{"id":832,"date":"2011-09-07T10:35:57","date_gmt":"2011-09-07T10:35:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=832"},"modified":"2011-09-07T10:35:57","modified_gmt":"2011-09-07T10:35:57","slug":"kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=832","title":{"rendered":"Kontrolle der Polizei &#8211; Demokratische Selbstverst\u00e4ndlichkeit oder starker Staat"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Im demokratischen Rechtsstaat, so die herrschende Lehre, wird die Polizei umfassend kontrolliert. Die Wirklichkeit spricht jedoch eine andere Sprache. Das zeigen nicht nur die lange Geschichte offenkundiger Kontrollprobleme, sondern auch die besonderen Anstrengungen, die in anderen L\u00e4ndern unternommen werden.<\/b><\/p>\n<p>In der Polizei manifestiert sich das staatliche Gewaltmonopol praktisch. Es ist ihr spezifischer Auftrag, im Wortsinne handgreiflich zu werden, wenn die B\u00fcrgerInnen sich den allgemeinen Gesetzen nicht freiwillig f\u00fcgen. Die Polizei in vorderster Front, gest\u00fctzt auf das Gesetz, begleitet und unterst\u00fctzt von den anderen Instanzen des Strafverfolgungssystems, soll die bestehende Ordnung aufrechterhalten. Diese idealtypische Konstruktion ist seit jeher mit einem Problem konfrontiert: &#8222;Quis custodit custodes?&#8220; (&#8222;Wer bewacht die W\u00e4chter?&#8220;) Wie kann sichergestellt werden, dass diejenigen, die den Gesetzen Geltung verschaffen sollen, sich auch selbst an Recht und Gesetz halten?<!--more--><\/p>\n<p>Offenkundig ist, dass liberale Verfassungsstaaten durch ein Geflecht von Normen, Institutionen und Verfahren versuchen, die staatlichen Organe selbst an die Einhaltung des Rechts zu binden. Das soll ihre besondere Qualit\u00e4t im Vergleich zu Diktaturen und anderen Formen der Willk\u00fcrherrschaft ausmachen. Das Repertoire zur bewussten Begrenzung staatlicher Gewalt beginnt \u2013 in der Bundesrepublik \u2013 bei den verfassungsm\u00e4\u00dfigen Garantien der Grundrechte, umfasst die vielf\u00e4ltigen Aspekte des Rechtsstaatsgebots, unterwirft auch polizeiliches Handeln der rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfbarkeit (bis zum Verfassungsgericht und dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte) und bindet es in ein dichtes Geflecht disziplinarischer Kontrolle und politischer Verantwortlichkeit ein.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Offenkundig ist aber auch, dass diese Vorkehrungen zur demokratischen &#8222;Einhegung&#8220; staatlicher Gewalt zu oft ins Leere laufen, blo\u00dfe \u2013 mitunter wohlklingende \u2013 Versprechungen darstellen, die der Realit\u00e4t polizeilichen Handelns nicht gerecht werden. Sowohl der f\u00fcr die Polizei verantwortlichen Politik als auch der mit der Polizei verbundenen Justiz fehlen der notwendige Abstand und ein nachhaltiges Interesse, gegen polizeilichen Gewaltmissbrauch konsequent vorzugehen. Deshalb liegt es auf der Hand, dass die Polizei einer besonderen Kontrolle bedarf.<\/p>\n<p>Die Einsicht, dass diese &#8222;besondere Kontrolle&#8220; nicht vom Polizeiapparat selbst geleistet werden kann, dass es externer, eben nicht-polizeilicher Einrichtungen bedarf, um die Polizei zu kontrollieren, ist in den Staaten der &#8222;westlichen Welt&#8220; weit verbreitet. Eine niederl\u00e4ndische Untersuchung<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> aus dem vergangenen Jahrzehnt kommt zu dem Ergebnis, dass in 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten spezielle Einrichtungen zur Polizeikontrolle bestehen. Dazu z\u00e4hlen 1. gesonderte Ermittlungseinrichtungen auf der Ebene der Innenministerien (z.B. in Griechenland, der Slowakei, Polen oder Slowenien), 2. Ombudsleute, die eine spezielle Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Beschwerden \u00fcber die Polizei besitzen (in den Niederlanden, Schweden, Spanien oder Rum\u00e4nien) und 3. gesonderte externe Kontrolleinrichtungen wie in England und Wales, Irland, Frankreich, Belgien, Portugal oder Zypern. Deutschland wird in dieser Untersuchung ebenfalls zur Mehrheit jener EU-Staaten gez\u00e4hlt, die \u00fcber solche besonderen Einrichtungen verf\u00fcgen. Hierzulande k\u00f6nnten n\u00e4mlich Beschwerden \u00fcber die Polizei auch an die Petitionsaussch\u00fcsse der Landtage und des Bundestages gerichtet werden. Angesichts der Realit\u00e4t und der Bedeutungslosigkeit dieser Aussch\u00fcsse \u2013 wie im \u00dcbrigen auch derjenigen der Ombudsm\u00e4nner, die in einigen Bundesl\u00e4ndern wirken \u2013 geh\u00f6rt Deutschland faktisch