Das Berufungsgericht in Budapest hat eine gegen Tobias E. verhängte Haftstrafe Ende Mai deutlich reduziert. Als Mitglied einer „linksextremistischen Organisation junger Erwachsener“ war der aus Berlin stammenden 29-jährige deutsche Staatsangehörige im Januar zu drei Jahren Haft und einer fünfjährigen Einreisesperre verurteilt worden. Davon bleiben nun ein Jahr und zehn Monate Haft. E. hatte sich im Januar zu dem Vorwurf der Mitgliedschaft schuldig bekannt und kam deshalb um ein Hauptsacheverfahren herum. Dabei geht es um Vorwürfe im Rahmen des „Tages der Ehre“, bei dem zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 in fünf Fällen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten angegriffen wurden. Vier Personen wurden dabei nach Angaben der Polizei schwer, fünf weitere leicht verletzt.
Kurz zuvor hatte das Berufungsgericht die Entlassung der ebenfalls in Budapest inhaftierten Italienerin Ilaria S. aus der Untersuchungshaft in den Hausarrest erlaubt. Die 39-Jährige kandidierte anschließend erfolgreich für die italienische links-grüne Liste für die Wahl ins Europaparlament und durfte daraufhin wieder nach Italien ausreisen.
Eine in Budapest mitangeklagte 26-jährige Deutsche erhielt bereits bei ihrer Festnahme im Februar 2023 Hafterleichterung und musste sich regelmäßig bei der deutschen Polizei melden. Diese Auflage wurde aufgehoben. Zusammen mit Ilaria S. wartet sie auf die Fortsetzung der Beweisaufnahme im Hauptverfahren, das für September angesetzt ist. Noch in diesem Jahr könnte das Gericht dann ein Urteil fällen.
Der ebenfalls beschuldigte Gabriele M. aus Mailand wird nach einer Entscheidung der italienischen Generalstaatsanwaltschaft wegen menschenunwürdiger Bedingungen im Gefängnis nicht ausgeliefert. In dem Antifa-Komplex hat die ungarische Staatsanwaltschaft nach einem Europäischen Haftbefehl jedoch die Auslieferung der deutschen Staatsangehörigen Maja T. erreicht, die in Dresden inhaftiert war und Ende Juni trotz einer gegenteiligen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts überstellt wurde. In Nürnberg sitzt zudem Hanna S. in Untersuchungshaft, eine Auslieferung wurde aus Ungarn aber noch nicht beantragt.
Allein in Deutschland werden weitere neun Personen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in Budapest gesucht. Auf das Angebot einiger ihrer Eltern und Anwält*innen, sich einem deutschen Verfahren zu stellen, wenn eine Nicht-Auslieferung nach Ungarn zugesichert werde, gingen deutsche Justizbehörden nicht ein.