{"id":943,"date":"2010-02-07T20:59:15","date_gmt":"2010-02-07T20:59:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cilip.de\/?p=943"},"modified":"2010-02-07T20:59:15","modified_gmt":"2010-02-07T20:59:15","slug":"polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/?p=943","title":{"rendered":"Polizisten vor Gericht &#8211; Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt"},"content":{"rendered":"<h3>von Tobias Singelnstein<\/h3>\n<p><b>Strafverfahren gegen Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt (\u00a7 340 Strafgesetzbuch) genie\u00dfen einen zweifelhaften Ruf. Sie dauern in der Regel nicht besonders lange und enden fast nie mit einer Verurteilung. Die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind vielf\u00e4ltig.<\/b><\/p>\n<p>Im Jahr 2008 wurden ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Deutschland 2.314 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt eingeleitet (2004: 2.113; 2000: 2.141).<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Man kann davon ausgehen, dass sich die ganz \u00fcberwiegende Mehrzahl dieser Verfahren gegen Polizisten gerichtet hat.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a> Hingegen wurden im gleichen Zeitraum nur 94 Verfahren wegen des gleichen Delikts vor einem Strafgericht verhandelt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Zwar lassen sich beide Zahlen nicht unmittelbar zueinander ins Verh\u00e4ltnis setzen, da eingeleitete Strafverfahren nicht unbedingt im gleichen Jahr noch bis zum Gericht gelangen. Aber die Differenz zwischen beiden macht deutlich, dass der Gro\u00dfteil der Verfahren auf dem Weg von der Anzeigeerstattung zum Gericht verloren geht \u2013 weil sie von den Staatsanwaltschaften mangels hinreichenden Tatverdachts nach \u00a7 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt werden.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><!--more--><\/p>\n<p>Von den Verfahren, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und die so bis zum Gericht gelangen, enden wiederum vergleichsweise wenige mit einer Verurteilung. Von den im Jahr 2008 abgeschlossenen 94 strafgerichtlichen Verfahren waren dies 32.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> F\u00fcr 2008 stehen somit 2.314 Anzeigen wegen K\u00f6rperverletzung im Amt 32 Verurteilungen wegen dieses Delikts gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Der wesentliche Grund f\u00fcr diese massive Diskrepanz ist, wie gezeigt, in der \u00fcberaus hohen Einstellungsquote der Staatsanwaltschaften zu sehen. Auch wenn man sich die diesbez\u00fcglichen Zahlen \u00fcber mehrere Jahre hinweg anschaut oder andere zur Verf\u00fcgung stehende Quellen heranzieht, so bleibt das Ergebnis doch das gleiche: Etwa 95 Prozent der eingeleiteten Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Damit liegt dieser Wert ganz erheblich \u00fcber dem Durchschnitt aller Strafverfahren. F\u00fcr Hamburg beispielsweise liegen bez\u00fcglich Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen K\u00f6rperverletzung im Amt folgende Zahlen vor: 2007 wurden Verfahren gegen 366 Tatverd\u00e4chtige registriert (2005: 459; 2003: 543), wobei es in keinem Fall zu einer Anklage kam (2005: 4; 2003: 7), w\u00e4hrend gegen 334 Beschuldigte (2005: 445; 2003: 491) das Verfahren nach \u00a7 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt wurde.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Allerdings w\u00e4re es zu kurz geschlossen, die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Entscheidungspraxis alleine in der institutionellen N\u00e4he von Polizei und Staatsanwaltschaft zu suchen. Vielmehr weisen Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt diverse Besonderheiten auf, die die sehr hohe Einstellungsquote erkl\u00e4ren k\u00f6nnten.