zur Minderheit der EU-Staaten, die glauben, ohne spezifisch die Polizei kontrollierende Instanzen auskommen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch der Blick auf vergleichbare Staaten jenseits der EU zeigt,<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> dass die Bundesrepublik weit hinter den Standards ihrer Vergleichsgruppe zur\u00fcckbleibt: Norwegen, Kanada, Australien und S\u00fcdafrika verf\u00fcgen \u2013 teilweise seit Jahrzehnten \u2013 \u00fcber externe Einrichtungen zur Polizeikontrolle. Die wiederholten internationalen Aufforderungen, einen externen Kontrollmechanismus zu schaffen,<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> sind bei deutschen Regierungen nur auf Ablehnung gesto\u00dfen.<\/p>\n<h4>Staatsfixierung aus Tradition und \u00dcberzeugung<\/h4>\n<p>Der Einsicht, dass die Polizei einer besonderen Kontrolle bedarf, und ihrer besonderen Stellung keineswegs dadurch Rechnung getragen wird, sie genauso zu kontrollieren wie Lehrerinnen oder Beamte des Bauamtes, steht die historisch gewachsene deutsche Staatsfixierung entgegen. Nach diesem Verst\u00e4ndnis wird &#8222;Sicherheit&#8220; vom Staat gew\u00e4hrt, sie kommt von &#8222;oben&#8220; und stellt keine Aufgabe dar, die in der Verantwortung der B\u00fcrgerInnen wahrgenommen werden muss. In dem Ma\u00dfe, wie die westdeutsche Polizeipolitik nach dem Zweiten Weltkrieg wieder an Eigenst\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber den Alliierten gewann, wurden deren Vorstellungen einer zugleich kommunal organisierten und kommunal kontrollierten Polizei r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Die Verstaatlichung der Polizeien war Anfang der 1970er Jahre abgeschlossen. Die in der Britischen Zone geschaffenen Kontrollaussch\u00fcsse wurden auf unbedeutende und allenfalls legitimatorisch wirkende &#8222;Polizeibeir\u00e4te&#8220; reduziert, die in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bis heute bestehen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Angesichts der staatsfixierten Polizeitradition verwundert es nicht, dass das Kontrollproblem in Deutschland auf geringes \u00f6ffentliches Interesse st\u00f6\u00dft. Der jahrzehntelange Widerstand gegen eine pers\u00f6nliche Kennzeichnung von PolizistInnen ist ein deutliches Indiz f\u00fcr mangelndes b\u00fcrgerschaftliches Selbstbewusstsein in Deutschland. Namens- oder Nummernschilder sind zwar nur ein erster Schritt, Kontrolle auf der Ebene konkreter Handlungen und Verantwortlichkeiten zu erm\u00f6glichen. Den haben in den letzten zwei Jahren aber nur zwei Bundesl\u00e4nder gewagt \u2013 gegen die politische Ablehnung in den Parteien (namentlich bei CDU und CSU) und den anhaltenden Widerstand der Polizeigewerkschaften, die rundweg jedes besondere Kontrollbed\u00fcrfnis bestreiten.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Eine Kennzeichnung, die bewirkte, dass die handelnden PolizistInnen nicht l\u00e4nger in der Anonymit\u00e4t der mitunter bis zur Vermummung aufger\u00fcsteten Uniform verschwinden k\u00f6nnen, betr\u00e4fe nur einen Aspekt der Kontrolle. Denn jenseits der F\u00e4lle offenkundigen Fehlverhaltens, in denen die PolizstInnen nicht namentlich ermittelt werden k\u00f6nnen, l\u00e4sst sich leicht eine ebenso lange Liste derjenigen Beispiele erstellen, in denen die Handelnden namentlich bekannt waren, die bestehenden Kontrollmechanismen aber ins Leere liefen \u2013 von der in Filmaufnahmen festgehaltenen massiven Gewaltanwendung gegen den Journalisten Oliver Ne\u00df w\u00e4hrend einer Demonstration in Hamburg (der Bundesgerichtshof sprach die beteiligten Polizisten vier Jahre nach dem \u00dcbergriff frei, u.a. weil der polizeiliche Videobeweis verschwunden war) bis zu den zw\u00f6lf t\u00f6dlichen Polizeisch\u00fcssen, durch die der Regensburger Student Tennessee Eisenberg im April 2009 get\u00f6tet wurde (die Staatsanwaltschaft er\u00f6ffnete kein Verfahren gegen den Sch\u00fctzen).