{"id":892,"date":"2010-12-07T20:37:45","date_gmt":"2010-12-07T20:37:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=892"},"modified":"2010-12-07T20:37:45","modified_gmt":"2010-12-07T20:37:45","slug":"private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=892","title":{"rendered":"Private und staatliche Kriminalisten &#8211; Konvergenzen, Kooperationen, Gefahren"},"content":{"rendered":"<h3>von Norbert P\u00fctter<\/h3>\n<p><b>Telekom, Deutsche Bahn, Lidl &#8230; \u2013 so k\u00f6nnte eine Liste jener namhafter deutscher Unternehmen beginnen, deren Sicherheitsanstrengungen in den letzten Jahren f\u00fcr Skandale gesorgt haben. Nach der \u00f6ffentlichen Aufregung und der juristischen Bew\u00e4ltigung ist es wieder ruhig geworden um die im Verborgenen wirkenden privaten Sicherheitsexperten. Kein Grund zur Entwarnung.<\/b><\/p>\n<p>Seit die inneren Sicherheitsdebatten vom &#8222;neuen Sicherheitsbegriff&#8220; \u00fcberw\u00f6lbt werden, schwinden vertraute Grenzziehungen. Diese aufzul\u00f6sen, war und ist dessen strategischer Sinn. Das betrifft mit der behaupteten Verflechtung von innerer und \u00e4u\u00dferer Sicherheit die Trennung zwischen milit\u00e4rischen und polizeilichen Aufgaben. Die Entgrenzung erstreckt sich aber auch auf die Verbindung von wirtschaftlichen und staatlichen Interessen und damit auf das Verh\u00e4ltnis zwischen &#8222;privater&#8220; und \u00f6ffentlicher Sicherheitswahrung. So wie in der Polizei-Milit\u00e4r-Frage Tendenzen der Entdifferenzierung \u2013 also der Zusammenarbeit und Vermischung vormals getrennter Aufgaben und T\u00e4tigkeiten \u2013 un\u00fcbersehbar sind, so hat &#8222;Sicherheit&#8220; f\u00fcr Unternehmen einen solchen Stellenwert eingenommen, dass ihnen die Kombination aus &#8222;Werksschutz&#8220; und staatlicher Polizei nicht mehr auszureichen scheint.<!--more--><\/p>\n<p>Je nach Branche und Firmengr\u00f6\u00dfe unterschiedlich ausgepr\u00e4gt, ergeben sich die alten (jetzt aber versch\u00e4rft wahrgenommenen) und neuen unternehmerischen Sicherheitsrisiken in vier Bereichen: Der erste betrifft die Besch\u00e4ftigten. ArbeitnehmerInnen sind ein traditionelles Sicherheitsproblem. Unternehmen waren schon immer darum besorgt, den Diebstahl von Arbeitsmaterial und Werkzeug oder den Ladendiebstahl durch das Verkaufspersonal zu verhindern. Aber je aufw\u00e4ndiger die Produktion, je ausgefallener die Produkte, je teurer Neuentwicklungen und je h\u00e4rter die Konkurrenz ist, desto wichtiger wird nicht allein das physische Betriebskapital, sondern das Know how, das Expertenwissen der Besch\u00e4ftigten. Deren Loyalit\u00e4t und Verschwiegenheit zu sichern, ist eine direkte Folge gewandelter \u00f6konomischer Bedingungen.<\/p>\n<p>Die zweite Quelle unternehmerischer Sicherheitsrisiken sind die Konkurrenten am Markt. Sei es \u00fcber das Einkaufen personengebundener Informationen (&#8222;head hunting&#8220;), sei es \u00fcber Praktiken der Korruption, der illegalen Informationsbeschaffung durch private Spionage oder der legalen durch inszenierte Kooperations- oder \u00dcbernahmeverhandlungen<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> \u2013 vor der Aussp\u00e4hung durch die Konkurrenz sind Betriebsgeheimnisse jeder Art bedroht: von den Produktionsverfahren und Gesch\u00e4ftsbeziehungen bis zu strategischen Unternehmensentscheidungen.<\/p>\n<p>Drittens gehen Risiken f\u00fcr Unternehmen von den KundInnen aus. Die &#8222;Schufa&#8220; ist das klassische Instrument, mit dem Unternehmen sich vor zahlungsunf\u00e4higen KundInnen zu sch\u00fctzen suchen. Seit l\u00e4ngeren unterhalten Versicherungen und Kreditkartenfirmen eigene Ermittlungsabteilungen, um Betrugsf\u00e4lle aufzudecken. Zumindest f\u00fcr den Bereich des Kunstdiebstahls gibt es immer wieder Berichte, die auf &#8222;operative T\u00e4tigkeiten&#8220; verweisen: Durch den R\u00fcckkauf des Diebesgutes soll der Schaden f\u00fcr die Versicherung verringert werden. In dem Ma\u00dfe, wie komplizierte Anlageformen zur Kapitalvermehrung Verbreitung finden, wie die Finanzwirtschaft ein von der so genannten Realwirtschaft getrenntes Eigenleben f\u00fchrt und Finanzgesch\u00e4fte global abgewickelt werden, steigen die Risiken, dass die Systeme mit illegalen Methoden ausgeraubt werden.<\/p>\n<p>Viertens w\u00e4chst mit der Globalisierung auch die Bedeutung der physischen Sicherheit von MitarbeiterInnen und Produktionsanlagen. Weltweites Engagement setzt voraus, dass Unternehmen auch \u00fcber jene sozio-politischen Risiken informiert sind, die ihnen in anderen L\u00e4ndern und Kontinenten drohen \u2013 seien es B\u00fcrgerkriege oder ethnische Konflikte, sei es die demografische oder \u00f6kologische Entwicklung. Auch hier gibt es immer wieder Berichte \u00fcber Sicherheitsdienstleistungen, die sich auf mehr als nur Informationssammlung und -aufbereitung erstrecken \u2013 etwa wenn Firmen versuchen, entf\u00fchrte Mitarbeiter von den Entf\u00fchrern freizukaufen.