Das „Referat Umweltdelikte“ beim Landeskriminalamt Berlin: Technisch gut gerüstet, aber nur geringe Aufklärungsquoten

von Martina Kant

Bereits 1984 hatte Berlin die Bearbeitung von Umweltstraftaten und -ordnungswidrigkeiten in einer Inspektion im ‚Referat Um­welt- und Gewerbedelikte‘ der Direktion ‚Spezialaufgaben der Verbrechensbekämpfung‘ konzentriert, während in anderen Bun­desländern noch die örtlichen Kriminal- und Schutzpolizeien zu­ständig waren. Als schließlich 1994 das Berliner Landeskrimi­nalamt neugeschaffen wurde, entschied man sich, ein eigenes ‚Referat Umweltdelikte‘ (LKA 32) einzurichten.

Ausschlaggebend dafür, so der Referatsleiter der Umweltkripo, Polizeidi­rektor (PD) Hans-Jörg Richter, seien vor allem die steigenden Fallzahlen gewesen, die in einer Inspektion nicht mehr zu bewältigen gewesen seien. In der Tat sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) in Berlin die erfaßten Umweltdelikte von 1985 bis 1994 um das Viereinhalbfache angestiegen, bis 1996 sogar um fast das Sechsfache, d.h. auf rund 3.000 Delikte im Jahr.

Das neue Referat Umweltdelikte im Landeskriminalamt besteht nun aus zwei Inspektionen mit je vier Kommissariaten. Das Deliktsspektrum, welches das Referat abdeckt, umfaßt inzwischen weit mehr als die eigentliche Umwelt­kriminalität, d.h. vor allem die illegale Verschmutzung von Wasser, Boden und Luft. Eine der beiden Inspektionen ist allein für die allgemeinen Um­weltdelikte zuständig. Dabei bearbeitet ein Kommissariat die vollkommen hoffnungslosen Fälle: Umweltdelikte ohne irgendeinen Hinweis auf den/die TäterIn. Häufig sind dies im Wald abgestellte Kühlschränke, weggeworfene Autobatterien usw. Die andere Inspektion bearbeitet schwere Umweltdelikte und insbesondere Delikte im Zusammenhang mit ungenehmigtem Betreiben von Anlagen sowie illegale Abfallverschiebung ins Ausland. Nach und nach wurde die Zuständigkeit der Umweltkripo ausgeweitet und dabei Delikte, die vorher zumeist im Bereich ‚Gewerbedelikte‘ angesiedelt waren, dem Bereich Umweltkriminalität zugeordnet. Seit 1991 werden Verstöße gegen die Arten­schutzbestimmungen bearbeitet; seit Ende 1993 auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sofern es sich um radioaktives Material handelt und seit Ende 1996 auch noch Verstöße gegen das Gentechnik-, Arzneimittel- und Lebensmittelgesetz. Im Lebensmittelbereich geht es vor allem um den unerlaubten Einsatz von zuchtunterstützenden Medikamenten – wie Anabolika – in der Tiermast. Aber auch der Handel mit gefährlichen Diätpillen beschäf­tigte die Umweltkripo, so daß 1994 eigens eine sechsköpfige Ermittlungs­gruppe ‚Rank und Schlank‘ eingerichtet wurde, die gegen ÄrztInnen und ApothekerInnen ermittelte. Neben der Sachbearbeitung in den beiden In­spektionen gehören zum Referat Umweltdelikte eine ‚Operative Ermittlungs­gruppe‘, eine kaufmännische Prüfgruppe und der Wissenschaftlich-technische Dienst (WTD).

Personalausstattung des Referats Umweltdelikte

Mit seinen insgesamt 93 MitarbeiterInnen (Soll: 94) ist das Referat ver­gleichsweise gut ausgestattet. Die Zunahme des Personals in den vergange­nen Jahren (1990: 52, 1993: 79 MitarbeiterInnen) ist jedoch eher eine Folge der ausgeweiteten Zuständigkeiten. Mit der Übernahme der weiteren Delikte sind auch die SachbearbeiterInnen der früheren Dienststellen zur Umwelt­kripo gewechselt.