<\/p>\n<p>W\u00e4hrend in anderen L\u00e4ndern bekannt gewordene grobe F\u00e4lle polizeilicher \u00dcbergriffe zur Einrichtung und Verbesserung der Kontrollinstanzen gef\u00fchrt haben, hat in Deutschland immer das Vertrauen in den Staat die Oberhand behalten. Von dieser Regel gab bzw. gibt es bislang nur zwei Ausnahmen: Die erste stellte die &#8222;Hamburger Polizeikommission&#8220; dar, die 1998 nach dem &#8222;Polizeiskandal&#8220; (v.a. Misshandlungen auf einer Wache) gegr\u00fcndet wurde. Drei Jahre sp\u00e4ter setzte die neue Landesregierung von CDU und Schill-Partei dem Versuch ein Ende. Die ersatzlose Abschaffung der Kommission war eine ihrer ersten Amtshandlungen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Die zweite Ausnahme ist die &#8222;Zentrale Beschwerdestelle Polizei&#8220; in Sachsen-Anhalt, die im September 2009 ihre Arbeit aufnahm. Diese Einrichtung, angesiedelt au\u00dferhalb des Polizeiapparates, aber im Innenministerium, ist jedoch ausdr\u00fccklich f\u00fcr Beschwerden \u00fcber polizeiliche Gewaltanwendung nicht zust\u00e4ndig. Sie ist prim\u00e4r kein Instrument zur Kontrolle der Polizei, sondern soll im Interesse des Polizeiapparates den Umgang mit Beschwerden (\u00fcber unfreundliche Behandlung, lange Wartezeiten, keine Reaktion auf Meldungen etc.) verbessern.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Sie dient der Legitimation polizeilichen Handelns und soll den Unmut in der Bev\u00f6lkerung beschwichtigen. Mithin ist sie das Gegenteil einer externen Kontrollinstanz.<\/p>\n<p>Nicht das grundlegende Problem, wie die Staatsmacht zu z\u00e4hmen ist, auch nicht der Umstand, dass vergleichbare L\u00e4nder erheblich weiter sind als Deutschland, sondern vor allem die Ohnmachtserfahrungen von Polizeiopfern sind das st\u00e4rkste Argument, auch in Deutschland unabh\u00e4ngige Kontrolleinrichtungen zu schaffen. Denn die gegenw\u00e4rtige Lage ist nicht nur durch die Schweigemauer und den Korpsgeist innerhalb der Polizeien<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> und die polizeifreundliche Haltung von Staatsanwaltschaft und Gerichten<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> gekennzeichnet, sondern auch durch den Umstand, dass Opfern vom Rechtsweg abgeraten werden muss, weil sie quasi als Gegenwehr mit einer Widerstandsanzeige rechnen m\u00fcssen, deren Chancen vor Gericht erheblich h\u00f6her sind als die der eigenen wegen des \u00dcbergriffs.<\/p>\n<h4>Wirkungen?<\/h4>\n<p>\u00dcber die Wirkung der externen Polizeikommissionen in anderen L\u00e4ndern ist insgesamt wenig bekannt. In allen F\u00e4llen sind sie (auch) ein Instrument, um die Legitimation der Institution Polizei zu erh\u00f6hen. Insofern sind sie ein Element einer aufgekl\u00e4rten Strategie des Polizei-Managements. In diesem Sinne sind sie alles andere als der Polizei oder gar dem Staat abtr\u00e4glich. Sie festigen beides; gerade dadurch, dass sie unabh\u00e4ngig Kritik \u00e4u\u00dfern (k\u00f6nnen). Dass dieses staatstragende Potential in Deutschland durchweg nicht erkannt wird, ist nur ein weiteres Indiz daf\u00fcr, dass sich der ma\u00dfgebliche Teil unserer Sicherheitselite gedanklich weiterhin am Obrigkeitsstaat des ausgehenden 19. Jahrhunderts orientiert. Gleichzeitig ist aber in internationalen Erfahrungen deutlich sichtbar, dass die Kontrolleinrichtungen die Position des Einzelnen und die Position der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber der Polizei deutlich verbessern.<\/p>\n<p>Sucht man nach den Elementen, die eine wirksame, nicht am optimierten &#8222;Beschwerdemanagement&#8220;,<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> sondern an den Rechten der B\u00fcrgerInnen orientierte externe Polizeikontrolle aufweisen muss, so lassen sich vier Bereiche identifizieren.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Diese sind 1. die Zug\u00e4nglichkeit der Kontrollinstanz, 2. deren Unabh\u00e4ngigkeit von der Polizei und deren politischer F\u00fchrung, 3. ihre Kompetenzen und 4. ihr Verh\u00e4ltnis zur Strafverfolgung. Wer Polizeikontrolle nicht nur symbolisch meint, sondern b\u00fcrgerrechtlich wirksame Einrichtungen und Verfahren schaffen will, der\/die muss diese Bereiche regeln. In verschiedenen L\u00e4ndern werden durchaus unterschiedliche Wege beschritten. Keiner taugt zu einer Blaupause f\u00fcr Deutschland, aber insgesamt taugen sie als Hinweise auf Probleme, die einer effektiven Polizeikontrolle im Wege stehen, und darauf, wie diese gel\u00f6st werden k\u00f6nnten.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<h4>Zug\u00e4nglichkeit<\/h4>\n<p>Auf diese Frage nach der Schwelle, die erreicht sein muss, damit die Kontroll- oder Beschwerdeinstanzen sich mit einem Vorgang besch\u00e4ftigen, wird in den L\u00e4ndern unterschiedlich beantwortet. Man kann unterscheiden zwischen Instanzen, die nur t\u00e4tig werden, wenn sie angerufen oder beauftragt werden, und solchen, die Kraft eigenen Auftrags selbstst\u00e4ndig Vorg\u00e4nge aufgreifen. Letztere Variante findet sich z.B. in Portugal, in Qu\u00e9bec (Kanada) oder in der Republik Irland. Von Amts wegen muss hier die &#8222;Garda S\u00edoch\u00e1na Ombudsman Commission&#8220; z.B. alle Todesf\u00e4lle im Polizeigewahrsam untersuchen. Sie wird auch ohne Aufforderung t\u00e4tig, wenn der Eindruck entsteht, Angeh\u00f6rige der Polizei h\u00e4tten ein Delikt begangen oder sich eines disziplinarischen Vergehens schuldig gemacht.