<\/p>\n<p>Nimmt man diese vier Aspekte zusammen, so zeigt sich sehr schnell, dass &#8222;Sicherheit&#8220; zu einer grundlegenden unternehmerischen Voraussetzung in den fortgeschrittenen \u00d6konomien geworden ist. Die Verletzbarkeit der wirtschaftlichen Akteure hat derart zugenommen, dass sie &#8222;Sicherheit&#8220; nicht l\u00e4nger dem Staat alleine \u00fcberlassen wollen. Um das &#8222;Unternehmensziel Sicherheit&#8220; zu erreichen, m\u00fcsse sie \u2013 so der Sicherheitschef von Siemens \u2013 &#8222;ganzheitlich als \u201aintegrale betriebliche Gefahrenabwehr\u2018&#8220; realisiert werden.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<h4>Korporative Sicherheit<\/h4>\n<p>Rechtlich und in der \u00f6ffentlichen Diskussion wird herk\u00f6mmlich zwischen privater und \u00f6ffentlicher Sicherheit unterschieden. Dabei soll &#8222;\u00f6ffentlich&#8220; den staatlichen Zust\u00e4ndigkeitsbereich markieren, &#8222;privat&#8220; den Rest nicht-staatlicher Verh\u00e4ltnisse. Eine solche Unterscheidung, die die Sicherheit einer betrogenen Ehefrau in derselben Kategorie behandelt, wie die Sicherheit eines forschenden Arzneimittelkonzerns, unterschl\u00e4gt die enorme gesellschaftliche und politische Bedeutung kapitalistischer (&#8222;privater&#8220;) \u00d6konomie. Die Folgen privatisierter Sicherheitsarbeit sind deshalb dort am gr\u00f6\u00dften, wo sie eine unmittelbare Verbindung mit wirtschaftlicher Macht eingehen, indem Unternehmen ihre Sicherheit selbst in die Hand nehmen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Organisation dieser &#8222;korporativen Sicherheit&#8220; lassen sich zwei Formen unterscheiden:<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Als &#8222;inhouse security&#8220; werden jene Unternehmensabteilungen bezeichnet, die sich mit der Sicherheit der Firma oder des Konzerns besch\u00e4ftigen. Gro\u00dfe Unternehmen verf\u00fcgen \u00fcber eigene, meist nah an der zentralen Leitung angesiedelte Sicherheitsabteilungen, die sich in den letzten zwei Jahrzehnten aus dem traditionellen Werksschutz entwickelten. Ihr Aufgabenbereich geht aber je nach Unternehmen weit \u00fcber die physische Sicherung des Betriebseigentums hinaus. Mitunter werden sie als &#8222;ein Art von Firmenkripo&#8220; beschrieben.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> \u00dcber die Zahl der Sicherheitsabteilungen, ihre personelle Gr\u00f6\u00dfe, die Rekrutierung ihres Personals und ihr T\u00e4tigkeitsprofil gibt es nur wenige Informationen; sie werden meist bei &#8222;Skandalen&#8220; \u00f6ffentlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left\" align=\"center\">Neben den Sicherheitsabteilungen existiert der Markt der &#8222;contract security&#8220;, also jene privaten Sicherheitsanbieter, die auf vertraglicher Basis Auftr\u00e4ge (f\u00fcr die Unternehmen) \u00fcbernehmen. Offenkundig treten dabei h\u00e4ufig die Sicherheitsabteilungen als Auftraggeber in Erscheinung, so dass &#8222;corporate security&#8220; durch das Zusammenwirken von eigenem Sicherheitspersonal und eingekauften Dienstleistungen gew\u00e4hrleistet werden soll (s. Kasten). In welchem Ausma\u00df private Sicherheitsfirmen zur &#8222;Konzernsicherheit&#8220; beitragen, ist unbekannt. F\u00fcr die USA ergab eine Untersuchung, dass Ermittlungst\u00e4tigkeiten nur f\u00fcnf Prozent des Umsatzes der Sicherheitsdienste ausmachten.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Auch in Deutschland liegt der Schwerpunkt privater Sicherheitsanbieter im Werks- und Objektschutz. 2009 wurden 36 Prozent der Besch\u00e4ftigten in den Bereichen Objekt- und Werksschutz, 20 Prozent im Empfangsdienst und neun Prozent an Flugh\u00e4fen eingesetzt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> &#8222;Ermittlungst\u00e4tigkeiten&#8220; sind offenkundig so unbedeutend, dass sie in dieser Auflistung des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen nicht auftauchen. F\u00fcr das Jahr 2009 gaben die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Detektive an, dass 53 Prozent ihrer Auftr\u00e4ge aus dem Bereich &#8222;Wirtschaft, Industrie, Handwerk&#8220; kamen; davon entfielen 53 Prozent auf Industrie, Handel und produzierendes\/verarbeitendes Gewerbe, 30 Prozent auf Dienstleistungen, Handwerk und Baugewerbe und zehn Prozent auf Versicherungen. Knapp die H\u00e4lfte aller Auftr\u00e4ge aus der Wirtschaft betrafen &#8222;Mitarbeiterkriminalit\u00e4t&#8220;.