BeamtInnen (davon 4 in Abordnung) 55
Angestellte im Ermittlungsdienst  12
UmweltreferentInnen    5
(Dipl.-Ing. für Umwelttechnik, Wasser- und Siedlungswirtschaft, Chemie)
UmweltingenieurInnen (FH)    4
Angestellte Labor (Chemisch-technische Angestellte) 6
MitarbeiterInnen der kaufmännischen Prüfgruppe      2
Angestellte im Schreibdienst 9
MitarbeiterInnen LKA 32 gesamt     93

Quelle: Statistik des LKA 32-01

Operative Ermittlungsgruppe

Es mag etwas erstaunen, daß das Referat Umweltdelikte eine eigene ‚Operative Ermittlungsgruppe‘ (OEG) unterhält. Dahinter verbergen sich drei BeamtInnen, die an erster Stelle Verdachtsgewinnung und Dunkelfeldaufhel­lung – vor allem bei den schwerwiegenden Delikten – betreiben sollen. An­zeigen von BürgerInnen oder Behörden seien bei Umweltdelikten nach wie vor in der Minderzahl, rechtfertigt Referatsleiter Richter Initiativermittlun­gen ohne Anfangsverdacht, außerdem wolle man so die ‚Weiße-Kragen-Kri­minalität‘ bekämpfen. Über den Einsatz verdeckter Methoden (Telefonüber-wachung, Observationen, V-Personen) zur Verdachtschöpfung hält man sich auch bei der Berliner Umweltkripo bedeckt. Zur Dunkelfeldaufhellung würden aber auch schlicht Medien ausgewertet und Kontakte zu Umwelt-schutzgruppen geknüpft, die oftmals sehr genau über Umweltverstöße Be-scheid wüßten. Als InformantInnen dienten aber auch (ehemalige) Mitarbei-terInnen aus Unternehmen oder Betrieben. Gleichwohl begännen Initiativ-ermittlungen nicht selten mit dem Studium des Wirtschaftsteils der Tageszei-tung. Die BeamtInnen der OEG interessierten sich hier besonders für Ge-schäftsauflösungen von Betrieben, die mit umweltgefährdenden Substanzen umgehen; dazu gehörten Friseurläden ebenso wie chemische Reinigungen und Copyshops. Bei der Umweltkripo geht man davon aus, daß Konkursbe­triebe in der Regel nicht mehr die finanziellen Mittel für die ordnungsgemäße Entsorgung der gefährlichen Stoffe und Abfälle haben und wittert einen möglichen Fall von Umweltkriminalität. Daß es sich bei diesen Betrieben wohl kaum um ‚Weiße-Kragen-Kriminalität‘ im großen Stil handelt, liegt auf der Hand.

Jenseits der Verdachtsschöpfung ist die OEG die zentrale Stelle für den poli­zeilichen Nachrichtenaustausch und schließlich auch zuständig für Koordina­tion, Logistik, Erstellung von Statistiken/Lagebildern und für die Öffentlich­keitsarbeit.

Kaufmännische Prüfgruppe

Für die Unterstützung der Sachbearbeitung in den Kommissariaten wurde die kaufmännische Prüfgruppe gebildet. Sie besteht derzeit aus zwei Betriebs­wirtschaftlerInnen, die mit ihrem Fachwissen den BeamtInnen bei der Aus­wertung von beschlagnahmten Unterlagen und beim Lesen von Bilanzen zur Seite stehen, aber auch Handelsregisterrecherchen durchführen. Da für eine Strafverfolgung eine individuelle, natürliche Person als verantwortliche/r TäterIn benannt werden muß, ist es Aufgabe der kaufmännischen Prüf­gruppe, interne Firmenstrukturen aufzuhellen und Verantwortliche ausfindig zu machen. Darüber hinaus gehören Finanzermittlungen zu ihrem Repertoire. Dabei geht es nicht um Geldwäscheermittlungen, sondern in der Regel um Gewinn- und Verlustrechnungen der beschuldigten Betriebe. Z.B. rechnen die BetriebswirtInnen aus, welche Summe ein Betrieb durch nicht ordnungs­gemäßes Entsorgen der Abfälle ‚gespart‘ hat. Dieser Gewinn wird dann ab­geschöpft.