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> In anderen L\u00e4ndern werden die Kontrollinstanzen nur nach Beschwerden von Betroffenen, ZeugInnen, Institutionen oder Anw\u00e4ltInnen (England), in manchen L\u00e4ndern auch nach anonymen Hinweisen (S\u00fcdaustralien) oder durch den Auftrag von Beh\u00f6rden oder Parlament (Belgien) t\u00e4tig. In allen diesen L\u00e4ndern wirkt die Strafbarkeit der absichtlichen Falschbeschuldigung als Schutz vor Missbrauch. Angesichts der geringen Beschwerdemacht von potentiellen Polizeiopfern liegt es aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht nahe, die Kontrolleinrichtung m\u00f6glichst niedrigschwellig zu konzipieren, d.h. auch anonyme Beschwerden zuzulassen und das Recht auf selbst\u00e4ndiges T\u00e4tigwerden einzuf\u00fchren. Negative Folgen (Denunziationen etc.) sind aus den L\u00e4ndern mit derartigen Regelungen nicht bekannt.<\/p>\n<h4>Unabh\u00e4ngigkeit der Kontrolle<\/h4>\n<p>Weil vermutet wird, dass mit der Staats- bzw. Polizeiunabh\u00e4ngigkeit der Kontrollinstanz deren Chancen zur Aufkl\u00e4rung von Vorg\u00e4ngen steigen, sind nur polizei-externe Einrichtungen erfolgversprechend. &#8222;Extern&#8220; bedeutet zun\u00e4chst aber nur, dass es sich nicht um eine in die polizeiliche Hierarchie eingebundene Dienststelle handelt. International lassen sich unterschiedliche institutionelle Anbindungen der Kontrollgremien feststellen: Sie k\u00f6nnen zur weisungsunabh\u00e4ngigen Erledigung befugt sein, aber vom Innenministerium eingesetzt werden, dem sie auch verantwortlich sind. Das ist in England und Portugal so. In Irland wird die Kommission auf Vorschlag des Pr\u00e4sidenten der Republik von der Regierung ernannt. In anderen L\u00e4ndern erfolgt die Besetzung durch Beh\u00f6rden und Gerichte (Frankreich) oder durch das Parlament (Belgien).<\/p>\n<p>Gerade weil es sich um polizei-externe Einrichtungen handelt, die (inner-)polizeiliche Vorg\u00e4nge aufhellen sollen, mithin ein Zugang zur Polizei sowie die F\u00e4higkeit zu Ermittlungen bestehen muss, spielt die Frage eine gro\u00dfe Rolle, ob Angeh\u00f6rige der Polizei in den Kontrollgremien arbeiten k\u00f6nnen. Die Frage wird unterschiedlich beantwortet. So d\u00fcrfen z.B. die 17 regional zust\u00e4ndigen Mitglieder der britischen &#8222;Indepent Police Complaints Commission&#8220; (IPCC) keine (ehemaligen) PolizistInnen sein. Aber die nachgeordneten MitarbeiterInnen stammen in der Regel aus dem Apparat. In S\u00fcdaustralien muss der Leiter Rechtsanw\u00e4ltIn oder RichterIn sein. In Qu\u00e9bec k\u00f6nnen sowohl PolizistInnen wie NichtpolizistInnen beteiligt werden. Diese &#8222;gemischten&#8220; Zusammensetzungen sollen zweierlei gew\u00e4hrleisten: auf der einen Seite die Unabh\u00e4ngigkeit von den Weisungen aus und den Loyalit\u00e4ten gegen\u00fcber dem Polizeiapparat, auf der anderen Seite aber auch die Kenntnisse und das Vertrauen aus dem Apparat, das erforderlich ist, um Sachverhalte ermitteln zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nur selten gibt es Vorschriften \u00fcber die personelle Zusammensetzung der Gremien. In der dreik\u00f6pfigen irischen Kommission m\u00fcssen beide Geschlechter vertreten sein. In Frankreich werden die Mitglieder von staatlichen Institutionen entsandt. Allein in \u00d6sterreich sind f\u00fcnf der elf Mitglieder des Menschenrechtsbeirats des Innenministeriums VertreterInnen von B\u00fcrgerrechtsgruppen bzw. -vereinen. Einen Hinweis, wie wichtig die Zusammensetzung der Instanzen ist, liefert die britische IPCC. Denn obwohl Farbige \u00fcberproportional h\u00e4ufig in Konflikt mit der Polizei geraten, kommt die Mehrzahl der an die Kommission gerichteten Beschwerden von wei\u00dfen BritInnen.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> Daraus darf man durchaus folgern, dass die Kontrolleinrichtungen nur dann wirksam werden k\u00f6nnen, je n\u00e4her sie in Zusammensetzung und Arbeitsweise an der polizeilichen Klientel sind. Institutionell kommt es also auf m\u00f6glichst gro\u00dfe Selbstst\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber dem Innenministerium, eine Anbindung an das Parlament und eine Leitung an, die aus gesellschaftlichen Gruppen (Vereinen, Verb\u00e4nden etc.) und nicht aus dem Staatsapparat rekrutiert wird.