zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Januar: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Ein Gericht ordnet Untersuchungshaft gegen einen Syrer an, der zum Jahresende 2016 in Saarbrücken (Saarland) festgenommen worden war. Ihm werden Verdacht auf Terrorfinanzierung und Vorbereitung eines Anschlags vorgeworfen. Er soll vom „Islamischen Staat“ (IS) über Facebook angeworben worden sein. In einer Berliner Moschee wird am 19. Januar ein als „Gefährder“ eingestufter Islamist nach einer Körperverletzung festgenommen. Es wird Haftbefehl erlassen. Am 21. Januar wird in Neuss (NRW) ein 21-Jähriger unter dem Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festgenommen. Er soll mit einem am Vortag in Wien Festgenommenen Anschläge auf Bundeswehrziele geplant haben. Waffen oder Sprengstoff werden nicht gefunden, jedoch wird Untersuchungshaft angeordnet. Im Großraum Bonn (NRW) wird am 24. Januar ein deutsch-marokkanisches Brüderpaar festgenommen. Sie sollen Mitglieder des IS und der Al-Nusra-Front sein und dort eine militärische Ausbildung erhalten haben. Am 31. Januar nimmt die Polizei in Berlin drei Männer unter dem Verdacht fest, in Kampfgebiete in Syrien und Irak ausreisen zu wollen. Sie sollen auch Kontakte zu dem Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri gehabt haben. Ebenfalls am 31. Januar nehmen Polizeibeamte in Burgthann (Bayern) einen verdächtigen Islamisten fest. Er soll in den Jahren 2013 bis 2014 Mitglied der Miliz „Junud al-Sham“ in Syrien gewesen sein.
3. Januar: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: In Berlin durchsucht die Polizei in einem Flüchtlingsheim die Unterkunft eines Tunesiers. Der Mann steht im Verdacht, ein Kontaktmann des Attentäters vom Weihnachtsmarkt Anis Amri zu sein. Zudem wird die Wohnung eines früheren Mitbewohners Amris durchsucht. Der Tunesier wird festgenommen und erhält wegen Falschidentitäten einen Haftbefehl wegen Sozialbetrugs. Weitere Ermittlungen ergeben, dass der Mann bereits 2015 und 2016 wegen verschiedener Delikte verurteilt wurde. In einer Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Innenausschusses am 5. Januar erklärt der Direktor des dortigen Landeskriminalamtes (LKA), Amri sei den Behörden unter insgesamt 14 verschiedenen Identitäten bekannt gewesen. Versuche ihm Anschlagsvorbereitungen nachzuweisen oder ihn abzuschieben seien jedoch gescheitert. Am 6. Januar erklärt die Kreisverwaltung Kleve (NRW), dass bei der Ausländerbehörde bereits im Dezember 2015 von anderen Flüchtlingen „wegen mutmaßlicher Kontakte zum sogenannten IS“ auf Amri hingewiesen wurde. Durch Presseberichte wird am 16. Januar bekannt, dass bereits seit dem Herbst 2015 auch ein V-Mann des LKA Düsseldorf (NRW) regelmäßig über Anis Amri berichtete und er auch regelmäßig Beratungsthema der Gesprächsrunden im „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ) von Bund und Ländern war. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) benennt einen Strafrechtsprofessor als Sonderermittler um dortige Versäumnisse im Fall Anis Amri aufzuarbeiten.
Dschihadisten-Prozesse: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) bereits im Dezember beim Bundesgerichtshof (BGH) einen neuen Haftbefehl gegen einen wegen IS-Mitgliedschaft verurteilten Islamisten beantragt hat. Dem Mann wird nun auch die Beteiligung an der Tötung von mindestens sechs Gefangenen vorgeworfen. In Berlin beginnt am 4. Januar der Prozess gegen einen 19-Jährigen Syrer wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Ihm wird vorgeworfen, sich Mitte 2013 dem IS angeschlossen zu haben und nach seiner Einreise nach Deutschland Anschlagsziele in Berlin ausgekundschaftet zu haben. Er war im März 2016 in Potsdam (Brandenburg) festgenommen worden. Am 18. Januar beginnt vor dem Kammergericht (KG) Berlin der Prozess gegen einen Algerier wegen finanzieller Unterstützer des IS. In nichtöffentlicher Verhandlung verurteilt das Oberlandesgericht (OLG) Celle am 26. Januar eine 16-Jährige wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Jugendhaft. Das Mädchen hatte im Februar 2016 auf dem Hauptbahnhof in Hannover (Niedersachsen) einem Polizisten ein Messer in den Hals gestoßen und sich dabei auf den IS berufen. Der Beamte überlebte schwer verletzt. Am 30. Januar verurteilt das Landgericht (LG) Köln (NRW) acht Salafisten wegen schweren Bandendiebstahls und in einigen Fällen der gefährlichen Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen. Sie waren über mehrere Jahre in Kirchen eingebrochen um kostbares Inventar zu verkaufen und den Erlös an den IS zu überweisen.
Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Das Land Brandenburg räumt abgelehnten Asylbewerbern, die Opfer rechter Gewalt wurden, künftig ein Bleiberecht ein. Ein entsprechender Erlass wurde im Internet veröffentlicht. In Berlin beginnt der Prozess gegen einen 31-Jährigen Mann, der im Juli 2016 eine ausländische Familie auf einem S-Bahnhof angegriffen hatte. In Bremen (Bremen) verstirbt am 7. Januar in 15-Jähriger Syrer, der in der Silvesternacht von mehreren jungen Männern zusammengeschlagen worden war und dabei lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten hatte. In der Nacht zum 10. Januar nimmt die Polizei zwei Verdächtige einer „kurdischen Tätergruppe“ fest. Wegen heftigen Auseinandersetzungen zwischen jugendlichen Flüchtlingen und Rechtsextremisten im September und November 2016 in Bautzen (Sachsen) durchsucht die Polizei am 11. Januar mehrere Wohnungen von Beteiligten beider Seiten. Zu Festnahmen kommt es nicht. In Templin (Brandenburg) greift am 21. Januar ein 19-Jähriger einen syrischen Flüchtling mit einem Messer an und verletzt ihn schwer. Der Täter ruft selbst die Polizei und wird festgenommen. Am 23. Januar greifen in Berlin zwei Jugendliche und ein Kind einen Mann an, bespucken und beschimpfen ihn rassistisch.
4. Januar: Rockerkriminalität: Der wegen dringenden Tatverdachts des Mordes europaweit gesuchte Chef der Leipziger „Hells Angels“ wird im Vereinslokal der Wiener „Hells Angels“ festgenommen. In der Nacht zum 10. Januar geben Unbekannte mehrere Schüsse auf eine Teestube in Köln (NRW) ab. Die Polizei ermittelt auch im Rockermilieu. Die Staatsanwaltschaft (StA) Frankfurt/M. (Hessen) teilt mit, dass sie gegen ein Mitglied der „Hells Angels“ Anklage wegen Mordversuchs erhoben hat. Der Mann wird beschuldigt, bei einem Streit an Himmelfahrt 2016 mehrfach auf seinen Kontrahenten geschossen zu haben. Wegen des Verdachts illegaler Waffengeschäfte und Steuerhinterziehung durchsucht die Polizei in Leipzig (Sachsen) am 12. Januar mehrere Gebäude des Rockermilieus. Am 20. Januar nimmt die Polizei in Köln (NRW) einen Rocker der „Bandidos“ wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betrugs fest. Er und weitere Club-Mitglieder stehen im Verdacht, Senioren systematisch um Schmuck und Bargeld betrogen zu haben. Durch Presseberichte wird am 28. Januar bekannt, dass Mitglieder des verbotenen „Hells Angels MC Bonn“ (NRW) gegen das Verbot Klage eingereicht haben.
5. Januar: Schleuserkriminalität: In Berlin durchsucht die Polizei fünf Wohnungen von mutmaßlichen Schleusern und beschlagnahmt Beweismittel. In Mönchengladbach (NRW) und Berlin wird je eine Person festgenommen. Auf einem Autobahnrastplatz bei Rosenheim (Bayern) entdeckt die Polizei am 7. Januar einen LKW mit 19 Flüchtlingen. Er war bei einer Temperatur von -20 Grad von dem Schleuser stehen gelassen worden. Zeitgleich führt die Polizei in Deutschland und Italien am 11. Januar Durchsuchungen gegen mutmaßliche Mitglieder eines Schleuserrings durch. Zwei Männer werden wegen Schleusung und erpresserischen Menschenraubs festgenommen.