<\/p>\n<h4>Schwierige Beweislage &amp; schlechte Ermittlungen<\/h4>\n<p>Die Staatsanwaltschaft kann gem\u00e4\u00df \u00a7 170 Abs. 1 Strafprozessordnung nur Anklage erheben, wenn die Ermittlungen hierf\u00fcr gen\u00fcgend Anlass bieten. Erforderlich ist ein hinreichender Tatverdacht, d.h. eine \u00fcberwiegende Wahrscheinlichkeit, dass eine Anklage auch zu einer Verurteilung f\u00fchren wird. Hierf\u00fcr ben\u00f6tigt die Staatsanwaltschaft einerseits einen Tatverd\u00e4chtigen, der also bekannt sein muss. Zum anderen sind ausreichende Beweise erforderlich, anhand derer sich das Gericht die notwendige \u00dcberzeugung von der T\u00e4terschaft des beschuldigten Amtstr\u00e4gers verschaffen k\u00f6nnen soll.<\/p>\n<p>In etwa 30 Prozent der F\u00e4lle scheitert eine Anklage bereits an dem ersten Erfordernis. Die Aufkl\u00e4rungsquote, d.h. der Anteil der Verfahren, in denen ein Tatverd\u00e4chtiger ermittelt werden konnte, liegt bei Verfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt stets um die 70 Prozent. Im Jahr 2008 betrug sie 70,6 Prozent.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Probleme bei der Identifizierung der Beschuldigten entstehen insbesondere, wenn die Opfer bzw. Anzeigeerstatter keine oder nur wenige Anhaltspunkte f\u00fcr die Identit\u00e4t der handelnden Polizisten haben. Standen die Betroffenen mehreren Beamten gegen\u00fcber, ergibt sich zudem das Problem, dass die Handlungen konkreten Personen zugeordnet werden m\u00fcssen. Bei Demonstrationen aber auch bei sonstigen Eins\u00e4tzen von Bereitschaftspolizei-Einheiten sind die Handelnden aufgrund der Schutzkleidung und mangels Kennzeichnung aber im Nachhinein auch bei Gegen\u00fcberstellungen kaum zu identifizieren.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Insbesondere bei der Identifizierung von Beschuldigten erweist es sich zudem als Problem, dass die Ermittlungen in Strafverfahren in der Praxis von der Polizei selbstst\u00e4ndig durchgef\u00fchrt werden. Diese kann damit zumindest faktisch selbst \u00fcber Umfang und Intensit\u00e4t bei der Suche nach Beweisen bestimmen.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> Dass hierbei in Verfahren gegen Kollegen oftmals nicht der gr\u00f6\u00dfte Eifer an den Tag gelegt wird, ist angesichts des offensichtlichen Interessenkonflikts naheliegend. Angaben von Rechtsanw\u00e4lten, die regelm\u00e4\u00dfig mit derartigen Verfahren befasst sind, best\u00e4tigen dies: So finden sich insbesondere bei Anzeigen gegen Bereitschaftspolizisten auf die Anfragen der Staatsanwaltschaft an die Verantwortlichen der in Rede stehenden Einheiten zumeist nur kurze Antworten, dass der oder die T\u00e4ter nicht ermittelt werden konnten.<\/p>\n<p>Selbst wenn eine Identifikation des oder der handelnden Beamten m\u00f6glich ist, liegt bei Verfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt oftmals eine schwierige Beweislage vor. Da Sachbeweise praktisch nicht erhoben werden, steht mangels sonstiger Beweismittel in einschl\u00e4gigen Verfahren h\u00e4ufig nur Aussage gegen Aussage. Dass sich Polizisten finden, die gegen ihre eigenen Kollegen aussagen, kommt so gut wie nie vor. Diese &#8222;Mauer des Schweigens&#8220; wird vor allem auf Kameraderie, innerpolizeilichen Druck, gruppenpsychologische Aspekte und die durch das Legalit\u00e4tsprinzip begr\u00fcndete Gefahr der eigenen Strafverfolgung wegen Strafvereitelung im Amt zur\u00fcckgef\u00fchrt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a><\/p>\n<p>H\u00e4ufiger l\u00e4sst sich hingegen beobachten, dass Polizisten zugunsten ihrer Kollegen aussagen und deren Fehlverhalten decken.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a> Mitunter findet sich ein solcher Korpsgeist bis hinauf zu Polizeif\u00fchrung, Amts\u00e4rzten und Innenverwaltungen.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a> W\u00e4hrend der beschuldigte Polizeibeamte also nicht selten mit Kollegen aufwarten kann, die zu seinen Gunsten aussagen und die zudem an die Zeugenrolle gew\u00f6hnt und daf\u00fcr geschult sind, f\u00e4llt es den Anzeigenden vor allem bei F\u00e4llen im Zusammenhang mit Demonstrationen schwer, im Nachhinein Zeugen zu ermitteln.