<\/p>\n<h4>Kompetenzen externer Kontrolle<\/h4>\n<p>International lassen sich auch hier zwei Modelle unterscheiden, die sich als &#8222;externe \u00dcberwachung interner Ermittlungen&#8220; und &#8222;eigene Ermittlungen&#8220; \u00fcberschreiben lassen. Die erste Variante findet sich z.B. in S\u00fcdaustralien. Die &#8222;Police Complaints Authority&#8220; beauftragt die Polizei mit entsprechenden Ermittlungen, die dann von ihr \u00fcberpr\u00fcft werden. Bei bestimmten Vorg\u00e4ngen kann die Beschwerdestelle allerdings auch selbst untersuchen. Das ist im zweiten Modell die Regel: In Norwegen, Portugal, Belgien z.B. f\u00fchren die Kontrolleinrichtungen eigenst\u00e4ndige Ermittlungen. Bei diesen T\u00e4tigkeiten sind sie in der Regel der Staatsanwaltschaft unterstellt. In Irland und England existiert eine Mischform, der zufolge die Kommission entscheidet, ob sie selbst ermittelt oder die Polizei f\u00fcr sich ermitteln l\u00e4sst. Generell gilt in allen diesen Verfahren: F\u00fcr die B\u00fcrgerInnen gibt es <i>eine<\/i> Stelle, bei der sie sich \u00fcber die Polizei beschweren k\u00f6nnen. Die Beschwerdestelle ist die Herrin des Beschwerdeverfahrens; sie kann die Polizei beauftragen, sie kann aber auch Vorg\u00e4nge an sich ziehen. Ob die Beschwerde als unbegr\u00fcndet abgelehnt oder ob die Vorw\u00fcrfe best\u00e4tigt werden \u2013 in jedem Fall ist eine gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung des Vorgangs m\u00f6glich. F\u00fcr eine effektive externe Kontrolle scheinen die genannten Merkmale wichtig: Wichtiger als eigene Ermittlungskapazit\u00e4ten sollte die F\u00e4higkeit der Instanz sein, Untersuchungen zu initiieren und zu kontrollieren. Dass diese T\u00e4tigkeit justiziell \u00fcberpr\u00fcfbar sein muss, sollte ebenso selbstverst\u00e4ndlich sein wie eine m\u00f6glichst umfassende Publizit\u00e4tspflicht.<\/p>\n<h4>Kontrolle \u2013 Strafverfolgung \u2013 Disziplinarverfahren<\/h4>\n<p>Bei Beschwerden gegen polizeiliches Verhalten kann es auch um Sachverhalte mit straf- oder disziplinarrechtlicher Relevanz gehen. In diesen F\u00e4llen, in denen die T\u00e4tigkeit der Kontrollkommission in Konkurrenz mit der Strafverfolgung und\/oder den Disziplinarvorgesetzten k\u00e4me, werden international unterschiedliche L\u00f6sungswege beschritten: In D\u00e4nemark, Spanien und Lettland etwa ermittelt die Beschwerdeinstanz so lange nicht, bis die straf- oder disziplinarrechtlichen Vorw\u00fcrfe gekl\u00e4rt sind. In Portugal und Belgien arbeiten die Kommissionen unabh\u00e4ngig von den rechtlichen Verfahren. In Norwegen, England und Irland beispielsweise treten die Untersuchungen der Beschwerdeinstanzen an die Stelle strafrechtlicher Ermittlungen. In F\u00e4llen straf- oder disziplinarrechtlicher Relevanz werden die Vorg\u00e4nge im Anschluss an die T\u00e4tigkeit der Kommission an Staatsanwaltschaften und Vorgesetzte weitergeleitet.<\/p>\n<p>Die kurzen Hamburger Erfahrungen haben gezeigt, dass die T\u00e4tigkeiten der Kommissionen ins Leere laufen, wenn sie warten, bis die rechtlichen Fragen gekl\u00e4rt sind. Das kann so lange dauern, dass keine Seite mehr ein Interesse an einer unabh\u00e4ngigen, nicht juristischen Kriterien folgenden Aufarbeitung hat. Die parallele Untersuchung durch unterschiedliche Organe ergibt wenig Sinn und ist mit der Gefahr konfrontiert, dass beide sich gegenseitig behindern. Die dritte Variante hat demgegen\u00fcber mehr Vor- als Nachteile. Wenn zun\u00e4chst die Beschwerdekommission einen Fall untersuchte (oder untersuchen lie\u00dfe) und der Vorgang danach an Vorgesetzte und Staatsanwaltschaft \u00fcbergeben w\u00fcrde, h\u00e4tte dies nicht nur den Nebeneffekt einer Entlastung der Justiz; es k\u00f6nnte vielmehr auch ein Weg sein, den Polizeiopfern eine Art von Wiedergutmachung oder Entschuldigung etc. verschaffen, die mit den Verfahren und Kriterien des Rechts erheblich schwerer zu erreichen ist. F\u00fcr Deutschland setzte ein solches Verfahren allerdings voraus, dass die Strafverfolgungspflicht au\u00dfer Kraft gesetzt und zu jeder Zeit die Entscheidungsfreiheit der Beschwerdef\u00fchrerIn \u00fcber den Fortgang der Beschwerde gew\u00e4hrleistet bliebe; eine Regelung, die selbstverst\u00e4ndlich beim Vorliegen schwerster Straftaten eingeschr\u00e4nkt werden m\u00fcsste. Aber die internationalen Befunde zeigen auch, dass die Mehrheit der Beschwerden sich auf unangemessenes Verhalten, auf die Verweigerung polizeilicher Hilfe und auf k\u00f6rperliche Misshandlungen bezieht.