Wissenschaftlich-technischer Dienst

Das, was das Berliner ‚Referat Umweltdelikte‘ gegenüber anderen Umwelt­polizeien auszeichnet, ist wohl der Wissenschaftlich-technische Dienst (WTD). Mit seinen fünf UmweltreferentInnen, vier UmweltingenieurInnen und sechs chemisch-technischen Angestellten für das Labor ist der WTD bundesweit einmalig. Analysen, die in anderen Bundesländern von den zen­tral eingerichteten ‚Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen‘ (KTU) durch­geführt werden, können in Berlin im selben Haus, in unmittelbarer Nähe zur Sachbearbeitung erfolgen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kurze Wege und die Möglichkeit zur schnellen Rücksprache zwischen SachbearbeiterIn und UmweltingenieurIn.

Allein schon die Probeentnahme geschieht in Berlin – nicht zuletzt aus Grün­den der Eigensicherung – um einiges professioneller als bei anderen Umwelt­polizeien, wo die Schutz- und KriminalpolizistInnen noch mit sog. Umwelt­koffern für einfachste Untersuchungen ausgerüstet werden.

Um möglichst beweissichere Proben zu nehmen und die Gesundheitsrisiken für die PolizeibeamtInnen vor Ort gering zu halten, wurde im Berliner WTD eine ‚Fachgruppe Tatort‘ gebildet. Zusammen mit BeamtInnen der Inspektion Allgemeine Umweltdelikte, die für Sofortmaßnahmen zuständig sind, bilden MitarbeiterInnen des WTD ein Einsatzteam für den ersten Angriff. Würden StreifenbeamtInnen ohne chemische/technische Kenntnisse solche Proben nehmen, bestehe zudem vor Gericht immer die Gefahr, daß deren Kompetenz und damit die Beweiskraft der Probe von der Verteidigung angezweifelt wird, erläutert ein Umweltreferent das Vorgehen. Die UmweltingenieurInnen und -referentInnen stehen darüber hinaus den PolizeibeamtInnen für Maß­nahmen zur Eigensicherung und Gefahrenabwehr beratend zur Seite.

Den WissenschaftlerInnen und chemisch-technischen Angestellten des WTD stehen für ihre Einsätze zwei ‚Mobile Umweltkraftfahrzeuge‘ (MUK) zur Verfügung. Zu deren Standardausstattung gehören zahlreiche Geräte zur Pro­benentnahme, Behälter, Schutzgeräte, technische Meßgeräte, Teststreifen für Vor-Ort-Analysen usw. Gewässerproben werden auch gelegentlich von der Wasserschutzpolizei angeliefert. Im eigenen Labor der Umweltkripo werden die gewonnenen Boden-, Wasser- oder sonstigen Proben einer sog. Vorcheck-Untersuchung unterzogen, sofern dies nach einer Vor-Ort-Analyse überhaupt noch notwendig ist; danach werden sie im Chemie-Asservatenlager eingelagert, um ggf. später noch weitere Untersuchungen vorzunehmen. An­hand der Laborberichte erstellen die UmweltreferentInnen schließlich gut­achterliche Stellungnahmen, die sie ggf. auch vor Gericht vertreten müssen.

