Im November 2005 präsentierte die Kommission eine Mitteilung „über die Verbesserung der Effizienz der europäischen Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres und die Steigerung ihrer Interoperabilität sowie der Synergien zwischen ihnen“.[1] Im Mittelpunkt dieser Mitteilung stehen das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das geplante Visa-Informationssystem (VIS) sowie Eurodac. Bei diesen Systemen sieht die Kommission folgende Mängel: Es sei nicht möglich, asyl-, einwanderungs- und visabezogene Daten für die Belange der inneren Sicherheit zu nutzen. Die Überwachung der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen sei unvollständig. Die Einführung biometrischer Pässe und Ausweise verbessere zwar die Identifizierung von EU-BürgerInnen; diese seien aber auf EU-Ebene nicht registriert.
Entsprechend der Diagnose fallen auch die Vorschläge der Kommission für eine effektivere Nutzung dieser Datensysteme aus: kohärentere Datenkategorien zwischen SIS II, VIS und Eurodac; Abfragemöglichkeit nach biometrischen Merkmalen für das SIS II; umfassenderer Zugang der Asyl-, Einwanderungs- und Sicherheitsbehörden zum VIS und SIS II. In der weiteren Entwicklung schweben der Kommission ferner die Einrichtung eines Erfassungssystems für Ein- und Ausreisen und der Aufbau eines EU-Registers für Pässe und Personalausweise vor.
(Mark Holzberger)
[1] KOM(2005) 597 v. 24.11.2005 = Ratsdok. 15122/05 v. 29.11.2005; siehe ferner den Kommissionsvorschlag für einen Ratsbeschluss „über den Zugang der für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten, KOM(2005) 600 v. 24.11.2005 = Ratsdok. 15142/05 v. 30.11.2005
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