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: left\" align=\"center\"><a href=\"\/files\/2015\/02\/image001.gif\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-893\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/image001.gif\" alt=\"image001\" width=\"600\" height=\"388\" \/><\/a><\/p>\n<h4>Logik korporativer Sicherheitswahrung<\/h4>\n<p>F\u00fcr private Sicherheitsleistungen gilt: Wer zahlt, bestimmt. &#8222;Policing for profit&#8220; bedeutet, dass diejenigen, die die n\u00f6tigen Mittel haben, sich ihre Sicherheit kaufen k\u00f6nnen. Bei der Diskussion um private Wachdienste im \u00f6ffentlichen Raum oder zum Schutz des Eigentums sind die sozialen Folgen dieser Art der Privatisierung offensichtlich: Sie schafft unterschiedliche Sicherheiten f\u00fcr Reiche und Arme.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> F\u00fcr die private Aufrechterhaltung korporativer Sicherheit ist ein weiterer Aspekt von Bedeutung: Der private Auftraggeber bestimmt den Anlass von &#8222;Ermittlungen&#8220;, und er entscheidet dar\u00fcber, wie deren Ergebnisse verwendet werden sollen. Untersuchungen von Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafverfahrens sind in Deutschland an das Vorliegen &#8222;zureichender tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte&#8220; f\u00fcr eine Straftat gebunden (\u00a7 152 Abs. 2 Strafprozessordnung). Ein Unternehmen, das MitarbeiterInnen der Spionage oder des Diebstahls verd\u00e4chtigt, ist an diese Schwelle nicht gebunden. Zwar ist die Handlungsfreiheit privater ErmittlerInnen keineswegs unbegrenzt, aber die Grauzonen des Erlaubten sind allein deshalb gr\u00f6\u00dfer, weil am Ende kein Strafprozess stehen muss, dessen Erfolg durch unzul\u00e4ssige Ermittlungsmethoden gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Denn der Auftraggeber entscheidet, was mit den durch die Sicherheitsabteilung oder beauftragte Fremdfirmen beschafften Informationen geschieht.<\/p>\n<p>Da es Unternehmen \u2013 anders als der staatlichen Strafverfolgung \u2013 nicht darum geht, die Rechtsordnung aufrechtzuerhalten, sondern ihre eigenen Interessen zu wahren, d.h. etwa auf das \u00f6ffentliche Image, die Position am Markt, den B\u00f6rsenwert etc. zu achten, ist die \u00f6ffentliche Anzeige nur eine von vielen M\u00f6glichkeiten. F\u00fcr Unternehmen stehen Schadensbegrenzung und Wiedergutmachung im Vordergrund. Eine international vergleichende Untersuchung konnte nicht nur erhebliche Unterschiede in der Sanktionspraxis gegen\u00fcber Besch\u00e4ftigten etwa zwischen Asien und Europa feststellen, sondern lieferte auch Hinweise darauf, dass die Unternehmen weniger scharf reagieren, je h\u00f6her die verd\u00e4chtigte Person in der Hierarchie steht.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> Einen Mitarbeiter etwa wegen des Verrats von Betriebsgeheimnissen anzuzeigen, w\u00fcrde \u2013 neben dem Imageschaden \u2013 vermutlich auch dazu f\u00fchren, dass der Betroffene den entstandenen Schaden nicht wird ausgleichen k\u00f6nnen, weil er keine ad\u00e4quate Besch\u00e4ftigung finden wird, die ihm eine materielle Wiedergutmachung erlaubte. Aus Unternehmenssicht ist es deshalb g\u00fcnstiger, unter Zusage einer Entsch\u00e4digung auf eine Anzeige zu verzichten und das Arbeitsverh\u00e4ltnis in gegenseitigem Einvernehmen zu l\u00f6sen.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a><\/p>\n<p>Einzig das Unternehmen profitiert von dieser Art der &#8222;Verfahrenserledigung&#8220;. F\u00fcr den Betroffenen werden alle rechtsstaatlichen Sicherungen au\u00dfer Kraft gesetzt; zwar kann er sich theoretisch der K\u00fcndigung widersetzen und es auf einen Prozess ankommen lassen. Aber praktisch b\u00f6te selbst ein gewonnenes Strafverfahren keine Basis f\u00fcr eine weitere Arbeitsbeziehung. F\u00fcr die Allgemeinheit bedeutete eine &#8222;private&#8220; L\u00f6sung, die Schutzfunktion des Strafrechts auszuhebeln. Denn sollten die Vorw\u00fcrfe zutreffen, w\u00fcrde ein entdeckter Delinquent auf den Arbeitsmarkt \u2013 gegebenenfalls f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte \u2013 entlassen. Schlie\u00dflich wird auf diesem Wege das gesamte Strafverfolgungssystem f\u00fcr private Kalk\u00fcle funktionalisiert. Es dient als Drohung, um den Beschuldigten zum &#8222;freiwilligen&#8220; Einlenken zu bewegen. Strafverfolgung kann dann nur bei jenem Rest von Gesetzes\u00fcbertretungen t\u00e4tig werden, der ihm von den Privaten \u00fcberantwortet wird. Rechtsschutz und die Allgemeing\u00fcltigkeit strafrechtlicher Normen gehen auf diesem Wege verloren.