Pauschaler Verdacht – Traditionslinien des Antiziganismus

von Guillermo Ruiz und Tobias von Borcke

Diskurs und polizeiliche Praxis der Bekämpfung von „Clankriminalität“ betreffen auch Sinti und Roma in besonderem Maße. Die mediale und polizeiliche Ethnisierung von Kriminalität und das Konstrukt „krimineller Großfamilien“ ist Ausdruck eines tiefsitzenden Antiziganismus in Polizei und Gesellschaft.

Sowohl in den Medien wie auch in Ermittlungspraxis und öffentlicher Kommunikation der Polizei werden Sinti und Roma oft mit Kriminalität in Verbindung gebracht. In den letzten Jahren wird dabei häufig über „Clans“ berichtet und so suggeriert, dass Angehörige der Minderheit sich zusammentun, um gemeinschaftlich, als „Familie“ organisiert, Verbrechen zu begehen. So wird die ganze Minderheit als kriminell stigmatisiert, ohne dass es tatsächliche Anhaltspunkte für kriminelle Aktivitäten gibt.

Die Erfassung, Stigmatisierung und Verfolgung von Sinti und Roma durch die Polizei ist nicht neu, sondern lässt sich über Jahrhunderte zurückverfolgen. Die stigmatisierenden Bilder, die noch heute in polizeilichen Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen, stützen sich auf den seit dem 15. Jahrhundert entstandenen Bildervorrat von ‚Zigeunern‘ und „Fah­renden“. Diese wurden in polizeilichen Unterlagen anfänglich als „Müßiggänger“ und „Diebe“ sowie ab dem 19. Jahrhundert als „Arbeitsscheue“ bezeichnet, die durch Verordnungen und Mandate verbannt bzw. diszipliniert werden sollten.[1] Ab Ende des 19. Jahrhunderts diente der Begriff der „Zigeunerkriminalität“ zur Sondererfassung von Sinti und Roma durch die Polizei.[2] Diese Praxis aus der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik kulminierte im Nationalsozialismus in der systematischen Erfassung und Ausgrenzung im Zeichen der „Rassen“-Ideologie der Nazis. Zentrale Instanz war dabei die Kriminalpolizei, die auch die Deportationen von Sinti und Roma in die Konzentrations- und Vernichtungslager organisierte. Die Zeit nach 1945 war bei der Polizei durch personelle und ideologische Kontinuitäten gekennzeichnet.[3]

In einer Studie im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) von 2011 wird der Umgang der Behörde mit der Minderheit untersucht. Der Autor Andrej Stephan bezieht sich sowohl auf frühere Arbeiten zum Thema als auch auf freigegebene Akten des BKA und beschäftigt sich vor allem mit der stigmatisierenden Sichtweise des BKA auf Sinti und Roma. Diese drückte sich in Fachpublikationen und Kriminalstatistiken der 1950er bis 1980er Jahre aus, die an Kategorien der NS-Zeit anknüpften. Stephan stellt fest, dass beim BKA und den Landeskriminalämtern offenbar die Ansicht vorherrschte, Sinti und Roma seien pauschal verdächtig und müssten weiterhin als Gruppe polizeilich erfasst werden. Als Legitimation wurde dabei herangezogen, dass es eine vergleichbare Praxis schon vor 1933 gegeben habe und sie damit nicht als rassistisch gelten könne.[4]