<\/p>\n<p>Das dadurch entstehende quantitative und qualitative Zeugenverh\u00e4ltnis zwischen beiden Seiten f\u00fchrt immer wieder dazu, dass die Beweise f\u00fcr eine Anklageerhebung als nicht ausreichend angesehen werden.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> In dieser Situation bedarf es f\u00fcr eine Anklage dann schon eines besonders engagierten Staatsanwalts, der einen erh\u00f6hten Ermittlungsaufwand bei der Suche nach Beweisen ebenso in Kauf nimmt, wie das Risiko, vor Gericht mit seiner Anklage zu scheitern.<\/p>\n<h4>Verst\u00e4ndnis &amp; N\u00e4he<\/h4>\n<p>Eine weitere Besonderheit, die derartige Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt aufweisen, sind die Beschuldigten. Polizisten stehen zum einen recht selten auf den Aktendeckeln der Staatsanw\u00e4lte und sind den Umgang mit der Justiz gewohnt. Zum anderen befinden sich Staatsanwaltschaften und Polizei in einem erheblichen N\u00e4heverh\u00e4ltnis. Beide Institutionen arbeiten tagt\u00e4glich zusammen an den gleichen Themen und sind dabei aufeinander angewiesen. Sie sehen sich gemeinsam dem gleichen Klientel gegen\u00fcberstehend und teilen bestimmte Probleme, woraus sich eine Interessenparallelit\u00e4t ergibt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a><\/p>\n<p>Auch wenn die Staatsanwaltschaft sich gerne als &#8222;objektivste Beh\u00f6rde der Welt&#8220; sieht, w\u00e4re es menschlich ebenso wie aus psychologischer und soziologischer Sicht h\u00f6chst ungew\u00f6hnlich, wenn diese Umst\u00e4nde ohne jeglichen Einfluss auf das Verfahren blieben. Dieser muss nicht unbedingt darin bestehen, dass Polizisten im Ermittlungsverfahren bewusst privilegiert, ihnen Grenz\u00fcberschreitungen also zugestanden und nicht verfolgt werden. Vielfach wird ihnen eher unbewusst sowie aufgrund informeller beh\u00f6rdeninterner Normen ein Bonus einger\u00e4umt, der dazu f\u00fchrt, dass f\u00fcr Polizisten im Gerichtssaal besondere Spielregeln gelten.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a><\/p>\n<p>So wird sich ein Staatsanwalt bereits eher in die Situation eines Polizisten bei seiner Dienstaus\u00fcbung als in andere Beschuldigte hineinversetzen und dementsprechend ein besonderes Verst\u00e4ndnis aufbringen k\u00f6nnen. In diesem Sinne wird von F\u00e4llen berichtet, in denen die Wertsch\u00e4tzung der Arbeit der Polizisten dazu f\u00fchrt, dass Fehlverhalten als &#8222;\u00fcber die Str\u00e4nge schlagen&#8220; interpretiert und gegebenenfalls auch als notwendig oder den Umst\u00e4nden immanent in Kauf genommen wird \u2013 auch um die &#8222;Risikobereitschaft&#8220; der Beamten und damit die &#8222;Funktionsf\u00e4higkeit&#8220; der Polizei nicht zu gef\u00e4hrden.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a><\/p>\n<p>Weiterhin gelten Aussagen von Polizisten in der Justiz weithin als besonders glaubw\u00fcrdig; sie rangieren in der Glaubw\u00fcrdigkeits-Hierarchie der Justiz ganz oben.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> Dies wird allgemein zum einen damit begr\u00fcndet, dass sie als Berufszeugen eine besondere Schulung und Erfahrung aufweisen. Zum anderen wird ihnen die Rolle des Unbeteiligten zugeschrieben, der bei seiner Aussage keine eigenen Interessen verfolge. Zwar ist ersteres durch wissenschaftliche Forschung in Frage gestellt, derzufolge Polizisten keine bessere Wahrnehmung haben als andere Zeugen; und letzteres ist bei Verfahren gegen Polizisten ersichtlich nicht der Fall. Gleichwohl scheint es, dass sich die Justiz auch hier nicht ganz von der Vorstellung freimachen kann, dass Aussagen von Polizisten \u2013 seien sie nun Beschuldigte oder Zeugen \u2013 mehr Glauben geschenkt werden kann, als denen sonstiger Zeugen. Angesichts dessen werden an Beweismittel, die solchen Aussagen widersprechen, regelm\u00e4\u00dfig hohe Anforderungen gestellt.