Nachdem im letzten Herbst die Parlamente Berlins, Brandenburgs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens den Staatsvertrag zur Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) ratifiziert haben,[1] ist im Januar das GKDZ als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ formell gegründet worden. Der von den Ländervertretern gebildete Aufsichtsrat wird im nächsten Schritt einen Beratervertrag zur organisatorisch-technischen Feinplanung vergeben, dann folgt die Ausschreibung für Aufstellung und Betrieb der Anlage. In erster Linie sollen dort ausgeleitete Daten aus TK-Überwachungen gespeichert werden.
Die Gründung des GKDZ ging aus der „Sicherheitskooperation Ost“ hervor, die 2003 gegründet worden war. Die Ratifizierung des Staatsvertrags verlief etwas holprig, weil Sachsen-Anhalt und Brandenburg spät im Prozess Nachbesserungen bei der Durchführung der Datenschutzaufsicht verlangten. Die Kooperation der Datenschutzbeauftragten ist nun geregelt. Die Parlamente bleiben jedoch von nun an außen vor: die sächsische Staatsregierung stellte auf Anfrage klar, dass die Feinplanung der „exekutiven Eigenverantwortung“ unterliege und „nicht Gegenstand der parlamentarischen Befassung“ sei.
Seinen Betrieb soll das GKDZ ebenso wie das „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung“ (RDZ) der norddeutschen Länder 2019 aufnehmen. Für den Aufbau solcher Anlagen kommen in Deutschland nur die Firmen „Digitask“ (u.a. Hamburg) und „Syborg“ (u.a. Niedersachsen) in Frage. Sie waren in der Vergangenheit von der Datenschutzbeauftragten Niedersachsens bezüglich „nicht geleisteter … Anpassungen an datenschutzrechtliche Anforderungen“ gerügt worden.[2]