Antiziganismus und polizeilicher Verdacht

Wie sehr Antiziganismus polizeiliche Ermittlungsstrategien prägen, zeigt die vermutete Täterschaft von Sinti und Roma im Fall des Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Bei den Ermittlungen erstellte die Polizei auf Grundlage einer DNA-Spur, die an mehreren Tatorten auftauchte, ein Täterinnenprofil. Dieses Täterinnenprofil, durch die Medien als „Heilbronner Phantom“ bekannt, verwies auf eine angeblich aus Osteuropa stammende, hochmobile und hochkriminelle weibliche Person, die mehrere Straftaten in Deutschland, Österreich und Frankreich begangen haben sollte. Die DNA-Spur wurde dann in Verbindung gebracht mit etwa 100 Schausteller*innen eines Frühlingfestes sowie Roma-Familien, die mit ihren Wohnwägen auf Durchreise waren und sich zum Tatzeitpunkt auf der an den Tatort angrenzenden Festwiese aufhielten. Die Polizei fokussierte ihre Ermittlungen daraufhin zunehmend auf Romnja, begann Speichelproben für DNA-Untersuchungen zu nehmen und machte aus der „osteuropäischen, hochmobilen und hochkriminellen weiblichen Person“ eine Romni. Die Parameter „osteuropäisch“, „hochmobil“ (da an mehreren Tatorten aufgetaucht) und „hochkriminell“ wurden praktisch in „Zigeunerkriminalität“ übersetzt. Die Schaffung eines antiziganistischen Ermittlungsprofils ist keine Ausnahme, sondern tradierte Praxis der deutschen Kriminalistik, wie Anna Lipphardt feststellt: „Dies [die Schaffung der oben beschriebenen Ermittlungskategorie, A. d. V.] verweist wiederum auf die lange Tradition der polizeilichen Sondererfassung und Verfolgung von ,Zigeunern‘ sowie von ,nach Zigeunerart herumziehenden Personen‘. Bis heute werden diese im polizeilichen Sprachgebrauch auch MEMs – ,mobile ethnische Minderheiten‘ – oder ,reisende Gruppen‘ genannt, zu denen seitens der Polizei neben Sinti und Roma auch Jenische gerechnet werden (oft unabhängig davon, inwieweit die Betroffenen tatsächlich reisen oder festansässig sind) sowie Angehörige mobiler Professionen wie Schausteller und Zirkusleute“.[5] Erst später wurde bekannt, dass die sichergestellte DNA-Spur von einer Mitarbeiterin des Herstellers der am Tatort eingesetzten Watte­stäb­chen stammte, also um eine Verunreinigung der Wattestäbchen.

Bis 2010 wurden im Zusammenhang mit dem Mord an Michèle Kiesewetter fast ausschließlich Sinti und Roma verdächtigt, und das auch öffentlich. Ein politisches Motiv für den Mord wurde hingegen nicht in Betracht gezogen, Hinweise auf eine mögliche Verbindung zu den neun Morden des NSU an Migranten übergangen. Auch hier verstellten rassistische bzw. antiziganistische Annahmen den Blick der Strafverfolgungsbehörden und verhinderten eine Ermittlung in alle Richtungen. Von­seiten des zuständigen Justizministeriums wurde die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft legitimiert. Obwohl sich die DNA-Spur im Jahre 2009 als Ermittlungspanne herausstellte, erfolgten weder eine Rehabilitierung der Minderheit noch eine öffentliche Entschuldigung. Auskünfte durch Vertreter*innen von Polizei und Staatsanwaltschaft führten über längere Zeit dazu, dass Sinti und Roma in der Öffentlichkeit unter Generalverdacht gestellt wurden.

Gegenwärtige Ermittlungskategorien[6]

Dieser lang tradierte Zusammenhang zwischen der Konstruktion des ‚Zigeuners‘ und Kriminalität besteht bis heute und bedingt antiziganistische Handlungsmuster in der Polizei. Während Sinti und Roma als (potenzielle) kriminelle Gruppe zunächst als ‚Zigeuner‘ und nach 1945 bis in die 1980er Jahre hinein als „Landfahrer“ kategorisiert und kodiert wurden, werden heute zumeist andere Bezeichnungen genutzt. In Ermittlungsakten, Kriminalstatistiken oder Pressemeldungen der Polizei war und ist von „mobilen ethnischen Minderheiten“, Menschen mit „häufig wechselndem Aufenthaltsort (HWAO)“, „Bulgaren und Rumänen“ oder „bestimmten Ethnien“ die Rede, um Mitglieder der Community zu markieren.[7]