<\/p>\n<h4>Kooperationen<\/h4>\n<p>Es war schon immer falsch, aus den Unterschieden zwischen privaten und staatlichen Sicherheitsproduzenten einen Widerspruch zwischen beiden zu konstruieren. Durchaus folgen beide unterschiedlichen Handlungslogiken: Die Grade der Geheimhaltung, der \u00f6ffentlichen Kontrollierbarkeit und der rechtlichen Einbindung sind verschieden, und es gibt auch eine beschr\u00e4nkte Konkurrenz \u2013 etwa im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen oder die \u00f6ffentlichen Mittel, die zur Verteilung stehen. Aber diese Differenzen stehen neben vielen Gemeinsamkeiten, die die Basis unterschiedlichster Kooperationen bilden. Die Bedeutung korporativer Sicherheitsproduktion erschlie\u00dft sich deshalb nur dann, wenn ihr Verh\u00e4ltnis zu den staatlichen Apparaten mitbetrachtet wird.<\/p>\n<p>Vier Ebenen privat-\u00f6ffentlicher Zusammenarbeit lassen sich in Fragen der Sicherheit unterscheiden: Deren erste, die gemeinsame strategische Ausrichtung besteht zun\u00e4chst darin, dass private wie \u00f6ffentliche Instanzen darauf ausgerichtet sind, Sicherheitsprobleme zu diagnostizieren, die aus den Handlungen von Personen resultieren (k\u00f6nnen). Zudem sind beide am Ziel der Pr\u00e4vention orientiert. Gemeinsam wird eine risiko-orientierte Perspektive verfolgt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a> Man m\u00f6chte Schaden verhindern oder eingetretenen Schaden m\u00f6glichst klein halten. Weil die Risiken fr\u00fchzeitig entdeckt werden sollen, sind staatliche wie private Instanzen an der Sammlung von Informationen interessiert \u2013 von m\u00f6glichst vielen Informationen aus unterschiedlichen Quellen, die zusammengef\u00fcgt neue Informationen ergeben sollen. Unter dem Ansatz der &#8222;vorbeugenden Verbrechensbek\u00e4mpfung&#8220; gibt sich die polizeiliche Strategie schon lange nicht mehr damit zufrieden, darauf zu warten, dass die Schwellen der Strafprozessordnung erreicht werden. Auch wenn allem Anschein nach die Kompetenzen des Polizeirechts in wirtschaftskriminalistischen Ermittlungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, so teilen private wie \u00f6ffentliche Ermittler die pr\u00e4ventive Orientierung. Die Gewinnung von Informationen ist daher auf besondere Methoden angewiesen. Auch wenn beiden Seiten diese Methoden nicht im gleichen Ma\u00dfe zur Verf\u00fcgung stehen (s.u.), so setzen sie beide auf die Kombination aus offener und verdeckter Datenerhebung.<\/p>\n<p>Die zweite Ebene, die pers\u00f6nliche Verbindung, ist aus der Diskussion um private Sicherheitsdienste als &#8222;old boys network&#8220; hinl\u00e4nglich bekannt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Urspr\u00fcnglich \u2013 darauf bezieht sich das &#8222;old&#8220; \u2013 ging es hier darum, dass Polizisten nach der Pensionierung eine zweite und eintr\u00e4gliche Karriere im privaten Sicherheitsbereich begannen. Mittlerweile stellt das Abwandern in die freie Wirtschaft einen durchaus h\u00e4ufiger anzutreffenden Laufbahnwechsel dar (s. Kasten auf S. 10). Die Basis dieses Netzwerks sind die gemeinsame berufliche Sozialisation, eine gewisse Gleichf\u00f6rmigkeit in der Denkungsart und den Kategorien der Wahrnehmung, die Kenntnis des Gegen\u00fcbers aus der Binnenperspektive sowie auch die pers\u00f6nliche Bekanntschaft. Auf dieser Ebene vielfacher Gemeinsamkeiten, so die Vermutung, lassen sich viele Dinge problemloser und jenseits b\u00fcrokratisch-rechtlicher Regulierungen schneller erledigen.<\/p>\n<p><a href=\"\/files\/2015\/02\/image002.gif\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-894\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/image002.gif\" alt=\"image002\" width=\"600\" height=\"797\" \/><\/a>Die dritte Ebene der Kooperation bezieht sich auf die direkten Formen arbeitsteiliger Zusammenarbeit. F\u00fcr diesen Aspekt sind die unterschiedlichen rechtlichen und institutionellen Bedingungen beider Seiten ausschlaggebend. Die \u00f6ffentliche Polizei ist durch das Polizei- und Strafprozessrecht in ihrem Handlungsrepertoire \u2013 so ausgeleiert die Rechtsnormen mittlerweile auch sein m\u00f6gen \u2013 begrenzt; gleichzeitig hat sie faktisch kaum M\u00f6glichkeiten, Verdachtsch\u00f6pfung in den internen Bereichen von Unternehmen zu betreiben. Das ist umgekehrt das Feld, zu dem die privaten Ermittler, erm\u00e4chtigt durch das Unternehmen, direkten Zugang haben. Sie sind nicht behindert durch fehlende Ermittlungsbefugnisse, sondern durch die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen, durch Datenschutz- und Arbeitsrecht oder durch zivilrechtliche Bestimmungen. Angesichts dieser Konstellation wird gerne auf die durch \u00f6ffentlich-private Kooperationen noch keineswegs ausgesch\u00f6pften &#8222;Synergien in der Ermittlungsarbeit&#8220; hingewiesen.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p>Dass die Privaten in diesen Konstellationen die &#8222;dirty work&#8220; \u00fcbern\u00e4hmen, ist bereits in den 1980er Jahren vermutet worden; dabei k\u00f6nne es sich sowohl um T\u00e4tigkeiten handeln, die nur der staatlichen Polizei untersagt seien, wie um solche, die generell illegal seien.