<\/p>\n<h4>Deutsche Diskussionen<\/h4>\n<p>Zusammengefasst ergeben diese kursorischen Bemerkungen folgendes Bild: Deutschland hinkt in Fragen der Polizeikontrolle deutlich hinter vergleichbaren Staaten her. In anderen L\u00e4ndern gibt es eine reiche F\u00fclle an Institutionen und Verfahren, die f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige Polizeikontrolle in der Bundesrepublik Pate stehen k\u00f6nnten. Es mangelt nicht an Vorbildern und Ideen, sondern am Willen der politischen und polizeilichen F\u00fchrung. Dabei sind die Kontrolleinrichtungen nahezu das Gegenteil von dem, was ihre KritikerInnen in Deutschland bef\u00fcrchten: Wenn sie funktionieren, erh\u00f6hen sie die Legitimit\u00e4t von Polizei und Staatsapparat.<\/p>\n<p>Zu einer derart aufgekl\u00e4rten Sicht sind in Deutschland nur wenige Polizeif\u00fchrerInnen und InnenpolitikerInnen in der Lage. Schon in den 1990er Jahren gab es erste Gesetzentw\u00fcrfe zur Einrichtung von Polizeibeauftragten. Seit 2008 liegt eine Art Musterentwurf der Humanistischen Union vor.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Im April 2009 brachte die Linksfraktion einen Antrag in den Bundestag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, eine polizeiunabh\u00e4ngige Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt im Bund einzurichten sowie in der Innenministerkonferenz eine Initiative zu starten, die die Bundesl\u00e4nder zu \u00e4hnlichen Einrichtungen bewegen sollte. Der Antrag stand am 23. April 2011 auf der Tagesordnung. Die Reden der f\u00fcnf Faktionen wurden nicht gehalten, sondern &#8222;zu Protokoll gegeben&#8220;. Mit den bekannten Argumenten sprachen sich die Vertreter von CDU\/CSU, SPD und FDP gegen den Antrag aus, Gr\u00fcne und Linke daf\u00fcr. Der Antrag wurde an die Aussch\u00fcsse \u00fcberwiesen, in denen er seither d\u00fcmpelt.<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Weil in Deutschland noch immer mit den Argumenten des 19. Jahrhunderts gegen Errungenschaften gek\u00e4mpft wird, die in vergleichbaren L\u00e4ndern schon lange zu Selbstverst\u00e4ndlichkeiten geh\u00f6ren, werden die Wirkungen externer Kontrolle h\u00e4ufig \u00fcbersch\u00e4tzt. Die Gremien oder Beauftragten, \u00fcber die in diesem Kontext gesprochen wird, sind staatlich geschaffene Einrichtungen. M\u00f6gen sie in ihrer Arbeitsweise und ihren Kompetenzen auch frei von direkter staatlicher Einflussnahme sein, so ist ihre gesamte T\u00e4tigkeit doch durch den staatlichen Rahmen begrenzt. \u00c4hnlich wie bei den Datenschutzbeauftragten bleibt der Ma\u00dfstab der Kritik an den geltenden Gesetzen, gegebenenfalls an der Auslegung der Verfassung orientiert. Das bedeutet aber, dass auch diese Form der Kontrolle in dem Ma\u00dfe wirkungslos bleibt, wie die Regelungsqualit\u00e4t der Gesetze sinkt. Wenn gesetzlich das Abh\u00f6ren von Wohnungen (und damit das heimliche Eindringen in die Wohnung) erlaubt wird, dann wird der Spielraum f\u00fcr Beschwerden, die die Unverletzlichkeit der Wohnung reklamieren, gering. Wenn &#8222;verdachtslose&#8220; Personenkontrollen erlaubt werden, f\u00e4llt der Nachweis schikan\u00f6ser Kontrollpraktiken schwer.<\/p>\n<p>Diese Beispiele verweisen auf einen weiteren Umstand. Eine unabh\u00e4ngige Kontrolleinrichtung hat ihre gr\u00f6\u00dfte Bedeutung in der auf den Einzelfall bezogenen \u00dcberpr\u00fcfung konkreter polizeilicher Handlungen bzw. Eins\u00e4tze. Sie bietet f\u00fcr die Betroffenen wie f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit eine M\u00f6glichkeit, unabh\u00e4ngig von staatlichen Interessen, unabh\u00e4ngig von (partei-)politischen Kalk\u00fclen und unabh\u00e4ngig von den Routinen der Justiz zur Aufkl\u00e4rung von Sachverhalten, mitunter auch zur unmittelbaren L\u00f6sung von Problemen und Konflikten beizutragen. Eine solche Einrichtung w\u00e4re f\u00fcr Deutschland eine gro\u00dfe demokratische und b\u00fcrgerrechtliche Errungenschaft.<\/p>\n<p>Die &#8222;externe Polizeikontrolle&#8220; ist jedoch kein Allheilmittel zur Demokratisierung der Polizei. Sie stellt eine Antwort prim\u00e4r auf die physische Gewalthaftigkeit der Institution Polizei dar. Allerdings haben sich die Polizei und ihr Kontext in den vergangenen Jahrzehnten derart ver\u00e4ndert, dass das &#8222;Kontrollargument&#8220; in mehrfacher Hinsicht beschr\u00e4nkt ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Bereits auf der Ebene der Gewaltanwendung steht die Polizei nicht mehr alleine. Im Zeitalter der Sicherheitsnetzwerke agiert sie gemeinsam mit anderen Agenturen \u2013 gemeinsame Eins\u00e4tze von Bundes- und L\u00e4nderpolizeien, mit oder ohne Zoll, Zusammenarbeit mit Privaten Sicherheitsdiensten (Bahn, Personennahverkehr etc.) oder den Uniformierten der Ordnungs\u00e4mter oder den Laienpolizeien in einigen L\u00e4ndern. Wer kontrolliert diese Netzwerke?