BVerfG: Rasterfahndung verfassungswidrig
Die Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001, mit denen sog. „Schläfer“ aufgespürt werden sollten, waren verfassungswidrig.
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Die Rasterfahndungen nach dem 11. September 2001, mit denen sog. „Schläfer“ aufgespürt werden sollten, waren verfassungswidrig.
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