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> In der Selbstdarstellung eines privaten Anbieters werden nicht nur die &#8222;hohen ethischen Standards&#8220; erw\u00e4hnt, denen man sich verpflichtet f\u00fchle. Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass man Informationen auch durch &#8222;Undercover agents, technische Einsatzmittel etc.&#8220; gewinne.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> In welchem Ausma\u00df derartige Arbeitsteilungen in Deutschland stattfinden, ist unbekannt. Der tabellarischen \u00dcbersicht des Bundesverbandes Deutscher Detektive f\u00fcr 2009 ist zu entnehmen, dass sieben Prozent der Auftraggeber aus den Bereichen &#8222;K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts, Beh\u00f6rden, Sonstige&#8220; stammten.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a> Die bekannteste Public-Private Partnership dieser Art war der Fall Werner Mauss (s. Kasten auf S. 12). Aus der j\u00fcngeren Vergangenheit gibt es wenig Bekanntes: etwa dass kommunale Ordnungsbeh\u00f6rden Detektive beauftragten, um illegale M\u00fcllentsorger zu identifizieren,<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a> oder dass eine Ermittlungsfirma &#8222;auf Empfehlung einer deutschen Strafverfolgungsbeh\u00f6rde in der Ukraine eine kriminelle Struktur&#8220; aufdecken konnte.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a><\/p>\n<p align=\"center\"><a href=\"\/files\/2015\/02\/image003.gif\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-895\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/image003.gif\" alt=\"image003\" width=\"600\" height=\"340\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die vierte Beziehung zwischen der \u00f6ffentlichen Polizei und den privaten Ermittlern besteht im Informationsaustausch. Sowohl die Sicherheitsdienste als auch die Polizeif\u00fchrungen sehen in der Weitergabe und gegenseitigen Nutzung von Informationen das wichtigste Element der Zusammenarbeit.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a> Dabei kann es sich um einzelfallbezogene Nachrichten handeln. In einigen deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten ist etwa die Beteiligung privater Sicherheitsdienste an polizeilichen Fahndungen seit mehreren Jahren vertraglich geregelt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a> Der Informationsaustausch ist dar\u00fcber hinaus in einzelnen Deliktsbereichen institutionalisiert; f\u00fcr Deutschland ist die Datenbank &#8222;UNI-WAGNIS&#8220;, in der die Versicherungen auff\u00e4llige Schadensf\u00e4lle erfassen, ein Beispiel f\u00fcr eine private Datensammlung, auf deren Best\u00e4nde die Polizei \u2013 mittelbar \u2013 zugreifen kann.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a><\/p>\n<p>In anderen Feldern sind die intensivierten Informationsbeziehungen eine Folge gewandelter Sicherheitslagen oder -politik. Dazu einige Beispiele:<\/p>\n<ul>\n<li>Im Hinblick auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen gibt es rechtlich weiterhin eine Zweiteilung: Handelt es sich um die unbefugte Weitergabe an Private, dann liegt die Abwehr dieser &#8222;Konkurrenzaussp\u00e4hung&#8220; oder &#8222;Industriespionage&#8220; bei den Unternehmen selbst. Erfolgt die Ausforschung im Auftrag eines Staates (&#8222;Wirtschaftsspionage&#8220;), dann f\u00e4llt deren Aufdeckung in Deutschland in die Zust\u00e4ndigkeit des Verfassungsschutzes, die Ahndung in die des Strafverfolgungssystems.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> Angesichts der j\u00fcngeren Entwicklungen wird diese Unterscheidung mehr denn je hinf\u00e4llig. In einer globalisierten \u00d6konomie, in der zugleich mit den Unternehmen sich Nationalstaaten in der Konkurrenz um Standortvorteile, technologischen Fortschritt und Wachstumsraten befinden, treten fremder Staat und fremdes Unternehmen als kaum unterscheidbare (verdeckte) Akteure auf. Die Abwehr von Wirtschaftsspionage, so der Staatssekret\u00e4r im Bundesinnenministerium, bilde &#8222;einen wichtigen Aufgabenschwerpunkt&#8220; f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, dessen Kapazit\u00e4ten in diesem Bereich verst\u00e4rkt worden seien. Gemeinsam mit den Landes\u00e4mtern unterst\u00fctze man die Unternehmen beim &#8222;Informationsschutz&#8220; und k\u00f6nne dabei &#8222;umfassende Vertraulichkeit zusichern&#8220;.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Zwar liegt es in der Natur der Sache, dass die \u00d6ffentlichkeit nichts \u00fcber die Informationen selbst erf\u00e4hrt. Dass auch nichts \u00fcber die Verfahren, die Beteiligten, die Menge und die Routinen des Datenverkehrs bekannt ist, deutet auf erhebliche demokratische und b\u00fcrgerrechtliche Defizite hin.