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a><\/p>\n<h4>Druck &amp; Effizienz<\/h4>\n<p>Will ein Staatsanwalt trotz all dieser Umst\u00e4nde eine Anklage wegen K\u00f6rperverletzung im Amt gegen einen Polizisten erheben, so steht er oftmals unter einem besonderen Druck. Er muss nicht nur damit rechnen, von anderen Polizisten, auf deren Zusammenarbeit er t\u00e4glich angewiesen ist, schief angesehen zu werden, oder sich einer Parteinahme der Polizeigewerkschaften gegen\u00fcberzusehen. Auch gegen\u00fcber Kollegen und Vorgesetzten besteht angesichts der ausgef\u00fchrten Besonderheiten solcher Verfahren ein besonderer Legitimationsdruck, wenn Polizisten zu Angeklagten werden sollen, die zudem regelm\u00e4\u00dfig eine h\u00f6here Beschwerdemacht aufweisen, als andere Beschuldigte.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a><\/p>\n<p>Gleichzeitig sind die Erfolgsaussichten einer Anklage wegen K\u00f6rperverletzung im Amt, wie die eingangs genannten Verurteilungszahlen belegen, eher gering und liegen weit unter dem Durchschnitt. Bei den Gerichten gilt ebenso wie bei den Staatsanwaltschaften offenbar der Grundsatz, dass Polizisten in der Regel rechtm\u00e4\u00dfig handeln, so dass an die Beweise f\u00fcr K\u00f6rperverletzungen im Amt hohe Anforderungen gestellt werden \u2013 w\u00e4hrend die Beweissituation, wie dargestellt, oftmals schwierig ist.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a> F\u00fcr den anklagenden Staatsanwalt ist eine Niederlage vor Gericht, die sich zudem karrierehindernd auswirken kann, daher wahrscheinlicher als eine erfolgreiche Anklage, die zu einer Verurteilung f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ist zu ber\u00fccksichtigen, dass Verfahren gegen Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt f\u00fcr den Staatsanwalt oft einen \u00fcberdurchschnittlichen Zeitaufwand mit sich bringen. Insbesondere muss er einen vergleichsweise hohen Ermittlungsaufwand betreiben, um gegen einen unter Umst\u00e4nden bestehenden Widerstand bei der Polizei ein ausreichendes Ma\u00df an Beweisen zu beschaffen, das den gerichtlichen Anforderungen ebenso wie dem Legitimationsdruck gegen\u00fcber den Vorgesetzten gerecht wird. Dieser besondere Aufwand steht im Widerspruch zur Arbeitsbelastung und zu den Effizienzkriterien bei der Staatsanwaltschaft.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a><\/p>\n<p>W\u00e4hrend ein Staatsanwalt in Folge solcher Verfahren wohl allenfalls mit schiefen Blicken oder einer langsameren Karriere rechnen muss, k\u00f6nnen sie f\u00fcr die privaten Anzeigeerstatter ernsthafte Konsequenzen haben. Diese m\u00fcssen bereits als unmittelbare Folge ihrer Anzeige mit einer so genannten Gegenanzeige rechnen, die von der Polizei erstattet wird und in der Regel auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (\u00a7 113 Strafgesetzbuch) lautet.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a> Diese Gegenverfahren enden h\u00e4ufig mit einer Verurteilung.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a> Sofern das Verfahren gegen den Polizisten nicht mit einer Verurteilung endet, sehen sich die Anzeigeerstatter zudem der Gefahr ausgesetzt, mit einem Verfahren wegen Falscher Verd\u00e4chtigung (\u00a7 164 Strafgesetzbuch) \u00fcberzogen zu werden.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a><\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt enden au\u00dfergew\u00f6hnlich oft mit einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts nach \u00a7 170 Abs. 2 Strafprozessordnung. Die m\u00f6glichen Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind vielf\u00e4ltig. Insbesondere weisen derartige Verfahren verschiedene Besonderheiten auf, die die extrem hohe Einstellungsquote erkl\u00e4ren k\u00f6nnen. Letztere alleine auf unberechtigte Anzeigen zur\u00fcckzuf\u00fchren, wie Polizeigewerkschaften und Teile der Politik dies mitunter tun, ist angesichts dessen verfehlt.