Polizeibehörden machen von diesen Kategorien immer wieder in Pressemeldungen, bei öffentlichen Auftritten, Warnungen an die Öffentlichkeit oder Aufrufen zur Unterstützung bei Fahndungen Gebrauch. Ein Beispiel für diese Praxis ist die Pressemeldung der Polizeidirektion Essen über ein Integrationsprojekt, in der der Polizeipräsident folgendermaßen zitiert wird: „Auch für die jungen, rumänischen, tatverdächtigen Roma sieht er mit dieser Initiative eine Chance, zukünftig ein möglichst straffreies Leben zu führen.“[8] Formulierungen wie „Polizei warnt vor Zigeuner-Frauen“, „vom Erscheinungsbild Sinti/Roma oder Landfahrer“, „es handelt sich um Betrüger einer ethnischen Minderheit aus Rumänien“, „Frauen mit langen schwarzen Haaren und bunten Röcken“ oder „südosteuropäische Erscheinung“ sind in öffentlichen Warnungen oder Pressemitteilungen der Polizei in verschiedenen Bundesländern immer wieder zu finden. Diese öffentlichen Mitteilungen werden von den Medien in der Regel kritiklos weiterverbreitet, und damit wird die Minderheit als kriminell stigmatisiert.

„Clankriminalität“

In den letzten Jahren spielt der Begriff der „Clankriminalität“ eine zunehmend wichtige Rolle für die Arbeit der Polizei und für die Darstellung dieser Arbeit nach außen. Es gibt dabei keine verbindliche Definition, was unter „Clankriminalität“ zu verstehen ist. Die Polizeibehörden der Länder beziehen sich auf die BKA-Lagebilder zur Organisierten Kriminalität. Dort heißt es:

„,Clankriminalität‘ ist die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Strukturen. Sie ist geprägt von verwandtschaftlichen Beziehungen und/oder einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung.“[9]

Während die Begehung von Straftaten mit „verwandtschaftlichen Beziehungen“ und einer „gemeinsamen ethnischen Herkunft“ in Verbindung gebracht wird, ist oft unklar, welche Delikte unter „Clankriminalität“ gefasst werden. Teils soll es nur um organisierte Kriminalität im engeren Sinne gehen, teils aber auch um allgemeine Kriminalität oder gar um bloße Ordnungswidrigkeiten. Da die Zuordnung von Vergehen zum Bereich der „Clankriminalität“ sich nach bestimmten Nachnamen richtet, geraten auch Personen in dieses Raster, die Bagatelldelikte ohne erkennbaren Bezug zur organisierten Kriminalität begangen haben.

Als Beispiel für die mitunter explizit antiziganistische Wendung des Konstrukts der „Clankriminalität“ kann hier der Vortrag eines Mitarbeiters der Berliner Direktion der Bundespolizei auf einer Veranstaltung beim Tag der offenen Tür des Bundesinnenministeriums im August 2017 dienen. Dort wurde gesagt, Roma seien als „Verbrecher-Clans“ organisiert und würden „als kriminelle Großfamilien durch Europa ziehen“.[10]

Für eine kontroverse Diskussion sorgte eine Passage aus der Berliner Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2017. Unter der Überschrift „Trickdiebstahl in Wohnungen“ hieß es dort:

„Bei den hierzu durch die Fachdienststelle ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend um Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma. Diese Familienclans leben mittlerweile seit Jahren in Deutschland und besitzen überwiegend die deutsche Staatsangehörigkeit.“

Schon weil staatliche Stellen in Deutschland keine ethnischen Statistiken führen, dürfte eine solche Passage in einer offiziellen Statistik der Polizei gar nicht auftauchen. Sinti und Roma werden als einzige ethnische Gruppe explizit in der PKS erwähnt – was unweigerlich einen stigmatisierenden Effekt hat. Die Ethnisierung von Kriminalität geht auch hier mit dem Hinweis auf „Familienclans“ einher. Die Aussage aus der PKS wurde durch die Medien aufgegriffen. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wandte sich direkt an den damaligen Berliner Innensenator Andreas Geisel und forderte die Streichung der Passage. Der Senator lehnte dies mehrfach ab, da die Aussage auf dem „polizeilichen Sachverstand“ der Ermittler*innen beruhe. Erst auf Druck von Selbstorganisationen von Sinti und Roma und nach der Intervention der Berliner Datenschutzbeauftragten wurde die Passage aus der PKS gestrichen.[11] Bis heute ist nicht abschließend geklärt, auf welcher Grundlage die Aussage erfolgte. Hinweise, dass Ethnizität und Kriminalität innerhalb der Polizei als eng miteinander verbunden angesehen und Sinti und Roma gezielt erfasst werden, gibt es leider immer wieder.[12] Auch, dass Familien dabei als „Clans“ quasi zu kriminellen Vereinigungen erklärt werden, ist kein Novum. Bei Angehörigen der Minderheit weckt dies schlimmste Erinnerungen und kann dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Stellen zu untergraben.