<\/li>\n<li>Seit den 1990er Jahren wird der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche international hohe Priorit\u00e4t einger\u00e4umt. Banken und Geldinstituten sind Identifizierungs-, Registrierungs- und Meldeverpflichtungen auferlegt worden. Die Banken selbst sind von der Strafandrohung betroffen, indem sie sich der Beihilfe schuldig machen k\u00f6nnen. Das hei\u00dft nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Banken und Strafverfolgung zusammenarbeiten; demzufolge haben beide gemeinsame Kriterien f\u00fcr verd\u00e4chtige Transaktionen entwickelt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Eine j\u00fcngere Untersuchung stellt f\u00fcr Frankreich fest, dass der Informationsaustausch zwischen Geldinstituten und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Routine geworden sei und zur Entwicklung gemeinsamer Erkenntnissen gef\u00fchrt habe.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein zweiter Bereich, der sicherheitspolitisch aufgeladen wurde, ist die &#8222;Kritische Infrastruktur&#8220;. Durch die Privatisierungspolitik der vergangenen Jahrzehnte handelt es sich bei diesen Sparten mittlerweile meist um privatwirtschaftlich verfasste Strukturen: Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Kommunikation etc. Aber auch die Versorgung mit Lebensmitteln wird zur &#8222;Kritischen Infrastruktur&#8220; gez\u00e4hlt. Die Reichweite des Begriffs ist unbestimmt. Diese Bereiche sind angesichts des Gefahrenpotentials (Atomkraftwerke, chemische Industrie), angesichts ihrer Verletzlichkeit (Trinkwasserversorgung, Digitalisierung) und angesichts der terroristischen Bedrohung zu einem wichtigen Feld der Zusammenarbeit von (privaten) Betreibern und staatlichen Sicherheitsapparaten geworden. Gefahrenabwehr als staatliche Aufgabe und Selbstschutz der Unternehmen sind nahezu identisch. Ein reger Informationsaustausch, fallbezogener wie strategischer Art, liegt nahe. Auch die Ausweitung der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen auf den &#8222;vorbeugenden Sabotageschutz&#8220; erlaubt Unternehmen, ihre in &#8222;lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen&#8220; Besch\u00e4ftigten von Polizei und Verfassungsschutz \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a> Damit ist der Austausch von personenbezogenen Daten auf eine rechtliche Grundlage gestellt.<\/p>\n<ul>\n<li>Was die Digitalisierung technisch erm\u00f6glicht bzw. erleichtert, wurde und wird durch die Politik des Anti-Terrorismus zu realisieren versucht: eine systematische und umfassende Verkn\u00fcpfung privater und \u00f6ffentlicher Informationsbest\u00e4nde. Dabei werden zum einen private Informationssammlungen erst staatlich vorgeschrieben: Das gilt nicht nur f\u00fcr den Bereich der Geldw\u00e4sche, sondern z.B. auch f\u00fcr die &#8222;Vorratsdatenspeicherung&#8220; im Bereich der Telekommunikation. Der Staat verpflichtet die Unternehmen zur Erhebung und zur Speicherung von Daten, die sie (in diesem Umfang etc.) aus eigenen Motiven nicht erheben w\u00fcrden. Zum anderen wird der staatliche Zugriff auf privat vorhandene Informationsbest\u00e4nde gesucht. Dass staatliche Sicherheitsbeh\u00f6rden die Zusammenarbeit mit Google oder den Betreibern &#8222;sozialer Netzwerke&#8220; suchen, ist logische Folge der Strategie informationeller Vernetzung. In dem Ma\u00dfe, wie die privaten Datenbest\u00e4nde wachsen, nehmen die Informationen zu, auf die staatliche Sicherheitsapparate mittelbaren Zugriff erhalten k\u00f6nnen \u2013 sei es &#8222;reaktiv&#8220; im Ermittlungsverfahren oder &#8222;pr\u00e4ventiv&#8220; im Hinblick auf Lagebilderstellung, Gef\u00e4hrdungsprognosen und Verdachtsch\u00f6pfung. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass es sich nicht um einseitige Informationsbeziehungen handelt, sondern dass \u2013 in einigen Feldern (Gef\u00e4hrdungsanalysen, modus operandi) die Informationen von den Sicherheitsbeh\u00f6rden zu den Privaten gehen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Grauzonen, mehrfach verschachtelt<\/h4>\n<p>Vor knapp zwei Jahrzehnten hat Bob Hoogenboom den Komplex polizeilich-privater Ermittlungen als &#8222;grey policing&#8220; bezeichnet. Der zunehmenden Bedeutung des Informationsaustauschs und der &#8222;Auswertung von Informationen&#8220; folgend, hat er vor wenigen Jahren auf die Herausbildung von &#8222;grey intelligence&#8220; hingewiesen.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Seine Anregungen sind international auf wenig, in Deutschland auf fast keine Resonanz gesto\u00dfen. \u00dcber jene Zone zwischen Unternehmens- und \u00f6ffentlicher Sicherheit, zwischen privaten und staatlichen Ermittlungen, zwischen Schadensbegrenzung und Strafverfolgung, zwischen unternehmerischen und staatlichen Sicherheitsinteressen ist \u2013 jenseits der anfangs erw\u00e4hnten Ereignisse \u2013 zuverl\u00e4ssig nur bekannt, dass es sie gibt und dass ihre Bedeutung vermutlich w\u00e4chst.