<\/p>\n<p>Um den dargestellten strukturellen Problemen derartiger Verfahren entgegenzutreten, sind teilweise besondere Dienststellen bei der Polizei und spezialisierte Abteilungen bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet worden, bei denen die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr Strafverfahren gegen Polizisten konzentriert sind. Ob hierdurch Verbesserungen eingetreten sind, wird unterschiedlich beurteilt. Gr\u00f6\u00dferen Erfolg versprechen jedenfalls vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngige Kommissionen, die sich dem beh\u00f6rdeninternen Druck besser entziehen k\u00f6nnen. Nicht wenige andere Staaten haben solche Kommissionen eingerichtet; amnesty international fordert dies auch f\u00fcr Deutschland.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn26\" name=\"_ftnref26\">[26]<\/a><\/p>\n<p>Gleichwohl ist nicht zu \u00fcbersehen, dass Strafverfahren gegen Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt \u2013 ebenso wie rechtswidrige Polizeigewalt selbst \u2013 mit strukturellen Problemen zusammenh\u00e4ngen, die sich nicht aufl\u00f6sen lassen. Die Institution Polizei als Protagonistin des Gewaltmonopols soll Gewalt anwenden, gerade um sie zu monopolisieren. Dass dabei Grenzen \u00fcberschritten werden und sich Eigengesetzlichkeiten ihren Weg bahnen, ist unvermeidlich, so dass bereits aus dieser Perspektive eine wirkliche Begrenzung der in der Polizei verk\u00f6rperten Staatsgewalt schwierig scheint.<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftn27\" name=\"_ftnref27\">[27]<\/a> Gleichzeitig ist eine effektive Kontrolle der Polizei von staatlicher Seite nur in Grenzen m\u00f6glich und wohl auch nicht umfassend erw\u00fcnscht. Denn im Vordergrund steht hier das Bed\u00fcrfnis, dass die eigene H\u00fcterin des Gewaltmonopols dieses effektiv umsetzt. Hierzu st\u00fcnde es im Widerspruch, wenn die Beamten bei jedem Regel\u00fcbertritt mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen m\u00fcssten.<\/p>\n<h5>Tobias Singelnstein ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin.<\/h5>\n<h6><a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2000, 2004, 2008, jeweils Tabelle 01<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Singelnstein, T.: Misshandlungen in polizeilichem Gewahrsam, in: Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte (Hg,): Pr\u00e4vention von Folter und Misshandlung in Deutschland, Baden-Baden 2007, S. 213-236 (217)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Statistisches Bundesamt: Strafverfolgungsstatistik (Fachserie 10, Reihe 3), 2008, S. 42 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Eine Einstellung nach den \u00a7\u00a7 153, 153a Strafprozessordnung kommt bei K\u00f6rperverletzung im Amt selten in Betracht.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Statistisches Bundesamt a.a.O. (Fn. 3), S. 42 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> s. Singelnstein a.a.O. (Fn. 2), S. 229 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider, Hamburger B\u00fcrgerschaft, Drucksache 19\/1061 v. 16.9.2008<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2008, Tabelle 01<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Singelnstein, T.: Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte, in: Monatsschrift f\u00fcr Kriminologie und Strafrechtsreform 2003, H. 1, S. 1-26 (11)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> dazu Eisenberg, U.: Kriminologie, 6. Aufl. M\u00fcnchen 2005, \u00a7 27 Rn. 6<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> vgl. Hamburger Polizeikommission: Jahresbericht 1999, Hamburg 1999, S. 7; Schwind, H.D.: Zur &#8222;Mauer des Schweigens&#8220;, in: Kriminalistik 1996, H. 3, S. 161-167<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> dazu Sch\u00e4fer, H.: Cliquengeist und Kameraderie, in: Kriminalistik 1995, H. 3, S. 205-207 (205 f.