6. Januar: Explosives Material sichergestellt: In Lauterecken (Rheinland-Pfalz) bergen Sprengstoffexperten der Polizei rund 150 kg Feuerwerkskörper und verdächtige Materialien aus dem Haus eines 18-Jährigen. Er und ein weiterer Mann waren bereits einige Tage zuvor unter dem Verdacht des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat in Untersuchungshaft genommen worden. Es werden zudem mögliche Verbindungen zur rechten Gruppierung „Oldschool Society“ (OSS) geprüft.
7. Januar: Salafismus: Nach Angaben des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, werden von seinem Amt rund 9.700 Personen in der Bundesrepublik dem Salafismus zugerechnet.
Rechtsradikalismus: Zu einer Demonstration der rechtspopulistischen Partei „Pro NRW“ in Köln (NRW) erscheinen etwa 100 Personen. Eine Gegendemonstration mit rund 200 Personen wird von der Polizei festgesetzt; eine Person wird festgenommen. In Cottbus (Brandenburg) ziehen am 13. Januar rund 100 vermummte Rechtsradikale durch die Innenstadt und skandieren fremdenfeindliche Parolen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) vom 12. Januar werden in ihrer Datei „Politisch Motivierte Kriminalität“ (PMK) derzeit insgesamt 22 Personen als „Gefährder“ und weitere 104 als „relevante Personen“ geführt. Am 18. Januar erhebt die Bundesanwaltschaft (BAW) Anklage wegen Volksverhetzung und Gründung einer kriminellen Vereinigung gegen fünf Betreiber der seit Anfang 2016 verbotenen Neonazi-Internetplattform „Altermedia“. Durch Presseberichte wird am 22. Januar bekannt, dass auf das Haus eines libanesischen Landesarztes ein Stein mit einem aufgemalten Hakenkreuzes geworfen wurde. Es entsteht Sachschaden. In einer bundesweiten Razzia durchsucht die Polizei am 24. Januar die Wohnungen und Geschäftsräume von 29 Personen. Sie stehen im Verdacht über einen rechtsradikalen Internet-Shop Schusswaffen gekauft zu haben.
Polizeilicher Todesschuss: Auf einer Polizeiwache in Duisburg (NRW) wird ein Mann erschossen, nachdem dieser ein Messer zieht und auf die Beamten losgeht. Er hatte zuvor in der Stadt bereits mehrere Personen zum Teil schwer verletzt.
9. Januar: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Zu einer Demonstration anlässlich des zweijährigen Bestehens des Pegida-Ableger „Legida“ in Leipzig (Sachsen) erscheinen rund 400 Personen. Ihnen stehen etwa 1.700 GegendemonstrantInnen gegenüber. Legida kündigt daraufhin an, künftig auf Demonstrationen zu verzichten und sich stärker auf das Internet zu konzentrieren. In Dresden (Sachsen) verbietet das Ordnungsamt eine Gegendemonstration gegen einen Pegida-Aufmarsch am 23. Januar in deren unmittelbarer Nähe. Als Begründung wird die Gefahr von Schneeballwürfen genannt. Am 31. Januar verurteilt ein Münchner Amtsgericht (AG) den Chef der Pegida München (Bayern) wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen.
10. Januar: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Am ersten Prozesstag nach der Winterpause lässt Beate Zschäpe ihren Anwalt vortragen, sie habe bisher auf Anraten ihrer Altverteidiger keine Emotionen gezeigt. Tatsächlich jedoch seien ihr die Aussagen der Opferangehörigen nahe gegangen. Die für den Tag vorgesehene Verlesung des psychiatrischen Gutachtens muss daraufhin vertagt werden. Nach mehrfacher Verschiebung trägt am 17. Januar und 18. Januar der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vor. Darin bescheinigt er ihr u.a. „Disziplin, Raffinesse“ und „eine extrem hohe Fähigkeit zur Camouflage“ sowie eine „Tendenz zu Dominanz und Härte“. Im Rahmen der Erörterung des Gutachtens meldet sich Beate Zschäpe am 24. Januar überraschend erstmals selbst kurz zu Wort und bestreitet, dass ihr Brief an einen anderen inhaftierten Rechtsextremisten komplett aus ihren eigenen Worten bestehe. Am 31. Januar wird im Prozess eine Adressenliste mit 233 jüdischen Einrichtungen verlesen. Der Datenträger war im Brandschutt der von Zschäpe angezündeten Zwickauer Wohnung des NSU-Trios gefunden worden.
Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Im Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Brandenburg) im August 2015 lässt das LG Potsdam den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung fallen. Wegen des Vorwurfs der Brandstiftung wird weiter verhandelt. Auf zwei Häuser einer in Neuenstein (Baden-Württemberg) geplanten Flüchtlingsunterkunft wird am 20. Januar ein Brandanschlag verübt. Am 22. Januar werden zwei Männer festgenommen, die den Anschlag gestehen und in Haft genommen werden.
11. Januar: „Reichsbürger“: Nach heftigem Widerstand wird bei einer Verkehrskontrolle in Hofheim (Bayern) ein wegen versuchter Nötigung mit Haftbefehl gesuchter „Reichsbürger“ festgenommen. Am 17. Januar verurteilt das LG Hanau (Hessen) einen „Reichsbürger“ bei dem im Juli 2015 umfangreiche illegale Waffen gefunden wurden zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe. Nach Angaben des BfV werden rund 10.000 Personen den „Reichsbürgern“ zugerechnet, davon gelten 500-600 als Rechtsextremisten. Am 26. Januar weist das Innenministerium Baden-Württemberg die Waffenbehörden der Städte und Landkreise an, „Reichsbürgern“ keine Waffenerlaubnis mehr zu erteilen, bzw. solche zu widerrufen. Als Polizeibeamte in Pforzheim (Baden-Württemberg) am 27. Januar einen „Reichsbürger“ zu einem Unterhaltsprozess vorführen wollen, finden sie in seiner Wohnung mehrere Schuss- und Stichwaffen.
„Reichsbürger“ bei der Polizei: Die Berliner Polizei bestätigt, dass gegen einen ihrer Beamten seit Anfang Dezember 2016 ein internes Verfahren wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft bei den rechtsgerichteten „Reichsbürgern“ besteht. Der Beamte sei jedoch noch im Dienst. Am 23. Januar teilt die StA Nürnberg mit, dass sie gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der „Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen“ ermittelt. Hintergrund ist der Todesschuss eines „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten im Oktober 2016 in Georgensgmünd (Bayern). Der beschuldigte Beamte war mit dem „Reichsbürger“ bekannt; er ist vom Dienst suspendiert und gegen ihn wird zudem bereits wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt. Es gebe auch einen „gewissen Anfangsverdacht“ gegen ihn und einen weiteren Beamten ebenfalls „Reichsbürger“ zu sein. Am 28. Januar wird durch Presseberichte bekannt, das sich der Beamte kurz darauf erschossen hat.
Tötungen von Obdachlosen: Laut einer Pressemitteilung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungshilfe“ wurden im Vorjahr 17 Obdachlose getötet; in mindestens 128 weiteren Fällen kam es zu Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Raubüberfällen und bewaffneten Drohungen. In der Nacht zum 31. Januar zündet ein Unbekannter in Hamburg zwei Obdachlose an. Die Männer kommen leichtverletzt ins Krankenhaus.
13. Januar: „Kölner Silvesternacht“: Die Kölner Polizei korrigiert ihre ursprünglichen Angaben, wonach sie am Silvesterabend 2016 rund 680 Nordafrikaner kontrolliert habe. Überwiegend habe es sich um Personen aus Syrien, Irak und Afghanistan gehandelt. Vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages in Düsseldorf (NRW) wirft ein Gutachter der Polizei am 30. Januar schwere Versäumnisse bei ihrem Einsatz vor.
15. Januar: Polizeischuss: Auf dem Hauptbahnhof von Krefeld (NRW) greift ein Mann einen anderen mit einem Beil an und verletzt ihn. Als er auch die herbeigerufenen Polizisten bedroht, schießt ihm ein Beamter nach einem Warnschuss ins Bein.