Ein Konkurrenzverhältnis zur ‚Polizeitechnischen Untersuchungsstelle‘ (PTU) der Berliner Polizei, die ebenfalls für Umweltanalytik zuständig ist, gibt es nur bedingt. Denn Feinanalysen werden ohnehin von der PTU durch­geführt, da nur dort die notwendigen Geräte zur Verfügung stehen. Der Un­ternehmensberatungsfirma Mummert + Partner, welche die ggw. Berliner Polizeireform begleitet, war dieses Doppelangebot dennoch ein Dorn im Auge. War anfangs noch von Abordnungen und Umstrukturierungen die Rede, ist man jetzt jedoch von der Notwendigkeit beider Labore überzeugt. Denn inzwischen ist das Labor des WTD mit seinen Vorcheck-Analysen nicht nur voll ausgelastet, sondern sogar überfordert, so daß die Proben auch an außerpolizeiliche wissenschaftliche Institute vergeben werden müssen. Immerhin beschafft man nun die Sachmittel gemeinsam mit der PTU und nutzt einige Geräte für beide Dienststellen.

Nur geringe Aufklärungsquoten

Trotz der im Ländervergleich beispiellosen technischen und personellen Aus­stattung der Berliner Umweltkripo sinkt die Aufklärungsquote bei Umwelt­delikten seit Jahren kontinuierlich. Lag sie 1986 noch bei 57,8%, konnten zehn Jahre später nur noch 26,6% der erfaßten Fälle aufgeklärt werden. In dem Maße, wie die registrierte Kriminalität ansteigt, sinkt die Aufklärungs­quote. Die verstärkte Kontrolle von Umweltkriminalität scheint daher ledig­lich zu einer vermehrten Entdeckung von Umweltdelikten zu führen, aber nicht zu ihrer Ahndung oder gar Verhinderung. Werden steigende Fallzahlen zur Begründung für den weiteren Ausbau des Polizeiapparates herangezogen, wird die Aufstockung des Personals und der Sachmittel zu einem Perpetuum mobile.

Die Fälle, welche die Berliner Umweltkripo letztendlich entdeckt, gehören ohnehin in der Regel nicht zu den schwerwiegenden illegalen Umweltver­schmutzungen. Umweltgefährdende Abfallbeseitigung lag 1996 mit gut 93% unangefochten an der Spitze der registrierten Umweltdelikte in Berlin. Davon gehörten rund 80% zu den leichteren Fällen, wie bspw. am Straßenrand abgestellte Autowracks, Kühlschränke oder Delikte kleinerer Betriebe.

Daß die Polizei eher Kenntnis von Bagatellfällen erlangt, ist kein Berlin-spe­zifisches Problem, gleichwohl weist es auf einen anderen Akteur hin, der bei der Entdeckung und Bekämpfung von Umweltdelikten eine entscheidende Rolle spielt: Die Umweltbehörden bzw. in Berlin die 23 Umweltämter der Bezirke.

Umweltämter: Eine Problempartnerschaft

Das Verhältnis zwischen Polizei und Umweltbehörden ist aufgrund der unter­schiedlichen Interessen zuweilen angespannt. Die Polizei versteht sich im Idealfall als strafverfolgende Behörde, die ein Umweltdelikt ohne Rücksicht auf den Verursacher ahnden soll; die Umweltbehörden sehen sich hingegen oftmals als Kooperationspartner der Betriebe und Unternehmen, denen sie Genehmigungen erteilen und deren Einhaltung sie überwachen (sollen). Da den Umweltbehörden problemlos Einblicke in das Betriebsgebaren möglich sind – anders als die Polizei haben die Umweltämter ein (präventives) Betre­tungsrecht -, sind sie es auch, die als erste in der Lage sind, in diesem Be­reich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt festzustellen. Die Entdeckung und Anzeige wirklich schwerer Umweltverschmutzungen durch Betriebe liegt daher in der Hand der Umweltbehörden. „Die mög­liche Gefährdung des Kooperationsprinzips stellt aus der Sicht vieler Um­weltbehörden das entscheidende Argument gegen die Erstattung von Strafan­zeigen dar“, wird von polizeilicher Seite beklagt. „Aus der Sicht kriminalpo­lizeilicher Sachbearbeiter sind hinter dem Kooperationsprinzip immer wieder sachfremde Einflüsse, eine besondere Nähe zu Betreibern oder auch politi­sche Einflußnahmen zu vermuten.“ Eine jahrzehntealte und bislang immer noch nicht umgesetzte Forderung der Polizei ist denn auch die Einführung einer Anzeigepflicht für AmtsträgerInnen der Umweltbehörden, wenn ihnen (Umwelt-)Straftaten bekannt werden. Im Berliner Referat der Umweltkripo blickt man darüber hinaus wohlwollend nach Hessen, wo beim Umweltmi­nisterium eine unabhängige Stelle eingerichtet wurde, die alle Entscheidun­gen, Genehmigungen sowie die Überwachung von Auflagen und die Durch­führung von Kontrollen der Umweltbehörden überprüft. Derartiges wünscht man sich für Berlin auch.