Wie Wechselwirkungen zwischen einer medialen Verdachtshaltung gegen „Clans“ und „Großfamilien“ und polizeilicher Praxis zu Stigmatisierung und Kriminalisierung führen können, zeigte sich etwa im April 2020 in Castrop-Rauxel. Nach dem Tod eines Sinto wurde über dessen bevorstehende Beerdigung öffentlich diskutiert, weil angeblich eine hohe Anzahl an Teilnehmenden sowie Verstöße gegen die Bestimmungen zum Infektionsschutz wegen der Corona-Pandemie zu befürchten waren. Die Beerdigung wurde von den Hinterbliebenen in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden vorbereitet. Doch zur Bedrohung wurde das Ereignis vor allem, da die Trauernden von den Medien als „Clans“ und „Großfamilien“ bezeichnet wurden. Ob 250 Trauergäste anwesend waren, wie die Hinterbliebenen angeben, oder 500, wie die Presse berichtete, kann hier nicht geklärt werden. Polizei und Ordnungsamt jedenfalls sahen sich zu keinem Eingreifen genötigt. Eine Woche später starb eine weitere Angehörige der Familie, die auf demselben Friedhof beigesetzt werden sollte. Nun zeigten die Hetzartikel nach der ersten Beerdigung und die Stimmungsmache auf Facebook ihre Wirkung. Obwohl bei der ersten Beerdigung keine Regelverstöße registriert worden waren und zur zweiten Beerdigung deutlich weniger Trauergäste erwartet wurden, ging den Hinterbliebenen vorab ein Schreiben mit Androhung von Zwangsmaßnahmen bei Regelverstößen und einer Beschränkung der Trauergemeinschaft auf 20 Personen zu. Bei der Beerdigung war die Polizei mit 60-80 Beamt*innen vor Ort, unterstützt durch Mitarbeitende des Ordnungsamtes. Der Zugang zum Friedhof wurde von der Polizei mittels „Eintrittskarten“ geregelt. Ein würdiger Abschied von der Verstorbenen war unter diesen Umständen kaum möglich. Zudem wurden die Trauernden durch den massiven Polizeieinsatz vor Ort exponiert und stigmatisiert. Trauernde bei der ersten Beerdigung wurden von Journalis­t*innen der Ruhr Nachrichten fotografiert, ohne auch nur ein Wort mit ihnen gesprochen zu haben. Zudem wurde ein Zusammenhang hergestellt zwischen der ersten Beerdigung und Corona-Fällen in einem von Rumän*innen und Bulgar*innen bewohnten Haus im Ort. Die Menschen bei der Beerdigung und in dem Haus haben allerdings nichts miteinander gemein, außer dem Antiziganismus, der ihnen durch die Dominanzgesellschaft entgegenschlägt.

„Reisende Täter“

Auch das polizeiliche Vorgehen gegen „reisende Täter“, dem seit 2008 große Bedeutung zugeschrieben wird, ist durch Antiziganismus gekennzeichnet.[13] Mit einem Schwerpunkt in NRW richtete sich dies primär gegen als Roma etikettierte Zuwander*innen aus Südosteuropa. Ging es zunächst um Wohnungseinbrüche, wurde das Bild der zu ahndenden Delikte im Zuge der Anwendung eines „täterorientierten Ansatzes“ immer diffuser. So wird das Vorgehen gegen Personengruppen legitimiert, die pauschal als verdächtig gelten, wobei der Bezug zu konkreten Verdachtsmomenten gegenüber Einzelnen kaum eine Rolle spielt. Gerade bei „Fahndungstagen“ in NRW standen die Ausübung von Kontrolle gegenüber vermeintlich Kriminellen und die Gewinnung von Informationen über „Netzwerke und Strukturen“ im Vordergrund.