16. Januar: Rechtsradikale Straftaten: In Erfurt (Thüringen) greift am 16. Januar eine Gruppe Rechtsradikaler ein Fernsehteam an, das einen Film über Angriffe auf Flüchtlingskinder dreht und verfolgt einen syrischen Mitarbeiter mehrere 100 Meter weit. Zwei Täter können festgenommen werden. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass vom BKA von Januar bis November 2016 insgesamt 3.662 rechtsradikale und fremdenfeindliche Delikte erfasst wurden, 2.128 Tatverdächtige konnten ermittelt werden und 52 wurden festgenommen.
17. Januar: NPD-Verbot: Einstimmig lehnt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Antrag des Bundesrates auf ein Parteienverbot der NPD ab. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, so die Richter, aber nicht in der Lage, die Demokratie ernsthaft zu bedrohen. Bereits 2003 war ein solcher Antrag an V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Parteispitze gescheitert.
18. Januar: Ermittlungen gegen mutmaßliche Dschihadisten: Vor dem Innenausschuss des Bundestages erklärt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dass die deutschen Sicherheitsbehörden von drei mutmaßlichen „Gefährdern“ jede Spur verloren haben.
Körperverletzung im Amt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Polizeipräsidium München einen Beamten, der bereits mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt wurde, nicht entlassen darf. Hiergegen hatte der Mann vor dem Disziplinarsenat geklagt und Recht bekommen.
Hehlerring gesprengt: Im Großraum Dresden (Sachsen) durchsuchen rund 600 Beamte von Bundespolizei (BPol), Landeskriminalamt (LKA) und Zoll 31 Wohnungen, Lager und Asylunterkünfte nach Beweisen gegen eine internationale Diebes- und Hehlerbande. 15 Haftbefehle werden vollstreckt.
19. Januar: Brandanschlag auf Justizgebäude: In Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) werden mehrere Türen des Justizzentrums in Brand gesetzt. Zu Verletzten kommt es nicht.
„ACAB“ keine persönliche Beleidigung: Erst jetzt wird bekannt, dass das BVerfG bereits im Mai 2016 entschieden hatte, dass der Schriftzug „ACAB“ (All cops are bastards) auf der Kleidung keine persönliche Beleidigung für Polizeibeamte darstellt. Geklagt hatte ein Mann, der bei einem Fußballspiel 2012 von Polizisten festgenommen und angezeigt worden war.
23. Januar: Sammelabschiebung: Vom Frankfurter Flughafen werden 26 junge Afghanen abgeschoben. Rund 100 Personen demonstrieren hiergegen; auch Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) kritisiert die Aktion.
25. Januar: Razzia gegen rechtsextreme „Keltische Druiden“: In sechs Bundesländern lässt die BAW mehrere Wohnungen und andere Objekte von mehreren Personen wegen des Verdachtes der Gründung einer rechtsextremen Vereinigung durchsuchen. Sie stehen im Verdacht, Angriffe auf Asylbewerber, Juden und Polizisten geplant zu haben. Es werden Waffen, Munition und Sprengmittel gefunden; zwei Verdächtige werden festgenommen, gegen sechs weitere wird ermittelt. Sie sollen auch der „Reichsbürger“-Bewegung angehören. Am nächsten Tag wird gegen die Festgenommenen Haftbefehl wegen Volksverhetzung sowie Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz erlassen.
27. Januar: Kriminelle Polizisten: Das LG Schwerin verurteilt einen Beamten des LKA Mecklenburg-Vorpommern wegen Bestechlichkeit, Verrat von Dienstgeheimnissen und Steuerhinterziehung zu einer dreijährigen Haftstrafe und dem Einzug eines Teiles seines Vermögens. Er hatte seit 2008 gegen Honorar einer mitangeklagten Unternehmensberaterin Zugang zu Informationen aus internen Datenbanken verschafft.
31. Januar: Polizeilicher Todesschuss: Ein offenbar geistig verwirrter Mann ruft in Berlin die Feuerwehr an und äußert Suizidabsichten. Als die Einsatzkräfte eintreffen werden sie durch die Tür massiv bedroht. Nachdem Polizeibeamte daraufhin die Tür gewaltsam öffnen, werden sie mit einem Messer angegriffen. Daraufhin schießen mehrere Beamten gleichzeitig und treffen den Mann tödlich.