<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftn28\" name=\"_ftnref28\">[28]<\/a> Angesichts dieses Nichtwissens kann abschlie\u00dfend nur auf die drei wichtigsten Probleme hinwiesen werden:<\/p>\n<p>Erstens bedeutet &#8222;Sicherheit&#8220; aus der Perspektive von Unternehmen, dass ihre Interessen gegen\u00fcber Besch\u00e4ftigten, Kunden, Konkurrenten, fremden Staaten, Terroristen oder Saboteuren gesch\u00fctzt werden. In dem Ma\u00dfe, wie die Unternehmen die Aufdeckung, Abwehr und Sanktionierung mit professionalisierten Abteilungen selbst in die Hand nehmen, sinkt der rechtsstaatliche Schutz f\u00fcr alle Beteiligten, und zugleich wachsen die \u00dcberschneidungen, m\u00f6gliche Konkurrenzen, aber auch Formen der Kooperation mit staatlichen Polizeien (und Geheimdiensten).<\/p>\n<p>Durch die Einschaltung privater Ermittlungsdienste entsteht zweitens ein Markt verdeckter Ausforschungs- und \u00dcberwachungsmethoden, die von verschiedenen Akteuren in wandelnden Interessenkonstellationen zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wechselnd, so kann drittens vermutet werden, sind die Dominanzverh\u00e4ltnisse zwischen den Beteiligten: W\u00e4hrend bei betriebsinternen Delikten die staatliche Strafandrohung f\u00fcr die Unternehmen nur die zweitbeste L\u00f6sung darstellt, existieren in anderen Bereichen (Terrorabwehr, Wirtschaftsspionage, Geldw\u00e4sche und mitunter Korruption) gleichgerichtete Interessenlagen, so dass die privaten und privat erlangten Informationen ein reiches Reservoire f\u00fcr staatliche Ermittlungen darstellen.<\/p>\n<p>In diesem Geflecht bleiben Transparenz und Kontrollierbarkeit offenkundig auf der Strecke.<\/p>\n<h5>Norbert P\u00fctter, Berlin, ist Redakteur von B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP.<\/h5>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Wolf, N.: Sicherheitskooperation als weltweite Zweckb\u00fcndnisse aus Sicht der Wirtschaft, in: www.bka.de\/kriminalwissenschaften\/herbsttagung\/2005\/rede_wolf_lang.pdf, S. 6<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> ebd.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> s. Nalla, M.K.: Police: Private Police and Industrial Security, http:\/\/law.jrank.org\/pages\/<br \/>\n1691\/Police-Private-Police-Industrial-Security.html<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Jaeger, R.R.: Problematik privater Ermittlungsorganisationen in Unternehmen, in: der kriminalist 2008, H. 1, S. 19-24 (19)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Mit 34 bzw. 30 Prozent entfielen die gr\u00f6\u00dften Umsatzposten auf Wachdienste und Alarmzentralen, s. The Security Industry and Private Policing, in: www.lib.uwo.ca\/programs\/generalbusiness\/pp.html.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> www.bdws.de\/cms\/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=28&amp;Itemid=57&amp;<br \/>\nlimit=1&amp;limitstart=6 (10.1.2011)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> www.bdd.de\/Download_Oeffentlicher_Bereich\/DatenundFakten2009.pdf. Im BDD sind allerdings nur 10 Prozent aller in Deutschland registrierten Detekteien organisiert.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> z.B. Beste, H.; Vo\u00df, M.: Privatisierung staatlicher Sozialkontrolle durch kommerzielle Sicherheitsunternehmen?, in: Sack, F. u.a. (Hg.): Privatisierung staatlicher Kontrolle: Befunde, Konzepte, Tendenzen, Baden-Baden 1995, S. 219-233<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Bussmann, K.-D.; Werle, M.M.: Addressing Crime in Companies, in: British Journal of Criminology 2006, No. 6, pp. 1128-1144 (1139 f.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> s. Maier, B.: Verbrechensaufkl\u00e4rung durch Privatdetektive, in: Kriminalistik 2001, H. 10, S. 670-672 (670)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> O\u2019Reilly, C.; Ellison, G.: \u201aEye Spy Private High\u2018, in: British Journal of Criminology 2006, No. 4, pp. 641-660 (649)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Hoogenboom, B.: Grey Policing: A Theoretical Framework, in: Policing &amp; Society 1991, No. 1, pp. 17-30 (26)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> W\u00f6rner, R.: Kooperationsformen von Versicherungen und Polizei als wirksames Mittel gegen Versicherungsbetrug in der Schadensversicherung, in: der kriminalist 2006, H. 6, S. 253-258 (253)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> s. Marx, G.T.: The Interweaving of Public and Private Police in Undercover Work, in: Shearing, C.D.; Stenning, Ph.C. (eds.): Private Policing, Newbury Park 1987, pp. 