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> s. etwa G\u00f6ssner, R.: F\u00fcrsorgepflicht oder organisierte Verantwortungslosigkeit? Strukturelle Probleme bei der justiziellen Aufarbeitung von Polizeigewalt in Th\u00fcringen, in: Neue Kriminalpolitik 2003, H. 4, S. 133-138 (133 f.,137)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> amnesty international: Erneut im Fokus. Vorw\u00fcrfe \u00fcber polizeiliche Misshandlungen und den Einsatz unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Gewalt in Deutschland, Bonn 2004, S. 34, www.<br \/>\namnesty-polizei.de\/d\/wp-content\/uploads\/bericht_2004.pdf<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> s. Singelnstein, T.: Institutionalisierte Handlungsnormen a.a.O. (Fn. 9), S. 15 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> so Deppe, G.: Wieder einmal: Justiz und Polizei, in: Deutsche Richter-Zeitung 1995, H. 1, S. 34<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> G\u00f6ssner a.a.O. (Fn. 13), S. 137<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> dazu detailliert Hamburger Polizeikommission a.a.O. (Fn. 11), S. 23 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> amnesty international a.a.O. (Fn. 13), S. 88; G\u00f6ssner a.a.O. (Fn. 13), S. 136<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> Singelnstein, T.: Institutionalisierte Handlungsnormen a.a.O. (Fn. 9), S. 19 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> s. zur Praxis der Gerichte Behrens, F.; Steinke, R.: Im Schutze der Macht, in: Forum Recht 2007, H. 1, S. 2-12 (10 f.)<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> vgl. Eisenberg a.a.O. (Fn. 10), \u00a7 27 Rn. 3<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Strafverteidiger gehen davon aus, dass in 90 % der F\u00e4lle diese Kombination vorliegt.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> s. zu Hamburg etwa Hamburger Polizeikommission, a.a.O. (Fn. 11), S. 25<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> s. etwa Oberlandesgericht Karlsruhe: Beschluss v. 9.5.1996, in: Neue Zeitschrift f\u00fcr Strafrecht &#8211; Rechtsprechungsreport 1997, H. 1, S. 37 ff.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref26\" name=\"_ftn26\">[26]<\/a> Behrens; Steinke a.a.O. (Fn. 21), S. 11 f.<br \/>\n<a title=\"\" href=\"\/2010\/02\/07\/polizisten-vor-gericht-strafverfahren-wegen-koerperverletzung-im-amt#_ftnref27\" name=\"_ftn27\">[27]<\/a> s. P\u00fctter, N.: Polizei\u00fcbergriffe, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 67 (3\/2000), S. 6-19 (13 ff.); weitere Nachweise bei Behr, R.: Polizeiforschung als Kontrolle der Kontrolleure, in: Herrnkind, M.; Scheerer, S. (Hg.): Die Polizei als Organisation mit Gewaltlizenz. M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Kontrolle, M\u00fcnster 2003, S. 221-259 (225 ff.)<\/h6>\n<p>Bibliographische Angaben: Singelnstein, Tobias: Polizisten vor Gericht. Strafverfahren wegen K\u00f6rperverletzung im Amt, in: B\u00fcrgerrechte &amp; Polizei\/CILIP 95 (1\/2010), S. 55-62<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Tobias Singelnstein Strafverfahren gegen Polizisten wegen K\u00f6rperverletzung im Amt (\u00a7 340 Strafgesetzbuch) genie\u00dfen einen<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[152,101],"tags":[820,865,866,1112],"class_list":["post-943","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-artikel","category-cilip-095","tag-justiz","tag-koerperverletzung","tag-korpsgeist","tag-polizeigewalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/943","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=943"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/943\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=943"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=943"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wp-dev.daten.cool\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=943"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}