Ebenso werden in Fachartikeln immer wieder antiziganistische Topoi bedient, etwa das einer angeblich „nomadischen“ Lebensweise, die kriminelle Aktivitäten begünstige. In den Mutmaßungen über ethnisch definierte kriminelle Netzwerke fehlen auch Verweise auf Verwandtschaftsverhältnisse nicht. So heißt es etwa in einem Artikel über „Roma-Syndikate“, der 2014 in der Zeitschrift Kriminalistik erschien: „Es sind kriminalistisch vielfach noch nicht entschlüsselte, in ihrer Gesamtheit kaum erkannte Systeme, an deren Spitze ein Clan-Chef stehen könnte, der von Bulgarien aus seine Netze auslegt und die Fäden spannt.“[14]

Fazit

Im Zentrum der Debatten um „Clankriminalität“ als gesellschaftliche Bedrohung und ihre Bekämpfung durch die Polizei stehen als „arabisch“ oder „türkisch“ etikettierte „Großfamilien“. Doch auch Sinti und Roma werden unter Rückgriff auf das Konstrukt „krimineller Clans“ von Polizei und Medien stigmatisiert. Dies ist keine neue Entwicklung – vielmehr setzt sich unter aktuellen Vorzeichen eine schlechte Tradition polizeilichen Denkens und polizeilicher Praxis fort. Sich diese Traditionslinien bewusst zu machen und sich mit ihren Auswirkungen gerade im Rahmen der von vielen Sinti und Roma als „zweite Verfolgung“ erlebten Nachkriegszeit auseinanderzusetzen, ist eine dringende Aufgabe für die Dominanzgesellschaft. Der Blick auf diesen Teil deutscher Geschichte kann auch dazu beitragen, die Risiken einer an „Clans“ und Ethnizität orientierten Polizeipraxis zu verstehen. Zu reflektieren ist dabei auch die Rolle der Medien, die polizeiliche Narrative in vielen Fällen nur allzu gerne aufgreifen und damit zur weiteren Reproduktion von Stereotypen sowie zur Verschärfung gesellschaftlicher Ausgrenzung beitragen.

[1]    vgl. Meuser, M.: Vagabunden und Arbeitsscheue. Der Zigeunerbegriff der Polizei als soziale Kategorie, in: Hund, W. (Hg.): Fremd, faul und frei. Dimensionen des Zigeunerstereotyps, Münster 2014, S. 105-123
[2]     End, M.: Antiziganistische Ermittlungsansätze in Polizei- und Sicherheitsbehörden. Kurzexpertise im Auftrag des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2017, S. 3, https://zentralrat.sintiundroma.de/download/6809
[3]     vgl. Reuss, A.: Kontinuitäten in der Stigmatisierung: Sinti und Roma in der deutschen Nachkriegszeit, Berlin 2015
[4]    Stephan, A.: „Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel“ – BKA-Kriminalpolitik zwischen beständigen Konzepten, politischer Reform und „Sprachregelungen“, in: Baumann, I. u.a. (Hg.): Schatten der Vergangenheit – Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik, Köln 2011, S. 247-322
[5]    Lipphardt, A.: Das Phantom von Heilbronn, in: freispruch 2017, H. 11, S. 8-12
[6]    Der Inhalt dieses Abschnittes erschien teilweise in: Sozialfabrik u.a.: Monitoring zur Gleichbehandlung von Sinti und Roma & zur Bekämpfung von Antiziganismus, Heidelberg 2018, https://zentralrat.sintiundroma.de/wp-content/uploads/2019/11/monitoring_2017_final.pdf
[7]    End a.a.O. (Fn. 2), S. 7
[8]    Pressemitteilung der Polizei Essen v. 2.8.2017
[9]     Bundeskriminalamt: Organisierte Kriminalität, Bundeslagebild 2020, S. 24
[10] Rose, R., Grußwort in: End, M.: Antiziganismus und Polizei, Heidelberg 2019, S. 12
[11]  Presserklärung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport v. 15.01.2020
[12]  Beispiele bei End a.a.O. (Fn. 2)
[13] Töpfer, E.: „Reisende Täter“. OK-Bekämpfung und rassistische Stigmatisierung, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 2021, H. 126, S. 72-79
[14] zit. n. Töpfer, E. a.a.O, S. 78

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