Die Umweltkripo scheut sich gleichfalls jedoch nicht, bei mangelnder Über­wachung von Genehmigungen und Auflagen auch gegen die Umweltbehörden selbst zu ermitteln. Dies habe es im Bundesgebiet schon mehrfach gegeben, so Referatsleiter Richter.

Damit es gar nicht erst zu Frontenbildungen kommt, versucht man es in Ber­lin mit ‚vertrauensbildenden Maßnahmen‘ gegenüber den Umweltämtern. Alle zwei bis drei Monate veranstaltet das Referat Umweltdelikte im Lan­deskriminalamt ein Treffen mit VertreterInnen der Berliner Umweltämter. Dabei sollen die BehördenmitarbeiterInnen für die Arbeit der Kripo sensibili­siert und ihnen vor allem die Wichtigkeit von Anzeigen nahegebracht wer­den. Daß auch die Umweltämter in Berlin Zielscheibe umweltpolizeilicher Ermittlungen werden können, zeigen gegenwärtig gleich drei Fälle. Dabei geht es jedoch nicht um eine zu laxe Genehmigungspraxis, sondern um die Vernachlässigung ihrer Pflichten, im Rahmen der Ersatzvornahme Abfälle von privaten Grundstücken zu entsorgen. Denn kann ein Betrieb aus Geldmangel nicht selbst für eine ordnungsgemäße Beseitigung sorgen, muß das Bezirksamt gefahrenabwehrend einspringen.

Ausblick

Angeschoben von der politischen Diskussion, die Umweltkriminalität immer weiter in den Bereich der sog. organisierten Kriminalität (OK) rückt, wird die Berliner Umweltkripo sich in Zukunft wohl stärker auf die sog. ‚Weiße-Kragen-Kriminalität‘ und insbesondere auf illegale Abfallverschiebungen ins Ausland konzentrieren. Die Berührungspunkte mit OK sind nach Aussagen von PD Richter bisher allerdings eher gering gewesen. Selbst wenn es Über­schneidungen zur Wirtschaftskriminalität gegeben habe, wurden diese Fälle stets unter Federführung der Umweltkripo bearbeitet. Die OK-Debatte macht aber auch vor der Berliner Umweltkripo nicht halt und wird – sofern es der Haushalt zuläßt – einen weiteren Ausbau der Umweltpolizei und den verstärkten Einsatz von operativen Methoden nach sich ziehen.  Der Aufbau der ‚Operativen Ermittlungsgruppe‘, die Initiativermittlungen betreibt, weist

jedenfalls in diese Richtung. Wenn auch die Abkehr von der Verfolgung oder besser gesagt bloßen Registrierung ‚leichter‘ Umweltverschmutzungen hin

zur Ahndung schwerer Umweltbeeinträchtigungen an sich positiv zu bewer­ten wäre, ist die Wirksamkeit (umwelt-)polizeilicher Methoden in diesem Be­reich generell anzuzweifeln. Hier ist eher die Umweltverwaltung und vor al­lem die Politik gefragt.

Martina Kant ist Politikwissenschaftlerin und Mitarbeiterin der ‚Arbeitsgruppe Bürgerrechte‘ an der FU Berlin.

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