172-193<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Nowotny, V.; Flormann, W.: Control Risks: Kontrolle ist machbar \u2013 auch in Krisensituationen, in: der kriminalist 2000, H. 4, S. 165-167 (166)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> www.bdd.de\/Download_Oeffentlicher_Bereich\/DatenundFakten2009.pdf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Brauser-Jung, G.:<b> <\/b>Das \u00fcberwachungsbed\u00fcrftige Sicherheitsgewerbe des \u00a7 38 I Nr. 2 und 5 GewO \u2013 zum rechtlichen Rahmen des Detektivgewerbes und des Geb\u00e4udesicherungseinrichtungsgewerbes, in: Stober, R.; Olschok, H. (Hg.): Handbuch des Sicherheitsgewerberechts, M\u00fcnchen 2004, S. 207-221 (219)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Nowotny; Flormann a.a.O. (Fn. 15), S. 166<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> exemplarisch: K\u00f6tter, F.P.: Wie private Dienstleister die Polizei unterst\u00fctzen k\u00f6nnen, in: Polizei \u2013 heute 2007, H. 3, S. 107-109; Ziercke, J.: Kooperationsfelder Polizei \u2013 Private Sicherheit, in: Die Polizei 2004, H. 11, S. 331 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Bernhard, H.: M\u00f6glichkeit und Grenzen der Zusammenarbeit von Beh\u00f6rden\/Polizeien mit privaten Sicherheitsdiensten \u2013 aus Sicht der Polizei, in: Stober, R. (Hg.): Jahrbuch des Sicherheitsgewerberechts 1999\/2000, Hamburg 2000, S. 23-34; Schmidt, S.: Das expandierende private Sicherheitsgewerbe \u2013 droht der Verlust des staatlichen Gewaltmonopols im \u00f6ffentlichen Raum?, Berlin 2004<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> W\u00f6rner a.a.O. (Fn. 13)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Str\u00fcmpfel, J.: Werkzeuge der Industriespionage, in: www.dfn-cert.de\/dokumente\/workshop\/2007\/dfncert-ws2007-f9.pdf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Fritsche, K.-D.: Sicherheit f\u00fcr B\u00fcrger und Unternehmen, in: Innenpolitik 2010, H. 6, S. 4-7 (6)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> s. etwa die Formulierung von &#8222;Anhaltspunkten&#8220; durch das Bundeskriminalamt und den Zentralen Kreditausschuss, einem Zusammenschluss der 5 Spitzenverb\u00e4nde der deutschen Kreditwirtschaft, abgedruckt in: K\u00f6rner, H.H.; Dach, E.: Geldw\u00e4sche, M\u00fcnchen 1994, S. 162 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Favarel-Garrigues, G.; Godefroy, Th.; Lascoumes, P.: Sentinels in the Banking Industry, in: British Journal of Criminology 2008, No. 1, pp. 1-19 (18) (&#8222;and led to the development of joint intelligence \u201aproduction\u2018&#8220;)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> \u00a7 1 Abs. 4 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz, eingef\u00fcgt im Januar 2002<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> Hoogenboom a.a.O. (Fn. 12); s.a. ders.:<b> <\/b>Die Verflechtung zwischen staatlicher und privater Polizei. Zur Entstehung von &#8222;grey policing&#8220; in den Niederlanden, in: Brusten, M. (Hg.): Polizei-Politik, Kriminologisches Journal 4. Beiheft, Weinheim 1992, S. 197-208; ders.: Grey Intelligence, in: Crime, Law and Social Change 2006, No. 4-5, pp. 373-381<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/12\/07\/private-und-staatliche-kriminalisten-konvergenzen-kooperationen-gefahren#_ftnref28\" name=\"_ftn28\">[28]<\/a> Ein Antrag von Mitgliedern der CILIP-Redaktion, f\u00fcr Deutschland eine erste empirische Bestandsaufnahme zu erstellen, wurde von der Forschungsf\u00f6rderungs-Einrichtung abgelehnt.<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: P\u00fctter, Norbert: Private und staatliche Kriminalisten. Konvergenzen, Kooperationen, Gefahren, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 97 (3\/2010), S. 3-16<\/p>\n<h3>Bild: Wikipedia (gemeinfrei)<\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Norbert P\u00fctter Telekom, Deutsche Bahn, Lidl &#8230; \u2013 so k\u00f6nnte eine Liste jener namhafter<\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":12202,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,103],"tags":[1158,1257,1416,1507],"class_list":["post-892","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-cilip-097","tag-private-sicherheitsanbieter","tag-schufa","tag-telekom","tag-versicherungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/892","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/10"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=892"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/892\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/12202"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=892"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=892"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=892"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}