<\/li>\n<li>Neben der Polizei existieren Geheimdienste. Aus dem alten Trennungsgebot von &#8222;geheimen Nachrichtendiensten&#8220; und Polizei ist l\u00e4ngst ein Gebot zur Zusammenarbeit geworden. Die Dienste sind ihrer Natur nach unkontrollierbar. Demnach l\u00e4sst sich auch die Kooperation \u2013 und sei es nur die informatorische \u2013 mit der Polizei nicht kontrollieren.<\/li>\n<li>Schlie\u00dflich schreitet die Europ\u00e4isierung der Polizeiarbeit voran. Diese Formen der Zusammenarbeit und die aus ihr resultierenden Polizeieins\u00e4tze lassen sich nicht durch regionale oder nationale Beauftragte oder Aussch\u00fcsse kontrollieren.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Kontrolle ohne Alternative<\/h4>\n<p>Das bedeutet insgesamt: Die externe Kontrolle der Polizei ist n\u00f6tig und wie das Ausland zeigt m\u00f6glich. Ihr Fehlen in Deutschland ist Ausdruck eines deutlichen demokratischen Defizits. Gleichzeitig darf man aus b\u00fcrgerrechtlicher Sicht die Potenziale einer optimierten Kontrolle nicht \u00fcbersch\u00e4tzen: Auch die extern kontrollierte Polizei realisiert das Gewaltmonopol, sie sichert keine abstrakte rechtliche Ordnung, sondern bestehende gesellschaftliche Zust\u00e4nde. Eine kontrollierte ist noch keine demokratisierte Polizei.<\/p>\n<p>Wenn nicht zugleich den mehrfachen Entgrenzungen, die die Polizei der Gegenwart kennzeichnen (die rechtliche, die institutionelle, die nationale) Rechnung getragen wird, geraten auch externe Kontrollinstanzen schnell in die Gefahr, Akzeptanzmanagement f\u00fcr die Apparate zu betreiben. Deshalb bleibt \u2013 auch wenn sie nicht \u00fcber die Wirksamkeit staatlicher Sanktionsdrohung verf\u00fcgt \u2013 die nicht-staatliche Kontrolle der Sicherheitsapparate dauerhaftes demokratisches Gebot: Demo- und Prozessbeobachtung, Initiativen gegen eklatante Missst\u00e4nde oder \u00dcbergriffe, Beratungsstellen und Hilfsangebote f\u00fcr Betroffene.<\/p>\n<h5>Norbert P\u00fctter, Berlin, Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP und Professor f\u00fcr Politikwissenschaft an der Hochschule Lausitz.<\/h5>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> s. Drescher, F.: Wer kontrolliert die Polizei?, Berlin 2007<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> den Boer, M.; Fernhout, R.: Policing the police: Towards a Comparative Overview of Ombudsmen and Their Competencies, in: <a href=\"http:\/\/www.fsw.vu.nl\/nl\/Images\/rapport%20De%20%20Boer_tcm30-69741.pdf%20\">www.fsw.vu.nl\/nl\/Images\/rapport%20De%20 Boer_tcm30-69741.pdf <\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> s. Warning, G.: \u00dcbersicht \u00fcber bisher aktive unabh\u00e4ngige Polizeikommissionen bzw. Polizeibeir\u00e4te, in: <a href=\"http:\/\/www.polizei-newsletter.de\/documents\/Polizeikommissionen_al%ADle.pdf\">www.polizei-newsletter.de\/documents\/Polizeikommissionen_alle.pdf<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> etwa 1996 seitens der UN-Menschenrechtskommission (<a href=\"http:\/\/www.unhchr.ch\/tbs\/doc.nsf\/0\/%20093478ab56f3e730c12563f40037b37f?Opendocument\">www.unhchr.ch\/tbs\/doc.nsf\/0\/ 093478ab56f3e730c12563f40037b37f?Opendocument<\/a>) oder 2009 vom Menschenrechtskommissar des Europarates (<a href=\"http:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?id=1417857&amp;amp;Site%20=CM\">http:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?id=1417857&amp;Site =CM<\/a>)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Groll, K.H.G.: Bedingungen demokratischer Kontrolle. Lehren aus den Polizeiaussch\u00fcssen der britischen Zone, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 67 (3\/2000), S. 42-58; in Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurden die Polizeiaussch\u00fcsse nach 1990 aus den westlichen &#8222;Patenl\u00e4ndern&#8220; \u00fcbernommen.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> s. den Beitrag von Tobias Peter in diesem Heft auf S. 15-22<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Lehne, W.: Aus Fehlern lernen oder Fehlverhalten kontrollieren und sanktionieren? Die Erfahrungen der Hamburger Polizeikommission, in: Liebl, K. (Hg.): Empirische Polizeiforschung V: Fehler und Lernkultur in der Polizei, Frankfurt\/M., S. 123-137<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> s. Ostermeier, L.: <a title=\"Mit Beschwerdestellen, Polizeiko \" href=\"http:\/\/www.rav.de\/publikationen\/infobriefe\/infobrief-104-2010\/mit-beschwerdestellen-polizeikommissionen-und-polizeibeauftragten-gegen-polizeigewalt-und-rassismus\/\">Mit Beschwerdestellen, Polizeikommissionen und Polizeibeauftragten gegen Polizeigewalt und Rassismus?