunft zu verhindern. Der enorme \u00f6ffentliche Zuspruch, den Amnesty nach der Ver\u00f6ffentlichung des Berichts erhielt, macht nicht nur das Problembewusstsein weiter Teile der Bev\u00f6lkerung deutlich, sondern ist auch als klarer Auftrag an die politisch Verantwortlichen zu verstehen.<\/p>\n<h5>Tobias Peter, Berlin, Mitglied der Fachkommission Polizeirecherche und der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte von Amnesty International.<\/h5>\n<h6><a title=\"\">[1]<\/a> Singelnstein, T.: Polizisten vor Gericht. Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 95 (1\/2010), S. 55-62 (55 f.)<br \/>\n<a title=\"\">[2]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/Polizeibericht-internet.pdf\">www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/Polizeibericht-internet.pdf<\/a><br \/>\n<a title=\"\">[3]<\/a> von Denkowski, C.: Individuelle Kennzeichnungen uniformierter Polizeimitarbeiter, in: Polizei &amp; Wissenschaft 2011, H. 1, S. 31-47 (32); Aus der Arbeit der Humanistischen Union. Gesetzesvorschl\u00e4ge zur Kennzeichnung der Polizei, in: Vorg\u00e4nge 1968, H. 10, S. 360<br \/>\n<a title=\"\">[4]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.die-linke-berlin.de\/index.php?id=5382&amp;amp;amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=21412&amp;amp;amp;tx_ttnews%5Bback%20%22%3Ewww.die-linke-berlin.de\/index.php?id=5382&amp;amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=21412&amp;amp;tx_ttnews%5Bback%20%20PID%5D=23052\">www.die-linke-berlin.de\/index.php?id=5382&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=21412&amp;tx_ttnews%5Bback Pid%5D=23052<\/a><br \/>\n<a title=\"\">[5]<\/a> s. Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Landesverband Berlin, und der Christlich Demokratischen Union, Landesverband Berlin, v. 17.11.2011, S. 67, <a href=\"http:\/\/www.spd-berlin.de\/w\/files\/spd-parteitage\/koalitionsvereinbarung-2011-16_final_mit-deckblatt-spd.pdf%20\">www.spd-berlin.de\/w\/files\/spd-parteitage\/koalitionsvereinbarung-2011-16_final_mit-deckblatt-spd.pdf<br \/>\n<\/a> <a title=\"\">[6]<\/a> Verwaltungsgericht Berlin: Beschluss v. 16.11.2011, Az.: VG 60 K 9.11<br \/>\n<a title=\"\">[7]<\/a> Brandenburg, LT-Drs. 5\/1442 v. 17.6.2010; Gesetz- und Verordnungsblatt Brandenburg I 2011, Nr. 10 v. 10.6.2011, S. 1 f.<br \/>\n<a title=\"\">[8]<\/a> <a href=\"http:\/\/www.amnestypolizei.de\/aktuell\/erfolge-bei-kennzeichnungspflicht-zu-unabhaengigen-untersuchungen-noch-weiter-weg\">www.amnestypolizei.de\/aktuell\/erfolge-bei-kennzeichnungspflicht-zu-unabhaengigen-untersuchungen-noch-weiter-weg<\/a><br \/>\n<a title=\"\">[9]<\/a> Radio Bremen TV v. 31.8.2011<br \/>\n<a title=\"\">[10]<\/a> Text und Kommentar s. <a href=\"http:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?id=223251&amp;amp;Site=CM\">http:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?id=223251&amp;Site=CM<\/a><br \/>\n<a title=\"\">[11]<\/a> GdP: Positionspapier. Ein klares Nein zur Kennzeichnungspflicht, Mai 2011<br \/>\n<a title=\"\">[12]<\/a> der Bayerische Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz bei der Expertenanh\u00f6rung des Landtagsausschusses f\u00fcr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit am 29. Juni 2011 zum Thema &#8222;Individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten&#8220;<br \/>\n<a title=\"\">[13]<\/a> von Denkowski a.a.O. (Fn. 3), S. 35<br \/>\n<a title=\"\">[14]<\/a> s. den Beitrag von Norbert P\u00fctter in diesem Heft auf S. 70-76<br \/>\n<a title=\"\">[15]<\/a> Schutz f\u00fcr die, die andere sch\u00fctzen, in: Polizeispiegel 2011, H. 5, S. 12<br \/>\n<a title=\"\">[16]<\/a> Robbe, P.: Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten in den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union, Berlin 2011, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags WD 3 &#8211; 3010 \u2013 126\/11, S. 4<br \/>\n<a title=\"\">[17]<\/a> Long, N.: England und Wales \u2013 Erfahrungen einer unabh\u00e4ngigen Untersuchungskommission, in: Amnesty International: Fachkonferenz Polizei und Menschenrechte, Berlin 2010, S. 11<br \/>\n<a title=\"\">[18]<\/a> von Denkowski a.a.O. (Fn. 3), S. 42<br \/>\n<a title=\"\">[19]<\/a> Hamburger Abendblatt v. 24.8.2011<br \/>\n<a title=\"\">[20]<\/a> taz v. 25.8.2011<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Peter, Tobias: Namens- oder Nummernschilder. Erneute Debatte, alte Argumente, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 99 (2\/2011), S. 15-22<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tobias Peter Zwei Bundesl\u00e4nder haben die individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen beschlossen, in einigen anderen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":8243,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,105],"tags":[416,820,837,1110],"class_list":["post-827","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-099","tag-datenschutz","tag-justiz","tag-kennzeichnungspflicht","tag-polizeigesetz"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/827","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=827"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/827\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/8243"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=827"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=827"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=827"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}