<\/a>, in: RAV Infobrief #104 (2010). Bezeichnend f\u00fcr den geringen Stellenwert ist auch der Umstand, dass keiner der Links funktionierte, die die Selbstdarstellung der Beschwerdestelle (<a href=\"http:\/\/www.sachsen-anhalt.de\/index.php?id=47786\">www.sachsen-anhalt.de\/index.php?id=47786<\/a>) enth\u00e4lt.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Man kann das Ph\u00e4nomen auch mit Rafael Behr &#8222;Binnenkoh\u00e4sion&#8220; nennen, im Ergebnis versch\u00e4rft es die Hilflosigkeit gegen\u00fcber der Polizei enorm, s. Behr, R.: Korpsgeist oder Binnenkoh\u00e4sion? Ein Essay zur Organisationskultur in der deutschen Polizei, in: Die Polizei 2010, H. 11, S. 317-322.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Singelnstein, T.: Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform (MSchrKrim) 2003, H. 1, S. 1-26<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Hoffmann-Holland, K.: Beschwerdemanagement \u2013 Ergebnisse einer Berliner Studie, in: Die Polizei 2009, H. 11, S. 317-323<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Einen differenzierten Kriterienkranz listet der Menschenrechtskommissar des Europarates auf, s. Stellungnahme des Menschenrechtskommissars des Europarates zur unabh\u00e4ngigen und effektiven Untersuchung von Beschwerden gegen die Polizei v. 12.3.2009 (CommDH(2009), <a href=\"http:\/\/wcd.coe.int\/wcd\/ViewDoc.jsp?id=1726977&amp;amp;Site=CommDH\">http:\/\/wcd.coe.int\/wcd\/ViewDoc.jsp?id=1726977&amp;Site=CommDH<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Die Darstellung folgt, sofern nicht anders angegeben, der \u00dcbersicht von den Boer; Fernhout a.a.O. (Fn. 2) und Warning a.a.O. (Fn. 3).<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> s. <a href=\"http:\/\/www.gardaombudsman.ie\">www.gardaombudsman.ie<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> s. Amnesty International: Fachkonferenz Polizei und Menschenrechte. Dokumentation, Berlin 2011, S. 11 (<a href=\"http:\/\/www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/Konferenz-Dokumentation.pdf\">www.amnestypolizei.de\/sites\/default\/files\/imce\/pfds\/Konferenz-Dokumentation.pdf<\/a>)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Der von dem Publizisten Rolf G\u00f6ssner entworfene und dem ehemaligen Hamburger Innensenator Hartmuth Wrocklage \u00fcberarbeitete Vorschlag dehnt die Zust\u00e4ndigkeit des Beauftragten weit \u00fcber die Bearbeitung von Beschwerden aus, s. <a href=\"http:\/\/www.humanistische-union.de\/wiki\/_media\/hu\/projekte\/gepolizeibeauftragter_20080921.pdf\">www.humanistische-union.de\/wiki\/_media\/hu\/projekte\/gepolizeibeauftragter_20080921.pdf<\/a><br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2011\/09\/07\/kontrolle-der-polizei-demokratische-selbstverstaendlichkeit-oder-starker-staat#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> BT-Drs. 16\/12683 v. 22.4.2009; BT-Plenarprot. 16\/217 v. 23.4.2009, S. 23689-23695<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: P\u00fctter, Norbert: Kontrolle der Polizei. Demokratische Selbstverst\u00e4ndlichkeit oder starker Staat, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 99 (2\/2011), S. 3-14<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Im demokratischen Rechtsstaat, so die herrschende Lehre, wird die Polizei umfassend kontrolliert.<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":8244,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,105],"tags":[439,720,861,1054,1105],"class_list":["post-832","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-099","tag-deutschland","tag-grossbritannien","tag-kontrolle-der-polizei","tag-parlamentarische-kontrolle","tag-polizeibeiraete"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/832","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=832"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/832\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/8244"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=832"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=832"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=832"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}